Europäische Union

2001/637/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Oktober 2000 über die Beihilfe, die die Niederlande Océ NV für die Entwicklung von Tintenstrahl-Farbdruckern zu gewähren beabsichtigen (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3016)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32001D0637. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

sfolgerung der Beurteilung des Abstands zum Markt (83) Aus der vorstehenden Beurteilung ergibt sich Folgendes: a) Océ hat bei früheren FuE-Tätigkeiten auf demselben Gebiet beträchtliche Fortschritte erzielt. b) Die Niederlande beabsichtigen, die Tätigkeiten bis zu einem sehr fortgeschrittenen Projektstadium zu unterstützen, wobei 85 % aller Kosten vor der Phase der Vorbereitung der Serienproduktion und der Markteinführung für die Beihilfe in Betracht gezogen werden. c) Der technologische Stand der FuE von Océ entspricht den technologischen Herausforderungen anderer Unternehmen und das COBALT-Projekt von Océ stimmt mit den allgemeinen Produktentwicklungstrends im Sektor überein. (84) Insgesamt bringen diese Elemente die Kommission zu dem Schluss, dass die Entwicklungstätigkeiten von Océ im Sinne von Ziffer 2.2 des FuE-Gemeinschaftsrahmens marktnah sind. Zweifel bleiben im Hinblick auf die Behauptung der Niederlande bestehen, dass die Entwicklung von Piëzo-Druckköpfen für die Verwendung mit Hotmelt-Tinten neu und bahnbrechend ist, und dass damit die FuE teilweise als "industrielle Forschung" und als weniger marktnah angesehen werden kann. (85) Sehr wohl lässt sich der Schluss ziehen, dass die Forschung, die Océ im Rahmen des COBALT-Projekts durchführt, aufgrund der in den Punkten 67 und 68 dargelegten technischen Herausforderungen des Projekts in den drei nachstehenden Gebieten: 1. größere Düsendichte und das Zusammenspiel zwischen Düsen, 2. der korrosive Charakter von Polymer-Tinten, 3. die Tatsache, dass die Technologie für die Anwendung auf Normalpapier geeignet sein muss, und 4. das Herausfinden einer kostengünstigen Produktionstechnologie "zumindest" als "vorwettbewerbliche Entwicklung" angesehen werden kann. Deshalb vertritt die Kommission die Auffassung, dass die genehmigte Beihilfeintensität für das Gesamtprojekt zumindest 25 % betragen kann, weil dies die genehmigte Beihilfeintensität wäre, wenn das gesamte COBALT-Projekt aus FuE in der Phase der "vorwettbewerblichen Entwicklung" gemäß Anlage I des FuE-Gemeinschaftsrahmens bestuende. Beurteilung der für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten (86) Bei Einleitung des Verfahrens hat die Kommission die Niederlande ersucht, klarer darzulegen, warum ein Betrag von 93,6 EUR für die Beihilfe aufgrund von Anlage II des FuE-Gemeinschaftsrahmens berücksichtigt wird, insbesondere was den Erwerb von Patenten und Lizenzen anbetrifft. Hinsichtlich der Kosten für Gebäude stellt die Kommission sich die Frage, ob Teile der neuen Fazilitäten für die Serienproduktion von Piëzo-Druckkopf-Düsenfelder bestimmt waren. (87) Die Niederlande antworteten in erster Instanz mit einem Verweis auf die ursprüngliche Anmeldung und den folgenden Briefwechsel und gingen nur auf die Kosten für Patente und Lizenzen genauer ein. Mit Ausnahme der Kosten für Gebäude und Patente/Lizenzen wurde der größte Teil der für die Beihilfe berücksichtigten Kosten in Mannjahren Arbeit für Forscher präsentiert, wobei eine Methodik verwendet wurde, die sich auf die für die ESPRIT-Projekte der Gemeinschaft zugrunde gelegte Arbeitsweise stützt. Die bei dieser Methode