Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/611 der Kommission vom 15. April 2016 über das Referenzdokument über bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerte für die Tourismusbranche gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 2137) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32016D0611. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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praxis besteht darin, die Lieferketten für Lebensmittel und Getränke zu bewerten, um ökologische Schwachpunkte und wichtige Kontrollpunkte zu ermitteln; dies umfasst die Auswahl von Produkten mit Umweltzertifizierung und die Gestaltung der Speisekarten im Hinblick auf die Vermeidung besonders schädlicher Zutaten (z. B. gefährdete Fischarten und einige Obstsorten außerhalb der Saison) ebenso wie angemessene Portionsgrößen für Fleisch- und Milchprodukte und die Verfügbarkeit vegetarischer Gerichte. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Küchen anzuwenden. Küchen in ländlichen Gebieten können möglicherweise lokal erzeugte Lebensmittel einkaufen. Größere Küchen haben eventuell einen größeren Einfluss auf Zulieferer. Kleine Unternehmen können diese bewährte Umweltmanagementpraxis ebenfalls in vollem Umfang umsetzen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i48) Prozentualer Anteil von Zutaten mit Umweltzertifizierung (nach Wert) (%) (b58) Die Organisation kann für alle Hauptzutaten dokumentierte Informationen vorlegen, aus denen zumindest das Herkunftsland hervorgeht. (b59) Mindestens 60 % aller Lebensmittel und Getränke (nach Einkaufswert) verfügen über eine Umweltzertifizierung (z. B. für ökologische Produktion). 3.7.2.   Behandlung organischer Abfälle Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, durch eine sorgfältige Erarbeitung der Speisekarte und durch die Festlegung der Portionsgrößen vermeidbare Lebensmittelabfälle zu minimieren und sicherzustellen, dass sämtliche organischen Abfälle getrennt werden und einer Verarbeitung durch anaerobe Vergärung (z. B. in Biogasanlagen), sofern verfügbar, oder alternativ einer Verbrennung mit Energierückgewinnung oder einer lokalen oder auf dem Betriebsgelände durchgeführten Kompostierung zugeführt werden. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Küchen anzuwenden. Die bevorzugte Option der Abfallverwertung durch anaerobe Vergärung ist möglicherweise in einigen Gebieten nicht verfügbar; in diesem Fall können die Abfälle einer Verbrennung mit Energierückgewinnung oder einer Kompostierung zugeführt werden. Kleine Unternehmen können diese bewährte Umweltmanagementpraxis ebenfalls in vollem Umfang umsetzen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i49) Aufkommen organischer Abfälle (kg pro Restaurantgast) (i50) Prozentuale Anteile der organischen Abfälle, die einer anaeroben Vergärung, einer alternativen Energierückgewinnung, einer Kompostierung auf dem Betriebsgelände oder einer externen Kompostierung zugeführt werden (%) (b60) Mindestens 95 % der organischen Abfälle werden getrennt und nicht in Deponien entsorgt, sondern anderweitig verwertet, sofern möglich durch anaerobe Vergärung. (b61) Das Gesamtaufkommen organischer Abfälle beträgt höchstens 0,25 kg pro Restaurantgast und das Aufkommen vermeidbarer Abfälle höchstens 0,18 kg pro Restaurantgast. 3.7.3.   Optimierte Vorrichtungen für Geschirrspülen, Reinigung und Lebensmittelzubereitung Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, effiziente Vorrichtungen für die Geschirrreinigung und Lebensmittelzubereitung auszuwählen — darunter Wasser sparende Geschirrspülbrausen mit Bedienhebel am Handgriff, effiziente Geschirrspüler und Dampfgarer ohne Wasseranschluss — und den Wasserverbrauch in den Küchen-/Restaurantbereichen zu überwachen und entsprechende Richtwerte anzuwenden. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Küchen anzuwenden. Die Installation effizienterer Geschirrspülmaschinen ist möglicherweise nur wirtschaftlich sinnvoll, wenn die bestehenden Geschirrspüler das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen oder Reparaturen erfordern. Kleine Unternehmen können diese bewährte Umweltmanagementpraxis ebenfalls in vollem Umfang umsetzen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i51) Wasserverbrauch in der Küche pro Restaurantgast (l/Restaurantgast) (i52) Prozentualer Anteil von Geschirrspülmitteln und Küchenreinigungsmitteln mit Umweltzeichen (%) (i53) Umweltorientierte Beschaffung effizienter Küchengeräte (j/n) (b62) Umsetzung eines Küchen-Wassermanagementplans, der die Überwachung und Meldung des gesamten Wasserverbrauchs in der Küche (ausgedrückt als Wasserverbrauch pro Restaurantgast) sowie die Ermittlung vorrangiger Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs umfasst. (b63) Mindestens 70 % des Einkaufsvolumens chemischer Reinigungsmittel zum Geschirrspülen und zur allgemeinen Reinigung (ausgenommen Backofenreiniger) sind mit einem Umweltkennzeichen (z. B. dem EU-Umweltzeichen) versehen. 3.7.4.   Optimierte Vorrichtungen für Kochen, Belüftung und Kühlung Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, effiziente Kochvorrichtungen, darunter Induktionsherde oder Gaskochmulden mit Topfsensor, und effiziente Kühlvorrichtungen mit natürlichen Kältemitteln wie Ammoniak oder Kohlendioxid auszuwählen und die Belüftung bedarfsgerecht zu steuern. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Küchen anzuwenden. Die Installation effizienterer Koch- und Kühlvorrichtungen ist möglicherweise nur wirtschaftlich sinnvoll, wenn die bestehenden Vorrichtungen das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen. Kleine Unternehmen können diese bewährte Umweltmanagementpraxis ebenfalls in vollem Umfang umsetzen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikator Leistungsrichtwert (i54) Bestimmter Energieverbrauch pro Restaurantgast (kWh/Restaurantgast) (b64) Umsetzung eines Küchen-Energiemanagementplans, der die Überwachung und Meldung des gesamten Energieverbrauchs in der Küche (ausgedrückt als Energieverbrauch pro Restaurantgast) sowie die Ermittlung vorrangiger Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs umfasst. 3.8.   Campingplätze 3.8.1.   Umwelterziehung von Gästen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Gästen auf dem Campingplatz interaktiv Informationen über Umweltthemen zu vermitteln (z. B durch Kurse oder Naturlehrpfade) oder Ausrüstung wie CO2-emissionsarme Verkehrsmittel (Fahrräder, E-Bikes) bereitzustellen. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Campingplätze und auf sonstige (insbesondere ländliche) Arten von Beherbergungsbetrieben anzuwenden. Die Anwendbarkeit dieser bewährten Umweltmanagementpraxis ist für kleine Unternehmen mit geringen Ressourcen möglicherweise eingeschränkt. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i55) Umweltbezogene Informationen/Bildungsangebote für Gäste verfügbar (j/n) (i56) CO2-emissionsarme Verkehrsmittel (z. B. Fahrräder) für Gäste verfügbar (j/n) (b65) Der Beherbergungsbetrieb bietet Anregungen und Unterstützung für ein ökologisch verantwortliches Verhalten und entsprechende Aktivitäten und stellt den Gästen ein umweltbezogenes Bildungsangebot durch Aktivitäten und Kurse vor Ort bereit. 3.8.2.   Umweltmanagement von Außenbereichen Eine bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die biologische Vielfalt am Standort durch Anpflanzung einheimischer Arten und Installation begrünter oder spontan begrünter Dächer und Wände zu maximieren. Ferner besteht eine bewährte Umweltmanagementpraxis in der Minimierung des Wasserverbrauchs für die Bewässerung und in der Nutzung von Grau- oder Regenwasser. Eine weitere bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Lichtbelastung aufgrund der Außenbeleuchtung zu minimieren (z. B. durch den Einsatz korrekt ausgerichteter Natriumdampf-Niederdrucklampen) und die Lärmbelastung aufgrund von Veranstaltungen im Freien durch Installation von Lärmschutzwänden und strikte Durchsetzung von Regeln für Nachtruhezeiten bei solchen Veranstaltungen zu reduzieren. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Campingplätze und auf sonstige (insbesondere ländliche) Arten von Beherbergungsbetrieben, einschließlich kleiner Unternehmen, anzuwenden. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i4) Umsetzung eines Plans für das Management der biologischen Vielfalt (j/n) (b66) Die biologische Vielfalt am Standort wird durch Anpflanzung einheimischer Arten, durch Schaffung von Rückzugsräumen für einheimische Tierarten und durch Installation begrünter oder spontan begrünter Dächer, sofern möglich, erhalten oder verbessert, ebenso durch Minimierung von chemischen Einträgen sowie von Licht- und Lärmbelastung. (b67) Die Lichtbelastung und die Störung von Wildtieren wird durch Installation von zeituhr- oder sensorgesteuerten, effizienten und angemessen ausgerichteten Leuchten minimiert, so dass die Außenbeleuchtung kein Licht nach oben abgibt. (b68) Der Wasserverbrauch wird durch Anpflanzung einheimischer Arten und durch Mulchen sowie durch Installation gesteuerter, mit Grauwasser gespeister Bewässerungssysteme (soweit möglich) minimiert. 3.8.3.   Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf Campingplätzen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung, für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie für die Beleuchtung durch Installation von Wasser sparenden Armaturen, einer guten Gebäudedämmung sowie Leuchtstoff- und LED-Lampen zu minimieren und zudem auf dem Betriebsgelände Kapazitäten für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen (z. B. Warmwasserbereitung mit Solarenergie) zu installieren. Darüber hinaus kann mithilfe einer Wärmepumpe die Wärme aus dem Grauwasser aus den Sanitärräumen zurückgewonnen werden. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Campingplätze anzuwenden. Die Installation spezifischer erneuerbarer Energietechnologien ist von standortspezifischen Gegebenheiten abhängig. Kleine Unternehmen können diese bewährte Umweltmanagementpraxis in vollem Umfang umsetzen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i57) Bestimmter Energieverbrauch pro Gast und Übernachtung (kWh/Übernachtung) (i11) Prozentualer Anteil des Endenergieverbrauchs, der durch vor Ort erzeugte erneuerbare Energien gedeckt wird (%) (i47) Einsatz zertifizierter Gutschriften für erneuerbare Energien (j/n) (b69) Der spezifische Endenergieverbrauch (ausgenommen die auf dem Betriebsgelände erzeugte erneuerbare Energie) beträgt höchstens 2,0 kWh pro Übernachtung. (b70) 100 % des Stromverbrauchs stammen aus rückverfolgbaren erneuerbaren Energiequellen, die nicht bereits von einer anderen Organisation angerechnet oder im Durchschnitt des nationalen Energieträgermixes für die Stromerzeugung berücksichtigt wurden oder die weniger als zwei Jahre alt sind. 3.8.4.   Wassereffizienz auf Campingplätzen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Wasserverbrauch durch die Installation von Wasser sparenden Wasserhähnen und Duschköpfen, Zeitsteuerungen für die Duschen, Toiletten mit Sparspülung und Zweimengenspülung sowie wasserlosen Urinalen zu minimieren. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Campingplätze anzuwenden. Kleine Unternehmen können diese bewährte Umweltmanagementpraxis in vollem Umfang umsetzen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i23) Wasserverbrauch pro Gast und Übernachtung (l/Übernachtung) (i25) Durchflussrate von Duschen, Badezimmer-Wasserhähnen, Urinalen und Toilettenspülungen (l/min bzw. l/Spülvorgang) (b71) Der Gesamtwasserverbrauch auf 4- und 5-Sterne-Campingplätzen mit vollem Leistungsumfang beträgt höchstens 94 Liter pro Gast und Übernachtung und der Wasserverbrauch auf allen anderen Campingplätzen höchstens 58 Liter pro Gast und Übernachtung. 3.8.5.   