Europäische Union

2009/489/EG: Beschluss der Kommission vom 16. Juni 2009 zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32009D0489. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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D: ≤ 234,0 Kategorie A: ≤ 40,0 Kategorie B: ≤ 53,0 Kategorie C: ≤ 88,5 Funktionsspezifische Anpassungen Speicher 1 kWh (je GB über Grundspeicher) Grundspeicher: Kategorien A, B und C: 2 GB Kategorie D: 4 GB 0,4 kWh (je GB über 4) Premium-Grafikkarte (für diskrete GPUs mit bestimmter Framebufferbreite) Kategorien A und B: 35 kWh (Framebufferbreite ≤ 128-bit) 50 kWh (Framebufferbreite > 128-bit) Kategorien C und D: 50 kWh (Framebufferbreite > 128-bit) Kategorie B: 3 kWh (Framebufferbreite > 64-bit) Zusätzl. interner Speicher 25 kWh 3 kWh Tabelle 2 Gewichtung der Betriebsmodi — Tischcomputer und Notebook-Computer (in %)   Tischcomputer Notebook-Computer   Konventionell Proxying (*1) Konventionell Proxying (*1) TAus 55 40 60 45 TRuhe 5 30 10 30 TIdle 40 30 30 25 2.   Leistungsaufnahmewerte von Arbeitsplatzrechnern PTEC (Produktkategorie Arbeitsplatzrechner) Die nachfolgenden Tabellen geben die geforderten PTEC-Werte für die Spezifikation 5.0 an. Die nachstehende Tabelle 3 gibt die PTEC-Grundanforderungen für Version 5.0 an, während Tabelle 4 Gewichtungen für die einzelnen Betriebsmodi enthält. Der PTEC wird nach folgender Formel ermittelt: PTEC = 0,35 · PAus + 0,10 · PRuhe + 0,55 · PIdle Dabei bezeichnet Px jeweils Leistungswerte in Watt. Tabelle 3 PTEC-Anforderung — Arbeitsplatzrechner PTEC ≤ 0,28 · [Pmax + (Anzahl Festplatten · 5)] Tabelle 4 Gewichtung der Betriebsmodi — Arbeitsplatzrechner (in %) TAus 35 TRuhe 10 TIdle 55 Hinweis: Die Gewichtungen sind in die obige PTEC-Formel integriert. Mehrere Grafikgeräte (Arbeitsplatzrechner) Arbeitsplatzrechner, die die ENERGY-STAR-Anforderungen mit einem einzelnen Grafikgerät erfüllen, können auch in einer Konfiguration mit mehr als einem Grafikgerät als ENERGY-STAR-gerecht eingestuft werden, sofern die Konfiguration der zusätzlichen Hardware abgesehen von dem/den zusätzlichen Grafikgerät(en) gleich ist. Die Verwendung mehrerer Grafikgeräte schließt u. a. den Betrieb mehrerer Anzeigegeräte und den Zusammenschluss zur Leistungssteigerung sowie Konfigurationen mit mehreren GPU ein (z. B. ATI Crossfire, NVIDIA SLI). In diesen Fällen und solange, bis SPECviewperf® Konfigurationen mit mehreren Grafikgeräten unterstützt, können Hersteller die Prüfdaten für den Arbeitsplatzrechner mit einem Grafikgerät für beide Konfigurationen ohne erneute Prüfung des Systems einreichen. 3.   Werte für Small-Scale-Server Für die Bestimmung der Idle-Modus-Werte müssen Small-Scale-Server einer der nachfolgend genannten Kategorien A oder B zugeordnet werden: a) Kategorie A: Alle Small-Scale-Server, die nicht der Definition der Kategorie B entsprechen, kommen unter Kategorie A für die ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage. b) Kategorie B: Für die Einstufung unter Kategorie B müssen Small-Scale-Server über folgende Merkmale verfügen: — Prozessor(en) mit mehr als einem physischen Prozessorkern oder mehr als einem Einzelprozessor und — mindestens 1 Gigabyte Systemspeicher. Tabelle 6 Anforderungen an die Effizienz von Small-Scale-Servern Anforderungen an die Effizienz von Small-Scale-Servern nach Betriebsmodus Aus-Zustand: ≤ 2,0 W Idle-Modus: Kategorie A: ≤ 50,0 W Kategorie B: ≤ 65,0 W Funktion Zusätzliche Leistungstoleranz Wake On LAN (WOL) (gilt nur für mit aktivierter WOL-Funktion ausgelieferte Computer) + 0,7 W für Aus-Zustand 4.   