Europäische Union

93/464/EWG: Entscheidung des Rates vom 22. Juli 1993 über das Rahmenprogramm für prioritäre Maßnahmen im Bereich der statistischen Information 1993 bis 1997

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Quellenkennung: 31993D0464. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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assen- und Eisenbahnverkehr und den Verkehr auf Binnenwasserstrassen sowie durch eine Ausweitung auf die Luft- und Seeverkehrsstatistik weiterentwickelt werden. Das Informationssystem muß durch einen stärker verkehrszweigübergreifenden Ansatz konsolidiert werden, der die Durchführung von Erhebungen erleichtert und damit eine Verbindung der sektoralen Methodiken ermöglicht. 5. Die Statistik der Forschung und technologischen Entwicklung Die Kompetenzen, die der Gemeinschaft in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung durch die Einheitliche Akte und im Rahmen der Gemeinschaftspolitik zur Innovationsförderung übertragen wurden und die durch die Vereinbarungen von Maastricht noch an Gewicht gewonnen haben, erfordern aktuelle und genaue statistische Informationen. Im Rahmen dessen, was in dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates betreffend Statistiken über Forschung, Entwicklung und Innovation vorgesehen ist, zielt das Programm 1993 bis 1997 im wesentlichen auf eine Konsolidierung der derzeitigen Situation, gleichzeitig aber auch auf eine Ausweitung der Datenerhebung ab; dies betrifft vor allem neue Informationen über die Beschäftigten im F & E-Bereich, die Messung des technologischen Potentials der Regionen und die Auswertung von Pilot- Erhebungen über die Innovation. Die Zusammenarbeit mit der ÖCD muß intensiviert werden, damit innerhalb kürzerer Fristen Informationen über F & E-Finanzierung und -Ausgaben vorliegen. 6. Die Energiestatistik Die Entwicklung der Energiestatistik ist abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Situation im allgemeinen und von der Entwicklung des Energiemarktes im besonderen. Ziel der Maßnahmen ist eine Verbesserung der Bilanzen, und zwar sowohl hinsichtlich der Untergliederung nach Erzeugnissen als auch hinsichtlich der Aggregate. Die Preis- und Verbrauchserhebungen werden so zu erweitern sein, daß die statistische Erfassung verbessert wird. Die geplanten Maßnahmen zielen auf folgende Bereiche ab: Verbesserung und grössere Vergleichbarkeit des die Transparenz der Energiepreise und - ströme betreffenden Datenmaterials, Sicherung der Versorgung durch gezielte Maßnahmen zur Vergrösserung der geographischen Streuung der Ressourcen, Austausch von Energieerzeugnissen innerhalb der Gemeinschaft, rationelle Energienutzung, Verwendung erneuerbarer Energieträger, Umweltauswirkungen von bei der Umwandlung von Energieerzeugnissen auftretenden Emissionen (CO2, SO2 usw.) und deren wirtschaftliche Bewertung sowie regionale Energieinvestitionen. Die Strategie des sorgfältigen Umgangs mit den nicht-energetischen Rohstoffen stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Ergänzung dar. Die Öffnung der Netze kann die statistische Überwachung ihrer Nutzung erforderlich machen. 7. Die Tourismusstatistik Auf dem Gebiet der Tourismusstatistik ist im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraums ein Informationssystem zu entwickeln, das im wesentlichen auf Angebot und Nachfrage im Tourismussektor ausgerichtet ist. B. Die sektoralen Programme für die Verwaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Fischereipolitik Gegenstand Beitrag zur Erstellung der statistischen Informationen, die für die Verwaltung und Überwachung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Fischereipolitik beschlossenen Bestimmungen benötigt werden. Statistische Zielsetzung Vorschlag an die statistischen Systeme der Mitgliedstaaten: Durchführung gemeinschaftlicher Erhebungen, Erstellung vergleichbaren Datenmaterials anhand von nationalen Erhebungen, Anwendung harmonisierter Normen und Schaffung einer gemeinsamen statistischen Infrastruktur in den nachstehend aufgeführten Bereichen. 