verwendeten Kostenkategorien waren: Löhne und Gehälter, andere Personalkosten, Ausrüstung, Material und Werkzeuge und sonstige Kosten, jeweils ausgedrückt als direkte und unterstützende Kosten. Anlage II des FuE-Gemeinschaftsrahmens umfasst diese Kostenkategorien. Die Kommission sieht diese Kostenelemente deshalb als für die Beihilfe in Betracht kommende Kosten im Sinne von Anlage II des FuE-Gemeinschaftsrahmens an. (88) Im Hinblick auf die Gebäude legten die Niederlande dar, dass es keine Pläne für eine Druckerproduktion auf industrieller Ebene in dem neuen Labor gab und eine solche Produktion auch nicht möglich wäre. Während des Besuchs vom 25. Juni 1999 konnte die Kommission die tatsächliche Nutzung der Gebäude in ausreichendem Maß überprüfen. Die Kommission hält somit die für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten von 0,6 Mio. EUR, die von den Niederlanden selbst geändert wurden, auch für gerechtfertigt. (89) Zum Erwerb von Patenten und Lizenzen bestimmt Anlage II des FuE-Gemeinschaftsrahmens, dass derartige Kosten ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen müssen. Die Niederlande haben erklärt, dass die Patente nicht für das FuE-Projekt als solches verwendet werden, sondern vielmehr dafür sorgen müssen, dass die spätere kommerzielle Produktion nicht durch nicht nutzbare Rechte des geistigen Eigentums behindert wird. Da die Kosten dazu dienen, die Produktion zu sichern und nicht die Forschung, hält die Kommission diese Kosten aufgrund des Gemeinschaftsrahmens nicht für gerechtfertigt. Der Betrag von 22,7 Mio. EUR für den Erwerb von Patenten und Lizenzen kommt deshalb nicht für eine staatliche Beihilfe aufgrund von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag in Betracht. (90) Auf Ersuchen der Kommission haben die Niederlande mit Schreiben vom 27. Oktober, 12. November und 20. Dezember 1999 ergänzende Angaben über die Kostenberechnung mitgeteilt, darunter insbesondere den Vermerk des Abschlussprüfers. Diesem Vermerk zufolge, der sich auf die von dem Rechnungsprüfer erstellte Analyse der tatsächlichen Ausgaben für die Jahre 1997 und 1998 stützte, waren die für die Beihilfe in Betracht zu ziehenden Kosten ausschließlich für das COBALT-Projekt erfolgt. Der unabhängige Abschlussprüfer erklärte ferner, dass die Projektkosten korrekt berechnet waren und die Aufschlüsselung der Kosten mit der ESPRIT-Methode, wie in der Anmeldung erklärt wurde, vollständig übereinstimmten. (91) Die niederländischen Behörden erteilten außerdem Informationen über die neuen Kostenvoranschläge des Projekts, da diese deutlich höher lagen als ursprünglich angemeldet wurde. Nach den neuen Voranschlägen werden sich die Kosten - ohne die Kosten für Patente und Lizenzen - auf 209,625 Mio. NLG (95,1 Mio. EUR) belaufen. (92) Die Kommission zieht daraus den Schluss, dass aufgrund des FuE-Gemeinschaftsrahmens 95,1 Mio. EUR für die Beihilfe in Betracht kommen. Beurteilung des Anreizeffekts und der Notwendigkeit der Beihilfe (93) Gemäß Ziffer 6.1 des FuE-Gemeinschaftsrahmens müssen staatliche FuE-Beihilfen ein Anreiz für die Unternehmen sein, zusätzliche, über die Tagesgeschäfte hinausgehende Anstrengungen bei ihren FuE-Tätigkeiten zu unternehmen. In Fällen, in denen der Anreizeffekt nicht offensichtlich ist, kann die Kommission diesen Beihilfen weniger positiv als gewöhnlich gegenüberstehen. (94) Gemäß Ziffer 6.2 berücksichtigt die Kommission, um festzustellen, ob die Unternehmen dank der geplanten Beihilfen mehr Forschungsarbeiten durchführen, als sie es ohne