Europäische Union

2011/823/EU: Beschluss der Kommission vom 5. April 2011 über die Massnahmen C 11/09 (ex NN 53b/08, NN 2/10 und N 19/10), die die Niederlande zugunsten von ABN AMRO Group NV (durch den Zusammenschluss von Fortis Bank Nederland mit ABN AMRO N entstanden) durchgeführt haben (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2114) Text von Bedeutung für den EWR

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32011D0823. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

erlustes bei einer Forderung oder der Anerkennung neuer oder höherer Verbindlichkeiten wären die Konsortiumsmitglieder verpflichtet, jeden Mangel an aufsichtsrechtlichem Kapital zu beheben. Die wirtschaftlichen Ergebnisse des Z-Anteils fallen daher unmittelbar in die Zuständigkeit der Konsortiumsmitglieder.“ (15)  Automated Teller Machine (Geldautomaten). (16)  Der Geschäftsbereich „Vorzugskundschaft“ („preferred banking“) von ABN AMRO zielte auf das Massensegment der wohlhabenderen Kunden mit liquiden Mittel n von über 50 000 EUR und einem monatlichen Nettoeinkommen von über 5 000 EUR ab. (17)  Kleine und mittlere Unternehmen (18)  Im Wesentlichen „Nettozinserträge“ und „Nettoprovisions- und Gebührenerträge“. (19)  In der Pressemitteilung von ABN AMRO vom 26. März 2010 betreffend die Ergebnisse von 2009 hieß es, dass das Eigenkapital 2009 gegenüber dem 31. Dezember 2008 um 2,7 Mrd. EUR auf 4,3 Mrd. EUR zurückgegangen sei. Dies sei im Wesentlichen auf eine Kapitalumschichtung innerhalb der ABN AMRO Holding zur Deckung des Kapitalbedarfs für den Anteil des niederländischen Staates an ABN AMRO Z zurückzuführen (siehe später Maßnahme A). (20)  Risikogewichtete Aktiva. (21)  Dieser Wert beinhaltet bereits eine Verringerung der RWA (risikogewichteten Aktiva) infolge des Kapitalentlastungsinstruments. (22)  In der Pressemitteilung von ABN AMRO vom 26. März 2010 betreffend die Ergebnisse von 2009 hieß es, dass die Zunahme der Kapitalkennzahlen (2009 gegenüber 2008) im Wesentlichen auf folgende Kapitalumschichtungen zurückzuführen sei: „Am 31. August 2009 erwarb das Finanzministerium von der ABN AMRO Bank eine Tier-1-Pflichtwandelanleihe über 800 Mio. EUR. Am gleichen Tag wurde ein Kreditabsicherungsinstrument (Credit Default Swap Agreement) mit dem Finanzministerium unterzeichnet, über die sich die ABN AMRO Bank eine Kreditabsicherung für ein Hypothekenportfolio über 34,5 Mrd. EUR verschaffte. Am 23. Dezember 2009 erwarb der niederländische Staat zwei Pflichtwandelanleihen. Eine Wandelanleihe über 967 Mio. EUR wurde im Dezember 2009 zugunsten der früheren ABN AMRO Bank ausgestellt, eine weitere Pflichtwandelanleite über 833 Mio. EUR wurde direkt von der damaligen ABN AMRO II N.V., inzwischen ABN AMRO Bank N.V., zur Deckung der erwarteten Verluste im Zusammenhang mit der von der EU-Kommission verfügten Abhilfemaßnahme in Form der Veräußerung von Geschäftsbereichen ausgestellt. Diese Instrumente gelten ab Januar 2010 als aufsichtsrechtliches Kapital. Die Umwandlung der drei Pflichtwandelanleihen nach der rechtlichen Aufspaltung führt zu einem Anstieg des Aktienkapitals in Höhe von 2,6 Mrd. EUR“. (23)  Die Nettozinserträge gingen von 3 223 Mio. EUR (2008) auf 2 994 Mio. EUR (2009) hauptsächlich infolge von geringeren Zinsmargen in der ersten Jahreshälfte 2009 zurück. Die nicht zinsabhängigen