Europäische Union

2000/774/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. November 2000 zur Genehmigung der von den Mitgliedstaaten für das Jahr 2001 vorgelegten Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen und zur Verhütung von Zoonosen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3639)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32000D0774. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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eser Bericht ist innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums vorzulegen; c) bis spätestens 1. Juni 2002 ein Schlussbericht über die technische Durchführung des Programms mit Belegen über die getätigten Ausgaben die erzielten Ergebnisse im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 übermittelt wird, d) das Programm wirksam durchgeführt wird, und unter der Voraussetzung, dass die einschlägigen Veterinärvorschriften der Gemeinschaft eingehalten wurden. Artikel 49 Diese Entscheidung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Artikel 50 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 30. November 2000 Für die Kommission David Byrne Mitglied der Kommission (1) ABl. L 224 vom 18.9.1990, S. 19. (2) ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103. (3) ABl. L 347 vom 12.12.1990, S. 27. (4) ABl. L 268 vom 14.9.1992, S. 54. (5) ABl. L 269 vom 21.10.2000, S. 56. (6) ABl. L 46 vom 19.2.1991, S. 19.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.