Europäische Union

2003/176/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Juli 2000 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens (Sache COMP/M.1882 — Pirelli/BICC) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2156)

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Quellenkennung: 32003D0176. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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t der Parteien wird auch nach dem Zusammenschluss sowohl durch zahlreiche andere starke Anbieter als auch durch die erhebliche Nachfragemacht der Energieversorgungsunternehmen eingeschränkt werden, so dass ein Preisanstieg über das Wettbewerbsniveau hinaus nicht zu erwarten ist. Marktanteile (64) Die Anteile am gemeinschaftlichen HS-/HöS-Markt in den Jahren 1997, 1998 und 1999/2000 betrugen laut Anmeldung: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (65) Pirelli/BICC haben einen gemeinsamen Marktanteil von [45-55 %]*; ihnen folgt Alcatel mit nur [10-20 %]*. Durch das Vorhaben werden der größte und der drittgrößte Hersteller von HS-/HöS-Kabeln fusioniert. (66) Die Anteile am gemeinschaftlichen NS-/MS-Markt in den Jahren 1997, 1998 und 1999/2000 betrugen laut Anmeldung: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (67) Der gemeinsame Marktanteil von Pirelli/BICC beläuft sich auf [25-35 %]*. Im NS-Segment vereinigen Pirelli/BICC zusammen mit Alcatel rd. [45-55 %]* des Marktes auf sich, während dieser Anteil im MS-Segment [50-60 %]* ausmacht. (68) Wegen des hohen kombinierten Marktanteils von Pirelli und BICC sowohl auf dem Markt für NS- und MS- Kabel als auch auf dem Hoch-/Hoechstspannungskabelmarkt hat die Kommission folgende Möglichkeiten untersucht: a) Begründung einer alleinigen beherrschenden Stellung von Pirelli/BICC auf dem Markt für Hoch- und Hoechstspannungskabel; b) Begründung einer gemeinsamen beherrschenden Stellung von Pirelli/BICC und Alcatel auf dem Markt für Hoch- und Hoechstspannungskabel; c) Begründung einer gemeinsamen beherrschenden Stellung von Pirelli/BICC und Alcatel auf dem Markt für NS- und MS- Kabel. Mögliche Begründung einer alleinigen beherrschenden Stellung auf dem Markt für Hoch- und Hoechstspannungskabel Auswirkung der durch den Zusammenschluss bewirkten Marktanteilsaddition (69) Auf dem Markt für Hoch- und Hoechstspannungskabel wäre das fusionierte Unternehmen mit einem Marktanteil von [45-55 %]* Marktführer und hätte in Europa einen erheblichen Vorsprung vor dem zweitgrößten Hersteller Alcatel, der auf [10-20 %]* käme. (70) Zum Zwecke einer sachgerechten Würdigung der Marktmacht der Parteien ist zu berücksichtigen, dass die Nachfrage nach Hochspannungskabeln in mehreren Mitgliedsländern vornehmlich durch die nationalen Netzbetreiber wie die National Grid Company (NGC) im Vereinigten Königreich, ENEL in Italien und EDF in Frankreich ausgeübt wird, auf die bis zu 90 % der jeweiligen Inlandsnachfrage entfallen. Die vorherrschende Marktstruktur ist daher nicht zuletzt ein Resultat der Beschaffungspolitik dieser marktbeherrschenden Abnehmer. Diese Versorgungsunternehmen können ihren Bedarf auch bei alternativen Anbietern decken, um sich verschiedene Lieferquellen offen zu halten. (71) Aus diesem Grund ist es unwahrscheinlich, dass Pirelli und BICC als fusioniertes Unternehmen ihren derzeitigen gemeinschaftlichen Marktanteil werden halten können. Zahlreiche Konkurrenten von Pirelli und BICC haben angegeben, dass sie neue Chancen für ausländische Anbieter sehen, da die Versorgungsunternehmen, die