Europäische Union

2003/790/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. Juni 2000 über die Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.1741 — MCI WorldCom/Sprint) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1693)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32003D0790. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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n Schach zu halten, dass sie ihnen mit einer Verschlechterung ihrer Netzanbindung oder höheren Preisen drohen. Da sowohl potenzielle Konkurrenten als auch Kunden auf das fusionierte Unternehmen angewiesen sind, könnte die Strategie gezielt gegenüber bestimmten Unternehmen angewendet werden, ohne dass das fusionierte Unternehmen Gefahr liefe, seine Marktposition zu verlieren. Kurzum - es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Parteien zu einer unterschiedslosen Preisanhebung oder Verschlechterung der Netzanbindung greifen werden, um den Markt in Schach zu halten. (190) Außerdem kann ein Anbieter von Internet-Anbindungen, der über einen großen Kundenkreis und ein umfangreiches Netz verfügt, bessere Übertragungsstandards bieten als ein kleinerer Betreiber, weil dessen Kunden das betreibereigene Netz verlassen müssten und daher in punkto Wartezeiten, Zuverlässigkeit und allgemeine Leistungsfähigkeit des Netzes eher mit Problemen rechnen müssten. Bedeutung von Innovationen (191) Die Parteien haben in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte ebenfalls argumentiert, dass sowohl Kunden als auch Endnutzer die Möglichkeit hätten, mit Hilfe neuer Technologien wie Caching oder anderer Speichertechniken in ihrer Leistung geschwächte Austauschpunkte zu umgehen. (192) Die Kommission kann sich dieser Argumentation nicht anschließen, da sie nur bis zu einem gewissen Grad den Tatsachen entspricht. Es ist richtig, dass der Einsatz dieser Techniken als Mittel zur Bekämpfung von Datenstaus und Wartezeiten zunimmt, doch eignen sie sich nicht für alle Arten von Inhalten. Zudem muss der Verkehr, wenn der weltweite Zugriff gewährleistet werden soll, nichtsdestotrotz über das Netz eines Top-Anbieters laufen. Auch die Top-Anbieter bedienen sich einiger dieser Techniken, um den Datenstau zu verringern und die Inhalte näher an ihre Kunden heranzubringen. (193) Die Parteien haben bestritten, dass das neue Unternehmen in der Lage wäre, die technische Entwicklung zu kontrollieren. Ihrer Ansicht nach sei ein Internet-Dienstleister allein nicht in der Lage zu bestimmen, welche Standards für das Internet auf der Netzebene gelten sollen. (194) Da Innovationen bei der künftigen Entwicklung des Internets eine immer größere Rolle spielen werden, kann ein marktbeherrschendes Unternehmen mit einem großen Kundenbestand jedoch ohne Weiteres die Geschwindigkeit vorgeben, mit der Innovationen vorangetrieben werden. Die Technologie, die ein marktbeherrschender Betreiber zur Erbringung eines bestimmten Dienstes verwendet, würde de facto Standard werden, da alle seine Kunden die von ihm gewählte Technologie übernehmen würden. Schwankungen bei den Marktanteilen (195) Die Parteien haben ebenfalls eingewandt, dass die Marktanteile Schwankungen unterliegen. Wie in dem Abschnitt über die Berechnung der Marktanteile beschrieben, wies der Marktanteil von MCI WorldCom unabhängig von der Berechnungsweise kaum Unterschiede auf. Was die übrigen Marktteilnehmer betrifft, so konnte AT& T einen Zuwachs verzeichnen, während alle übrigen Wettbewerber Marktanteile einbüßten. Schlussfolgerung (196) Hieraus folgt, dass aus dem angemeldeten Zusammenschluss in seiner jetzigen Form ein Unternehmen hervorgehen wird, das sowohl aufgrund seiner absoluten Größe (Marktanteil von über [35-45]* %) als auch aufgrund seiner relativen Größe ([um ein Mehrfaches]* größer als die nächstfolgenden Wettbewerber) in der Lage wäre, unabhängig von Wettbewerbern und Kunden zu agieren. Das neue Unternehmen könnte beispielsweise die Preise anheben oder der Branche seine eigenen Standards aufzwingen. Da es die Dienstequalität seiner Konkurrenten jederzeit in Form einer selektiven Verschlechterung der Netzanbindung beeinflussen kann, kann es den Markt nach eigenen Vorstellungen gestalten. All dies lässt den Schluss zu, dass die angemeldete Maßnahme zur Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung bei der Bereitstellung einer erstrangigen oder universellen Internet-Anbindung führt. WELTWEITE TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE Aktuelle Marktlage a) Wettbewerbssituation (197) Weltweite Telekommunikationsdienste werden multinationalen Konzernen angeboten und sind auf deren Bedürfnisse zugeschnitten. Da es sich um technisch hochkomplizierte Dienste handelt, ist es für den Markt typisch, dass die Anbieter von Telekommunikationsdiensten von den Kunden im Rahmen von Ausschreibungen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. (198) Ein ernstzunehmender Bieter muss hohe Qualitätsanforderungen erfuellen können (so muss er z. B. nachweisen, dass er über ein weltumspannendes und zuverlässiges Netz verfügt, dem genügend technisches und Verkaufspersonal zur Seite steht, um Mängel bei den Diensten beheben zu können usw.). Eine wichtige Rolle spielt offenbar auch der Markenname und der Ruf als Qualitätsanbieter. Der potenzielle Kunde misst die Zuverlässigkeit eines Anbieters von weltweiten Telekommunikationsdiensten offenbar weitgehend daran, ob dieser bereits über einen großen Kundenstamm verfügt und wer zu seinen Kunden zählt. Von den Kunden war zu hören, dass das Preisgebot erst in zweiter Linie eine Rolle spielt, nachdem gewährleistet ist, dass die Qualitätsstandards stimmen. (199) Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass die Beteiligung an solchen Ausschreibungsverfahren kostspielig, zeitaufwendig und personalintensiv ist. Um erfolgreich mitbieten zu können, ist es für den Bieter von außerordentlichem Vorteil, wenn er das Ausschreibungsgeschehen laufend mitverfolgt, da er sich so ein besseres Bild von den aktuellen Marktpreisen und dem Bieterverhalten von Konkurrenten machen kann. Auf diese Weise kann der Marktteilnehmer sicherstellen, dass sich das von ihm in der ersten Runde des Ausschreibungsverfahrens gemachte Preisgebot in einem für den potenziellen Kunden akzeptablen Rahmen bewegt, um dann in den Verhandlungen in der zweiten Runde eventuell kleine Preisanpassungen vornehmen zu können. b) Marktzutrittsschranken (200) Den Anmeldern zufolge ist der Zutritt zum Markt für weltweite Telekommunikationsdienste relativ einfach. Sowohl von den Anmeldern selbst als auch von Dritten gemachte Angaben lassen jedoch auf das Gegenteil schließen. Die Kosten für die Teilnahme an einem Ausschreibungsverfahren schwanken zwischen ein paar tausend Dollar und teilweise mehr als 500000 USD. Bis das gesamte Verfahren abgeschlossen ist, kann bis zu einem Jahr vergehen, in dem unter Umständen eine erhebliche Zahl von Mitarbeitern ausschließlich zu diesem Zweck abgestellt werden muss. Die Teilnahme am Marktgeschehen ist daher mit