Europäische Union

2003/813/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache IV/M.1636 - MMS/Dasa/Astrium) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 693) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32003D0813. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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r Kommission, der vorgeschlagene Zusammenschluss könne eine beherrschende Stellung auf dem europäischen Markt für mechanische Schwungräder bewirken, ausgeräumt würden. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG IM HINBLICK AUF MILITÄRISCHE SATELLITEN UND DEREN AUSRÜSTUNGEN (85) Militärische Satelliten erfuellen in der Regel ähnliche Missionen wie kommerzielle oder institutionelle Satelliten. Sie nutzen normalerweise die gleichen Plattformen, müssen aber im Hinblick auf bestimmte Anforderungen, wie Schutz vor äußeren Einfluessen und Datensicherheit, angepasst werden. In Anbetracht dieser technischen Ähnlichkeiten, dem geringen Verkaufsvolumen und den erheblichen Skaleneffekten im Raumfahrsektor scheint die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens als Systemführer bei militärischen Satelliten in der Regel davon abzuhängen, ob es auch im entsprechenden zivilen Bereich in großem Umfang tätig ist. Dies gilt besonders für militärische Kommunikationssatelliten, die in der Regel die gleichen Plattformen nutzen wie ihre zivilen Pendants und aufgrund genormter Lösungen besonders große Skaleneffekte ermöglichen. (86) Aus den gleichen Gründen wie oben gibt es auch hier keinen Hinweis darauf, dass das Vorhaben den Wettbewerb bei militärischen Beobachtungs- und Forschungssatelliten oder den offenen Markt für militärische Kommunikationssatelliten beeinträchtigen könnte. Ebenso wenig gibt es Hinweise darauf, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Ausrüstungen bewirken oder verstärken könnte. Erstens wird der Zusammenschluss - da MMS und Dasa nicht in den gleichen Mitgliedstaaten tätig sind - die Wettbewerbsbedingungen bei diesen Produkten (insbesondere sensible Ausrüstungsgegenstände), deren Markt national ist, nicht wesentlich verändern. Zweitens gehen die Marktanteile der beteiligten Unternehmen bei Ausrüstungen mit weltweitem Markt nicht über [20-30]* % hinaus. (87) Nach Auffassung der Kommission besteht allerdings die große Gefahr, dass das Vorhaben auf dem französischen Markt für militärische Kommunikationssatelliten, auf dem sich MMS und Alcatel im Rahmen einer offenen Ausschreibung jeweils um die Systemführerschaft bewerben, eine beherrschende Stellung von MMS begründen oder verstärken könnte. (88) Alcatel Space legt seinen Entwürfen für militärische Kommunikationssatelliten derzeit die Standardplattform "Spacebus 3000" zugrunde. Die Dasa liefert für diese Plattform eine Reihe von Teilsystemen und Ausrüstungen und scheint insbesondere der einzige Lieferant von Bordmanagementsystemen(13), Antriebssystemen vom Typ "Unified Propulsion Systems"(14) und chemischen Korrekturantrieben(15) zu sein. (89) Der Kommissionsuntersuchung zufolge könnte es für Alcatel Space schwierig sein, eine alternative Bezugsquelle für die oben genannten Produkte zu finden (was insbesondere für Bordmanagementsysteme gilt, die normalerweise nicht auf dem Markt gehandelt, sondern vom Hauptauftragnehmer im Rahmen seiner Systemführerschaft direkt entwickelt werden) und/oder erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen mit sich bringen. Kurzfristig ist Alcatel Space