Europäische Union

2003/813/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache IV/M.1636 - MMS/Dasa/Astrium) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 693) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32003D0813. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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bewerbs zwischen MMS und Alcatel Space Industries ("Alcatel Space") zu beschaffen. Da der Wettbewerb damit auf inländische Systemführer beschränkt bleibt, besteht in Frankreich offenbar nach wie vor ein nationaler Markt für militärische Satelliten. (40) Bei den Ausrüstungen für diese Satelliten scheint es (mit Ausnahme einiger sensibler Produkte) keine Rückflussregelung zu geben. So nutzen militärische und zivile Satelliten in der Regel die gleiche Plattform, so dass der Hauptauftragnehmer diese von einem einzigen Lieferanten beziehen kann. Je nach Produkt können die Märkte für Militärsatellitenausrüstungen somit national oder global sein. Zum Zwecke dieser Entscheidung müssen diese räumlichen Märkte jedoch nicht weiter abgegrenzt werden, da auch bei anderen Marktdefinitionen wirksamer Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich behindert würde. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG IM HINBLICK AUF KOMMERZIELLE KOMMUNIKATIONSSATELLITEN (41) Auf dem Markt für Kommunikationssatelliten gibt es keine Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen (und denen ihrer Muttergesellschaften). Dies gilt sowohl für die Systemführerebene (auf der nur MMS tätig ist) als auch in Bezug auf Ausrüstungen (eine Ebene, auf der Aérospatiale-Matra, MMS und Dasa zwar allesamt tätig sind, jedoch unterschiedliche Ausrüstungen herstellen). Allerdings wird der Zusammenschluss zu einer vertikalen Konzentration zwischen den Tätigkeiten von MMS als Hauptauftragnehmer und der Ausrüstungsproduktion der Dasa führen. (42) Einige dritte Lieferanten führten an, diese vertikale Konzentration könne den Wettbewerbsausschluss konkurrierender Ausrüstungshersteller oder Systemführer zur Folge haben. Doch gingen die durchschnittlichen Marktanteile von MMS bei den Tätigkeiten als Hauptauftragnehmer im Zeitraum 1994 bis 1998 (nach Wert) nicht über [10-15]*(11) % hinaus und wird Astrium auch weiterhin der Konkurrenz anderer großer Hersteller, insbesondere der amerikanischen Unternehmen Hughes, Loral and Lockheed Martin, ausgesetzt sein. Bei den Ausrüstungen lag der durchschnittliche Anteil der Dasa im Zeitraum 1995 bis 1997 auf keinem der weltweiten Märkte für Satellitenausrüstungen über [20-30]* %. (43) Damit dürfte der angemeldete Zusammenschluss auf dem Markt für Kommunikationssatelliten und deren Ausrüstungen keine beherrschende Stellung begründen oder verstärken, die wirksamen Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern könnte. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG IM HINBLICK AUF SATELLITEN FÜR INSTITUTIONELLE ABNEHMER (44) Sowohl MMS als auch Dasa sind in Europa als Hauptauftragnehmer der nationalen Raumfahrtbehörden und der ESA für Beobachtungssatelliten, Forschungssatelliten und Weltraumsonden tätig. Aérospatiale-Matra, MMS und Dasa stellen darüber hinaus bestimmte Ausrüstungen für diese Systeme her, zu denen chemische Korrekturantriebe (wie sie in chemischen Kleintriebwerken eingesetzt werden), Solarzellen (für Solarstromgeneratoren), mechanische Schwungräder und Erd- und Sonnenrichtungsgeber zählen. (45) Der Zusammenschluss wird somit eine