Europäische Union

86/596/EWG: Entscheidung der Kommission vom 26. November 1986 über ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG-Vertrags (IV/31.204 - MELDOC) (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

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und »diesen dazu zu benutzen, den Markt (sowohl im negativen als auch im positiven Sinne) zu spalten". Das Protokoll der Sitzung des »Milch"-Lenkungsausschusses vom 22. Februar 1980 berichtete unter Punkt 6 »Belgische Milchimporte in Plastikflaschen", daß es das beste Mittel sei, »die Gewinnspannen für in Plastikflaschen abgefuellte Milch in Belgien durch niedrigere Angebote aus Holland weiter zu untergraben", und weiter hieß es dort; »es sollte ein gemeinsamer Fonds errichtet werden und ein selbständiger Marketingfachmann beauftragt werden, die Belgier so unter Druck zu setzen, daß sie von selber kommen und sprechen wollen". (26) Der Eindruck der Meldoc-Mitglieder, daß es in ihrem gemeinsamen Interesse lag, etwas zu unternehmen, um den Anteil Belgiens am niederländischen Markt zurückzudrücken, kam auch in einem Vermerk vom 2. Mai 1980 unter dem Titel »Einige ,Schlagzeilen' zum Plastikflaschen-Absatz" zum Ausdruck. Der Vermerk vom 2. Juni 1980 bezog sich auf die oben bereits erwähnte Feststellung, daß alle Kosten im Zusammenhang mit der Ausdehnung der niederländischen Erzeugung haltbar gemachter Milch in Plastikflaschen »gepoolt" werden sollten. Die Diskussion wurde in der Sitzung des »Milch"-Lenkungsausschusses vom 6. Juni 1980 mit dem Beschluß beendet, zu versuchen, die belgischen Verkäufe in den Niederlanden einzufrieren. Die Meldoc-Mitglieder würden versuchen, das Wachstum in diesem Marktbereich an sich zu reissen. Es wurde vereinbart, gemeinsam vorzugehen, um das voraussichtliche jährliche Wachstum von 10 bis 15 Millionen Liter entweder durch Verkaufsverpflichtungen oder Pooling der Verluste selbst zu übernehmen. (27) 1981 erschien zum erstenmal UHT-Milch aus Deutschland auf dem niederländischen Markt. Zunächst dachte man, daß die UHT-Milch langfristig die in Plastikflaschen abgefuellte, haltbar gemachte Milch verdrängen und ausländische Lieferanten einen zunehmenden Anteil am Markt der haltbar gemachten Milch gewinnen würden. Die Meldoc-Gruppe befürchtete, daß diese Tendenz schließlich ihrer eigenen Marktstellung im Sektor Milch und Milcherzeugnisse schaden würde. Daher wurden Sonderlieferungen von UHT-Milch durch sie selbst vereinbart. Die Erörterungen über die zu treffenden Vereinbarungen beruhten auf der Grundlage, daß die ursprünglich von den Partnern vereinbarten politischen Ziele gültig blieben. Diese Ziele wurden in einem Dokument vom 29. Dezember 1982 wie folgt formuliert: »a) Verteidigung der Gewinnspannen für sterilisierte Milch; b) Schutz vor weiteren Einfuhren von haltbar gemachter Milch aus dem Ausland; c) langfristig (nach Aufbau eines erheblichen Absatzvolumens) Verwirklichung eines ausgewogenen Vertriebs der Produktion, so daß auf eine finanzielle Entschädigung verzichtet werden kann". (28) Die Vereinbarung sah vor, daß die Lieferanten von UHT-Milch für ihre Verluste von den anderen Mitgliedern entschädigt werden. Die Differenz zwischen dem Verkaufspreis ab Lager und einem vereinbarten »Meldoc-Gestehungspreis" wurde einem Pool zugeführt, dessen Gesamtbetrag sich die Mitglieder in folgender Weise teilten: Melkunie 26 %, DOMO 16 %, Coberco 22 %, Campina 29 % und ML 7 %. Es wurde vereinbart, daß Melkunie das Geld zur Entschädigung