1. Die Landwirtschaftsstatistik Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und die Umsetzung der Ergebnisse einer im Rahmen des vorangegangenen Programms durchgeführten "Screening-Aktion" werden für die Landwirtschaftsstatistik in den kommenden Jahren beträchtliche Veränderungen bedeuten. Es scheint unvermeidlich, daß das Instrumentarium zur Erhebung von Daten über Erzeugung und Erzeugungsvorausschätzungen, Preise, Einkommen und Agrarstrukturen geändert werden muß. Ziel ist eine bessere Nutzung der für die Landwirtschaftsstatistik zu Verfügung stehenden Mittel bei gleichzeitiger weitestgehender Begrenzung der sich für die Landwirte ergebenden Belastung. a) Landwirtschaftliche Erzeugung Pflanzliche Erzeugung: Die Einführung von Stabilisatoren in verschiedenen Bereichen der pflanzlichen Erzeugung sowie gewisse Elemente der GAP-Reform haben die Notwendigkeit vergrössert, Qualität und Vergleichbarkeit der einschlägigen Statistiken zu verbessern und sie innerhalb kürzerer Frist zur Verfügung zu stellen. Mit der Reform der GAP werden die statistischen Ergebnisse noch grössere direkte Auswirkungen auf die Verwaltung der Märkte haben. Es ist daher nicht nur ein zwingender rechtlicher Rahmen für die Statistik der pflanzlichen Erzeugung zu schaffen, sondern es gilt auch weiterhin, sich ständig um die geeignetsten Mittel zur Gewährleistung ihrer Zuverlässigkeit und Objektivität zu bemühen, wobei gleichzeitig der Aufwand an finanziellen und personellen Mitteln möglichst gering zu halten ist. Zu diesem Zweck werden die Forschungsarbeiten in den Bereichen Stichproben- und Vorausschätzungsverfahren sowie Fernerkundung im Zusammenhang mit der Agrarstatistik weitergeführt und, sofern möglich, intensiviert werden. Tierische Erzeugung: Die gemeinschaftlichen Statistiken und Rechtsvorschriften müssen der Entwicklung der Märkte und der zu ihrer Verwaltung getroffenen Maßnahmen Rechnung tragen. Sie müssen daher regelmässig kritisch überprüft werden, damit die angestrebten Ziele insbesondere unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Produktionsumfangs in den einzelnen Ländern mit möglichst geringen Kosten erreicht werden können. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei der Verbesserung des Datenmaterials über Schlachtungen zu widmen. Versorgungsbilanzen: Diese Bilanzen entstehen durch die Synthese der Statistiken über das Aufkommen und die Verwendung der einzelnen pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse und ermöglichen damit insbesondere die Überwachung der Entwicklung des Selbstversorgungsgrades und des Verbrauchs. Die Einführung des neuen Systems für die Statistik des Intra-EG-Handels nach 1992 könnte Anpassungen erforderlich machen. Die Qualität der Bilanzen muß zusammen mit einer besseren Definition des wesentlichen Informationsbedarfs im Hinblick auf Detaillierungsgrad und geographische Gruppierungen verbessert werden, wobei zu berücksichtigen ist, daß diese Informationen im Rahmen von internationalen Abkommen, insbesondere des GATT, als Referenzdaten verwendet werden. Futtermittelbilanzen: Die zur Verfügung stehenden Futtermittelmengen sind seit zwei Jahrzehnten Gegenstand von Statistiken. Es wurden Studien durchgeführt, um den Ernährungsbedarf der Viehbestände und damit die Nachfrage nach Futtermitteln deutlich vor dem Bekanntwerden der Aufkommensdaten zu ermitteln. Es wurden und werden weiterhin Anstrengungen unternommen, um die Daten über Angebot und Nachfrage einander gegenüberzustellen und damit zu besseren Erkenntnissen über die von jeder einzelnen Tierart verbrauchten Futtermittel zu gelangen. Die Reform der GAP wird die Funktion des Marktes betonen und besondere Anstrengungen zur Bereitstellung von Informationen über die Höhe der - privaten und staatlichen - Bestände an landwirtschaftlichen Erzeugnissen erforderlich machen, da diese Bestände den Markt beeinflussen. b) Preise und Einkommen in der Landwirtschaft Die Überprüfung und Verbesserung der zu Erstellung der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung verwendeten Datenquellen und Verfahren