derzeit auf Pirelli und BICC als Hauptlieferanten zurückgreifen, ihre Anbieterbasis wahrscheinlich diversifizieren werden(31). Angesichts der derzeitigen Überkapazitäten verfügen alle großen europäischen Kabelhersteller über Kapazitätsreserven, anhand derer sie zusätzlichen Bestellungen nachkommen können. (72) Wegen des derzeitigen niedrigen Preisniveaus können die Versorgungsunternehmen ausgesprochen wettbewerbsfähige von ihren traditionellen Lieferanten einholen. Deswegen blieben die Marktanteile in den vergangenen Jahren relativ stabil. Dennoch wird durch ausländische Konkurrenz Wettbewerbsdruck ausgeübt. Die Versorgungsunternehmen konnten beträchtliche Preisnachlässe (bis zu 40 %) erzielen, indem sie die alteingesessenen einheimischen Anbieter mit niedrigeren Preisangeboten ausländischer Konkurrenten konfrontierten (z. B. ABB und Brugg in Italien, Alcatel und Fulgor im Vereinigten Königreich, NKT in Deutschland). Nach dem Zusammenschluss bleiben mindesten vier alternative Anbieter übrig (73) Neben den Parteien sind auf dem europäischen Kabelmarkt noch eine Reihe anderer großer Anbieter wie ABB, Alcatel, NKT, Brugg (und voraussichtlich auch Sagem und BICC General(32)) vertreten, die über die technischen Fähigkeiten, die Produktionskapazitäten und die erforderlichen Qualitätsnachweise verfügen, um die großen europäischen Versorgungsunternehmen mit Know-how-intensiven Hoch- und Hoechstspannungskabeln in großen Mengen beliefern zu können. Damit können sie auch bei großen europäischen Ausschreibungen für Hoch- und Hoechstspannungskabel als zuverlässige Bieter gelten. Auch kleinere Unternehmen wie Fulgor (gemeinschaftsweiter Marktanteil [unter 5 %]), das vor kurzem in die ENEL-Liste der qualifizierten Lieferanten von Hoch- und Hoechstspannungskabeln aufgenommen wurde, verfügen über die technische Fähigkeit zur Produktion von Hoch- und Hoechstspannungskabeln, sofern die Abnehmer ausreichende Bestellungen gewährleisten können, um die erforderlichen Investitionen zu rechtfertigen. Wie in Rdnr. 36 bis 40 erwähnt, sind die technischen und administrativen Marktzutrittsschranken relativ niedrig. Etwaige erforderliche Typenzulassungen können innerhalb eines angemessenen Zeitraums eingeholt werden, sofern der Abnehmer Hilfestellung leistet. Alle großen Hersteller könnten unter Verwendung der XLPE-Technologie hergestellte Hoch- und Hoechstspannungskabel liefern. Außerdem beurteilen sämtliche Marktteilnehmer die Transportkosten als moderat (zwischen 3 und 5 % des Produktpreises) und weisen auf wachsenden grenzüberschreitenden Handel hin. (74) Die relativ niedrigen gemeinschaftlichen Marktanteile der Konkurrenten (im Vergleich zu Pirelli/BICC) geben ihre tatsächliche Wettbewerbsstärke und Produktionskapazität zurzeit nicht angemessen wieder, da sich diese Konkurrenten wegen des niedrigen Preisniveaus auf Überseemärkte (wie ABB) oder traditionelle Heimatmärkte (wie Alcatel) konzentriert haben. Bei einem Wiederanstieg des Preisniveaus ist jedoch damit zu rechnen, dass diese Unternehmen sich in ganz Europa aktiver als bisher an Ausschreibungen beteiligen werden. (75) Außerdem haben die Abnehmer bestätigt, dass die bestehenden vertraglichen Geschäftsbeziehungen mit ihren Heimatanbietern sie nicht daran hindern, kurzfristig den Lieferanten zu wechseln. Wegen ihrer starken Verhandlungsposition haben manche Versorgungsunternehmen in der Vergangenheit Rahmenverträge neu ausgehandelt, wenn sie der Auffassung waren, dass die Marktpreise während der Vertragslaufzeit