Werte für Thin Clients Thin Client-Kategorien für die Idle-Modus-Kriterien: Für die Bestimmung der Idle-Modus-Werte müssen Thin Clients einer der nachfolgend genannten Kategorien A oder B zugeordnet werden: a) Kategorie A: Alle Thin Clients, die nicht der Definition der Kategorie B entsprechen, kommen unter Kategorie A für die ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage. b) Kategorie B: Für die Einstufung unter Kategorie B müssen Thin Clients: — lokale Multimedia-Kodierung/Dekodierung unterstützen. Tabelle 7 Anforderungen für die Effizienz von Thin Clients Anforderungen an die Effizienz von Thin Clients nach Betriebsmodus Aus-Zustand: ≤ 2 W Ruhemodus (ggf.): ≤ 2 W Idle-Modus: Kategorie A: ≤ 12,0 W Kategorie B: ≤ 15,0 W Funktion Zusätzliche Leistungstoleranz Wake On LAN (WOL) (gilt nur für mit aktivierter WOL-Funktion ausgelieferte Computer) + 0,7 W für Ruhemodus + 0,7 W für Aus-Zustand C.   Anforderungen für die Stromsparfunktionen Die Geräte müssen die in der nachstehenden Tabelle 8 aufgeführten Anforderungen für die Stromsparfunktionen erfüllen und in dem Zustand geprüft werden, in dem sie ausgeliefert wurden. Tabelle 8 Anforderungen für die Stromsparfunktionen Anforderung Spezifikation   Gültig für Anforderung für die Auslieferung Ruhemodus Der Ruhemodus muss bei der Auslieferung so eingestellt sein, dass er nach 30 Minuten Inaktivität des Nutzers aktiviert wird. Die Computer müssen beim Übergang in den Ruhemodus oder Aus-Zustand die Geschwindigkeit aller aktiven 1 Gb/s-Ethernet-Netzverbindungen reduzieren. Tischcomputer Integrierte Tischcomputer Notebook-Computer Arbeitsplatzrechner     Small-Scale-Server   Thin Clients   Ruhemodus Anzeigegerät Der Ruhemodus des Anzeigegeräts muss bei der Auslieferung so eingestellt sein, dass er nach 15 Minuten Inaktivität des Nutzers aktiviert wird. Tischcomputer Integrierte Tischcomputer Notebook-Computer Arbeitsplatzrechner     Small-Scale-Server (falls Anzeigegerät vorhanden) Thin Clients Netzanforderungen für die Stromsparfunktionen Wake on LAN (WOL) Ethernetfähige Computer müssen über die Möglichkeit verfügen, die WOL-Funktion für den Ruhemodus zu aktivieren und zu deaktivieren. Tischcomputer Integrierte Tischcomputer Notebook-Computer Arbeitsplatzrechner     Small-Scale-Server Thin Clients (nur falls Software-Updates aus dem zentral verwalteten Netz erfolgen, während das Gerät sich im Ruhemodus oder Aus-Zustand befindet. Thin Clients, bei denen standardmäßig keine Clientsoftware-Upgrades außerhalb der Arbeitszeiten nötig sind, sind von dieser Anforderung ausgenommen.) Nur für im Firmenkundenvertrieb ausgelieferte Computer: Ethernetfähige Computer müssen eine der folgenden Anforderungen erfüllen: — Die WOL-Funktion muss für den Ruhemodus aktiviert sein, wenn das System mit Wechselstrom betrieben wird (d. h. Notebook-Computer können die WOL-Funktion automatisch deaktivieren, wenn sie vom Versorgungsnetz getrennt sind). — Bereitstellung einer Bedienfunktion zum Aktivieren der WOL-Funktion, die sowohl von der Benutzeroberfläche des Client-Betriebssystems als auch über das Netz hinreichend zugänglich ist, wenn der Computer mit deaktivierter WOL-Funktion ausgeliefert wird. Tischcomputer Integrierte Tischcomputer Notebook-Computer Arbeitsplatzrechner     Small-Scale-Server Thin Clients (nur falls Software-Updates aus dem zentral verwalteten Netz erfolgen, während das Gerät sich im Ruhemodus oder Aus-Zustand befindet. Thin Clients, bei denen standardmäßig keine Clientsoftware-Upgrades außerhalb der Arbeitszeiten nötig sind, sind von dieser Anforderung ausgenommen.)   