Europäische Union

2003/790/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. Juni 2000 über die Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.1741 — MCI WorldCom/Sprint) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1693)

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Quellenkennung: 32003D0790. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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e erhalten. Sie sind auch von den Kapazitäten her flexibler, die bei steigendem oder sinkendem Bedarf leichter erweitert bzw. verringert werden können. Heutzutage führen alle großen Netzbetreiber in ihrem Dienstleistungsangebot für Internet-Nutzer Datenzentren bzw. Zentralrechnersysteme. ENTWICKLUNGEN SEIT 1998 (34) In den vergangenen Jahren wurden neue Techniken wie "controlled content distribution" (kontrollierte Verteilung von Inhalten), "mirroring" (Spiegelung, d. h. Anlegen von Kopien auf einem zweiten Rechner) und "caching" (Zwischenspeicherung häufig abgerufener Dateien) entwickelt, um die Inhalte in größerer räumlicher Nähe zu den Endnutzern bereitzuhalten ("eyeballs"). Außerdem entstand die Praxis des "Multihoming" (bzw. "Multihosting"), bei der Internet-Zugangsanbieter die Anbindung an mehr als ein Netzwerk suchen. Multihoming (35) Mit Multihoming wird die Praxis von Netzbetreibern und Anbietern von Internet-Zugangsdiensten bezeichnet, Verbindungen zu mehr als einem Netzbetreiber zu unterhalten. Dabei ist der Anschluss zum Internet auch dann gesichert, wenn eine Verbindung unterbrochen wird; in diesem Fall oder um Staus zu umgehen, kann das betreffende Unternehmen den Datenverkehr über andere Verbindungen mit besserer Übertragungsqualität zum Bestimmungsort weiterleiten. (36) In Anbetracht der Bedeutung der Verbindungsqualität (Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit, Redundanz) ist Multihoming eine Möglichkeit für Zugangsanbieter und Netzbetreiber, die Anbindung an das weltweite Internet sicherzustellen. Die Ermittlungen der Kommission haben ergeben, dass von diesem Verfahren hauptsächlich aus Datensicherungs- und Redundanzerwägungen zur Aufrechterhaltung der Dienstequalität Gebrauch gemacht wird. Doch auch mit Multihoming kann nicht ausgeschlossen werden, dass Daten manchmal auch über ein Netz mit leistungsschwächeren Verbindungen fließen. Während der abgehende Verkehr noch bis zu einem gewissen Grad so geleitet werden kann, dass schwächere Netzwerke vermieden werden, ist beim eingehenden Verkehr im Grunde keine Kontrolle mehr möglich. Multihoming kann auch benutzt werden, um Verbindungen zu bestimmten Regionen (z. B. USA oder Europa) abzusichern. Nicht zuletzt ebnet die Methode auch neuen Anbietern im Markt den Weg zum Kunden. (37) Beim Multihoming gibt es in der Regel einen Hauptanbieter, der die Anbindung an das Internet sicherstellt, und ein oder mehrere Anbieter von Ersatznetzen. Die Kunden unterhalten üblicherweise eine Hauptverbindung zu dem Betreiber, der ihnen den Zugang zu der größtmöglichen Zahl von Kunden sichert, und eine Ersatzverbindung zu einem oder mehreren kleineren Betreibern. Dies hat sich im Laufe der Ermittlungen der Kommission bestätigt; danach sind die meisten zweitrangigen bzw. kleineren Zugangsanbieter und Netzbetreiber im Wege des Multihoming mit einem der fusionierenden Unternehmen oder sogar mit beiden vernetzt. Caching, Mirroring und Verteilernetze (38) Der Hauptzweck der Caching- und der Mirroring-Methode besteht darin, die dargebotenen Inhalte näher zu den Endpunkten - den Endnutzern - des Internets hin zu verteilen. Mit den beiden Verfahren wird die Qualität der "Lieferung" insofern verbessert, als Übertragungszeiten, Staurisiken und Kapazitätskosten verringert werden und die Inhalte in größere räumliche Nähe zum Endnutzer gerückt werden. Sie sind allerdings noch nicht sehr verbreitet und stoßen auch noch an Grenzen technischer Art (siehe unten, Rdnr. 172). Sie eignen sich namentlich besser für statisches und stabiles Datenmaterial, das nicht sehr oft geändert wird. Caching (39) Caching ist die am längsten bestehende Technik, bei der auf einem Zwischenspeicher ("cache") vorübergehend Kopien von Informationen wie Webseiten, Bild- oder Multimediadateien - sog. "Objekte" - abgelegt werden, deren Originale sich auf dem ursprünglichen Zentralrechner ("host") befinden. Kopiert wird nicht der komplette Inhalt einer Web-Site, sondern die Teile mit "dynamischem" Inhalt, um die Auslastung der zentralen Server zu verringern. Zwischenspeicher werden vom Netzeigner/Netzverwalter an ausgewählten Orten in einem bestimmten Netzwerk installiert. (40) Ein Cache kann ein einfacher PC sein, auf dem allgemein zugängliche Software läuft, oder ein hochspezialisierter Computer (bzw. ein Computernetz) mit eigens dafür entwickelter Software. Der Zwischenspeicher fängt Anfragen ab, die Host-Rechner an das "Heimatnetz" in Bezug auf Objekte in anderen Netzen richten, und prüft, ob er das Objekt bei sich gespeichert hat. Stellt er fest, dass das verlangte Objekt vorhanden ist ("hit"), liefert er es an den anfragenden Host-Rechner. Ist das Objekt nicht vorhanden, lässt der Zwischenspeicher die Informationsanfrage zum ursprünglichen Server weiterlaufen. (41) Es gibt drei Arten von Zwischenspeichern: traditionelle, transparente und "pre-fetching"-Speicher. Bei den traditionellen - d. h. den älteren und auch unter der Bezeichnung "proxy server" bekannten - Zwischenspeichern mussten die Abfrage- bzw. Suchprogramme ("browser") des anfragenden Servers so konfiguriert sein, dass die Objektanfragen nicht direkt an die betreffende Web-Site, sondern an den Zwischenspeicher gerichtet waren. Transparente Zwischenspeicher können im Unterschied zu den traditionellen direkt in einem Netzwerk installiert sein und alle durchgehenden Objektanfragen abfangen. Sie sind insofern "transparent", als der anfragende Host-Rechner seinen Browser nicht auf den Zugriff auf einen Proxy Server zu programmieren braucht und nicht weiß, dass er gegebenenfalls Objekte von einem Zwischenspeicher erhält. Normalerweise speichert ein Cache nur Informationen, die schon einmal von einem Nutzer abgefragt wurden. Manche traditionelle und transparente Zwischenspeicher sind wiederum in der Lage, im voraus auf Objekte zuzugreifen ("pre-fetch"), d. h. sie fragen anhand bestimmter Vorgaben Informationen von Web-Sites ab, die sie anschließend in regelmäßigen Abständen aktualisieren. Damit kann der Zwischenspeicher Anfragen "vorausahnen", eine Fähigkeit, die sein Leistungsvermögen noch erhöht. Die Technik des Vorgriffs ist besonders bei verhältnismäßig "dynamischen" Inhalten - z. B. bei Webseiten, die täglich oder noch öfter auf den neuesten Stand gebracht werden - angebracht. (42) Caching als solches wird nicht als Einzelleistung angeboten. Der Zwischenspeicher ist vielmehr eine Einrichtung, die ein Netzbetreiber/Netzverwalter installiert, um die Übertragungsgeschwindigkeit und -qualität in seinem Netz zu erhöhen; Internet-Diensteanbieter erwerben und installieren Zwischenspeicher in ihren Netzen, um a) den Kapazitätsbedarf zu verringern und b) den Kunden kürzere Antwortzeiten bieten zu können. Beides sind wichtige Beweggründe für alle Cache-Käufer; welches Kriterium Vorrang hat, hängt aber vom einzelnen Diensteanbieter ab. (43) Die Caching-Methode ist zwar sehr interessant für Geschäftskunden, nicht jedoch für Inhalte-Anbieter, die damit keine Möglichkeit haben, die Zugriffe auf einen Web-Site zum Zwecke der Berechnung und Erzielung von Werbeeinnahmen zu zählen [...]