gesunken waren. (76) Außerdem haben die Versorgungsunternehmen aufgrund ihrer erheblichen Kaufkraft die Möglichkeit, andere Kabelanbieter durch die strategische Zuteilung von Aufträgen anzuziehen und damit - falls notwendig - ihre Lieferantenbasis zu erweitern. Fulgor war beispielsweise von einem britischen Versorgungsunternehmen ermutigt worden, auf dem Markt des Vereinigten Königreichs tätig zu werden. Das Unternehmen verfügt über die technische Möglichkeit, XLPE-Hoechstspannungkabel bis 420 kV herzustellen, und kann künftig zu einem erstrangigen Hersteller mit Blick auf den gemeinschaftsweiten Marktanteil, die Produktpalette und die geografische Breite der Abnehmerbasis werden. Gleiches gilt im Prinzip auch für andere zweitrangige Hersteller wie AEI oder Tratos. Die Versorgungsunternehmen verfügen über eine erhebliche Käufer- und Verhandlungsmacht, die sie sich in Ausschreibungen zunutze machen (77) Die großen Versorgungsunternehmen ENEL, NGC, EDF und die großen deutschen Energieversorger, aber auch regionale Versorgungsunternehmen, können eine erhebliche Nachfragemacht ausüben. Fast die gesamte Nachfrage nach HS-/HöS-Kabeln geht von diesen Abnehmergruppen aus. Sie erwerben große Mengen von Stromkabeln, und auf sie entfällt ein erheblicher Anteil des Umsatzes von Pirelli und BICC. In Italien entfallen [70-80 %]* der Nachfrage nach Hoch- und Hoechstspannungskabeln auf ENEL; das Unternehmen ist für 80 bis 100 % des italienischen Umsatzes von BICC und für [70-80 %]* des italienischen Umsatzes von Pirelli in diesem Segment verantwortlich. Auf NGC entfallen fast 80 bis 100 % des Umsatzes von BICC im Vereinigten Königreich, und auch gemessen am Gemeinschaftsabsatz von BICC ist der Anteil von NGC sehr hoch. (78) Nach der Richtlinie 93/38/EWG sind die öffentlichen Unternehmen (Auftraggeber) verpflichtet, alle Aufträge, die sie in den kommenden zwölf Monaten vergeben wollen, im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen (obligatorischer "Aufruf zum Wettbewerb")(33). Sie müssen außerdem Bekanntmachungen über die Auftragsvergabe veröffentlichen, wobei u. a. die Erzeugnisse, das Vergabeverfahren, die Angebote sowie Name und Anschrift des erfolgreichen Bieters anzugeben sind. Im Verfahren müssen die Auftraggeber gewährleisten, dass zwischen den verschiedenen Lieferanten oder Dienstleistungserbringen nicht diskriminiert wird. Zahlreiche Auftraggeber haben ein Zulassungssystem für die Anbieter eingeführt, bei dem sie sich im Wesentlichen auf europäische Normen stützen. Die Zulassungskriterien sind sämtlichen interessierten Anbietern zugänglich zu machen. Auftraggeber, die zum Nachweis dafür, dass der Anbieter bestimmte Qualitätsanforderungen erfuellt, die Vorlage von Bescheinigungen von unabhängigen Qualitätsstellen verlangen, müssen dafür die einschlägigen EN-Normenserien verwenden und gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten anerkennen. (79) Das Vorhandensein eines Auftragsmarktes ist jedoch für sich alleine genommen noch keine Gewähr für wirksamen Wettbewerb, wenn der entsprechende Markt einen hohen Konzentrationsgrad aufweist. Anwendung und Folgen der Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen sind in jedem einzelnen Fall zu prüfen. Auf dem Markt für Hoch- und Hoechstspannungskabel sind Aufträge eher selten, weisen jedoch in der Regel einen sehr hohen Auftragswert auf. Zumeist werden sie einem einzigen Unternehmen gewährt, das den Zuschlag für die gesamte Liefermenge bekommt. Bieter verspüren somit starke