Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/1167 der Kommission vom 29. November 2024 über die staatliche Beihilfe SA.50952 (2022/C) (ex 2018/FC) Deutschlands zugunsten der DB Cargo (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8610)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/1167 30.6.2025 BESCHLUSS (EU) 2025/1167 DER KOMMISSION vom 29. November 2024 über die staatliche Beihilfe SA.50952 (2022/C) (ex 2018/FC) Deutschlands zugunsten der DB Cargo (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8610) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, gestützt auf den Beschluss der Kommission, wegen der in der Sache SA.50952 (2022/C) (ex 2018/FC) genannten Maßnahmen das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzuleiten (1), nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den vorgenannten Artikeln (2) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Am 19. April 2018 ging bei der Kommission eine Beschwerde wegen mutmaßlicher staatlicher Beihilfen zugunsten der DB Cargo Aktiengesellschaft (im Folgenden „DB Cargo“) ein (3). (2) Mit Schreiben vom 31. Januar 2022 (im Folgenden „Einleitungsbeschluss“) teilte die Kommission Deutschland nach verschiedenen darin beschriebenen Stellungnahmen des Beschwerdeführers und Deutschlands, insbesondere nachdem sie die Beschwerde mit einem ersten Auskunftsersuchen am 20. September 2018 übermittelt hatte, ihren Beschluss mit, wegen vier zugunsten von DB Cargo gewährten Maßnahmen das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einzuleiten. (3) Der Einleitungsbeschluss wurde am 19. August 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (4). Die Kommission forderte die Bundesregierung und die Beteiligten auf, innerhalb eines Monats zum Einleitungsbeschluss Stellung zu nehmen. (4) Die Bundesregierung übermittelte der Kommission mit Schreiben vom 21. April 2022 ihre Stellungnahme zum Einleitungsbeschluss. Darüber hinaus übermittelte Deutschland am 17. Mai, 8. Juni, 25. Juli, 28. August, 26. September und 23. Oktober 2023 weitere Stellungnahmen und Informationen. Im Jahr 2024 übermittelte Deutschland am 13. März, 10. Juni und 1. Juli weitere Informationen. (5) Am 19. September 2022 erhielt die Kommission Stellungnahmen des Europäischen Verbands des Schienengüterverkehrs (European Rail Freight Association, im Folgenden „ERFA“), einer europäischen Organisation, die die Interessen privater und unabhängiger Schienengüterverkehrsunternehmen vertritt, und des Beschwerdeführers. Am 18. November 2022 sandte die Kommission die Stellungnahmen der Beteiligten an die Bundesregierung und forderte sie auf, dazu Stellung zu nehmen; die Bundesregierung tat dies mit Schreiben vom 18. Januar 2023. (6) Mit Schreiben vom 26. Juli 2022 ersuchte die Kommission Deutschland um weitere Informationen und Klarstellungen, worauf Deutschland mit Schreiben vom 26. September 2022 antwortete. Mit Schreiben vom 1. August und 27. September 2023 ersuchte die Kommission Deutschland um weitere Informationen (worauf Deutschland mit Schreiben vom 31. Oktober und 9. November 2023 antwortete). Zudem übermittelte die Kommission mit Schreiben vom 15. Mai 2024, 5. September 2024 und 17. November 2024 Auskunftsersuchen, die Deutschland mit Schreiben vom 10. Juni, 5. und 27. September, 1. sowie 21., 22., 23. und 25. November 2024 beantwortete. (7) Es fanden auch Treffen zwischen Kommissionsdienststellen und der Bundesregierung statt, u. a. an den folgenden Terminen im Jahr 2023: 24. Februar, 19. April, 12. Mai, 30. Juni, 28. Juli, 18. August, 29. August, 21. September, 21. November und 20. Dezember sowie an folgenden Terminen im Jahr 2024: 13. März, 30. April, 13. Juni, 5. Juli, 11. Juli, 12., 19. September sowie 19. und 25. November. (8) Mit Schreiben vom 21. November 2024 erklärte sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland bereit, ausnahmsweise auf ihre Rechte aus Artikel 342 AEUV in Verbindung mit Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/1958 zu verzichten und den vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 297 AEUV in englischer Sprache anzunehmen. 