Abfallminimierung auf Campingplätzen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, das Restmüllaufkommen durch Maßnahmen zur Abfallvermeidung, durch Bereitstellung gut zugänglicher Abfalltrennungsvorrichtungen auf dem Campingplatz und durch Beauftragung externer Abfallrecyclingdienste zu minimieren. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Campingplätze anzuwenden. Im Vergleich mit anderen Beherbergungsformen sind die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung stärker eingeschränkt, da der überwiegende Anteil der Abfälle auf Einkäufe der Gäste zurückzuführen ist. Kleine Unternehmen können diese bewährte Umweltmanagementpraxis in vollem Umfang umsetzen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i39) Aufkommen unsortierter Abfälle pro Gast und Übernachtung (kg/Übernachtung) (b72) Das gesamte Restmüllaufkommen, das der Abfallentsorgung zugeführt wird, beträgt höchstens 0,2 kg pro Gast und Übernachtung. 3.8.6.   Naturbäder Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, ein Naturbad zu errichten oder ein bestehendes Schwimmbad in ein Naturbad umzuwandeln. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis kann auf allen Campingplätzen und in sonstigen (insbesondere ländlichen) Arten von Beherbergungsbetrieben umgesetzt werden. Kleine Unternehmen können diese bewährte Umweltmanagementpraxis in vollem Umfang umsetzen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i58) Errichtung eines Naturbades (j/n) (b73) Das Schwimmbad bzw. die Schwimmbäder auf dem Campingplatz umfasst bzw. umfassen Filtersysteme auf Grundlage natürlicher Pflanzen für die Wasserreinigung auf den erforderlichen Hygienestandard. 4.   EMPFOHLENE BRANCHENSPEZIFISCHE SCHLÜSSELINDIKATOREN FÜR DIE UMWELTLEISTUNG Die nachstehende Tabelle enthält eine Auswahl wichtiger Umweltleistungsindikatoren für Organisationen in der Tourismusbranche. Dabei handelt es sich um eine Teilmenge aller in Kapitel 3 genannten Indikatoren. Die Tabelle ist in sechs Abschnitte unterteilt; der erste enthält Indikatoren, die für alle Akteure der Branche gelten (bereichsübergreifend), während die folgenden Abschnitte jeweils für die einzelnen im vorliegenden branchenspezifischen Referenzdokument angesprochenen Hauptakteure gelten (Destinationsmanager, Reiseveranstalter und Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Restaurant- und Hotelküchen sowie Campingplätze). Indikator Übliche Maßeinheit Kurze Beschreibung Empfohlenes Mindestüberwachungsniveau Verbundener Kernindikator nach Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (Abschnitt C Nummer 2) Leistungsrichtwert und damit verbundene bewährte Umweltmanagementpraxis BEREICHSÜBERGREIFEND 1. Einführung eines Umweltmanagementsystems (j/n) Dieser Indikator gibt an, ob in der Organisation ein Umweltmanagementsystem eingerichtet ist. Der Indikator kann von allen Akteuren in der Tourismusbranche angewandt werden (d. h. von Destinationsmanagern, Reiseveranstaltern, Beherbergungsbetrieben, Lebensmittel- und Getränkeanbietern, Verkehrsbetrieben und Anbietern von Freizeitaktivitäten). Pro Standort (kann auf Organisationsebene aggregiert werden) Alle Geeignete Indikatoren werden für die kontinuierliche Überwachung aller einschlägigen Aspekte der Umweltleistung verwendet, einschließlich schwer messbarer und mittelbarer Aspekte wie Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.1) Alle Mitarbeiter werden über umweltbezogene Zielsetzungen informiert und hinsichtlich einschlägiger Umweltmanagementmaßnahmen geschult. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.1) Bewährte Umweltmanagementpraktiken werden umgesetzt (sofern anwendbar). (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.1) 2. Prozentualer Anteil der Produkte und Dienstleistungen, der bestimmte Umweltkriterien erfüllt % Dieser Indikator bezieht sich auf die Bewertung der Lieferkette auf Grundlage der Auswahl von Produkten und Dienstleistungen, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen und Umweltzertifizierungen (z. B. das EU-Umweltzeichen) aufweisen. Pro Standort (kann auf Organisationsebene aggregiert werden) Alle Die Organisation hat für alle wichtigen Lieferketten ein Lebenszykluskonzept zur Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten angewandt, die ökologische Schwachpunkte angehen. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.2) Mindestens 97 % der chemischen Stoffe (nach Gewicht der aktiven Inhaltsstoffe oder nach Einkaufsvolumen), die auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten von Beherbergungsbetrieben und Restaurants eingesetzt werden, sind mit einem Umweltzeichen nach ISO Typ I gekennzeichnet (oder es kann nachgewiesen werden, dass es sich um die umweltverträglichste verfügbare Option handelt). (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.2) Mindestens 97 % aller von Beherbergungsbetrieben und Restaurants erworbenen Holz-, Papier- und Papperzeugnisse sind Recyclingprodukte oder haben eine Umweltzertifizierung (Umweltzeichen, FSC, PEFC). (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.2) DESTINATIONSMANAGER 1. Umsetzung eines nachhaltigen Destinationsplans (j/n) Dieser Indikator gibt an, ob der Destinationsmanager einen nachhaltigen Destinationsplan umsetzt, der die wichtigsten Umweltherausforderungen in der Destination behandelt, das gesamte Destinationsgebiet abdeckt und die Koordination aller beteiligten Akteure umfasst. Destination Alle Umsetzung eines Destinationsplans, der i) das gesamte Destinationsgebiet abdeckt; ii) die Koordination aller beteiligten staatlichen und privaten Akteure umfasst; und iii) die wichtigsten Umweltherausforderungen in der Destination behandelt. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.1) 2. Umsetzung eines Plans für das Management der biologischen Vielfalt (j/n) Dieser Indikator bezieht sich auf die Umsetzung eines Plans für das Management der biologischen Vielfalt in der Destination. Destination Biologische Vielfalt Jegliche Verdrängung der biologischen Vielfalt durch die Tourismusentwicklung wird minimiert oder ausgeglichen, so dass die biologische Vielfalt auf Destinationsebene in Gebieten mit hohem Naturwert aufrechterhalten oder verbessert und in degradierten Gebieten verbessert wird. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.2) 3. Täglicher Wasserverbrauch pro Gast l/Gast-Tag Durchschnittliche Wassermenge, die ein Gast in der Destination verbraucht. Destination Wasser Durchschnittlicher Wasserverbrauch durch Touristen: höchstens 200 Liter pro Gast und Tag. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.3) 4. Prozentualer Anteil des Abwassers, der einer sekundären oder tertiären Aufbereitung zugeführt wird % Prozentualer Anteil des in der Destination während der Hauptsaison erzeugten Abwassers, der eine sekundäre oder tertiäre Aufbereitung durchläuft. Destination Wasser Dienste — einschließlich öffentlicher Verkehr, Wasserversorgung, Abwasseraufbereitung und Abfallrecycling — sind darauf ausgelegt, den Spitzenbedarf zu bewältigen und einen nachhaltigen Tourismus in der Destination zu gewährleisten. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.3) Mindestens 95 % des in der Destination erzeugten Abwassers werden mindestens einer sekundären Aufbereitung — oder bei Einleitung in sensible Vorfluter einer tertiären Aufbereitung — zugeführt, auch während der touristischen Hauptsaison. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.3) 5. Prozentualer Anteil der festen Siedlungsabfälle, der dem Recycling oder einer Verarbeitung durch anaerobe Vergärung zugeführt wird % Prozentualer Anteil der in der Destination gesammelten festen Siedlungsabfälle, der dem Recycling oder einer Verarbeitung durch anaerobe Vergärung (z. B. in Biogasanlagen) zugeführt wird. Destination Abfall Mindestens 95 % der festen Siedlungsabfälle werden nicht in Deponien entsorgt, sondern dem Recycling oder einer Verarbeitung durch anaerobe Vergärung zugeführt. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.3) 6. Prozentualer Anteil der Strecken, den die Touristen innerhalb der Destination mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder per Fahrrad zurücklegen % Prozentualer Anteil der Strecken, den die Touristen innerhalb einer Destination mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder per Fahrrad zurücklegen. Destination Emissionen Dienste — einschließlich öffentlicher Verkehr, Wasserversorgung, Abwasseraufbereitung und Abfallrecycling — sind darauf ausgelegt, den Spitzenbedarf zu bewältigen und einen nachhaltigen Tourismus in der Destination zu gewährleisten. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.3) Mindestens 80 % der Strecken, die Touristen innerhalb städtischer Destinationen zurücklegen, werden in öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder per Fahrrad bewältigt. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.3) 7. Prozentualer Anteil des Endenergiebedarfs, der durch vor Ort erzeugte erneuerbare Energien gedeckt wird % Verhältnis zwischen der auf dem Betriebsgelände in der Destination erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen und dem gesamten Endenergiebedarf der Destination. Destination Emissionen — (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.3) REISEVERANSTALTER UND REISEBÜROS 1. Bestimmte verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen kg CO2/Personenkilometer Der Kraftstoff-/Energieverbrauch von unter Kontrolle der Reiseveranstalter stehenden Flugzeugen, Linien- und Reisebussen sowie Eisenbahnen wird überwacht, und von Erbringern extern vergebener Verkehrsdienstleistungen werden die entsprechenden Daten angefordert. Organisation Flugzeug-/Fahrzeugflotte Energieeffizienz Materialeffizienz Emissionen Reiseveranstalter bieten keine Flüge für folgende Strecken an: i) Reiseziele, die weniger als 700 km entfernt sind; ii) Reiseziele, die bis zu 2 000  km entfernt sind, für einen Aufenthalt von weniger als acht Tagen; oder iii) Reiseziele, die über 2 000  km entfernt sind, für einen Aufenthalt von weniger als 14 Tagen. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.1) Flugzeugflotten der Reiseveranstalter erreichen einen durchschnittlichen spezifischen Treibstoffverbrauch von höchsten 2,7 Litern pro Personenkilometer. Der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch der Reisebus- oder Linienbusflotte beträgt höchstens 0,75 Liter pro Personenkilometer, und mindestens 90 % der Flotte sind EURO-V-konform oder verfügen über alternative Kraftstoffsysteme. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.1) 2. Prozentualer Anteil der durch zertifizierte CO2-Gutschriften kompensierten verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen % Prozentualer Anteil der CO2-Emissionen, der durch den Erwerb zertifizierter CO2-Gutschriften kompensiert wurde. Für den Ausgleich luftverkehrsbedingter Emissionen sollte ein angemessener RFI-Faktor (Radiative Forcing Index = Strahlungswirkungsindex) angesetzt werden. Organisation Flugzeug-/Fahrzeugflotte Energieeffizienz Materialeffizienz Emissionen Verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen aufgrund aller verkauften Pakete werden automatisch durch die unmittelbare Investition in Projekte zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen oder durch den Erwerb zertifizierter CO2-Gutschriften kompensiert. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.1) 3. Prozentualer Anteil der Beherbergungsbetriebe (nach Übernachtungen oder nach Geschäftswert), der bestimmte Umweltkriterien erfüllt % Bei diesem Indikator werden Umweltzertifizierungsstandards von Dritten (z. B. EU-Umweltzeichen, Nordischer Schwan) sowie die Einhaltung bestimmter Anforderungen berücksichtigt. Organisation Alle Mindestens 90 % der Beherbergungsbetriebe (nach Geschäftswert oder Übernachtungen) erfüllen bestimmte Umweltanforderungen (vorzugsweise durch Zertifizierung von Dritten anerkannt). (Bewährte Umwel

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.