Europäische Union

2003/176/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Juli 2000 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens (Sache COMP/M.1882 — Pirelli/BICC) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2156)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32003D0176. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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dem neuen Unternehmen und BICC besteht keine Wettbewerbsverbotsklausel. (17) Bei den Preisvergleichen wurden Kupferpreisschwankungen ausgeklammert. (18) ABl. L 199 vom 9.8.1993, S. 84. (19) ABl. L 285 vom 29.10.2001, S. 1. (20) NKT ist darüber hinaus in geringem Umfang in Finnland (5 %) und in Belgien (7 %) vertreten. (21) Quelle: CRU-Handelsstatistik (22) Wegen des höheren Warenwerts von HS- und HöS-Kabeln sind die Beförderungskosten relativ niedriger als für NS- und MS-Kabel. (23) Laut Auskunft der meisten Kunden stellen die Transportkosten lediglich bei Kabeln mit geringem Mehrwert (also NS/MS) aus Drittländern eine Importbarriere dar, da sie sich in diesen Fällen auf rund 10-15 % des Warenwertes belaufen. (24) HS- und HöS-Kabel erfordern gewöhnlich keine regelmäßige Wartung. (25) Laut Anmeldung. (26) Durch das Gemeinschaftsunternehmen mit AEI. (27) Im Inland ansässig, nicht aber unbedingt in inländischem Besitz. (28) Untergrundkabel werden in Europa nur für ungefähr 0,7 % der 400 kV-Leitungen, 2 % der 220 kV-Leitungen und 5 % der 45-220 kV-Leitungen verwendet. (29) U. a. die Zerschlagung des Energiekabelkartells in Deutschland durch das Bundeskartellamt im Jahr 1996, B 7-31301-A-105/96. (30) In Deutschland wurde 1996 ein großes Kabelkartell zerschlagen. Infolge seiner Zerschlagung fielen die Preise für Hoch- und Hoechstspannungskabel in den vergangenen Jahren um bis zu 60 %, wohingegen NS- und MS- Kabel sich nach einem Tiefstand nach dem Zusammenbruch des Kabelkartells von 1996 wieder leicht erholen konnten. (31) ENEL und EDF beziehen beispielsweise Energiekabel in allen Spannungsbereichen nach betriebsinternen Weisungen gewöhnlich von mindestens drei Anbietern. Einige deutsche Versorgungsunternehmen beziehen HS-/HöS-Kabel aus Sicherheitsgründen von mindestens zwei Anbietern. (32) Die verbleibenden Produktionsanlagen von BICC in Spanien und Portugal. (33) Dies gilt für Aufträge mit einem Mindestauftragswert von 400000 EUR.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.