hohen, möglicherweise nicht amortisierbaren Kosten (Sunk Costs) verbunden. Ein echter weltweit operierender Anbieter kann nach Aussage Dritter jährlich mit mehreren hundert umfangreichen Aufforderungen zur Angebotsabgabe und noch mehr kleineren Anfragen rechnen. Bei diesem Umfang und dieser Menge an Aufforderungen zur Angebotsabgabe und den mit jeder Teilnahme an einer Ausschreibung verbundenen Kosten ist von einem kostenintensiven Zugang zum Markt für weltweite Telekommunikationsdienste auszugehen. Das nächste Problem, das sich dem Marktneuling stellt, selbst wenn er die verlorenen Kosten der Ausschreibung zu tragen bereit ist, ist das Fehlen eines Kundenstammes als Beleg für seine Seriosität. Um als Bieter überzeugen zu können, bedarf es auch fachkundiger Mitarbeiter im Verkauf und in der Kundenbetreuung, die in der Lage sind, das Angebot in die Praxis umzusetzen. (201) Von dritter Seite wurde erklärt, wer Zutritt zum Markt suche, stehe zunächst vor der Alternative, mit Hilfe von Mietleitungen ein Netz zu errichten, was die schnellere, aber auch kostspieligere Variante ist, oder ein eigenes Netz aufzubauen, was zwar in Bezug auf die zukünftigen Kosten mehr Sicherheit gibt, aber auch länger dauert. Der Marktzutritt ist für neue Teilnehmer, selbst wenn sie die zweite Runde eines Ausschreibungsverfahrens erreichen würden, so oder so schwierig: Wer sich für einen schnellen Marktzutritt entscheidet und somit auf Mietleitungen setzt, wird kostenmäßig mit den etablierten Anbietern, die bereits über ein Netz verfügen, nicht mithalten können, wohingegen derjenige, der sein eigenes Netz aufbauen will, nicht sofort Zugang zum Markt hat. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass Equant vor kurzem angekündigt hat, dass es anstelle der Inanspruchnahme von Mietleitungen jetzt ein eigenes Netz aufbauen wolle. Von Kunden war zu hören, dass ihnen Dienstleister mit einer eigenen Infrastruktur lieber sind, da diese die unmittelbare Kontrolle über ihre Leitungen haben und daher auch die Qualität ihres Angebots besser kontrollieren können. (202) [...]* Wenn schon ein so leistungsstarkes Unternehmen wie Sprint im Falle des Scheiterns der Fusion so lange braucht, um außerhalb der USA Fuß zu fassen, so dürften die Probleme für Marktneulinge, die nicht wie Sprint über ein landesweites Netz, einen Markennamen und einen großen Kundenstamm verfügen, noch ungleich größer sein. (203) [...]*. (204) [...]*(57). (205) Die Marktzutrittsschranken für Marktneulinge sind somit, wie oben gesehen, entgegen den Behauptungen der Anmelder hoch. Um sich wirklich auf dem Markt zu etablieren, müssen sich neue Marktteilnehmer an einer ganzen Reihe von Ausschreibungen beteiligen, was mit hohen Kosten verbunden ist. Um erfolgreich mitbieten zu können und in die zweite Runde eines Ausschreibungsverfahrens zu gelangen, müssen die Unternehmen über ein Netz verfügen, das den hohen Anforderungen des Lastenhefts gerecht wird; in der Regel muss der Anbieter über ein großes Netz verfügen, um den Kunden bedarfsgerecht bedienen und die Dienstleistungen kostengünstig bereitstellen zu können. Doch selbst wenn Marktneulinge alle diese Voraussetzungen mitbringen, fehlt es ihnen immer noch an der Ausschreibungserfahrung der etablierten Marktteilnehmer, die nötig ist, um sich ein Bild von der Preispolitik, den voraussichtlichen Kosten und dem Verhalten der Konkurrenz machen und im Wettbewerb bestehen zu können. c) Marktteilnehmer (206) Die Angebotsstruktur wurde vor der Fusion durch drei große Anbieter