2.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER MAẞNAHMEN 2.1.   DB Cargo: Unternehmenshistorie, -struktur und -vorschriften (9) DB Cargo ist ein im Schienengüterverkehr tätiges Unternehmen mit Satzungssitz in Mainz. Es erbringt Schienengüterverkehrsdienste in 17 Ländern, darunter Mitgliedstaaten. DB Cargo selbst ist im Binnenmarkt über inländische Tochtergesellschaften wie die TFG Transfracht GmbH sowie über internationale Tochtergesellschaften, wie DB Cargo Belgium BV, DB Cargo Scandinavia A/S, DB Cargo France SAS, DB Cargo Nederland N.V., DB Cargo Polska S.A. oder Transfesa Logistics, S.A. (Spanien) (im Folgenden zusammen „DB Cargo-Gruppe“) auch in anderen Mitgliedstaaten tätig (5). (10) DB Cargo ist eine Tochtergesellschaft der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (im Folgenden „DB AG“). Die DB AG ist eine Holdinggesellschaft und Muttergesellschaft mehrerer inländischer und internationaler Tochtergesellschaften, darunter DB Cargo (die DB AG und alle Unternehmen, die Eigentum der DB AG sind, werden im Folgenden als „DB-Konzern“ bezeichnet). Der DB-Konzern ist im Schienenverkehr in den Bereichen nationaler und internationaler Güter- und Personenverkehr, Logistik und Hilfsdienste tätig. Abbildung 1 zeigt eine vereinfachte Darstellung verschiedener Organisationseinheiten des DB-Konzerns. Abbildung 1 Organisationsstruktur des DB-Konzerns Quelle: Deutsche Bahn – Integrierter Bericht 2023. (11) Die DB AG steht seit ihrer Gründung im Jahr 1994 vollständig im Eigentum des Bundes. Neben anderen Geschäftsfeldern kontrolliert sie die Schienengüterverkehrssparte des DB-Konzerns. Zunächst hielt die DB AG an der Betreibergesellschaft der Schienengüterverkehrssparte eine Beteiligung zwischen 92 % und 100 %; seit 2011 ist diese Gesellschaft eine 100%ige Tochtergesellschaft der DB AG. Im Laufe der Zeit änderten sich jedoch die Unternehmensorganisation und die Ansiedlung der Schienengüterverkehrssparte im DB-Konzern. (12) Im untersuchten Zeitraum (ab dem 1. Januar 2012 für Maßnahme 1 und ab dem 20. September 2008 für die Maßnahmen 2 bis 4) wurde das Schienengüterverkehrsgeschäft der DB AG, wie in Abschnitt 2.3 beschrieben, von mehreren Unternehmen betrieben. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird das für das Schienengüterverkehrsgeschäft zuständige Unternehmen des DB-Konzerns, sofern nicht anders angegeben, durchgehend mit „DB Cargo“ bezeichnet: a) Vom 1. September 2003 bis zum 15. Februar 2009 war die Railion Deutschland AG für das Schienengüterverkehrsgeschäft zuständig. b) Vom 16. Februar 2009 bis zum 29. Oktober 2012 war die DB Schenker Rail Deutschland AG für das Schienengüterverkehrsgeschäft zuständig. c) Am 30. Oktober 2012 wurde der Firmenname in DB Schenker Rail AG geändert. d) Seit dem 1. März 2016 wird das Schienengüterverkehrsgeschäft unter dem Firmennamen DB Cargo betrieben. (13) DB Cargo ist seit 2016 eine direkte 100%ige Tochtergesellschaft der DB AG. Vorher war DB Cargo seit dem 1. Januar 2012 eine direkte Tochtergesellschaft der DB Mobility Logistics AG (im Folgenden „DB ML“). Von 2003 bis 2012 war DB Cargo eine indirekte Tochtergesellschaft der DB ML. Die DB ML war eine 100%ige Tochtergesellschaft der DB AG, während, wie in Erwägungsgrund 11 beschrieben, die Beteiligung an der Schienengüterverkehrsgesellschaft mindestens 92 % betrug. Somit wurde DB Cargo seit 2011 vollständig indirekt von der DB AG gehalten, während die DB AG vor 2011 zu mindestens 92 % indirekt an DB Cargo beteiligt war. (14) Bis zum 31. Dezember 2015 war die DB ML für verschiedene Dienstleistungen des DB-Konzerns