Europäische Union

2011/734/: Beschluss des Rates vom 12. Juli 2011 gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (Neufassung)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2013-01-09

Quellenkennung: 32011D0734. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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eteiligung bei unbegründeter Inanspruchnahme von Notdiensten; Veröffentlichung der geprüften Abschlüsse von Krankenhäusern und Gesundheitszentren; Einsetzung einer unabhängigen Taskforce gesundheitspolitischer Experten, deren Aufgabe es ist, bis Ende Mai 2011 einen detaillierten Bericht für eine Gesamtreform des Gesundheitssystems zu erstellen, um Effizienz und Effektivität des Gesundheitssystems zu verbessern; j) weitere Senkung der Betriebsausgaben um mindestens 5 %, um Einsparungen von mindestens 100 Mio. EUR zu erzielen; k) weitere Kürzung der Transferzahlungen, um für den Staat insgesamt Einsparungen von mindestens 100 Mio. EUR zu erzielen. Die öffentlichen Einrichtungen, die Empfänger der Transferzahlungen sind, stellen entsprechende Ausgabensenkungen sicher, damit keine Zahlungsrückstände auflaufen; l) Bedarfsprüfung bei Familienbeihilfen ab Januar 2011, um (unter Abzug der entsprechenden Verwaltungskosten) Einsparungen von mindestens 150 Mio. EUR zu erzielen; m) Kürzung der militärischen Beschaffung (Rüstungslieferungen) um mindestens 500 Mio. EUR gegenüber dem Ist-Niveau von 2010; n) Senkung der Arzneimittelausgaben der Sozialversicherungsfonds um 900 Mio. EUR durch zusätzliche Senkung der Arzneimittelpreise und neue Beschaffungsverfahren sowie der Arzneimittelausgaben der Krankenhäuser (einschließlich deren Ausrüstungsausgaben) um mindestens 350 Mio. EUR; o) Veränderungen bei Management, Preisen und Löhnen öffentlicher Unternehmen, die Einsparungen von mindestens 800 Mio. EUR bringen; p) Anhebung der ermäßigten MwSt.-Sätze von 5,5 auf 6,5 % bzw. von 11 auf 13 %, um Einnahmen von mindestens 880 Mio. EUR zu erzielen; und Senkung des MwSt.-Satzes für Arzneimittel und Hotelübernachtungen von 11 auf 6,5 %, wobei die Kosten unter Abzug der Einsparungen, die den Sozialversicherungen und Krankenhäusern durch den niedrigeren MwSt.-Satz für Arzneimittel entstehen, 250 Mio. EUR nicht übersteigen dürfen; q) verstärkte Bekämpfung des Kraftstoffschmuggels (mindestens 190 Mio. EUR); r) Erhöhung der Gerichtsverhandlungskosten (mindestens 100 Mio. EUR); s) Umsetzung eines Aktionsplans, um die Eintreibung von Steuerrückständen zu beschleunigen (mindestens 200 Mio. EUR); t) raschere Eintreibung von Steuerstrafen (mindestens 400 Mio. EUR); u) Eintreibung von Einnahmen aus dem neuen Rahmen für Steuerstreitigkeiten und -gerichtsverhandlungen (mindestens 300 Mio. EUR); v) Einnahmen aus der Verlängerung demnächst auslaufender Telekommunikationslizenzen (mindestens 350 Mio. EUR); w) Einnahmen aus Konzessionen (mindestens 250 Mio. EUR); x) Umstrukturierungsplan für das Athener Verkehrsnetz (OASA). Der Plan muss darauf abzielen, die Betriebsverluste des Unternehmens zu senken und dessen wirtschaftliche Lebensfähigkeit wieder herzustellen. Im Plan sind auch eine Senkung der Betriebsausgaben des Unternehmens und Tariferhöhungen vorzusehen. Die geforderten Maßnahmen sind bis März 2011 umzusetzen; y) ein Gesetz, mit dem Einstellungen im Sektor Gesamtstaat auf einen Neuzugang je fünf alters- oder kündigungsbedingte Abgänge begrenzt werden, und zwar ohne sektorale Ausnahmen und unter Einbeziehung von Arbeitskräften, die im Rahmen von