Europäische Union

Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Griechenland und die Anpassungen der Verträge

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 11979H/ACT. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Ze­ dernholzöl ; Resinoide ; Konzentrate ätherischer öle in Fetten, nichtflüch­ tigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen 150 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19. 11 . 79 Nummer des Brüsseler Zolltarif­ Warenbezeichnung schemas ex 33.06 Eaux de Cologne und andere Toilettewässer ; Schönheits-, Haut-, Haar­ und Nagelpflegemittel ; Zahnpasten und Zahnpulver, Mundpflegemittel ; Raumdesodorierungsmittel (Raumluftverbesserer), zubereitet, auch nicht parfümiert Kapitel 34 Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel und Waschhilfsmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen und „Dentalwachs" Kapitel 35 Eiweißstoffe ; Klebstoffe ; Enzyme Kapitel 36 Pulver und Sprengstoffe ; pyrotechnische Artikel ; Zündhölzer, Zünd­ metallegierungen ; leicht entzündliche Stoffe Kapitel 37 37.04 Lichtempfindliche Papiere, Karten und Gewebe, auch belichtet, nicht ent­ wickelt Kapitel 38 38.03 Aktivkohle ; aktivierte natürliche mineralische Stoffe ; Tierisches Schwarz, auch ausgebraucht 38.09 Holzteere ; Holzteeröle (ausgenommen zusammengesetzte Lösungs- und Verdünnungsmittel der Tarifnr. 38.18 ); Kreosot ; Holzgeist ; Acetonöl ; pflanzliche Peche aller Art ; Brauerpech und ähnliche Zubereitungen auf der Grundlage von Kolophonium oder pflanzlichen Pechen ; Kernbinde­ mittel auf der Grundlage von natürlichen harzigen Stoffen ex 38.11 Desinfektionsmittel, Insekticide, Mittel gegen Nagetiere, Schädlingsvertil­ gungsmittel und ähnliche Erzeugnisse, als Waren mit Trägerstoffen (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen, Fliegenfänger, mit Hexa­ chlorcyclohexan überzogene Stäbchen und ähnliche Waren); Zubereitungen aus einem Wirkstoff (DDT usw.) in Mischungen mit anderen Stoffen, in Spray-Dosen, gebrauchsfertig 38.18 Zusammengesetzte Lösungs- und Verdünnungsmittel für Lacke und ähnliche Erzeugnisse ex 38.19 Sogenannte hydraulische Flüssigkeiten (insbesondere für hydraulische Bremsen), auch mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von weniger als 70 Gewichtshundertteilen Kapitel 39 ex 39.02 Polyvinylchlorid ex 39.01 Polystyrol in sämtlichen Formen ; andere Kunststoffe (einschließlich ex 39.02 Kunstharze), Zelluloseäther und -ester, Kunstharze, ausgenommen ex 39.03 a) solche in Form von Körnern, Flocken, Krümeln, Pulver, Abfällen oder ex 39.04 Bruch, die als Rohstoff für die Herstellung der in diesem Kapitel ge­ ex 39.05 nannten Waren verwendet werden , und ex 39.06 b) Ionenaustauscher 19.11.79 Amtsblatt der Europäischer. Gemeinschaften 151 Nummer des Brüsseler Zolltarif­ Warenbezeichnung schemas ex 39.07 "Waren aus Stoffen der Tarifnrn. 39.01 bis 39.06 , ausgenommen Klapp­ fächer und starre Fächer, Fächergestelle und Fächergriffe, Teile von Fächergestellen und Fächergriffen, und Spulen und ähnliche Unterlagen für photographische und kinematographische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Tarifnr. 92.12 Kapitel 40 Kautschuk (Naturkautschuk , synthetischer Kautschuk und Faktis) und Kautschukwaren, ausgenommen Tarifnrn. 40.01 , 40.02, 40.03 und 40.04, Latex (ex 40.06), Lösungen und Dispersionen (ex 40.06), Weichkautschuk­ waren zum Schutze für Chirurgen und Röntgenologen und Schutzbeklei­ dung für Taucher (ex 40.13), Hartkautschuk in Massen oder Platten und Abfälle, Staub und Bruch , aus Hartkautschuk (ex 40.15) Kapitel 41 Häute, Felle, Leder, ausgenommen Pergament und Rohhautleder und die Tarifnrn . 