Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2019/2014 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern sowie zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 der Kommission und der Richtlinie 96/60/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR.)

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Quellenkennung: 32019R2014. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en in dem gewählten Programm behandelt werden kann; 9. „Nennkapazität (Waschen)“ bezeichnet die in Kilogramm ausgedrückte und vom Lieferanten in Intervallen von 0,5 kg angegebene Masse der Höchstmenge an trockenen Textilien einer bestimmten Art, die in einem Waschzyklus einer Haushaltswaschmaschine bzw. einem Waschzyklus eines Haushaltswaschtrockners bei Beladung gemäß den Anleitungen des Lieferanten in dem gewählten Programm behandelt werden kann; 10. „Nennkapazität (Trocknen)“ bezeichnet die in Kilogramm ausgedrückte und vom Lieferanten in Intervallen von 0,5 kg angegebene Masse der Höchstmenge an trockenen Textilien einer bestimmten Art, die in einem Trocknungszyklus eines Haushaltswaschtrockners bei Beladung gemäß den Anleitungen des Lieferanten in dem gewählten Programm behandelt werden kann; 11. „eco 40-60“ bezeichnet das Programm, mit dem nach Angaben des Lieferanten normal verschmutzte Baumwollwäsche, die als bei 40 °C oder 60 °C waschbar gekennzeichnet ist, zusammen in demselben Betriebszyklus gereinigt werden kann und auf das sich die Angaben auf dem Energielabel und dem Produktdatenblatt beziehen; 12. „Spülwirkung“ bezeichnet die Konzentration des Restgehalts an linearem Alkylbenzolsulfonat (LAS) in den behandelten Textilien nach dem Waschzyklus einer Haushaltswaschmaschine oder eines Haushaltswaschtrockners (IR) oder dem vollständigen Betriebszyklus eines Haushaltswaschtrockners (JR) in Gramm pro Kilogramm trockener Textilien; 13. „gewichteter Energieverbrauch (EW)“ bezeichnet den gewichteten Durchschnitt des Energieverbrauchs des Waschzyklus einer Haushaltswaschmaschine oder eines Haushaltswaschtrockners für das Programm „eco 40-60“ bei Nennkapazität (Waschen) sowie bei halber und einem Viertel der Nennkapazität (Waschen) in Kilowattstunden pro Betriebszyklus; 14. „gewichteter Energieverbrauch (EWD)“ bezeichnet den gewichteten Durchschnitt des Energieverbrauchs des Haushaltswaschtrockners für den Betriebszyklus „Waschen und Trocknen“ bei Nennkapazität und bei halber Nennkapazität in Kilowattstunden pro Betriebszyklus; 15. „Energieverbrauch des Standardzyklus“ (SCE) bezeichnet den von der Nennkapazität der Haushaltswaschmaschine oder des Haushaltswaschtrockners abhängigen Bezugs-Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Betriebszyklus; 16. „gewichteter Wasserverbrauch (WW)“ bezeichnet den gewichteten Durchschnitt des Wasserverbrauchs des Waschzyklus einer Haushaltswaschmaschine oder eines Haushaltswaschtrockners für das Programm „eco 40-60“ bei Nennkapazität (Waschen) sowie bei halber und einem Viertel der Nennkapazität (Waschen) in Litern pro Betriebszyklus; 17. „gewichteter Wasserverbrauch (WWD)“ bezeichnet den gewichteten Durchschnitt des Wasserverbrauchs eines Haushaltswaschtrockners für den Betriebszyklus „Waschen und Trocknen“ bei Nennkapazität und bei halber Nennkapazität in Litern pro Betriebszyklus; 18. „Restfeuchte“ bezeichnet für Haushaltswaschmaschinen und für den Waschzyklus von Haushaltswaschtrocknern die in der eingefüllten Wäsche nach dem Waschzyklus enthaltene Feuchtigkeitsmenge; 19. „Endfeuchte“ bezeichnet für Haushaltswaschtrockner die in der eingefüllten Wäsche nach dem Trocknungszyklus enthaltene Feuchtigkeitsmenge; 20. „schranktrocken“ bezeichnet den Zustand behandelter Textilien, die in einem Trocknungszyklus bis zum Erreichen einer Endfeuchte von 0 % getrocknet wurden; 21. „Programmdauer“ (tW) bezeichnet den Zeitraum vom Beginn des gewählten Programms — ohne eine etwaige vom Nutzer programmierte Zeitvorwahl — bis zur Meldung des Programmendes, ab der der Nutzer Zugang zu der eingefüllten Wäsche hat; 22. „Betriebszyklusdauer“ (tWD) bezeichnet für den vollständigen Betriebszyklus eines Haushaltswaschtrockners den Zeitraum vom Beginn des für den Waschzyklus gewählten Programms — ohne eine etwaige vom Nutzer programmierte Zeitvorwahl — bis zur Meldung des Endes des Trocknungszyklus, ab der der Nutzer Zugang zu der eingefüllten Wäsche hat; 23. „Aus-Zustand“ bezeichnet einen Zustand, in dem die Haushaltswaschmaschine oder der Haushaltswaschtrockner an das Stromnetz angeschlossen ist, aber keine Funktion bereitstellt; folgende Zustände gelten ebenfalls als Aus-Zustände: a) ein Zustand, in dem nur der Aus-Zustand angezeigt wird; b) ein Zustand, in dem nur Funktionen bereitgestellt werden, die die elektromagnetische Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (1) gewährleisten; 24. „Bereitschaftszustand“ bezeichnet einen Zustand, in dem die Haushaltswaschmaschine oder der Haushaltswaschtrockner an das Stromnetz angeschlossen ist und — möglicherweise auf unbestimmte Zeit — nur die folgenden Funktionen bereitstellt: a) Reaktivierungsfunktion, gegebenenfalls allein zusammen mit der Anzeige, dass die Reaktivierungsfunktion aktiv ist, und/oder b) Reaktivierungsfunktion über eine Netzwerkverbindung und/oder c) Informations- oder Statusanzeige, und/oder d) Erkennungsfunktion für die Auslösung von Notmaßnahmen; 25. „Netzwerk“ bezeichnet eine Kommunikationsinfrastruktur mit einer Verbindungstopologie, einer Architektur, einschließlich der physischen Komponenten, der Organisationsprinzipien sowie der Kommunikationsverfahren und -formate (Protokolle); 26. „Knitterschutz-Funktion“ bezeichnet einen Betriebsvorgang der Haushaltswaschmaschine oder des Haushaltswaschtrockners nach dem Ende eines Programms, um ein übermäßiges Zerknittern der Wäsche zu verhindern; 27. „Zeitvorwahl“ bezeichnet einen Zustand, bei dem der Nutzer den Beginn oder das Ende des Betriebszyklus des gewählten Programms um einen bestimmten Zeitraum verschoben hat; 28. „Garantie“ bezeichnet jede gegenüber dem Verbraucher eingegangene Verpflichtung des Einzelhändlers oder Lieferanten, a) den Kaufpreis zu erstatten, oder b) Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner zu ersetzen, zu reparieren oder in irgendeiner Form zu bearbeiten, falls sie nicht die in der Garantieerklärung oder der einschlägigen Werbung aufgeführten Eigenschaften aufweisen; 29. „Anzeigemechanismus“ bezeichnet jeden Bildschirm, einschließlich Touchscreens, oder sonstige Bildtechnologien zur Anzeige von Internet-Inhalten für Nutzer; 30. „geschachtelte Anzeige“ bezeichnet eine grafische Benutzeroberfläche, bei der