Europäische Union

2009/489/EG: Beschluss der Kommission vom 16. Juni 2009 zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32009D0489. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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der ursprünglich unter Version 4.0 als anforderungsgerecht eingestuften Modelle, mit einem Herstellungsdatum ab dem 1. Juli 2009 müssen die Anforderungen dieser Version 5.0 erfüllen, um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten. Spielkonsolen mit einem Herstellungsdatum ab dem 1. Juli 2010 müssen die Anforderungen dieser Version 5.0 erfüllen, um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten. Alle vorherigen Abkommen über ENERGY-STAR-gerechte Computer treten am 30. Juni 2009 außer Kraft. 6.   KÜNFTIGE ÄNDERUNG DER SPEZIFIKATIONEN Das EPA und die Europäische Kommission behalten sich das Recht vor, die Spezifikationen zu ändern, falls technologische Entwicklungen oder veränderte Marktbedingungen sich auf deren Nützlichkeit für die Verbraucher oder die Wirtschaft oder auf deren Umweltnutzen auswirken. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets mit den Beteiligten erörtert. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Gerätemodells gilt. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Gerätemodell die zum Herstellungsdatum des Modells geltenden ENERGY-STAR-Spezifikationen erfüllen. Anlage A ERGY-STAR-Prüfverfahren zur Bestimmung des Stromverbrauchs von Computern im Aus-Zustand, Ruhe- und Idle-Modus Bei der Messung des Energieverbrauchs von Computern im Hinblick auf die Einhaltung der in dieser Version 5.0 der ENERGY-STAR-Spezifikationen für Computer vorgegebenen Verbrauchswerte für den Aus-Zustand, Ruhe- und Idle-Modus sollte das nachstehende Protokoll zugrunde gelegt werden. Die Programmpartner müssen die Messung an einer repräsentativen Auswahl der Konfiguration durchführen, wie sie an den Kunden ausgeliefert wird. Der Programmpartner braucht Änderungen im Energieverbrauch, die sich möglicherweise aus dem Einbau weiterer Bauteile sowie aus BIOS- und/oder Softwareeinstellungen ergeben, die der Computernutzer nach dem Verkauf des Produkts vornimmt, nicht zu berücksichtigen. Das Verfahren sollte in der vorgegebenen Reihenfolge durchgeführt werden; der jeweils geprüfte Modus wird gegebenenfalls in der Kennzeichnung angegeben. Sofern im Prüfverfahren nach diesem Anlage A nicht anders angegeben, müssen die Computer in der Konfiguration und mit den Einstellungen wie ausgeliefert geprüft werden. Schritte, die einen anderen Aufbau erfordern, sind mit einem Stern („*“) gekennzeichnet. I.   Begriffsbestimmungen Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in diesem Dokument verwendeten Begriffe mit den in den ENERGY-STAR-Einstufungskriterien für Computer Version 5.0 angegebenen Begriffsbestimmungen überein. 1.   UUT: UUT ist eine Abkürzung für das zu prüfende Gerät („Unit Under Test“) und bezeichnet im vorliegenden Fall den zu prüfenden Computer. 2.   USV: USV ist eine Abkürzung für unterbrechungsfreie Stromversorgung und bezeichnet die Kombination von Stromrichtern, Schaltern und Energiespeichern wie beispielsweise Batterien, die bei Ausfall der Stromversorgung als Stromquelle zur Aufrechterhaltung eines unterbrechungsfreien Laststroms dient. II.   Prüfvorschriften 1.   Zugelassene Messgeräte: Zugelassene Messgeräte müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen (1): — Leistungsauflösung von 1 mW oder besser, — verfügbarer Stromscheitelfaktor von 3 oder mehr in ihrem Nennmessbereich und — Untergrenze des Strombereichs von 10 mA oder niedriger. Darüber hinaus werden folgende Eigenschaften empfohlen: — Frequenzgang von mindestens 3 kHz und — Kalibrierung nach einer Norm, die sich auf das amerikanische National Institute of Standards and Technology (NIST) zurückführen lässt. Es ist ferner wünschenswert, dass die Messgeräte in der Lage sind, die durchschnittliche Leistungsaufnahme über jedes vom Nutzer gewählte Zeitintervall genau zu berechnen (dies erfolgt in der Regel über eine interne mathematische Berechnung, bei der die kumulierte Energie im Messgerät durch die Zeit dividiert wird; dies ist das präziseste Verfahren). Alternativ hierzu müsste das Messgerät in der Lage sein, die Energie über jedes vom Nutzer gewählte Zeitintervall mit einer Auflösung von 0,1 mWh oder weniger und die angezeigte Zeit mit einer Auflösung von 1 Sekunde oder weniger zu integrieren. 