diese Beihilfe getan hätten, insbesondere quantifizierbare Faktoren, Marktversagen, zusätzliche Kosten bei grenzüberschreitender Zusammenarbeit und andere relevante Faktoren. Quantifizierbare Faktoren können Veränderungen in FuE-Ausgaben sein sowie Veränderungen bei der Zahl der Personen, die sich mit den FuE-Tätigkeiten befassen, sowie im Prozentsatz des Umsatzes, der FuE zugeführt wird. Ein Beihilfevorhaben kann auch genehmigt werden, wenn die Beihilfe zur Verwirklichung eines Forschungsvorhabens beiträgt, das ohne die Beihilfe weniger ambitioniert ausgefallen wäre oder nicht in derselben Zeit hätte durchgeführt werden können. Im Fall einzelner Projekte großer Unternehmen, die marktnahe Forschungsarbeiten durchführen, wird die Kommission gemäß Ziffer 6.5 des Gemeinschaftsrahmens den genannten Voraussetzungen besondere Bedeutung beimessen. Nach Ziffer 6.3 des Gemeinschaftsrahmens hat der Mitgliedstaat den Anreizeffekt der Beihilfe nachzuweisen. (95) Die Niederlande haben erklärt, dass die FuE-Ausgaben von Océ durch die Beihilfe ansteigen würden, dass mehr Menschen eingesetzt würden und dass die Beihilfe die FuE-Anstrengungen beschleunigen und ambitionierter gestalten würde. Darüber hinaus haben die Niederlande angeführt, dass das Projekt ein hohes Risiko technologischen und kommerziellen Versagens beinhalte. Schließlich wurde die Funktion des Projekts als Katalysator für die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen betont. (96) Die Kommission stellt fest, dass die FuE-Ausgaben und die Zahl der Arbeitnehmer im Bereich von FuE in den vergangenen Jahren in absoluten Zahlen stark angestiegen sind. Die FuE-Ausgaben haben sich verdoppelt und etwa 100 zusätzliche Mannjahre FuE für Forscher wurden geschaffen, d. h. ein Anstieg von ungefähr 10 %. Als Prozentsatz des Gesamtumsatzes des Unternehmens gingen die FuE-Ausgaben allerdings von 6,3 % auf 5,6 % zurück. Die niederländischen Behörden führen diesen Rückgang auf den kürzlich erfolgten Erwerb anderer Unternehmen zurück. Dadurch stieg der Umsatz, ohne gleichzeitige Zunahme der FuE-Ausgaben(17). Die Niederlande haben ferner darauf hingewiesen, dass das Gesamtprojekt - teilweise wegen der Unsicherheit im Hinblick auf die Beihilfe - zwei Jahre hinter dem ursprünglichen Schema hinterherhinkt und die Zahl der Arbeitnehmer und die FuE-Ausgaben beträchtlich niedriger ausfielen als ursprünglich vorgesehen war. (97) Obwohl die Fakten im Hinblick auf die quantifizierbaren Faktoren nicht ausreichend eindeutig scheinen, um den Anreizeffekt der Beihilfe nachzuweisen, muss die Kommission berücksichtigen, dass diese Daten, die sich auf historische und nicht auf erwartete zukünftige FuE-Anstrengungen stützen, im vorliegenden Fall nicht ausreichen können, um den Anreizeffekt einer Beihilfe, die noch nicht gezahlt ist, zu beurteilen. Die Kommission muss deshalb andere relevante Faktoren - beispielsweise das Marktversagen - gemäß Ziffer 6.2 des FuE-Gemeinschaftsrahmens untersuchen. (98) Birgt ein FuE-Projekt ein hohes Risiko technologischen Versagens, so hält die Kommission es für wahrscheinlicher, dass Unternehmen die betreffende FuE erst durchführen, wenn dafür ein finanzieller Anreiz besteht. Die Niederlande haben erklärt, dass die mit dem Projekt verbundenen Risiken für das Unternehmen zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Durchführung des COBALT-Projekts sehr hoch waren. Ein Teil des heutigen Rückstands in der Durchführung des Vorhabens wäre der missglückten Entwicklung bestimmter spezifischer Komponenten in