zuständig, insbesondere dessen Schienenverkehrstätigkeiten (Personen- und Güterverkehr). DB Cargo, das bis zum 29. Februar 2016 als DB Schenker Rail AG firmierte, war eine 100%ige Tochtergesellschaft der DB ML, der weitere Tochtergesellschaften wie die beiden im Schienenpersonenverkehr tätigen Unternehmen DB Regio AG und DB Fernverkehr AG angehörten. Am 26. August 2016 wurde die DB ML mit der DB AG verschmolzen. DB Cargo, die DB Regio AG und die DB Fernverkehr AG wurden aufgrund der Verschmelzung direkte Tochtergesellschaften der DB AG. Am 15. Juli 2016 wurde der Verschmelzungsvertrag zwischen der DB AG und der DB ML unterzeichnet und danach von den Hauptversammlungen der beiden Unternehmen gebilligt. Der Verschmelzungsvertrag galt rückwirkend zum 1. Januar 2016. (15) Die DB AG (seit ihrer Gründung 1994) und DB Cargo (seit 2009) sind Aktiengesellschaften („AG“) nach deutschem Gesellschaftsrecht. Auch die DB ML hatte diese Rechtsform. Aktiengesellschaften unterliegen insbesondere dem Aktiengesetz (AktG). In einer AG sind die Aktionäre in der Hauptversammlung vertreten. Diese wählt Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat. Die Arbeitnehmervertreter werden nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) gewählt. Der Aufsichtsrat wählt die Mitglieder des Vorstands (Vorstand), die für die Leitung der AG zuständig sind. Auch wenn die Vorstandsmitglieder von den Aufsichtsratsmitgliedern gewählt werden, ist der Vorstand einer Aktiengesellschaft nach den für Aktiengesellschaften geltenden Rechtsvorschriften von Aufsichtsrat und Hauptversammlung insofern unabhängig, als die Hauptversammlung dem Vorstand grundsätzlich keine Weisungen erteilen kann (6). (16) Tabelle 1 zeigt die Einnahmen des DB-Konzerns sowie der DB Cargo-Gruppe und von DB Cargo einzeln für den untersuchten Zeitraum. Tabelle 1 Einnahmen der DB-Gruppe und von DB Cargo 2012 bis 2023  (7) (in Mio. EUR)   2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 DB-Konzern 39 296 39 107 39 728 40 403 40 557 42 693 44 065 44 430 39 901 47 075 52 085 45 191 DB Cargo-Gruppe 4 926 4 843 4 863 4 767 4 560 4 528 4 460 4 449 4 119 4 487 5 244 5 582 DB Cargo 3 413 3 368 3 428 3 368 3 440 3 455 3 384 3 360 3 183 3 348 3 474 3 794 Quelle: Integrierte Berichte des DB-Konzerns und Jahresabschlüsse von DB Cargo. (17) Bezüglich des Entscheidungsprozesses innerhalb des DB-Konzerns sieht die Geschäftsordnung des Vorstands der DB AG vor, dass die Entscheidungen über die kurzfristige Planung und die mittelfristige Planung sowie die langfristigen strategischen Ziele vom Vorstand der DB AG getroffen werden. Darüber hinaus entscheidet der Vorstand auch über die Herausgabe, Änderung und Aufhebung von Leitlinien des Konzerns. In Bezug auf spezifische Einzelmaßnahmen sind Beschlüsse des Vorstands auch dann erforderlich, wenn sie Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen betreffen, und zwar für (8): a) Aufnahme und Aufgabe wesentlicher Tätigkeitsgebiete, grundlegende Änderungen der Unternehmensorganisation sowie Abschluss, Änderung und Aufhebung von Unternehmensverträgen (9), b) Gründung von Gesellschaften; Erwerb, Veräußerung und Veränderung von Beteiligungen (einschließlich Umwandlungs- und Kapitalmaßnahmen) ab einem Wert von 10 Mio. EUR, mit Ausnahme konzerninterner Maßnahmen, c) Erwerb, Veräußerung, Belastung sowie sonstige Verfügung über Grundeigentum und andere dingliche Grundstücksrechte ab einem Wert von 10 Mio. EUR, wobei die Gewährung von Grundpfandrechten ausgeschlossen ist, d) Emission von Wertpapieren, Aufnahme von Darlehen sowie Gewährung von Darlehen. Davon ausgenommen sind Kreditaufnahmen außerhalb des Konzernkreises mit einer Laufzeit unter einem Jahr sowie die Gewährung und Aufnahme von Darlehen innerhalb des Konzerns, e) Übernahme und Gewährung von Bürgschaften und Sicherheiten außerhalb des laufenden Geschäfts; Übernahme