2.   Genauigkeit Bei Leistungsmessungen im Bereich ab 0,5 Watt darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 2 % betragen. Bei Leistungsmessungen im Bereich unter 0,5 Watt darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 0,01 Watt betragen. Das Leistungsmessgerät muss folgende Auflösung besitzen: — 0,01 W oder besser für Leistungsmessungen im Bereich ≤ 10 W; — 0,1 W oder besser für Leistungsmessungen im Bereich > 10 W bis 100 W und — 1 W oder besser für Leistungsmessungen im Bereich > 100 W. Alle Leistungsangaben sollten in Watt erfolgen und auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet werden. Für Stromladungen ab 10 W sollten drei Kennzahlen aufgezeichnet werden. 3.   Prüfbedingungen Versorgungsspannung Nordamerika/Taiwan: 115 Volt (± 1 %) Wechselstrom, 60 Hz (± 1 %) Europa/Australien/Neuseeland: 230 Volt (± 1 %) Wechselstrom, 50 Hz (± 1 %) Japan: 100 Volt (± 1 %) Wechselstrom, 50 Hz (± 1 %)/60 Hz (± 1 %) Hinweis: Bei Produkten mit einer maximalen Nennleistung > 1,5 kW entspricht der Spannungsbereich ± 4 %. Klirrfaktor (THD) (Spannung) < 2 % THD (< 5 % für Produkte mit einer maximalen Leistung > 1,5 kW) Umgebungstemperatur 23 °C ± 5 °C Relative Luftfeuchtigkeit 10—80 % (Siehe IEC 62301: Elektrische Haushaltsgeräte — Messung der Standby-Leistungsaufnahme, Abschnitte 4.2, 4.3 und 4.4). 4.   Prüfkonfiguration Der Stromverbrauch eines Computers wird zwischen einer Wechselstromquelle und dem UUT gemessen und geprüft. Falls das UUT Ethernet unterstützt, muss es an einen Ethernet-Switch angeschlossen sein, der die höchste und die niedrigste Netzgeschwindigkeit des UUT verarbeiten kann. Die Netzverbindung muss während sämtlicher Prüfungen aktiv sein. III.   Prüfverfahren für Aus-Zustand, Ruhe- und Idle-Modus für alle Computerprodukte Der Wechselstromverbrauch eines Computers sollte wie folgt gemessen werden: Vorbereitung des UUT 1. Hersteller und Modellbezeichnung des UUT aufzeichnen. 2. Sicherstellen, dass das UUT wie nachfolgend ausgeführt an das Netz angeschlossen ist und diese Verbindung für die gesamte Prüfdauer aktiv bleibt, wobei jedoch kurze Unterbrechungen beim Übergang zwischen verschiedenen Übertragungsgeschwindigkeiten außer Acht bleiben können. a) Tischcomputer, integrierte Tischcomputer und Notebook-Computer müssen an einen aktiven Ethernet-Switch (IEEE 802.3) gemäß der Spezifikation in Abschnitt II „Prüfkonfiguration“ angeschlossen sein. Die Verbindung zwischen dem Computer und dem Switch muss für die gesamte Prüfdauer aktiv bleiben, wobei jedoch kurze Unterbrechungen beim Übergang zwischen verschiedenen Übertragungsgeschwindigkeiten außer Acht bleiben können. Bei nicht ethernetfähigen Computern muss für die gesamte Prüfdauer eine Funkverbindung zu einem Drahtlos-Router oder -Netzzugangspunkt aktiv bleiben. b) Small-Scale-Server müssen an einen aktiven Ethernet-Switch (IEEE 802.3) gemäß der Spezifikation in Abschnitt II „Prüfkonfiguration“ angeschlossen sein, und die Verbindung muss aktiv sein. c) Thin Clients müssen über einen aktiven Ethernet-Switch (IEEE 802.3) an einen aktiven Server angeschlossen sein und mit der bestimmungsgemäßen Terminal-/Fernverbindungssoftware betrieben werden. 3. Ein zur Messung der tatsächlichen Leistungsaufnahme geeignetes zugelassenes Messgerät an eine Wechselstromquelle anschließen, die für die Prüfung auf die passende Spannungs-Frequenz-Kombination eingestellt ist. 4. Das UUT an den Messstromausgang des Messgeräts anschließen. Es sollten keine Steckdosenleisten oder USV-Geräte zwischen das Messgerät und das UUT geschaltet sein. Damit die Prüfung gültig ist, sollte das Messgerät angeschlossen bleiben, bis alle den Aus-Zustand, Ruhe- und Idle-Modus betreffenden Daten aufgezeichnet sind. 5. Wechselstromspannung und -frequenz aufzeichnen. 