Europäische Union

2003/790/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. Juni 2000 über die Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.1741 — MCI WorldCom/Sprint) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1693)

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Quellenkennung: 32003D0790. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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aufgetaucht sind, ihr Betriebszentrum in den Vereinigten Staaten von Amerika haben, so sind sie doch die einzigen, die den Verkehr zu allen Teilen des Internets weiterleiten können. In Anbetracht der hierarchischen Struktur des Internets würde eine Anhebung der Gebühren für den Zugang zu den Spitzennetzen die Verbraucher in der ganzen Welt treffen. Es liegt somit tatsächlich ein einziger weltweiter Markt vor. WELTWEITE TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE (98) Die Kommission hat in ihrer Entscheidung in der Sache BT/AT& T festgestellt, dass die Erbringung weltweiter Telekommunikationsdienste einen weltumspannenden Markt darstellt. Diese Einschätzung wird von den beteiligten Unternehmen in der Anmeldung geteilt. Sie wird auch von Außenstehenden weitgehend bestätigt. Zwar wird in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bestimmte europäische Unternehmen sich bei einigen Diensten zumeist an einen europäischen Anbieter wenden und nur dann auf einen US-amerikanischen Anbieter zurückgreifen würden, wenn die Preise um 5 bis 10 % steigen sollten. Doch das von Kunden vorgelegte Anbieterverzeichnis bestätigt die Einschätzung, wonach die global operierenden Gesellschaften als die wichtigsten Erbringer weltweiter Telekommunikationsdienste angesehen werden. (99) Dementsprechend hat die Kommission ihre Untersuchung auf die vorstehende Definition des geografischen Markts als Markt mit weltweiter Ausdehnung gestützt, die auch in der Sache BT/AT& T zugrunde gelegt wurde und deren Gültigkeit nicht durch im Verlauf der Untersuchung neu gewonnene Erfahrungen erschüttert wurde. D. WÜRDIGUNG ERSTRANGIGE BZW. UMFASSENDE INTERNET-ANBINDUNG Öffentlich zugängliche Marktanteilsstatistiken (100) In der Entscheidung in der Sache WorldCom/MCI war die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Zusammenlegung der Internet-Geschäfte von MCI und WorldCom eine beherrschende Marktstellung im Bereich der weltweiten Internet-Konnektivität begründet hätte. Das derzeitige Internet-Geschäft von MCI WorldCom ist aus dem von WorldCom hervorgegangen, weil MCI seinen einschlägigen Geschäftsbereich als Vorbedingung für die Genehmigung der Fusion von MCI und WorldCom durch die Kommission veräußert hatte. MCI und WorldCom waren bei Erlass der Kommissionsentscheidung Marktführer, die zusammen auf einen Marktanteil von rund [30-40]* % für den ehemaligen WorldCom-Konzern und [10-20]* % für den ehemaligen MCI-Konzern kamen. Sprint war seinerzeit als zweitgrößter Netzbetreiber mit einem Marktanteil zwischen 10 und 15 % eingestuft worden. (101) Im vorliegenden Fall bringen die beteiligten Unternehmen vor, dass es - wie die Kommission in der Entscheidung in der Sache WorldCom/MCI festgestellt hat - keine öffentlich zugänglichen und verlässlichen Schätzungen in Bezug auf den Umfang der Internet-Wirtschaft insgesamt oder einer relevanten Teilbranche gibt und kein Konsens über eine vorrangige Maßeinheit besteht. Außerdem gebe es - ebenfalls laut der genannten Kommissionsentscheidung - keine einschlägigen Offenlegungspflichten in Bezug auf die