Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/611 der Kommission vom 15. April 2016 über das Referenzdokument über bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerte für die Tourismusbranche gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 2137) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32016D0611. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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und Verpackungsabfälle) Küche — Haltbarmachung von Lebensmitteln — Lebensmittelzubereitung — Geschirrspülen — Belastungen durch die Lieferkette (siehe „Einkauf“) — Erheblicher Energie- und Wasserverbrauch — Erzeugung von Siedlungsabfällen (insbesondere Lebensmittel- und Verpackungsabfälle) — Erzeugung von Pflanzenölabfällen — Geruchsbildung Zimmernutzung — Nutzung durch Gäste — Produkte für die Nutzung durch Gäste — Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Housekeeping) — Verbrauch von Energie, Wasser und Ausgangserzeugnissen — Einsatz vielfältiger gefährlicher Produkte — Erzeugung von Verpackungsabfällen und geringen Mengen von Siedlungsabfällen — Abwassererzeugung Wäscherei — Waschen und Bügeln der Kleidung von Gästen — Waschen und Bügeln von Handtüchern, Bettwäsche usw. — Erheblicher Energie- und Wasserverbrauch — Einsatz gefährlicher Produkte — Abwassererzeugung Einkauf — Auswahl von Produkten und Lieferanten — Lagerung von Produkten — Belastungen durch die Lieferkette (Flächenverbrauch, Schädigung oder Zerstörung von Ökosystemen, Störung von Wildtieren, Energie- und Wasserverbrauch, Emissionen in die Luft (Luftschadstoffe und Treibhausgase), Emissionen in Wasser, Abfallerzeugung) — Erzeugung von Verpackungsabfällen — Austritt gefährlicher Stoffe Aktivitäten — Aktivitäten im Innenbereich — Aktivitäten im Freien — Verbrauch von Energie, Wasser und Ausgangserzeugnissen — Lokale Belastung von Ökosystemen — Lärm — Erzeugung von Siedlungsabfällen — Belastungen der Infrastruktur (siehe „Bauleistungen“) Verkehr — Beförderung von Gästen — Beförderung von Mitarbeitern — Beförderung durch Lieferanten — Verbrauch von Energie (Kraftstoff) — Emissionen in die Luft — Belastungen der Infrastruktur (siehe „Bauleistungen“) Weitere Leistungen — Medizinische Versorgung, Supermärkte, Souvenirläden, Kur- und Wellnessanwendungen, Friseur usw. — Verbrauch von Energie, Wasser und Ausgangserzeugnissen — Erzeugung von Siedlungsabfällen und einigen spezifischen gefährlichen Abfallarten (z. B. Sanitärabfälle) Bauleistungen — Errichtung neuer Bereiche oder Dienste — Instandsetzung bestehender Bereiche oder Dienste — Flächenverbrauch — Schädigung oder Zerstörung von Ökosystemen — Störung von Wildtieren — Energie- und Wasserverbrauch — Erheblicher Verbrauch von Ausgangserzeugnissen und gefährlichen Produkten — Erhebliche Erzeugung von Bauabfällen — Erzeugung gefährlicher Abfälle Die in diesem branchenspezifischen Referenzdokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken werden wie folgt zu Gruppen zusammengefasst: — bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung bereichsübergreifender Themen in der Tourismusbranche, — bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung des Destinationsmanagements (11), — bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung der Tätigkeiten von Reiseveranstaltern und Reisebüros, — bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Minimierung des Wasserverbrauchs in Beherbergungsbetrieben, — bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Minimierung des Abfallaufkommens in Beherbergungsbetrieben, — bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Minimierung des Energieverbrauchs in Beherbergungsbetrieben, — bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung von Restaurant- und Hotelküchen, — bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung von Campingplätzen. Die bewährten Umweltmanagementpraktiken decken die wichtigsten Umweltaspekte dieser Branche ab. 3.   