Europäische Union

2003/790/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. Juni 2000 über die Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.1741 — MCI WorldCom/Sprint) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1693)

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Quellenkennung: 32003D0790. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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er Vereinigten Staaten und das Auftauchen neuer starker Konkurrenten auf dem Europäischen Markt außer acht. (65) Dabei vergessen die Parteien jedoch, dass Kunden, die von den Top-Anbietern Durchleitungskapazitäten beziehen, weil sie auf eine weltumspannende Vernetzung Wert legen, keine Ausweichmöglichkeiten haben. Um in etwa gleiche Anschlussmöglichkeiten wie die Spitzengruppe anbieten zu können, müssten die Anbieter aus der zweiten Reihe eine Vielzahl von Peering- und Transitvereinbarungen mit jenen Internet-Diensteanbietern abschließen, die sie zuvor nur auf dem Umweg über die Top-Anbieter erreichen konnten. Da es weltweit Tausende von Internet-Diensteanbietern gibt, wäre ein solches Vorgehen gemessen an der mehr oder weniger starken Anhebung der Durchleitungspreise mit Sicherheit nicht wirtschaftlich(24). (66) Die Parteien sind ferner der Meinung, die Kommission habe bei der Prüfung des relevanten Marktes den Technologien zur Speicherung und Verteilung der Inhalte nicht den richtigen Stellenwert eingeräumt. Den Parteien zufolge sind diese Techniken keine eigenständigen Dienste, sondern ersetzen teilweise die Beförderung über das Backbone-Netz. Durch sie werde die Entfernung zwischen den Inhalten und dem Endnutzer verringert, so dass in den meisten Fällen die Backbone-Netze umgangen werden könnten. (67) Wie in Rdnr. 38 bereits erwähnt und in Rdnr. 172 nochmals näher erläutert, hat die Untersuchung der Kommission gezeigt, dass der zunehmende Einsatz dieser Techniken keine nennenswerten Auswirkungen auf die Marktstruktur hat. Der Löwenanteil des Datenverkehrs läuft nach wie vor über die Top-Anbieter. Da es zudem trotz dieser Techniken nicht möglich ist, die Top-Anbieter völlig zu umgehen, muss, wer auf eine weltumspannende Konnektivität Wert legt, zwangsläufig immer noch auf die Top-Anbieter zurückgreifen. Außerdem werden diese Techniken nicht nur von Inhalte- und kleineren Netzbetreibern eingesetzt, sondern auch von größeren Anbietern von Internet-Anbindungen in ihrer Eigenschaft als Betreiber von Daten- und Kollokationszentren. (68) Nach Auffassung der Parteien hat die Kommission in ihrer Marktdefinition auch nicht genügend berücksichtigt, dass der Wettbewerb unter den Top-Internet-Zugangsvermittlern erheblich zugenommen habe, da relativ gesehen jeder Einzelne der seinerzeit in der WorldCom/MCI-Entscheidung ermittelten Schlüsselanbieter auf dem Markt an Bedeutung verloren habe. (69) Dieses Argument bezieht sich auf das Maß an Wettbewerb, das auf dem betreffenden Markt herrscht, ist aber für die Definition der sachlich relevanten Märkte ohne Belang. Entgegen der Ansicht der Parteien hat es seit 1998 auf dem Markt keine nennenswerten Neuzugänge gegeben. In ihrer WorldCom/MCI-Entscheidung von 1998 machte die Kommission auf dem sachlich relevanten Markt 16 Top-Internet-Zugangsanbieter aus. Als Auswahlkriterium galt, wer mit den vier Hauptanbietern ein Peering-Abkommen hatte. In dem vorliegenden Verfahren geht die Kommission von 17 Top-Anbietern aus. Dazu gezählt wurde, wer mit den anmeldenden Parteien ein Peering-Abkommen