Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2019/979 der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für wesentliche Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts, die Veröffentlichung und Klassifizierung von Prospekten, die Werbung für Wertpapiere, Nachträge zum Prospekt und das Notifizierungsportal und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 382/2014 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/301 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019R0979. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ngaben, wenn die entsprechenden Informationen an anderer Stelle im Prospekt erscheinen. — Bei Eingaben, die durch eine Tilde („~“) gekennzeichnet sind, sind bei Bezug auf geschlossene Fonds die zum Zeitpunkt der Ermittlung des Nettoinventarwerts (NAV) als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Investitionen anzugeben. Tabelle 1 Gewinn- und Verlustrechnung von Zweckgesellschaften in Bezug auf forderungsbesicherte Wertpapiere   Jahr Jahr -1 *Nettogewinn/-verlust     Tabelle 2 Bilanz von Zweckgesellschaften in Bezug auf forderungsbesicherte Wertpapiere   Jahr Jahr -1 *Summe der Vermögenswerte     *Gesamtverbindlichkeiten     *als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designierte finanzielle Vermögenswerte     *finanzielle Vermögenswerte aus derivativen Finanzinstrumenten     *nichtfinanzielle Vermögenswerte, die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind     *als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designierte finanzielle Verbindlichkeiten     *finanzielle Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten     ANHANG VI GESCHLOSSENE FONDS — Bei Eingaben, die durch ein Sternchen („*“) gekennzeichnet sind, handelt es sich um obligatorische Angaben oder entsprechende Informationen, falls der Emittent nicht die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) anwendet. Der Emittent kann Informationen, die im Wesentlichen den in der Tabelle aufgeführten Informationen entsprechen, unter einem anderen Titel präsentieren, sofern er diesen alternativen Titel in seinem Abschluss verwendet. — Bei Eingaben, die durch ein Doppelkreuz („#“) gekennzeichnet sind, handelt es sich um obligatorische Angaben, wenn die entsprechenden Informationen an anderer Stelle im Prospekt erscheinen. — Bei Eingaben, die durch eine Tilde („~“) gekennzeichnet sind, sind bei Bezug auf geschlossene Fonds die zum Zeitpunkt der Ermittlung des Nettoinventarwerts (NAV) als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Investitionen anzugeben. Tabelle 1 Zusätzliche Informationen in Bezug auf geschlossene Fonds Anteilsklasse Gesamtnettoinventarwert Anzahl der Anteile ~NAV/Anteil oder Marktpreis/Anteil #historische Wertentwicklung des Fonds A XXX XX X     Insgesamt Insgesamt     Tabelle 2 Gewinn- und Verlustrechnung — geschlossene Fonds   Jahr Jahr -1 Jahr -2 Zwischengewinn- und -verlustrechnung Zwischengewinn- und -verlustrechnung im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres *Nettoerträge insgesamt/Nettoanlageerträge oder Gesamterträge vor Betriebskosten           *Nettogewinn/-verlust           *Erfolgsgebühr (aufgelaufen/ausgezahlt)           *Verwaltungsgebühr (aufgelaufen/ausgezahlt)           *sonstige wesentliche Vergütungen (aufgelaufen/ausgezahlt) für Dienstleister           #Ergebnis je Aktie           Tabelle 3 Bilanz — geschlossene Fonds   Jahr Jahr -1 Jahr -2 Zwischenbilanz *Nettovermögen insgesamt         *Verschuldungsquote         ANHANG VII AN DIE ESMA ZU ÜBERMITTELNDE MASCHINENLESBARE DATEN Tabelle 1 Nummer Feld Zu meldender Inhalt Formate und Standards für die Meldung 1. Nationale Kennung Von der übermittelnden nationalen zuständigen Behörde vergebene eindeutige Kennung des hochgeladenen Datensatzes {ALPHANUM-50} 2. Verbundene nationale Kennung Von der übermittelnden nationalen zuständigen Behörde vergebene eindeutige Kennung des Datensatzes, auf den sich der hochgeladene Datensatz bezieht Wird nicht gemeldet, wenn die verbundene nationale Kennung nicht anwendbar ist {ALPHANUM-50} 3. Übermittelnder Mitgliedstaat Ländercode des Mitgliedstaats, der den hochgeladenen Datensatz gebilligt hat oder bei dem der hochgeladene Datensatz eingereicht wurde {COUNTRYCODE_2} 4. Empfangende Mitgliedstaaten Ländercode des Mitgliedstaats/der Mitgliedstaaten, dem/denen der hochgeladene Datensatz zu melden oder zu übermitteln ist Bei Angabe mehrerer Mitgliedstaaten ist Feld 4 so oft auszufüllen wie erforderlich {COUNTRYCODE_2} 5. Art des Dokuments Art der hochgeladenen Dokumente Auswahl aus vordefinierten Feldern: — „BPFT“ — Basisprospekt mit endgültigen Bedingungen — „BPWO“ — Basisprospekt ohne endgültige Bedingungen — „STDA“ — eigenständiger Prospekt — „REGN“ — Registrierungsformular — „URGN“ — einheitliches Registrierungsformular — „SECN“ — Wertpapierbeschreibung — „FTWS“ — endgültige Bedingungen, einschließlich Zusammenfassung der einzelnen Emission im Anhang — „SMRY“ — Zusammenfassung — „SUPP“ — Nachtrag — „SUMT“ — Übersetzung der Zusammenfassung — „COAP“ — Bescheinigung über die Billigung — „AMND“ — Änderung Bei Angabe mehrerer Dokumente ist Feld [5] so oft auszufüllen, wie für die Beschreibung jedes Dokuments des Datensatzes erforderlich 6. Struktur Für den Prospekt gewähltes Format Auswahl aus vordefinierten Feldern: — „SNGL“ — Prospekt aus einem einzigen Dokument — „SPWS“ — Prospekt aus separaten Dokumenten mit Zusammenfassung — „SPWO“ — Prospekt aus separaten Dokumenten ohne Zusammenfassung 7. Datum der Billigung oder Hinterlegung Datum, an dem der hochgeladene Datensatz gebilligt oder hinterlegt wurde {DATEFORMAT} 8. Sprache EU-Amtssprache, in der der hochgeladene Datensatz abgefasst ist {LANGUAGE} 9. Standardisierte Bezeichnung des Anbieters Bei natürlichen Personen Name und Vorname des Anbieters Bei Angabe mehrerer Anbieter ist Feld [9] so oft auszufüllen wie erforderlich {ALPHANUM-280} 10. Standardisierte Bezeichnung des Garantiegebers Bei natürlichen Personen Name und Vorname des Garantiegebers Bei Angabe mehrerer Garantiegeber ist Feld [10] so oft auszufüllen wie erforderlich {ALPHANUM-280} 11. LEI des Emittenten Rechtsträgerkennung des Emittenten Bei Angabe mehrerer Emittenten ist Feld [11] so oft auszufüllen wie erforderlich {LEI} 12. LEI des Anbieters Rechtsträgerkennung des Anbieters Bei Angabe mehrerer Anbieter ist Feld [12] so oft auszufüllen wie erforderlich {LEI} 13. LEI des Garantiegebers Rechtsträgerkennung des Garantiegebers Bei Angabe mehrerer Garantiegeber ist Feld [13] so oft auszufüllen wie erforderlich {LEI} 14. Wohnsitz des Anbieters Bei natürlichen Personen Wohnsitz des Anbieters Bei Angabe mehrerer Anbieter ist