6. Computer hochfahren und warten, bis das Betriebssystem vollständig geladen ist. Erforderlichenfalls die Anfangseinstellungen des Betriebssystems vornehmen und alle Dateiindexierungsprozesse und sonstigen einmaligen/regelmäßigen Prozesse, die bei Betriebssystemstart ablaufen, zum Abschluss kommen lassen. 7. Die grundlegenden Angaben zur Konfiguration des Computers aufzeichnen: Art des Computers, Name und Version des Betriebssystems, Art und Geschwindigkeit des Prozessors, Gesamtarbeitsspeicher und verfügbarer Arbeitsspeicher usw. 8. Die grundlegenden Angaben zur Grafikkarte oder ggf. dem Grafik-Chipsatz aufzeichnen: Bezeichnung der Grafikkarte bzw. des Grafik-Chipsatzes, Framebufferbreite, Auflösung, Grafikkartenspeicher und Bits pro Pixel. 9. * Sicherstellen, dass das UUT so konfiguriert ist wie bei der Auslieferung, einschließlich aller Zubehörteile, der WOL-Aktivierung und mitgelieferter Software. Das UUT sollte ferner für alle Prüfungen unter Einhaltung der folgenden Anforderungen konfiguriert sein: a) Ohne Zubehör ausgelieferte Tischcomputersysteme sollten mit Standardmaus, -tastatur und externem Monitor konfiguriert sein. b) Bei Notebook-Computern sollten alle mit dem System ausgelieferten Zubehörteile einbegriffen sein; eine gesonderte Tastatur oder Maus ist nicht erforderlich, wenn die Geräte mit einem integrierten Zeigegerät oder Digitalisierer ausgerüstet sind. c) Bei Notebook-Computern sollten sämtliche vorhandenen Batteriepacks für alle Prüfungen entfernt werden. Im Fall von Systemen, bei denen der Betrieb ohne eingelegtes Batteriepack keine unterstützte Konfiguration ist, kann die Prüfung mit eingesetzten, voll aufgeladenen Batteriepacks durchgeführt werden, wobei sicherzustellen ist, dass die betreffende Konfiguration bei den Prüfungsergebnissen festgehalten wird. d) Ohne Zubehör ausgelieferte Small-Scale-Server und Thin Clients sollten mit Standardmaus, -tastatur und externem Monitor konfiguriert sein (falls der Server einen Displayausgang hat). e) Bei ethernetfähigen Computern sollte die Stromversorgung von Funkzubehörteilen für alle Prüfungen ausgeschaltet sein. Dies gilt für drahtlose Computernetzadapter (z. B. 802.11) oder für Funkprotokolle für die Kommunikation zwischen funkbetriebenen Geräten. Bei nicht ethernetfähigen Computern sollte die Versorgung eines Funk-LAN (z. B. IEEE 802.11) während der Prüfung aufrechterhalten werden, ebenso wie eine Funkverbindung zu einem Drahtlos-Router oder -Netzzugangspunkt, die die höchste und die niedrigste Datenübertragungsgeschwindigkeit des Client-Funksystems unterstützt. f) Die Herabregelung der Drehzahl primärer Festplattenlaufwerke („Spin Down“) zu Stromsparzwecken ist bei der Prüfung im Idle-Modus nicht zulässig, sofern diese nicht einen in das Laufwerk integrierten nicht-flüchtigen Speicher (z. B. „hybride“ Festplattenlaufwerke) aufweisen. Ist bei der Auslieferung mehr als ein internes Festplattenlaufwerk installiert, so kann (können) das (die) nicht primäre(n), interne(n) Festplattenlaufwerk(e) mit im Auslieferungszustand aktivierter Festplatten-Stromsparkfunktion geprüft werden. Ist für diese zusätzlichen Laufwerke bei Auslieferung an die Kunden keine Stromsparfunktion vorgesehen, müssen sie geprüft werden, ohne dass derartige Funktionen aktiviert sind. 10. * Bei der Regelung der Stromspareinstellungen für Bildschirme (ohne Anpassung anderer Stromspareinstellungen) sollten die folgenden Leitlinien beachtet werden: a) Im Falle von Computern mit externen Anzeigegeräten (die meisten Tischcomputer): Die Stromspareinstellungen des Anzeigegeräts so regeln, dass das Anzeigegerät sich nicht ausschaltet, damit es während der Gesamtdauer der nachfolgend beschriebenen Prüfung im Idle-Modus eingeschaltet bleibt. b) Im Falle von Computern mit integrierten Anzeigegeräten (Notebook-Computer und integrierte Systeme): Die Stromspareinstellungen des Anzeigegeräts so regeln, dass dieses sich nach einer Minute ausschaltet. 