der Zugang zu Bildern oder Datensätzen per Mausklick auf ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz, per Maus-Rollover über ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz oder durch Berühren oder Aufziehen eines anderen Bildes oder Datensatzes auf einem Touchscreen erfolgt; 31. „Touchscreen“ bezeichnet einen berührungsempfindlichen Bildschirm wie jenen von Tablet-Computern, Slate-Computern oder Smartphones; 32. „alternativer Text“ bezeichnet einen Text, der als Alternative zu einer Grafik bereitgestellt wird und die Darstellung von Informationen in nicht grafischer Form ermöglicht, wenn Anzeigegeräte die Grafik nicht wiedergeben können, oder der als Hilfe für die Barrierefreiheit dient, z. B. als Eingabe für Sprachsynthese-Anwendungen. (1)  Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79). ANHANG II A.   Energieeffizienzklassen Die Energieeffizienzklasse einer Haushaltswaschmaschine und des Waschzyklus eines Haushaltswaschtrockners wird auf der Grundlage ihres Energieeffizienzindex (EEIW) gemäß Tabelle 1 bestimmt. Der EEIW einer Haushaltswaschmaschine und des Waschzyklus eines Haushaltswaschtrockners werden gemäß Anhang IV berechnet. Tabelle 1 Energieeffizienzklassen für Haushaltswaschmaschinen und den Waschzyklus von Haushaltswaschtrocknern Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex (EEIW) A EEIW ≤ 52 B 52 < EEIW ≤ 60 C 60 < EEIW ≤ 69 D 69 < EEIW ≤ 80 E 80 < EEIW ≤ 91 F 91 < EEIW ≤ 102 G EEIW > 102 Die Energieeffizienzklasse des vollständigen Betriebszyklus eines Haushaltswaschtrockners wird auf der Grundlage seines Energieeffizienzindex (EEIWD) gemäß Tabelle 2 bestimmt. Der Energieeffizienzindex EEIWD des vollständigen Betriebszyklus eines Haushaltswaschtrockners wird gemäß Anhang IV berechnet. Tabelle 2 Energieeffizienzklassen des vollständigen Betriebszyklus von Haushaltswaschtrocknern Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex (EEIWD) A EEIWD ≤ 37 B 37 < EEIWD ≤ 45 C 45 < EEIWD ≤ 55 D 55 < EEIWD ≤ 67 E 67 < EEIWD ≤ 82 F 82 < EEIWD ≤ 100 G EEIWD > 100 B.   Schleudereffizienzklassen Die Schleudereffizienzklasse einer Haushaltswaschmaschine und des Waschzyklus eines Haushaltswaschtrockners wird auf der Grundlage der Restfeuchte (D) gemäß Tabelle 3 bestimmt. Die Restfeuchte D einer Haushaltswaschmaschine und des Waschzyklus eines Haushaltswaschtrockners wird gemäß Anhang IV berechnet. Tabelle 3 Schleudereffizienzklassen Schleudereffizienzklasse Restfeuchte (D) (%) A D < 45 B 45 ≤ D < 54 C 54 ≤ D < 63 D 63 ≤ D < 72 E 72 ≤ D < 81 F 81 ≤ D < 90 G D ≥ 90 C.   Luftschallemissionsklassen Die Luftschallemissionsklasse einer Haushaltswaschmaschine und des Waschzyklus eines Haushaltswaschtrockners wird auf der Grundlage der Luftschallemissionen gemäß Tabelle 4 bestimmt. Tabelle 4 Luftschallemissionsklassen Arbeitsgang Luftschallemissionsklasse Schallemission (dB) Schleudern A n < 73 B 73 ≤ n < 77 C 77 ≤ n < 81 D n ≥ 81 ANHANG III A.   Label für Haushaltswaschmaschinen 1.   LABEL FÜR HAUSHALTSWASCHMASCHINEN 1.1.   Muster 1.2.   Das Label muss die folgenden Informationen enthalten: I. QR-Code; II. Name oder Handelsmarke des Lieferanten; III. Modellkennung des Lieferanten; IV. Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G; V. die gemäß Anhang II bestimmte Energieeffizienzklasse; VI. gewichteter Energieverbrauch pro 100 Betriebszyklen in kWh gemäß Anhang IV, auf die nächste ganze Zahl gerundet; VII. Nennkapazität in Kilogramm für das Programm „eco 40-60“; VIII. gewichteter Wasserverbrauch pro Betriebszyklus in Litern gemäß Anhang IV, auf die nächste ganze Zahl gerundet; IX. Dauer des Programms „eco 40-60“ bei Nennkapazität in h:mm, auf die nächstliegende ganze Minute gerundet; X. Schleudereffizienzklasse, ermittelt gemäß Anhang II Abschnitt B; XI. Luftschallemissionen des Schleudergangs in dB(A) re 1 pW, auf die nächste ganze Zahl gerundet, und Luftschallemissionsklasse, ermittelt gemäß Anhang II Abschnitt C; XII. die Nummer dieser Verordnung, also „2019/2014“. 2.   GESTALTUNG DES LABELS FÜR HAUSHALTSWASCHMASCHINEN Die grafische Gestaltung des Labels muss der folgenden Abbildung entsprechen. Dabei gilt: a) Das Label muss mindestens 96 mm breit und 192 mm hoch sein. Wird das Label in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben. b) Der Hintergrund des Labels muss zu 100 % weiß sein. c) Die zu verwendenden Schriftarten sind Verdana und Calibri. d) Die Abmessungen und die Spezifikationen der Elemente auf dem Label sind in den Abbildungen unter „Gestaltung des Labels für Haushaltswaschmaschinen“ vorgegeben. e) Farbliche Gestaltung gemäß CMYK — Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz — nach folgendem Muster: 0, 70, 100, 0 steht für 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz. f) Das Label muss folgenden Anforderungen entsprechen (die Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung): Farben des EU-Logos: — Hintergrund: 100, 80, 0, 0 — Sterne: 0, 0, 100, 0; Farbe des Energie-Logos: 100, 80, 0, 0; der QR-Code ist in zu 100 % schwarzer Farbe abzubilden; der Name des Lieferanten ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Fettdruck), 9 pt, anzugeben; die Modellkennung ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Normaldruck), 9 pt, anzugeben; Skala von A bis G: — die Buchstaben der Energieeffizienzskala sind in zu 100 % weißer Farbe in Calibri (Fettdruck), 19 pt, anzugeben; die Buchstaben sind auf einer Achse zu zentrieren, die sich 4,5 mm links von den Pfeilen befindet; — die Pfeile der Energieeffizienzskala haben folgende Farben: — Klasse A 100, 0, 100, 0 — Klasse B: 70, 0, 100, 0 — Klasse C: 30, 0, 100, 0 — Klasse D: 0, 0, 100, 0 — Klasse E: 0, 30, 100, 0 — Klasse F: 0, 70, 100, 0 — Klasse G: 0, 100, 100, 0; die internen Trennlinien sind 0,5 pt stark und zu 100 % in schwarzer Farbe; der Buchstabe zur Bezeichnung der Energieeffizienzklasse ist in zu 100 % weißer Farbe in Calibri (Fettdruck), 33 pt, anzugeben. Die Spitze des Pfeils der Energieeffizienzklasse und die entsprechende Spitze des Pfeils in der Skala von A bis G müssen sich auf gleicher Höhe befinden. Der Buchstabe in dem Pfeil der Energieeffizienzklasse wird in der Mitte des rechteckigen Teils des zu 100 % schwarzen Pfeils positioniert; der Wert für den gewichteten Energieverbrauch pro 100 Betriebszyklen ist in Verdana (Fettdruck), 28 pt, anzugeben; „kWh“ ist in Verdana (Normaldruck), 18 pt, anzugeben; die Zahl „100“ in dem Symbol für die 100 Betriebszyklen ist in Verdana (Normaldruck), 14 pt, anzugeben. Der Wert und die Einheit sind zu zentrieren und in zu 100 % schwarzer Farbe darzustellen; die Piktogramme werden gemäß der Gestaltung