und Gewährung von Bürgschaften und Sicherheiten im Rahmen des laufenden Geschäfts ab einem Volumen von 10 Mio. EUR, f) Freigabe von in der Unternehmensplanung enthaltenen Investitions-, Aufwands-, Miet-, Pacht- und Leasingvorhaben ab einem Volumen von 250 Mio. EUR; Genehmigung und Freigabe von in der Unternehmensplanung enthaltenen Vorhaben, deren Gesamtwertumfang / Gesamtwertprognose oder Eigenmittelbedarf die Planung um 10 Mio. EUR überschreitet; ferner Genehmigung und Freigabe von nicht in der Unternehmensplanung enthaltenen Vorhaben ab einem Volumen von 10 Mio. EUR, g) Veränderung der Besetzung von Vorstands-, Geschäftsführungs- und sonstigen Führungspositionen, soweit diese dem Konzernführungskreis angehören, h) Ernennung und Abberufung Generalbevollmächtigter der Gesellschaft sowie Erteilung und Widerruf von Prokuren für die Gesellschaft. (18) Gemäß der Geschäftsordnung werden Beschlüsse im Vorstand der DB AG einstimmig getroffen. Kann kein Konsens erzielt werden, muss der Beschluss mit einer Zweidrittelmehrheit der am Beschlussfassungsprozess beteiligten Mitglieder angenommen werden, damit er gültig ist. (19) Was die Beziehungen zum Aufsichtsrat der DB AG betrifft, so legt der Vorstand der DB AG dem Aufsichtsrat jährlich schriftlich einen kurz- und mittelfristigen Unternehmensplan vor, der alle wesentlichen Tätigkeitsgebiete des Unternehmens abdeckt. (20) Darüber hinaus bedürfen einige Einzelmaßnahmen einer Genehmigung durch den Aufsichtsrat der DB AG, und zwar auch dann, wenn sie Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen betreffen. Nach dem Katalog der Geschäftsvorgänge, für die eine solche Genehmigung durch den Aufsichtsrat der DB AG erforderlich ist, umfassen diese Maßnahmen insbesondere die Folgenden (10): a) Aufnahme wesentlicher neuer Tätigkeitsgebiete oder Aufgabe vorhandener wesentlicher Tätigkeitsgebiete, b) Grundlegende Änderungen in der Unternehmens- und Konzernorganisation, c) Veränderungen der Geschäftsverteilung des Vorstandes der Gesellschaft sowie Änderungen bei den Generalbevollmächtigten der Gesellschaft, d) Gründung, Übernahme oder Auflösung von Unternehmen sowie Erwerb und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen einschließlich der Veränderung der Beteiligungsquote und der Teilnahme an einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen, jeweils mit Ausnahme von konzerninternen Vorgängen, wenn der Wert der einzelnen Maßnahme 25 Mio. EUR übersteigt, e) Maßnahmen in Bezug auf Konzerngesellschaften und Beteiligungen, die für das Unternehmen oder den Konzern von grundlegender oder nachteiliger Bedeutung sind oder erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, f) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum und Grundstücksrechten sowie sonstige Verfügungen darüber, wenn der Wert der einzelnen Maßnahme 25 Mio. EUR übersteigt, g) Ausgabe von Anleihen oder sonstige Aufnahme von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, mit Ausnahme einer Kreditaufnahme bei Tochter- oder Beteiligungsunternehmen, h) Übernahme von Bürgschaften und Abgabe von Schuldversprechen und sonstigen Sicherheiten außerhalb des laufenden Geschäfts, wenn der Wert der einzelnen Maßnahme 5 Mio. EUR übersteigt, i) Gewährung von Krediten außerhalb des laufenden Geschäfts, wenn der Wert der einzelnen Maßnahme 5 Mio. EUR übersteigt, mit Ausnahme einer Kreditgewährung an Tochter- oder Beteiligungsunternehmen, j) Kooperationsverträge, die über den Rahmen des laufenden Geschäfts hinausgehen und von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft sind, k) Investitionsvorhaben, die nicht bereits in der kurz- und mittelfristigen Unternehmensplanung enthalten sind, wenn ihr Betrag in Einzelfällen 10 Mio. EUR übersteigt. (21) Nach der Satzung der DB AG besteht der Aufsichtsrat der DB AG aus 20 Mitgliedern. Zehn Mitglieder sind Aktionärsvertreter, zehn