der anderen Lieferanten bis zur Begleichung der Rechnungen vorschießt. Die Regelung umfasst UHT-Vollmilch und Magerschokoladenmilch (Vermerk vom 1. Februar 1982). (29) Die Verluste im Zusammenhang mit UHT-Lieferungen von Campina an Aldi (eine grosse deutsche Supermarktkette, die auch in den Niederlanden tätig ist) beliefen sich 1982 auf insgesamt 947 858 Gulden. Für 1983 liegen für UHT-Lieferungen von Campina und Coberco an Aldi und von ML an Edah (eine Supermarktkette) diesbezueglich folgende Zahlen vor: (in hfl) 1.2.3.4 // // // // // // Campina an Aldi // Coberco an Aldi // ML an Edah // // // // // Melkunie // 16 490 // 261 426 // 172 509 // DOMO // 4 639 // 160 828 // 106 160 // Coberco // 6 451 // 221 207 // 145 970 // Campina // 7 080 // 291 590 // 192 414 // ML // 4 028 // 70 384 // 46 445 // // // // // Insgesamt // 38 688 // 1 005 435 // 663 498 // // // // (1) ABl. Nr. 13 vom 21. 2. 1962, S. 204/62. (2) ABl. Nr. 30 vom 20. 4. 1962, S. 993/62. (3) ABl. Nr. 53 vom 1. 7. 1962, S. 1571/62. (4) ABl. Nr. 127 vom 20. 8. 1963, S. 2268/63. (1) ABl. Nr. L 148 vom 28. 6. 1968, S. 13. (1) Staatsblad 52. (30) Die Ergebnisse der Meldoc-Politik, das Meldoc-Absatzvolumen gegenüber ausländischen Lieferanten zu schützen, werden für die Jahre 1980-1982 in einem Vermerk vom 24. Oktober 1983 wie folgt beschrieben: »In diesen Jahren verfolgten wir eine Politik, die darin bestand, die Einfuhren von in Plastikflaschen abgefuellter Milch durch in Kartons abgefuellte UHT-Milch zu ersetzen. Eine Politik, die nicht ohne Ergebnisse blieb, obwohl sie nur durch drastische Preissenkungen erzielt werden konnte. Einer der Hauptgründe für diese Politik bestand darin, Belgien und Deutschland möglichst wenig Gelegenheit zu lassen, auf dem Milchmarkt, auf dem wir wegen hoher Preise anfällig waren, vorzustossen". In einer Sitzung der Meldoc-Arbeitsgruppe »Haltbar gemachte Milch" vom 5. Mai 1983 wurden die Ergebnisse der gemeinsamen Politik auf dem Gebiet der haltbar gemachten Milch wie folgt zusammengefasst: »Insbesondere die Belgier haben viel Boden verloren. Berücksichtigt man die Zunahme der Verkäufe an Aldi, dann wurden auch die Deutschen hart geschlagen. Nach einer Aussprache kam man zu dem Schluß, daß in den kommenden Jahren eine Kapazität von etwa 100 bis 125 Millionen Liter von in Kartons abgefuellter UHT-Milch notwendig sein wird". (31) Intensive Gespräche unter den Meldoc-Mitgliedern fanden auch in den kommerziellen Arbeitsgruppen statt. Die Informationen, die dabei ausgetauscht wurden, betrafen nicht nur haltbar gemachte Milch, sondern auch Frischmilch und Milcherzeugnisse. In einem Dokument vom 24. Mai 1982 heisst es bezueglich der allgemeinen Meldoc-Politik, daß die Partner bei Preisbeschlüssen die Stellung des anderen berücksichtigen sollten. Preisvorschläge wurden in den Arbeitsgruppen tatsächlich eingehend besprochen. Im Bericht der 11. Sitzung des »Milch"-Lenkungsausschusses heisst es in Ziffer 3 in bezug auf die Liste Nr. 55 der Ergebnisse der kommerziellen Arbeitsgruppe: »Es kam wie üblich zu echten Konsultationen über die Festsetzung der Preise gegenüber den einzelnen Kunden". Ein abschließendes Beispiel für die eingehenden Meinungsaustausche über Preisfestsetzungen stellt die Liste Nr. 15 der Ergebnisse der Sitzung der Arbeitsgruppe »Haltbar gemachte Milch" und »Frischmilch" vom 17. Januar 1984 dar. Einige Grossabnehmer werden in bezug auf die Preise, die für sie festgesetzt werden, einzeln durchgegangen. (32) 1983 ereignete