Umstrukturierungen aus öffentlichen Unternehmen in staatliche Stellen versetzt werden; z) Gesetze zur Stärkung der Einrichtung des Arbeitsmarkts und Bestimmung, dass: Vereinbarungen auf Unternehmensebene sektoralen und berufsbezogenen Vereinbarungen ohne unangemessene Beschränkungen vorgehen; Tarifabschlüsse auf Unternehmensebene nicht durch Beschränkungen bezüglich der Mindestgröße der Unternehmen beschränkt werden; die Ausweitung sektoraler und berufsbezogener Vereinbarungen auf Parteien, die nicht in den Verhandlungen vertreten waren, ist ausgeschlossen; die Probezeit für neue Arbeitsverhältnisse wird verlängert; zeitliche Beschränkungen für die Benutzung von Zeitarbeitsfirmen werden aufgehoben; Behinderungen einer größeren Nutzung von befristeten Verträgen werden beseitigt; die Vorschrift, nach der höhere Stundenlöhne für Teilzeitarbeitskräfte vorgeschrieben sind, wird beseitigt und ein flexibleres Arbeitszeitmanagement einschließlich Teilzeit-Schichtarbeit wird zugelassen. (4)  Griechenland trifft bis Ende März 2011 folgende Maßnahmen: a) Veröffentlichung umfassender langfristiger Projektionen für die Rentenausgaben bis 2060 gemäß der Gesetzesreform vom Juli 2010. Die Projektionen umfassen auch zusätzliche Altersversorgungssysteme (Rentenersatzkassen) und stützen sich auf umfassende Datenerhebungen der für Versicherungsmathematik zuständigen nationalen Behörde. Die Projektionen werden einem Peer Review unterzogen und vom Ausschuss für Wirtschaftspolitik validiert; b) die Regierung begleicht die im Jahr 2010 aufgelaufenen Zahlungsrückstände und verringert die in früheren Jahren aufgelaufenen Zahlungsrückstände; c) Plan gegen Steuerumgehung unter anderem mit quantitativen Leistungsindikatoren, anhand deren die Steuerverwaltung Rechenschaft abzulegen hat; Rechtsvorschriften zur Straffung der behördlichen und gerichtlichen Beschwerdeverfahren für Steuersachen sowie erforderliche Gesetze und Verfahren, um besser gegen Fehlverhalten, Korruption und schlechte Leistungen von Steuerbeamten vorgehen zu können, einschließlich strafrechtlicher Verfolgung bei Pflichtverletzungen; Veröffentlichung von Monatsberichten — einschließlich einer Reihe von Fortschrittsindikatoren — der fünf Taskforces für die Steuerumgehungsbekämpfung; d) detaillierter Aktionsplan mit Frist für die Fertigstellung und Umsetzung des vereinfachten Vergütungssystems; Ausarbeitung eines mittelfristigen Personalplans für die Zeit bis 2013, der der Vorgabe entspricht, dass nur eine von fünf scheidenden Arbeitskräften ersetzt wird, und der konkrete Angaben zu geplanten Versetzungen qualifizierter Mitarbeiter in prioritäre Bereiche enthält; Veröffentlichung monatlicher Daten über die Personalbewegungen (Zugänge, Abgänge, Versetzungen) in den verschiedenen Regierungsstellen; e) Umsetzung der im Jahr 2010 eingeleiteten umfassenden Reform des Gesundheitssystems mit dem Ziel, die öffentlichen Gesundheitsausgaben auf oder unter 6 % des BIP zu halten; Maßnahmen, die bei Arzneimitteln zu Einsparungen von mindestens 2 Mrd. EUR gegenüber 2010 führen sollen, davon mindestens 1 Mrd. EUR bereits 2011; Verbesserung der Rechnungslegungs- und Abrechnungssysteme der Krankenhäuser durch vollständige Einführung der periodengerechten doppelten Buchführung in allen Krankenhäusern; Verwendung des einheitlichen Codierungssystems und eines gemeinsamen Registers für medizinischen Bedarf; Kalkulation der Zu- und Abgänge an medizinischen Bedarfsartikeln in allen Krankenhäusern unter Nutzung des hierfür eingeführten