Internet-Einkünfte der Internet-Diensteanbieter und keine eindeutigen Berichtspflichten. Die beteiligten Unternehmen seien demnach nicht in der Lage, das Volumen des Markts (Internet) genau zu schätzen oder eine Messgröße anzugeben. Selbst Internet-Einkünfte, für die sich MCI und WorldCom seinerzeit in der Sache WorldCom/MCI als geeignetes Maß zur Ermittlung von Marktanteilen ausgesprochen hatten, könnten leicht ungenau sein. Der Verkehrsfluss, den die Kommission in der Entscheidung in der Sache WorldCom/MCI als Bezugsgröße herangezogen hat, sei noch unzuverlässiger und könne aus rein technischer Sicht nicht genau gemessen werden, da allgemein anerkannte Messgrößen fehlten. [...]*. Dessen ungeachtet veranschlagt Sprint den Marktanteil der Top-Anbieter gemessen an den Erlösen im Jahr 1999 auf [35 %-40]* % für MCI WorldCom, [10-15]* % für AT& T, [weniger als 10]* % für Sprint und [unter 5]* % für Qwest(29). (102) Die beteiligten Unternehmen haben eine Reihe von öffentlich zugänglichen Unterlagen mit Marktanteilsschätzungen vorgelegt(30). Darin wird der Marktanteil von MCI WorldCom und Sprint mit mindestens 17 % bzw. 3 % und höchstens 21 bis 45 % bzw. 13 bis 21 % veranschlagt. Die Schätzungen der Mindestwerte beruhen auf den Einnahmen von Internet-Diensteanbietern und dem Anteil pro Verkäufer. Sie sollten jedoch unberücksichtigt bleiben, da sie auch Unternehmen wie AOL und MSN einschließen, die mangels eigener Netze für die erstrangige Anbindung nicht im relevanten Markt vertreten sind. Damit bewegt sich die Summe der Marktanteile der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen in einer Größenordnung zwischen 34 und 55 %. Auch in den Schätzungen unabhängiger Dritter, die die beteiligten Unternehmen vorgelegt haben, wird von einem Marktanteil zwischen 20 und 25 % für MCI WorldCom, 13 und 20 % für Sprint sowie 34 und 45 % für das aus der Fusion hervorgehende Unternehmen ("neues Unternehmen") ausgegangen(31). Diese Angaben stimmen ferner mit denen der Unternehmen überein, die die Kommission im Rahmen ihrer Marktuntersuchung befragt hat(32). Die Höhe des Verkehrsaufkommens der fusionswilligen Unternehmen sollte auch in Verbindung mit dem weltweiten Netzwerk (Kapazität) des neuen Unternehmens gesehen werden. UUNet, die Internet-Tochter von MCI WorldCom, hat "over 2,000 POPs, 500 of which are outside the United States. This is bigger than any other IP network on the planet by at least a factor of 2 and bigger by a factor of 4-5 than most of the IP backbones around the world." (mehr als 2000 Zugangspunkte, davon 500 außerhalb der USA. Dieses Netz ist mindestens doppelt so groß wie das nächstgrößere IP-Netzwerk und vier bis fünfmal so groß wie die meisten IP-Grundnetze weltweit)(33). Außerdem hat UUNet einen sehr großen Modem-Bestand für Weiterverkäufer [...]*, die Internet-Einwählverbindungen anbieten. Marktanteilsschätzungen der Kommission (103) Teilnehmer des relevanten Markts sind diejenigen Unternehmen, die aufgrund von Peering-Abkommen mit ihresgleichen völlig verrechnungsfrei Zugang zum gesamten Internet haben. Um sie zu ermitteln, müssen alle Verbindungen zwischen Netzbetreibern zum Zwecke des Austauschs oder der Durchleitung von Daten daraufhin geprüft werden, wer von ihnen über eine umfassende Internet-Anbindung ausschließlich aufgrund des eigenen Kundenbestands oder aufgrund von Peering-Abkommen mit anderen Netzbetreibern verfügt. Wegen der Qualitätsprobleme im Zusammenhang mit "öffentlichen" Zusammenschaltungspunkten dürfte eine