Europäische Union

2013/8/EU: Beschluss der Kommission vom 12. Juni 2012 über die massnahmen SA. 27420 (C 12/2009) (ex N 19/2009) Finnlands zugunsten von Osuuskunta Karjaportti (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 3249) Text von Bedeutung für den EWR

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16.1.2013    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 12/1 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 12. Juni 2012 über die massnahmen SA. 27420 (C 12/2009) (ex N 19/2009) Finnlands zugunsten von Osuuskunta Karjaportti (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 3249) (Nur der finnische und der schwedische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/8/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den vorgenannten Artikeln und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen (1), in Erwägung nachstehender Gründe — 1.   VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 15. Januar 2009 meldete Finnland bei der Kommission eine aus einer Garantie und einer Umschuldung bestehende Rettungsbeihilfe zugunsten von Osuuskunta Karjaportti (nachstehend „Karjaportti“ genannt; zum Zeitpunkt der Anmeldung unter den Namen Järvi-Suomen Portti Osuuskunta bekannt) an. Mit Schreiben vom 5. Februar 2009, 11. Februar 2009, 16. Februar 2009 und 20. Februar 2009 übermittelte Finnland der Kommission weitere Informationen. (2) Mit Schreiben vom 8. April 2009 setzte die Kommission Finnland von ihrer Entscheidung in Kenntnis, im Hinblick auf die angemeldeten Maßnahmen und einer Reihe früherer Maßnahmen ein Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (2) zu eröffnen. Im Anschluss an die Eröffnungsentscheidung übermittelte Finnland der Kommission mit Schreiben vom 13. Mai 2009 weitere Informationen. (3) Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (3) veröffentlicht. Die Kommission forderte alle Beteiligten auf, Stellung zu den fraglichen Maßnahmen zu nehmen. (4) Bei der Kommission ging eine Stellungnahme von einem Beteiligten ein. Sie übermittelte diese an Finnland, das Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhielt. Diese Stellungnahme ging mit Schreiben vom 28. August 2009 ein. Mit E-Mail vom 3. November 2009 übermittelte Finnland ergänzende Auskünfte. (5) Mit Schreiben vom 15. Dezember 2009 teilte die Kommission Finnland ihren Beschluss mit, das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV auf weitere potenzielle Beihilfemaßnahmen, die in der Vergangenheit gewährt worden waren, auszudehnen. Mit E-Mail vom 12. Februar 2010 übermittelte Finnland weitere Auskünfte. (6) Die Entscheidung der Kommission über die Erweiterung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (4) veröffentlicht. Die Kommission forderte alle Beteiligten auf, Stellung zu den fraglichen Maßnahmen zu nehmen. Die Kommission erhielt keine weiteren Stellungnahmen von Beteiligten. (7) Am 1. März 2010 teilte Finnland der Kommission mit, dass es die Anmeldung bezüglich der Karjaportti gewährten Garantie zurückgezogen habe. Mit Schreiben vom 26. März 2010 teilte die Kommission Finnland mit, dass sie die Rücknahme der Anmeldung der Garantie zusammen mit den übrigen dem Prüfverfahren unterliegenden Maßnahmen im Rahmen ihres abschließenden Beschlusses behandeln werde. Darüber hinaus stellte die Kommission Finnland Fragen, die Finnland mit Schreiben vom 22. April 2010 beantwortete. Am 15. Juli 2010 richtete die Kommission ein Auskunftsersuchen an Finnland, das Finnland am 20. August 2010 beantwortete. Am 28. September 2010 übermittelte die Kommission ein weiteres Auskunftsersuchen, das Finnland am 29. November 2010 beantwortete. Schließlich ersuchte die Kommission mit Schreiben vom 16. November 2011 um ergänzende Auskünfte. Diese Auskünfte erteilte Finnland am 16. Dezember 2011. 