Anreize für ein aggressives Werben um den Zuschlag. Abschließende Feststellung (80) Für die Begründung einer beherrschenden Stellung von Pirelli/BICC auf dem Markt für Hoch- und Hoechstspannungskabel in der Gemeinschaft durch den geplanten Zusammenschluss gibt es keine ausreichenden Anhaltspunkte, da mindestens vier große Wettbewerber als zuverlässige Bieter auf dem Markt verbleiben und die Nachfrageseite von großen anspruchsvollen Abnehmern geprägt wird, die ihre Stromkabel im Rahmen von Ausschreibungen erwerben. Mögliche Begründung einer gemeinsamen beherrschenden Stellung von Pirelli/BICC zusammen mit Alcatel auf dem Markt für Hoch- und Hoechstspannungskabel (81) Auf dem Markt für Hoch- und Hoechstspannungskabel würden die beiden führenden Unternehmen Pirelli/BICC und Alcatel gemeinsam auf einen Marktanteil von [55-65 %]* kommen. Wegen des beträchtlichen Vorsprungs von Pirelli/BICC und Alcatel gegenüber dem nächstgrößten Konkurrenten und des bereits jetzt hohen Konzentrationsgrads auf dem Markt ist die Begründung einer gemeinsamen beherrschenden Stellung von Pirelli/BICC und Alcatel auf diesem Markt nicht von vornherein auszuschließen. Zu prüfen ist insbesondere, ob eine gemeinsame beherrschende Stellung durch weniger aggressives Bieten gegeneinander als unter normalen Wettbewerbsbedingungen oder durch das stillschweigende Aufteilen von Märkten nach geografischen Gesichtspunkten (z. B. traditionelle Heimatmärkte) ausgenutzt werden könnte. Die Marktuntersuchung hat jedoch ergeben, dass die Handelsstruktur auf diesem Markt aus nachstehenden Gründen einem wissentlich abgestimmten Verhalten nicht förderlich ist. (82) Auf dem Markt für Hoch- und Hoechstspannungskabel sind Ausschreibungen eher selten (nur wenige Ausschreibungen pro Jahr und Land, sogar noch weniger in kleinen Ländern), wohingegen der Wert der einzelnen Aufträge ausgesprochen hoch ist. Generell erhält ein Bieter den Zuschlag für das gesamte Auftragsvolumen. Deswegen liegt es im Interesse der Anbieter, aggressiv um den Zuschlag zu werben. Diese Auftragsstruktur (Seltenheit, hoher Auftragswert) macht wissentlich abgestimmtes Verhalten unattraktiv, da potenzielle künftige Gewinne aus Absprachen durch die wirtschaftlichen Vorteile eines Zuschlags im laufenden Vergabeverfahren aufgewogen werden. (83) Außerdem wären die Vorteile bei abgestimmten Verhaltensweisen ungleich verteilt, da sowohl der Wert der einzelnen Aufträge als auch die Größe der jeweiligen Stammmärkte erheblich schwanken. Ferner sind auch die Marktanteile von Pirelli/BICC einerseits und Alcatel andererseits asymmetrisch. Überdies sind die Preise für Hoch- und Hoechstspannungskabel nicht transparent, da sie in erheblichem Ausmaß Dienstleistungen (z. B. Montage und Wartung), Zusatzteile (z. B. Verbindungsstücke und Schalter) und Bauarbeiten enthalten, die mehr als zwei Drittel des gesamten Projektwerts ausmachen können (insbesondere bei Untergrund-Kabelverbindungen zwischen Städten). (84) Des Weiteren erwerben wichtige Versorgungsunternehmen, die größten Abnehmer von Hoch- und Hoechstspannungskabeln, in der Regel beträchtliche Mengen. In einigen Mitgliedstaaten entfällt fast die gesamte Nachfrage nach diesen Kabeln auf einen Netzbetreiber in Monopolstellung. Wegen ihrer erheblichen Käufermacht können diese Abnehmer neue Lieferquellen durch strategische Auftragszuteilungen an bestimmte Hersteller aktiv fördern. Kleinere Hersteller können zur Einreichung von Angeboten animiert werden, sofern ihnen ausreichende Abnahmemengen und