Weck-Management Nur für im Firmenkundenvertrieb ausgelieferte Computer: Ethernetfähige Computer müssen sowohl (über das Netz) ferngesteuerte als auch planmäßige (z. B. per Echtzeituhr) Weck-Ereignisse aus dem Ruhemodus unterstützen. Der Hersteller muss — sofern er die Kontrolle darüber hat (d. h. wenn die Konfiguration über Hardware-Einstellungen und nicht über Software-Einstellungen erfolgt) — gewährleisten, dass diese Einstellungen nach Kundenwunsch zentral verwaltet werden können; der Hersteller muss die entsprechenden Tools dafür zur Verfügung stellen. Tischcomputer Integrierte Tischcomputer Notebook-Computer Arbeitsplatzrechner     Small-Scale-Server Thin Clients   Bei allen Computern mit aktivierter WOL-Funktion müssen alle vorhandenen gezielten Paketfilter aktiviert und auf eine dem Industriestandard entsprechende Werkskonfiguration eingestellt sein. Bis ein oder mehrere Standards vereinbart sind, werden die Programmpartner ersucht, ihre Konfigurationen gezielter Paketfilter dem EPA und der Europäischen Kommission mitzuteilen, damit diese die Angaben auf der entsprechenden Website veröffentlichen können, um die Erörterung und die Entwicklung von Standardkonfigurationen anzuregen. Prüfung von Computern mit Stromsparfunktionen Bei der Bestimmung, ob ein Modell mit oder ohne WOL geprüft werden sollte, sollten die folgenden Anforderungen berücksichtigt werden: a) Aus-Zustand: Die Computer werden mit den Aus-Einstellungen wie ausgeliefert geprüft und bewertet. Modelle, die mit aktivierter WOL-Funktion für den Aus-Zustand ausgeliefert werden, werden mit aktivierter WOL-Funktion geprüft. Analog dazu werden Modelle, die mit deaktivierter WOL-Funktion für den Aus-Zustand ausgeliefert werden, mit deaktivierter WOL-Funktion geprüft. b) Ruhemodus: Die Computer werden mit den Ruhemodus-Einstellungen wie ausgeliefert geprüft und bewertet. Modelle, die im Sinne der Begriffsbestimmung V in Abschnitt 1 im Firmenkundenvertrieb verkauft werden, müssen mit aktivierter/deaktivierter WOL-Funktion auf Grundlage der in Tabelle 8 aufgeführten Anforderungen geprüft, bewertet und ausgeliefert werden. Geräte, die nur über den normalen Einzelhandel direkt an Verbraucher gehen, müssen nicht mit aktivierter WOL-Funktion für den Ruhemodus ausgeliefert werden; sie können mit aktivierter oder deaktivierter WOL-Funktion geprüft, bewertet und ausgeliefert werden. c) Proxying: Tischcomputer, integrierte Tischcomputer und Notebook-Computer werden mit den Idle-, Ruhemodus- und Aus-Einstellungen mit aktivierten oder deaktivierten Proxyingfunktionen wie ausgeliefert geprüft und bewertet. Um unter Verwendung der TEC-Gewichtungen für das Proxying als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein System einer Proxying-Norm entsprechen, die von der EPA und der Europäischen Kommission als mit den ENERGY-STAR-Zielen übereinstimmend anerkannt wurde. Diese Anerkennung muss vor der Einreichung