horizontale Konzentration auf Systemführerebene bewirken und eine vertikale Konzentration zwischen der Systemführerebene und der Ausrüstungsproduktion der beteiligten Unternehmen und der Aérospatiale-Matra zur Folge haben. Marktcharakteristika (46) Beobachtungssatelliten, Forschungssatelliten und Weltraumsonden werden in der Regel in mehrstufigen Projekten konzipiert, entwickelt, produziert und in die Umlaufbahn gebracht, wobei der Wettbewerb innerhalb bestimmter Projektabschnitte stattfindet. Somit handelt es sich um Ausschreibungsmärkte, auf denen der Wettbewerb davon abhängt, ob es Unternehmen gibt, die überzeugende Alternativen zu den Produkten der beteiligten Unternehmen bieten. (47) Ein weiteres Kennzeichen dieser Märkte besteht darin, dass die ESA bei ihrer Auftragsvergabe dem bereits erwähnten Grundsatz des angemessenen Rückflusses folgen muss (siehe Randnummer 36). Grob gesagt verpflichtet dieser die ESA, i) Aufträge vorzugsweise an Unternehmen aus den ESA-Mitgliedstaaten zu vergeben und ii) ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Finanzbeitrag der ESA-Mitgliedstaaten und dem Anteil der Aufträge, die an Hersteller dieses Mitgliedstaats vergeben werden, zu gewährleisten. (48) Doch ist bei der Durchführung der einzelnen Programme ein gewisser Spielraum gegeben. So ist die Einhaltung des genannten Grundsatzes bei Forschungssatelliten und Weltraumsonden auf drei Jahre angelegt, d. h. die geografische Verteilung muss nicht bei jedem Satelliten und jeder Mission strikt eingehalten werden, sondern es reicht, wenn der Mindestrückfluss nach Ablauf der drei Jahre erreicht ist. Auch bei Beobachtungssatelliten werden zwar für jede Mission die Zielvorgaben für den Rückfluss festgelegt, doch kann der tatsächliche Wert um bis zu 20 % von diesen Zielvorgaben abweichen. (49) Dieser Spielraum ist jedoch insoweit begrenzt, als jeder unzureichende Rückfluss auszugleichen ist und der durchschnittliche Anteil der Unternehmen eines Mitgliedstaats auf einen bestimmten Zeitraum gerechnet dem Finanzbeitrag dieses Mitgliedstaats entsprechen muss. Marktteilnehmer (50) In Europa gibt es nur vier Unternehmen, die als Systemführer für große oder komplexe Satelliten in Frage kommen: MMS, Dasa, Alcatel Space (ein französisches Unternehmen, dessen Kapital von dem Telekommunikationsgerätehersteller Alcatel und der in der Rüstungs- und Elektronikindustrie tätigen Gruppe Thomson-CSF gehalten wird) und Alenia Aerospazio (das zur Finmeccanica-Gruppe gehört). Für kleinere Projekte kommen als Hauptauftragnehmer darüber hinaus Kayser-Threde, OHB Systems und SSTL in Frage. Weltweit gibt es eine Reihe großer Konkurrenten, wie die US-amerikanischen Unternehmen TRW, Lockheed und Ball Aerospace. Auswirkungen des Zusammenschlusses auf mögliche nationale oder weltweite Märkte (51) Legt man in den Mitgliedstaaten, in denen die nationalen Raumfahrtbehörden Satelliten für institutionelle Abnehmer ausschließlich über den einheimischen Markt beziehen, einen nationalen Markt für Beobachtungs- und Forschungssatelliten sowohl auf Systemführer- als auch auf Ausrüstungsanbieterebene zugrunde, führt der Zusammenschluss nicht zu Überschneidungen, da Dasa und MMS nicht in den gleichen Mitgliedstaaten tätig sind. Aus den gleichen Gründen gäbe auch die durch den Zusammenschluss bedingte vertikale Konzentration keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken. (52) Auch bei Zugrundelegung eines weltweiten Marktes für Beobachtungssatelliten für