41.01 und 41.09 Kapitel 42 Lederwaren ; Sattlerwaren ; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behält­ nisse ; Waren aus Därmen Kapitel 43 Pelzfelle und künstliches Pelzwerk ; Waren daraus Kapitel 44 Holz, Holzkohle und Holzwaren, ausgenommen Tarifnr. 44.07 ; Waren aus Faserplatten (ex 44.21 , ex 44.23 , ex 44.27, ex 44.28) und Spulen und ähnliche Unterlagen für photographische und kinematographische Filme, oder für Bänder, Filme und dergleichen der Tarifnr. 92.12 (ex 44.26) und Pflasterklötze (ex 44.28) Kapitel 45 45.03 Waren aus Naturkork 45.04 Preßkork ( mit oder ohne Bindemittel hergestellt) und Waren aus Preßkork Kapitel 46 Flechtwaren und Korbmacherwaren, ausgenommen Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen zu allen Verwendungszwecken, auch miteinander zu Bändern verbunden (ex 46.02) Kapitel 48 ex 48.01 Papier und Pappe, einschließlich Zellstoffwatte, in Rollen oder Bogen, ausgenommen folgende Waren : — gewöhnliches Papier, zur Verwendung als Zeitungsdruckpapier, beste­ hend aus chemisch oder mechanisch aufbereitetem Halbstoff, mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 60 Gramm — Papier für periodische Druckschriften — Zigarettenpapier — Seidenpapier — Filterpapier — Zellstoffwatte — Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) 48.03 Pergamentpapier, Pergamentpappe und Nachahmungen davon, einschließ­ lich sogenanntes Pergaminpapier, in Rollen oder Bogen 48.04 Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder getränkt noch überzogen, auch mit Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen ex 48.05 Papier und Pappe, gewellt (auch mit aufgeklebter Decke), durch Pressen oder Prägen gemustert, in Rollen oder Bogen 152 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19 . 11 . 79 Nummer des Brüsseler Waren bezeichn ung Zolltarif­ schemas ex 48.07 Papier und Pappe, gestrichen, überzogen, getränkt oder auf der Ober­ fläche gefärbt ( marmoriert, gemustert oder dergleichen) oder bedruckt ( andere als solche des Kapitels 49), in Rollen oder Bogen, ausgenommen kariertes Zeichenpapier, vergoldetes oder versilbertes Papier und Nach­ ahmungen dieser Papiere, Pauspapier, Reagenzpapier und nicht lichtempfind­ lich gemachte Papiere für photographische Zwecke ex 48.13 Kohlepapier 48.14 Schreibwaren : Briefblöcke, Briefumschläge, Einstückbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Briefkarten ; Schachteln, Taschen und ähnliche Behältnisse, aus Papier oder Pappe, mit einer Zusammenstellung solcher Schreibwaren ex 48.15 Andere Papiere und Pappen, zu einem bestimmten Zweck zugeschnitten, ausgenommen Zigarettenpapier, Streifen für Fernschreibgeräte, gelochte Streifen für Monotypemaschinen und Rechenmaschinen, Filterpapier und Filterpappe (einschließlich Papier und Pappe für Zigarettenfilter), gummierte Streifen 48.16 Schachteln, Säcke und andere Verpackungsmittel , aus Papier oder Pappe ; Pappwaren der in Büros, Läden und dergleichen verwendeten Art 48.18 Register, Hefte, Quittungsbücher und dergleichen, Merkbücher, Notizblöcke, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium (z.B. Terminkalender), Schreibunterlagen, Ordner, Einbände (für Lose-Blatt-Systeme oder andere) und andere Waren des Papierhandels, aus Papier oder Pappe ; Alben für Muster oder für