hat und wer nach Ansicht Dritter zum Kreis der Top-Anbieter gezählt werden sollte. Im vorliegenden Verfahren wurde die Zahl der Marktteilnehmer somit anhand großzügigerer Kriterien ermittelt als seinerzeit im Fall WorldCom/MCI. Der Eintritt von AT& T in den Markt (vor allem durch Übernahme bestehender Top-Anbieter) hatte jedenfalls keine nennenswerten Auswirkungen auf den Marktanteil von MCI WorldCom, der in den vergangenen zwei Jahren mehr oder weniger derselbe geblieben ist (je nachdem, welche Berechnungsmethode zugrunde gelegt wird). WELTWEITE TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE (70) Unter weltweiten Telekommunikationsdiensten sind Dienste für Unternehmen zu verstehen, die verschiedene Standorte in der Welt - in der Regel auf mindestens zwei Kontinenten und in einer größeren Zahl von Ländern - haben. Sie werden üblicherweise von multinationalen Konzernen mit Geschäftsstellen in einer Vielzahl von Ländern und auf mehreren Kontinenten in Anspruch genommen. Es handelt sich dabei um sog. fortgeschrittene Dienste, die weit über einfache Basisleistungen wie die Übertragung von Sprach- oder Faxsignalen hinausgehen und in Form von Paketlösungen für den Kunden erbracht werden, welche auch virtuelle Privatnetze für Sprach- und Datenübermittlung sowie andere Funktionen beinhalten. Eigenheiten der Nachfrage (71) Nach Aussage der Parteien erfolgt der Erwerb weltweiter Telekommunikationsdienste in zwei Stufen(25): Eine Firma, die solche Dienste einkaufen will, fordert in der Regel zunächst eine Reihe möglicher Anbieter zur Abgabe eines Angebots auf, wobei sie ihre speziellen Bedürfnisse eingehend beschreibt. Anschließend, wenn alle Angebote eingegangen sind, nimmt sie mit einer ersten Auswahl von Anbietern kurze Verhandlungen auf, bevor sie sich für einen entscheidet, mit dem sie schließlich ausführlich über einen Vertrag verhandelt. (72) Die Nutzer weltweiter Telekommunikationsdienste verlangen von einem Anbieter maßgeschneiderte Dienste auf durchgehenden Verbindungen. Sie erwarten vom Netzbetreiber, dass er eine große Zahl von räumlich weit auseinander liegenden Orten (bis hin zu Ölbohranlagen in abgelegenen Regionen) miteinander verbinden kann. Außerdem erwarten sie, dass der Betreiber ihnen genügend Übertragungskapazität bietet, damit sie ihren Kommunikationsverkehr zwischen allen Standorten zuverlässig abwickeln können. Die größten Anbieter sind in der Lage, die fraglichen Dienste vollständig über eine eigene Infrastruktur zu erbringen. Die meisten Anbieter allerdings müssen gegebenenfalls auf die Netze anderer Betreiber zurückgreifen und deren Leitungen mieten, um auch Gebiete abdecken zu können, die sie selbst nicht bedienen, und um eine zuverlässige Übertragung zu gewährleisten. (73) Während die meisten Kunden ganze Leistungspakete benötigen, erwerben manche auch einzelne Leistungen für ganz spezielle Bedürfnisse, die sie dann selbst bis zu einem gewissen Grad miteinander verknüpfen. Die Aufträge sind jedoch nicht so aufgeteilt, dass individuelle Anbieter sich um verschiedene "Lose" bewerben können. (74) Auf die Frage, nach welchen Kriterien die Auswahl eines Erbringers von weltweiten Telekommunikationsdiensten hauptsächlich erfolgt, verwies ein befragtes Unternehmen auf eine Studie der Beratungsfirma Yankee Group(26), der zufolge der Preis als Kriterium zur Bewertung eines Angebots erst an vierter Stelle nach Zuverlässigkeit, Service/Betreuung und Anbindungsqualität/Kompatibilität/Infrastruktur kommt. Weitere