Konnektivität erster Güte nur bei Unternehmen gegeben sein, die ihren Datenverkehr im Gegenzugverfahren über "private" Punkte mit anderen Netzbetreibern austauschen. (104) Viele der Unternehmen, die die Kommission im Verlauf ihrer Ermittlungen befragt hat, gaben übereinstimmend an, dass die fünf führenden Netzbetreiber (MCI WorldCom, Sprint, AT& T, C& W und GTE) eine viel stärkere Position haben als alle anderen. Daraufhin nahm die Kommission die Peering-Abkommen in Augenschein, an denen diese Branchenführer beteiligt sind, um ein Verzeichnis der Unternehmen zu erstellen, die als Spitzennetzbetreiber in Betracht kommen. Da die Offenlegung der Austauschbeziehungen Geschäftsgeheimnisse berührt, wählte die Kommission die Unternehmen aus, die sowohl mit MCI WorldCom als auch mit Sprint Peering-Abkommen geschlossen haben, um zu klären, wer als Spitzenbetreiber einzustufen ist. Danach sind folgende Unternehmen Teilnehmer des relevanten Markts: [...]*. (105) Ein außenstehendes Unternehmen legte eine eigene Liste mit Top-Anbietern vor, die auf der Zahl der Routen basiert, die für den Zugang zu deren jeweiligen Netzen zur Verfügung stehen. Aufgenommen wurden darin alle Betreiber von Netzen, zu denen der Zugang direkt - d. h. nicht über Dritte - möglich ist. Diese Liste weicht allerdings in einigen Punkten vom Verzeichnis der Unternehmen ab, die mit MCI WorldCom und Sprint ein Peering-Abkommen haben. Deshalb wurde so verfahren, dass von der "Fremdliste" diejenigen Unternehmen in die Liste der Top-Anbieter übernommen wurden, die weder mit WorldCom noch mit Sprint Peering-Abkommen abgeschlossen haben; umgekehrt wurden jedoch keine Unternehmen aus dem Verzeichnis gestrichen, die sich nicht auf der Fremdliste befanden. Auf diese Weise wurde das Verzeichnis um vier Namen erweitert: Exodus, Digex, Abovenet und Epoch. Das Ergebnis ist eine Gruppe von 17 Netzbetreibern (bzw. Betreibergruppen), die in der Lage sind, eine erstrangige Internet-Anbindung zu garantieren. (106) Alle übrigen Netzbetreiber, die nicht in dem Verzeichnis genannt werden, sind auf Transitleistungen von mindestens einem der fünf führenden Betreiber angewiesen. Tauscht ein Netzbetreiber nicht wenigstens mit den fünf Branchenführern Daten im Gegenzugverfahren aus, bedeutet dies, dass sein Internet-Anbindungsangebot erhebliche Lücken aufweist. Es ist möglich, dass die Zahl der Marktteilnehmer, die wirkliche erstrangige Netze betreiben, tatsächlich kleiner ist als die Gruppe derjenigen, die Peering-Abkommen mit Sprint und MCI WorldCom geschlossen haben. Möglicherweise erhalten einige der ermittelten Betreiber ihre Anbindung auch aufgrund von Austauschgeschäften über "öffentliche" Punkte, die jedoch nicht die allerhöchste Qualität bieten. Außerdem ist es nicht unbedingt so, dass sämtliche Betreiber, die im Gegenzugverfahren mit MCI WorldCom und Sprint Daten austauschen, auch in jedem Fall untereinander Peering-Abkommen haben; Betreiber, die nur mit einigen anderen Peering-Verbindungen unterhalten, haben unter Umständen nicht zum gesamten Internet verrechnungsfreien Zugang. Für die vorliegende Würdigung wird jedoch davon ausgegangen, dass ein Unternehmen, das weltweite Peering-Verbindungen zu MCI WorldCom und Sprint unterhält, auch für ein anderes mit entsprechenden Verbindungen ein willkommener Partner für ein Peering-Abkommen ist. Diese Annahme kommt den beteiligten Unternehmen zugute, weil dadurch die Gruppe der Marktteilnehmer erweitert wird. a) Marktanteile gemessen an der Verkehrsleistung (107) Der