von Produktdaten zur Einstufung erfolgt sein. Vorinstallation von Kundensoftware und Bereitstellung von Managementdiensten Programmpartner tragen die Verantwortung für die Prüfung und Einstufung von Produkten bei der Auslieferung. Falls das Produkt die ENERGY-STAR-Anforderungen erfüllt und als ENERGY-STAR-gerecht gilt, kann es entsprechend gekennzeichnet werden. Wurde ein Programmpartner vom Kunden mit dem Laden eines kundendefinierten Speicherabbildes beauftragt, so unternimmt der Programmpartner folgende Schritte: — Er weist den Kunden darauf hin, dass dessen Produkt nach Laden des kundendefinierten Speicherabbildes möglicherweise nicht ENERGY-STAR-gerecht ist (hierzu ist auf der ENERGY-STAR-Internetseite ein Musterschreiben an die Kunden verfügbar). — Er ruft den Kunden dazu auf, das Produkt auf Einhaltung der ENERGY-STAR-Spezifikationen zu prüfen. Anforderung bezüglich der Benutzerinformation Damit die Käufer/Nutzer angemessen über die Vorteile der Stromsparfunktionen informiert werden, muss der Hersteller jedem Computer eines der beiden folgenden Elemente beifügen: — Informationen über ENERGY STAR und die Vorteile der Stromsparfunktionen in einer Papierfassung oder einer elektronischen Fassung des Benutzerhandbuchs. Diese Informationen sollten im vorderen Teil des Benutzerhandbuchs enthalten sein; oder — eine Paket- oder Verpackungsbeilage über ENERGY STAR und die Vorteile der Stromsparfunktionen. In beiden Fällen sind mindestens die folgenden Angaben zu machen: — ein Hinweis, dass der Computer mit aktivierten Stromsparfunktionen ausgeliefert wurde, und die Angabe der entsprechenden Zeiteinstellungen (entweder Standard-Systemeinstellungen oder ein Hinweis, dass die Standard-Systemeinstellungen des Computers den ENERGY-STAR-Anforderungen für weniger als 15 Minuten Inaktivität des Nutzers für das Anzeigegerät und weniger als 30 Minuten Inaktivität des Nutzers für den Rechner entspricht, wie vom ENERGY-STAR-Programm für optimale Energieeinsparung empfohlen) sowie — eine Beschreibung, wie der Computer korrekt aus dem Ruhemodus geweckt wird. D.   Freiwillige Anforderungen Benutzerschnittstelle Obwohl dies nicht vorgeschrieben ist, wird den Herstellern dringend empfohlen, ihre Geräte in Übereinstimmung mit der IEEE-Norm 1621 bezüglich der Bedienungselemente für die Leistungssteuerung (vollständige Bezeichnung „Norm für Bedienungselemente für die Leistungssteuerung elektronischer Büro- und Unterhaltungsgeräte“) zu gestalten. Diese Norm dient dazu, die Leistungssteuerung bei allen Elektronikgeräten einheitlicher und intuitiv bedienbar zu machen. Weitere Informationen über diese Norm sind unter http://eetd.LBL.gov/Controls zu finden. 4.   PRÜFVERFAHREN Die Hersteller führen die Prüfungen in eigener Verantwortung durch und bescheinigen selbst, welche Modelle den ENERGY-STAR-Anforderungen genügen. — Hinsichtlich der Durchführung dieser Prüfungen stimmen die Programmpartner der Anwendung der in der nachstehenden Tabelle 9 angegebenen Prüfverfahren zu. — Die Prüfergebnisse werden dem EPA bzw. der Europäischen Kommission mitgeteilt. Zusätzliche Anforderungen an Prüfung und vorzulegende Daten sind unten angegeben. 1.   