einheitlichen Codierungssystems; zeitnahe Abrechnung von Behandlungskosten (spätestens nach zwei Monaten) bei den griechischen Sozialversicherungsfonds, anderen Mitgliedstaaten und privaten Krankenversicherern sowie Gewährleistung, dass bis Ende 2011 mindestens 50 % aller von öffentlichen Krankenhäusern verwendeten Arzneimittel auf Generika und patentfreie Arzneimittel entfallen, indem verbindlich vorgeschrieben wird, dass alle öffentlichen Krankenhäuser die Beschaffung von Pharmaprodukten auf Wirkstoffbasis durchführen müssen; f) um Verschwendung und Missmanagement in staatseigenen Unternehmen zu bekämpfen und öffentliche Mittel in Höhe von mindestens 800 Mio. EUR einzusparen, ein Gesetz, mit dem die Primärvergütung in öffentlichen Unternehmen auf Betriebsebene um mindestens 10 % gekürzt wird, die Sekundärvergütung auf 10 % der Primärvergütung begrenzt wird und eine Höchstgrenze von 4 000 EUR für das monatliche Bruttoeinkommen (bei 12 Zahlungen im Jahr) eingeführt wird; außerdem werden damit die Tarife für den städtischen Nahverkehr um mindestens 30 % erhöht und Maßnahmen eingeführt, die die Betriebsausgaben öffentlicher Unternehmen um 15 bis 25 % senken; ferner ein Gesetz zur Umstrukturierung des OASA; g) neuer Regulierungsrahmen, um den Abschluss von Lizenzverträgen für regionale Flughäfen zu erleichtern; h) Einsetzung einer unabhängigen Taskforce für Bildungspolitik, um die Effizienz des öffentlichen Bildungssystems (Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung) zu erhöhen und eine effizientere Mittelverwendung zu erreichen; i) Erlass eines Gesetzes zur Errichtung einer einzigen Vergabebehörde gemäß dem Aktionsplan; Entwicklung einer IT-Plattform für die elektronische Auftragsvergabe und Festlegung von Zwischenzielen gemäß dem Aktionsplan, u. a.: Test einer Pilotversion, Prüfung, ob für alle Auftragsarten die notwendigen Funktionen vorhanden sind, und schrittweise, verbindliche Einführung der elektronischen Auftragsvergabe bei Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen. (5)  Griechenland trifft bis Ende Juli 2011 folgende Maßnahmen: a) es führt im Parlament eine Straffung und Vereinheitlichung der Tarifstruktur im öffentlichen Sektor für die Anwendung auf staatlichen Sektor, Kommunalbehörden und sonstige Stellen über eine Einführungsphase von drei Jahren ein, wobei sich die Vergütung an der Produktivität und den Aufgaben orientieren sollte; b) mittelfristiger Personalplan für die Zeit bis 2015, der der Vorgabe entspricht, dass nur eine von fünf scheidenden Arbeitskräften ersetzt wird (im Jahr 2011 nur jede zehnte); der Plan sieht auch striktere Regeln für Zeitbedienstete, die Streichung unbesetzter Stellen und die Versetzung qualifizierter Mitarbeiter in prioritäre Bereiche vor und berücksichtigt die Erhöhung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst; c) detaillierter Aktionsplan mit zeitlichen Vorgaben für die Fertigstellung und Umsetzung des vereinfachten — an den Löhnen und Gehältern im privaten Sektor ausgerichteten — Vergütungssystems, um eine Senkung der Gesamtlohnkosten zu erreichen; der Plan stützt sich auf die Ergebnisse des vom Finanzministerium und der zentralen Zahlstelle veröffentlichten Berichts. Die Rechtsvorschriften für ein vereinfachtes Vergütungssystem werden schrittweise innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eingeführt. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten in staatseigenen Unternehmen werden an die neue Lohn- und Gehaltstabelle für den öffentlichen Dienst angepasst; d) Stärkung der Arbeitsaufsicht, wobei eine Ausstattung mit dem erforderlichen qualifizierten Personal sowie quantitative Zielvorgaben bezüglich der Zahl der durchzuführenden Kontrollen vorzusehen sind; e) Gesetz zur Änderung der Hauptparameter des Rentensystems, um den Anstieg der öffentlichen Rentenausgaben im Zeitraum 2009-2060 auf weniger als 2,5 % des BIP zu begrenzen, sollten langfristige Projektionen zeigen, dass der projizierte Anstieg der öffentlichen Rentenausgaben über diesem Betrag läge. Die Nationale Behörde für Versicherungsmathematik legt weiterhin umfassende langfristige Projektionen für die nach der beschlossenen Reform zu erwartenden Rentenausgaben bis 2060 vor; die Projektionen umfassen auch die wichtigsten (unterstützenden) Zusatzversorgungssysteme (ETEAM, TEADY, MTPY), auf Grundlage der von der Nationalen Behörde für Versicherungsmathematik erhobenen und ausgewerteten umfänglichen Daten; f) Überprüfung der Liste der physisch und psychisch belastenden Berufe, damit sie nicht mehr als 10 % der Angestellten erfasst; die neue Liste der schwierigen und gefährlichen Tätigkeiten gilt mit Wirkung vom 1. August 2011 für alle aktiven und künftigen Beschäftigten; g) Erlass von Rechtsvorschriften zur Errichtung einer zentralen Behörde für die öffentliche Beschaffung, wobei Auftrag, Ziele, Kompetenzen und Befugnisse der Behörde sowie der Zeitplan für das Inkrafttreten mit dem Aktionsplan in Einklang stehen; h) zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Verwendung von Generika durch: Verpflichtung zur elektronischen Verschreibung auf Wirkstoffbasis und, sofern verfügbar, von kostengünstigeren Generika; Generika mit einem deutlich unter dem Referenzpreis liegenden Preis (weniger als 60 % des Referenzpreises) wird in Anlehnung an die Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten eine geringere Kostenbeteiligung zugewiesen; der Höchstpreis von Generika wird auf 60 % des Preises des Markenprodukts mit einem vergleichbaren Wirkstoff festgesetzt; i) Veröffentlichung einer Bestandsaufnahme der staatseigenen Vermögenswerte einschließlich der Anteile an börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen sowie der wirtschaftlich bestandsfähigen Immobilien und Grundstücke; Einrichtung eines Generalsekretariats für Immobilienentwicklung mit dem Ziel, die Verwaltung des Immobilienvermögens zu verbessern, die Immobilien von Belastungen zu befreien und ihre Privatisierung vorzubereiten; j) mittelfristige Haushaltsstrategie für den Zeitraum bis 2015 gemäß Anhang I dieses Beschlusses und Erlass der betreffenden Durchführungsgesetze; in der mittelfristigen Haushaltsstrategie werden die dauerhaften Konsolidierungsmaßnahmen dargelegt, mit denen sichergestellt werden soll, dass die im Beschluss des Rates festgelegte Defizitobergrenze für die Jahre 2011-15 nicht überschritten wird und dass die Schuldenquote auf einen nachhaltigen Abwärtskurs gebracht wird; k) Privatisierung von Vermögenswerten im Wert von mindestens 390 Mio. EUR; Verabschiedung eines Privatisierungsprogramms mit dem Ziel, Einnahmen in Höhe von mindestens 15 Mrd. EUR bis Ende 2012, 22 Mrd. EUR bis Ende 2013, 35 Mrd. EUR bis Ende 2014 und mindestens 50 Mrd. EUR bis Ende 2015 zu erzielen; Einnahmen aus der Privatisierung von Vermögen (Grundbesitz, Konzessionen und Finanzvermögen) werden zur Tilgung von Schulden verwendet und werden die fiskalischen Konsolidierungsanstrengungen zur Einhaltung der in Artikel 1 Absatz 2 festgelegten Defizitobergrenzen