tragfähige Preise im Hinblick auf die erforderlichen Investitionen zugesagt werden. Abschließende Feststellung (85) Die Begründung einer gemeinsamen beherrschenden Stellung von Pirelli/BICC und Alcatel auf dem Markt für Hoch- und Hoechstspannungskabel konnte nicht überzeugend nachgewiesen werden, da die Markstruktur für wissentlich abgestimmte Verhaltensweisen unter den Bietern ungeeignet ist und davon ausgegangen werden kann, dass die Abnehmer von ihrer erheblichen Nachfragemacht Gebrauch machen. Mögliche Begründung einer gemeinsamen beherrschenden Stellung von Pirelli/BICC und Alcatel auf dem Markt für Niederspannungs- und Mittelspannungskabel (86) Auf dem Markt für NS- und MS- Kabel kommt Pirelli/BICC zusammen mit dem zweitgrößten Anbieter Alcatel auf einen Marktanteil von etwa [50-60 %]*. Gemeinsam wären diese Unternehmen mit einigem Vorsprung vor den nächstgrößten Konkurrenten Marktführer. Dennoch hat die Marktuntersuchung nicht belegen können, dass auf diesem Markt die Begründung einer gemeinsamen beherrschenden Stellung von Pirelli/BICC und Alcatel droht. (87) Zwar liegen die Marktanteile von Pirelli/BICC und Alcatel im Gegensatz zum Markt für Hoch- und Hoechstspannungskabel näher beieinander ([25-35 %]* und [15-25 %]*), aber der gemeinsame Marktanteil ist geringer ([50-60 %]*). Die Marktzutrittsschranken sind niedriger als auf dem Markt für Hoch- und Hoechstspannungskabel, da für die Herstellung dieser Kabeltypen weniger Know-how erforderlich ist. Zu den größten Konkurrenten von Pirelli und BICC auf diesem Markt zählen Alcatel, NKT, Draka, Sagem, Brugg sowie eine Zahl kleinerer Unternehmen wie Fulgor, Waskonig, AEI, Tratos, Carena, Triveneta und andere, die über weniger große Absatzgebiete und/oder Produktpaletten verfügen. (88) Der Wettbewerbsdruck auf dem Markt für NS- und MS- Kabel wird daher nicht nur durch die übrigen großen Hersteller, sondern auch durch viele kleinere Anbieter ausgeübt. Neben den letztgenannten (siehe Rdnr. 87), die zumeist auf regionaler Ebene als Lieferanten von Versorgungsunternehmen sowie Mitglieder von Bietergemeinschaften für große nationale Netzbetreiber fest etabliert sind, kommen nach Auffassung der Abnehmer auch bisher weniger bekannte ("drittrangige") Hersteller für Aufträge in diesem Segment in Frage, falls die vorhandenen Anbieter ihre Preise erhöhen. Wegen dieser starken wettbewerbsfördernden Zersplitterung auf der Angebotsseite ist es unwahrscheinlich, dass Pirelli/BICC und Alcatel ihren kombinierten Marktanteil ausnutzen könnten, um Preiserhöhungen auf dem Markt für NS- und MS- Kabel durchzusetzen. (89) Im Gegensatz zum Markt für Hoch- und Hoechstspannungskabel kommt es auf dem hier in Rede stehenden Markt häufiger zu Ausschreibungen mit in der Regel geringeren Auftragswerten. Statt einen Preisrückgang und Vergeltungsmaßnahmen rivalisierender Bieter zu riskieren, könnten daher auf diesem Markt einzelne Bieter versucht sein, nicht aggressiv aufzutreten. (90) Die Kommission ist jedoch im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis gelangt, dass die Versorgungsunternehmen über zahlreiche Möglichkeiten verfügen, einem wissentlich abgestimmten Verhalten der Bieter entgegenzuwirken. Sie können z. B. in Rahmenverträgen ihre voraussichtliche Nachfrage für einen bestimmten Zeitraum (bis zu zwei Jahre) zusammenfassen und damit Aufträge weniger häufig, aber mit höherem Auftragswert vergeben, um die Anreize der Lieferanten zu einem aggressiven Bietverhalten zu fördern. Außerdem können sie den