der ursprünglich geplanten Art und Weise anzulasten. Da eine Reihe wichtiger Teilprojekte dem Vernehmen nach gescheitert ist, folgert die Kommission im Nachhinein, dass das Projekt tatsächlich hohe technologische Risiken beinhaltete. (99) Die Niederlande erklären ferner, dass das Projekt noch immer ein großes kommerzielles Risiko beinhaltet, das mit den besonderen Merkmalen des Marktes in Verbindung stehen solle, auf dem Océ tätig ist. Der Markt für Farbdrucker mit hoher Druckgeschwindigkeit wird durch einige große europäische Unternehmen beherrscht. Daneben gibt es auf dem Markt hohe Zutrittsschwellen im Zusammenhang mit den hohen FuE-Kosten, die zuvor für die Entwicklung eines neuen wettbewerbsfähigen Produkts gemacht werden müssen. In diesem Umfeld liefe ein - im Vergleich mit den Wettbewerbern kleines - Unternehmen wie Océ ein besonders großes Risiko, dass das Forschungsvorhaben aufgrund der starken Position der Konkurrenten letztendlich scheitern könnte. Die größeren Unternehmen könnten ihre Macht auf dem Markt geltend machen, um zu verhindern, dass ein relativ kleiner Marktteilnehmer selbst erfolgreich eigene Technologien entwickelt und auf den Markt bringt. Ohne Beihilfe könnte dieses Risiko Océ davon abhalten, beträchtliche Mittel für ein riskantes, langfristiges Forschungsprojekt einzusetzen. Die Beihilfe kann das Unternehmen deshalb stimulieren, in seinen Forschungsanstrengungen weiter zu gehen als normalerweise der Fall wäre. Die Kommission kann sich aufgrund ihrer eigenen Feststellungen mit der Art und Weise einverstanden erklären, in der die Niederlande die Marktsituation beschreiben. Da außerdem, soweit bekannt ist, kein anderes Unternehmen diese vergleichbare Technologie auf Polymer-Basis entwickelt, ist die Kommission der Ansicht, dass die Anstrengungen von Océ weiter gehen als in diesem Sektor für normal gehalten wird. (100) Unter Berücksichtigung der Argumente der Niederlande im Hinblick auf die quantifizierbaren Kriterien und insbesondere ihrer Beurteilung anderer relevanter Faktoren zieht die Kommission die Schlussfolgerung, dass die Beihilfe erforderlich war, um Océ zu veranlassen, das COBALT-Projekt in der angemeldeten Form durchzuführen, wodurch seine FuE-Anstrengungen weiter gingen als die, die bereits im Rahmen seiner normalen täglichen Forschungsarbeiten unternommen werden. Der Anreizeffekt der Beihilfe ist deshalb in Übereinstimmung mit Ziffer 6.2 des FuE-Gemeinschaftsrahmens nachgewiesen. V. SCHLUSSFOLGERUNGEN (101) Die geplante Unterstützung des COBALT-Projekts von Océ stellt eine Beihilfe dar und wird den Wettbewerb verfälschen und den Handelsverkehr im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag beeinträchtigen. Die Ausnahmebestimmung nach Absatz 3 Buchstabe c) dieses Artikels findet insofern Anwendung, als die im FuE-Gemeinschaftsrahmen enthaltenen Kriterien erfuellt sind und die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändert werden, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Die Kommission hat im Einklang mit dem FuE-Gemeinschaftsrahmen die drei wichtigsten Kriterien festgelegt: 1. die Art der Forschung, die durchgeführt wird, 2. die für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten und 3. der Anreizeffekt der Beihilfe, und zwar wie folgt: (102) Auf der Grundlage ihrer Beurteilung der technischen Beschreibungen, die von den Niederlanden geliefert wurden, ihres Unternehmensbesuches, ihrer Analyse der früheren FuE von Océ, der allgemeinen Kostenstruktur des Projekts und der allgemeinen