Verkehrsfluss als Bezugsgröße hat nach Ansicht der beteiligten Unternehmen große Nachteile. Bei dieser Methode wird der Verkehr gemessen, der zu einem bestimmten Zeitpunkt durch bestimmte Teile des Netzes fließt; da aber die Streckenführung beim IP-Datenverkehr dynamisch ist, werde ein und dieselbe Information von einem Host-Rechner zu einem anderen nicht immer über dieselben Netze geleitet. Da die Daten außerdem auf ihrem Weg von der Quelle bis zum Bestimmungsort über mehr als ein Netz laufen, komme es unvermeidlich zu Doppelzählungen, wenn das Gesamtverkehrsaufkommen durch Addition der von jedem Grundnetz übertragenen Verkehrs bestimmt wird. Da das Ergebnis der Doppelzählung von Grundnetz zu Grundnetz unterschiedlich sein dürfte, könnten Marktanteilsangaben, die aufgrund von Schätzungen der Verkehrsleistung ermittelt werden, irreführend sein. (108) Die beteiligten Unternehmen argumentieren ferner, dass sich in Schätzungen der Verkehrsleistung Besonderheiten der Architektur eines Netzwerks widerspiegeln können. Ein Grundnetz mit vielen Knotenpunkten generiere möglicherweise allein aufgrund seines Aufbaus unter Umständen weniger Verkehr als eines mit wenigen Knotenpunkten, da über einen Punkt Daten direkt an alle von dort aus erreichbaren Endnutzer geleitet werden können, umgekehrt aber nur Daten ins Grundnetz geschickt werden, die für über andere Knotenpunkte erreichbare Ziele bestimmt sind, und gegebenenfalls nur letzteres als Grundnetzleistung angerechnet wird. (109) Dem lässt sich jedoch entgegenhalten, dass die Ermittlung von Marktanteilen anhand der Verkehrsleistung eine bessere Alternative für die Feststellung von Marktmacht ist, da sich Marktmacht von der Gesamtgröße eines Netzwerks ableiten lässt. (110) Da unmittelbar keine Statistiken über das gesamte Volumen an Daten vorliegen, die über die Betreibernetze verschickt und empfangen werden, musste die Aggregationsmethode ("bottom-up approach") herangezogen werden, um die Marktanteile anhand der Verkehrsleistung zu errechnen. Das Volumen des Marktes ergibt sich dann durch Addition der Datenmengen, die durch die einzelnen Netze der einmal ermittelten Marktteilnehmer fließen. Es konnte aber nicht mit Sicherheit festgestellt werden, ob die betreffenden Marktteilnehmer ihr Verkehrsaufkommen alle nach dem gleichen Verfahren gemessen haben. Deshalb musste eine andere Lösung für die Berechnung der Marktanteile anhand der Verkehrsleistung gefunden werden. (111) Das Gesamtverkehrsaufkommen eines Netzbetreibers umfasst den Datenverkehr, den dieser mit anderen ermittelten Netzbetreibern austauscht, und seinen internen Datenverkehr (d. h. den Verkehr zwischen den Kunden seines Netzes). Die Marktanteile können damit nach dem folgenden Verfahren anhand von Verhältniszahlen errechnet werden, ohne dass das gesamte Internet-Verkehrsaufkommen als Eingangsgröße vonnöten ist: Der Marktanteil von Netzbetreiber A verhält sich zum Marktanteil von Netzbetreiber B wie das Gesamtverkehrsaufkommen in Netz A zum Gesamtverkehrsaufkommen in Netz B. Teilt man die beiden Größen durch den Verkehr, der insgesamt zwischen A und B ausgetauscht wird, so verhält sich der Marktanteil von Netzbetreiber A zum Marktanteil von Netzbetreiber B wie der relative Anteil von A am Gesamtverkehrsaufkommen von B zum relativen Anteil von B am Gesamtverkehrsaufkommen von A. Die Marktanteile lassen sich somit anhand der relativen Anteile eines jeden Netzes am Gesamtverkehrsaufkommen der anderen Netze errechnen. Die Berechnung der relativen