BEWÄHRTE PRAKTIKEN IM UMWELTMANAGEMENT, BRANCHENSPEZIFISCHE EINSCHLÄGIGE INDIKATOREN FÜR DIE UMWELTLEISTUNG UND LEISTUNGSRICHTWERTE FÜR DIE TOURISMUSBRANCHE 3.1.   Bereichsübergreifende Themen 3.1.1.   Einführung eines Umweltmanagementsystems Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, eine Bewertung der wichtigsten unmittelbaren und mittelbaren mit der Organisation verbundenen Umweltaspekte durchzuführen und einschlägige Leistungsindikatoren anzuwenden und mit einschlägigen Leistungsrichtwerten zu vergleichen. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Akteure im Tourismusbereich anzuwenden, unter anderem auf Destinationsmanager, Reiseveranstalter, Beherbergungsbetriebe, Lebensmittel- und Getränkeanbieter, Verkehrsbetriebe und Anbieter von Freizeitaktivitäten. Sie ist in vollem Umfang auch auf kleine Unternehmen  (12) anwendbar. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i1) Einführung eines Umweltmanagementsystems (j/n) (b1) Es werden geeignete Indikatoren für die kontinuierliche Überwachung aller maßgeblichen Aspekte der Umweltleistung verwendet, darunter auch schwerer messbare und mittelbare Aspekte wie die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. (b2) Alle Mitarbeiter werden über umweltbezogene Zielsetzungen informiert und hinsichtlich einschlägiger Umweltmanagementmaßnahmen geschult. (b3) Bewährte Umweltmanagementpraktiken werden umgesetzt (sofern anwendbar). 3.1.2.   Lieferkettenmanagement Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Lieferketten für die von der Organisation genutzten Produkte und Dienstleistungen zu überprüfen, um unter Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette ökologische Schwachpunkte und maßgebliche Kontrollpunkte zu ermitteln (z. B. Auswahl und Vermeidung von Produkten, umweltorientierte Beschaffung, Lieferantenkriterien), die zur Minimierung der Umweltbelastung entlang der gesamten Wertschöpfungskette verwendet werden können. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Akteure im Tourismusbereich anzuwenden, unter anderem auf Destinationsmanager, Reiseveranstalter, Beherbergungsbetriebe, Lebensmittel- und Getränkeanbieter, Verkehrsbetriebe und Anbieter von Freizeitaktivitäten. Sie ist auch in vollem Umfang auf kleine Unternehmen anwendbar. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i2) Prozentualer Anteil der Produkte und Dienstleistungen, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen (%) (b4) Die Organisation hat für alle wichtigen Lieferketten ein Lebenszykluskonzept zur Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten angewandt, die ökologische Schwachpunkte angehen. (b5) Mindestens 97 % der chemischen Stoffe (nach Gewicht der aktiven Inhaltsstoffe oder nach Einkaufsvolumen), die auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten von Beherbergungsbetrieben und Restaurants eingesetzt werden, sind mit einem Umweltzeichen nach ISO Typ I (13) gekennzeichnet (oder es kann nachgewiesen werden, dass es sich um die umweltverträglichste verfügbare Option handelt). (b6) Mindestens 97 % aller von Beherbergungsbetrieben und Restaurants erworbenen Holz-, Papier- und Papperzeugnisse sind Recyclingprodukte oder haben eine Umweltzertifizierung (Umweltzeichen, FSC, PEFC). 3.2.   Destinationsmanagement 3.2.1.   Strategiepläne für die Destinationsentwicklung Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, eine Stelle oder Organisation einzurichten, die für die strategische nachhaltige Entwicklung der Destination verantwortlich ist und die Koordination der zuständigen Abteilungen und Interessenvertreter für die Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen eines Destinationsplans übernimmt. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Destinationen anzuwenden, entweder durch Stellen innerhalb der für das Destinationsmanagement zuständigen Regierungsstrukturen oder durch öffentliche/private Destinationsmanagement-Organisationen. Sie ist auch auf kleine öffentliche Verwaltungen und auf kleine Unternehmen anwendbar, die mit dem Destinationsmanagement befasst sind. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i3) Umsetzung eines nachhaltigen Destinationsplans (j/n) (b7) Umsetzung eines Destinationsplans, der: i) das gesamte Destinationsgebiet abdeckt; ii) die Koordination aller beteiligten staatlichen und privaten Akteure umfasst; und iii) die wichtigsten Umweltherausforderungen in der Destination behandelt. 3.2.2.   Management und Erhaltung der biologischen Vielfalt Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Zustand der biologischen Vielfalt in der Destination zu überwachen und einen Plan für die Erhaltung und das Management der biologischen Vielfalt umzusetzen, der — beispielsweise durch Einschränkung von Erschließungstätigkeiten und durch Ausgleichsmaßnahmen — zum Schutz und zur Verbesserung der gesamten Artenvielfalt in der Destination beiträgt. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Destinationen anzuwenden. Destinationen von hohem Naturwert sollten die biologische Vielfalt erhalten, während Destinationen von geringem Naturwert Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt durchführen sollten. Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auch auf kleine Unternehmen anwendbar, die im Destinationsmanagement tätig sind. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i4) Umsetzung eines Plans für das Management der biologischen Vielfalt (j/n) (i5) Artenreichtum im Destinationsgebiet (i6) Geschützte Fläche (Hektar oder prozentualer Anteil an der Gesamtfläche der Destination) (b8) Jegliche Verdrängung der biologischen Vielfalt durch die Tourismusentwicklung wird minimiert oder ausgeglichen, so dass die biologische Vielfalt auf Destinationsebene in Gebieten mit hohem Naturwert aufrechterhalten oder verbessert und in degradierten Gebieten verbessert wird. 3.2.3.   Infrastruktur und Versorgungs-/Entsorgungsleistungen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, sicherzustellen, dass die umweltbezogenen Leistungen in der Destination — insbesondere Wasserversorgung, Abwasseraufbereitung, Abfallwirtschaft (besonders Wiederverwertungsmaßnahmen) und öffentlicher Verkehr/Verkehrssteuerung — für die nachhaltige Bewältigung des Spitzenbedarfs in der touristischen Hauptsaison ausreichend sind. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Destinationen anzuwenden. Sie hängt generell mit einem guten Management durch öffentliche Verwaltungen zusammen, ist jedoch besonders maßgeblich in Gebieten, in denen der Tourismus zu einem großen zusätzlichen und saisonalen Bedarf an Versorgungs- und Entsorgungsdiensten führt. Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auch auf kleine lokale öffentliche Verwaltungen und auf kleine Unternehmen anwendbar, die mit dem Destinationsmanagement oder der Erbringung von in einer Destination benötigten umweltbezogenen Dienstleistungen befasst sind. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i7) Täglicher Wasserverbrauch pro Gast (l/Gast-Tag) (i8) Prozentualer Anteil des Abwassers, der einer sekundären oder tertiären Aufbereitung zugeführt wird (%) (i9) Prozentualer Anteil der festen Siedlungsabfälle, der dem Recycling oder einer Verarbeitung durch anaerobe Vergärung zugeführt wird (%) (i10) Prozentualer Anteil der Strecken, den die Touristen innerhalb der Destination mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder per Fahrrad zurücklegen (%) (i11) Prozentualer Anteil des Endenergiebedarfs, der durch vor Ort erzeugte erneuerbare Energien gedeckt wird (%) (b9) Dienste — einschließlich öffentlicher Verkehr, Wasserversorgung, Abwasseraufbereitung und Abfallrecycling — sind darauf ausgelegt, den Spitzenbedarf zu bewältigen und einen nachhaltigen Tourismus in der Destination zu gewährleisten. (b10) Mindestens 95 % des in der