Produktentwicklungstrends in dem Wirtschaftssektor kann die Kommission nicht ausschließen, dass einige Teile der vorgenommenen FuE als "industrielle Forschung" angesehen werden können. Aufgrund der ihr verfügbaren Informationen kann die Kommission die Art der Forschung, die im Rahmen des COBALT-Projekts durchgeführt wird, zumindest als "vorwettbewerbliche Entwicklung" im Sinne von Anlage I des FuE-Gemeinschaftsrahmens ansehen. Die vorgeschlagene Beihilfeintensität von 24 % der in Betracht kommenden Kosten kann deshalb genehmigt werden, da diese unter der maximal zulässigen Beihilfeintensität für "vorwettbewerbliche Entwicklung" liegt. (103) Was die für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten anbetrifft, so sieht die Kommission die Kosten nach der Änderung im Hinblick auf die ursprüngliche Anmeldung, die später durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigt wurde, mit Ausnahme der Kosten für den Erwerb von Patenten und Lizenzen, als für die Beihilfe in Betracht kommende Kosten aufgrund des FuE-Gemeinschaftsrahmens an. Die für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten belaufen sich deshalb auf 95,1 Mio. EUR. (104) Im Hinblick auf den Anreizeffekt ist die Kommission der Ansicht, dass gemäß Ziffer 6.2 des FuE-Gemeinschaftsrahmens nachgewiesen wurde, dass die Beihilfe diese Wirkung hat. (105) Die Kommission muss prüfen, ob die Beihilfe korrekt verwendet wird. Die Niederlande müssen deshalb jährlich eine strikte Kontrolle über den Fortschritt des Projekts ausüben und dafür Sorge tragen, dass alle für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten auch tatsächlich den für dieses Projekt erfolgten Ausgaben entsprechen. Ferner müssen die Niederlande dafür in fünf aufeinander folgenden jährlichen Berichten der Kommission einen schlüssigen Nachweis vorlegen, der detaillierte Erklärungen zu den erfolgten Bezahlungen enthält und aus dem insbesondere die konkrete Verwendung der Beihilfe für die tatsächlich erfolgten Ausgaben und die für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten des COBALT-Projekts hervorgehen. (106) Unter Berücksichtigung des Beitrags der FuE für das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung in der Gemeinschaft zieht die Kommission den Schluss, dass der angemeldete Beihilfebetrag von 22,7 Mio. EUR die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändert, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die geplante staatliche Beihilfe der Niederlande zugunsten von Océ NV in Höhe von 50 Mio. NLG (22,7 Mio. EUR) für die Entwicklung von Tintenstrahl-Farbdruckern ist unter den in Artikel 2 ausgeführten Voraussetzungen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Artikel 2 Die Niederlande nehmen jährlich eine strikte Kontrolle des Fortschritts des Projekts vor und tragen dafür Sorge, dass alle für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten tatsächlich den für das COBALT-Projekt erfolgten Ausgaben entsprechen. Die Niederlande legen der Kommission mindestens fünf aufeinander folgende Jahresberichte vor. Diese Berichte enthalten den schlüssigen, detaillierten Nachweis der konkreten Verwendung der Beihilfe für tatsächlich erfolgte Ausgaben und für die für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten des COBALT-Projekts und umfassen detaillierte finanzielle Aufstellungen. Artikel 3 Die Niederlande teilen der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung alle Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen. Artikel 4 Diese Entscheidung ist an das