*. Mirroring (44) Mirroring ist im Grunde dasselbe wie Caching. Daten, die jetzt oder später wiederholt abgefragt werden, werden auf verschiedene Rechner kopiert und dann von dem Rechner aus zur Verfügung gestellt, der dem Ort, von wo sie abgefragt wurden, am nächsten liegt. Damit soll die Abhängigkeit von den zentralen Servern verringert und der Inhalt sicherer und rascher zum Betrachter vor Ort gelangen. (45) Im Unterschied zum Caching - einer Netzverwaltungstechnik, bei der ein Netzbetreiber einen Rechner installiert, um mit Hilfe einer speziellen Software die Übertragungsgeschwindigkeit in seinem Netz zu erhöhen und den Kapazitätsbedarf zu verringern - werden beim Mirroring Inhaltsdateien auf räumlich weit auseinander liegende Server kopiert. (46) Auch Mirroring wird im Allgemeinen nicht als Einzelleistung angeboten. Manche Inhalte-Anbieter installieren eigene Server in anderen Netzen, die sich in größerer räumlicher Nähe zu bestimmten Endnutzern befinden. Dies ist vor allem bei Anbietern der Fall, die eine begrenzte Anzahl von umfangreichen Dateien in räumlicher Nähe zu bestimmten Nutzergruppen bereithalten wollen. So setzen Microsoft und Netscape für europäische Kunden eigene Server ein, von denen Software schneller heruntergeladen werden kann als vom ursprünglichen Server in den USA. (47) Zumeist allerdings wird Mirroring als Teil des Leistungspakets von Unternehmen angeboten, die Web-hosting- (siehe oben, Rdnr. 32f.) oder Kollokationsdienste erbringen. Diese Firmen unterhalten Datenzentren in der ganzen Welt und stellen die Verbindung zu mehreren Internet-Grundnetzen her. Alle größeren Anbieter von Internet-Anbindungen bieten gleichzeitig auch Web-hosting- und Kollokationsdienste an. MCI WorldCom kündigte am 31. Mai 2000 den Bau von 13 großen Datenzentren in Europa für Internet-Diensteanbieter, Anwender und große multinationale Konzerne an, die die bisherigen 28 kleineren Datenzentren in Europa ergänzen sollen(17). Für das Mirroring müssen an unterschiedlichen geografischen Orten Server installiert werden, die dieselben Anfragen bearbeiten und dieselben Informationen liefern können. Die weite räumliche Streuung gestattet es den Webhosting -Anbietern, Anfragen mit Hilfe des Bereichsnamensystems ("Domain Name System" - DNS) entweder direkt zum nächstgelegenen Server zu leiten oder auf verschiedene Server aufzuteilen, um die verschiedenen Server gleichmäßig auszulasten. Verteilernetze (48) Aus der Verknüpfung von "Caching" und "Mirroring" entstand die fortschrittlichere Form der Verteilung von Inhalten, nämlich die Errichtung spezieller Netze für die Verteilung von Inhalten ("content delivery networks" - CDNs). Die Betreiber solcher Verteilernetze installieren in mehreren Netzen und an unterschiedlichen geografischen Orten Zwischenspeicher oder ähnliche Einrichtungen. Sie stellen den Kunden - d. h. Inhalte-Anbietern - Software zur Verfügung, mit der deren Webseiten automatisch so konfiguriert werden, dass die Anfrage eines Endnutzers in Bezug auf