und eine Reihe kleinerer Konkurrenten bestimmt. Die drei Hauptanbieter waren die Concert- Allianz (bestehend aus BT, AT& T und der gemeinsam kontrollierten Tochtergesellschaft Concert), MCI WorldCom und die Global One-Allianz (zu der France Télécom, Deutsche Telekom, Sprint und deren gemeinsam kontrollierte Tochtergesellschaft Global One gehörten). Alle drei verfügten über einen großen Kundenstamm und waren in der Lage, auf die meisten Aufforderungen zur Angebotsabgabe zu antworten und weltweite Telekommunikationsdienste gleich welcher Art bereitzustellen. Kleinere Anbieter wie C& W sowie Equant konnten bisher nur an einigen Ausschreibungen teilnehmen und sind aus größeren Ausschreibungen selten erfolgreich hervorgegangen, weil sie nicht unbedingt alle gewünschten Dienste erbringen konnten. Die drei großen Anbieter hatten den anderen Wettbewerbern unter anderem voraus, dass sie aufgrund ihrer regen Beteiligung an Ausschreibungen (einige hundert pro Jahr) Informationen über Kosten und Preise der meisten von den Kunden verlangten weltweiten Telekommunikationsdienste sammeln konnten. (207) In der Entscheidung in der Sache BT/AT& T kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Zahl der aktuellen oder potenziellen Wettbewerber auf dem Markt für weltweite Telekommunikationsdienste begrenzt ist. Zu ihnen gehörten BT/Concert, AT& T/AUCS/Unisource/WorldPartners, Global One, Equant, C& W sowie eine Reihe weiterer Unternehmen mit lokalem Aktionsradius oder aus der IT-Branche, die als potenzielle Wettbewerber in Frage kamen. Was die Nachfrageseite betrifft, so fand die Kommission auf Befragen einiger Kunden im Rahmen obiger Entscheidung heraus, dass eine kleine Zahl von Unternehmen praktisch bei jeder Angebotseinholung als Adressaten in Frage kommen (BT/Concert, AT& T/AUCS/Unisource/WorldPartners, Global One, Equant und C& W)(58). (208) Kunden, zu ihren Erfahrungen in den letzten Jahren mit Ausschreibungen über die Bereitstellung weltweiter Telekommunikationsdienste befragt, bestätigten, dass sich in der Regel die gleiche kleine Anzahl von Anbietern um diese Aufträge bewerben würde, nämlich Equant, MCI WorldCom, BT, AT& T, C& W und Global One. (209) In ihrer Anmeldung gehen die Parteien nicht näher darauf ein, welche Unternehmen auf dem fraglichen Markt tatsächlich tätig sind. Stattdessen wird der Bewertung der Kommission in der Sache BT/AT& T die Beurteilung der Federal Communications Commission (FCC) gegenübergestellt, die sich zur gleichen Sache geäußert hat(59). Laut FCC gibt es eine Reihe weiterer Unternehmen, die dabei sind, sich als ernstzunehmende Anbieter von weltweiten Telekommunikationsdiensten zu etablieren. Hierzu gehören die Regional Bell Operating Companies (RBOCs) und neue Netzbetreiber wie Qwest, IXC und Level 3 sowie Global Crossing/Frontier, GTS (das 1999 Esprit Telecom übernommen hat) und Colt. Die Marktanalyse der Anmelder bezieht sich nur auf potenzielle Konkurrenten, ohne sich in irgendeiner Form zu den in der BT/AT& T-Entscheidung aufgelisteten aktuellen Wettbewerbern zu äußern. In anderen Unterlagen werden als Neuzugänge auf dem Markt auch die Deutsche Telekom, Infonet, Telecom Italia und Telefónica genannt. (210) Der Behauptung der Parteien, es gäbe eine Vielzahl potenzieller Wettbewerber, die problemlos auf den Markt drängen könnten, stehen deren eigene Aussagen und die Marktuntersuchung der Kommission entgegen, die jeweils die im Fall BT/AT& T vorgenommene Analyse bestätigen. (211) In einer Erklärung von MCI WorldCom(60) im Rahmen des BT/AT& T-Fusionskontrollverfahrens, bei dem es um ähnliche Produkte ging wie im vorliegenden Fall, heißt es: [...]