deshalb beim Bau militärischer Kommunikationssatelliten auf die Lieferungen der Dasa angewiesen. (90) Nach dem Zusammenschluss wäre das neue Unternehmen gleichzeitig Lieferant und Konkurrent von Alcatel Space. Dies würde für die Dasa einen Anreiz darstellen, ihre Lieferungen an Alcatel Space einzuschränken, ihre Preise zu erhöhen oder die Qualität ihrer Produkte zu vermindern, die Wettbewerbsposition des Unternehmens dadurch zu schwächen und Alcatel Space potenziell vom Wettbewerb um die Systemführerschaft auszuschließen. Da Alcatel Space in Frankreich der einzige Konkurrent von MMS auf der Systemführerebene ist, bliebe Astrium nach dem Zusammenschluss keine andere Alternative. Vieles deutet darauf hin, dass dies auf dem französischen Markt für militärische Kommunikationssatelliten eine beherrschende Stellung begründen und wirksamen Wettbewerb in diesem Mitgliedstaat erheblich behindern würde. (91) Nachdem die Kommission den beteiligten Unternehmen ihre Bedenken mitgeteilt hatte, gaben diese eine Verpflichtungszusage ab (siehe Anhang), wonach die Dasa für die Herstellung und den Verkauf von Bordmanagementsystemen, Antriebssystemen vom Typ "Unified Propulsion Systems" und chemischen Korrekturantrieben nichtausschließliche Lizenzen gewähren wird. (92) Die Einlösung dieser Zusage wird eine alternative Bezugsquelle für diese Produkte ermöglichen und potenzielle nachteilige Auswirkungen des Zusammenschlusses verhindern. Die Bedenken der Kommission, der vorgeschlagene Zusammenschluss könne auf dem französischen Markt für militärische Kommunikationssatelliten eine beherrschende Stellung bewirken, werden damit ebenfalls ausgeräumt. B. RAUMFAHRT-INFRASTRUKTURSYSTEME SACHLICH RELEVANTE MÄRKTE (93) Der Bereich Raumfahrt-Infrastruktur umfasst bemannte und unbemannte Raumfahrtsysteme, die für Mehrfacheinsätze mit unterschiedlichen Zielen - hauptsächlich für die Forschung unter Weltraumbedingungen (Mikrogravitation, Vakuum, Strahlung), aber auch für angewandte Technik und Tests in der Erdumlaufbahn - eingesetzt werden. Im Unterschied zu Satelliten werden Raumfahrt-Infrastruktursysteme nicht für einmalige Einsätze, sondern für eine ganze Reihe von Missionen entworfen, die nacheinander mit denselben Basissystemen durchgeführt werden und bei denen bisweilen auch die Anwesenheit von Menschen (z. B. bemannte Raumstationen) vonnöten ist. Da solche Systeme in erster Linie für wissenschaftliche und selten unmittelbar für gewerbliche Zwecke genutzt werden, sind ihre Abnehmer vorwiegend Weltraumorganisationen wie die NASA, die ESA und die nationalen Raumfahrtbehörden einzelner europäischer Länder. (94) Raumfahrt-Infrastruktursysteme können in fünf Hauptproduktkategorien unterteilt werden: i) unbemannte wiederverwendbare/rückführbare Plattformen (z. B. Raumkapseln für die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten unter Mikroschwerkraftbedingungen), ii) bemannte Raumlabors oder Habitate (z. B. Raumstationen), iii) Versorgungssysteme (z. B. zur Versorgung von Raumstationen mit Ausrüstungen und Betriebsstoffen), iv) Nutzlasteinrichtungen (z. B. Experimentieranlagen für Forschungsarbeiten unter Weltraumbedingungen und innerhalb eines Raumfahrtsystems) und v) Außenstationen (z. B. Habitate, Fahrzeuge u. Ä. für bemannte Planetenerkundungen und interplanetare Flüge). (95) Laut den beteiligten Unternehmen können Raumfahrt-Infrastruktursysteme nicht zum Satellitenmarkt gerechnet werden, da sie anders als Satelliten für Mehrfacheinsätze