große Objekte zu dem Server des Verteilernetzes geleitet wird, der dem Endnutzer räumlich am nächsten ist; bisweilen ist die Software sogar in der Lage dank Netzüberwachung in Echtzeit und Leitweg-Algorithmen den schnellstmöglichen Wege zum Endnutzer auszumachen (wenn z. B. der nächstgelegene Server wegen Überlastung langsamer wird). (49) Verteilernetze haben eine ähnliche Aufgabe wie Zwischenspeicher. Doch während Internet-Diensteanbieter Zwischenspeicher nutzen, um Inhalte wegen der größeren Nähe zum Kunden besser in ihre eigenen Netze "saugen" zu können, gibt die Verteilernetzmethode den Inhalte-Anbietern die Möglichkeit, ihre Inhalte in andere Netze zu "drücken". Die beiden Ansätze ergänzen sich in ihrer Wirkung auf die Nutzung der Internet-Grundnetze. (50) Wichtigstes Anliegen von Inhalte-Anbietern ist, ihr Produkt so rasch wie möglich an den Mann zu bringen. Durch die zunehmende Menge an Informationen, die über das Internet befördert werden, kam es zu Kapazitätsengpässen und Verzögerungen beim Zugriff auf Web-Sites. Verteilernetze reduzieren die Zugriffszeiten, indem sie die Datenmenge verringern, die über die unterschiedlichen Netze transportiert werden muss. Ein Verteilernetz bedeutet für den Inhalte-Anbieter niedrigere Kapazitäts- und Ausrüstungskosten bei gleicher Datenmenge. Der Inhalte-Anbieter, der einen solchen Dienst in Anspruch nimmt, braucht weniger Kapazität und muss weniger eigene Server einsetzen, weil er den Großteil seiner Inhalte nicht mehr direkt liefert. Der Verteilernetzbetreiber muss einen Teil der genannten Kosten tragen, die er aber auf den Inhalte-Anbieter abwälzen kann. Doch selbst dann noch kann es für Inhalte-Anbieter wirtschaftlich günstiger sein, sich eines Verteilernetzes zu bedienen, als sein Produkt von eigenen Servern oder von Servern in Datenzentren entsprechender Anbieter ("Web-hosting Service") aus zu liefern. (51) Im Internet werden inzwischen auch neue Dienste angeboten wie etwa elektronischer Geschäftsverkehr ("E-Commerce"), Online-Videofilme oder Sprachtelefonie mittels Internet-Protokoll (IP), die viel mehr Kapazitäten erfordern als die bislang üblichen Dienste und ebenfalls in Echtzeit erbracht werden. Die Daten, die zur Erbringung dieser Dienste erforderlich sind, müssen über Netze übertragen werden, die fehlerfrei arbeiten und bei denen kein Verlust von Datenpaketen droht, der die Qualität z. B. von Videofilmen oder Gesprächen über das Internet stark beeinträchtigen würde. B. SACHLICH RELEVANTE MÄRKTE ERSTRANGIGE BZW. UMFASSENDE INTERNET-ANBINDUNG (52) Die Kommission hat in ihrer Entscheidung vom 8. Juli 1998 in der Sache WorldCom/MCI(18) drei Produktmärkte ausgemacht: i) Zugangsdienste vom Zentralrechner zum Präsenzpunkt (point of presence), ii) Internet-Zugangsdienste und iii) erstrangige bzw. umfassende Internet-Konnektivität. Sie stellte beim Zugangsgeschäft ein erhebliches Maß an Wettbewerb fest, weshalb sie ihre Betrachtungen auf die Vermittlung erstrangiger bzw. umfassender Internetanbindungen konzentrierte - den Markt, auf dem beide an dem fraglichen Zusammenschluss beteiligten Unternehmen tätig waren. Die Ergebnisse der Marktuntersuchung im vorliegenden Fall bestätigen, dass auch bei dem hier in Rede stehenden Zusammenschluss der Schwerpunkt auf den bereits in der WorldCom/MCI-Entscheidung geprüften Markt gelegt werden sollte. (53) Die Kommission definierte in der genannten Entscheidung die Bereitstellung erstrangiger bzw. umfassender Anbindungen an das Internet als einen gesonderten