Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/2426 der Kommission vom 5. Dezember 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Lettland vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8718) (Nur der lettische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32022D2426. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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2022 2023 2024 Ursprüngliche festgestellte Kosten zu realen Preisen von 2017 (im 2021 vorgelegten Leistungsplanentwurf) 23 Mio.EUR 24,5 Mio.EUR 24,3 Mio.EUR Überarbeitete festgestellte Kosten zu realen Preisen von 2017 (im überarbeiteten Leistungsplanentwurf) 18 Mio.EUR 20 Mio.EUR 19 Mio.EUR Differenz –23,0  % –20,4  % –21,3  % (36) Der überarbeitete Leistungsplanentwurf enthält eine aktualisierte Inflationsprognose für Lettland für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 (siehe nachstehende Tabelle). Streckengebührenzone Lettland 2022 2023 2024 Ursprünglicher Inflationsindex mit prognostizierter jährlicher Änderung der Inflation in Klammern (Daten aus dem 2021 vorgelegten Leistungsplanentwurf) 110,0 (2,2  %) 112,1 (1,9  %) 114,5 (2,1  %) Überarbeiteter Inflationsindex mit jährlicher Änderung der Inflation in Klammern (Daten aus dem überarbeiteten Leistungsplanentwurf) 119,7 (10,0  %) 124,3 (3,9  %) 128,1 (3,1  %) (37) In der nachstehenden Tabelle sind die nominalen festgestellten Kosten für die Jahre 2022 bis 2024 ausgewiesen. Die Kommission stellt fest, dass Lettland die festgestellten Kosten für die Jahre 2023 und 2024 trotz einer nach oben korrigierten Inflationsprognose nominal nach unten korrigiert hat. Streckengebührenzone Lettland 2022 2023 2024 Ursprüngliche festgestellte Kosten — nominal (im 2021 vorgelegten Leistungsplanentwurf) 24,7 Mio.EUR 26,7 Mio.EUR 26,9 Mio.EUR Überarbeitete festgestellte Kosten — nominal (im überarbeiteten Leistungsplanentwurf) 20 Mio.EUR 23 Mio.EUR 23 Mio.EUR Differenz –18,9  % –14,9  % –15,2  % (38) Die Kommission hat die Kohärenz der von Lettland vorgeschlagenen überarbeiteten Kosteneffizienzziele anhand der Kriterien in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstaben a, b und c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 bewertet. (39) In Bezug auf das in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe a der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegte Kriterium stellt die Kommission fest, dass der streckenbezogene DUC-Trend auf Ebene der Gebührenzone mit + 9,2 % im RP3 hinter dem unionsweiten Trend von + 1,0 % im gleichen Zeitraum zurückbleibt. Die Kommission stellt fest, dass dies eine Verschlechterung gegenüber dem DUC-Trend von + 3,3 % darstellt, der auf der Grundlage des 2021 vorgelegten Leistungsplanentwurfs berechnet wurde. (40) In Bezug auf das in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe b festgelegte Kriterium stellt die Kommission fest, dass der streckenbezogene langfristige DUC-Trend auf Ebene der Gebührenzone mit + 2,1 % im RP2 und RP3 hinter dem langfristigen unionsweiten Trend von – 1,3 % im gleichen Zeitraum zurückbleibt. Die Kommission stellt fest, dass dies eine Verschlechterung gegenüber dem langfristigen DUC-Trend von – 0,4 % darstellt, der auf der Grundlage des 2021 vorgelegten Leistungsplanentwurfs berechnet wurde. (41) Wie bereits in den Erwägungsgründen 31 und 32 angemerkt, stellt die Kommission fest, dass Lettland seine Prognose für die Diensteinheiten im RP3 aufgrund des veränderten Luftverkehrsaufkommens infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine deutlich nach unten korrigiert hat. Daher ist es angemessen und notwendig, für die Bewertung anhand der Kriterien in den Erwägungsgründen 39 und 40 zu prüfen, ob Lettland im unionsweiten Trend bei der Kosteneffizienz liegen würde, wenn das Verkehrsaufkommen in den Jahren 2022 bis 2024 nicht infolge der veränderten Gegebenheiten so deutlich zurückgehen würde. (42) Die Kommission hat daher den