des Labels und wie folgt dargestellt: — die Linien der Piktogramme müssen 1,2 pt stark und ebenso wie die Angaben (Zahlen und Einheiten) zu 100 % schwarz sein; — der Text unter den obersten drei Piktogrammen ist jeweils in Verdana (Fettdruck), 16 pt, anzugeben, wobei die Einheiten in Verdana (Normaldruck), 12 pt, anzugeben und unter den Piktogrammen zu zentrieren sind; — Piktogramm für die Schleuderenergieeffizienz: Das Spektrum der Schleuderenergieeffizienzklassen (A bis G) wird zentriert unterhalb des Piktogramms dargestellt; dabei erscheinen der Buchstabe der zutreffenden Schleuderenergieeffizienzklasse in Verdana (Fettdruck), 16 pt, und die Buchstaben der anderen Schleuderenergieeffizienzklassen in Verdana (Normaldruck), 10 pt; — Piktogramm für die Luftschallemissionen: Die Dezibel-Zahl in dem Lautsprecher ist in Verdana (Fettdruck), 12 pt, und die Einheit „dB“ in Verdana (Normaldruck), 9 pt, anzugeben; das Spektrum der Luftschallemissionsklassen (A bis D) wird zentriert unterhalb des Piktogramms dargestellt; dabei erscheinen der Buchstabe der zutreffenden Luftschallemissionsklasse in Verdana (Fettdruck), 16 pt, und die Buchstaben der anderen Luftschallemissionsklassen in Verdana (Normaldruck), 10 pt; die Nummer der Verordnung ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Normaldruck), 6 pt, anzugeben. B.   Label für Haushaltswaschtrockner 1.   GESTALTUNG DES LABELS FÜR HAUSHALTSWASCHTROCKNER 1.1.   Muster 1.2.   Das Label muss die folgenden Informationen enthalten: I. QR-Code; II. Name oder Handelsmarke des Lieferanten; III. Modellkennung des Lieferanten; IV. Skalen der Energieeffizienzklassen von A bis G für den vollständigen Betriebszyklus (linke Seite) und den Waschzyklus (rechte Seite); V. Energieeffizienzklasse des vollständigen Betriebszyklus (linke Seite) und des Waschzyklus (rechte Seite), jeweils ermittelt gemäß Anhang II; VI. gewichteter Energieverbrauch pro 100 Betriebszyklen in kWh gemäß Anhang IV, auf die nächste ganze Zahl gerundet, für den vollständigen Betriebszyklus (linke Seite); VII. gewichteter Energieverbrauch pro 100 Betriebszyklen in kWh gemäß Anhang IV, auf die nächste ganze Zahl gerundet, für den Waschzyklus (rechte Seite); VIII. Nennkapazität für den vollständigen Betriebszyklus (linke Seite) und für den Waschzyklus (rechte Seite); IX. gewichteter Wasserverbrauch pro Betriebszyklus in Litern gemäß Anhang IV, auf die nächste ganze Zahl gerundet, für den vollständigen Betriebszyklus (linke Seite) und den Waschzyklus (rechte Seite); X. Betriebszyklusdauer bei Nennkapazität für den vollständigen Betriebszyklus (linke Seite) und für den Waschzyklus (rechte Seite); XI. Schleudereffizienzklasse, ermittelt gemäß Anhang II Abschnitt B; XII. Luftschallemissionsklasse im Schleudergang des Programms „eco 40-60“ in dB(A) re 1 pW, auf die nächste ganze Zahl gerundet; XIII. die Nummer dieser Verordnung, also „2019/2014“. 2.   