Europäische Union

96/204/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. September 1995 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (IV/M.582 - Orkla/Volvo) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31996D0204. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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in Mittel- und Nordnorwegen ergänzt. Es nahm die Bierproduktion auf, als die Vertriebsverträge mit Mack und Tou ausliefen, um den Bierabsatz behalten zu können. Weitere Beispiele sind Kleinstbrauereien, die den Nischenmarkt der Spezialbiere erschließen. Ein Beispiel hierfür ist Oslo Bryggerikompani mit einem Absatz von gegenwärtig rund 700 000 Litern und einem Marktanteil von 1 bis 2 % in Oslo. Die Strategie und Ressourcen dieser Unternehmen erlauben es ihnen jedoch nicht, mit großen Mengen auf den Markt zu treten. (79) Bei den hohen Transportkosten für Flaschenbier ist zu bedenken, daß die Entfernungen von einigen europäischen Ländern nach Oslo kürzer sind als manche Entfernungen innerhalb Norwegens. Die Parteien machen geltend, daß die Biereinfuhr durch die Transportkosten nicht benachteiligt werde. Die mit der Einfuhr von Flaschenbier nach Norwegen verbundenen Schwierigkeiten wurden bereits geschildert. Hierbei ist vor allem zu bedenken, daß Einwegflaschen nicht den Preiswettbewerb mit Mehrwegflaschen aufnehmen können. Maßgebliche Faktoren sind auch die Unterschiede im Alkoholgehalt und in den Marken. Selbst wenn diese Faktoren zusammengenommen die Einfuhr von Flaschenbier nach Norwegen nicht vollständig unmöglich machen, so beeinträchtigen sie doch dessen Wettbewerbsfähigkeit in den Massenbiermärkten, wo Ringnes und Hansa ihre größten Umsätze erzielen. Die Umweltsteuer könnte durch die Einfuhr in Tanks oder Fässern und anschließende Abfuellung in Norwegen umgangen werden. Auf diese Weise geht Hansa bei dem alkoholfreien Bier Clausthaler vor. Ein Marktzugänger, der auf diesem Weg den Wettbewerb im Massenpilsmarkt aufnehmen möchte, hätte jedoch gegenüber den in Norwegen etablierten Brauereien den mit dem Transport von Bier in Fässern oder Tanks verbundenen Kostennachteil zu tragen. Überdies müßte er noch die bei der Marktdefinition bereits beschriebenen Schranken (Alkoholgesetze, Handelsschranken) überwinden. (80) Die Lizenzvergabe ausländischer Marken an norwegische Lieferanten wäre ein weiterer Weg, in den Biermarkt einzutreten. Dieser Weg wurde bereits von Carlsberg (Tuborg), Heineken und Guinness beschritten. Deren Lizenzen wurden ausschließlich an Ringnes oder Hansa vergeben, weil sie einem ausländischen Lieferanten den potentiell größten Markt bieten können. Mit zusammengenommen rund 5 % entfällt auf diese Marken jedoch nur ein kleiner Anteil am norwegischen Markt. Ausländische Biere werden selbst dann, wenn sie einen Alkoholgehalt von weniger als 4,75 % haben, gewöhnlich zu einem höheren Preis als einheimisches Bier verkauft. (81) Die Parteien haben darauf hingewiesen, daß der norwegische Biermarkt in den nächsten zwei bis drei Jahren größere Wachstumsraten verzeichnen wird als in anderen europäischen Ländern bei einem vergleichsweise niedrigen Pro-Kopf-Verbrauch. Sein relativ geringer Umfang, die einengenden Vorschriften und die hohe Besteuerung lassen einen Zutritt zum norwegischen Markt grundsätzlich jedoch unattraktiv erscheinen. Außerdem nehmen die Beschränkungen bei der Werbung und den Rabatten auf Verbraucherpreise den Bemühungen um eine Konsolidierung vorhandener Marktstellungen