Destination erzeugten Abwassers werden mindestens einer sekundären Aufbereitung — oder bei Einleitung in sensible Vorfluter einer tertiären Aufbereitung — zugeführt, auch während der touristischen Hauptsaison. (b11) Mindestens 95 % der festen Siedlungsabfälle werden nicht in Deponien entsorgt, sondern dem Recycling oder einer Verarbeitung durch anaerobe Vergärung zugeführt. (b12) Der durchschnittliche Wasserverbrauch durch Touristen beträgt höchstens 200 Liter pro Gast und Tag. (b13) Mindestens 80 % der Strecken, die Touristen innerhalb städtischer Destinationen zurücklegen, werden in öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder per Fahrrad bewältigt. 3.3.   Tätigkeiten von Reiseveranstaltern und Reisebüros 3.3.1.   Reduzierung und Milderung der Umweltbelastung durch den Verkehr Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die angebotenen Pakete durch eine Angebotssteuerung so zu gestalten, dass unnötige Flüge vermieden werden (d. h. Flüge, die effizient durch Land- oder Wasserverkehrsmittel ersetzt werden können), äußerst energieeffiziente Verkehrsunternehmen ausgewählt werden (Flugzeuge, Linien- und Reisebusse, Fähren, Schiffe, Boote) und alle verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen durch zertifizierte Klimaschutzprogramme kompensiert werden. Für Unternehmen, die eigene Beförderungsdienste anbieten, besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis darin, für die (im Besitz des Unternehmens befindliche oder von Dritten bereitgestellte) Verkehrsmittelflotte Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen; diese umfassen eine umweltorientierte Beschaffung der effizientesten und emissionsärmsten Fahrzeuge, die Nachrüstung von Flugzeugen und Reise-/Linienbussen mit Energiesparoptionen (z. B. Winglets bei Flugzeugen) sowie die Optimierung der Betriebsabläufe (beispielsweise die Maximierung der Fahrzeugauslastung). Anwendbarkeit Die Angebotssteuerung von Reisepaketen und die Reduzierung der Flugreisen bei allen Reiseveranstaltern und Reisebüros anzuwenden, einschließlich kleiner Unternehmen. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Verkehrsmitteln und zur Reduzierung von verkehrsbedingten Emissionen in die Luft sind bei Reiseveranstaltern, die Kontrolle über ihre eigenen Verkehrsmittelflotten haben, unmittelbar anzuwenden und bei Reiseveranstaltern, die Verkehrsdienstleistungen von externen Anbietern beziehen, als Auswahl- und Vertragskriterium anzuwenden. Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist mit gewissen Einschränkungen auch auf kleine Unternehmen anwendbar, da diese Unternehmen normalerweise nur einen geringen Einfluss auf Flugzeuge haben, aber möglicherweise eigene Land-/Wasserverkehrsmittel besitzen oder Kontrolle darüber haben. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i12) Vermeidung unnötiger Flüge (j/n) (i13) Bestimmte verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen (kg CO2/Personenkilometer) (i14) Prozentualer Anteil der durch zertifizierte CO2-Gutschriften kompensierten verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen (%) (b14) Reiseveranstalter bieten keine Flüge für folgende Strecken an: i) Reiseziele, die weniger als 700 km entfernt sind; ii) Reiseziele, die bis zu 2 000  km entfernt sind, für einen Aufenthalt von weniger als acht Tagen; oder iii) Reiseziele, die über 2 000  km entfernt sind, für einen Aufenthalt von weniger als 14 Tagen. (b15) Flugzeugflotten der Reiseveranstalter erreichen einen durchschnittlichen spezifischen Treibstoffverbrauch von höchsten 2,7 Litern pro Personenkilometer. (b16) Der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch der Reisebus- oder Linienbusflotte beträgt höchstens 0,75 Liter pro Personenkilometer, und mindestens 90 % der Flotte sind EURO-V-konform oder verfügen über alternative Kraftstoffsysteme. (b17) Verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen aufgrund aller verkauften Pakete werden automatisch durch die unmittelbare Investition in Projekte zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen oder durch den Erwerb zertifizierter CO2-Gutschriften kompensiert. 