Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE ANWENDUNG DES AUSGLEICHSBETRAGS AUF TAFELWEIN

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Avis juridique important | 11985I/AFI/DCL/09 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE ANWENDUNG DES AUSGLEICHSBETRAGS AUF TAFELWEIN Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0482 ++++ Gemeinsame Erklärung über die Anwendung des Ausgleichsbetrags auf Tafelwein Für die Anwendung des Artikels 123 Absatz 2 Buchstabe a ) und des Artikels 338 Absatz 2 Buchstabe a ) der Beitrittsakte wird die Anpassung des Ausgleichsbetrags zur Berücksichtigung der Marktpreislage vorgenommen , indem den spezifischen Preisen bestimmter Erzeugnisarten je nach deren Qualität und Aufmachung Rechnung getragen wird , was zu einer Verringerung des Ausgleichsbetrags nach Maßgabe des höchsten Preises dieser Erzeugnisarten führen dürfte .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.