ihre Wirkung und behindern die Entfaltung eines Marktzugängers. Die meisten von der Kommission angesprochenen ausländischen Brauereien beabsichtigen gegenwärtig nicht, über den bestehenden Umfang hinaus auf den norwegischen Markt zu treten. Schlußfolgerung (82) Wenn auch ein Marktzutritt insbesondere dann nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, wenn ausfuhrorientierte Großunternehmen außerhalb des räumlich relevanten Markts tätig sind, so lassen die bereits beschriebene Marktstruktur und die der Kommission vorliegenden Angaben doch den Schluß zu, daß die Marktstellung der Parteien in absehbarer Zukunft nicht durch einen wettbewerbsfähigen Marktzutritt erschüttert werden könnte. Der Kommission liegen zudem keine konkreten Hinweise auf Pläne für einen Marktzutritt vor. Deshalb erscheint die Gefahr eines Marktzutritts nicht glaubhaft genug, um auf die Anfechtbarkeit des norwegischen Biermarkts schließen zu können. iv) Gesamturteil (83) Aus den vorstehend dargelegten Gründen ist davon auszugehen, daß sich mit dem Gemeinschaftsunternehmen die Konzentration des Angebots in einem bereits konzentrierten Markt noch erhöhen wird. Es gibt verschiedene Anhaltspunkte dafür, daß das Gemeinschaftsunternehmen auf dem Biermarkt unbeeinflußt von den in weniger konzentrierten Märkten geltenden Einschränkungen operieren könnte. Ringnes könnte über das Zusammenschlußvorhaben seine schon jetzt starke Stellung auf dem norwegischen Biermarkt weiter stärken und die Möglichkeit praktisch ausschalten, daß sich ein anderer landesweiter Anbieter entwickelt. (84) Das Zusammenschlußvorhaben würde somit eine marktbeherrschende Stellung begründen, mit der ein wirksamer Wettbewerb auf dem norwegischen Markt des Bierabsatzes im Lebensmitteleinzelhandel spürbar eingeschränkt werden würde. c) Bierabsatz im Hotel- und Gaststättengewerbe i) Struktur dieses Wirtschaftszweigs (85) Das norwegische Hotel- und Gaststättengewerbe ist stark zersplittert. Nach den Angaben von Statistik Sentralbyrå gab es im Jahr 1993 4 793 Verkaufsstellen in Hotels, Restaurants, Gaststätten usw. mit einer Lizenz zum Ausschank von Bier gemäß Abschnitt 4 des Alkoholgesetzes von 1989. Demnach verfügen 56 % der Lokale über Lizenzen für den Verkauf sämtlicher Biersorten einschließlich Bier mit einem Alkoholgehalt zwischen 4,75 und 7 Vol.- %, der gesetzlichen Obergrenze für den Alkoholgehalt von in Norwegen gebrautem oder eingeführtem Bier. (86) Es bestehen einige Ausnahmen in dieser kleinteiligen Struktur, nachdem eine Reihe landesweiter oder regionaler Hotelketten entstanden sind; dabei ist jedoch festzustellen, daß auf den Bierabsatz von z. B. SAS International Hotels A/S und Rica Hotell- og Restaurantkjede AS nur rund [ . . . ] (38) des gesamten Bierabsatzes im Hotel- und Gaststättengewerbe des Jahres 1994 entfielen. Ein weiteres Beispiel ist Mac Donalds Norge A/S, das lediglich alkoholfreies Bier der Klasse A verkauft. Der Gesamtabsatz dieses Bieres belief sich auf rund 8,4 Millionen Liter im Jahr 1994. Geht man davon aus, daß das Verhältnis zwischen dem Absatz im Einzelhandel und dem Absatz im Hotel- und Gaststättengewerbe auch für dieses Bier gilt, dann wurden im Hotel- und Gaststättengewerbe im Jahr 1994 insgesamt 2,1 Millionen Liter Bier, d h. rund 3 % des Gesamtabsatzes, verkauft. (87) Die erwähnten Hotelketten haben angegeben, daß gegenwärtig nur die drei Brauereien Ringnes, Hansa und Mack in der Lage seien, den landesweiten Lieferbedarf an Bier zu decken. Mack