2.   BEGÜNSTIGTER 2.1.   Die Genossenschaft Karjaportti (8) Das Unternehmen Karjaportti ist eine in Mikkeli ansässige Genossenschaft mit Produktionsstätten in Mikkeli und Kuovola, beides Städte in Ostfinnland (Itä-Suomi), einem Regionalfördergebiet nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV, liegen. Gegründete wurde die Genossenschaft 1914. Im Jahr 1950 wurde sie in Osuusteurastamo Karjaportti umbenannt; vom 31. Dezember 2002 an war sie unter dem Namen Järvi-Suomen Portti Osuuskunta bekannt, und seit dem 14. Dezember 2010 heißt sie Karjaportti. Karjaportti beschäftigt zurzeit 300 ständige Mitarbeiter und stellt im Frühjahr und Sommer jeweils zusätzlich 100 bis 120 Saisonarbeiter ein. (9) Karjaportti stellt Lebensmittel her, das Unternehmen verarbeitet Fleisch zu Erzeugnissen wie Fleischklößchen und Wurstwaren. Darüber hinaus verkauft die Genossenschaft verpacktes Fleisch, Fleischstücke und Schlachtkörper. Karjaportti führt nur in geringem Umfang Erzeugnisse in andere Mitgliedstaaten aus. 2.2.   Die Finanzlage von Karjaportti (10) Karjaportti befindet sich seit dem 1. Dezember 2004 in einem gerichtlich beaufsichtigten Umstrukturierungsverfahren nach dem Gesetz über die Unternehmenssanierung (47/1993) (5) (nachstehend „gerichtlich beaufsichtigtes Umstrukturierungsverfahren“ genannt; Näheres zum gerichtlich beaufsichtigten Umstrukturierungsverfahren ist Erwägungsgründen 31-43 zu entnehmen). (11) Die folgende Tabelle enthält Einzelheiten zur Finanzlage von Karjaportti vor dem gerichtlich beaufsichtigten Umstrukturierungsverfahren und während dieses Verfahrens: Tabelle I Finanzielle Eckdaten von Karjaportti in Euro Jahr Umsatz Betriebsergebnis Nettoergebnis (Gewinn/Verlust) Defizit aus früheren Geschäftsjahren Aktienkapital/Rücklagen und Rückstellungen Eigenkapital (Saldo) 2000 139 620 882 8 682 –1 169 091   7 681 411 / 10 247 107 8 893 097 2001 139 748 861 2 082 662 549 865   7 812 809 / 9 078 473 9 442 963 2002 135 781 234 2 259 488 14 382   7 783 428 / 9 559 942 17 357 751 2003 128 354 480 –3 299 914 –6 009 055   7 585 778 / 9 506 525 11 083 248 2004 125 849 631 –3 972 464 –10 686 420   7 234 608 / 3 497 953 46 141 2005 101 507 619 –6 629 915 –9 235 908 –7 404 955 7 772 913 / 216 662 –8 651 289 2006 99 802 293 –3 485 054 4 277 565 –16 640 864 8 141 610 / 216 662 –4 005 028 2007 86 962 069 –8 916 539 –7 943 878 –12 363 299 6 244 277 / 216 662 –13 846 239 2008 80 901 753 –3 791 985 –2 770 037 –20 307 178 5 768 185 / 216 662 –17 092 368 2009 64 793 763 305 936 –2 124 435 –23 077 214 5 077 160 / 216 662 –19 907 828 (12) Im Jahr 2008 beantragten die finnischen Steuerbehörden zweimal die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen Karjaportti. Mit dem ersten solchen Antrag vom 7. Oktober 2008 reichten sie eine Zahlungsaufforderung über 461 579 EUR ein. Dieser Antrag wurde später von den Steuerbehörden zurückgezogen. Am 1. Dezember 2008 reichten sie den gleichen Antrag samt einer Zahlungsaufforderung über 981 658 EUR erneut ein. Im Juni 2009 wurde das Insolvenzverfahren gegen Karjaportti eingestellt, da die Genossenschaft ihre Steuerschulden beglichen hatte. 