Anzahl der auf TEC oder im Idle-Modus zu prüfenden Geräte Die Hersteller können anfänglich ein einziges Gerät auf Einhaltung der Anforderungen prüfen. Wird bei diesem Gerät eine maximale Leistungsaufnahme ermittelt, die die Vorgabe für den TEC oder den Idle-Modus unterschreitet oder einhält, aber bis zu 10 % unter dem maximal zulässigen Wert liegt, so muss ein zusätzliches Gerät des gleichen Modells mit identischer Konfiguration geprüft werden. Vom Hersteller sind die Prüfergebnisse für beide Geräte einzureichen. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, müssen beide Geräte die Vorgabe für den TEC oder den Idle-Modus für dieses Produkt und für diese Produktkategorie erfüllen. Hinweis: Diese zusätzliche Prüfung ist nur für die Einstufung nach dem TEC (Tischcomputer, integrierte Tischcomputer, Notebook-Computer, Arbeitsplatzrechner) und den Idle-Modus (Small-Scale-Server, Thin Clients) erforderlich — für den Ruhemodus und den Aus-Zustand muss nur ein Gerät geprüft werden, falls eine entsprechende Anforderung gilt. Beispiele zur Erläuterung dieses Verfahrens: Beispiel 1— Für Tischcomputer der Kategorie A gilt ein TEC-Wert von maximal 148,0 kWh — somit liegt die 10-Prozent-Grenze für die zusätzliche Prüfung bei 133,2 kWh. — Werden beim ersten Gerät 130 kWh gemessen, so gilt das Modell ohne weitere Prüfung als anforderungsgerecht (denn mit 130 kWh beträgt die Leistungsaufnahme 12 % weniger als der zulässige Höchstwert und liegt damit jenseits der 10-Prozent-Grenze). — Werden beim ersten Gerät 133,2 kWh gemessen, so gilt das Modell ohne weitere Prüfung als anforderungsgerecht (denn mit 133,2 kWh beträgt die Leistungsaufnahme genau 10 % weniger als der zulässige Höchstwert). — Werden beim ersten Gerät 135 kWh gemessen, so muss ein weiteres Gerät geprüft werden (denn mit 135 kWh beträgt die Leistungsaufnahme nur 9 % weniger als der zulässige Höchstwert und liegt damit innerhalb der 10-Prozent-Grenze). — Werden bei den zwei Geräten 135 und 151 kWh gemessen, so gilt das Modell nicht als ENERGY-STAR-gerecht, obwohl der Mittelwert 143 kWh beträgt, weil einer der Messwerte den zulässigen Höchstwert der ENERGY-STAR-Spezifikation überschreitet. — Werden bei den zwei Geräten 135 und 147 kWh gemessen, so gilt das Modell als ENERGY-STAR-gerecht, weil beide Messwerte die ENERGY-STAR-Spezifikation von 148,0 kWh erfüllen. Beispiel 2— Für Small-Scale-Server der Kategorie A gilt eine maximale Leistungsaufnahme im Idle-Modus von 50 Watt — somit liegt die 10-Prozent-Grenze für die zusätzliche Prüfung bei 45 Watt. Bei der Prüfung eines Modells auf Einhaltung der ENERGY-STAR-Anforderungen können sich demnach folgende Situationen ergeben: — Werden beim ersten Gerät 44 Watt gemessen, so gilt das Modell ohne weitere Prüfung als anforderungsgerecht (denn mit 44 Watt beträgt die Leistungsaufnahme 12 % weniger als der zulässige Höchstwert und liegt damit jenseits der 10-Prozent-Grenze). — Werden beim ersten Gerät 45 Watt gemessen, so gilt das Modell ohne weitere Prüfung als anforderungsgerecht (denn mit 45 Watt beträgt die Leistungsaufnahme genau 10 % weniger als der zulässige Höchstwert). — Werden beim ersten Gerät 47 Watt gemessen, so muss ein weiteres Gerät geprüft werden (denn mit 47 Watt beträgt die Leistungsaufnahme nur 6 % weniger als der zulässige Höchstwert und liegt damit innerhalb der 10-Prozent-Grenze). — Werden bei den zwei Geräten 47 und 51 Watt gemessen, so gilt das Modell nicht als ENERGY-STAR-gerecht, obwohl der Mittelwert 49 Watt beträgt, weil einer der Messwerte (51) den zulässigen Höchstwert der ENERGY-STAR-Spezifikation überschreitet. — Werden bei den zwei Geräten 47 und 49 Watt gemessen, so gilt das Modell als ENERGY-STAR-gerecht, weil beide Messwerte die ENERGY-STAR-Spezifikation von 50 Watt erfüllen. 