*(61) [...]*. (212) In Unterlagen, die der Kommission im Verlauf der Untersuchung zugänglich gemacht wurden(62), [...]*. (213) Bei der Genehmigung des Zusammenschlusses zwischen BT und AT& T definierte die Kommission den relevanten Markt so eng wie nur möglich, um sicherzustellen, dass die Bewertung der Maßnahme nach strengsten Maßstäben erfolgt. Obwohl die genannte Zahl von Wettbewerbern auf dem Markt von den Anmeldern nicht weiter in Frage gestellt wurde, muss, um die Auswirkungen der Maßnahme richtig bewerten zu können, geprüft werden, ob es im letzten Jahr Veränderungen in Bezug auf die Marktteilnehmer gegeben hat. (214) Wie in der Entscheidung im Fall BT/AT& T bereits angedeutet, hat das Unternehmen Unisource in seiner ursprünglichen Form aufgehört zu bestehen und die WorldPartners-Allianz steht offenbar vor ihrem Ende. Das ehemalige Gemeinschaftsunternehmen von AT& T/Unisource, AUCS, ist in Infonet aufgegangen. Einige multinationale Unternehmen haben AUCS/Infonet als Teilnehmer an einigen Ausschreibungen genannt. Ein anderes Unternehmen hat erklärt, dass AUCS/Infonet bei einigen Ausschreibungen von mehrheitlich kleinen und mittleren europäischen Unternehmen als Bieter aufgetreten, aber kein echter Global Player sei. Die Angaben der auf dem Markt tätigen Unternehmen gegenüber der Kommission bestätigen dies: Darin taucht Infonet als Gewinner oder Verlierer von Ausschreibungen nur äußerst selten auf. (215) Die Kommission hat aufgrund der Angaben der Anmelder auch eine Reihe potenzieller neuer Marktteilnehmer unter die Lupe genommen. Wie bereits gesagt, handelt es sich hierbei um die Regional Bell Operating Companies (RBOCs), Qwest, Global Crossing/Frontier, IXC, Level 3, GTS (das im Jahr 1999 Esprit Telecom übernommen hat) und Colt. Wie die Kommission in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte feststellte, tauchten jedoch mit Ausnahme von Qwest (siehe nächster Absatz) diese Unternehmen auf den von den wichtigsten Diensteanbietern vorgelegten Listen der bei Ausschreibungen erfolgreichen/erfolglosen Bieter und den Antworten der Kunden auf entsprechende Fragen der Kommission so gut wie gar nicht auf. Einige Kunden kannten offenbar ein Großteil der zitierten Unternehmen noch nicht einmal, da sie in der Tabelle bei den entsprechenden Namen entweder gar keine Angaben machten oder ein Fragezeichen anbrachten. Auch in der von MCI WorldCom und Sprint intern vorgenommenen Marktanalyse wurde mit Ausnahme von Qwest keines der obigen Unternehmen als ernsthafter Wettbewerber auf den Datenübertragungsmärkten ausgemacht: Sofern sie überhaupt als Wettbewerber angesehen wurden, fanden sie sich unter der Rubrik "Sonstige" wieder. Der Vorstandsvorsitzende der Yankee Group, einer großen Beraterfirma im Bereich der Telekommunikation, Berge Ayvazian, bezeichnete Qwest and Level 3 als in "im zweiten Glied stehende Wettbewerber"(63). (216) Von den von den Anmeldern genannten potenziellen Wettbewerbern ist, wie schon gesagt, Qwest der überzeugendste Kandidat für einen Eintritt in den Markt für weltweite Telekommunikationsdienste. Laut Angaben von MCI WorldCom und eines dritten Anbieters wird Qwest bei bestimmten Ausschreibungen inzwischen ebenfalls als Wettbewerber betrachtet. [...]*(64) [...]