stellt eine wichtige Aufgabe dar, die eine stärkere Harmonisierung der Statistiken der einzelnen Mitgliedstaaten und eine bessere Kenntnis der Unterschiede in den landwirtschaftlichen Einkommen in der Gemeinschaft ermöglichen wird. Die Qualität der Vorausschätzungen des landwirtschaftlichen Einkommens und ihre Analyse werden verbessert werden. Die Entwicklung und Weiterführung einer Analyse des Gesamteinkommens der landwirtschaftlichen Haushalte wird ein umfassenderes Verständnis des Gesamteinkommens in der Landwirtschaft ermöglichen. Kurz- und mittelfristige Vorausschätzungs- und Simulationsmodelle, die sich auf eine integrierte Datenbank für den Agrarsektor stützen, werden entwickelt und/oder aktualisiert werden. Sie finden bei Vorausschätzungen und Simulationen der Auswirkungen alternativer agrarpolitischer Maßnahmen Verwendung und liefern den politischen Entscheidungsträgern damit eine solide Basis für ihre Vorschläge. Die Mitgliedstaaten werden in diese Arbeiten stärker einbezogen werden. c) Agrarstrukturen Im Zeitraum 1993 bis 1997 werden die Mitgliedstaaten sämtliche in der Verordnung (EWG) Nr. 571/88 vorgesehenen Erhebungen über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe durchführen. Um den Zugang zu den Ergebnissen dieser Erhebungen und ihre Nutzung zu vereinfachen, wird das neue Datenbanksystem (EUROFARM) weiterentwickelt. Die statistische Auswertung von administrativen Datenquellen (Karteien), insbesondere über die Dauerkulturen, wird der Kommission unerläßliche Informationen über die Entwicklung der betreffenden Agrarsektoren an die Hand geben. d) Agro-Industrie An der Erhebung von Daten über die mit der Landwirtschaft zusammenhängenden Industriezweige wird weiter gearbeitet. Der Benutzerbedarf soll durch Rückgriff auf vorhandene Daten gedeckt werden, wobei man sich Verbesserungen der Unternehmensstatistik zunutze machen wird. e) Forstwirtschaft Die Verbesserung der Informationen über die Forstwirtschaft betrifft vor allem die Struktur der forstwirtschaftlichen Betriebe; Ziel ist die Erstellung eines gemeinschaftlichen Forstinventars. 2. Die Fischereistatistik Die gemeinsame Fischereipolitik erstreckt sich auf mehrere zentrale Bereiche, für die Statistiken bereitzustellen sind: die Marktverwaltung, die Erhaltung der Fischbestände und die Umstrukturierung der Fischereiwirtschaft. Die bereits erlassenen Verordnungen über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen und die für den Nordost- und den Nordwest-Atlantik geltenden Fangmengen sehen die Erstellung der notwendigsten Statistiken vor. In den kommenden Jahren muß die Qualität dieser Daten durch einen stetigen Austausch von Informationen über die von den Mitgliedstaaten verwendeten Methoden verbessert werden. Zur Verbesserung der vorhandenen Statistiken über die Fischerei im Mittelmeer und die Aquakultur wurden Vorarbeiten durchgeführt. C. Die sektoralen Programme für die Umweltpolitik Gegenstand Erarbeitung eines Systems von statistischen Indikatoren zur Aufstellung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der gemeinschaftlichen Umweltprogramme. Statistische Zielsetzung Vorschlag an die statistischen Systeme der Mitgliedstaaten: Durchführung gemeinschaftlicher Erhebungen, Erstellung vergleichbarer Statistiken anhand vorhandenen Datenmaterials, Anwendung harmonisierter Normen und Schaffung einer gemeinsamen statistischen Infrastruktur in dem nachstehend aufgeführten Bereich. Die Umweltstatistik Für den Bereich der Umwelt deckt sich die Laufzeit des Programms mit dem fünften Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Umweltschutz mit dem Titel "Towards sustainability", in dem die Grundprinzipien einer umweltgerechten Entwicklung (sustainability) und der geteilten Verantwortung (shared responsability) zwischen allen Beteiligten und Sektoren näher erläutert werden. Dieses Programm empfiehlt, von einer normativen Gesetzgebungsstrategie abzurücken in Richtung auf die Entwicklung einer Kombination aus wirtschaftlichen und sozialen Instrumenten, die es gestatten, das Ziel der dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung für alle Bereiche festzuschreiben, das Verhalten der verschiedenen Beteiligten zu ändern und ein Konzept der Umwelthaftung (environmental liability) einzuführen. Die Philosophie einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung wird weltweit von der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der UNO (UNCED) weiterverfolgt, die im Juni 1992 in Brasilien zusammengetreten ist und für die ein Zeitplan für das 21. Jahrhundert erarbeitet wurde, der auch einen Teil über die Entwicklung einer adäquaten Informationspolitik enthält. In Anbetracht dieser Situation müssten die zwischen 1989 und 1992 eingeleiteten Maßnahmen im Rahmen des Programms für die Umweltstatistik der Jahre 1993 bis 1997 weiterverfolgt und ausgebaut werden; ausserdem sollten die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen in die Praxis umgesetzt werden. Die prioritären Maßnahmen betreffen: - die Einführung eines Systems zur Erstellung einer Abfallstatistik in Verbindung mit den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft für die Abfallwirtschaft; - die Einführung eines Erfassungssystems in Verbindung mit den Erhebungen bei der Industrie über Schadstoffemissionen und Abfallaufkommen sowie die Ausgaben zur Abfallvermeidung und -beseitigung; Erfassung und Beschreibung der Öko-Industrien; - die Erstellung eines Emissions- und Abfallkatasters nach Wirtschaftszweigen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur (EUA) (Fortführung des Projekts Corinair); - die Harmonisierung der Statistiken über die staatlichen Ausgaben für den Umweltschutz und die Forschung und Entwicklung in diesem Bereich; - die Berechnung von Indikatoren und Durchführung von Analysen zu Verkehrs-, Rohstoff-, Energie-, Industrie-, Agrar- und Fremdenverkehrsstatistik im Rahmen der Umweltpolitiken für diese Bereiche; - die Beteiligung an internationalen Arbeiten zur Erstellung von Umweltsatellitenkonten. Folgende Faktoren dürften in den kommenden Jahren zu Fortschritten bei der statistischen Arbeit führen: Die Einführung gemeinschaftlicher Normen für die Umweltplanung, die Umweltrechnungslegung sowie die Umweltbilanz der Unternehmen und des öffentlichen Sektors; die verstärkte Information und ein grösseres Verantwortungsbewusstsein der einzelnen Verbraucher und Bürger; Fortschritte in der wissenschaftlichen Forschung zu den Ursachen und den Folgen der Belastung der Umwelt durch den Menschen sowie die Entwicklung einer entsprechenden Wirtschaftstheorie und empirischer Methoden zur Bewertung von Umweltschäden im Hinblick auf eine Berücksichtigung der durch die Verschlechterung des Umweltzustandes und die Erschöpfung der natürlichen Ressourcen bedingten Kosten in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. II. DIE SEKTORALEN PROGRAMME FÜR DIE SOZIALPOLITIK, DEN WIRTSCHAFTLICHEN UND SOZIALEN ZUSAMMENHALT SOWIE DEN VERBRAUCHERSCHUTZ Gegenstand Beitrag zur Entwicklung harmonisierter statistischer Indikatoren zu Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Bevölkerungsbewegung, Lebensstandard, Gesundheit, sozialer Sicherung, Bildung, Berufsausbildung und zu regionalen Unterschieden. Statistische Zielsetzung Vorschlag an die statistischen Systeme der Mitgliedstaaten: Unter Anwendung einheitlicher Verfahren Durchführung von statistischen Erhebungen oder Aufbereitung vorhandener Daten zu folgenden Bereichen: 1. Die Beschäftigungsstatistik Die bereits durchgeführten Arbeiten zur Vervollständigung des Inhalts und zur Verbesserung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung finden hier ihre volle Rechtfertigung. Die Arbeitskräfteerhebung bleibt auch weiterhin für die Beschäftigungsstatistik von zentraler Bedeutung und erhält durch Artikel 123 des Vertrags, der die Aufgaben des Sozialfonds um die Förderung der Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse und an die Veränderung der Produktionssysteme, insbesondere durch berufliche Bildung und Umschulung im Rahmen der Zielsetzungen 3 und 4 erweitert, eine neue Dimension. Die Gemeinschaftserhebung wird in noch stärkerem