3.   BESCHREIBUNG DER MASSNAHMEN (13) Die in Rede stehenden Maßnahmen wurden von der Stadt Mikkeli, wo Karjaportti ansässig ist, und von Finnvera Oyj (nachstehend „Finnvera“ genannt) gewährt. Die staatliche Förderbank Finnvera ist zugleich die offizielle Exportkreditagentur Finnlands (6). Im Folgenden werden zunächst die von der Stadt Mikkeli gewährten Maßnahmen (Abschnitt 3.1) und anschließend die von Finnvera gewährten Maßnahmen (Abschnitt 3.2.) beschrieben. 3.1.   Von der Stadt Mikkeli gewährte Maßnahmen 3.1.1.   Garantie vom 12. Juni 2000 (Maßnahme 1) und Übertragung eines Grundstücks (Maßnahme 2) (14) Maßnahme 1: Per Beschluss vom 12. Juni 2000 sagte der Stadtrat von Mikkeli Karjaportti eine uneingeschränkte Garantie („takaus“) für 100 % eines bevorstehenden Darlehens in Höhe von 25 Mio. FIM (ungefähr 4,2 Mio. EUR (7)) zu. Dieses Darlehen wurde Karjaportti im September 2000 zu einem festen Zinssatz von 5,35 % bei einer Laufzeit von zehn Jahren von der Bank Tapiola Pankki Oy (nachstehend „Tapiola“ genannt) gewährt. Gleichzeitig setzte die Stadtverwaltung von Mikkeli ihre Zusage um, indem sie die Garantievereinbarung unterzeichnete. Die Garantie wurde gebührenfrei und ohne Einschränkungen gewährt, der Bürge haftet in diesem Fall selbstschuldnerisch für die Hauptforderung, so dass der Gläubiger den Bürgen zur Rückzahlung der Hauptforderung heranziehen konnte, sobald diese fällig wurde. Das durch die Garantie besicherte Darlehen wurde gewährt, um den Bau einer Produktionsstätte in Tikkala zu finanzieren, einer Ortschaft, die zur Landgemeinde Mikkeli gehörte (8). (15) Als Sicherheit für diese Garantie dienten bestehende Immobilienhypotheken mit einem eingetragenen Wert von 7,5 Mio. FIM (1 261 409 EUR) (9). Zu Gewährungszeitpunkt der Maßnahme 1 standen als Sicherheit Immobilienhypotheken mit einem Umfang von rund 3 Mio. FIM zur Verfügung. Zusätzlich abgesichert wurde die Garantie durch eine Unternehmenshypothek (10) und durch die beweglichen Vermögensgegenstände von Karjaportti mit einem eingetragenen Wert von 25 Mio. bzw. 30,5 Mio. FIM. (16) Als im Dezember 2004 das gerichtlich beaufsichtigte Umstrukturierungsverfahren begann, forderte Tapiola von der Stadt Mikkeli gemäß der Garantie die Zahlung der ausstehenden Schulden von Karjaportti. Nachdem die Stadt Mikkeli die entsprechenden Zahlungen an Tapiola geleistet hatte, löste sie Tapiola als Gläubiger von Karjaportti ab (vgl. Erwägungsgrund 34). (17) Maßnahme 2: Ebenfalls im Jahr 2000 wurde Karjaportti von der Landgemeinde Mikkeli ein Grundstück für den Bau einer Produktionsstätte in Tikkala zugewiesen (11). Das Grundstück mit einer Fläche von 152 366 m2 wurde Karjaportti von der Stadt Mikkeli ohne Gegenleistung zur Verfügung gestellt, d. h., es wurde kein Kaufpreis gezahlt. Darüber hinaus verpflichtete sich die Stadt Mikkeli, das Grundstück in baureifem Zustand zu übertragen. Zu diesem Zweck erstattete die Stadt Mikkeli Karjaportti die Kosten für die Planierung des Grundstücks in Höhe von 2 000 000 Mio. FIM (ungefähr 336 376 EUR) (12). (18) Weitere Maßnahmen wurden Karjaportti für den Bau der Produktionsstätte in Tikkala