Königreich der Niederlande gerichtet. Brüssel, den 18. Oktober 2000 Für die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission (1) ABl. C 270 vom 29.8.1998, S. 2-6. (2) Siehe Fußnote 1. (3) Océ-Geschäftsbericht 1998, siehe unter Gesamteinnahmen. (4) Vertrauliche Angaben. (5) Vertrauliche Angaben. (6) Vertrauliche Angaben. (7) ABl. C 45 vom 17.2.1996, S. 6. (8) Der Océ-Geschäftsbericht 1997 nannte mehr als 35 % weltweit und 25 % in Europa. (9) Programmatische Bedrijfsgerichte Technologiestimulering - PBTS (Förderung des technologischen Fortschritts durch auf die Unternehmen ausgerichtete Programme). (10) Eine detaillierte Beschreibung der früheren FuE steht in dem der Würdigung gewidmeten Teil dieser Entscheidung. (11) Siehe Fußnote 6. (12) Da Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag auch eine drohende Verfälschung des Wettbewerbs erwähnt, müssen auch potenzielle Konkurrenten in Betracht gezogen werden, wodurch sich die Analyse auf den Begriff der Ersetzbarkeit auf der Angebotsseite verlagert, d. h. die Möglichkeit anderer Unternehmen, auf die Herstellung des betreffenden Erzeugnisses umzuschalten. Da in diesem Fall auch ein tatsächlicher Wettbewerb vorliegt, muss die Ersetzbarkeit auf der Angebotsseite in dieser Entscheidung nicht im Detail geprüft werden. (13) Howtek's Thermo-Jet und Pixelmaster. (14) "Color encroaches on the desktop", Byte, Juni 1995. (15) 1998 führte Tektronix Laboratorium Modelle Hotmelt-Tintendrucker mit Geschwindigkeiten bis zu 100 (Kleinformat) Farbseiten pro Minute vor (Pressemitteilung vom 13. Oktober 1998). Die jüngsten kommerziell erhältlichen Kleinformat-Drucker mit Festtinte von Alpha Merics verwenden Festtintestäbchen auf Harzbasis und können pro Minute zehn Seiten fotorealistische Farbdrucke mit bis zu 1200 Dots pro Inch (dpi) produzieren. (16) Einer der ersten piëzo-elektrischen Tintenstrahldrucker, der fotorealistische Farbdrucke mit 360 dpi produzieren konnte, war der CAMMJET, der 1996 durch Roland eingeführt wurde. Die schnelle Entwicklung in der piëzo-elektrischen Druckkopftechnologie wird durch die Tatsache verdeutlicht, dass das Unternehmen 1998 den Hi-Fi Jet herausbrachte, einen Großformat-Drucker, der fotorealistische Drucke mit 1440 dpi produzieren konnte. Verschiedene andere Produkte können Drucke einer Breite von 54 inch mit einer Auflösung von 720 dpi herstellen. Was die Druckgeschwindigkeit anbetrifft, so können verschiedene Drucker der heutigen Generation ein Poster (34 auf 44 inch) mit einer Auflösung von 300 bis 360 dpi in ungefähr vier Minuten drucken. Der Xerox ColorgrafX Xpress 54, CalComp CrystalJet 7000 Series, Raster Graphics Piezo Print 5000 und ColorPix Pro 54 gehören dieser Gruppe an.Produkte auf der Basis von thermischen Tintenstrahltechnologien kamen Anfang der 90er Jahre in den Handel. Encad und Hewlett-Packard brachten 1993 die ersten Großformat-Drucker auf den Markt. Die jüngsten Erzeugnisse wie der Encad PRO 600e und der HP DesignJet 3500CP können ein Poster (34 auf 44 inch) mit 600 dpi in ungefähr sieben Minuten (sparsamer Modus) drucken. Aufgrund des ständigen Fortschritts auf dem Gebiet der thermischen Tintenstrahltechnologie gibt es nun Produkte mit einer Druckbreite von 72 inch und einer scheinbaren Auflösung von 1200 dpi auf dem Markt (wie Colorspan's DisplayMaker Series). (17) Der Verfasser der zweiten Stellungnahme ist der Ansicht, dass im Sektor Mikrosystemtechnologie ungefähr 6 % ein normaler Prozentsatz für FuE-Ausgaben ist.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.