Sammlungen sowie Buchhüllen, aus Papier oder Pappe 48.19 Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, mit oder ohne Aufdruck oder Bilder, auch gummiert ex 48.21 Lampenschirme ; Tischtücher, Deckchen und Mundtücher, Taschentücher und Handtücher ; Schüsseln, Teller, Becher, Untersetzer für Schüsseln, Flaschen, Gläser, Kapitel 49 ex 49.01 Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern, in griechischer Sprache ex 49.03 Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, broschiert, karto­ niert oder gebunden, für Kinder, ganz oder teilweise in griechischer Sprache gedruckt ex 49.07 Marken, nicht für den öffentlichen Dienst 49.09 Postkarten, Glückwunschkarten, Weihnachtskarten und dergleichen, mit Bildern, in beliebigem Druck hergestellt, auch mit Verzierungen aller Art ex 49.10 Kalender aller Art, aus Papier oder Pappe, einschließlich Blöcke von Abreißkalendern , ausgenommen Kalender zu Werbezwecken, in anderen Sprachen als Griechisch ex 49.11 Bilder, Bilddrucke, Photographien und andere Drucke, in beliebigen Ver­ fahren hergestellt, ausgenommen die nachstehenden Waren : — Theaterdekorationen und Dekorationen für Photostudios — Drucke und Veröffentlichungen zu Werbezwecken (einschließlich solche für Reisewerbung), in anderen Sprachen als Griechisch gedruckt Kapitel 50 Seide, Schappeseide und Bourretteseide Kapitel 51 Synthetische und künstliche Spinnfäden Kapitel 52 Metallgarne 19. 11 . 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 153 Nummer des Brüsseler Zolltarif­ Warenbezeichnung schemas Kapitel 53 Wolle, feine und grobe Tierhaare, Roßhaar, ausgenommen rohe, gebleichte, nicht gefärbte Waren der Tarifnrn. 53.01 , 53.02, 53.03 und 53.04 Kapitel 54 Flachs und Ramie, ausgenommen Tarifnr. 54.01 Kapitel 55 Baumwolle Kapitel 56 Synthetische und künstliche Spinnfasern Kapitel 57 Andere pflanzliche Spinnstoffe, ausgenommen Tarifnr. 57.01 ; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen Kapitel 58 Teppiche und Tapisserien ; Samt, Plüsch , Schlingengewebe und Chenille­ gewebe ; Bänder ; Posamentierwaren ; Tülle und geknüpfte Netzstoffe ; Spitzen, Stickereien Kapitel 59 Watte und Filze ; Tauwerk und andere Seilerwaren ; Spezialgewebe, ge­ tränkte oder bestrichene Gewebe ; Gegenstände des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen Kapitel 60 Gewirke Kapitel 61 Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Geweben Kapitel 62 Andere konfektionierte Waren aus Geweben, ausgenommen Klappfächer und starre Fächer Kapitel 63 Altwaren, Lumpen Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren ; Teile davon Kapitel 65 Kopfbedeckungen und Teile davon Kapitel 66 66.01 Regenschirme und Sonnenschirme, einschließlich Stockschirme, Schirmzelte und dergleichen Kapitel 67 ex 67.01 Staubwedel 67.02 Künstliche Blumen , Blätter und Früchte sowie Teile davon ; Waren aus künstlichen Blumen , Blättern oder Früchten Kapitel 68 68.04 Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch, Mühlsteine und dergleichen , zum Mahlen , Zerfasern , Schleifen , Polieren , Richten , Schneiden oder Trennen, aus Natursteinen, auch agglomeriert, aus agglomerierten natür­ lichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt (ein­ schließlich Segmente und andere Teile dieser Waren, aus den gleichen Stoffen), auch mit Teilen (z. B. Achsen, Kernen , Stiften, Hülsen) aus anderen Stoffen , jedoch nicht mit Gestellen 68.06 Natürliche oder künstliche Schleifstoffe, in Pulver- oder Körnerform , auf Gewebe, Papier, Pappe oder andere Stoffe aufgebracht, auch zuge­ schnitten, genäht oder anders zusammengefügt 154 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19 . 