2.   Modelle, die in mehreren Netzspannungs-Frequenz-Kombinationen betrieben werden können Die Prüfung der Geräte durch die Hersteller erfolgt stets in Abhängigkeit von den jeweiligen Märkten, auf denen das Gerät verkauft und als ENERGY-STAR-gerecht beworben wird. Bei Geräten, die international auf mehreren Märkten als ENERGY-STAR-gerecht verkauft werden und die daher für mehrere Eingangsspannungen ausgelegt sind, muss der Hersteller die geforderten Messwerte für Energieverbrauch und Energieeffizienz für alle relevanten Netzspannungs-Frequenz-Kombinationen ermitteln und angeben. Verkauft ein Hersteller beispielsweise das gleiche Modell in den USA und in Europa, so muss er die Verbrauchswerte sowohl bei 115 Volt/60 Hz als auch bei 230 Volt/50 Hz messen und angeben und die entsprechenden Spezifikationen einhalten, damit das Modell auf beiden Märkten als ENERGY-STAR-gerecht gelten kann. Erfüllt ein Modell die ENERGY-STAR-Spezifikationen nur bei einer der Netzspannungs-Frequenz-Kombination (z. B. bei 115 Volt/60 Hz), so darf es auch nur in den Regionen, in denen diese Netzspannungs-Frequenz-Kombination üblich ist (z. B. Nordamerika und Taiwan) als ENERGY-STAR-gerecht gekennzeichnet und beworben werden. Tabelle 9 Prüfverfahren Produktkategorie Spezifikations-Anforderung Prüfprotokoll Quelle Sämtliche Computer Leistungsaufnahme Netzteil Interne Netzteile: Generalized Internal Power Supply Efficiency Test Protocol Rev. 6.4.2 (allg. Leistungsaufnahme-Prüfprotokoll für interne Netzteile Vers. 6.4.2) Externe Netzteile: ENERGY-STAR-Prüfmethode für externe Netzteile Hinweis: Sind zur Prüfung eines internen Netzteils neben den im einschlägigen Prüfprotokoll beschriebenen weitere Informationen/Verfahren notwendig, so geben die Programmpartner dem US-EPA bzw. der Europäischen Kommission auf Ersuchen den Versuchsaufbau zur Ermittlung der Netzteildaten im Rahmen einer Produktanmeldung an. Interne Netzteile: www.efficientpowersupplies.org Externe Netzteile: www.energystar.gov/powersupplies Tischcomputer, integrierte Tischcomputer und Notebook-Computer ETEC (aus Messungen des Verbrauchs im Aus-Zustand-, Ruhe- und Idle-Modus) Prüfmethode für ENERGY-STAR-gerechte Computer (Version 5.0), Anhang I Abschnitt III Anlage A Arbeitsplatzrechner ETEC (aus Messungen des Verbrauchs im Aus-Zustand, Ruhe- und Idle-Modus sowie bei maximaler Leistungsaufnahme) Prüfmethode für ENERGY-STAR-gerechte Computer (Version 5.0), Anhang I, Abschnitt III-IV Small-Scale-Server Aus-Zustand und Idle-Modus Prüfmethode für ENERGY-STAR-gerechte Computer (Version 5.0), Anhang I Abschnitt III Thin Clients Aus-Zustand, Ruhemodus und Idle-Modus Prüfmethode für ENERGY-STAR-gerechte Computer (Version 5.0), Anhang I Abschnitt III 3.   