Kriterien sind Kultur/Sprache/Zeitzonen, Bandbreite/Kapazität, Netzwerkverwaltung, Installationsfristen/Aufbauzeit, geografische Reichweite, Personalfragen, Koordinierung und Kompetenz. Kunden, die die Kommission im Verlauf ihrer Ermittlungen befragte, haben bestätigt, dass der Preis nicht das einzige Kriterium ist, das bei der Wahl des Betreibers den Ausschlag gibt. Der Preis werde in der Regel nicht als das von vorneherein wichtigste Kriterium angesehen, sondern spiele erst in zweiten Linie eine entscheidende Rolle (d. h. wenn die Angebote der nach der ersten Runde des Auswahlverfahrens übrig gebliebenen Bieter miteinander verglichen werden). (75) Ernst zu nehmende Anbieter weltweiter Telekommunikationsdienste müssen über eine eigene Infrastruktur verfügen (d. h. sie müssen einen Großteil ihres Datenverkehrs über ein eigenes Netz abwickeln, um eine hohe Zuverlässigkeit und Qualität der Dienste garantieren, genügend Kapazitäten bieten und die Kosten kontrollieren zu können), weltweit präsent sein und Kundendienstleistungen bieten (manche Kunden verlangen Kundendiensteinrichtungen ganz in ihrer Nähe, auch wenn ihr Standort technisch gesehen nicht so interessant ist). Auch ein fester Kundenstamm ist ein wichtiger Aspekt, der interessierte Käufer von der Leistungsfähigkeit eines Anbieters überzeugt. Eigenheiten des Angebots (76) Die Anbieter verfügen über verschiedene Mittel und Wege, um die Bedürfnisse der Kunden zu befriedigen. Manche Kunden erwerben bestimmte Grundkomponenten des Leistungspakets "weltweite Telekommunikationsdienste" einzeln (z. B. ein Datenübertragungsnetz zuzüglich Sonderanwendungen wie z. B. internationale 800er Nummern für gebührenfreie Anrufe), um die von verschiedenen Anbietern bezogenen Produkte zu einem Bündel von fortgeschrittenen Diensten zusammenzustellen, und sorgen intern für Wartung und Betreuung (Eigenerbringung). Andere wiederum kaufen maßgeschneiderte Pakete vom einem speziellen Dienstleister, der die betreffenden Leistungen zusammenstellt und die laufende Wartung und Kundenbetreuung übernimmt; diese Anbieter können bessere Leistungen bei niedrigeren Preisen bieten, weil sie aufeinander abgestimmte Produkte in einem fertigen Paket verkaufen. Und schließlich kann der Kunde sämtliche einschlägigen Tätigkeiten - oftmals neben der reinen Ausführung der Paketleistungen auch das nötige Personal - auslagern und dem Anbieter überlassen. (77) Doch unabhängig von individuellen Kundenwünschen bestehen die fraglichen Dienste in jedem Fall aus einer Kombination ähnlicher und damit vom Preis her vergleichbarer Komponenten (Netz, Datenübertragungsprotokoll vom Typ X.25, Frame Relay, ATM oder IP), andere anhand dieser Protokolle erbrachte Leistungen, ferner qualitative Elemente wie geografische Reichweite, hohe Dienstequalität mittels durchgehender Verbindungen sowie durch kundennahe Betreuung und eine hohe Zuverlässigkeit usw.). All dies muss ein Anbieter vorweisen können, um einen entsprechenden Auftrag zu erhalten. Ein Unternehmen, das die komplette Produktpalette anbieten kann, hat auch Vorteile in Bezug auf die Kontrolle der Kosten und die Zuverlässigkeit des Gesamtleistungspakets, was ihn in den Augen des Kunden besser dastehen lässt. Das Auftragsvergabeverfahren (78) Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen haben der Kommission gegenüber erläutert, wie Aufträge vergeben werden. Üblicherweise fordert der Kaufinteressent eine Reihe von Anbietern, die für ihn in Frage kommen, auf, ihm ein Angebot zu