nicht schmälern; l) Errichtung eines Privatisierungsfonds mit solider Governance zur Beschleunigung des Privatisierungsprozesses und zur Gewährleistung der Unumkehrbarkeit des Prozesses sowie eines professionellen Managements. Der Fonds erhält das Rechtseigentum an den Vermögenswerten, die privatisiert werden sollen. Der Fonds kann seine Vermögenswerte in keiner Weise verpfänden, die zu einer Vereitelung seines Zwecks, nämlich der Privatisierung von Vermögenswerten, führen würde; m) Erlass von Rechtsvorschriften zwecks Schließung, Zusammenschluss und Verkleinerung nicht überlebensfähiger Einrichtungen; n) Maßnahmen zur Stärkung der Ausgabenkontrolle: Beschluss über Qualifikation und Aufgaben der Finanzbuchhaltungsbeauftragten, die in allen Fachministerien zu ernennen und für die Gewährleistung effizienter Finanzkontrollen zuständig sind; o) Festlegung neuer Kriterien und Bedingungen für den Abschluss von Verträgen der Sozialversicherungsträger mit allen Gesundheitsdienstleistern, mit dem Ziel, die angestrebten Ausgabeneinsparungen zu realisieren; Organisation des gemeinsamen Einkaufs von medizinischen Dienstleistungen und Waren, um durch Mengenrabatte wesentliche Ausgabenkürzungen von mindestens 25 % gegenüber 2010 zu erzielen; p) Veröffentlichung verbindlicher Verschreibungsrichtlinien für Ärzte auf der Grundlage internationaler Verschreibungsrichtlinien, um den kosteneffizienten Einsatz von Arzneimitteln zu gewährleisten; Veröffentlichung und fortlaufende Aktualisierung der Positivliste erstattungsfähiger Arzneimittel; q) Erstellung eines kurz- und mittelfristigen Plans zur Neuorganisation und Umstrukturierung von Krankenhäusern, um das Problem der mangelnden Effizienz anzugehen, Größen- und Verbundvorteile zu nutzen und die Versorgungsqualität zu verbessern; Ziel ist es, die Krankenhauskosten im Jahr 2011 um mindestens 10 % und im Jahr 2012 um weitere 5 % im Vergleich zum Vorjahr zu senken. (6)  Griechenland trifft bis Ende September 2011 folgende Maßnahmen: a) Erstellung eines Haushaltsplans für das Jahr 2012 im Einklang mit der mittelfristigen Haushaltsstrategie und dem Ziel der Einhaltung der in Artikel 1 Absatz 2 festgelegten Defzitobergrenzen; b) Abbau der steuerlichen Hindernisse für Fusionen und Übernahmen; c) Vereinfachung der Zollverfahren bei Exporten und Importen; d) weitere Erhöhung der Ausschöpfungsquote bei den Struktur- und Kohäsionsfondsmitteln; e) vollständige Umsetzung der Agenda für bessere Rechtsetzung mit dem Ziel einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands um 20 % (gegenüber dem Jahr 2008); f) Erlass von Rechtsvorschriften zwecks Schließung, Zusammenschluss und Verkleinerung nicht überlebensfähiger Einrichtungen; g) Maßnahmen zur Senkung der Beschaffungs- und Fremdkosten in staatseigenen Unternehmen, Aktualisierung der Tarife und Erschließung neuer Geschäftsfelder sowie Reduzierung der Personalkosten durch Erstellung und Umsetzung eines Personaleinsparungsplans; bei Personalüberhängen, die nicht durch Anwendung der Regel, nach der nur eine von fünf scheidenden Arbeitskräften ersetzt wird (im Jahr 2011 nur jede zehnte), abgebaut werden können, sind betriebsbedingte Kündigungen oder Urlaubsregelungen (Arbeitskräftereserve) vorzusehen; von dieser Regel gibt es keine sektoralen Ausnahmen; sie gilt auch für Mitarbeiter, die — nach Prüfung ihrer beruflichen Qualifikation durch den ASEP anhand der üblichen Beurteilungskriterien — von staatlichen Unternehmen in andere staatliche Einrichtungen versetzt