DUC-Trend Lettlands für das RP3 und den langfristigen DUC-Trend Lettlands über den RP2 und RP3 hinweg mithilfe der Eurocontrol „STATFOR-Base“-Verkehrsprognose vom Oktober 2021 neu berechnet. Diese Neuberechnung ergab für Lettland einen bereinigten DUC-Trend von – 6,5 % im RP3 und einen bereinigten langfristigen DUC-Trend für den Streckenflug von – 4,7 % über den RP2 und RP3 hinweg. Beide bereinigten Trends liegen deutlich unter den entsprechenden unionsweiten DUC-Trends von + 1,0 % bzw. – 1,3 %. Daher kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Lettland die in den Erwägungsgründen 39 und 40 untersuchten Bewertungskriterien, bereinigt um die durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachten Änderungen im Verkehrsaufkommen, erfüllt. (43) In Bezug auf das in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegte Kriterium stellt die Kommission fest, dass Lettlands Basiswert für die festgestellten Kosten je Leistungseinheit von 23,61 EUR um 17,2 % niedriger ist als der durchschnittliche Basiswert von 28,51 EUR (jeweils zu realen Preisen von 2017) der entsprechenden Vergleichsgruppe. (44) Die Kommission räumt ein, dass die überarbeiteten Kosteneffizienzziele für die Gebührenzone Lettland über den ursprünglichen Zielen liegen, die im 2021 vorgelegten Leistungsplanentwurf enthalten waren. Die Verschlechterung ist jedoch vollständig auf die deutlich niedrigeren Annahmen über das Verkehrsaufkommen zurückzuführen. Werden die negativen Folgen des veränderten Verkehrsaufkommens infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine herausgerechnet, wird deutlich, dass sich Lettland sowohl im unionsweit geltenden DUC-Trend als auch im unionsweiten langfristigen DUC-Trend bewegt. Zudem liegt Lettlands Basiswert für 2019 deutlich unter dem entsprechenden Durchschnittswert der Vergleichsgruppe, woran sich ablesen lässt, dass Lettland bei der Kosteneffizienz relativ betrachtet ein historisch gutes Niveau beibehalten hat. (45) Ferner stellt die Kommission unter Verweis auf Erwägungsgrund 35 fest, dass Lettland Maßnahmen ergriffen hat, um die außergewöhnliche Verkehrssituation durch einen deutlich niedrigeren Kostenansatz für die festgestellten Kosten für den übrigen RP3 abzufedern. Die Kommission stellt fest, dass diese zur Gegensteuerung ergriffenen Maßnahmen mit der für die Jahre 2022 bis 2024 prognostizierten geringeren Anzahl von IFR-Flugbewegungen, wie in Erwägungsgrund 32 erläutert, insgesamt vereinbar sind. (46) Die Kommission ist daher der Auffassung, dass Lettland die Empfehlungen nach Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/728 in Bezug auf die Überarbeitung seiner lokalen Leistungsziele für die Kosteneffizienz insgesamt angemessen umgesetzt hat. (47) Auf der Grundlage der Feststellungen in den Erwägungsgründen 29 bis 46 sollten die im überarbeiteten Leistungsplanentwurf Lettlands enthaltenen Ziele als mit den unionsweit geltenden Leistungszielen im wesentlichen Leistungsbereich Kosteneffizienz kohärent erachtet werden. Überprüfung der überarbeiteten Kosteneffizienzziele für Flugsicherungsdienste für den An- und Abflug (48) In Bezug auf die Flughäfen, die nach Artikel 1 Absätze 3 und 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 in deren Geltungsbereich fallen, hat die Kommission ihre Bewertung der Kosteneffizienzziele für den Streckenflug durch eine Überprüfung der Kosteneffizienzziele für die Flugsicherungsdienste für An- und Abflug entsprechend Anhang IV Nummer 2.1 Buchstabe c jener Durchführungsverordnung ergänzt. Diese Ziele gaben keinen Anlass zu Bedenken in Bezug auf Lettland. SCHLUSSFOLGERUNGEN (49) In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen hat die Kommission festgestellt, dass die im überarbeiteten Leistungsplanentwurf Lettlands enthaltenen Leistungsziele mit den unionsweit geltenden Leistungszielen im Einklang stehen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Leistungsziele, die in dem von Lettland gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 vorgelegten Leistungsplanentwurf enthalten und im Anhang dieses Durchführungsbeschlusses aufgeführt sind, sind mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/891 vereinbar. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Republik Lettland gerichtet. Brüssel, den 5. Dezember 2022 Für die Kommission Adina-Ioana VĂLEAN Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 1. (2)  Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 der Kommission vom 11. Februar 2019 zur Festlegung eines Leistungssystems und einer Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013 (ABl. L 56 vom 25.2.2019, S. 1). (3)  Durchführungsbeschluss (EU) 2019/903 der Kommission vom 29. Mai 2019 zur Festlegung unionsweit geltender Leistungsziele für das Luftverkehrsmanagementnetz für den dritten Bezugszeitraum (vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024) (ABl. L 144 vom 3.6.2019, S. 49). (4)  Durchführungsverordnung (EU) 2020/1627 der Kommission vom 3. November 2020 über Sondermaßnahmen für den dritten Bezugszeitraum (2020-2024) des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum aufgrund der COVID-19-Pandemie (ABl. L 366 vom 4.11.2020, S. 7). (5)  Durchführungsbeschluss (EU) 2021/891 der Kommission vom 2. Juni 2021 zur Festlegung unionsweit geltender Leistungsziele für das Luftverkehrsmanagementnetz für den dritten Bezugszeitraum (2020-2024) und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/903 (ABl. L 195 vom 3.6.2021, S. 3). (6)  Durchführungsbeschluss (EU) 2022/728 der Kommission vom 13. April 2022 bezüglich der Inkohärenz bestimmter Leistungsziele, die in den von Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Lettland, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Rumänien, Schweden und Zypern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegten Entwürfen der nationalen Leistungspläne und der Leistungspläne für funktionale Luftraumblöcke enthalten sind, mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum und zur Festlegung von Empfehlungen für die Überarbeitung dieser Ziele (ABl. L 135 vom 12.5.2022, S. 4). ANHANG In dem von Lettland gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf enthaltene Leistungsziele, die als mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum kohärent erachtet werden WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH SICHERHEIT Effektivität des Sicherheitsmanagements Lettland Ziele für die Effektivität des Sicherheitsmanagements, ausgedrückt als Umsetzungsniveau (EASA-Niveau A bis D) Betroffene Anbieter von Flugsicherungsdiensten Ziel des Sicherheitsmanagements 2022 2023 2024 LGS Sicherheitspolitik und -ziele C D D Management von Sicherheitsrisiken C D D Gewährleistung der Sicherheit C D D Förderung der Sicherheit C D D Sicherheitskultur C D D WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH UMWELT Durchschnittliche horizontale Streckenflugeffizienz des tatsächlichen Flugwegs Lettland 2022 2023 2024 Ziele im wesentlichen Leistungsbereich Umwelt, ausgedrückt als durchschnittliche horizontale Streckenflugeffizienz des tatsächlichen Flugwegs 1,25  % 1,25  % 1,25  % WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH KAPAZITÄT Durchschnittliche ATFM-Verspätung im Streckenflug in Minuten je Flug Lettland 2022 2023 2024 Ziele im wesentlichen Leistungsbereich Kapazität, ausgedrückt in Minuten ATFM-Verspätung je Flug 0,03 0,03 0,03 WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH KOSTENEFFIZIENZ Festgestellte Kosten je Leistungseinheit für Streckenflugsicherungsdienste Streckengebührenzone Lettland 2014 Basiswert 2019 Basiswert 2020-2021 2022 2023 2024 Überarbeitete Kosteneffizienzziele für den Streckenflug, ausgedrückt als festgestellte streckenbezogene Kosten je Leistungseinheit (zu realen Preisen des Jahres 2017) 27,90 EUR 23,61 EUR 40,07 EUR 38,04 EUR 35,62 EUR 33,59 EUR

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.