ist hierbei jedoch dadurch benachteiligt, daß es sich im nordnorwegischen Tromsø befindet, was einen landesweiten Vertrieb angesichts des logistischen Aufwands bei der Beförderung von Getränken über lange Entfernungen erschwert. Auch ist zu bedenken, daß 11 % der norwegischen Bevölkerung in Oslo und weitere 31 % im Gebiet des Oslo-Fjords leben, auf das jedoch nur rund 4 % des norwegischen Staatsgebiets entfällt. (88) Aus diesen Gründen befürchten die Hotelketten, daß bei einer Zusammenlegung von Ringnes und Hansa in BCP-JV ihre Auswahlmöglichkeiten entweder auf das GU oder auf Mack beschränkt würden. Angesichts des Widerstrebens der Hotels, größere Lagerbestände zu führen, ihrer Präferenz für häufige Lieferungen (zwei- bis dreimal wöchentlich) und ihres Bestrebens, ein möglichst großes Gebiet fristgemäß beliefern zu lassen, wäre es zumindest kurzfristig unwahrscheinlich, daß Mack allein in der Lage wäre, diese Erfordernisse vollständig zu erfuellen. Mack arbeitet bei der Belieferung der Rica-Hotels gegenwärtig mit Hansa zusammen, was jedoch wegfallen würde, falls Hansa in das Gemeinschaftsunternehmen eingebracht würde. Deshalb würden mit der Gründung des GU die Auswahlmöglichkeiten des Gastgewerbes auf nur einen Lieferanten beschränkt. (89) Die Stellung von Ringnes und Hansa als wichtige Lieferanten des Hotel- und Gaststättengewerbes ist ebenfalls festzuhalten. Aus den im Canadean-Report ermittelten Verbrauchszahlen für Bier und den von den Parteien und Wettbewerbern vorgelegten Absatzzahlen geht hervor, daß Ringnes im Jahr 1994 mit einem Anteil von [ . . . ] (39) der wichtigste Lieferant auf diesem Markt war. Wenn man die Verkäufe von Hansa und Ringnes zusammenlegt, würde sich für das Jahr 1994 ein gemeinsamer Marktanteil dieser beiden Unternehmen von [ . . . ] (40) ergeben. Für 1993 wird von ähnlich hohen Marktanteilen ausgegangen. (90) Hieraus wird deutlich, daß Ringnes bereits vor der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens einen umfangreichen Marktanteil hält. Mit der Gründung des GU würde die Marktstellung der Parteien weiter gestärkt. Wettbewerber (91) Es gibt eine Reihe kleinerer Wettbewerber, die Bier an das Hotel- und Gaststättengewerbe liefern. Neben dem bereits erwähnten Mack wären noch Aass, Borg und CB zu nennen. Diese Firmen liefern nach eigenen Angaben jeweils zwischen 1 und 6 Millionen Liter Bier jährlich an das Hotel- und Gaststättengewerbe. (92) Jede dieser Brauereien verkauft Bier im Großraum Oslo. CB und Mack sind darüber hinaus in mehr als 50 % der norwegischen Bezirke vertreten. Ringnes und Hansa sind außer in der Region Oslo auch in anderen Landesteilen vertreten. Ringnes ist mit einer Ausnahme in sämtlichen Landesbezirken, Hansa in 67 % der Bezirke präsent. (93) Hieraus läßt sich schließen, daß die kleineren Brauereien angesichts ihrer geringeren Absatzzahlen und ihres räumlich beschränkteren Einzugsbereichs nicht in der Lage sind, den Wettbewerb mit Ringnes und Hansa aufzunehmen. Bindung bestehender Kunden (94) Die Parteien haben angegeben, daß ihre Vertriebsvereinbarungen mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe in bezug auf Ringnes "[ . . . ] (41)". Im Fall von Hansa gelten die Vereinbarungen im allgemeinen [ . . . ] (42). (95) Die Kommission hat von Ringnes die Kopie einer Musterliefervereinbarung erhalten, woraus hervorgeht, daß [ . . . ] (43). Die [ . . . ] (44) wurden von einem Kunden in Oslo bestätigt, der sich darum bemüht hatte, Faßbier von einer kleinen örtlichen