werden; Mitarbeiter, die als Arbeitskräftereserve gehalten werden, erhalten für die Dauer von maximal 12 Monaten 60 Prozent ihrer Vergütung, danach wird ihnen gekündigt; h) Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der eine rasche Festlegung der Flächennutzung ermöglicht und die Registrierung staatlichen Grundbesitzes beschleunigt; i) Gesetz zur Förderung von Investitionen in den Tourismussektor (Ferienanlagen und Ferienwohnungen), um in Kombination mit dem Flächennutzungsgesetz eine beschleunigte Privatisierung der von der griechischen Tourismus-Immobilienagentur verwalteten Grundstücke zu ermöglichen. j) Abschluss der funktionalen Überprüfung der bestehenden Sozialprogramme; Bewertung — durch die Regierung — der Ergebnisse der zweiten und letzten Phase der unabhängigen funktionalen Überprüfung der Zentralverwaltung; Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Umsetzung der operationellen Empfehlungen der ersten Phase der funktionalen Überprüfung der zentralstaatlichen Verwaltung und der umfassenden Überprüfung der bestehenden Sozialprogramme; k) gründliche Überarbeitung der ergänzenden/zusätzlichen öffentlichen Altersversorgungssysteme — einschließlich Fürsorgekassen und einmaliger Pauschalzahlungen; Ziel dieser Überarbeitung ist die Stabilisierung der Rentenausgaben, die Sicherstellung der Haushaltsneutralität dieser Systeme und die Gewährleistung der mittel- und langfristigen Tragfähigkeit des Systems; durch die Überarbeitung wird Folgendes erreicht: eine weitere Verringerung der Anzahl der bestehenden Fonds; die Beseitigung von Ungleichgewichten bei defizitären Fonds; die Stabilisierung der laufenden Ausgaben auf einem auf Dauer tragfähigen Stand durch angemessene Anpassungen ab dem 1. Januar 2012; die langfristige Tragfähigkeit der ergänzenden Systeme durch strikte Kopplung von Beiträgen und Leistungen; l) Identifizierung der Regelungen, bei denen die bei Renteneintritt geleisteten Pauschalzahlungen nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den geleisteten Beitragzahlungen stehen, mit dem Ziel, die Zahlungen bis Ende Dezember 2011 anzupassen; m) weitere Maßnahmen, um die elektronische Verschreibung von Arzneimitteln, diagnostischen Untersuchungen und Überweisungen in kosteneffizienter Weise auf sämtliche Sozialversicherungsträger, Gesundheitszentren und Krankenhäuser auszudehnen; unter Einhaltung des EU-Vergaberechts Durchführung — durch die Regierung — der nötigen Ausschreibungsverfahren, um ein umfassendes und einheitliches IT-System für das Gesundheitswesen (e-Health-System) einzuführen; n) weitere Maßnahmen, die sicherstellen, dass mindestens 30 % der von staatlichen Krankenhäusern verwendeten Medikamente Generika mit niedrigerem Preis als vergleichbare Markenprodukte und Produkte mit abgelaufenem Patent sind, insbesondere indem alle staatlichen Krankenhäuser verpflichtet werden, Arzneimittel auf Basis ihrer Wirkstoffe zu beschaffen; o) Beschlüsse zur Errichtung der zentralen Beschaffungsbehörde und zur Schaffung der Stellen für ihr Personal sowie zur Organisation der Personalressourcen und Dienste der Behörde im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes über die zentrale Beschaffungsbehörde sowie zur Ernennung der Mitglieder der zentralen Beschaffungsbehörde. p) Veröffentlichung von monatlichen Daten über die Personalbewegungen (Zugänge, Abgänge, Versetzungen) in den verschiedenen Regierungsstellen. ▼M1 (6a)  Griechenland trifft unverzüglich die folgenden Maßnahmen und setzt sie um: a) Abbau