Erlöse gingen um 61 Mio. EUR oder 3 % auf 1 905 Mio. EUR zurück, und die wertberichtigten Darlehen stiegen von 776 Mio. EUR im Jahr 2008 auf 1 172 Mio. EUR im Jahr 2009 an (Quelle: Pressemitteilung vom 26. März 2010 betreffend das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2009). (24)  […]. (25)  Ab dem 1. Januar 2013 und danach alle fünf Jahre wird die Dividende neu berechnet und folgendermaßen angesetzt: Referenzzinssatz + ein Aufschlag, wobei der Referenzzinssatz dem auf EURO lautenden Zinsswap für eine Laufzeit von 5 Jahren + einem Aufschlag zur Berücksichtigung der dann vorherrschenden Marktkonditionen entspricht. (26)  Zum Investment Banking gehörten u. a. Kreditvergabe an Unternehmen, Immobilienfinanzierung, Acquisition & Leverage Financing, Beratung, strukturierte Finanzierungen und Kapitalfinanzierung. (27)  Zu den Specialised Financial Services gehörten u. a. Factoring, Handelsdienstleistungen und Cashflow- & Betriebskapital-Management. (28)  Zum Geschäftsbereich Global Markets & Institutional Banking gehörten u. a. Devisengeschäfte, Geldmarktgeschäfte, Kapitalfinanzierung, Finanzierung von Obligationen und Wertpapieremissionen. (29)  Zum Geschäftsbereich Clearing Funds & Custody gehörten u. a. Maklertätigkeit, Abrechnung und Verwahrung und Prime Fund Solutions („PFS“) (Fondsverwaltung, Überbrückungs-/Kreditfinanzierung (leverage) und Banking gegenüber Hedge-Fonds). (30)  Im Abschluss 2008 wurde der Verkauf von ABN AMRO N an den niederländischen Staat bereits mit berücksichtigt. (31)  Normalisierte Eigenkapitalrendite ohne außerordentliche Aufwendungen. (32)  Basel II mit einer Untergrenze nach Basel I von 80 %. (33)  FBN war mit seinen Positionen nicht direkt vom Madoff-Betrug betroffen, wohl aber von besicherten Kreditfinanzierungen (collateralised leverage financing) an bestimmte Hedgefonds, die wiederum in Anlagen investiert hatten, die von Madoff verwaltet wurde. (34)  Die Nettozinserträge fielen von 1 584 Mio. EUR im Jahr 2008 auf 1 150 Mio. EUR in 2009 infolge von höheren Refinanzierungskosten für Spareinlagen und Kredite, während die Nettoprovisions- und -gebührenerträge ebenfalls zurückgingen (von 823 Mio. EUR in 2008 auf 724 Mio. EUR in 2009). Zwar gingen die Gesamtaufwendungen von 2 010 Mio. EUR im Jahr 2008 auf 1 827 Mio. EUR in 2009 zurück, doch stiegen die Wertberichtigungen im gleichen Zeitraum von 331 Mio. EUR auf 412 Mio. EUR an. Folgende weitere Elemente wirkten sich ebenfalls auf das Ergebnis aus: der Gewinn aus dem Verkauf von Intertrust (81 Mio. EUR), Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Konkurs der niederländischen Bank DSB (15 Mio. EUR) und die Abspaltungs- und Integrationskosten (66 Mio. EUR). (35)  Stand Ende 3. Quartal 2010 (Quelle: Pressemitteilung vom 19. November 2010). (36)  International Financial Reporting Standards.