Feld [14] so oft auszufüllen wie erforderlich {COUNTRYCODE_2} 15. Wohnsitz des Garantiegebers Bei natürlichen Personen Wohnsitz des Garantiegebers Bei Angabe mehrerer Garantiegeber ist Feld [15] so oft auszufüllen wie erforderlich {COUNTRYCODE_2} 16. FISN Kurzbezeichnung des Finanzinstruments Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen {FISN} 17. ISIN Internationale Wertpapierkennnummer {ISIN} 18. CFI Klassifizierungscode für Wertpapiere Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen {CFI_CODE} 19. Währung der Emission Code der Währung, auf die der Nominal- oder Nennwert lautet Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen {CURRENCYCODE_3} 20. Stückelung Nominal- oder Nennwert pro Einheit in der Emissionswährung Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen Feld für Wertpapiere mit fester Stückelung {DECIMAL-18/5} 21. Kennung oder Name des Basiswerts ISIN-Code des zugrunde liegenden Wertpapiers/Indexes oder Name des zugrunde liegenden Wertpapiers/Indexes, falls es keine ISIN gibt Ein Wertpapierkorb ist entsprechend zu kennzeichnen Feld für Wertpapiere mit festem Basiswert. Dieses Feld ist für jede ISIN solcher Wertpapiere auszufüllen. Bei einem einzigen Basiswert: — Wertpapier oder Index mit ISIN: {ISIN} — Index ohne ISIN: {INDEX} — Ansonsten: {ALPHANUM-50} Bei mehreren Basiswerten (mindestens zwei): „BSKT“ 22. Fälligkeitstermin bzw. Verfalldatum Fälligkeitstermin bzw. Verfalldatum des Wertpapiers Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen Feld für Wertpapiere mit festem Fälligkeitstermin {DATEFORMAT} Bei Schuldverschreibungen ohne feste Fälligkeit (Perpetuals) ist in Feld 22 der Wert 9999–12–31 anzugeben 23. Angebotenes Volumen Anzahl der angebotenen Wertpapiere Dieses Feld ist nur für Dividendenwerte auszufüllen Dieses Feld ist für jede anwendbare ISIN auszufüllen {INTEGER-18} Wert, Wertespanne oder Höchstwert 24. Angebotener Preis Preis pro angebotenem Wertpapier als monetärer Wert. Die Währung des Preises ist die Emissionswährung Dieses Feld ist nur für Dividendenwerte auszufüllen Dieses Feld ist für jede anwendbare ISIN auszufüllen {DECIMAL-18/5} Wert, Wertespanne oder Höchstwert „PNDG“ falls der angebotene Preis nicht anwendbar, aber noch zu prüfen ist („pending“) „NOAP“ falls der angebotene Preis nicht anwendbar ist 25. Angebotener Gegenwert Angebotener Gesamtbetrag als monetärer Wert in der Emissionswährung Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen {DECIMAL-18/5} Wert, Wertespanne oder Höchstwert „PNDG“ falls der angebotene Gegenwert nicht anwendbar, aber noch zu prüfen ist „NOAP“ falls der angebotene Gegenwert nicht anwendbar ist 26. Art des Wertpapiers Klassifizierung der Kategorien von Dividenden- und Nichtdividendenwerten Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen Auswahl aus vordefinierten Feldern: Eigenkapital — „SHRS“: Aktien — „UCEF“: Anteile an geschlossenen Fonds — „CVTS“: Wandelanleihen — „DRCP“: Aktienzertifikate — „OTHR“: Sonstige Anteilsrechte Fremdkapital — „DWLD“: Schuldpapiere mit einer Mindeststückelung von 100 000 EUR — „DWHD“: Schuldpapiere mit einer Stückelung von weniger als 100 000 EUR — „DLRM“: Schuldpapiere mit einer Stückelung von weniger als 100 000 EUR, die an einem geregelten Markt gehandelt werden, zu dem nur qualifizierte Anleger Zugang haben „ABSE“: ABS „DERV“: Derivative Wertpapiere 27. Art des Angebots/der Zulassung Taxonomie gemäß Prospektverordnung und MiFID/MiFIR Auswahl aus vordefinierten Feldern: — „IOWA“: Erstplatzierung ohne Zulassung zum Handel/Notierung — „SOWA“: Zweitplatzierung ohne Zulassung zum Handel/Notierung — „IRMT“: Erstzulassung zum Handel an einem geregelten Markt — „IPTM“: Erstzulassung zum Handel an einem geregelten Markt nach vorherigem Handel an einem MTF — „IMTF“: Erstzulassung zum Handel an einem MTF mit öffentlichem Angebot — „SIRM“: Sekundäremission an einem geregelten Markt oder MTF 28. Merkmale des Handelsplatzes, an dem das Wertpapier erstmals zum Handel zugelassen ist Taxonomie gemäß Prospektverordnung und MiFID/MiFIR Auswahl aus vordefinierten Feldern: — „RMKT“: RM, zu dem alle Anleger Zugang haben — „RMQI“: RM oder Segment eines RM, zu dem nur qualifizierte Anleger Zugang haben — „MSGM“: MTF, das ein KMU-Wachstumsmarkt ist — „MLTF“: MTF, das kein KMU-Wachstumsmarkt ist 29. Offenlegungsregelung Nummer des Anhangs, nach der der Prospekt gemäß der Delegierten Verordnung (EU) [] der Kommission erstellt wird Bei Angabe mehrerer Anhänge ist Feld 29 so oft auszufüllen wie erforderlich {INTEGER-2} von 1 bis [29] 30. Kategorie des EU-Wachstumsprospekts Grund für die Verwendung eines EU-Wachstumsprospekts Auswahl aus vordefinierten Feldern: — „S15A“: KMU nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a der Prospektverordnung — „I15B“: anderer Emittent als KMU nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b der Prospektverordnung — „I15C“: anderer Emittent als KMU nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c der Prospektverordnung — „O15D“: Anbieter von Wertpapieren nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe d der Prospektverordnung Tabelle 2 Symbol Datentyp Definition {ALPHANUM-n} Bis zu n alphanumerische Zeichen Freier Text {CFI_CODE} 6 Zeichen CFI-Code gemäß ISO 10962 {COUNTRYCODE_2} 2 alphanumerische Zeichen Aus 2 Buchstaben bestehender Ländercode gemäß dem Alpha-2-Ländercode nach ISO 3166-1 {DATEFORMAT} Daten im Format JJJJ-MM-TT Daten sind in UTC zu melden Datumsformat nach ISO 8601 {LANGUAGE} 2-stelliger Buchstabencode ISO 639-1 {LEI} 20 alphanumerische Zeichen Kennung für juristische Personen (Rechtsträgerkennung) gemäß ISO 17442 {FISN} 35 alphanumerische Zeichen mit folgender Struktur FISN-Code gemäß ISO 18774 {ISIN} 12 alphanumerische Zeichen ISIN-Code gemäß ISO 6166 {CURRENCYCODE_3} 3 alphanumerische Zeichen Aus 3 Buchstaben bestehender Währungscode gemäß den Währungscodes nach ISO 4217 {DECIMAL-n/m} Dezimalzahl von bis zu n Stellen insgesamt, von denen bis zu m Stellen Bruchziffern sein können Numerisches Feld Dezimalzeichen ist ein Punkt (.) Werte werden gerundet und nicht abgeschnitten {INTEGER-n} Ganze Zahl mit bis zu n Ziffern insgesamt Numerisches Feld {INDEX} 4 Buchstaben „EONA“ — EONIA „EONS“ — EONIA SWAP „EURI“ — EURIBOR „EUUS“ — EURODOLLAR „EUCH“ — EuroSwiss „GCFR“ — GCF REPO „ISDA“ — ISDAFIX „LIBI“ — LIBID „LIBO“ — LIBOR „MAAA“ — Muni AAA „PFAN“ — Pfandbriefe „TIBO“ — TIBOR „STBO“ — STIBOR „BBSW“ — BBSW „JIBA“ — JIBAR „BUBO“ — BUBOR „CDOR“ — CDOR „CIBO“ — CIBOR „MOSP“ — MOSPRIM „NIBO“ — NIBOR „PRBO“ — PRIBOR „TLBO“ — TELBOR „WIBO“ — WIBOR „TREA“ — Treasury „SWAP“ — SWAP „FUSW“ — Future SWAP

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.