von Steuerbefreiungen, insbesondere Senkung der Einkommensteuerfreibeträge, um die Einnahmen im Jahr 2012 um 2 831 Mio. EUR zu erhöhen; b) ständige, über die Stromrechnung erhobene Abgabe auf Immobilien, um die Einnahmen im Jahr 2011 um mindestens 1 667 Mio. EUR und ab 2012 um 1 750 Mio. EUR pro Jahr zu erhöhen; c) sofortige Einführung der überarbeiteten Lohn- und Gehaltstabelle für den öffentlichen Dienst, womit die Ausgaben im Jahr 2011 um wenigstens 101 Mio. EUR gesenkt werden; über die in der MTFS bis 2015 vorgesehenen Einsparungen hinaus fällt dabei ein Übertrag von wenigstens 552 Mio. EUR auf 2012 an. Diese Reform betrifft alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst außer jenen, für die besondere Vergütungsregelungen gelten. Bei den oben genannten Nettoeinsparungen sind die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Einkommensteuer und Sozialabgaben sowie die bestimmten Kategorien von Bediensteten gezahlten Zulagen berücksichtigt; d) Kürzung von Hauptrenten, Zusatzrenten und bei der Versetzung in den Ruhestand gezahlter Pauschalbeträge, um im Jahr 2011 wenigstens 219 Mio. EUR einzusparen; über die bisher in der MTFS vorgesehenen Einsparungen hinaus fällt dabei ein Übertrag von 446 Mio. EUR auf 2012 an; e) Deckelung der Ausgaben des Grünen Fonds auf 5 % seiner Einlagen, um 360 Mio. EUR im Jahr 2012 einzusparen; f) Ministerialbeschlüsse oder Runderlasse für Maßnahmen für Verbrauchsteuern auf Erdgas, Heizöl und Kfz-Steuern, wie in der MTFS vorgesehen; g) Ministerialbeschlüsse zur einheitlichen Regulierung der Gesundheitsleistungen der verschiedenen Sozialversicherungsfonds; h) Rechtsvorschriften für die Erhebung des Solidaritätszuschlags durch eine Quellensteuer; i) Ministerialbeschlüsse, durch die die Schließung, der Zusammenschluss oder die erhebliche Verkleinerung von Einrichtungen eingeleitet werden. Dies betrifft KED, ETA, ODDY, das Staatliche Institut zur Förderung der Jugend, EOMEX, IGME, OSK, DEPANOM, THEMIS, ETHYAGE und ERT sowie 35 weitere kleinere Einrichtungen; j) Ministerialbeschluss zur Festlegung von Kriterien für den Berufsunfähigkeitsstatus zur Zuteilung von Berufsunfähigkeitsrenten, die mit der Umsetzung der MTFS-Sparziele vereinbar sind; k) Gesetz zum Einfrieren des Rentenindex für Haupt- und Zusatzrenten bis einschließlich 2015; l) Abschluss der Positivliste für Arzneimittel, in der die den Sozialversicherungsfonds berechneten Preise festgelegt sind; m) Übertragung der folgenden Vermögenswerte an den Privatisierungsfonds „Hellenic Republic Asset Development Fund“ (HRADF): Alpha Bank (0,619 % der Anteile); National Bank of Greece (1,234 % der Anteile); Piraeus Bank (1,308 % der Anteile); Piraeus Port Authority (23,1 % der Anteile); Thessaloniki Port Authority (23,3 % der Anteile); Häfen (port authorities) von Elefsina, Lavrion, Igoumenitsa, Alexandroupolis, Volos, Kavala, Korfu, Patras, Rafina, Heraklion (100 %); Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsgesellschaft von Athen (27,3 %); Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsgesellschaft von Saloniki (40 %); Staatliche Regionalflughäfen (Übertragung von Konzessionsrechten); Off-Shore-Erdgasspeicher „South Kavala“ (Übertragung der Rechte an gegenwärtigen und künftigen Konzessionen); Griechische Autobahnen (Übertragung der wirtschaftlichen Rechte an gegenwärtigen und künftigen Konzessionen); Egnatia Odos (100 %); Griechische Post (90 %); OPAP, SA (29 %); vier staatlic

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.