gewerbliche Kunden und institutionelle Abnehmer, die auf keinen einheimischen Anbieter zurückgreifen können, ginge der Marktanteil der beteiligten Unternehmen (berechnet nach Ordervolumen) nicht über [25-35]* % hinaus und blieben die Unternehmen der Konkurrenz anderer großer Systemführer (wie TRW mit [60-70]* %) ausgesetzt. (53) Damit dürfte der angemeldete Zusammenschluss - soweit Satelliten für institutionelle Kunden betroffen sind - weder auf einem nationalen noch einem weltweiten Markt eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken, die wirksamen Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würde. Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb zwischen Systemführern in Europa (54) Da in Europa jährlich nur wenige Beobachtungs- und Forschungssatelliten sowie Weltraumsonden in die Umlaufbahn gebracht werden, dürften die Marktanteile einer kurzen Zeitspanne die tatsächliche Marktposition eines Hauptauftragnehmers nicht angemessen widerspiegeln. Für die Zwecke dieser Entscheidung wurden die durchschnittlichen Marktanteile (nach Wert) deshalb für den Zeitraum 1994-1998 ermittelt. (55) Danach wird Astrium eindeutig der führende Hauptauftragnehmer institutioneller Kunden sein. Auf die Gründerunternehmen von Astrium entfielen im Bezugszeitraum nach Wert [45-55]* % der Satellitenverkäufe an institutionelle Abnehmer (MMS: [25-35]* %, Dasa: [15-25]* %), gefolgt von Alcatel Space ([30-35]* %) und Alenia Aerospazio ([5-10]* %). Alenia wird bei einer begrenzten Anzahl von Projekten eine echte Konkurrenz darstellen (56) Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Alenia nur bei einer begrenzten Zahl von ESA-Projekten die Systemführerschaft übernehmen kann, da der durchschnittliche Beitrag Italiens zu den entsprechenden Satellitenprogrammen der ESA (12 %) weit unter dem Arbeitsanteil (20-25 %) liegt, den der Hauptauftragnehmer in der Regel übernehmen muss, dem bereits zitierten Grundsatz zufolge aber der Rückfluss an die Unternehmen eines Mitgliedstaats dessen Beitrag zu dem betreffenden Programm entsprechen muss. Auch wenn der tatsächliche Rückfluss (und damit Alenias Möglichkeiten, sich als Hauptauftragnehmer zu bewerben) von einem Projekt zum anderen schwanken und von den Zielvorgaben abweichen kann, sind die Möglichkeiten von Alenia, sich bei der ESA um die Systemführerschaft für Satelliten für institutionelle Abnehmer zu bewerben, insgesamt gesehen nur begrenzt. (57) Da Alenia jedoch innerhalb der ESA-Satellitenprogramme nach wie vor zentrale Aufgaben (wie die Integration von Nutzlast oder Plattform) übernehmen und darüber hinaus bei italienischen Programmen (unter Federführung der italienischen Raumfahrtbehörde) als Hauptauftragnehmer tätig werden kann, wird das Unternehmen auch weiterhin erfolgreich um eine Reihe europäischer Satelliten für institutionelle Abnehmer konkurrieren können. Die genannten Tätigkeiten dürften für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und das Verbleiben im Markt ausreichen, wofür auch die Tatsache spricht, dass das Unternehmen von der ESA den Zuschlag für die Systemführerschaft bei dem Forschungssatelliten Integral (der 2001 in die Umlaufbahn gebracht werden soll) erhalten hat. Alcatel Space wird für Astrium bei den meisten Projekten eine echte Konkurrenz darstellen (58) Aus oben genannten Gründen wird sich der Wettbewerb im Wesentlichen auf Alcatel Space und Astrium beschränken, Alenia wird bei bestimmten ESA-Programmen jedoch auch weiterhin in