Brauerei zu beziehen. (96) Ringnes hat eine starke Stellung bei Bierlieferungen im Großraum Oslo und ist in dieser Region der einzige zugelassene Lieferant bestimmter kohlensäurehaltiger Getränke wie z. B. Coca-Cola. Dies legt nahe, daß Gaststätten und Restaurants, die mit Coca Cola beliefert werden möchten, Ringnes-Bier abnehmen müssen. (97) Nachdem im Jahr 1987 die regionale Aufteilung von Absatz und Vertrieb zwischen den Brauereien beendet wurde, haben sie Finanzmittel in Form von Darlehen oder Bankbürgschaften für die Errichtung und Modernisierung von Gaststätten bereitgestellt. Außerdem liefern sie Ausrüstungen in Form von Kühlanlagen, Möbeln usw. (98) Die Bereitstellung von Finanzmitteln gewährleistet die Markentreue einer Gaststätte gegenüber der Brauerei, und die Bereitstellung von Kühlanlagen schränkt offensichtlich die Möglichkeit ein, daß ein zweiter Lieferant Gaststätten mit Flaschenbier beliefert. Nach Aussagen von Getränkeimporteuren hat Ringnes Importbier von seinen Kühlanlagen damit von bestimmten Gaststätten ausgeschlossen. (99) Wie bereits erwähnt, kontrolliert Ringnes bereits einen wesentlichen Teil der Lieferungen an das Hotel- und Gaststättengewerbe. Über langfristige Verträge zur ausschließlichen Belieferung mit Faßbier und über die Einschränkung des Verkaufs von Flaschenbier ist das Unternehmen in der Lage, den Marktzutritt im Hotel- und Gaststättengewerbe wirksam einzuschränken. Preise (100) Die Kommission hat die jüngsten Preisbewegungen bei den erfolgreichsten Faßbieren (mengenmäßig) im Hotel- und Gaststättengewerbe untersucht. Daraus geht hervor, daß der Wettbewerb zwischen den Brauereien bei den Listenpreisen ihrer erfolgreichsten Faßbiermarken in diesem Sektor unerheblich ist. Außerdem haben einige kleinere Brauereien bestätigt, daß sie Erhöhungen der Listenpreise durch den Marktführer Ringnes folgen. (101) Dieser Untersuchung ist zu entnehmen, daß die Marktpräsenz von Ringnes stark genug ist, um die Preise seiner kleineren Wettbewerber beeinflussen zu können. Nach einer Zusammenlegung mit Hansa dürfte der Einfluß von Ringnes noch viel stärker sein. Konkurrierende Marktmacht (102) Wie schon erwähnt, gibt es in Norwegen nur wenige große Hotel- oder Restaurantketten, die in der Lage wären, der Marktmacht von BCB-JV entgegenzutreten. Deshalb ist davon auszugehen, daß das Hotel- und Gaststättengewerbe nicht über ausreichende Marktmacht verfügen würde, um die Auswirkungen der Gründung von BCB-JV kompensieren zu können. ii) Potentieller Wettbewerb (103) Die Parteien haben geltend gemacht, daß im Hotel- und Gaststättengewerbe ein neuer Lieferant auf den Markt treten und damit die Marktpräsenz des GU mindern könnte. Lieferungen könnten in Form von Flaschen- oder Faßbier erfolgen, wobei letzteres entweder in Fässern oder Tanks zur Umfuellung in Norwegen geliefert werden könnte. (104) Die Einfuhren von Bier nach Norwegen beliefen sich auf 6,4 Millionen Liter im Jahr 1994, eine Steigerung um 52 % gegenüber dem Vorjahr bzw. um 33 % gegenüber 1992. Es ist zu bedenken, daß angesichts der geringen Einfuhrmengen diese Einfuhrzunahmen übermäßig hoch erscheinen. Da es sich hierbei um die teureren Biersorten handelt, wird im Hotel- und Gaststättengewerbe wahrscheinlich ein größerer Anteil an derartigem Bier als im Landesdurchschnitt (25 %) verkauft. Wenn man davon ausgeht, daß 50 % des Importbiers an das Hotel- und Gaststättengewerbe geliefert werden (nach dem Canadean-Bericht betrug der durchschnittliche Gesamtverbrauch