unterbreiten (Aufforderung zur Angebotsabgabe). Manche Käufer holen zunächst unverbindlich Informationen ein, um herauszufinden, welche Möglichkeiten ihnen die Großen der Branche bieten können. Eine Aufforderung zur Angebotsabgabe kann sehr ausführlich sein und, wie ein Abnehmer anmerkte, bis zu 100 Seiten umfassen. Die Aufforderung ergeht an die Anbieter, die der Kaufinteressent in die engere Wahl gezogen hat. (79) Das Angebot, das ähnlich umfassend sein kann, geht auf die speziellen technischen Wünsche des Kunden ein. Laut MCI WorldCom wird der Preis für das Angebot aufgrund von Erfahrungswerten im Zusammenhang mit den zu erbringenden Dienstleistungen und der geografischen Reichweite festgesetzt. [...]* (80) [Die Berechnung der in Erfuellung eines Auftrags dieser Art anfallenden Kosten ist ein schwieriges Unterfangen, weil dabei viele Faktoren berücksichtigt werden müssen, wie etwa die Kosten für Management, Marketing, Personal, Verwaltung, technische Ausrüstung und Kundendienst.]* (81) [...]*. Nach Eingang der Angebote stellt sich in der Regel heraus, dass kein Bieter sämtliche Punkte der Leistungsbeschreibung erfuellen kann. Deshalb finden danach zweiseitige Gespräche statt, um bestimmte Punkte zu klären und die technischen Aspekte des Angebots zu bewerten. Mit dieser Bewertung können ganze Gruppen von Sachverständigen monatelang beschäftigt sein. (82) Erreicht ein Telekommunikationsunternehmen die zweite Stufe des Ausschreibungsverfahrens (d. h. kommt es in die engere Wahl), beginnen nach Aussage der beteiligten Unternehmen die eigentlichen Preisverhandlungen. Nach der ersten Selektion des Auftraggebers bleiben gewöhnlich drei bis fünf Anbieter übrig. Nach der Beschreibung des Verfahrensablaufs durch die Anmelder und nach der Aussage Außenstehender weiß in der Praxis ein gutes Bieterteam in dieser Phase, welche Unternehmen mit ihm um den Auftrag konkurrieren. Oftmals wird dem Bieter der Name der Konkurrenten bekannt gegeben; häufig werden gegenüber dem Bieter auch Andeutungen in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit bestimmter konkurrierender Angebote gemacht. (83) Wenn der Käufer seine Wahl getroffen hat, wird der Auftrag vergeben und ein endgültiger Vertrag aufgesetzt. Manche Unternehmen greifen bei einzelnen Abschnitten des Auftragsvergabeverfahrens (etwa für die Abfassung der Aufforderung zur Angebotsabgabe) auf die Dienste von Beratungsfirmen zurück; bisweilen werden Berater auch mit der Durchführung nahezu des gesamten Ausschreibungsverfahrens beauftragt. Bereitstellung von Leistungspaketen für weltweite Telekommunikationsdienste (84) Im vorliegenden Fall ist die Bereitstellung von Paketen aus maßgeschneiderten fortgeschrittenen Telekommunikationsdiensten und Mehrwert-Telekommunikationsdiensten für gewerbliche Kunden der relevante Markt. (85) Die beteiligten Unternehmen weisen in der Anmeldung auf die Marktabgrenzungen hin, die die Kommission in einer Reihe von Entscheidungen im Zusammenhang mit weltweiten Telekommunikationsdiensten für multinationale Geschäftskunden vorgenommen hatte. Aus jüngerer Zeit werden die Entscheidungen in den Sachen BT/AT& T(27) und AT& T/IBM(28) zitiert. In der erstgenannten Entscheidung grenzte die Kommission einen Markt ab, der in der "Bereitstellung von maßgeschneiderten höherwertigen fortgeschrittenen Dienstleistungspaketen für weltweit operierende Unternehmen besteht - nachstehend kurz als Markt für weltweite Telekommunikationsdienste bezeichnet". Laut Anmeldung teilen die beteiligten