(Internationale Rechnungslegungsstandards) (37)  Siehe Seite 14 des Umstrukturierungsplans vom 4. Dezember 2009 auf der Grundlage von Zahlen von Milward Brown/Teletrack. (38)  Das „Vorzugskundengeschäft“ („Preferred banking“) stellt auf das wohlhabendere Massenkundensegment einschließlich Haushalte mit einem Jahreseinkommen von über 50 000 EUR und/oder einem verfügbaren Vermögen zwischen 50 000 EUR und 1 Mio. EUR ab. (39)  Siehe Seite 15 des Umstrukturierungsplans vom 4. Dezember 2009 auf der Grundlage von Zahlen zum verwalteten Vermögen („AUM“ — assets under management), u. a. aus der BCG Wealth Management Database 2007. (40)  Bei diesem Marktanteil ist die Veräußerung von New HBU und IFN bereits berücksichtigt; siehe Seite 16 des Umstrukturierungsplans vom 4. Dezember 2009 auf der Grundlage von Angaben von TNS/NIPO-/-Financial Monitor for Commercial Banking and Corporate Clients. (41)  BGL ist eine der größten Banken in Luxemburg und war im Rahmen von Fortis SA/NV eine Schwestergesellschaft von FBN. BGL wurde im Mai 2009 Mitglied der BNP Paribas Gruppe. (42)  Im Umstrukturierungsplan von 2009 fehlten wesentliche Angaben wie Finanzhochrechnungen für ein Worst-Case-Szenario. Die fehlenden Angaben wurden am 23. März 2010 nachgereicht. (43)  Rund [65 - 95] % der Betriebserlöse werden aus den Niederlanden kommen. (44)  Der Ertrag des Eigenkapitals ist der Nettoerlös als Prozentsatz des eingesetzten Kapitals der Anteilseigner. (45)   „S“ steht für „Schätzung“. (46)  IPO (Initial Public Offering) oder das erste Angebot der Anteile eines Unternehmens auf dem Kapitalmarkt. Nach einem IPO werden die Aktien eines Unternehmens an einer Börse notiert. (47)  http://www.rijksoverheid.nl/nieuws/2011/01/24/exitbeleid-financiele-deelnemingen.html (48)  Alle Vertragsbestandteile der bestehenden Darlehensverträge blieben unverändert. Geändert wurde nur der Name des Darlehensgebers. (49)  Eonia® (Euro OverNight Index Average) ist ein effektiver Tagesgeldsatz (für Übernachteinlagen), der als der gewichtete Durchschnitt aller unbesicherten Ausleihtransaktionen auf dem Geldmarkt berechnet wird, und der in der Eurozone von den beteiligten Panel-Banken eingeführt wurde. (50)  Euribor® (Euro Interbank Offered Rate) ist der Zinssatz, zu dem auf Euro lautende Termineinlagen auf dem Geldmarkt von einer führenden Bank einer anderen Bank innerhalb der Europäischen Währungsunion angeboten werden. (51)  Zeitpunkt, zu dem eine Schuld fällig ist und zurückgezahlt sein muss. (52)  Anfang November 2009 belief sich die Kreditfazilität immer noch auf 45 Mrd. EUR (5 Mrd. EUR an Übernachteinlagen und 40 Mrd. EUR an längerfristiger Liquidität). Ab dem 14. November 2008 wurde die Fazilität jedoch auf 39 Mrd. EUR zurückgefahren (weiterhin 5 Mrd. EUR für Übernachteinlagen, aber nur noch 34 Mrd. EUR an längerfristiger Liquidität). (53)  Im März 2009 z. B. belief sich die Kreditfazilität auf höchstens 34 Mrd. EUR, wobei die ersten 24 Mrd. zu EURIBOR + 25 bp und die verbleibenden 10 Mrd. zu EURIBOR + 50 bp bereitgestellt wurden. (54)  Dieser Betrag umfasste 4,9 Mrd. EUR an Tier-2-Darlehen (davon 3 Mrd. Upper-Tier-2) und 1,6 Mrd. EUR an vorrangigen Darlehen. (55)   ABl. C 95 vom 15.4.2010, S. 10. (56)  Weitere Einzelheiten zu dieser Maßnahme finden sich in Abschnitt 2.2.1 des Beschlusses vom 5. Februar 2010, ABl. C 95 vom 15.4.2010, S. 10. (57)  Wie auch am 15. Oktober 2010 im offiziellen Schreiben des niederländischen Finanzministers an das niederländische Parlament angegeben-: https://zoek.officielebekendmakingen.nl/kst-31789-40.html. (58)  Vertraglich war die MCS so geregelt, dass die MCS-Anleihe bei vor der Abspaltung auftretenden Kapitalproblemen in nicht-kumulative abgewandelte Wertpapiere umgewandelt worden wäre, wobei der einzige Unterschied zur ursprünglichen Anleihe der war, dass die Kuponzahlungen