der Lage sein, am Wettbewerb um die Systemführerschaft teilzunehmen. (59) Alcatel Space scheint alle Voraussetzungen für einen echten Konkurrenten Astriums zu erfuellen: Erstens ist das Unternehmen derzeit in der Lage, bei jeder Art von Satellit die Systemführerschaft zu übernehmen; zweitens hat die Anwendung des Rückflussprinzips für das Unternehmen keine Einschränkungen zur Folge, da der französische Beitrag zu den fraglichen Satellitenprogrammen der ESA (annähernd 23 %) fast dem durchschnittlichen Arbeitsanteil eines Hauptauftragnehmers entspricht. Fehlende Möglichkeit, die Kosten des Konkurrenten über das Rückflussprinzip in die Höhe zu treiben (60) Es wurde argumentiert, Astrium könne bei ESA-Programmen für institutionelle Kunden möglicherweise die Kosten seiner Konkurrenten erheblich in die Höhe treiben. Begründet wurde dies damit, dass i) diesem Grundsatz zufolge ein gewisser Teil aller Vertragsarbeiten in Deutschland und im Vereinigten Königreich durchgeführt werden muss (zusammen annähernd 29 %) ii) die Position, über die Astrium in diesen Mitgliedstaaten verfügt, andere Systemführer von der Teilnahme des Unternehmens an diesen in Deutschland und im Vereinigten Königreich durchzuführenden Arbeiten abhängig mache und iii) Astrium seine Preise für diese Mitarbeit so erhöhen könnte, dass entweder die Angebote seiner Konkurrenten nicht wettbewerbsfähig wären oder deren Margen so weit gedrückt würden, dass die Angebote nicht mehr rentabel sind. (61) Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Astrium die Kosten von Alenia tatsächlich in die Höhe treiben könnte. Denn erstens würde in den Fällen, in denen Alenia am Wettbewerb um die Systemführerschaft teilnimmt, der Anteil des Unternehmens (und damit der Rückfluss nach Italien) dem Arbeitsanteil des Hauptauftragsnehmers (20-25 %) entsprechen oder sogar über diesen hinausgehen. In diesen Fällen läge der italienische Anteil über den insgesamt zulässigen 12 %. Da die beteiligten Unternehmen nicht in Italien tätig sind und für den auf Italien entfallenden Teil der Arbeiten größtenteils von Alenia abhingen, wären sie für den größten Teil dieser 20-25 % auf die Mitarbeit Alenias angewiesen. Auf der anderen Seite könnte Alenia für den auf Frankreich entfallenden Teil der Arbeiten auf Alcatel Space zurückgreifen; auch könnte Alenia für einen gewissen Teil der auf das Vereinigte Königreich und auf Deutschland entfallenden Arbeiten andere Lieferanten aus diesen Ländern in Anspruch nehmen, so dass die Abhängigkeit Alenias von Astrium nicht über 20 % des gesamten Auftragswertes hinausginge. Astrium hängt damit in solchen Fällen nicht mehr von Alenia ab als umgekehrt, so dass Astrium nicht in der Lage sein dürfte, Alenias Kosten in die Höhe zu treiben. (62) Anders könnte sich die Lage für Alcatel Space darstellen, da das Unternehmen für einen gewissen Teil der auf Deutschland und das Vereinigte Königreich entfallenden Arbeiten auf Astrium zurückgreifen muss, Astrium derartigen Zwängen aber in weitaus geringerem Maße unterliegt, da das Unternehmen den auf Frankreich entfallenden Teil der Arbeiten (über die ehemalige MMS-Frankreich) intern auffangen kann. Insgesamt kann das Argument, Astrium könne die Kosten von Alcatel Space erheblich in die Höhe treiben, hier aber nicht anerkannt werden. (63) Erstens ist darauf hinzuweisen, dass Astrium sich wegen der Notwendigkeit eines angemessenen Rückflusses und der starken Präsenz von Alcatel Space in bestimmten ESA-Mitgliedstaaten (wie Belgien, Spanien, Dänemark oder Norwegen) auch um die Mitarbeit von Alcatel Space bemühen muss. Dies macht das Unternehmen bei einem gewissen Teil seiner Aufträge von Alcatel Space abhängig und schränkt seine Möglichkeiten, die Kosten seiner Konkurrenten in die Höhe zu treiben, ein (da Alcatel Space im Gegenzug die Kosten von Astrium - wenngleich in geringerem Maße - erhöhen könnte). (64) Zweitens verfügt die ESA, auch wenn bei Satelliten für institutionelle Abnehmer der Gesamtpreis aufgrund maßgeschneiderter Aufträge oft schwer zu beurteilen ist, doch über ausreichende Erfahrungen, einen hinreichenden Überblick über die Aufgliederung der Preise sowie über Kostenbewertungsmodelle, die der Organisation die Feststellung erheblicher Preiserhöhungen ermöglichen. Darüber hinaus werden ESA-Projekte stufenweise durchgeführt und die Angebote sukzessiv für die einzelnen Projektabschnitte vorgelegt (siehe Randnummer 46). In einem solchen Fall würde die ESA über eine ausreichende gegengewichtige Nachfragemacht verfügen, um eine Preissenkung herbeizuführen. Dies würde die Möglichkeiten von Astrium, seine Preise für die auf Deutschland und das Vereinigte Königreich entfallenden Arbeiten zu erhöhen und dadurch die Kosten für Alcatel Space in die Höhe zu treiben, weiter einschränken. (65) Doch selbst wenn Astrium die Kosten von Alcatel Space in die Höhe treiben könnte, hätte eine solche Erhöhung nach Berechnungen der Kommission nur begrenzte Auswirkungen (und entspräche etwa 2-3 % des gesamten Auftragswerts). Die Wettbewerbsfähigkeit von Alcatel Space dürfte dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Vielmehr könnte das Unternehmen eine solche Preiserhöhung aufgrund der Tatsache, dass die Marge eines Hauptauftragsnehmers in der Regel [...]* % des gesamten Auftragswertes beträgt, ausgleichen. Astrium dürfte die Kosten von Alcatel Space deshalb nicht erheblich in die Höhe treiben können. Fehlende Möglichkeit des Wettbewerbsausschlusses anderer Systemführer (66) Es wurde ferner argumentiert, dass Astrium zu einem bedeutenden Lieferanten bestimmter Ausrüstungen (wie Solarzellenanordnungen, mechanische Schwungräder, chemische Korrekturantriebe, Kryostate) würde. Es muss deshalb überprüft werden, ob Astrium nach dem Zusammenschluss in der Lage wäre, andere Systemführer, die sich diese Produkte auf dem freien Markt beschaffen müssen, vom Wettbewerb auszuschließen. (67) Astrium wird Lieferungen an konkurrierende Systemführer nicht beschränken können. Da die Zulieferer häufig erst nach den Hauptauftragnehmern ausgewählt werden, hätte Astrium keinen Anreiz zu einer solchen Maßnahme, die unter diesen Umständen lediglich den Absatz des Unternehmens verringern würde; außerdem dürfte die ESA Lieferbeschränkungen seitens Astrium ohnehin aufdecken und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen. Die einzige potenzielle Auswirkung des Zusammenschlusses könnte damit die Fähigkeit Astriums sein, die Kosten seiner Konkurrenten durch höhere Preise für die genannten Ausrüstungen in die Höhe zu treiben. (68) Erstens werden die meisten der genannten Ausrüstungen (wie Solarzellenanordnungen, chemische Korrekturantriebe, Kryostate oder mechanische Schwungräder(12) unter dem Dach von Astrium nur von Dasa, MMS und Aérospatiale-Matra produziert. Da aber sowohl MMS als auch Dasa bereits als Systemführer tätig sind, wird der Zusammenschluss die Wettbewerbsbedingungen bei diesen Produkten nicht wesentlich