gewährt. Finnvera gewährte Darlehen und Garantien in Höhe von 20 000 000 Mio. FIM (ungefähr 3 363 759 EUR) und das Ministerium für Beschäftigung und Wirtschaft (damals: Ministerium für Handel und Industrie) gewährte direkte Zuwendungen in Höhe von 15 000 000 FIM (ungefähr 2 552 819 EUR). (19) Insgesamt beliefen sich die in Erwägungsgründen 14-18 beschriebenen Maßnahmen für den Bau der Produktionsstätte in Tikkala auf einen Nominalwert von 63 783 719 FIM (ungefähr 10 757 652 EUR). Das Bruttosubventionsäquivalent der gewährten Maßnahmen betrug, wie aus der Übersicht in der nachstehenden Tabelle hervorgeht, 3 617 143 EUR. Tabelle II Bruttosubventionsäquivalent der gewährten Maßnahmen in Euro Maßnahme Betrag Bruttosubventionsäquivalent Garantie der Stadt Mikkeli 4 204 698 345 786 Übertragung eines Grundstücks durch die Stadt Mikkeli 300 000 300 000 Planierung des Grundstücks, bezahlt von der Stadt Mikkeli 336 376 336 376 Darlehen von Finnvera 1 681 879 82 162 Direkte Zuwendungen des Ministeriums für Handel und Industrie 2 552 819 2 552 819 INSGESAMT 10 757 652 3 617 143 (20) Das Bruttosubventionsäquivalent der Garantie, die die Stadt Mikkeli gewährte, wurde von Finnland mit folgendem Verfahren ermittelt: Der marktübliche Gebührensatz für eine vergleichbare Garantie (1,75 %) wurde mit der von der Stadt Mikkeli erhobenen Garantieprämie (0,0 %) verglichen. Das Beihilfeelement der Garantie ist gleich der Differenz zwischen den beiden Prämien, beträgt also 1,75 %. Wenn die Stadt Mikkeli eine Prämie zu diesem Satz verlangt hätte, dann hätte sie während der Geltungsdauer der Garantie Prämienzahlungen in Höhe von 2 406 250 FIM eingenommen, was bei einem Abzinsungssatz von 5,7 % mit dem Gewährungsdatum der Garantie als Bezugsdatum 1 055 949 FIM (ungefähr 345 786 EUR) ergeben würde. (21) Das Bruttosubventionsäquivalent für das Darlehen von Finnvera wurde von Finnland mit folgendem Verfahren ermittelt: Der Zinssatz, den Finnvera für das Darlehen erhob (6-Monats-Euribor zuzüglich 1,75 %), wurde mit dem Referenzsatz gemäß der Mitteilung der Kommission über die Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze (13) verglichen, die zum Zeitpunkt der Darlehensvergabe in Kraft war. Das Beihilfeelement ist gleich der Differenz zwischen den beiden Zinssätzen für die Laufzeit des Darlehens (zehn Jahre). Die Provision, die Karjaportti für das Darlehen entrichten musste (0,5 %), wurde vom Ergebnis dieser Berechnung abgezogen. Bei einem Abzinsungssatz von 5,7 % mit dem Tag der Darlehensgewährung als Bezugsdatum betrug das Beihilfeelement 82 162 EUR. (22) Die geförderten Investitionskosten wurden auf der Grundlage der mit den Kaufpreisen verbundenen Kosten nach der in der folgenden Tabelle wiedergegebenen Aufschlüsselung berechnet: Tabelle III Aufschlüsselung der Projektkosten im Zusammenhang mit den Kaufpreisen in Euro Grundstück und Gebäude 14 208 192 Maschinen und Anlagen 11 155 379 Bürobedarf/Software 572 356 INSGESAMT 25 935 928 (23) Das Beihilfeelement in Höhe von 3 617 143 EUR entspricht einer Beihilfeintensität von 13,95 % der geförderten Gesamtkosten in Höhe von 25 935 928 EUR. (24) Karjaportti hatte die von der Stadt Mikkeli gewährten Maßnahmen vor Beginn der Arbeiten an dem Investitionsprojekt beantragt (14). Die Maßnahmen wurden von Finnland ergriffen, um die Entwicklung der Region zu fördern. Die neue Produktionsstätte sollte die Zahl der Arbeitsplätze in der Region von etwa 400 auf 550 oder 600 steigern. 