gebaut werden, weshalb sie der Wartung oder - im Fall bemannter Raumstationen - spezieller Sicherheitseinrichtungen bedürfen. Diese Einschätzung wurde durch die Ergebnisse der Marktuntersuchung, die die Kommission angestellt hat, weitgehend bestätigt. (96) Die beteiligten Unternehmen bringen weiterhin vor, dass sich eine Unterscheidung zwischen den vorstehend genannten Produktkategorien erübrigt, weil alle Anbieter im Markt in der Lage seien, in sämtlichen Marktsegmenten als Hauptauftragnehmer zu agieren. (97) Auch wenn es zutreffen dürfte, dass führende Hauptauftragnehmer (z. B. MMS, Dasa oder Alenia) sämtliche Produktkategorien abdecken können, so legen die Ergebnisse der Untersuchungen der Kommission dennoch eine Unterscheidung zwischen kleinen Systemen (z. B. wiederverwendbare/rückführbare unbemannte Plattformen und Nutzlasteinrichtungen mit einem Gesamtauftragswert von zumeist weniger als 50 Mio. EUR) und großen Systemen (insbesondere bemannte Raumlabors und Habitate, deren Auftragswert nicht selten 500 Mio. EUR übersteigt) nahe. Ein Grund für diese Unterscheidung liegt darin, dass Unternehmen wie Kayser-Threde, Carlo Gavazzi und OHB System, die sich im erstgenannten Produktbereich als Systemführer betätigen, unter Umständen nicht über die zur Herstellung von Großsystemen erforderlichen technischen oder finanziellen Ressourcen verfügen und in der Regel nur bei kleinen Systemen als Hauptauftragnehmer auftreten. Ein weiterer Grund sind die unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen in den beiden Marktsegmenten: Während Anbieter kleiner Infrastruktursysteme ihre Aufträge allem Anschein nach bei offenen Ausschreibungen im Wettbewerb mit anderen Anbietern erhalten, werden die Hauptauftragnehmer für Großsysteme offensichtlich weitgehend aufgrund nationaler industriepolitischer Erwägungen ausgewählt. (98) Zum Zwecke dieser Entscheidung ist es jedoch nicht erforderlich, die relevanten Produktmärkte für Raumfahrt-Infrastruktursysteme weiter abzugrenzen, da auch bei anderen Marktdefinitionen wirksamer Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich behindert würde. RÄUMLICH RELEVANTE MÄRKTE (99) Die Abnehmer von Raumfahrt-Infrastruktursystemen sind Weltraumorganisationen und insbesondere die ESA (siehe Randnummer 93). Das bedeutet, dass die Beschaffung solcher Systeme und Ausrüstungen nach dem Prinzip des angemessenen Rückflusses erfolgt und Wettbewerb zwischen den einschlägigen Anbietern im Rahmen europaweiter Programme stattfindet. (100) Räumlich relevant dürfte daher der europäische Markt sein. Zum Zwecke dieser Entscheidung ist es jedoch nicht erforderlich, die geografischen Märkte weiter abzugrenzen, da auch unter der Annahme einzelstaatlicher Märkte wirksamer Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich behindert würde. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG (101) Bei Raumfahrt-Infrastruktursystemen handelt es sich in der Regel um maßgeschneiderte Produkte, die für hochspezifische Anwendungen in nationalen oder internationalen Programmen bestimmter Weltraumorganisationen konzipiert und hergestellt werden. In der Praxis hängen alle laufenden und bewilligten zukünftigen Raumfahrt-Infrastrukturprogramme der ESA mit dem Bau der Internationalen Raumstation ISS (International Space Station) zusammen, die von den Vereinigten Staaten von Amerika, Russland, Europa, Japan, Kanada und Brasilien gemeinsam entwickelt wird. Die ESA ist dabei für den Bau des bemannten Raumlabors