beeinträchtigen. (69) Zweitens zählen einige dieser Produkte (z. B. Kryostate) derzeit nicht zur Standardausstattung eines Satelliten, sondern wurden in FTE-Programmen der ESA für spezielle Zwecke entwickelt. Bei diesen Produkten wird Astrium konkurrierende Systemführer nicht vom Wettbewerb ausschließen können, da die ESA entweder die Bekanntgabe der Ergebnisse dieser FTE-Programme an alle Submittenten verlangen oder entscheiden kann, das entsprechende Produkt direkt zu erwerben und es danach dem ausgewählten Hauptauftragnehmer zur Verfügung zu stellen. (70) Auch gibt es keinen Hinweis darauf, dass Astrium andere Systemführer mit Hilfe von Produkten ausschließen könnte, für die es in Europa keinen Alternativlieferanten gibt. Vielmehr zählen diese Produkte zur Standardausrüstung, bei der die üblichen Preismechanismen greifen und die beteiligten Unternehmen ihre Preise nicht wesentlich erhöhen können, ohne dass die ESA dies aufdecken und der Preiserhöhung entgegenwirken würde. Auch haben diese Produkte nur einen geringen Anteil am Wert eines Satelliten. (71) Damit dürfte der angemeldete Zusammenschluss bei den Hauptauftragnehmern von Satelliten für institutionelle Abnehmer keine beherrschende Stellung begründen oder verstärken, die wirksamen Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würde. Auswirkungen des Vorhabens auf den europäischen Markt für Satellitenausrüstungen (72) MMS, Dasa und Aérospatiale-Matra stellen bestimmte Ausrüstungsgegenstände für Satelliten für institutionelle Abnehmer (wie Solarzellenanordnungen, mechanische Schwungräder, chemische Korrekturantriebe und Kryostate) her (siehe Randnummer 44). Da die beteiligten Unternehmen und Aérospatiale-Matra aber nicht die gleichen Ausrüstungen herstellen, wird das Vorhaben auf diesem Markt nicht zu Überschneidungen führen. Doch wird es bei den beteiligten Unternehmen zu einer vertikalen Konzentration zwischen dem Ausrüstungsgeschäft und der Systemführerschaft bei institutionellen Satelliten kommen. (73) Deshalb müssen die Auswirkungen des angemeldeten Vorhabens auf den Markt für Satellitenausrüstungen untersucht werden. Vor allem einige dritte Lieferanten haben ihre Sorge darüber zum Ausdruck gebracht, dass das fusionierte Unternehmen (das für sie sowohl Großkunde als auch Konkurrent ist) ihre Wettbewerbsposition schwächen könnte, indem es beispielsweise bei Aufträgen, bei denen Astrium Hauptauftragnehmer ist, die zum Unternehmen gehörigen Zulieferer begünstigt und/oder dritten Zulieferern härtere Auftragsbedingungen aufzwingt. Ausrüstungen außer mechanische Schwungräder (74) Davon betroffen können theoretisch alle Ausrüstungen sein, die eines der beteiligten Unternehmen oder deren Muttergesellschaften derzeit produzieren und das andere beteiligte Unternehmen (oder beide) daneben noch von unabhängigen Lieferanten beziehen. Dazu zählen mechanische Schwungräder, Solarstromgeneratoren, Erd- und Sonnenrichtungsgeber, Ausrüstungen für den chemischen Antrieb (Apogäumstriebwerke, Tanks, Korrekturantriebe) usw. Außer bei mechanischen Schwungrädern gibt es jedoch keinen Hinweis darauf, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung der beteiligten Unternehmen in diesem Bereich bewirken könnte. (75) Erstens wären jedem Versuch Astriums, Lieferanten des eigenen Unternehmens zu begünstigen, insofern Grenzen gesetzt, als nach den ESA-Beschaffungsregeln Lieferanten normalerweise im Wege einer von der Organisation überwachten offenen Ausschreibung ausgewählt