11 . 79 Nummer des Brüsseler Zolltarif­ Warenbezeichnung schemas 68.09 Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen, aus Pflanzenfasern, Holz­ fasern , Stroh, Holzspänen oder Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt 68.10 Waren aus Gips oder aus Gemischen auf der Grundlage von Gips 68.11 Waren aus Zement oder Beton, Betonwerksteine und dergleichen (ein­ schließlich Waren aus Hüttenzement oder Terrazzo), Waren aus Kalk­ sandmischung, auch bewehrt 68.12 Waren aus Asbestzement, Zellulosezement oder dergleichen 68.14 Reibungsbeläge (z . B. Segmente, Scheiben, Ringe, Streifen, Tafeln, Platten, Rollen) für Bremsen, Kupplungen usw., auf der Grundlage von Asbest , anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen Kapitel 69 Keramische Waren, ausgenommen die Tarifnrn. 69.01 , 69.02, 69.03 , 69.04 und 69.05 , Geräte und Waren für Laboratorien und zu technischen Zwek­ ken, Behältnisse für den Transport von Säuren und anderen chemischen Erzeugnissen, Waren für die Landwirtschaft der Tarifnr. 69.09 und Waren aus Porzellan der Tarifnrn. 69.10, 69.13 und 69.14 Kapitel 70 70.04 Gegossenes oder gewalztes Flachglas (auch bei der Herstellung bereits überfangen oder mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt), nicht bear­ beitet, in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben 70.05 Gezogenes oder geblasenes Flachglas, sogenanntes „Tafelglas" (auch bei der Herstellung bereits überfangen), nicht bearbeitet, in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben ex 70.06 Gegossenes oder gewalztes Flachglas und „Tafelglas" (auch bei der Her­ stellung bereits überfangen oder mit Drahteinlagen oder dergleichen ver­ stärkt), auf einer oder beiden Seiten geschliffen oder poliert, in quadra­ tischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben, ausgenommen nicht über­ fangenes Spiegelglas ex 70.07 Gegossenes oder gewalztes Flachglas und „Tafelglas" (auch bei der Her­ stellung bereits überfangen oder mit Drahteinlagen oder dergleichen ver­ stärkt), anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder gebogen oder anders bearbeitet (z. B. mit abgeschrägten Rändern, graviert), auch auf einer oder beiden Seiten geschliffen oder poliert ; Kunstverglasungen 70.08 Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheits­ glas (Verbundglas), auch fassoniert 70.09 Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel 70.10 Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Industriekonservengläser, Töpfe, Tablettengläser und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Ver­ packungszwecken, aus Glas ; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas ex 70.13 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zum Ausschmücken von Wohnungen und zu ähnlichen Zwecken, ausgenommen Waren der Tarifnr. 70.19, ausgenommen feuerfeste Glas­ waren zur Verwendung bei Tisch und in der Küche mit niedrigem Aus­ dehnungskoeffizienten der Art Pyrex, Durex usw . 70.14 Glaswaren für Beleuchtung, für Signalvorrichtungen oder zu optischen Zwecken, nicht aus optischem Glas, nicht optisch bearbeitet ex 70.15 Gläser für einfache Brillen und ähnliche Gläser, gewölbt, gebogen und dergleichen ex 70.16 Sogenanntes vielzelliges Glas oder Schaumglas in Form von Blöcken, Tafeln , Platten und Isolierschalen 19. 