Columbus (Columbus Orbital Facility) zuständig. Die ersten Teile der Raumstation wurden im Dezember 1998 in die Erdumlaufbahn gebracht und montiert. Mit der Fertigstellung wird im Jahr 2005 gerechnet. (102) Die Produktmärkte im Bereich Raumfahrt-Infrastruktur haben gewisse Merkmale mit dem Angebot von Satelliten für institutionelle Kunden gemein. Erstens handelt es sich ebenfalls um Ausschreibungsmärkte, bei denen die betreffenden Erzeugnisse im Rahmen von Projekten entwickelt und hergestellt werden, welche stufenweise von Weltraumorganisationen durchgeführt werden; der Wettbewerb hängt davon ab, ob konkurrierende Unternehmen in der Lage sind, plausible Alternativen zu den Erzeugnissen der beteiligten Unternehmen zu bieten. Zweitens gilt bei Raumfahrt-Infrastrukturprogrammen wie bei Satelliten für institutionelle Abnehmer der Grundsatz des angemessenen Rückflusses. (103) Die Raumfahrt-Infrastrukturmärkte unterscheiden sich aber auch in einer Reihe von Punkten. So scheint der Grundsatz des angemessenen Rückflusses weniger flexibler angewandt zu werden, wodurch die Beiträge einzelner Staaten viel höher sein können als bei entsprechenden Satellitenprogrammen (die Niederlande etwa zeichnen für bis zu 59 % des Greifarmsystems ERA (European Robotic Arm) verantwortlich). Dies hat zur Folge, dass die Möglichkeiten für Hauptauftragnehmer, um in mehreren Mitgliedstaaten zu konkurrieren, geringer sind als bei Satelliten-Ausschreibungen institutioneller Auftraggeber. Hinzu kommt, dass Ausschreibungen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Internationalen Raumstation ISS, wie die Nachforschungen der Kommission ergeben haben, effektiv nur bei der Durchführung von Machbarkeitsstudien, bei der Herstellung kleinerer Infrastrukturkomponenten und der Erbringung von Dienstleistungen zum Tragen kamen. (104) Weiterhin sind Raumfahrt-Infrastrukturprogramme (insbesondere bemannte Raumstationen) viel seltener, dafür aber wesentlich umfangreicher (Auftragswert bis zu 700 Mio. EUR) als Satellitenprogramme institutioneller Auftraggeber. Die Produkte, welche in absehbarer Zeit hergestellt oder entwickelt werden sollen, fließen aus einer begrenzten Anzahl von laufenden bzw. anstehenden ESA-Programmen fort, weshalb die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb in Verbindung mit diesen Programmen zu prüfen sind. Große Raumfahrt-Infrastruktursysteme (105) MMS, Aérospatiale-Matra und Dasa sind die Hauptlieferanten der europäischen Beiträge zur Internationalen Raumstation (die Dasa etwa ist Hauptauftragnehmerin beim Raumlabor Columbus). Zusammen mit Aérospatiale-Matra deckten die beteiligten Unternehmen im Zeitraum 1996-1998, gemessen am Auftragswert, [60-70]* % der europäischen Raumfahrt-Infrastrukturprogramme ab. Andere Hauptauftragnehmer sind Alenia (mit einem Marktanteil von rund 30 % und einem Produktangebot, das sämtliche Kategorien abdeckt) sowie - in geringerem Maße - Kayser-Threde, OHB Systems, Fokker Space und Carlo Gavazzi im Marktsegment der kleinen Systeme (hauptsächlich Nutzlasteinrichtungen). (106) Dazu ist Folgendes anzumerken: Erstens kam es im Zusammenhang mit Beschaffungen für die Internationale Raumstation, offensichtlich nur bei Machbarkeitsstudien, kleineren Infrastrukturkomponenten und Dienstleistungen zu allgemeinen Ausschreibungen. Bei den großen Systemen wurden die Hauptauftragnehmer hingegen aufgrund nationaler politischer Erwägungen und unter Berücksichtigung des Verhältnisses neuer zu früheren