GESTALTUNG DES LABELS FÜR HAUSHALTSWASCHTROCKNER Dabei gilt: a) Das Label muss mindestens 96 mm breit und 192 mm hoch sein. Wird das Label in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben. b) Der Hintergrund des Labels muss zu 100 % weiß sein. c) Die zu verwendenden Schriftarten sind Verdana und Calibri. d) Die Abmessungen und die Spezifikationen der Elemente auf dem Label sind in den Abbildungen unter „Gestaltung des Labels für Haushaltswaschtrockner“ vorgegeben. e) Farbliche Gestaltung gemäß CMYK — Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz — nach folgendem Muster: 0, 70, 100, 0 steht für 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz. f) Das Label muss folgenden Anforderungen entsprechen (die Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung): Farben des EU-Logos: — Hintergrund: 100, 80, 0, 0 — Sterne: 0, 0, 100, 0; Farbe des Energie-Logos: 100, 80, 0, 0; der QR-Code ist in zu 100 % schwarzer Farbe abzubilden; der Name des Lieferanten ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Fettdruck), 9 pt, anzugeben; die Modellkennung ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Normaldruck), 9 pt, anzugeben; Skalen von A bis G: — die Buchstaben der Energieeffizienzskalen sind in zu 100 % weißer Farbe in Calibri (Fettdruck), 19 pt, anzugeben; die Buchstaben sind auf einer Achse zu zentrieren, die sich 4 mm links von den Pfeilen befindet; — die Pfeile der Energieeffizienzskala haben folgende Farben: — Klasse A 100, 0, 100, 0 — Klasse B: 70, 0, 100, 0 — Klasse C: 30, 0, 100, 0 — Klasse D: 0, 0, 100, 0 — Klasse E: 0, 30, 100, 0 — Klasse F: 0, 70, 100, 0 — Klasse G: 0, 100, 100, 0; die internen Trennlinien sind 0,5 pt stark und zu 100 % in schwarzer Farbe; der Buchstabe zur Bezeichnung der Energieeffizienzklasse ist in zu 100 % weißer Farbe in Calibri (Fettdruck), 26 pt, anzugeben. Die Spitze des Pfeils der Energieeffizienzklasse und die entsprechende Spitze des Pfeils in der Skala von A bis G müssen sich auf gleicher Höhe befinden. Der Buchstabe des Pfeils der Energieeffizienzklasse ist in der Mitte des rechteckigen Teils des zu 100 % schwarzen Pfeils zu positionieren; der Wert für den gewichteten Energieverbrauch pro 100 Betriebszyklen ist in Verdana (Fettdruck), 16 pt, anzugeben; „kWh“ ist in Verdana (Normaldruck), 10 pt, anzugeben; die Zahl „100“ in dem Symbol für die 100 Betriebszyklen ist in Verdana (Normaldruck), 6 pt, anzugeben. Der Text wird zentriert und in zu 100 % schwarzer Farbe dargestellt; die Piktogramme sind gemäß der Gestaltung des Labels und wie folgt darzustellen: — die Linien der Piktogramme müssen 1,2 pt stark und ebenso wie die Angaben (Zahlen und Einheiten) zu 100 % schwarz sein; — der Text rechts und links von den Piktogrammen ist in Verdana (Fettdruck), 14 pt, und die Einheit in Verdana (Normaldruck), 10 pt, anzugeben; — Piktogramm für die Schleuderenergieeffizienz: Das Spektrum der Schleuderenergieeffizienzklassen (A bis G) wird zentriert unterhalb des Piktogramms dargestellt; dabei erscheinen der Buchstabe der zutreffenden Schleuderenergieeffizienzklasse in Verdana (Fettdruck), 16 pt, und die Buchstaben der anderen Schleuderenergieeffizienzklassen in Verdana (Normaldruck), 10 pt; — Piktogramm für die Luftschallemissionen: Die Dezibel-Zahl in dem Lautsprecher ist in Verdana (Fettdruck), 9 pt, und die Einheit „dB“ in Verdana (Normaldruck), 7 pt, anzugeben; das Spektrum der Luftschallemissionsklassen (A bis D) wird zentriert unterhalb des Piktogramms dargestellt; dabei erscheinen der Buchstabe der zutreffenden Luftschallemissionsklasse in Verdana (Fettdruck), 16 pt, und die Buchstaben der anderen Luftschallemissionsklassen in Verdana (Normaldruck), 10 pt; die Nummer der Verordnung ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Normaldruck), 6 pt, anzugeben. ANHANG IV Messmethoden und Berechnungen Für die Feststellung und Nachprüfung der Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Verordnung sind Messungen und Berechnungen unter Verwendung harmonisierter Normen, deren Nummern zu diesem Zweck im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren vorzunehmen, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen und mit den folgenden Bestimmungen im Einklang stehen. Für die Messung bzw. Berechnung des Energieverbrauchs, des Energieeffizienzindex (EEIW), der höchsten Temperatur, des Wasserverbrauchs, der Restfeuchte, der Programmdauer, der Wascheffizienz, der Spülwirkung, der Schleudereffizienz sowie der Luftschallemissionen im Schleudergang von Haushaltswaschmaschinen und im Waschzyklus von Haushaltswaschtrocknern ist das Programm „eco 40-60“ zu verwenden. Der Energieverbrauch, die höchste Temperatur, der Wasserverbrauch, die Restfeuchte, die Programmdauer sowie die Wascheffizienz und die Spülwirkung werden gleichzeitig gemessen. Für die Messung bzw. Berechnung des Energieverbrauchs, des Energieeffizienzindex (EEIWD), der höchsten Temperatur im Waschgang, des Wasserverbrauchs, der Endfeuchte, der Betriebszyklusdauer, der Wascheffizienz und der Spülwirkung von Haushaltswaschtrocknern ist der Betriebszyklus „Waschen und Trocknen“ zu verwenden. Der Energieverbrauch, die höchste Temperatur, der Wasserverbrauch, die Endfeuchte, die Betriebszyklusdauer sowie die Wascheffizienz und die Spülwirkung werden gleichzeitig gemessen. Bei der Messung der in diesem Anhang für das Programm „eco 40-60“ und den Betriebszyklus „Waschen und Trocknen“ festgelegten Parameter ist die für das Programm „eco 40-60“ höchstmögliche Schleuderdrehzahl bei Nennkapazität, halber Nennkapazität und gegebenenfalls einem Viertel der Nennkapazität zu wählen. Für Haushaltswaschmaschinen mit einer Nennkapazität bis zu 3 kg und für Haushaltswaschtrockner mit einer Nennkapazität (Waschen) bis zu 3 kg sind die Parameter für das Programm „eco 40-60“ und den Betriebszyklus „Waschen und Trocknen“ ausschließlich bei Nennkapazität zu messen. Die Dauer des Programms „eco 40-60“ (tW) bei Nennkapazität (Waschen), halber Nennkapazität (Waschen) und einem Viertel der Nennkapazität (Waschen) sowie die Dauer des Betriebszyklus „Waschen und Trocknen“ (tWD) bei Nennkapazität und halber Nennkapazität sind in Stunden und Minuten anzugeben und auf die nächstliegende ganze Minute zu runden. Die Luftschallemissionen werden in dB(A) in Bezug auf 1 pW angegeben und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet. 1.   NENNKAPAZITÄT VON HAUSHALTSWASCHTROCKNERN Die Nennkapazität von Haushaltswaschtrocknern wird unter Verwendung des Betriebszyklus „Waschen und Trocknen“ gemessen. Bietet der Haushaltswaschtrockner einen durchlaufenden Betriebszyklus, so ist die Nennkapazität des Betriebszyklus „Waschen und Trocknen“ die Nennkapazität für diesen Betriebszyklus. Bietet der Haushaltswaschtrockner keinen durchlaufenden Betriebszyklus, so ist die Nennkapazität des Betriebszyklus „Waschen und Trocknen“ der niedrigere Wert zwischen der Nennkapazität (Waschen) des Programms „eco 40-60“ und der Nennkapazität (Trocknen) des Trocknung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.