3.1.2.   Erwerb von Grundstücken (Maßnahme 3) (25) Am 28. Februar 2002 erwarb die Stadt Mikkeli von Karjaportti sechs Grundstücke und ein Gebäude samt zugehöriger Nutzungsverträge. Der Kaufpreis betrug 6 646 787 EUR (15). Zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses durch die Stadt Mikkeli und, im Falle eines Grundstücks, zum Termin der Übertragung an die Stadt Mikkeli, waren die Immobilien frei von Hypotheken. 3.1.3.   Garantie vom 8. März 2004 (Maßnahme 4) (26) Per Beschluss vom 8. März 2004 übernahm der Stadtrat von Mikkeli eine Garantie für 100 % eines Darlehens in Höhe von 607 054 EUR, das von Tapiola gewährt werden sollte. Am 14. April 2004 wurde das Darlehen zu einem festen Zinssatz von 4 % für eine Laufzeit von zehn Jahren gewährt. Die Garantie wurde gebührenfrei und selbstschuldnerisch gewährt. Das Darlehen und die dazugehörige Garantie traten an die Stelle eines Darlehens von Tapiola, für das die Stadt Mikkeli bereits früher per Beschluss vom 2. November 1992 eine Garantie übernommen hatte. Dieses ursprüngliche Darlehen hatte sich auf 7,5 Mio. FIM (1 261 409 EUR) belaufen und war zum Zinssatz von 4,5 % mit einer Laufzeit von zehn Jahren vergeben worden. (27) Als Sicherheit für die Garantie dienten die Immobilienhypotheken auf die Produktionsstätte in Tikkala, die bereits zur Absicherung von Maßnahme 1 verwendet wurden. Darüber hinaus war die Stadt Mikkeli Inhaber einer Unternehmenshypothek mit einem im Register für Unternehmenshypotheken eingetragenen Wert von 25 Mio. FIM. Auch diese Unternehmenshypothek diente bereits als Sicherheit für die Maßnahme 1. (28) Als im Dezember 2004 das gerichtlich beaufsichtigte Umstrukturierungsverfahren begann, forderte Tapiola von der Stadt Mikkeli gemäß der Garantie die Zahlung der ausstehenden Schulden von Karjaportti. Nachdem die Stadt Mikkeli die entsprechenden Zahlungen geleistet hatte, löste sie Tapiola als Gläubiger von Karjaportti ab (vgl. Erwägungsgrund 34). 3.1.4.   Garantie 10. Mai 2004 (Maßnahme 5) (29) Per Beschluss vom 10. Mai 2004 übernahm der Stadtrat von Mikkeli eine selbstschuldnerische Garantie für 100 % eines Darlehens in Höhe von 1,7 Mio. EUR, das von Tapiola gewährt werden sollte. Daraufhin beschloss Tapiola am 8. Juni 2004 die Gewährung des auf drei Jahre befristeten Investitionsdarlehens in Höhe von 1,7 Mio. EUR zum variablen Zinssatz des 12-Monats-Euribor zuzüglich einer festen Marge von 0,3 %. Die Garantie wurde gebührenfrei und selbstschuldnerisch gewährt. Als Sicherheit für die Garantie diente dieselbe Immobilienhypothek auf die Produktionsstätte in Tikkala wie bei Maßnahme 1 und Maßnahme 4 sowie dieselbe Unternehmenshypothek (16), deren Inhaber die Stadt Mikkeli war. Außerdem erhielt die Stadt Mikkeli ein weiteres Besicherungsinstrument in Form einer Hypothek auf die Produktionsstätte in Tikkala mit einem eingetragenen Wert von 1 135 268 EUR als besonderes Pfand. (30) Als im Dezember 2004 das gerichtlich beaufsichtigte Umstrukturierungsverfahren begann, forderte Tapiola von der Stadt Mikkeli gemäß der Garantie die Zahlung der ausstehenden Schulden von Karjaportti. Nachdem die Stadt Mikkeli die entsprechenden Zahlungen geleistet hatte, löste sie Tapiola als Gläubiger von Karjaportti ab (vgl. Erwägungsgrund 34). 