Zuschlag an bestimmte Mengen binden und durch Verringerung der Bezugsmenge Druck auf die großen Anbieter ausüben. Durch Angebot einer höheren Bezugsmenge an kleinere (zweitrangige) Anbieter und damit einhergehend weniger umfangreiche Käufe bei großen Anbietern können sie Druck auf Produzenten mit hohen Festkosten ausüben. Beide Strategien werden in Italien von ENEL und anderen großen Versorgungsunternehmen genutzt. (91) Außerdem hat die Marktuntersuchung ergeben, dass die Preistransparenz für diese Kabelsorten wegen Fehlens aussagekräftiger Preislisten und schwankender, vom Kunden definierter Produktspezifizierungen gering ist. Auch dies erschwert abgestimmte Verhaltensweisen. (92) Schließlich werden NS- und MS-Stromkabel auch von einer Reihe kleinerer regionaler Energieversorgungsunternehmen beschafft. Sie gleichen ihre geringere Käufermacht im Verhältnis zu großen nationalen Netzbetreibern dadurch aus, dass sie ihren Bedarf bei kleinen lokalen oder regionalen Anbietern und nicht nur bei den großen erstrangigen europäischen Herstellern decken. Zur Deckung der geringeren von regionalen Versorgungsunternehmen nachgefragten Mengen sind alle kleineren Unternehmen wie Tratos, Carena und Triveneta in Italien oder AEI im Vereinigten Königreich in der Lage. Abschließende Feststellung (93) Das Risiko der Begründung einer oligopolistischen beherrschenden Stellung durch Pirelli/BICC und Alcatel auf dem Markt für Niederspannungs- und Mittelspannungs- Energiekabel scheint wegen der niedrigen Marktzutrittsschranken, der großen Anbietervielfalt, der asymmetrischen Marktanteile der beiden führenden Unternehmen und der geringen Preistransparenz klein. VI. SCHLUSSFOLGERUNG (94) Die Verbindung der Geschäftstätigkeit von Pirelli und BICC im Vereinigten Königreich und in Italien wird einen der starken Wettbewerber auf einem Markt mit einem bereits jetzt hohem Konzentrationsgrad beseitigen (oder zumindest beträchtlich schwächen). Im EWR wird das fusionierte Unternehmen zum größten Kabelhersteller. Mit dem geplanten Zusammenschluss findet der Umstrukturierungsprozess in der Kabelindustrie, der durch die schrittweise Liberalisierung des Energiewesens ausgelöst wurde und zum Rückzug zahlreicher Kabelanbieter (Siemens, KWO Kabel, Delta) aus dem Markt geführt hat, seine Fortsetzung. Angesichts des hohen Konzentrationsgrades auf dem Markt muss die Kommission die Folgen des Zusammenschlusses vor dem Hintergrund des anhaltenden Strukturwandels in der Energiebranche sorgfältig abwägen. Jede weitere Konsolidierung unter den Marktführern müsste extrem kritisch geprüft werden. (95) Im vorliegenden Fall hat die Kommission keine ausreichenden Belege dafür gefunden, dass der Zusammenschluss eine beherrschende Stellung von Pirelli/BICC oder eine gemeinsame beherrschende Stellung von Pirelli/BICC und Alcatel auf den Märkten für Niederspannungs- und Mittelspannungskabel oder für Hoch- und Hoechstspannungskabel in der Gemeinschaft begründen oder verstärken würde, wodurch wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt erheblich behindert würde. Auch nach dem geplanten Zusammenschluss würden ausreichend viele zuverlässige europäische Anbieter verbleiben, um die Preise auf einem wettbewerbsgerechten Niveau zu halten. Die Nachfrage wird geprägt durch große anspruchsvolle Abnehmer mit beträchtlicher Käufermacht, die den Marktzutritt erforderlichenfalls durch strategische Auftragszuteilungen fördern können. (96) Da auch nach dem Zusammenschluss nicht weniger als vier erstrangige Anbieter