Unternehmen den Standpunkt der Kommission in der Sache BT/AT& T, dass der Produktmarkt nicht weiter nach Einzelleistungen aufgeschlüsselt werden sollte. Die Unternehmen weisen ferner darauf hin, dass es sich bei den Leistungspaketen für weltweite Telekommunikationsdienste um maßgeschneiderte Produkte handelt, d. h. Lösungen, die speziell für den Kommunikationsbedarf eines individuellen Kunden zu einem konkreten Zeitpunkt konzipiert, zusammengestellt und verwaltet werden. (86) Zu dem Bündel von Leistungen, das den relevanten Markt bildet, gehören nach den Angaben der Anmelder folgende Dienste: Übertragung von Sprachsignalen im In- und Ausland, Übertragung von Datensignalen im In- und Ausland mit unterschiedlichen Verfahren (etwa Frame Relay, ATM und IP), fortgeschrittene Sprach- und Datenübertragung, internationale Nummern für gebührenfreie Anrufe; Nachrichtenübermittlung, Betrieb von Call-Centern, Durchführung von Video- und Audiokonferenzen, Intranet-/Extranet-Lösungen, virtuelle Privatnetze, Internet-Standleitungen und Telefonkarten für Unternehmen. (87) Die Kommission ist der Frage nachgegangen, ob diese Abgrenzung des sachlich relevanten Markts stichhaltig ist. Zu diesem Zweck musste sie klären, ob einzelne oder sämtliche der im Bündel "weltweite Dienste" enthaltenen Leistungen für sich allein genommen gegebenenfalls jeweils einen Produktmarkt bilden. In einem zweiten Schritt musste sie prüfen, inwieweit von der Eigenerbringung oder der Auslagerung weltweiter Telekommunikationsdienste bestehender oder potenzieller Wettbewerb ausgeht oder ob diese Frage für die wettbewerbsrechtliche Untersuchung schlicht irrelevant ist. Einzelleistungen oder Leistungspaket (88) Die meisten Abnehmer stimmten einer Definition des Marktes zu, die von Leistungspaketen für weltweite Dienste ausgeht. Einige Firmen vertraten jedoch den Standpunkt, dass manche Dienste jeweils einen eigenen Produktmarkt bilden. Ein Abnehmer gab an, er beziehe die benötigten Leistungen separat und nicht als Paket. Ein anderer wiederum würde den getrennten Erwerb der Leistungen in Betracht ziehen, wenn die Preise für Paketlösungen steigen sollten (siehe unten, Rdnr. 95). (89) Zur Überprüfung der Abgrenzung des relevanten Markts ging die Kommission auch der Frage nach, was geschehen würde, wenn die Preise der Leistungspakete für weltweite Telekommunikationsdienste einheitlich um 5 bis 10 % angehoben würden (auf diese Weise lässt sich leichter voraussagen, ob Kunden gegebenenfalls auf andere Produkte umsteigen würden, und feststellen, ob die Alternativprodukte zu demselben Markt gehören). Der Preis steht bei der Wahl eines Telekommunikationsunternehmens, wie in Rdnr. 76 bereits erwähnt, nicht im Vordergrund. Dies gilt entsprechend auch für die Wahl zwischen dem Erwerb von Basisdiensten und der Eigenerbringung darauf aufbauender fortgeschrittener Dienste einerseits und dem Bezug solcher Dienste in maßgeschneiderten Paketen andererseits. Nur ein befragtes Unternehmen gab an, dass es den Erwerb und die anschließende interne Bündelung von Einzelleistungen bei einer Preissteigerung in Erwägung ziehen würde. Alle übrigen Firmen antworteten, sie würden keine Preiserhöhungen erwarten bzw. würden eine einheitliche Anhebung der Preise hinnehmen, weil sie keine andere Wahl hätten, da sie auf die Dienste angewiesen seien. (90) Die Einstufung einer spezifischen Dienstleistung als eigenen Produktmarkt würde der wirtschaftlichen Logik der Funktionsweise des Markts zuwiderlaufen, und zwar