*. In dem Überblick der Parteien über potenzielle Wettbewerber auf dem Markt wird auch erwähnt, dass Qwest und KPN ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet haben, das über ein umfangreiches Glasfasernetz und entsprechendes Know-how verfügt. Von allen potenziellen neuen Marktteilnehmern seit der Entscheidung im Fall BT/AT& T scheint Qwest daher der ernstzunehmenste Kandidat zu sein. (217) Trotz obiger Feststellungen hat die Kommission angesichts der divergierenden Auffassungen über die Zahl der Markteilnehmer ihre Prüfung auf eine größere Zahl von Beteiligten erstreckt und einige der Unternehmen, die nur am Rande auf dem betreffenden Markt tätig sind, ebenfalls zu den Marktteilnehmern gerechnet. Anschließend hat sie geprüft, ob diese Unternehmen den beiden größten Anbietern nach der Fusion (MCI WorldCom/Sprint und die Concert-Allianz(65)) ernsthaft Konkurrenz machen können oder ob die beiden Hauptanbieter nach der Fusion einzeln oder gemeinsam eine beherrschende Stellung einnehmen werden. (218) Im Verlauf der Untersuchung nahmen MCI WorldCom und Sprint eine Einschätzung aller Marktteilnehmer anhand der von ihnen angebotenen Dienstepalette vor. Hieraus ergab sich folgendes Gesamtbild: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (219) Aus obigem Schaubild, das auf einer Bewertung des Diensteangebots durch die Parteien basiert, geht hervor, dass sowohl MCI WorldCom/Sprint als auch die Concert-Allianz nach der Fusion eine vollständige Dienstepalette anbieten werden. Einige Anbieter verfügen über ein ähnliches Spektrum an Diensten, das jedoch nach Ansicht der Anmelder auf dem Markt nicht den gleichen Stellenwert hat. Auswirkungen des Zusammenschlusses (220) In der Sache BT/AT& T vertrat die Kommission die Auffassung, dass allein aufgrund der Marktanteile (die sich zwischen 39 % und 47 % bewegten - siehe Rdnrn. 106 bis 108 der entsprechenden Entscheidung) noch nicht auf die Begründung einer beherrschenden Stellung geschlossen werden könne, wenn die Wettbewerber ebenfalls über eine starke Position verfügen. Sie hielt damals Sprint/Global One und MCI WorldCom sowie in geringerem Maße auch Equant und C& W für ebenbürtige Konkurrenten der Concert-Allianz, die insgesamt in der Lage seien, bei einer Bewerbung um einen Kundenauftrag einen Wettbewerbsdruck auf das Gemeinschaftsunternehmen auszuüben. Den Kunden wurde versichert, dass die Zahl der Bieter immer noch groß genug sei, um einen Wettbewerb aufrechtzuerhalten. So könnten auch die Wettbewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und die Anmelder wüssten, dass sie ihren Kunden nicht einfach ihre Bedingungen aufzwingen könnten, weil diese sich sonst anderen Anbietern zuwenden würden. (221) Mit der Anmeldung des Zusammenschlusses fällt das Ausscheiden zweier Mitglieder aus der Global One-Allianz zusammen, was sich in zweifacher Hinsicht auf den Wettbewerb auswirkt: Zum einen verliert Global One durch die Eingliederung von Sprint in den MCI WorldCom-Konzern, der ein unmittelbarer Konkurrent von Global One ist, seinen Vertriebspartner und damit sein Standbein in den Vereinigten Staaten. Auf dem deutschen Markt ergibt sich nach der Auflösung des Global-One-Gemeinschaftsunternehmens und der Veräußerung seiner Vermögenswerte an France Télécom eine ähnliche Situation; ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem angemeldeten Zusammenschluss und dem Ausstieg der Deutschen Telekom bei Global One besteht jedoch nicht. (222) Die Bedeutung von Sprint für die Marktposition von Global One wird durch interne Dokumente der Anmelder belegt. [...]