Mitglieder sind Arbeitnehmervertreter. Von den zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre werden sieben von der Hauptversammlung gewählt, während die Bundesregierung das Recht hat, drei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der DB AG bedürfen Beschlüsse des Aufsichtsrats einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich oder in der Satzung der DB AG eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand der Vorsitzende zwei Stimmen. (22) Die Geschäftsordnung der DB Cargo für den Vorstand sieht vor, dass dieser kollegial über alle Fragen von grundlegender oder wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft sowie über Angelegenheiten, die ihr zur gemeinsamen Beschlussfassung durch Gesetz, die Satzung der Gesellschaft oder ihre Geschäftsordnung vorgelegt werden, entscheidet. Beschlüsse werden einstimmig oder andernfalls mit qualifizierter Mehrheit in derselben Weise gefasst, wie in Erwägungsgrund 18 für den Vorstand der DB AG beschrieben. Die Geschäftsordnung des Vorstands von DB Cargo wird durch einen obligatorischen Katalog von Geschäftsvorgängen ergänzt, die der Genehmigung der direkten Muttergesellschaft von DB Cargo bedürfen. Dabei handelt es sich um folgende Maßnahmen (11): a) alle Angelegenheiten von grundlegender und materieller Bedeutung, b) Einleitung und Aufgabe wesentlicher Tätigkeitsbereiche, grundlegende Änderungen der Unternehmensorganisation sowie Abschluss, Änderung und Kündigung von Unternehmensverträgen, c) Gründung von Gesellschaften, d) Erwerb, Veräußerung und Veränderung von Beteiligungen (einschließlich Umwandlungs- und Kapitalmaßnahmen), mit Ausnahme von Maßnahmen, i) an denen nur Unternehmen beteiligt sind, die – direkt oder indirekt – ausschließlich Eigentum der DB AG sind, oder ii) deren Zweck eine Beteiligung ist, die nicht vollständig konsolidiert ist und deren Wert weniger als 10 Mio. EUR beträgt, e) Erwerb und Veräußerung von Bereichen oder Teilen von Bereichen, mit Ausnahme von Maßnahmen, i) an denen nur Unternehmen beteiligt sind, die – direkt oder indirekt – ausschließlich Eigentum der DB AG sind, oder ii) deren Wert weniger als 10 Mio. EUR beträgt, f) Erwerb, Veräußerung, Belastung sowie sonstige Verfügung über Grundeigentum und andere dingliche Grundstücksrechte ab einem Wert von 10 Mio. EUR, wobei die Gewährung von Grundpfandrechten ausgeschlossen ist, g) Emission von Wertpapieren, Aufnahme von Darlehen sowie Gewährung von Darlehen, davon ausgenommen sind Kreditaufnahmen außerhalb des Konzernkreises mit einer Laufzeit unter einem Jahr sowie die Gewährung und Aufnahme von Darlehen zugunsten oder von der DB AG und der DB Finance B.V., h) Übernahme und Gewährung von Bürgschaften und Sicherheiten außerhalb des laufenden Geschäfts; Übernahme und Gewährung von Bürgschaften und Sicherheiten im Rahmen des laufenden Geschäfts ab einem Volumen von 10 Mio. EUR, i) Freigabe von in der Unternehmensplanung enthaltenen Investitions-, Aufwands-, Miet-, Pacht- und Leasingvorhaben ab einem Volumen von 250 Mio. EUR; Genehmigung und Freigabe von in der Unternehmensplanung enthaltenen Vorhaben, deren Gesamtwertumfang oder Eigenmittelbedarf die Planung um 10 Mio. EUR überschreitet; ferner Genehmigung und Freigabe von nicht in der Unternehmensplanung enthaltenen Vorhaben ab einem Volumen von 10 Mio. EUR, j) Änderungen in der Zusammensetzung der Vorstände und anderer Führungspositionen. 2.2.   