aus folgenden Gründen: Erstens beruhen alle fraglichen Dienste, wie in Rdnr. 77 dargelegt, auf ähnlichen Basiskomponenten, die den führenden Anbietern zur Verfügung stehen, so dass die Leistungen angebotsseitig bis zu einem gewissen Grad austauschbar sind. Zweitens haben die Kunden Bedürfnisse, die der Anbieter mit unterschiedlichen Diensten befriedigen kann. So kann es vorkommen, dass der Kunde nach Vertragsschluss weitere Funktionen oder Dienste benötigt, die bestimmte andere Leistungen erfordern. Bei der Definition des relevanten Produktmarkts sollte deshalb der Schwerpunkt auf die zentralen Netzkomponenten (d. h. Datenübertragungsprotokolle) und die übrigen Merkmale weltweiter Telekommunikationsdienste gelegt werden. Die Protokolle sind eine grundlegendes Element, das für die Erbringung der übrigen (komplexeren) Telekommunikationsdienste unerlässlich ist. (91) Die einzelnen Dienste lassen sich zu unterschiedlichen Kategorien zusammenfassen. Die Dienste einer bestimmten Kategorie sind untereinander bis zu einem gewissen Grad austauschbar; diese Substituierbarkeit ist jedoch nicht hundertprozentig. Der Kunde sucht sich ein Paket von Leistungen aus, das seinen Bedürfnissen entspricht. Die diversen Anbieter können für den Bedarf ein und desselben Kunden Lösungen mit unterschiedlichen Diensten vorschlagen. (92) Die im Verlauf der Ermittlungen befragten Unternehmen haben der Produkteinteilung zugestimmt, die die Kommission anhand der von den beteiligten Unternehmen aufgelisteten Telekommunikationsdienste vorgenommen hatte. Einige Wettbewerber nahmen allerdings noch weitere, voneinander abweichende, Unterteilungen vor, um den Markt gegebenenfalls enger abzugrenzen. Laut einem Außenstehenden sollten außerdem Dienste wie X.25-Übertragung, weltweite software-definierte Netze, Bandbreitenverwaltung, netzprotokollgestützte Dienste (Webhosting, Mehrwert-IP-Dienste, IP-Verwaltung, weltweite Nachrichtenübermittlung, Caching) und sehr kleine Satellitenempfangsantennen ("Very Small Aperture Terminals" - VSAT) in die Marktdefinition miteinbezogen werden. (93) Die Kommission hat Wettbewerber und Kunden zur Abgrenzung des Produktmarkts befragt. Es herrschte nahezu allgemeine Übereinstimmung in Bezug auf das Spektrum der Produkte, welche der Markt umfasst; lediglich in Bezug auf einige spezifische Elemente gab es abweichende Meinungen. (94) Zwei der Befragten vertraten die Ansicht, es gebe einen eigenen Markt für die Bedienung einer Gruppe von Spitzenabnehmern, der sich vom Geschäft mit anderen Kunden unterscheidet. Einer von ihnen beschrieb diesen Markt dahin gehend, dass er Produkte für Unternehmen betrifft, die weltweit operieren und ein Bündel von Leistungen benötigen, die über ein alle Betriebsstandorte miteinander verknüpfendes weltumspannendes Privatnetz laufen. Die Abgrenzung einer solchen Kategorie von Kunden ist aber schwierig. Die Art und Verteilung der Betriebsstätten ist bei jedem Unternehmen anders; es ist denkbar, dass eine Firma in einem Land über ein sehr dichtes Vertriebsnetz verfügt, im Nachbarland aber nur eine einzige Produktionsstätte betreibt. Der Markt kann sich auch infolge von Firmenübernahmen rasch wandeln. In der Praxis können alle in den Rdnrn. 