sich, was die Meldoc-Gruppe seit vielen Jahren befürchtete, nämlich Frischmilcheinfuhren. Am 29. Juli fand eine Sondersitzung des Ausschusses »Politik" statt, in der das Problem der Frischmilcheinfuhren erörtert wurde. Im Bericht über diese Sitzung wurde die Darstellung durch den Vorsitzenden wie folgt zusammengefasst: »Die hohe Gewinnspanne für Frischmilch in den Niederlanden ist für die ausländische Konkurrenz (vor allem aus Belgien und Deutschland) attraktiv." Anschließend werden mehrere Beispiele belgischer und deutscher Einfuhren erwähnt. Die eingeführte Milch ist für den Verbraucher von annehmbarer Qualität und wird unter dem niederländischen Mindestverbraucherpreis verkauft. (33) Vor und nach der Sitzung vom 29. Juli 1983 wurden mehrere Sondermaßnahmen ergriffen, um die Flut der Frischmilchimporte einzudämmen. Diese Maßnahmen werden nachstehend erörtert, wobei Bezug genommen wird auf einen Vermerk des Meldoc-Sekretariats vom 24. Oktober 1983 unter dem Titel »Einige Fakten und der Hintergrund zu den Preissenkungen vom 12. September und 17. Oktober 1983". Darin werden die Situationen und die ergriffenen Maßnahmen beschrieben. Soweit die Kommission feststellen konnte, bestanden diese Maßnahmen darin, Ziko (1) davon zu überzeugen, keine Frischmilch aus der Bundesrepublik Deutschland einzuführen, und bei den belgischen Lieferanten vorstellig zu werden, um sie dazu zu bewegen, ihre Lieferungen an holländische Abnehmer einzustellen, sowie in dem Dumping auf dem belgischen Markt. (34) Da Ziko mit den von MU erhaltenen Rabatten nicht zufrieden war, wollte er volle und halbvolle Milch aus Deutschland ausprobieren. In einem Vermerk der 151. Sitzung des MU-Verkaufspersonals vom 28. März 1983 wurde die Gefahr erkannt, daß dies auf andere Kunden übergreifen würde, die sich ebenfalls für Einfuhren aus Deutschland interessieren. An den voraussichtlichen deutschen Lieferanten wurde mehrere Male herangetreten, und MU machte ihm klar, daß Lieferungen von voller und halbvoller Milch auf dem niederländischen Markt auf die Gewinnspannen der grossen niederländischen Molkereien drücken würden. (35) Der Ziko-Fall wurde in mehreren Meldoc-Sitzungen erörtert, z. B. in den Sitzungen des »Milch"-Lenkungsausschusses vom 6. Mai und 3. Juni 1983. Aus den Protokollen der verschiedenen Sitzungen geht eindeutig hervor, daß man sich innerhalb der Meldoc-Organisation darin einig war zu versuchen, Ziko davon abzuhalten, mit Importen aus Deutschland zu beginnen. (36) MU schloß einen Mehrjahresvertrag mit Ziko für Frischmilch und Milchprodukte ab. Die Vertragsklausel Nr. 1 liest sich wie folgt: »Alle aufgeführten Ziko-Mitglieder sind damit einverstanden, die grundlegenden Frischmilch- und Milcherzeugnisse für alle ihre Geschäfte von der Melkunie Holland zu beziehen". Daß der ausdrückliche Zweck des Vertrages mit Ziko darin bestand, die Einfuhren abzuwenden, beweist folgender Auszug aus dem Vermerk des Meldoc-Sekretariat vom 24. Oktober 1983: »Inzwischen drohte die Ziko-Gruppe mit Einfuhren aus Deutschland. Durch einen Extrarabatt gelang es uns aber, Ziko zur Unterzeichnung eines mehrjährigen Bezugsvertrages zu gewinnen". (37) Der von Ziko in Aussicht genommene deutsche Lieferant Naarmann hatte für seine Lieferungen an Ziko Verpackungsmaterial erhalten. MU erklärte in einem Schreiben an die Kommission, daß er Ziko die Ausgabe für die Zuteilung des Verpackungsmaterials an Naarmann erstattet habe, nachdem Ziko beschlossen hatte, keine halbvolle oder