Anforderungsgerechte Produktfamilien Modelle, die unverändert geblieben sind oder sich nur in der Endverarbeitung von den im Vorjahr vertriebenen Modellen unterscheiden, können ohne Einreichung neuer Prüfergebnisse die Kennzeichnung beibehalten, wenn die Spezifikationen unverändert geblieben sind. Wird ein Produktmodell in unterschiedlichen Konfigurationen oder Ausführungen als „Produktfamilie“ oder Produktserie in Verkehr gebracht, so kann der Programmpartner das Produkt unter einer einzigen Modellnummer anmelden und prüfen, sofern alle Modelle dieser Familie oder Serie einer der folgenden Anforderungen genügen: — Für Computer, die auf der gleichen Plattform aufgebaut und abgesehen von Gehäuse und Farbe in jeder Hinsicht identisch sind, genügt die Einreichung der Prüfergebnisse eines einzigen repräsentativen Modells. — Wird ein Produktmodell in unterschiedlichen Konfigurationen in Verkehr gebracht, so kann der Programmpartner statt der einzelnen Modelle der Familie das Produkt unter einer einzigen Modellidentifikationsnummer, die die Konfiguration der Produktfamilie mit dem höchsten Energieverbrauch darstellt, anmelden und prüfen. Konfigurationen dieses Produktmodells mit einer höheren Leistungsaufnahme als die repräsentative Konfiguration dürfen nicht bestehen. In diesem Fall wäre die Höchstverbrauchskonfiguration wie folgt: leistungsstärkster Prozessor, maximale Speicherkonfiguration, leistungsstärkster Grafikprozessor usw. Für Tischcomputer, die je nach Konfiguration die Definitionen für mehrere Kategorien von Tischcomputern (nach Abschnitt 3.B) erfüllen, müssen die Hersteller die Höchstverbrauchskonfiguration für jede Kategorie einreichen, für die das System als anforderungsgerecht gelten soll. So müsste beispielsweise ein System, das als Tischcomputer entweder der Kategorie A oder der Kategorie B konfiguriert werden kann, mit der Höchstverbrauchskonfiguration für beide Kategorien angemeldet werden, um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten. Kann ein Produkt für alle drei Kategorien konfiguriert werden, so müssen die Daten für die Höchstverbrauchskonfiguration in allen Kategorien eingereicht werden. Die Hersteller haften für die Energieeffizienzangaben zu allen anderen Modellen der Familie, auch wenn die Geräte nicht geprüft bzw. die Daten nicht eingereicht wurden. Sämtliche mit einer Produktmodellbezeichnung verbundenen Geräte/Konfigurationen, für die ein Programmpartner die ENERGY-STAR-Kennzeichnung beantragt, müssen die ENERGY-STAR-Anforderungen erfüllen. Wünscht ein Programmpartner die ENERGY-STAR-Kennzeichnung von Konfigurationen eines Modells, für das Alternativkonfigurationen bestehen, welche für eine Kennzeichnung nicht in Frage kommen, muss er die anforderungsgerechten Konfigurationen anhand der Modellbezeichnung/-nummer mit einem Identifikationscode kennzeichnen, der ausschließlich ENERGY-STAR-gerechten Konfigurationen vorbehalten ist. Dieser Identifikationscode muss in Werbematerial/Verkaufsprospekten und der Liste ENERGY-STAR-gerechter Geräte stets in Verbindung mit den anforderungsgerechten Konfigurationen verwendet werden (z. B. Modell-Nr. A1234 für Grundkonfigurationen und A1234-ES für ENERGY-STAR-gerechte Konfigurationen). 5.   INKRAFTTRETEN Der Tag, an dem die Hersteller beginnen dürfen, ihre Geräte der Spezifikationen als ENERGY-STAR-gerecht einzustufen, wird im Abkommen als Datum des Inkrafttretens festgelegt. Tischcomputer, integrierte Tischcomputer, Arbeitsplatzrechner und Small-Scale-Server Für Tischcomputer, integrierte Tischcomputer, Arbeitsplatzrechner, Small-Scale-Server und Thin Clients treten die Spezifikationen ENERGY STAR Version 5.0 am 1. Juli 2009 in Kraft. Alle Geräte, einschließlich

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.