Tätigkeiten der DB Cargo und Stellung auf verschiedenen Dienstleistungsmärkten (23) Deutschland weist darauf hin, dass DB Cargo eines der führenden europäischen Schienengüterverkehrsunternehmen ist und eine zentrale Rolle beim Güterverkehr in der gesamten Union spielt. Deutschland erklärt, dass die Aufgabe der DB Cargo darin besteht, nachhaltige inländische und grenzüberschreitende Schienengüterverkehrsdienste zu erbringen, wobei ein Schwerpunkt auf der Verringerung der CO2-Emissionen und der Bereitstellung zuverlässiger Logistiklösungen in verschiedenen Branchen liegt. (24) Deutschland weist ferner darauf hin, dass DB Cargo ein riesiges Netz in ganz Europa betreibt, in dem jährlich Millionen Tonnen Fracht befördert werden, darunter Rohstoffe, Industriegüter und Konsumgüter, und dass DB Cargo sein umfangreiches europäisches Schienennetz nutzt, um eine integrierte, grenzüberschreitende Logistik im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der EU zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang weist Deutschland darauf hin, dass DB Cargo in 13 Mitgliedstaaten tätig ist und in Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Rumänien auf nationaler Ebene einen Anteil am gesamten Schienengüterverkehr (gemessen in Tonnenkilometern oder tkm) (12) von über […] % hat (Tabelle 2). Insgesamt hatte DB Cargo im Jahr 2022 in den Mitgliedstaaten, in denen DB Cargo tätig ist, einen Anteil von rund […] % am Schienengüterverkehr. Abbildung 2 zeigt den Gesamtmarktanteil von DB Cargo am Binnenmarkt, beschränkt auf die Mitgliedstaaten, in denen DB Cargo tätig ist. Die Abbildung zeigt, dass DB Cargo zwischen 2016 und 2022 Marktanteile in Bezug auf das Volumen der Arbeiten, d. h. Tonnenkilometer, verloren hat. Abbildung 2 Anteil von DB Cargo am Gesamtmarkt in den Mitgliedstaaten mit DB Cargo-Geschäft Quelle: Studie von SCI Verkehr vom 6. September 2023, eingereicht von Deutschland, Seite 9. (25) Deutschland weist darauf hin, dass die Tochterunternehmen von DB Cargo aufgrund der zunehmenden Integration des europäischen Schienengüterverkehrsmarkts dazu beitragen, den grenzüberschreitenden Verkehr für die Kunden von DB Cargo innerhalb Europas und nach Asien zu erleichtern, da im Jahr 2022 in Deutschland rund […] % des Schienengüterverkehrs durch grenzüberschreitende Transporte abgewickelt wurden. (26) Deutschland weist ferner darauf hin, dass in Deutschland 43 % aller Schienengüterverkehrsaktivitäten im Jahr 2022 auf DB Cargo entfielen, wobei der Anteil von DB Cargo kontinuierlich abnimmt und Wettbewerber größere Anteile im deutschen Schienengüterverkehrssektor gewinnen. Deutschland gibt an, dass der Anteil von DB Cargo am deutschen Schienengüterverkehr im Jahr 2016 zwar immer noch 54 % betrug, aber in den sieben Folgejahren um 11 Prozentpunkte (bzw. 20 %) zurückgegangen ist. (27) In Dänemark und den Niederlanden fungiert DB Cargo als etablierter Anbieter (nach Einbeziehung anderer Akteure) mit einem Anteil von […] % bzw. […] % am lokalen Markt. Tabelle 2 Stellung von DB Cargo auf den Schienengüterverkehrsmärkten in verschiedenen Mitgliedstaaten Quelle: Studie von SCI Verkehr vom 6. September 2023, eingereicht von Deutschland, Seite 8. (28) In Bezug auf den breiteren Schienengüterverkehrsmarkt erklärt Deutschland, dass DB Cargo in drei Hauptteilsegmenten tätig ist. Diese sind: i) das Einzelwagenverkehrssegment, ii) das Ganzzugsegment und iii) das Segment des kombinierten Verkehrs. (29) Im Einzelwagenverkehrssegment (single-wagon load, SWL) bietet DB Cargo flexible Frachtdienste für kleinere Lieferungen an. Das Unternehmen sammelt einzelne Wagen von mehreren Kunden, stellt sie in Rangierbahnhöfen zu vollständigen Zügen zusammen und befördert sie durch ganz Europa. Diese Dienstleistung ist von wesentlicher Bedeutung für Wirtschaftszweige, die kleinere Mengen von Gütern befördern müssen, die nicht ganze Züge füllen. (30) Im Ganzzugsegment bietet DB Cargo Großabnehmern spezielle Züge für eine direkte Punkt-zu-Punkt-Beförderung von Gütern ohne Zwischenstopp an. Diese Dienstleistung ist ideal für Massengüter wie Kohle, Stahl und Chemikalien sowie für große Containertransporte. Ganzzüge helfen der Industrie, eine schnellere und kosteneffizientere Logistik mit hoher

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.