volle Frischmilch von Naarmann zu beziehen. Die Meldoc-Mitglieder teilten sich die vorerwähnten Kosten. Der Rechnungsabschluß für 1983 enthält einen Posten von 26 289 Gulden für »Papier-Erstattung Deutschland", der auf die Mitglieder aufgeteilt wurde. »Dumping" ( 1) in Belgien (38) Gegen Ende Mai 1983 begann Edah, eingeführte volle und halbvolle Frischmilch in einer Vielzahl seiner Filialen im Süden der Niederlande zu verkaufen. Die gesamte Milch aus Belgien wurde um 0,10 Gulden pro Liter billiger als die niederländische Vollmilch verkauft. Daraufhin versuchte Meldoc dreimal ohne Erfolg, die belgischen Lieferanten zur Einstellung ihrer Lieferungen zu bewegen. Der Vermerk vom 24. Oktober 1983 stellt fest, daß die belgischen Lieferanten anfänglich ein gewisses Interesse bekundeten, später aber wegen Meinungsverschiedenheiten entschieden wurde, daß weitere Versuche sinnlos seien. (39) Während des Sommers nahmen die belgischen Milcheinfuhren zu. In einem bei MU am 27. September 1983 abgefassten Zwischenbericht wird festgestellt, daß Frischmilcheinfuhren und Markteinbussen unannehmbar seien. Zwei Tage später, am 29. September, fand eine Sitzung des Lenkungsausschusses über die Zunahme der Einfuhren statt. Verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Einfuhren wurden besprochen. Es wurde unter anderem beschlossen, daß Campina 10 Millionen kg Milch in Belgien mit der Absicht kauft, die belgischen Lieferanten an den Verhandlungstisch zu bekommen. (40) In einem internen MU-Vermerk vom 29. September 1983 heisst es, daß hinsichtlich der belgischen Einfuhren mehrere Vereinbarungen geschlossen worden seien, unter anderem eine Vereinbarung über die Aufnahme einer »Dumping"-Kampagne gegen haltbar gemachte Milch in Belgien. Die Vertragspartner reservierten dafür 10 Millionen Liter in Plastikflaschen und 5 Millionen Liter in Kartons abgefuellte Milch. All diese Maßnahmen zielten darauf ab, starken Druck auf die belgischen Gewinnspannen für haltbar gemachte Milch auszuüben. (41) In einem internen Vermerk von Campina vom 18. Oktober 1983 wird erklärt, daß die Gestehungskosten der Erzeugnisse, die auf dem belgischen Markt »gedumpt" werden sollten, nach Absprache mit Meldoc erstattet würden. In einem zweiten Vermerk vom 24. Oktober 1983 heisst es, daß beschlossen wurde zu versuchen, an möglichst vielen Adressen möglichst geringe Mengen haltbar gemachte Milch in Belgien zu verkaufen, »d. h. eine solche Streuung zu betreiben, daß der grösstmögliche Preissturz verursacht wird". Darin heisst es ausserdem, es sollte nicht der Eindruck erweckt werden, daß die Unternehmen der niederländischen Milchindustrie unter einer Decke steckten. (42) Die Milch wurde den belgischen Abnehmern (Delhaize, Dial und CFC) von Mona-Belgium in Rechnung gestellt, einer Tochtergesellschaft der Melkunie Holland. Mona kaufte die Milch von Melkunie, die ihrerseits den grössten Milchanteil von Coberco und Campina bezog. Coberco und Campina lieferten Milch direkt an belgische Kunden, stellten sie aber Melkunie in Rechnung. Die Kommission verfügt über schriftliches Beweismaterial über sämtliche dieser Transaktionen zwischen Melkunie und Mona sowie zwischen Mona und Delhaize, Dial bzw. CFC. (43) Die Kommission hat eine fast vollständige Liste der Preise der an die belgischen Einzelhändler im Jahre 1983 gelieferten Milch erhalten. Die Lieferungen von in Plastikflaschen abgefuellter Vollmilch durch Volnij an Melkunie sollen als Beispiel dienen. Melkunie zahlte für