Aufträgen ausgewählt. Dabei hat es den Anschein, als ob der gemeinsame absatzmäßige Marktanteil von MMS, Dasa und Aérospatiale-Matra im Wesentlichen den Umfang der Beiträge Frankreichs und Deutschlands zur Entwicklung der Internationalen Raumstation ([65-75]* %) widerspiegelt und nicht den Erfolg einzelner Unternehmen bei früheren Ausschreibungen. (107) Zweitens scheint sich der Zusammenschluss nicht nachteilig auf bestehende Programme für den Bau großer Raumfahrt-Infrastruktursysteme auszuwirken, bei denen die Hauptauftragnehmer und Lieferanten bereits ausgewählt wurden und die Auftragsbedingungen festliegen. Die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb sind daher im Hinblick auf künftige Produkte zu prüfen, die im Rahmen laufender oder anstehender Entwicklungsprogramme konzipiert werden. (108) Drittens wird der Zusammenschluss die Bedingungen des Wettbewerbs auf der Ebene der Hauptauftragnehmer bei anstehenden europäischen Raumfahrtprogrammen nicht beeinträchtigen, da die entsprechenden Aufgaben nach Aussage der ESA schon verteilt wurden. Die großen Infrastruktursysteme, die bis 2005 bestellt werden dürften, betreffen den Betrieb der Weltraumstation und die Entwicklung eines Raumfahrzeugs für den Rücktransport von deren Besatzungen zur Erde. Für das ISS-Betriebsprojekt wurde dem Vernehmen nach ein Konsortium gebildet, dem die größten der am Bau der Weltraumstation beteiligten Hauptauftragnehmer - Aérospatiale-Matra, Dasa, MMS und Alenia - angehören. Bei anderen Programmteilen handelt es sich wiederum um die Fortsetzung früherer Projekte. (109) Schließlich dürfte die Wahlfreiheit der ESA bei anderen potenziellen Programmen durch den Zusammenschluss insofern nicht eingeschränkt werden, als die Entscheidung für ein bestimmtes Unternehmen, wie in der Vergangenheit üblich, aufgrund nationaler politischer Erwägungen (Aérospatiale-Matra und MMS auf der einen und Dasa auf der anderen Seite haben ihren Sitz nicht in demselben Mitgliedstaat) und dem Verhältnis von neuen zu früheren Aufträgen getroffen wird. (110) Aus den dargelegten Gründen ist der angemeldete Zusammenschluss nicht geeignet, eine beherrschende Stellung auf den Märkten für große Raumfahrt-Infrastruktursysteme zu begründen oder zu verstärken, durch die wirksamer Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde. Kleine Raumfahrt-Infrastruktursysteme (111) Bei kleinen Systemen gelten offensichtlich andere Wettbewerbsbedingungen als bei großen (siehe Randnummer 97). Hier wird häufiger auf offene Ausschreibungsverfahren zurückgegriffen. In diesem Marktsegment ergeben sich infolge des Zusammenschlusses Überschneidungen bei Nutzlasteinrichtungen, bei denen MMS, Dasa und Aérospatiale-Matra gemessen an den Entwicklungsaufträgen, die die ESA seit 1996 vergeben hat, laut den beteiligten Unternehmen auf einen gemeinsamen Marktanteil von [35-45]* % (mengenmäßig) bzw. [55-65]* % (wertmäßig) kommen. (112) Hierzu gibt es Folgendes anzumerken: Erstens scheint sich der Zusammenschluss nicht nachteilig auf laufende Programme auszuwirken, da die Auftragnehmer und die Auftragsbedingungen bereits festliegen. (113) Zweitens unterliegen die beteiligten Unternehmen bei künftigen Produkten, bei denen Wettbewerb im Zusammenhang mit der Anwendung des Grundsatzes des angemessenen Rückflusses in einem gewissen Umfang möglich ist, dem Konkurrenzdruck von Seiten anderer Hauptauftragnehmer wie Alenia (mit einem mengen- und wertmäßigen Marktanteil von [20-25]* bzw. [20-25]* %) und