im Jahr 1994 in Westeuropa 48,7 %), macht diese Menge rund 5 % des Gesamtverbrauchs dieses Sektors aus. (105) In dem Canadean-Bericht wird davon ausgegangen, daß die Einfuhrmenge zwischen 1994 und 1995 um 6,8 %, zwischen 1995 und 1997 aber um 64 % zunehmen wird. Es ist jedoch ein Mißverhältnis festzustellen zwischen der vom norwegischen Verband der Erfrischungsgetränkehersteller und Brauereien angegebenen Einfuhrzahl von 6,4 Millionen Litern und der im Canadean-Bericht für 1994 aufgeführten Zahl von 3,7 Millionen Litern. Dies Zuwachszahlen sind deshalb mit Vorsicht zu behandeln. (106) Folgende Schwierigkeiten, vor denen die vorhandenen und potentiellen Importeure stehen, sind jedoch nicht zu unterschätzen: - Rücknahme: Um eine Senkung der Umweltsteuer von 3,0 NKR und der Basissteuer von 0,7 NKR auf einen niedrigeren Satz zu erlangen, müßte für eingeführte Bierflaschen ein Rücknahmesystem eingeführt werden. Das eine System, das von den inländischen Brauereien angewandt wird, besteht aus der Rücknahme der Flaschen zum Neuabfuellen und gewährleistet, daß die gesamte Umweltsteuer vom Endverbraucher wieder hereingeholt wird. Das andere System besteht aus der Rücknahme insbesondere der eingeführten Flaschen, die jedoch nicht wieder abgefuellt werden, was eine Senkung der Umweltsteuer um 65 % erlaubt. Eingeführte Bierflaschen sind deshalb mit einem Steuerunterschied von 1,83 NKR - bestehend aus der Basissteuer von 0,7 NKR, der Umweltsteuer von 1,05 NKR und einer Rücknahmezahlung von 0,08 NKR, die von den inländischen Brauereien nicht gezahlt wird, - belastet. Die Importeure könnten diese Steuer umgehen, indem sie in Tanks eingeführtes Bier in norwegische "Normflaschen" umfuellen (Hansa geht so bei Clausthaler-Bier vor). Dies würde jedoch entweder die Errichtung einer neuen Abfuellanlage oder das Pachten überschüssiger Kapazitäten bei anderen Brauereien bedeuten und den Zugang zum Rücknahmesystem der einheimischen Brauereien erfordern. Ersatzweise könnte das Bier in Fässern eingeführt werden, doch auch in diesem Fall müßte ein Verfahren für den Vertrieb der Fässer und deren Rücknahme von der Gaststätte zum Herkunftsland eingeführt werden. Nach Aussagen des Gaststättengewerbes ist ein solches Vorgehen unwahrscheinlich. - Steuerunterschiede: Bisher entfiel auf Bier mit einem Alkoholgehalt zwischen 2,5 und 4,75 Vol.-% der Großteil des Bierverbrauchs in Norwegen (schätzungsweise 90 % im Jahr 1994). Mit Wirkung vom 1. Januar 1995 wird auf Bier mit einem Alkoholgehalt zwischen 4,75 und 5,75 Vol.-% eine Verbrauchsteuer von 18,16 NKR erhoben, d. h. 42 % mehr als bei einem Alkoholgehalt von 4,75 %. Da die nach Norwegen eingeführten Biere überwiegend einen Alkoholgehalt von mehr als 4,75 % haben (z. B. Guinness in Flaschen 5 %, Hoegaarden 4,9 %), kann man ersehen, daß diese Biere gegenüber den inländischen Marken steuerlich erheblich benachteiligt sind. - Schanklizenzen: Um Bier von mehr als 4,75 Vol.-% ausschenken zu dürfen (in der Regel Importbier), müssen die Schankstätten über eine zusätzliche Lizenz verfügen. Lediglich 56 % aller Schankstätten verfügen über eine derartige Lizenz, wodurch eine nicht unerhebliche Anzahl vom Bezug stärkerer Biersorten ausgeschlossen ist. Der potentielle Markt für Importbier ist damit eingeschränkt. - Bindung bestehender Kunden: Wie bereits erwähnt, ist von einer erheblichen Schranke bei der Einführung sowohl von Faß- als auch von Flaschenbier in bereits von Ringnes belieferten Schankstätten auszugehen. Deshalb