diese Milch 103 Gulden für 100 Liter. Melkunie stellte Mona 80,93 Gulden für 100 Liter in Rechnung, also 22,07 Gulden weniger als an Volknij gezahlt worden waren. Mona verkauft die Milch an Dial und Delhaize für 82,45 bzw. 83,22 Gulden je 100 Liter, also um 20,55 bzw. 19,78 Gulden unter dem Preis, den Volnij zu Beginn der Transaktion in Rechnung gestellt hatte. (44) Diese Lieferungen fanden auch noch statt, als die Kommission bei den Unternehmen Nachforschungen anstellte. Ein Vermerk von Melkunie vom 13. Juni 1984 beweist, daß die mit Verlust betriebenen Verkäufe niederländischer Milch auf dem belgischen Markt anhielten. Nachdem Coberco/Volnij ab 1. Juni 1984 keine in Plastikflaschen abgefuellte Milch mehr herstellten, übernahmen Campina und Melkunie die Lieferungen. (45) In einem Dokument für die 135. Sitzung des Lenkungsausschusses vom 2. März 1984 heisst es in bezug auf die Lieferungen haltbar gemachter Milch an Delhaize, daß - Volnij und Campina etwa 100 000 bzw. 50 000 Liter Vollmilch in Plastikflaschen pro Woche lieferten, - die Rechnung hierfür von Mona-Belgium unter der Verantwortung der MU-Fischmilchabteilung ausgestellt wurde, und - der Liefervertrag vom 1. Dezember 1983 bis um den 1. Juni 1984 gültig war. Im Sitzungsprotokoll steht, daß beschlossen wurde, in den nächsten Sitzungen einen Vorschlag für die Verteilung der Kosten zu unterbreiten. Hierbei ging es um Kosten in Höhe von etwa 687 500 Gulden. (46) Ein Dokument vom 4. April 1984 unter dem Titel »Zusätzliche Entscheidungen für den Rechnungsabschluß 1983" enthält folgenden Absatz: »Lieferungen an belgische Abnehmer Es wurden folgende Vereinbarungen für Lieferungen von Coberco (Volnij), Campina und Melkunie an belgische Abnehmer getroffen: a) Es handelt sich um haltbargemachte Milch in Plastikflaschen und UHT-Milch. b) Lieferzeit: November 1983 bis Anfang Juni 1984. c) Die Hoechstmengen sind beschränkt auf 10 Millionen Liter Milch in Plastikflaschen und 5 Millionen Liter UHT-Milch. d) Die Lieferanten erhalten einen Ausgleich für die Differenz zwischen Gestehungskosten und Verkaufspreisen (durchschnittlich 15 Cent je Liter). Für 1983 müssen die November/Dezember-Lieferungen abgerechnet sein." (47) Die Rechnungen für Meldoc-Tätigkeiten wurden auf dem MU-Computer geführt und verarbeitet. Während der Nachforschungen bei MU wurde ein Eingang von 117 577,79 Gulden mit dem Bezug »Vermerk 4.01.02" und der Bezeichnung »Meldoc sterile Milch Belgien" auf Seite 6 des Hauptbuches, das am 31. Dezember 1983 abschließt, zur Datenverarbeitung am 12. März 1984 gefunden. Dieser Betrag stellte den Verlust dar, der durch das »Dumping" holländischer haltbar gemachter Milch auf dem belgischen Markt verursacht worden war. Der Finanzleiter von MU, der gegenüber dem Leiter für Frischmilchtransaktionen verantwortlich war und MU in vielen Meldoc-Arbeitsgruppen vertrat, hatte bereits einen Prozentsatz dieses Betrages zu Lasten der Melkunie verbucht. (48) In ihren Antworten auf das Kommissionsschreiben vom 6. Juni 1984 stritten die Meldoc-Partner ab, daß sie die Absicht hatten, die Kosten der Verlust-Transaktionen auf dem belgischen Markt untereinander aufzuteilen, obwohl sie zugaben, daß in Sitzungen über eine derartige Aufteilung des Verlustes gesprochen worden war. Das Protokoll der 139. Sitzung des Lenkungsausschusses vom 2. Juni 1984, in dem auch von den Nachforschungen der Kommission die Rede ist, enthält den Hinweis, daß im Hinblick auf die voraussichtliche kommerzielle Entwicklung