Marktanteile der einzelnen Netze erfolgt ausschließlich anhand der Verkehrsstatistik des betreffenden Netzes. Damit erübrigt sich die Addition der Messergebnisse für die einzelnen Netzbetreiber. Außerdem wird verhindert, dass die Marktanteilsberechnung gegebenenfalls durch unterschiedliche Messverfahren der Betreiber verzerrt wird. (112) Von den Angaben, die die fünf Branchenführer gemacht haben, konnte auf deren relativen Anteil an der Datenmenge geschlossen werden, die sie jeweils mit den übrigen vier führenden Betreibern und den anderen Peering-Partnern ausgetauscht haben. Wo ein Unternehmen mehrere Netzwerke betrieb, die teilweise auf Transit- und teilweise auf Peering-Basis arbeiteten, wurden alle Verkehrsleistungen zusammengerechnet und als Peering-Verkehr angesehen. Diese Annahme kommt den beteiligten Unternehmen zugute, weil sie überwiegend auf kleine Wettbewerber zutrifft. (113) Rechnet man die relativen Anteile von Betreiber A an dem zwischen A und B ausgetauschten Verkehr und die entsprechenden Anteile von B zusammen, ergibt sich eine Verhältniszahl für den Marktanteil von Netzbetreiber A und von Netzbetreiber B. Anschließend kann man die Methode auf die Netzbetreiber A und C und danach auf C und B anwenden, um weitere Hinweise auf den Marktanteil von Netzbetreiber A und Netzbetreiber B zu erhalten. Die Kommission ist auf diese Weise in der Mitteilung der Beschwerdepunkte für die fünf führenden Netzbetreiber zu folgenden Anteilen gekommen(34): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (114) Wendet man das Verfahren auf einen hypothetischen Markt mit MCI WorldCom, Sprint, C& W, GTE und AT& T als Marktteilnehmern an (was der von Sprint 1998 anlässlich der Fusion von WorldCom und MCI vorgenommen Marktabgrenzung entspricht), käme der MCI-WorldCom-Konzern auf einen Marktanteil von 46 bis 51 %, Sprint auf weitere [10 bis 20]* % und das neue Unternehmen somit auf [56 bis 71]* %. (115) Um die Marktanteile auf der Basis der 17 potenziellen Netzbetreiber ersten Ranges zu errechnen, mussten in Bezug auf die Größe der übrigen zwölf Betreiber Annahmen zugrunde gelegt werden. In Übereinstimmung mit den Erlösdaten wurde von der Grundannahme ausgegangen, dass die Verkehrleistung dieser Netze nicht höher sein kann als die der fünf führenden Betreiber. Da der Anteil des Gesamtverkehrsaufkommens des kleinsten der fünf gemessen an der Verkehrsleistung von MCI WorldCom weniger als [...]* beträgt, kann der Anteil der übrigen zwölf Netzbetreiber zusammengerechnet nicht höher als zwölf mal [...]* sein. (116) Da davon auszugehen ist, dass diese zwölf Netze nicht alle gleich groß sind, dürfte ihr Gesamtverkehrsaufkommen infolgedessen genauso groß sein wie das von MCI WorldCom. Den Schätzungen zufolge liegt der Marktanteil von MCI WorldCom ungefähr bei 32-36 %, Sprint würde zusätzliche [5-15]* % einbringen, während auf die Wettbewerber jeweils nicht mehr als 10-15 % entfallen. Sprint und MCI WorldCom kämen damit gemeinsam auf einen Marktanteil von [37-51]* %.Hieraus ergeben sich in der Übersicht folgende Marktanteile: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (117) Selbst wenn man von einem doppelt so hohen Verkehrsaufkommen der übrigen zwölf Anbieter ausginge (was, wie in Rdnr. 115 gesehen, unmöglich ist, da dieses höchstens 1,8 mal so groß sein kann wie das von MCI WorldCom), läge die Summe der Marktanteile der an der Fusion beteiligten Unternehmen noch immer in einer Größenordnung von 32 bis 35 % und damit [bis zu]* dreimal so hoch