sowie mehrere kleinere Anbieter am Markt übrig bleiben, diese Anbieter auch weiter an den Ausschreibungen, die den Wettbewerb auf diesem Markt bestimmen, teilnehmen dürften, sowie angesichts der beträchtlichen Möglichkeiten der Abnehmer zur Beeinflussung des Auftragsverfahrens im Sinne eines wirksamen Wettbewerbs ist die Annahme berechtigt, dass der geplante Zusammenschluss nicht zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung führen wird, durch die der wirksame Wettbewerb in einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes erheblich behindert würde. Gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung wird das Vorhaben daher für mit dem Gemeinsamen Markt und gemäß Artikel 57 mit dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Vorhaben, durch das Pirelli Cavi e Sistemi SpA die Kontrolle über einen Teil des Geschäfts von BICC General erwirbt, ist mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens vereinbar. Artikel 2 Diese Entscheidung ist gerichtet an: Pirelli Cavi e Sistemi SpA Viale Sarca, 222 I - 20126 Milano Brüssel, den 19. Juli 2000 Für die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission (1) ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1; Berichtigung im ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13. (2) ABl. C 180 vom 9.7.1997, S. 1. (3) ABl. C 59 vom 14.3.2003, S. 25. (4) Mit Ausnahme der geistigen Eigentumsrechte der BICC General Pyrotenax Cables Limited. (5) Der Umsatz wurde in Übereinstimmung mit Artikel 5 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung und der Mitteilung der Kommission über die Berechnung des Umsatzes (ABl. C 66 vom 2.3.1998, S 25) ermittelt. Soweit in den Zahlen der Umsatz für die Zeit vor dem 1.1.1999 berücksichtigt ist, wurde der Umsatz unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Ecu-Wechselkurse berechnet und im Verhältnis 1:1 in Euro ausgedrückt. (6) Teile dieses Texts sind gestrichen worden, um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Informationen preisgegeben werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind mit einem Sternchen versehen. (7) Siehe auch Sache IV/M. 1271 - Pirelli/Siemens, Rdnr. 8. (ABl. C 336 vom 4.11.1998, S. 11). (8) Dies sind die häufigsten Spannungsbereiche; doch werden von verschiedenen Abnehmern noch andere verwendet. (9) Der Preisunterschied zwischen NS- und MS-Kabeln beträgt rund 40-60 %, zwischen MS- und HS-Kabeln rund 79 %. (10) ABl. C 372 vom 9.12.1997, S. 5. (11) Für die Herstellung von HS- und HöS-Kabeln sind die Reinheitsnormen wesentlich höher, so dass der Hersteller seinen Produktionsprozess entsprechend anpassen muss. (12) Aufgrund ähnlicher Erwägungen unterscheidet eine Untersuchung über Energiekabel und Stromleiter (Datenbank "Cavi e conduttori isolati"; Juni 1999; Ref. ISTAT 31.3, Codice B.d.I. 059.341) zwischen Hightech-Energiekabeln ("cavi ad alte tecnologie") und Standard-Energiekabeln ("cavi e conduttori standard"). HS-Kabel (ab 36 kV) und HöS-Kabel (bis 500-600 kV) gehören zur ersten, NS- und MS-Kabel jedoch zur zweiten Gruppe. (13) Sache IV/M. 165 - AEG/Alcatel Kabel (ABl. C 6 vom 10.1.1992, S. 23). (14) Sache IV/M. 1271 - Pirelli/Siemens (ABl. C 336 vom 4.11.1998, S. 11). (15) Nicht nur Stromversorgungsunternehmen, sondern auch Anbieter haben berichtet, dass der Umfang der Spezifikationen zurückgehen wird, weil die Effizienz heraufgesetzt und die Produktionskosten herabgesetzt werden müssen. (16) Zwischen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.