Markt, nachdem sie festgestellt hatte, dass nur Unternehmen, die in der Lage sind, völlig eigenständig die Anbindung an das Internet zu gewährleisten, zu den Top-Anbietern zählen und dass ihre Möglichkeiten ausschließlich auf untereinander abgeschlossenen Peering-Abkommen oder der eigenen Infrastruktur beruhen. Zweitrangige Netzbetreiber können zwar unter Umständen ebenfalls in der Lage sein, einen Teil der von ihnen angebotenen Anbindungsmöglichkeiten aufgrund von Peering-Abkommen zu realisieren, sind aber zusätzlich auf Durchleitungsdienste angewiesen. Die Kommission stellte fest, dass die Internet-Diensteanbieter aus der zweiten Reihe keine andere Wahl haben als solche Durchleitungsleistungen von den Top-Netzbetreibern zu beziehen und nicht imstande sind, Wettbewerbsdruck auf deren Preise auszuüben. Derselbe Befund ergab sich in Bezug auf Wiederverkäufer. Die Kommission gelangte daher zu der Auffassung, dass der für den Zusammenschluss von MCI und WorldCom relevante Markt die erstrangige bzw. umfassende Internet-Zugangsvermittlung ist. (54) MCI und WorldCom stellten seinerzeit die Behauptung der Kommission, das Internet habe eine hierarchische Struktur, in Frage. Das Unternehmen Sprint gab damals hingegen an, dass das Internet hierarchische Merkmale aufweise; dies wurde seither nicht widerrufen(19). Die jetzigen Fusionspartner behaupten wiederum, das Internet habe keine hierarchische Struktur. [...]*(20)[...]*. Die Ermittlungen der Kommission haben jedoch den Befund in der WorldCom/MCI-Entscheidung bestätigt, wonach das Internet hierarchisch aufgebaut ist und es eine Gruppe von Top-Netzbetreibern gibt, die die Internet-Anbindung ausnahmslos aufgrund von Peering-Abkommen mit anderen Top-Anbietern oder mit Hilfe ihrer eigenen Infrastruktur herstellen. Weiterhin ergaben die Ermittlungen, dass die Top-Netzbetreiber unverändert auf verrechnungsfreie Austauschgeschäfte untereinander bauen, wobei der Datenverkehr an "privaten" Punkten ausgetauscht wird. Kleinere Netzbetreiber (aus der zweiten Reihe) dagegen schließen Peering-Abkommen auf nationaler oder regionaler Ebene (auch mit den europäischen Tochtergesellschaften von MCI WorldCom), um die Anbindung auf nationaler, regionaler und gegebenenfalls europäischer Ebene zu gewährleisten. Um aber eine weltweite Anbindung zu erhalten, müssen selbst große europäische Netzbetreiber Durchleitungsleistungen von einem oder mehreren anderen Top-Betreibern kaufen. Andere Kundensegmente der Top-Anbieter sind regionale Netzbetreiber und Internet-Zugangsanbieter, die für ihre Kunden (Endverbraucher) Internet-Anbindungen käuflich erwerben. Weitere Kunden sind Verwalter von Web-Sites und Geschäftskunden mit Standleitungen [...]*. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass alle Firmen, die Internet-Dienste erbringen, auf Durchleitungsleistungen angewiesen und direkte oder indirekte Kunden der Top-Netzbetreiber sind. Keine dieser Firmen kann die weltweite Anbindung ohne Zugang zu den Netzen der Top-Anbieter gewährleisten. (55) Die Unterlagen der beteiligten Unternehmen liefern auch die Bestätigung für die geografische Hierarchie des Internets, indem dort nämlich die US-amerikanischen Netze höher eingestuft werden als andere Netze. MCI WorldCom hat drei regionale Grundnetze: AS 701 für Nordamerika, AS 702 für Europa und AS 703 für den asiatisch-pazifischen Raum. [Um eine weltweite Internet-Anbindung im Austauschverfahren zu erlangen, muss der Netzbetreiber die UUNet-Bedingungen für Peering-Geschäfte in