Carlo Gavazzi, OHB oder Kayser-Threde. All diese Unternehmen verfügen über ausreichend Know-how und Fähigkeiten, um sich als Systemführer um Aufträge zur Herstellung von Nutzlasteinrichtungen zu bewerben, und haben in jüngerer Zeit auch den Zuschlag für solche Aufträge erhalten. (114) Aus den dargelegten Gründen ist der angemeldete Zusammenschluss nicht geeignet, eine beherrschende Stellung auf den Märkten für kleine Raumfahrt-Infrastruktursysteme zu begründen oder zu verstärken, durch die wirksamer Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde. C. TRAEGERSYSTEME UND STARTDIENSTE SACHLICH RELEVANTE MÄRKTE Startdienste (115) Raumfahrtsysteme werden mit Hilfe mehrstufiger Trägerraketen, die mit fluessigem oder festem Treibstoff angetrieben werden, in eine stabile Erdumlaufbahn gebracht. Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Trägern unterscheiden: Raumtransportmittel für den einmaligen Gebrauch, die beim Start und beim Transport ins All verbraucht werden, und teilweise oder vollständig wiederverwendbare Systeme. Erstere lassen sich je nach Nutzlast weiter in drei Produktgruppen unterteilen: kleine Trägersysteme, die bis zu 2000 kg Nutzlast in eine erdnahe Umlaufbahn bringen können, mittelgroße Systeme für die Beförderung von 2000 bis 6000 kg in eine niedrige oder erdnahe Umlaufbahn, und schwere Trägersysteme, die Nutzlasten ab 4000 kg in eine geostationäre bzw. mehrere Kleinsatelliten in eine erdnahe Umlaufbahn transportieren können. (116) In ihrer Entscheidung vom 25. Juni 1999 in der Sache Astrolink(16) gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass kommerzielle Raketenstarts von rein militärischen Starts und anderen Starts im Regierungsauftrag zu unterscheiden sind, die in der Regel nicht offen ausgeschrieben werden, obwohl ähnliche Träger zum Einsatz gelangen. Außerdem stellte sie fest, dass es sich bei kommerziellen Starts um einen weltweiten Markt handeln dürfte, da die Aufträge dafür im Rahmen internationaler Ausschreibungen vergeben werden. (117) Von den dritten Personen, die auf die Befragung der Kommission geantwortet haben, gaben einige an, dass die Dienste für den Start kleiner, mittelgroßer bzw. großer Trägerraketen jeweils einen eigenen Produktmarkt bilden. So würde vor allem die Beförderung von Satelliten in eine geostationäre Erdumlaufbahn besonders schubkräftige Raketen erfordern, die zwischen 500 und 800 t wiegen können. (118) Zum Zwecke dieser Entscheidung ist es jedoch nicht erforderlich, die relevanten Produktmärkte für Startdienste weiter abzugrenzen, da auch bei anderen Marktdefinitionen wirksamer Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich behindert würde. Trägersysteme, Teilsysteme und Ausrüstungen (119) Die Unternehmen Aérospatiale-Matra, MMS und Dasa bieten umfassende Trägersysteme (z. B. Raketenstufen), Teilsysteme (u. a. Antriebsausrüstungen und Lageregler) sowie Ausrüstungen für die Raketen vom Typ Ariane an. Laut den beteiligten Unternehmen gibt es für diese Systeme bzw. Teilsysteme keinen offenen Markt, da sie speziell für Ariane konzipiert seien. (120) Ariane-Raketen werden im Rahmen internationaler (staatlich finanzierter) Programme entwickelt, an denen sich bestimmte europäische Staaten beteiligen. Diese Programme bestehen - nach Abschluss entsprechender FuE-Vorarbeiten und Machbarkeitsstudien - im Wesentlichen aus einer Entwicklungsphase und einer anschließenden Produktions- und Startphase, in der die Ariane-Raketen nach den