wie der Marktanteil des nächstgrößeren Netzbetreibers. b) Schätzungen des Marktvolumens und der Marktanteile aufgrund der Erlöse (118) Nach den vorstehenden Ausführungen wären insgesamt 17 Anbieter von Internet-Anschlussmöglichkeiten unter die Definition eines Netzbetreibers allerersten Ranges gefallen. Für die Ermittlung des Gesamtvolumens des Markts reichten die verfügbaren Informationen nicht aus; der Umsatz von zwei Firmen musste geschätzt werden, weil keine genauen Zahlen vorlagen(35). Die Einnahmen der beiden Unternehmen wurden mit je 100 Mio. USD veranschlagt, womit die tatsächlichen Erlöse erheblich überschätzt worden sein dürften. (119) Die Marktanteile wurden in der Mitteilung der Beschwerdepunkte auf zweierlei Art berechnet. Zum einen wurde der Erlös aus allen Internet-Geschäften (d. h. Wählverbindungen, Standleitungen, Bereitstellung von Hosting- und Kollokationsdiensten u. a.) zugrunde gelegt. Dabei ergab sich ein Marktvolumen von annäherungsweise 6,5 Mrd. USD, wovon [40-50]* % auf MCI WorldCom bzw. [5-15]* % auf Sprint entfallen würden. Nur noch ein Unternehmen, nämlich AT& T, wäre dabei auf einen Marktanteil zwischen 10 und 15 % gekommen; der Marktanteil von zwei weiteren - C& W und PSINet - hätte im Bereich zwischen 5 und 10 % gelegen. Alle berücksichtigten Erlöse beziehen sich auf die Bereitstellung von Internet-Anschlussmöglichkeiten in irgendeiner Form. [...]*. Auch durch das Anbieten von Wählverbindungen wird Datenverkehr generiert, wodurch wiederum der Kundenstamm erweitert und damit die Marktposition verbessert wird. (120) Alternativ dazu wurden nur die Erlöse aus der Bereitstellung von Standleitungen berücksichtigt. Diese Methode hat den Vorteil, dass ausschließlich Einnahmen aus der Bereitstellung von Anbindungsmöglichkeiten herangezogen werden, auch wenn dadurch ein Teil der Einnahmen unberücksichtigt bleibt. Nicht jedes befragte Unternehmen war nämlich in der Lage, seine Internet-Erlöse aufzuschlüsseln, was jedoch erforderlich ist, da bei dieser Methode die Einnahmen aus Wählverbindungen nicht in die Berechnungen mit einfließen. Da in diesem Fall nicht die gesamten Erlöse aus dem Internet-Geschäft berücksichtigt werden, liefert diese Methode somit nur zusätzliche Hinweise auf die Marktanteile. Bei Firmen, die keine Angaben zu Einnahmen aus Standleitungen machen konnten, wurden diese mit einem Drittel der gesamten Internet-Erlöse veranschlagt. Dies entspricht dem Verhältnis dieser Einnahmen zum Gesamterlös aus dem Internet-Geschäft beider Anmelder ([...]* und [...]*). Angenommen, die betreffenden Einnahmen würden zur Hälfte zu den Erlösen aus allen Internet-Geschäften beitragen, so ergäbe sich hieraus ein gemeinsamer Marktanteil von [30-40]* %. Danach käme MCI WorldCom auf einen Marktanteil von [15-25]* % und Sprint auf einen Marktanteil von [5-15]* %, was dem neuen Unternehmen einen Marktanteil von etwa [20-40]* % bescheren würde. Den drei nächstgrößeren Wettbewerbern würden Marktanteile in einer Größenordnung von 10 bis 15 % verbleiben. (121) Die beteiligten Unternehmen haben zwar wiederholt die Meinung geäußert, dass Erlösdaten die einzigen verlässlichen Indikatoren für den Marktanteil in der fraglichen Branche sind; von vielen Wettbewerbern wurde aber darauf hingewiesen, dass es gefährlich wäre, sich ausschließlich auf diese Daten zu stützen. Zwar wurden - wo immer möglich - die Erlöse aus dem Anschluss an das Internet als Berechnungsgrundlage verwendet, doch besteht für die betreffenden Unternehmen keinerlei geregelte