*. (223) Bisherige Kunden von Global One zeigten auf die Frage, ob sie den Anbieter wechseln würden, Global One gegenüber eine gewisse Loyalität. Allerdings machten sie auch deutlich, dass sie während der Restlaufzeit des Vertrages und bei Vertragserneuerung sehr genau prüfen würden, welchen Versorgungsgrad Global One in den USA anzubieten hat. Nahezu alle bisherigen und potenziellen Kunden räumten Global One nach dessen Übernahme durch France Télécom hinter MCI WorldCom und der Concert-Allianz einen Platz im Mittelfeld ein. Begründet wurde dies teilweise mit dem plötzlichen Wegbrechen des US-amerikanischen Marktes. (224) Zum anderen führt der Zusammenschluss dazu, dass durch die Addition der Kunden von Sprint und MCI WorldCom in den Vereinigten Staaten die ohnehin schon starke Stellung von MCI WorldCom auf dem Markt für weltweite Telekommunikationsdienste noch weiter ausgebaut würde. (225) Die Parteien argumentierten in ihrer Anmeldung und im Verlauf der Untersuchungen, dass die alten Sprint-Kunden, die Global One-Dienste in Anspruch nehmen, bei Global One und nicht bei Sprint bleiben würden. Ihrer Ansicht nach sind diese Kunden in der einen oder anderen Weise an das Global-One-Netz gebunden. Die Marktuntersuchungen haben diese Behauptung jedoch nicht bestätigt. Im Widerspruch dazu stehen auch die Zukunftsprognosen beider Parteien in Bezug auf Global One. (226) [...]*. Allgemein wird davon ausgegangen, dass Global One infolge der Fusion einen erheblichen Teil seiner Kunden verlieren wird, weil es, wie schon in Rdnr. 221 erläutert, den US-amerikanischen Markt nicht mehr bedienen kann. (227) Die voraussichtliche Abwanderung von Global-One-Kunden zu MCI WorldCom/Sprint wird durch ein Dokument bestätigt, das die Kommission von Sprint erhalten hat [...]*(66). Ein multinationaler Konzern erklärte beispielsweise, dass Global One den Nachteil habe, auf dem US-Markt gar nicht und auch auf dem Weltmarkt nicht besonders stark vertreten zu sein, dafür aber die Märkte in Europa, im Mittleren Osten und in Afrika sehr gut bediene und über einen ordentlichen Kundendienst verfüge. Von einem anderen Konzern war zu hören, dass die Geschäftsbeziehung mit Global One wahrscheinlich nicht aufrechterhalten würde, man zunächst aber die weitere Entwicklung abwarten wolle. (228) Die Maßnahme wird daher dazu führen, dass Global One als ernsthafter Wettbewerber auf dem Markt für globale Telekommunikationsdienste ausscheidet, weil es keinen Zugriff mehr auf den US-Markt hat und voraussichtlich einen erheblichen Teil seiner US-Kunden an die neue Unternehmenseinheit verlieren wird. Bei der nachfolgenden Analyse wird daher davon ausgegangen, dass Global One zwar nicht vom Markt verschwindet, aber ein Nischendasein führt und sich, weil es selbst nicht auf dem US-Markt vertreten und diesbezüglich zumindest kurzfristig auf Sprint angewiesen ist, nur um eine begrenzte Zahl von Aufträgen bewerben kann. a) Marktanteile (229) In einem der Kommission im Verlauf der Untersuchung zugänglich gemachten Dokument(67) gibt Sprint seine Einschätzung von der Aufteilung des US-Marktes für reine Datenübertragungsdienste (IP-, Frame Relay- und ATM-Dienste) sowie des Marktes für den gesamten abgehenden Verkehr (Datenübertragungsdienste, Privatleitungen, Auslandsgespräche, gebührenfreie Gespräche und Dienste für Geschäftskunden) wieder. Sprint lieferte Zahlen für beide Märkte. [...]* 1999 verteilten sich die Marktanteile bei Datenübertragungsdiensten in den USA wie folgt: Sprint [5-15]* %, MCI WorldCom [35-45]* %, AT&

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.