3.3.2.   Förderung der Verbesserung der Umweltleistung von Beherbergungsbetrieben Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, eine Umweltzertifizierung von Beherbergungsbetrieben zu verlangen oder diesen Betrieben eine solche Zertifizierung nahezulegen oder die Erfüllung bestimmter Umweltkriterien zu verlangen oder eine Berichterstattung über die Umweltleistung zu verlangen, die zur Anwendung von Richtwerten verwendet werden kann. Anwendbarkeit Alle Reiseveranstalter können diese bewährte Umweltmanagementpraxis anwenden. Für kleinere Reiseveranstalter ist es möglicherweise einfacher, Anbieter auf der Grundlage von Dritten ausgestellter Umweltzertifizierungen auszuwählen, und für größere Reiseveranstalter, ihre eigenen Kriterien und/oder ein eigenes Verfahren für die Anwendung von Richtwerten einzuführen. Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist mit einigen Einschränkungen auf kleine Unternehmen anwendbar, da es für diese schwierig sein kann, Kriterien für Anbieter festzulegen, aber kleine Unternehmen können für die Auswahl von Anbietern bestehende Umweltzertifizierungen verwenden (wobei von Dritten geprüfte Zertifizierungen wie das EU-Umweltzeichen zu bevorzugen sind). Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikator Leistungsrichtwert (i15) Prozentualer Anteil der Beherbergungsbetriebe (nach Übernachtungen oder nach Geschäftswert), der bestimmte Umweltkriterien erfüllt (%) (b18) Mindestens 90 % der Beherbergungsbetriebe (nach Geschäftswert oder Übernachtungen) erfüllen bestimmte Umweltanforderungen (vorzugsweise durch Zertifizierung von Dritten anerkannt). 3.3.3.   Förderung der Verbesserung von Destinationen Die bewährte Umweltmanagementpraxis für die Förderung der Verbesserung touristischer Destinationen besteht darin, einerseits eine verbesserte Umweltleistung von lokalen Anbieterorganisationen und Destinationsmanagement-Organisationen und Behörden zu nutzen und andererseits direkte Verbesserungsprogramme wie die Wiederherstellung von Lebensräumen in wichtigen Destinationen durchzuführen. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf größere Reiseveranstalter unmittelbar anzuwenden. Kleine Unternehmen können Maßnahmen in Clustern, Konsortien oder öffentlich-privaten Partnerschaften mit lokalen/regionalen Behörden koordinieren. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i16) Prozentualer Anteil der Leistungen in der Destination, dessen Umweltleistung derzeit verbessert wird (%) (i17) Beteiligung an Projekten zur Umweltverbesserung in der Destination (j/n) (b19) Der Reiseveranstalter fördert die Umweltverbesserung der Destination: i) durch Verbesserung der Leistung der Lieferkette; ii) durch Beeinflussung des Destinationsmanagements; iii) durch direkte Verbesserungsprogramme. 3.3.4.   Entwicklung und Förderung angemessener Tourismuspakete und Ermutigung der Touristen zu einem nachhaltigeren Verhalten Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, Tourismuspakete zu entwickeln und zu fördern, in denen die umweltschädlichsten Optionen ausgeschlossen sind und die ökologisch progressive Verkehrs-, Beherbergungs- und Aktivitätsoptionen umfassen. Zudem sollten Reiseveranstalter und Reisebüros ihre Kunden über die Umweltauswirkungen touristischer Angebotspakete informieren und gezielt positive und inspirierende Nachrichten über nachhaltiges und verantwortliches Handeln weiterleiten, mit dem die Kunden bei der Auswahl ihres Urlaubs und während des Urlaubs zur Minimierung der Umweltbelastung beitragen können. Anwendbarkeit Alle Reiseveranstalter, einschließlich kleiner Unternehmen, können Maßnahmen dieser bewährten Umweltmanagementpraxis durchführen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i18) Prozentualer