3.1.5.   Maßnahmen im Rahmen des gerichtlich beaufsichtigten Umstrukturierungsverfahrens (Maßnahme 6) (31) Am 17. November 2004 beantragte Karjaportti gemeinsam mit seinen Gläubigern Nordea Bank Finland Abp (nachstehend „Nordea Bank“ genannt), Nordea Rahoitus Suomi Oy (nachstehend „Nordea Financing“ genannt) und OKO Osuuspankkien Keskuspankki Oyj (seit dem 1. März 2008 heißt dieses Unternehmen Pohjola Pankki Oyj; nachstehend „OKO/Pohjola Bank“ genannt) beim Bezirksgericht Mikkeli ein gerichtlich beaufsichtigtes Umstrukturierungsverfahren. Nach finnischem Recht können solche Umstrukturierungsverfahren durchgeführt werden, um verschuldete Unternehmen aus ihren Schwierigkeiten herauszuführen, ihre Rentabilität dauerhaft zu sichern und Schuldenregelungen herbeizuführen (17). Das gerichtlich beaufsichtigte Verfahren für Karjaportti wurde per Beschluss des Bezirksgerichts Mikkeli am 1. Dezember 2004 eröffnet. Von Rechts wegen ist es dem Schuldner vom Eröffnungsdatum an nicht mehr gestattet, Umstrukturierungsschulden zurückzuzahlen oder Sicherheiten dafür zu stellen (18). Als Umstrukturierungsschulden gelten alle Schulden, die vor dem Eröffnungsdatum angefallen sind. (32) Anschließend wurde am 23. Juni 2005 ein Umstrukturierungsplan und am 30. November 2005 ein überarbeiteter Umstrukturierungsplan beim Bezirksgericht eingereicht. Der Umstrukturierungsplan, der vom Bezirksgericht am 30. Januar 2006 gebilligt wurde, war auf zehn Jahre ausgelegt (bis zum 1. Juli 2015). In den Jahren 2004 bis 2008 kündigte Karjaportti 372 Arbeitsverträge und lagerte einige Tätigkeitsbereiche aus, beispielsweise Akquise, Schlachterei und Zerlegung. (33) Insgesamt bestehen ungefähr [30-70] (*1) % der Umstrukturierungsschulden, die dem gerichtlich beaufsichtigten Umstrukturierungsverfahren unterliegen, gegenüber privaten Gläubigern. Die privaten Gläubiger, auf die der größte Anteil dieser Schulden entfällt, sind die oben erwähnten Banken Nordea Bank und OKO/Pohjola Bank sowie Nordea Financing. (34) Am 16. Dezember 2004 forderte Tapiola die Stadt Mikkeli unter Verweis auf das gerichtlich beaufsichtigte Umstrukturierungsverfahren auf, die noch ausstehenden Beträge der drei unter 3.1.1, 3.1.3 und 3.1.4 beschriebenen Darlehen, für die die Stadt gebürgt hatte, zurückzuzahlen. Nachdem die Stadt Mikkeli die Schulden gegenüber Tapiola beglichen hatte, wurde sie für die Gesamtsumme der drei ausstehenden Darlehen in Höhe von 5 356 895 EUR zum Gläubiger von Karjaportti. Die Sicherheiten für diese Darlehen blieben dieselben wie in Erwägungsgründen. 15, 27 und 29 beschrieben. (35) Darüber hinaus meldete die Stadt Mikkeli im Zuge des gerichtlich beaufsichtigten Umstrukturierungsverfahrens eine Forderung in Höhe von 682 078 EUR an, die sich aus offenen Gebühren für die Liegenschaftsverwaltung sowie die Wasserwerke und die Abfallentsorgung der Stadt Mikkeli zusammensetzten. Auch für diese Forderung wurden die in Erwägungsgründen 15, 27 und 29 beschriebenen Sicherheiten eingesetzt. (36) Die Darlehen und anderen Verbindlichkeiten (offene Gebühren) gegenüber der Stadt Mikkeli wurden im gerichtlich beaufsichtigten Umstrukturierungsverfahren als große gesicherte Verbindlichkeiten (19) eingestuft. Die übrigen großen gesicherten Verbindlichkeiten bestanden gegenüber privaten Dritten (Nordea Bank, Nordea Financing, OKO/Pohjola Bank) sowie gegenüber