festgelegten Spezifikationen hergestellt und als Trägersystem für den Start angeboten werden. Dabei gilt folgende Arbeitsteilung: Für die Entwicklungsphase zeichnet die ESA verantwortlich, die in der Vergangenheit die Konzeption der Programme dem französischen Raumforschungszentrum CNES übertrug. Mit der Produktion, der Vermarktung und dem Start der Ariane-Raketen wurde das Unternehmen Arianespace S. A., eine Aktiengesellschaft französischen Rechts, betraut. (121) Die Hersteller von Systemen und Teilsystemen für Ariane-Raketen werden üblicherweise in der Entwicklungsphase ausgesucht und in der Regel in der Produktionsphase beibehalten. Da die Entwicklung Sache der ESA ist, gilt bei der Beschaffung der Grundsatz des angemessenen Rückflusses; die Hersteller werden europaweit ausgewählt. (122) Die Nachforschungen der Kommission haben ergeben, dass Aufträge für Systembauer und Anbieter bestimmter Teilsysteme wegen der Spezifizität und des nötigen Know-hows und Kapitals bei zentralen Raketenbauteilen (z. B. Triebwerke) nicht in offenen Ausschreibungsverfahren vergeben werden, sondern nach Kriterien wie Sachkunde, Know-how oder Fähigkeiten und unter Berücksichtigung des finanziellen Beitrags der an Ariane-Programmen beteiligten Mitgliedstaaten. Das heißt, dass bei kompletten Systemen oder bestimmten wichtigen Teilsystemen offenbar kein offener Wettbewerb herrscht. Auf der Ebene der Ausrüstungen oder anderer Teilsysteme kann hingegen durchaus Wettbewerb zum Tragen kommen. Daraus ist zu schließen, dass alle Erzeugnisse, die im Rahmen von Ausschreibungsverfahren beschafft werden, zu sachlich relevanten Märkten gehören. (123) Zum Zwecke dieser Entscheidung ist es jedoch nicht erforderlich, die relevanten Produktmärkte für Systeme und Teilsysteme von Ariane-Trägerraketen weiter abzugrenzen, da auch bei anderen Marktdefinitionen wirksamer Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich behindert würde. RÄUMLICH RELEVANTE MÄRKTE Startdienste (124) Nach Auffassung der beteiligten Unternehmen handelt es sich bei kommerziellen Starts von Trägerraketen um einen weltweiten Markt, da sie auf der ganzen Welt durchgeführt werden, wobei der Kunde die Wahl hat zwischen institutionellen Anbietern wie Arianespace oder Privatunternehmen. Diese Einschätzung hat sich im Verlauf der Nachforschungen, die die Kommission angestellt hat, weitgehend bestätigt. Danach werden kommerzielle Startdienste weltweit angeboten: So wurden beispielsweise mehr als zwei Drittel der kommerziellen Starts von Arianespace von Kunden außerhalb des EWR gebucht. Der Markt für kommerzielle Starts von Trägerraketen hat somit weltweite Dimension. Trägersysteme, Teilsysteme und Ausrüstungen (125) Aufträge für die Herstellung von Teilsystemen und Ausrüstungen für Ariane-Trägerraketen werden in der Regel während der Entwicklungsphase nach dem Grundsatz des angemessenen Rückflusses erteilt (siehe Randnummer 121). Bei diesen Erzeugnissen dürfte somit europaweit Wettbewerb stattfinden. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG Startdienste (126) Aérospatiale-Matra, MMS und Dasa bieten über ihre Beteiligungen an Arianespace Participations SA - der Dachgesellschaft der für die Produktion und die Vermarktung sowie den Start von Ariane-Raketen verantwortlichen Firma Arianespace SA - Raketenstarts an. Die Dasa übt ferner bestimmenden Einfluss auf die Eurockot Launch Service GmbH aus, die 1998 zur Durchführung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.