Berichts- oder Offenlegungspflicht. Die Zahlen waren deshalb mit Vorsicht zu behandeln. (122) Firmen, die mit nur höchstens vier der führenden Betreiber Peering-Abkommen haben, können kaum als Netzbetreiber allerersten Ranges eingestuft werden, da aufgrund dieses Mangels stark daran gezweifelt werden muss, dass sie in der Lage sind, die Anbindung an das gesamte Internet zu gewährleisten. Zur Erstellung einer Sensitivitätsanalyse wurden jedoch deren Marktanteile geschätzt, um zu klären, ob sich die Zahlen wesentlich ändern, wenn bisher nicht in die Liste der Marktteilnehmer aufgenommene Unternehmen hinzugerechnet würden. Doch selbst dann (d. h. unter Berücksichtigung aller Eventualitäten) würden die anmeldenden Unternehmen gemessen an den Gesamterlösen aus Internet-Geschäften immer noch auf einen gemeinsamen Marktanteil von [35-45]* % kommen. c) Fazit der Marktanteilsberechnungen (123) Der Marktanteil des neuen Unternehmens würde gemessen an der Verkehrsleistung zwischen [37-51]* %(36) und gemessen an den Erlösen zwischen [30-65]* % betragen. Der nächstgrößere Wettbewerber käme auf höchstens 15 % Marktanteil. Ungeachtet der jeweils verwendeten Berechnungsmethode haben die Untersuchungen der Kommission ergeben, dass das neue Unternehmen einen Marktanteil halten würde, der ausgehend vom Erlös mindestens dreimal so hoch und ausgehend vom Verkehrsfluss mindestens viermal so hoch wäre wie der seines größten Konkurrenten. An diesem Ergebnis würde sich selbst dann nichts ändern, wenn der unwahrscheinliche Fall angenommen würde, dass die zwölf kleineren Unternehmen der Spitzengruppe insgesamt doppelt so viel Verkehrsaufkommen wie MCI WorldCom hätten. d) Erwiderung der Parteien (124) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte erklärten die Parteien, die von der Kommission ermittelte Marktanteilsspanne sei zu groß; ihrer Ansicht nach gäbe der Marktanteil am unteren Ende dieser Spanne keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Die Schätzungen sowohl der Kommission als auch Dritter bewiesen außerdem, dass der Marktanteil von MCI WorldCom seit 1998 deutlich geschrumpft sei. Darüber hinaus bezweifelten die Parteien in diesem Fall die Aussagekraft von Berechnungen, die sich auf den Erlös und das Verkehrsaufkommen stützen, da damit der Marktanteil des neuen Unternehmens höchstwahrscheinlich überbewertet würde. (125) Nach den der Kommission zum Zeitpunkt der Mitteilung der Beschwerdepunkte vorliegenden Informationen beträgt der anhand des Gesamterlöses aus dem Internet-Geschäft errechnete Marktanteil von MCI WorldCom bei insgesamt 17 Top-Anbietern 40-50]* %(37). 1998 hatte WorldCom allein einen Marktanteil von 35-45]* %. Obwohl die Kommission im vorliegenden Fall von für die Parteien günstigeren Annahmen ausgegangen ist als 1998, als die Entscheidung in der Sache WorldCom/MCI anstand, kann aus obigen Ausführungen der Schluss gezogen werden, dass der Marktanteil von MCI WorldCom gemessen an dessen Gesamterlös aus dem Internet-Geschäft seit 1998 größer geworden ist. (126) Nach Herausgabe der Mitteilung der Beschwerdepunkte teilten die Parteien der Kommission mit, dass zu dem ausschließlich aus Standleitungen stammenden Erlös von MCI WorldCom in Nordamerika noch 110 Mio. USD hinzugerechnet werden müssten. Der auf dieser Grundlage berechnete Marktanteil von MCI WorldCom würde damit von ursprünglich 20-30]* % (siehe Rdnr. 120) auf 25-35]* % ansteigen, so dass das neue Unternehmen auf e

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.