Anteil verkaufter ökologisch progressiver nachhaltiger Reisen (z. B. mit Umweltzeichen) (nach Wert) (%) (b20) Der Reiseveranstalter wirbt in seinem regulären Werbematerial für nachhaltige Tourismuspakete. (b21) Ökologisch progressive nachhaltige Tourismuspakete (z. B. versehen mit dem Österreichischen Umweltzeichen für Reiseangebote) machen einen Verkaufsanteil von mindestens 10 % aus. (b22) Der Reiseveranstalter nutzt wirksame Marketing- und Kommunikationstechniken zur Förderung nachhaltigerer Optionen bei der Auswahl von Tourismuspaketen. (b23) Der Reiseveranstalter stellt allen seinen Kunden destinationsspezifische Informationen zu Sensibilisierungszwecken bereit, um ein nachhaltiges Verhalten in der Destination zu fördern. 3.3.5.   Effiziente Verkaufs- und Büroabläufe Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Verbrauch von Ressourcen, insbesondere Papier und Druckerfarbe, für die Werbung und für Büroabläufe zu minieren, Materialien und Dienstleistungen (z. B. Druckdienste) mit Umweltzertifizierung auszuwählen und bei allen Büro- und Verkaufsabläufen eine hohe Energie- (14) und Wassereffizienz sicherzustellen. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Reiseveranstalter anzuwenden. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i19) Papierverbrauch pro Kunde (g/Kunde) (i20) Umweltzertifizierung von Papier und Druckdienstleistungen (j/n) (i21) Bestimmte CO2-Emissionen aufgrund der Büro- und Verkaufsabläufe (kg CO2/Kunde oder kg CO2/m2-Jahr) (i22) Jährlicher Wasserverbrauch in Bürogebäuden pro Mitarbeiter (l/Mitarbeiterjahr) (b24) Büroausdrucke und gedrucktes Werbematerial: i) werden weitestmöglich vermieden; ii) verwenden zu 100 % Recyclingpapier oder Papier mit Umweltzertifizierung (z. B. Umweltzeichen, FSC, PEFC); iii) werden von Druckdiensten mit Umweltzertifizierung (z. B. EMAS, ISO 14001) gedruckt. (b25) Pläne für das Energiemanagement und das Management von Treibhausgasen werden umgesetzt, und der Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen aufgrund von Verkaufs- und Bürotätigkeiten werden gemeldet (ausgedrückt pro m2 Verkaufs- und Bürofläche und Jahr sowie pro Kunde). (b26) Der Wasserverbrauch beträgt höchstens 2,0 m3 pro Mitarbeiter und Jahr. 3.4.   Minimierung des Wasserverbrauchs in Beherbergungsbetrieben 3.4.1.   Überwachung, Wartung und Optimierung des Wassersystems Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, ein Audit des Wasserverbrauchs durchzuführen und den Wasserverbrauch für verschiedene wasserintensive Prozesse und Bereiche zu überwachen (z. B. durch Zwischenzähler), um Möglichkeiten für Effizienzverbesserungen zu ermitteln, sowie durch angemessene regelmäßige Inspektionen (u. a. im Rahmen hauswirtschaftlicher Tätigkeiten (Housekeeping)) sicherzustellen, dass sich sämtliche Einrichtungen in gutem Zustand befinden. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Arten und Größen von Beherbergungsbetrieben, einschließlich kleiner Unternehmen, anzuwenden. Möglicherweise ist die Nachrüstung von Zwischenzählern in kleinen Betrieben jedoch nicht erforderlich. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i23) Wasserverbrauch pro Gast und Übernachtung (l/Übernachtung) (b27) Umsetzung eines standortspezifischen Wassermanagementplans, der Folgendes umfasst: i) Einsatz von Zwischenzählern und Anwendung von Richtwerten für alle wasserintensiven Prozesse und Bereiche; ii) regelmäßige Inspektion und Wartung der „Leckagestellen“ und Geräte des Wassersystems. (b28) Der Gesamtwasserverbrauch beträgt höchstens 140 Liter pro Gast und Übernachtung in Hotels mit Zimmern mit eigenem Bad und höchstens 100 Liter pro Übernachtung in Beherbergungsbetrieben, in denen die meisten Badezimmer gemeinschaftlich benutzt werden (z. B. Jugendherbergen). 3.4.2.   Wasser sparende Armaturen in Gästebereichen Die

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.