nicht mehr länger kumulativ erfolgt wären. Nach den IFRS gelten nicht-kumulative abgewandelte Wertpapiere als Eigenkapital. (59)  In seiner Mitteilung an das Parlament vom 19. November 2009 (http://www.rijksoverheid.nl/documenten-en-publicaties/kamerstukken/2009/11/20/ec-remedy-en-herkapitalisatie-abn-amro-en-fortis-bank-nederland.html, Seite 10) erklärte der niederländische Staat, dass sich die negative Gesamtwirkung der Kapitallücke im Umfang von 470 Mio. EUR aus der negativen Differenz zwischen dem Transaktionspreis und dem Buchwert (d. h. 180 Mio. EUR) und den Kosten eines Kreditschirms für die Deutsche Bank (d. h. 740 Mio. EUR) ergeben hätten, der zum Teil durch die Kapitalentlastung der übertragenen risikogewichteten Aktiva (450 Mio. EUR) wieder ausgeglichen wurde. Der niederländische Staat erläuterte in diesem Dokument ferner, dass die Gesamtkapitalwirkung schrittweise nachlassen würde (hauptsächlich weil das von dem Kreditschirm abgesicherte Darlehensportfolio die Fälligkeitstermine erreicht). Die Kapitalwirkung werde sich nach einem Jahr nur noch auf 180 Mio. EUR (statt 470 Mio. EUR zum Zeitpunkt der Transaktion) belaufen. (60)  Als der niederländische Staat nach der Abspaltung von ABN AMRO II Kapital in Form einer MCS (Maßnahmen B1 bis B5) zuführte, wandelte er die Anleihen unverzüglich in Aktien um, wodurch es sich de facto um einen Kapitalbeitrag in Form von Barmitteln handelte. (61)  In einem Schreiben vom 17. Dezember 2009 — registriert am 5. Januar 2010 — teilte die DNB der Kommission mit, dass sie FBN am 3. September 2009 über die Ergebnisse ihres „Aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses 2009“ unterrichtet habe. Die DNB stellt fest […], dass FBN seit dem 31. Dezember 2008 eine Kapitallücke beim Tier-1-Kapital in Höhe von 1,26 Mrd. EUR aufweist. Gleichzeitig setzte die DNB die Mindestkennzahl für Tier-1-Kapital für FBN auf [….] % fest. (62)  Am 3. Oktober 2008 übernahm der niederländische Staat langfristige Schuldtitel von FBN in Höhe von 16,1 Mrd. EUR (Maßnahme Y2). Damit verringerten sich die Tier-2-Darlehen von anfänglich 8,15 Mrd. EUR auf 1,9 Mrd. EUR (minus 4,9 Mrd. EUR infolge der Maßnahme Z und minus 1,35 Mrd. EUR infolge der Maßnahme C). Die vorrangigen Darlehen verringerten sich durch die Maßnahme Z (minus 1,6 Mrd. EUR) — und weil Darlehen im Umfang von 0,4 Mrd. EUR fällig geworden waren — von 7,95 Mrd. EUR auf 5,95 Mrd. EUR (Stand: 4. Mai 2010). (63)  Vergütung gemäß der Empfehlung der Europäischen Zentralbank zur Rekapitalisierung, abrufbar unter folgender Web-Adresse: www.ecb.eu/pub/pdf/other/recommendations_on_pricing_for_recapitalisationsen.pdf (64)  Als Referenzperiode für die CDS-Spreads gilt der Zeitraum Januar 2007 — August 2008. (65)  Hinsichtlich der Maßnahme X wies die Kommission in Erwägungsgrund 32 der Entscheidung vom 8. April 2009 darauf hin, dass Maßnahme X an sich keine staatlichen Beihilfen zugunsten der entsprechenden Banken darstellt, dass sie aber dennoch Bestandteil einer Reihe verknüpfter Transaktionen war, die staatliche Beihilfen für diese Banken beinhalteten. (66)   ABl. C 270 vom 25.10.2008, S 8. (67)   ABl. C 72 vom 26.3.2009, S. 1. (68)   ABl. C 195 vom 19.8.2009, S. 9. (69)  Weitere Einzelheiten siehe Erwägungsgrund 60. (70)  Dies geht auch aus der niedrigen Liquiditätssteuerungskennzahl (Darlehen/Einlagen) des Beschwerdeführers hervor, die sich zum Zeitpunkt der Beschwerde auf rund 110 % belief. (71)  Der Reingewinn von Van Lanschot belief sich 2007 auf 215,4 Mio. EUR, 2008 auf 30,1 Mio. EUR und 2009 auf 14,8 Mio. EUR. In der ersten Jahreshälfte 2010 wies das Unternehmen einen Reingewinn von 20,3 Mio. EUR aus. (72)  ABN AMRO Pressemitteilungen vom 25. Mai 2009 und vom 26. August 2009 zu den Ergebnissen des 1. bzw. 2. Quartals 2009 und Pressemitteilung von FBN vom 20. August 2009 zu den Ergebnissen des 1. Halbjahres 2009. (73)  Antwort des niederländischen Staates auf die Entscheidung vom 8. April 2009; 11. August 2009, Seite 6. (74)  In seinem Schreiben vom 15. Mai 2009 wies der niederländische Staat darauf hin, dass sein Vergütungssystem Folgendes bezweckte: Vermeidung unverhältnismäßiger Abweichungen zwischen den Zinsen für Darlehen an FBN und den Zinsen, die von Banken verlangt werden, die eine Garantie nach dem Einlagensicherungssystem vorweisen. (75)  Der einschlägige Auszug aus dem Prospekt für die Darlehen mit festem Zinssatz lautet wie folgt: „Der gesamte ausstehende Darlehensbetrag …. ist auf erstes Anfordern sofort fällig und zahlbar …., sofern eines der folgenden Ereignisse eintreten sollte: d) Einreichen einer Petition oder Erteilung einer Zahlungsanordnung oder Verabschiedung einer effektiven Entschließung zur Abwicklung des Darlehensnehmers,… oder wenn der Darlehensnehmer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder die Anteile am Darlehensnehmer auf eine dritte Partei übertragen oder dieser verkauft werden oder wenn die Kontrolle über den Darlehensnehmer anderweitig auf eine dritte Partei übertragen wurde;“ (Quelle: Schreiben der niederländischen Behörden vom 15. Mai 2009 Seite 4) (Unterstreichungen durch die Kommission). Von dem Gesamtbetrag der langfristigen Darlehen von 16,1 Mrd. EUR waren 7,9 Mrd. EUR mit einem festen Zinssatz ausgestattet. (76)  Auf Seite 7 der niederländischen Antwort vom 11. August 2009 auf die Entscheidung vom 8. April 2009 heißt es wie folgt: „Der niederländische Staat hat lediglich die Stelle von Fortis Bank SA/NV in einem Vertrag eingenommen, der (wie bereits erwähnt) zwischen zwei Marktteilnehmern abgeschlossen war. Somit stehen die Vergütungssätze in diesem Vertrag in Einklang mit den Marktsätzen. Es ist daher nicht einsichtig, warum nachgewiesen werden soll, dass diese Sätze höher oder die Laufzeiten kürzer hätten ausfallen können, da die gegenwärtigen Konditionen bereits der gängigen Marktpraxis entsprechen“. (Originaltext in Niederländisch, Übersetzung der Kommission). (77)  In der Bewertung vom 3. Oktober 2008 wandte der externe Evaluierungsexperte des Staates einen Abzinsungssatz auf die annualisierte Rendite der betroffenen Unternehmen von 20 % an. (78)  http://www.ageas.com/Documents/FR_ER_27012009.pdf. (79)  Pari entspricht dem Nominalwert oder Nennwert eines Wertpapiers. Eine Anleihe, die zum Nennwert gehandelt wird, ist einen Betrag wert, der bei der Einlösung ihrem Wert von fälligkeitstypischen 1 000 EUR pro Anleihe entspricht. (80)  […] (81)  […] (82)  Siehe auch Erwägungsgründe 121 und 122 und Fußnote 52. (83)   ABl. C 270 vom 25.10.2008, S. 8. (84)   ABl. C 10 vom 15.1.2009, S. 2. (85)  Einen Tag nach dem Beschluss vom 5. Februar 2010. (86)   ABl. C 72 vom 26.3.2009, S. 1. (87)  Im Bericht