Finnvera (20). Tabelle IV Große gesicherte Verbindlichkeiten in EUR Gläubiger großer gesicherter Verbindlichkeiten Betrag Anteil in % Nordea Bank […](*) 10-40 % Nordea Financing […] 0-20 % OKO/Pohjola Bank […] 10-40 % Finnvera […] 10-40 % Stadt Mikkeli – Darlehen infolge fälliger Garantien […] 10-40 % Stadt Mikkeli – sonstige Verbindlichkeiten (offene Gebühren) […] 0-20 % INSGESAMT 24 579 150 100  % (37) In Bezug auf die Darlehen und sonstigen Verbindlichkeiten (offenen Gebühren) gegenüber der Stadt Mikkeli sah der Umstrukturierungsplan folgende Maßnahmen vor: Absenkung der Zinssätze für gesicherte Verbindlichkeiten (38) Das Darlehen der Stadt Mikkeli in Höhe von 5 356 895 EUR wurde als „gesicherte Verbindlichkeit“ eingestuft und in zwei Teilbeträge aufgeteilt. Für beide Teile wurden die Zinssätze so herabgesetzt, wie es der Umstrukturierungsplan vorsah: Für den Teilbetrag von 4 Mio. EUR wurde der Zinssatz bis zum 31. Dezember 2010 auf den […]-Euribor abzüglich […] % festgesetzt (wobei er weder höher als […] % noch niedriger als […] % sein durfte). Für die Zeit nach diesem Datum wurde als Zinssatz der […]-Euribor berechnet. Für den verbleibenden Teilbetrag von 1 356 895 Mio. EUR wurde als Zinssatz der […]-Euribor berechnet (21). Die offenen Gebühren in Höhe von 682 087 EUR wurden ebenso wie die Darlehen als „gesicherte Verbindlichkeiten“ eingestuft und der Zinssatz hierfür auf den […]-Euribor festgelegt (22). (39) Auch für die gesicherten Verbindlichkeiten gegenüber den privaten Gläubigern sah der Umstrukturierungsplan einen Zinssatz vor, der dem […]-Euribor entsprach. Für einen bestimmten Teilbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber allen Gläubigern mit Ausnahme von […] wurde bis zum 31. Dezember 2010 ein verringerter Zinnsatz festgelegt, der sich auf den […]-Euribor abzüglich […] % belief; wobei der Mindestzinssatz […] % und der Höchstzinssatz […] % betrug. Seit dem 31. Dezember 2010 entspricht der Zinssatz für alle gesicherten Verbindlichkeiten dem […]-Euribor. Tabelle V Zinssätze für große gesicherte Verbindlichkeiten in EUR Gläubiger großer gesicherter Verbindlichkeiten Zinssatz entsprechend dem […]-Euribor abzüglich […] % bis zum 31. Dezember 2010; danach Zinssatz entsprechend dem […]-Euribor für den Betrag von Zinssatz entsprechend dem […]-Euribor für den Betrag von Nordea Bank und Nordea Financing […] […] OKO/Pohjola Bank […] […] Finnvera […] […] Stadt Mikkeli – Darlehen infolge fälliger Garantien […] […] Stadt Mikkeli – sonstige Verbindlichkeiten (offene Gebühren)   […] Stundung von Verbindlichkeiten (40) Die Stadt Mikkeli erklärte sich zu einer Stundung der vorstehend genannten Verbindlichkeiten bereit. Der Umstrukturierungsplan sieht vor, dass die gesicherten Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Mikkeli bis zum Jahr 2015 beglichen werden. Die erste Teilzahlung hätte am 1. Juli 2009 erfolgen sollen, ab 2010 waren zwei Teilzahlungen pro Jahr vorgesehen, und im Jahr 2015 wird der verbleibende größte Teil der gesicherten Verbindlichkeiten fällig, nämlich […] EUR für die aus den Garantien herrührenden Darlehen und […] EUR für sonstige Verbindlichkeiten (offene Gebühren). (41) Auch die privaten Gläubiger erklärten sich zu einem Zahlungsaufschub für ihre gesicherten Verbindlichkeiten bereit. Tabelle VI

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.