Masse als in der Vergangenheit Grundlage und gemeinsamer Rahmen für die Schätzungen sein, die andere detailliertere oder in kürzeren Abständen durchgeführte Statistiken der Mitgliedstaaten ergänzen sollen. So wird es nicht nur möglich sein, monatlich vergleichbare Arbeitslosenquoten zu berechnen, sondern auch das Problem des Arbeitsvolumens in Volkswirtschaften mit immer stärker variabler Arbeitsorganisation (Teilzeitarbeit, Mehrfachtätigkeit, Kombination von Arbeit und Ausbildung usw.) besser zu erfassen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Möglichkeiten zur Entwicklung kurzfristiger Beschäftigungsindikatoren auf sektoraler Ebene. 2. Die Statistik der Lebens- und Arbeitsbedingungen und die Sozialschutzstatistik Die prioritären Maßnahmen in diesem Bereich lassen sich in drei grosse Teilgebiete untergliedern: a) Bevölkerung - Jährliche Bereitstellung einer Gesamtheit von kohärenten und vergleichbaren Daten zur demographischen Lage und zur Bevölkerungsentwicklung; - Fortführung der Arbeiten an den Bevölkerungsvorausschätzungen; - Bereitstellung von Informationen über die Mobilität innerhalb der Gemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung der Wanderungsströme, der Qualifikation und des Alters; - Deckung des Bedarfs an statistischen Informationen zur Zuwanderung aus Drittländern mit den Schwerpunkten Familienzusammensetzung, Ausbildung und Qualifikation der Zuwanderer; - Aufbau eines EG/EFTA-Informationssystems für Bestands- und Stromdaten zur Migration. b) Arbeitsbedingungen - Bereitstellung von statistischen Informationen über Arbeitsbedingungen, insbesondere die Art der Arbeitsverträge und der Arbeitszeitregelungen, zur Unterstützung geplanter Richtlinien; - Verbesserung der Informationen zu Löhnen bzw. Gehältern und Arbeitskosten, insbesondere durch die Durchführung von Erhebungen über die Lohn-/Gehaltsstruktur, anhand derer Informationen zum Qualifikationsniveau und zur Verteilung der Löhne/Gehälter nach Unternehmensgrösse, Wirtschaftszweig und Regionen gewonnen werden können. Durch diese Verbesserung soll es ausserdem möglich werden, dem in der "Stellungnahme über angemessene Entlohnung" und dem dritten Programm für die Chancengleichheit von Frau und Mann (gleiche Arbeit, gleicher Lohn) festgestellten Bedarf zu entsprechen; - die Entwicklung von kurzfristigen Indikatoren zu den Arbeitskosten; - Erstellung von Indikatoren zu den Arbeitgeber-Arbeitnehmer- Beziehungen (Arbeitskampfmaßnahmen, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Tarifverhandlungen usw.). Da sich die Gemeinschaft das Ziel der Chancengleichheit für Frauen und Männer gesetzt hat, muß bei allen Statistiken, die dies von ihrer Art her erlauben, eine Unterscheidung nach Geschlecht vorgenommen werden. c) Lebensbedingungen und Sozialschutz - Verbesserung von Vergleichbarkeit und Erfassungshäufigkeit der Daten zu Verbrauch und Lebensbedingungen der privaten Haushalte; - Aufbau einer Datenbank mit Daten zur Einkommensverteilung unter besonderer Berücksichtigung der Einkommen älterer Menschen im Rahmen des europäischen Jahrs der älteren Menschen (1993); - Einführung eines europäischen Panels für die Erfassung des Einkommens und der Lebensbedingungen der privaten Haushalte als Instrument zur Beobachtung der sozialen Auswirkungen des Binnenmarktes; - Weiterführung und Verbesserung der Armutsindikatoren unter Einbeziehung nichtmonetärer Faktoren; - Weiterführung der Statistiken über die Sozialschutzausgaben und -einnahmen (Essoß), insbesondere vor dem Hintergrund der Vorschläge für Empfehlungen betreffend die Konvergenz der Ziele der sozialen Sicherheit und das Mindestniveau; - Betreuung der mikroökonomischen Studien über die Rentenquoten nach Funktionen; - regelmässige Aktualisierung des "Digest of Statistics on Social Protection in Europe"; - zweijährliche Aktualisierung der Statistik über die soziale Lage der Behinderten; - Aufbau einer Datensammlung zum Zeitbudget der Europäer; - Bereitstellung von Daten zu Maßnahmen und Finanzmitteln, die für Familienhilfsdienste bestimmt sind. 3. Die Statistik