von Fitch vom 2. Februar 2010 über niederländische Hypothekarkredite heißt es, dass „Hypothekarkreditportfolios in den Niederlanden im Vergleich zu den meisten anderen europäischen Ländern nur Verluste von zu vernachlässigendem Umfang und einen niedrigen Anteil von Zahlungsrückständen aufweisen. Gegenwärtig weisen die Niederlade eine der niedrigsten Zwangsversteigerungs- und Kreditausfallraten in Europa auf“. (88)  Nach Ansicht des niederländischen Staates beläuft sich der NGW der Netto-Synergieeffekte (d. h. Brutto-Synergieeffekte von 1,1 Mrd. EUR pro Jahr vor Steuern minus Integrationskosten von 1,2 Mrd. EUR nach Steuern) auf 4 Mrd. EUR, während sich die Kosten für die fusionsbedingte Abhilfemaßnahme auf rund 1,12 Mrd. EUR belaufen. Folglich schätzt der niederländische Staat den NGW des Zusammenschlusses auf rund 2,88 Mrd. EUR. (89)  Siehe auch Erwägungsgrund 60. (90)  Ein Dividendenauslöser (dividend pusher) besagt, dass der Emittent in Einklang mit der Rangordnung seiner Kapitalstruktur Kupons auf Hybridkapitalinstrumente zu zahlen hat, wenn er Dividenden auf seine Stammaktien ausschüttet. Eine Dividendenbegrenzungsklausel (dividend stopper) hindert den Emittenten an der Ausschüttung von Dividenden in einem Zeitraum, in dem er den Aktionären von Hybridkapitalinstrumenten keine Kupons zahlt. (91)  Später vereinbarten die ABN AMRO Gruppe und der niederländische Staat hinsichtlich der Dividendenpolitik der ABN AMRO Gruppe eine Dividendenausschüttung in Höhe von 40 % wie in Erwägungsgrund 75 beschrieben. (92)  Der niederländische Staat und ABN AMRO N führen in ihrer Liste vergleichbarer Institute vom 1. September 2008 […] an. (93)  Der niederländische Staat und ABN AMRO N verweisen in diesem Zusammenhang auf SNS, DSB und Versicherer wie Aegon. (94)  Die Replicating-Portfolio-Methode basiert auf einem Modell, das abbildet, wie lange Spar- und Termineinlagen im Durchschnitt in der Bank gehalten werden. Diese Methode basiert auf den historischen Einlagen- und Abhebungsmustern und wird ständig aktualisiert. Nach dieser Methode werden die kurzfristigen Einlagen und Spareinlagen von der Bank in einem virtuellen Portfolio angelegt, das aus kurzfristigen Einlagen, aber auch aus längerfristigen Anlagen besteht. Die Methode führt zu einer Zinsmarge auf Spareinlagen, die sich nicht nur nach den EURIBOR-Sätzen, sondern auch nach den Renditen längerfristiger Anlagen richtet, die über einen längeren Zeitraum erfasst werden. (95)   ABl. C 80 vom 3.4.2009, S. 8. (96)  In ihrer Mitteilung vom 6. Oktober 2008 an das niederländische Parlament wies die niederländische Regierung selbst darauf hin, dass andere Möglichkeiten wie eine Veräußerung von FBN und/oder ABN AMRO N — oder Teilen dieser Unternehmen — an einen soliden Käufer geprüft worden seien, man dabei jedoch zu dem Schluss gelangt sei, dass diese Optionen angesichts der Marktlage und der Dringlichkeit nicht realisierbar waren und nicht ausreichen würden, um die Stabilität von FBN und ABN AMRO N zu gewährleisten. Der vollständige Wortlaut ist abrufbar unter: http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/kredietcrisis/documenten-en-publicaties/kamerstukken/2009/03/10/staatsdeelnemingen-fortis-en-abn-amro.html (97)  Diese Einschätzung wird von Aussagen des niederländischen Finanzministers bestätigt, der immer wieder darauf