werden. Eine Begünstigung zum Unternehmen gehöriger Lieferanten wäre umso schwieriger, als in Fällen, in denen der Hauptauftragnehmer selbst an einer solchen Ausschreibung teilnehmen will, die Wahl des Lieferanten einem von der ESA bestellten Prüfungssausschuss übertragen wird. (76) Zweitens werden die meisten der genannten Produkte auch von Unternehmen außerhalb Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs (wo Astrium tätig ist) produziert. Da die ESA bei der Beschaffung dem Grundsatz des angemessenen Rückflusses folgen, d. h. den Auftragswert anteilsmäßig auf die Lieferanten aller teilnehmenden Länder verteilen muss, sind die Möglichkeiten Astriums, konzerneigene Lieferanten zu begünstigen oder fremden Lieferanten ungerechtfertigte Auftragsbedingungen aufzuzwingen, bei den genannten Ausrüstungsgegenständen äußerst begrenzt. (77) Für einen Großteil der genannten Produkte gibt es außerdem Anbieter, für die MMS und Dasa derzeit nicht die Hauptabnehmer darstellen. Diese blieben selbst dann wettbewerbsfähig, wenn es Astrium gelänge, unternehmenseigene Lieferanten zu begünstigen. Die Wettbewerbsposition dieser Lieferanten dürfte sich nach dem Zusammenschluss sogar noch weiter verbessern, da konkurrierende Systemführer (wie Alcatel Space und Alenia) es vorziehen dürften, ihren Bedarf bei unabhängigen Lieferanten zu decken. (78) Damit dürfte das angemeldete Vorhaben auf den europäischen Märkten für Satellitenausrüstungen keine beherrschende Stellung begründen oder verstärken, die wirksamen Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würde. Eine Ausnahme stellt lediglich der Markt für mechanische Schwungräder dar. Mechanische Schwungräder (79) Mechanische Schwungräder werden in Europa nur von zwei Unternehmen hergestellt: MMS, das lediglich für den eigenen Bedarf fertigt und das deutsche Unternehmen Teldix, das die meisten europäischen Systemführer (und Kunden außerhalb Europas) beliefert. (80) Teldix erzielt einen erheblichen Teil seines Umsatzes mit den beteiligten Unternehmen und teilte mit, Skaleneffekte seien bei mechanischen Schwungrädern von großer Bedeutung. Sollte das fusionierte Unternehmen beschließen, seine Käufe bei Teldix einzuschränken und stattdessen bei MMS einzukaufen, würde dies die Wettbewerbsfähigkeit von Teldix stark beeinträchtigen. (81) Auch wäre Teldix weder durch die ESA-Beschaffungsregeln noch durch den Grundsatz des angemessenen Rückflusses wirklich geschützt (verkauft das Unternehmen doch größtenteils Teile für Kommunikationssatelliten, die nicht unter die ESA-Bestimmungen fallen, und handelt es sich zudem um ein deutsches Unternehmen). (82) Nach Auffassung der Kommission besteht deshalb die große Gefahr, dass die beteiligten Unternehmen nach dem Zusammenschluss die Wettbewerbsfähigkeit ihres einzigen Konkurrenten auf diesem Gebiet stark einschränken. Dies würde eine beherrschende Stellung auf dem europäischen Markt für mechanische Schwungräder bewirken und wirksamen Wettbewerb im EWR erheblich behindern. (83) Nachdem die Kommission den beteiligten Unternehmen ihre Bedenken mitgeteilt hatte, gaben diese eine Verpflichtungszusage ab (siehe Anhang), wonach MMS seinen Geschäftsbereich mechanische Schwungräder (einschließlich Sachanlagen, Liefer- und Kaufverträge, gewerbliche Schutzrechte und Personal) veräußern wird. (84) Bei Einlösung dieser Verpflichtung wäre MMS nicht länger auf diesem Markt tätig, wodurch die Bedenken de

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.