und die Nachforschungen der Europäischen Kommission alle Partner der Ansicht waren, daß bei einer Aufteilung der Kosten generell Vorsicht geboten sei und daß »der seinerzeitige Vorschlag des Vorsitzenden für gemeinsame Beiträge zu möglichen Verlusten bei Verkäufen der Melkunie an belgische Abnehmer schließlich aufgegeben" wurde. (49) In ihrer Verteidigungsschrift und während der Anhörung erklärten die Meldoc-Partner, daß ihr Vorgehen am belgischen Markt, das im vorangegangenen Absatz beschrieben wurde, eine Reaktion auf angebliche wettbewerbsfeindliche Praktiken auf eben diesem Markt war. Obwohl sie zugaben, daß ihre Reaktion auf belgische Importe möglicherweise in den Anwendungsbereich des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag fallen könnte, waren sich die Meldoc-Partner darin einig, daß unter den gegebenen Umständen die Verhängung von Geldbussen unangebracht wäre. (50) In dem Arbeitspapier Nr. 3 vom 21. März 1983 für eine Sitzung der Gruppe »Politik" am 30. März 1983 wird von der Kooperationspolitik für die Zeit 1984-1985 gesprochen. Die Mitglieder des »Milch"-Lenkungsausschusses wohnten dieser Sitzung bei. Im Arbeitspapier heisst es, daß es »notwendig ist, die vernünftige Wettbewerbsstellung der Mitglieder gegenüber dem Ausland zu stärken und zu erweitern". Zu diesem Zweck sollten sich die Mitglieder bemühen, ihre Gestehungskosten zu senken, ihr Produktangebot zu erneuern und die Beziehungen zu Großkunden zu verbessern. Über belgische Importe, die sich laut Vermerk seinerzeit jährlich auf 5 Millionen Liter Milcherzeugnisse beliefen, steht geschrieben: »Unsere Gegenmaßnahmen in Belgien bestehen darin, Druck auf die dortigen bereits generell niedrigen Preise auszuüben, und zwar durch drastische preissenkende Angebote und die Lieferung von etwa 200 000 Liter haltbar gemachter Milch wöchentlich bis zum 1. Juni. Die Fortsetzung dieser Maßnahme und die Mittel hierzu (Kosten von etwa 15 Cents/Liter) stehen gegenwärtig zur Diskussion". Unter Bezugnahme auf Einfuhren aus Deutschland durch Pollfood, der nur Großkunden belieferte, spricht das Arbeitspa pier von einem »unverantwortlich" intensiven Preisdruck in diesem Marktbereich und erklärt, daß »unsere bisherige Taktik, ihnen so wenig Raum wie möglich zu lassen" angepasst werden sollte. Weiterhin heisst es: »Wettbewerbsreaktionen müssen wie bisher gemeinsam besprochen, beschlossen und notfalls finanziell ,gepoolt' werden. Sie müssen nach Möglichkeit unter der direkten Verantwortung eines oder mehrerer Mitglieder durchgeführt werden". (51) Das Arbeitspapier empfahl, daß die Aktion zur Rückgewinnung der vor allem an belgische Lieferanten verlorengegangenen Verkäufe von haltbar gemachter Milch und Milcherzeugnissen (etwa 130 Millionen Liter Milch in Plastikflaschen) fortgesetzt werden müsse. Ausländische Einfuhren wurden auf etwa 100 Millionen Liter jährlich geschätzt, und zwar bei einem äusserst scharfen Preiswettbewerb mit den deutschen Lieferanten von UHT-Milch. Die Mitglieder sollten sich darum bemühen, daß ihre Produktionskapazitäten möglichst voll ausgelastet und nur nach gemeinsamer Beratung Kapazitätserweiterungen beschlossen würden. II. RECHTLICHE BEURTEILUNG A. Artikel 2 der Verordnung Nr. 26 (52) Die Tätigkeiten der grossen Meldoc-Organisation betreffen die Herstellung von und den Handel mit im Anhang II zum Vertrag (1) genannten landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Diese Erzeugnisse fallen unter Artikel 1 und 2 der Verordnung