ist es umwahrscheinlich, daß Importbier in Zukunft ohne weiteres eingeführt werden könnte. (107) Eine nennenswerte Zunahme der Importe ist somit nicht zu erwarten. (108) Die Parteien haben noch andere Wege aufgezeigt, wie potentielle Wettbewerber auf den norwegischen Markt treten könnten: - Lizenzen: Ringnes und Hansa verfügen bereits über Braulizenzen für Tuborg-, Carlsberg- und Heineken-Bier und über eine Vertriebslizenz für Guinness-Bier. Andere europäische Brauereien wie z. B. Interbrew oder die Kronenburg-Brauerei könnten neben australischen oder amerikanischen Brauereien ebenfalls daran interessiert sein, auf den norwegischen Markt zu treten. Hierbei ist jedoch der Umfang dieses Markts zu bedenken. Im Jahr 1994 belief sich der Gesamtabsatz der in Lizenz gebrauten Marken auf rund 10 Millionen Liter, d. h. 4 % des gesamten Biermarkts. Somit bestuende nur ein geringer geschäftlicher Anreiz für das Brauen neuer Biersorten unter Lizenz. - Errichtung einer neuen Brauerei: Der Kommission sind zwei neue Brauereien bekannt, die zusammengenommen 2 Millionen Liter Bier herstellen, d. h. weniger als 1 % des gesamten Biermarkts. Für derartiges Bier wird zwar stets eine Marktnische vorhanden sein, doch wäre sie nicht groß genug, um die Stellung von BCB-JV ernsthaft gefährden zu können. iii) Gesamturteil (109) Unter den beschriebenen Voraussetzungen wird deutlich, daß der Marktanteil von Ringnes bei Bierlieferungen an das Hotel- und Gaststättengewerbe bereits erheblich ist. Da vorhandene Kunden an die Lieferungen von Ringnes zu Lasten anderer Lieferanten gebunden werden können, es offensichtlich nur einen geringfügigen gegenhaltenden Marktdruck gibt und nur geringe Aussichten für einen Marktzutritt entweder durch Einfuhren oder die Errichtung neuer Brauereien bestehen, würde die Hinzufügung von Hansa die Marktstellung von Ringnes noch weiter konsolidieren. (110) Wie von mehreren Kunden festgestellt, ist Hansa gegenwärtig neben Ringnes der einzige andere landesweite Anbieter. Mit der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens würde diese Alternative wegfallen. (111) Der vorgesehene Zusammenschluß würde somit eine beherrschende Stellung begründen, mit der ein wirksamer Wettbewerb auf dem norwegischen Markt des Bierabsatzes im Hotel- und Gaststättengewerbe spürbar beeinträchtigt würde. Schweden (112) Nach den Angaben des Canadean-Berichts erzielte Pripps in den nachstehend aufgeführten Jahren auf dem schwedischen Biermarkt folgende Anteile: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (113) Der Marktanteil von Falcon ([ . . . ] (45) im Jahr 1994) wurde hier nicht berücksichtigt, da sich Volvo im Oktober 1994 vor dem Bezirksgericht Stockholm verpflichtet hatte, von der Eingliederung der Unternehmen Pripps und Falcon in den Konzern Abstand zu nehmen. Aus dem strategischen Programm des Konzerns geht zudem hervor, daß Falcon in den kommenden Jahren verkauft werden soll, da der Volvo-Konzern sich auf sein Kerngeschäft der Kfz-Herstellung konzentrieren will. Dem Konzern droht außerdem eine Geldbuße von 50 Millionen SKR (5,5 Millionen ECU), falls er seine Zusage nicht einhält. (114) Da weder Ringnes noch Hansa in Schweden Bier verkaufen, werden sich mit der Gründung von BCB-JV diese Marktanteile nicht ändern. Hinzu kommt, daß diese Märkte von inländischen Brauereien geprägt sind und die Biereinfuhren aus Norwegen (0,76 Millionen Liter im Jahr 1994) im Verhältnis zum Gesamtverbrauch unerheblich sind. (115) Gegenwärtig