hinwies, dass sich der niederländische Staat in erster Linie aus Gründen der finanziellen Stabilität eingeschaltet habe. Er fügte hinzu, die Rückgewinnung des zugeführten Kapitals sei nicht oberstes Ziel des niederländischen Staates, sondern lediglich sein Wunsch. (98)  Auch FBN wies in seinen Marketinginformationen für Anleger darauf hin, dass sie als Bank in staatlichem Eigentum den Vorteil biete, „das Vertrauen von Einlegern und Gläubigern zu verdienen“; Roadshow von April 2009, S. 3, vorletzter Aufzählungspunkt; Roadshow von Juni 2009 (Paris), S. 3, vorletzter Aufzählungspunkt; Roadshow von Juli 2009 (Madrid), S. 3, vorletzter Aufzählungspunkt (alle öffentlich zugänglich auf der Website des Unternehmens: http://www.abnAMRO.com/en/investor-relations/latest-presentations/index.html). (99)  Zum Vergleich: Ende 2008 belief sich die Bilanzsumme von FBN auf 185 Mrd. EUR, d. h. die Kreditfazilität entsprach in etwa 25 % der Bilanzsumme. (100)  Die FBN begab staatlich garantierte Anleihen im Gesamtbetrag von 18,8 Mrd. EUR. (101)  Rechtssache T-11/95 BP Chemicals Ltd gg. Kommission [1998] Slg. II 3235. (102)  Siehe auch andere Beihilfesachen betreffend Banken wie Northern Rock, ABl. L 112 vom 5.5.2010, S. 38 und Bank of Ireland, ABl. C 40 vom 9.2.2011, S. 9. (103)  Per Ende 2008 lag die Kennzahl Ausleihungen/Einlagen bei 237 %. (104)  Für die Beteiligung waren noch rund 24 Mrd. EUR angesetzt. (105)  Siehe z. B. Bemerkungen von […] sowie Ausführungen des Finanzministers in einem Schreiben an das niederländische Parlament vom 19. November 2009: „Ein Einzelszenario würde die Ertragskraft nur geringfügig verbessern. FBN konnte in den letzten Jahren gute Gewinne erzielen, gilt jedoch als zu klein, um ein langfristiges Wachstum zu erzielen und wettbewerbsfähig zu bleiben. ABN AMRO II weist einen hinreichend großen Marktanteil im Privatkundengeschäft auf, doch fehlt es dem Institut nach der Abspaltung an Firmenkunden“ (Übersetzung des niederländischen Originalwortlauts durch die Kommission). Der vollständige Text ist unter folgendem Link abrufbar-: http://www.rijksoverheid.nl/documenten-en-publicaties/kamerstukken/2009/11/20/ec-remedy-en-herkapitalisatie-abn-amro-en-fortis-bank-nederland.html) (106)  Siehe Due-Diligence Bericht von […]: Band 2, Fortis Bank Netherlands, S. 44 und Band 5, Subject Matter Memos, S. 65f. Da ABN AMRO N von FBN unter „nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen“ verbucht wurde, musste FBN nach den Prudential Filter-Vorschriften den Wert von ABN AMRO N von ihrem Eigenkapital in Abzug bringen: 50 % von ihrem Tier-2-Kapital (sofern Tier-2-Kapital in ausreichender Höhe vorhanden war) und 50 % (bzw. im Falle unzureichenden Tier-2-Kapitals entsprechend mehr) von ihrem Tier-1-Kapital. Die Abschreibung der ABN AMRO N musste aus verfügbaren Rücklagen, d. h. Tier-1-Kapital erfolgen. Durch die Abschreibung und sofortige Veräußerung der Beteiligung war FBN von der Anwendung des Prudential Filter für nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen auf ihr Tier-1- und Tier-2- Kapital entbunden. (107)  Die Kommission stellt fest, dass kein privater Investor ein Angebot für ABN AMRO N einreichte. Die Kommission hat erfahren, dass ING die Akte eingesehen hat, nach sorgfältigen Erwägungen jedoch besc

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.