11 . 79 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 155 Nummer des Brüsseler Zolltarif­ Warenbezeichnung schemas ex 70.17 Glaswaren für Laboratorien , hygienische und medizinische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen, ausgenommen Glaswaren für chemische Laboratorien ; Glasampullen ex 70.21 Andere Glaswaren, ausgenommen Glaswaren für die Industrie Kapitel 71 ex 71.12 Schmuckwaren aus Silber (einschließlich solcher aus vergoldetem Silber) oder aus mit Edelmetallen plattierten unedlen Metallen 71.13 Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon , aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ex 71.14 Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, ausge­ nommen Waren für Werkstätten und Laboratorien 71.16 Phantasieschmuck Kapitel 73 Eisen und Stahl, ausgenommen : a) Waren der Tarifnrn. 73.01 , 73.02, 73.03, 73.05, 73.06 , 73.07, 73.08 , 73.09 , 73.10, 73.11 , 73.12, 73.13 , 73.15 und 73.16 , die unter die Zu­ ständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen b) Waren der Tarifnrn . 73.02, 73.05 , 73.07 und 73.16 , die nicht unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen c) die Tarifnrn. 73.04, 73.17, 73.19, 73.30, 73.33 und 73.34 und Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl, für Eisenbahnwagen, der Tarifnr. 73.35 Kapitel 74 Kupfer, ausgenommen Kupferlegierungen mit einem Gehalt an Nickel von mehr als 10 Gewichtshundertteilen und die Tarifnrn . 74.01 , 74.02, 74.06 und 74.11 Kapitel 76 Aluminium, ausgenommen die Tarifnrn. 76.01 und 76.05 und Spulen und ähnliche Unterlagen für photographische und kinematographische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Tarifnr. 92.12 (ex 76.16) Kapitel 78 Blei Kapitel 79 Zink, ausgenommen die Tarifnrn. 79.01 , 79.02 und Zink 79.03 Kapitel 82 ex 82.01 Spaten, Schaufeln, Hacken aller Art, Gabeln, Rechen und Schaber ; Äxte, Häpen und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder v Spalten ; Heu- und Strohmesser, Heckenscheren, Keile und anderes Handwerkzeug für die Landwirtschaft, den Gartenbau und die Forstwirtschaft v 82.02 Handsägen aller Art, Sägeblätter aller Art (einschließlich Frässägeblätter und nicht gezahnte Sägeblätter) ex 82.04 Feldschmieden ; Schleifapparate zum Hand- oder Fußbetrieb ; Haushalts­ artikel 82.09 Messer, andere als Messer der Tarifnr. 82.06 , mit schneidender oder gezahnter Klinge (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür 156 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19. 11.79 Nummer des Brüsseler Zolltarif­ Warenbezeichnung schemas ex 82.11 Klingen für sogenannte Sicherheitsrasierapparate und Klingenrohlinge ex 82.13 Andere Messerschmiedewaren (einschließlich Baumscheren, Scherapparate, Hackmesser für Metzger und zum Küchengebrauch sowie Papiermesser) , ausgenommen Handscherapparate und Teile davon 82.14 Löffel, Schöpfkellen, Gabeln, Tortenschaufeln, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Tischgeräte 82.15 Griffe aus unedlen Metallen für Waren der Tarifnrn. 82.09, 82.13 und 82.14 Kapitel 83 Verschiedene Waren aus unedlen Metallen, ausgenommen Tarifnr. 83.08, Statuetten und andere Ziergegenstände zur Innenausstattung (ex 83.06) und Perlen und Flitter (ex 83.09) Kapitel 84 ex 84.06 Verbrennungsmotoren für Benzin mit einem Hubraum von 220 ccm oder mehr ; Glühkopfmotoren ; Dieselmotoren mit einer Leistung von 37 kW oder weniger ; Motoren für Krafträder ex

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.