der allgemeinen und beruflichen Bildung Die Entwicklung von Statistiken über die allgemeine und insbesondere die berufliche Bildung gehört zu den grossen neuen und dringenden Aufgaben des statistischen Systems der Gemeinschaft. Die Verbesserung der Vergleichbarkeit des statistischen Datenmaterials durch die Ausarbeitung realer Entsprechungen zwischen den nationalen Systemen der allgemeinen und der beruflichen Bildung ist eine wichtige Aufgabe, bei der es darum geht, eine bessere Kenntnis der Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten zu erhalten. Die Entwicklung der Information in diesem Bereich wird auf der spezifischen Aufbereitung von Daten aus verschiedenen Verwaltungsdateien aufbauen. 4. Die Statistik über Gesundheit und Sicherheit Bei den für diesen Bereich geplanten Maßnahmen geht es um die Analyse der Mortalität und der Morbidität bzw. deren Ursachen. Im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten und den betroffenen internationalen Organisationen, insbesondere der Weltgesundheitsorganisation, wird die systematische Zusammenstellung von vergleichbaren Daten entwickelt und weitergeführt. Darüber hinaus verlangen die Entschließung des Rates vom 21. Dezember 1987 sowie die Richtlinie vom 22. Juni 1989 die Harmonisierung der Statistiken über Unfälle am Arbeitsplatz und Berufskrankheiten. Die Arbeiten in diesem Bereich werden fortgesetzt. 5. Die regionale und subregionale Statistik Bei der Weiterentwicklung der Regionalstatistik wird folgendes angestrebt: - eine geschlossenere Anwendung des Konzepts der regionalen Konten unter Einbeziehung aller Regionen - einschließlich der neuen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland - in allen Mitgliedstaaten; - eine Verbesserung der regionalen Repräsentativität der Gemeinschaftserhebungen und der Ausbau der Auswertungsmöglichkeiten; - die Verbesserung von Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der regionalen Indikatoren, die bei der Umsetzung der Verordnungen zu den Strukturfonds verwendet werden; - regionale Daten zum öffentlichen Sektor; - der Aufbau eines gemeinsamen Informationssystems für subregionale Daten, das es möglich macht, das Gebiet der Gemeinschaft nach funktionalen und geographischen Gesichtspunkten zu untergliedern (Arbeitsmarktregionen, städtische/ländliche Gebiete usw.), die Datensammlung zu organisieren und die DV-technischen Voraussetzungen für eine kartographische Darstellung der raumbezogenen und der regionalen Daten zu schaffen; - die Entwicklung von Indikatoren für die Faktoren, die die Perspektiven und Möglichkeiten für Entwicklung und strukturelle Anpassung nachhaltig beeinflussen, wie z.B.: - das Qualifikationsniveau der Humanressourcen, - Investitionen, - vorhandene Infrastrukturen, - das Innovationspotential, - das Unternehmerpotential, wie es sich beispielsweise in der Entwicklung der Zahl der Unternehmensgründungen und -schließungen niederschlägt. 6. Die Statistik über den Verbraucherschutz Titel XI des neuen Vertrags über die Europäische Union enthält einen Artikel zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Sicherstellung einer angemessenen Verbraucherinformation. Vor diesem Hintergrund sollten Daten verfügbar sein zur: - Beeinträchtigung von Gesundheit und Sicherheit durch die Verwendung bestimmter Produkte oder die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen sowie zu Unfällen in Haushalt und Freizeit; - Entwicklung der Ausgaben der Verbraucher nach Handelssektor und Vertriebsart (stationäre Handelsgeschäfte oder Versandhandel). Schließlich gilt es, eine statistische Information neuer Art zu schaffen, mit der nicht nur erfasst werden kann, in welchem Masse der Binnenmarkt in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft neue Märkte (z.B. für Finanzinstitute) schafft, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt (z.B. grenzueberschreitender Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Gemeinschaft) festgestellt werden kann. III. DIE SEKTORALEN PROGRAMME FÜR DIE WIRTS

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.