206 bis 218 aufgelisteten Erbringer weltweiter Telekommunikationsdienste sowohl die kleinere Gruppe der echten Weltunternehmen als auch jene Firmen bedienen, welche die Dienste nur für eine kleine Zahl von Ländern benötigen. Die letztgenannten Firmen können zwar gegebenenfalls auf Anbieter vor Ort zurückgreifen, um einen Teil ihres Bedarfs zu decken; ihren internationalen Kommunikationsverkehr können sie aber nur über das Netz eines echten globalen Anbieters abwickeln. Eigenerbringung oder Auslagerung (95) Firmen, die ihren weltweiten Kommunikationsbedarf lieber intern decken, kaufen einzelne Komponenten von Leistungspaketen für weltweite Telekommunikationsdienste. Die Abwicklung des Verkehrs über ein firmeneigenes Netz (Eigenerbringung) ist allerdings kein Bestandteil des Marktes, wie er in Rdnr. 86 definiert wurde. Davon abgesehen ist diese Lösung, wie die Kommission in ihrer Entscheidung in der Sache BT/AT& T festgestellt hat, eine strategische Wahl. Es ist unwahrscheinlich, wenn auch nicht völlig ausgeschlossen, dass Abnehmer von Leistungspaketen zur Eigenerbringung zurückkehren, da die Umstellung sowie die Bildung betriebseigener Ressourcen und die Aneignung von Know-how für die interne Abwicklung kostspielig sind. Lediglich ein Unternehmen hat ein konkretes Beispiel für die betriebsinterne Bereitstellung von Rohkapazitäten gegeben, die sich auch noch auf ein Land beschränkten. Diese Lösung sei aber ausdrücklich für die europaweite Abwicklung verworfen worden, da die Eigenerbringung europaweit, geschweige denn weltweit, nicht machbar ist. Andere Abnehmer wiesen die Rückkehr zu einem firmeneigenen Netz entschieden zurück, wobei sie allerdings eine Ausnahme für Spezialdienste machten. Ähnliches gilt für die Auslagerung, bei der nicht nur die Infrastruktur firmenextern bereitgestellt wird, sondern bei der auch das Personal, welches das Netz betreibt, für den Anbieter arbeitet. Hier wäre die Rückkehr zu der einen oder anderen Form der Eigenerbringung noch schwieriger. Keine dieser Lösungen kann somit als Teil des relevanten Markts angesehen werden. Schlussfolgerung (96) Die Untersuchungsergebnisse der Kommission bestätigen, dass die Marktabgrenzung in der Sache BT/AT& T grundsätzlich zutrifft; eine weitere Unterscheidung wurde lediglich zwischen dem Basisdienst der Bereitstellung von Datenübertragungsprotokollen und den mit Hilfe dieser Protokolle erbrachten Mehrwertdiensten vorgenommen. C. RÄUMLICH RELEVANTE MÄRKTE ERSTRANGIGE BZW. UMFASSENDE INTERNET-ANBINDUNG (KONNEKTIVITÄT) (97) Die umfassende Anbindung an das Internet ist, wie die Kommission in ihrer WorldCom/MCI-Entscheidung festgestellt hat, ein weltweiter Markt. Die beteiligten Unternehmen haben diese Einschätzung als solche nicht bestritten und erkennen an, dass es eine weltweite Nachfrage nach Konnektivitätsleistungen gibt. Sie behaupten jedoch, es bestehe eine zunehmende regionale (europäische) Nachfrage und der Markt sei nicht hierarchisch strukturiert. Diesen Standpunkt machten sie nochmals in ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte deutlich. Dies widerspricht jedoch den Erkenntnissen, zu denen die Kommission im Verlauf dieses Verfahrens gelangt ist. Bei der von ihr durchgeführten Marktanalyse hat sich bestätigt, dass die Nachfrage nach Internet-Anbindung weiterhin weltweite Dimension hat und dass die Internet-Diensteanbieter aus der zweiten Reihe trotz des größeren Angebots an regionalen Inhalten, des Markteintritts einiger neuer Anbieter und der Verwendung von Netzbetriebstechniken wie Mirrorring und Caching unverändert von einer kleinen Zahl von Supernetzbetreibern abhängt, die weltweite Anbindung bieten. Auch wenn die meisten Netzbetreiber der Spitzengruppe, die bislang im Markt

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.