Nr. 26, deren Artikel 1 vorsieht, daß Artikel 85 bis 90 des Vertrages auf Vereinbarungen über solche Erzeugnisse anwendbar sind, während Artikel 2 Ausnahmen der Anwendung des Artikels 85 auf Vereinbarungen über derartige Erzeugnisse vorsieht. Gemäß Artikel 2 Absatz 1 erster Satz der Verordnung Nr. 26 gilt Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages nicht für Vereinbarungen, Beschlüsse und Verhaltensweisen, die wesentlicher Bestandteil einer einzelstaatlichen Marktordnung sind oder zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 39 des Vertrages notwendig sind. Nach Artikel 2 Absatz 1 zweiter Satz gilt er insbesondere nicht für Vereinbarungen, Beschlüsse und Verhaltensweisen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben, Vereinigungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben oder Vereinigungen von solchen Erzeugervereinigungen aus einem Mitgliedstaat, soweit sie ohne Preisbindung die Erzeugung oder den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder die Benutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen für die Lagerung, Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse betreffen, es sei denn, die Kommission stellt fest, daß dadurch der Wettbewerb ausgeschlossen wird oder die Ziele des Artikels 39 des Vertrages gefährdet werden. (53) Die nationalen Marktordnungen für Milch und Milcherzeugnisse wurden durch die gemeinsame Marktorganisation ersetzt, für die die Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 des Rates (2) gelten. Demzufolge kann die erste Ausnahme des Artikels 2 Absatz 1 erster Satz der Verordnung Nr. 26 für die Vereinbarung über die Errichtung der grossen Meldoc-Organisation nicht gelten. (54) Im übrigen ist die Vereinbarung über die Errichtung der grossen Meldoc-Organisation für die Verwirklichung der Ziele des Artikels 39 des Vertrages nicht notwendig. Der dritte Absatz der Präambel zur Verordnung Nr. 26 macht klar, daß diese Ausnahme nur insoweit anwendbar ist, als die Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 des Vertrages die Verwirklichung der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik in dem betreffenden Sektor gefährden würde. Die Mittel, die im Milchsektor verwendet werden dürfen, um die in Artikel 39 des Vertrages niedergelegten Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik zu verwirklichen, werden in der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 genannt und betreffen insbesondere die Preisstützungsmaßnahmen. Auch wenn ein gewisser Raum für Privatinitiativen im Rahmen der in der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 genannten Mittel zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 39 des Vertrages bleibt, laufen die Tätigkeiten der Meldoc-Partner im vorliegenden Falle (Quotensystem, Entschädigungsregelung, Beratungen über Absatz und Preise sowie Sondermaßnahmen zur Unterbindung der Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten) auf einen Versuch hinaus, einen privatwirtschaftlichen Interventionsmechanismus zu schaffen, der sich von den in der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 vorgesehenen Interventionsmaßnahmen erheblich unterscheidet, welche vereinheitlicht werden müssen, »damit der freie Warenverkehr bei den betroffenen Erzeugnissen innerhalb der Gemeinschaft nicht behindert wird" (vierter Erwägungsgrund). Die grosse Meldoc-Vereinbarung zielte darauf ab, die Marktstellung der Me

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.