Nordamerika erfuellen]*. Das Unternehmen Sprint erbringt Internet-Dienste ausschließlich in den Vereinigten Staaten von Amerika. Seine Peering-Abkommen gewähren den Geschäftspartnern nur dann den Anschluss zu seinem Netz in den USA, wenn diese ihnen im Gegenzug ein weltumspannendes Netz bieten können. (56) Nach Ansicht der beteiligten Unternehmen muss bei der Ermittlung des sachlich relevanten Markts den neuesten Entwicklungen in Bezug auf das Wesen und den Umfang des Internets Rechnung getragen werden. Ihr Argument lautet, dass mit der wachsenden Nachfrage nach umfassender Internet-Anbindung das Angebot sowohl in den USA als auch in Europa gewachsen ist. Insbesondere im Zuge der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte in der Europäischen Union seien immer neue Netzbetreiber von Format in den Markt eingetreten, und die europäischen Netzbetreiber hätten an Bedeutung gewonnen. Auch das Aufkommen der Methode der kontrollierten Verteilung von Inhalten, der Abschluss von Peering-Abkommen auf regionaler Ebene und der verstärkte Einsatz von Netzbetriebstechniken wie Mirroring, Caching und Multihoming hätten in den vergangenen zwei Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass die Abhängigkeit von Internet-Diensteanbietern und Inhalte-Anbietern von den US-amerikanischen Betreibern der Grundnetze nachgelassen hat. (57) Die Nachforschungen der Kommission haben ergeben, dass es zwar nennenswerte Markteintritte von neuen Internet-Diensteanbietern auf der Wiederverkaufsebene gegeben hat, nicht aber auf der Ebene der erstrangigen Anbieter von Internet-Anbindungen. Die einzigen namhaften Unternehmen, die neu in diesen Markt eintraten, sind C& W(21), das das Internetgeschäft von MCI übernommen hat, und AT& T nach der Übernahme von u. a. IBM Global Networks. Dadurch wurde der Konzentrationsgrad auf dem Markt jedoch nicht verändert, da die übernommenen Netze bereits zu den Spitzennetzen gehörten. (58) Die Kommission hat außerdem herausgefunden, dass die Abhängigkeit europäischer Netzbetreiber von US-amerikanischen Betreibern noch immer beträchtlich ist, auch wenn sich Verkehrsströme verlagert haben und der Verkehr von Europa in die USA abgenommen hat. Selbst bei großen europäischen Netzbetreibern gehen 50 bis 80 % des abgewickelten Internet-Verkehrs Richtung USA. [...]*(22). Auch Außenstehende sind zwar grundsätzlich der Meinung, dass dieser Anteil infolge der Zunahme inländischer Inhalte in den kommenden Jahren bis zu einem gewissen Grad zurückgehen dürfte; doch gehen sie davon aus, dass die Abhängigkeit von den großen US-amerikanischen Netzbetreibern weiterhin groß sein wird, weil die europäischen Kunden unverändert auf die beliebtesten Web-Sites der Welt zugreifen wollen, die sich in den USA befinden. Der verstärkte Einsatz der Mirroring- und der Caching-Technik dürfe daran grundsätzlich nichts ändern, da auch in den USA immer mehr Web-Sites und Inhalte angeboten werden. Trotz des zunehmenden Rückgriffs auf diese Techniken bleibt die Abhängigkeit von den Netzanbietern der ersten Kategorie groß, wenn es um weltweite Anbindungsmöglichkeiten geht. (59) Ungeachtet des Umstands, dass ein großer Teil des Datenverkehrs, der früher in die USA ging, inzwischen an andere Orte geleitet oder in begrenztem Umfang in Europa "gespiegelt" wird, geht ein großer Teil des von Europa ausgehenden Verkehrs jedenfalls auch weiterhin zu den europäischen Tochtergesellschaften der US-amerikanischen Netzbetreiber; schließlich bauen viele dieser Betreiber in Europa und anderen Regionen Netzwerke auf, zu denen Daten gezielt gelenkt werden. Die Abhängigkeit von (US-amerikanischen) Top-Netzbetreibern wäre also auch künftig trotz der Verlagerung der Verkehrsströme gegeben. Auch die Multihoming-Technik scheint keinen nennenswerten Einfluss auf die Verkehrströme zu haben. Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass sich europäische Internet-Diensteanbieter ihre Anbindung an das Netz über regionale (europäische) Netzbetreiber beschaffen, zugleich aber wegen der weltweiten Anbindung mit mindestens einem erstrangigen Netzbetreiber Durchleitungsvereinbarungen eingehen. (60) In ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte kam die Kommission daher zu dem Schluss, dass es trotz der Entwicklungen, die seit 1998 im Internet stattgefunden haben, einen Markt für die Bereitstellung erstrangiger bzw. umfassender Internet-Anbindungen gibt. Der zunehmende Einsatz von Caching, Mirroring und Multihoming ändert nichts an diesem Befund. Erwiderung der Parteien (61) In ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte zogen die Parteien die von der Kommission vorgenommene Definition des sachlich relevanten Marktes und die von ihr beschriebene hierarchische Struktur des Marktes in Zweifel. Ihrer Ansicht nach könnten durch Peering-Abkommen zwischen nachrangigen Anbietern von Internet-Anbindungen die Top-Netzbetreiber bei der universellen Anbindung umgangen werden. Die hierarchische Struktur der Branche sei aufgrund neuer technologischer Entwicklungen nicht von Bestand. (62) Hierzu ist zunächst zu sagen, dass die Parteien in ihrer gemeinsamen Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte selbst einräumen, dass: "[s]econdary peers [...] are not part of the 'default-free' core of the Internet. That is, they cannot deliver traffic to all Internet destinations without relying on transit purchased from another ISP" [... Netzbetreiber aus der zweiten Reihe, die Peering-Abkommen abgeschlossen haben, [...] nicht zu den "Alleskönnern" unter den Anbietern von Internetanbindungen gehören, d. h. sie können den Datenverkehr nicht an alle Internet-Adressen weiterleiten, ohne Transitdienste anderer Internet-Zugangsvermittler in Anspruch nehmen zu müssen)(23). Außerdem zeichnen die Parteien ein anderes Bild von dem sachlich relevanten Markt. In der Erwiderung vertritt Sprint die Ansicht, dass die Liste der von der Kommission ermittelten erstrangigen Marktteilnehmer um vier weitere Unternehmen erweitert werden sollte. Die hierarchische Struktur des Internet wird von Sprint hingegen nicht bestritten. MCI WorldCom schätzt den sachlich relevanten Markt nach wie vor größer ein, als es die Kommission tut. (63) Eine dritte Partei sagte während der Anhörung aus, dass sich die Qualität seiner Dienste wegen fehlender Peering-Abkommen mit MCI WorldCom in Europa verschlechtert hätte. (64) Die Parteien machten geltend, dass die Kunden der Top-Anbieter wegen ihrer Peering-Abkommen mit anderen nachrangigen (d. h. örtlichen und regionalen) Anbietern einen Wettbewerbsdruck auf die erstrangigen Anbieter ausüben könnten. So könnten die nachrangigen Partner im Falle einer Anhebung der Durchleitungspreise um 5 bis 10 % durch die Top-Anbieter den Datenverkehr auf anderen Wegen weiterleiten, und zwar so, dass sich die Preissteigerungen nicht rechnen würden. Außerdem argumentierten sie in ihrer Erwiderung, die Marktdefinition der Kommission lasse die Entwicklungen außerhalb d

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.