sind auf dem schwedischen Markt drei große Brauereien vertreten: Pripps mit einem Marktanteil von [ . . . ] (46), Falcon mit [ . . . ] (47) und Spendrups Bryggeri AB mit [ . . . ] (48). Angesichts des hohen Konzentrationsgrads des schwedischen Bierangebots hat die Kommission untersucht, ob das Zusammenschlußvorhaben zur Beseitigung eines potentiellen Wettbewerbers führen könnte. (116) Die größte Brauerei von Ringnes befindet sich in Oslo und ist damit den dichter besiedelten Gebieten Schwedens am nächsten gelegen. Diese Brauerei ist gegenwärtig zu [ . . . ] (49) ihrer Braukapazität und [ . . . ] (50) ihrer Abfuellkapazität ausgelastet [ . . . ] (51). (117) Außerdem gibt es eine große Anzahl internationaler Großbrauereien, die genauso wie Ringnes oder sogar noch besser in der Lage wären, auf den schwedischen Markt zu treten. (118) Die Kommission ist deshalb zu der Schlußfolgerung gelangt, daß die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens im Hinblick auf die Fusionskontrollverordnung keine wettbewerblichen Bedenken in bezug auf Schweden aufwirft. VIII. SCHLUSSFOLGERUNG (119) Aus den vorerwähnten Gründen ist davon auszugehen, daß mit dem angemeldeten Vorhaben die Angebotskonzentration in einem bereits konzentrierten Markt weiter zunehmen würde, was eine Lage herbeiführen könnte, in der das Gemeinschaftsunternehmen auf den norwegischen Biermärkten unabhängig von seinen Wettbewerbern vorgehen könnte. (120) Das Zusammenschlußvorhaben würde deshalb eine beherrschende Stellung begründen, mit der ein wirksamer Wettbewerb auf dem norwegischen Markt des Bierabsatzes im Einzelhandel und im Hotel- und Gaststättengewerbe spürbar beeinträchtigt würde. (121) Das Zusammenschlußvorhaben würde deshalb zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung führen, durch die ein wirksamer Wettbewerb in einem wesentlichen Teil des vom EWR-Abkommen erfaßten Gebiets spürbar behindert würde. (122) Was die Auswirkungen des Zusammenschlusses in Schweden anbelangt, so hat die Kommission keine Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung festgestellt. IX. VON DEN PARTEIEN ANGEBOTENE ZUSAGEN (123) Die Parteien haben angeboten, ihr ursprünglich angemeldetes Zusammenschlußvorhaben durch folgende Zusagen zu modifizieren: "Orkla AS und AB Fortos ('die Parteien') geben in ihrem Namen und im Namen der von ihnen vertretenen Unternehmensgruppe gegenüber der Kommission folgende Zusagen in bezug auf das Biergeschäft von Hansa Bryggeri A/S ('Hansa'), das [ . . . ] (4) umfaßt ('das Geschäft'). Das Geschäft wird als bestehendes Unternehmen verkauft. 1. Die Parteien haben innerhalb von [ . . . ] (4) nach dem Datum der Entscheidung der Kommission, den Zusammenschluß vorbehaltlich der Erfuellung dieser Zusagen zu genehmigen, einen Käufer für das Geschäft zu finden, wobei als Käufer nur ein von den Parteien oder BCP-JV unabhängiges, solventes bestehendes oder potentielles Konkurrenzunternehmen, Finanz- oder Industrieunternehmen oder Finanzinstitut in Betracht kommt, das finanziell in der Lage ist, das Geschäft weiterzuführen. Die Zusage der Parteien gilt als erfuellt, wenn BCP-JV binnen [ . . . ] (4) eine verbindliche Absichtserklärung abgegeben hat, das Geschäft mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt und unter Beachtung sonstiger Bedingungen [ . . . ] (4) außerhalb des Einflußbereichs der Parteien zu verkaufen, vorausgesetzt, daß eine endgültige Vereinbarung über eine solch

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.