11. Das UUT herunterfahren. Prüfung im Aus-Zustand 12. Bei heruntergefahrenem und in den Aus-Zustand versetztem UUT das Messgerät so einstellen, dass es mit der Aufzeichnung von Messwerten der tatsächlichen Leistungsaufnahme in Intervallen von weniger als oder gleich einer Sekunde beginnt. Leistungswerte während fünf weiterer Minuten aufzeichnen und den Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) für diesen Fünf-Minuten-Zeitraum ermitteln (2). Prüfung im Idle-Modus 13. Den Computer einschalten und die Zeitmessung starten, entweder beim Einschalten des Computers oder unmittelbar nach einem für das vollständige Hochfahren des Systems erforderlichen Login-Vorgang. Nach dem Einloggen und wenn das Betriebssystem vollständig geladen und betriebsbereit ist, alle geöffneten Fenster schließen, so dass auf dem Bildschirm die Standardoberfläche des Betriebssystems oder eine gleichwertige Betriebsbereitschaftsanzeige zu sehen ist. Zwischen 5 und 15 Minuten nach dem Hochfahren oder Einloggen das Messgerät so einstellen, dass es mit der Aufzeichnung von Messwerten der tatsächlichen Leistungsaufnahme in Intervallen von mindestens einer Messung pro Sekunde beginnt. Leistungswerte während fünf weiterer Minuten aufzeichnen und den Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) für diesen Fünf-Minuten-Zeitraum ermitteln. Prüfung im Ruhemodus 14. Nach Abschluss der Messung im Idle-Modus den Computer in den Ruhemodus versetzen. Das Messgerät zurücksetzen (falls erforderlich) und mit der Aufzeichnung von Messwerten der tatsächlichen Leistungsaufnahme in Intervallen von mindestens einer Messung pro Sekunde beginnen. Leistungswerte während fünf weiterer Minuten aufzeichnen und den Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) für diesen Fünf-Minuten-Zeitraum ermitteln. 15. Wird die Prüfung im Ruhemodus sowohl mit aktivierter als auch mit deaktivierter WOL-Funktion vorgenommen, den Computer wecken und die WOL-Einstellung für den Ruhemodus über die Betriebssystemeinstellungen oder mit anderen Mitteln ändern. Den Computer zurück in den Ruhemodus versetzen und Schritt 14 zur Aufzeichnung der Ruhemodus-Leistungsaufnahme für diese andere Konfiguration wiederholen. Mitteilung der Prüfergebnisse 16. Die Prüfergebnisse sind dem EPA bzw. der Europäischen Kommission mitzuteilen, wobei darauf zu achten ist, dass alle erforderlichen Informationen, einschließlich der modalen Leistungswerte und zulässigen funktionsspezifischen Anpassungen für Tischcomputer, integrierte Tischcomputer und Notebook-Computer, übermittelt werden. IV.   Prüfung der maximalen Leistungsaufnahme von Arbeitsplatzrechnern Die maximale Leistungsaufnahme von Arbeitsplatzrechnern wird durch die gleichzeitige Anwendung von zwei Industriestandard-Benchmarks ermittelt: Linpack zur Belastung des Kernsystems (z. B. Prozessor, Speicher usw.) und SPECviewperf® (letzte verfügbare Version für das UUT) zur Belastung des Grafikprozessors. Weitere Informationen zu diesen Benchmarks, einschließlich kostenloser Downloads, sind im Internet unter den folgenden Adressen zu finden: Linpack http://www.netlib.org/linpack/ SPECviewperf® http://www.spec.org/benchmarks.html#gpc Diese Prüfung muss dreimal an derselben UUT durchgeführt werden, und alle drei Messungen müssen sich innerhalb einer Toleranz von ± 2 % zum Durchschnittswert der drei gemessenen Maximalleistungswerte bewegen. Die Messung des maximalen Wechselstromverbrauchs eines Arbeitsplatzrechners sollte folgendermaßen durchgeführt werden: Vorbereitung des UUT 1. Ein zur Messung der tatsächlichen Leistungsaufnahme geeignetes zugelassenes Messgerät, das für die Prüfung auf die passende Spannungs-Frequenz-Kombination eingestellt ist, an eine Wechselstromquelle anschließen. Das Messgerät sollte in der Lage sein, die während der Prüfung gemessene maximale Leistungsaufnahme zu speichern und auszugeben oder die maximale Leistungsaufnahme auf andere Art und Weise zu ermitteln. 2. Das UUT an den Messstromausgang des Messgeräts anschließen. Es sollten keine Steckdosenleisten oder USV-Geräte zwischen das Messgerät und das UUT geschaltet sein. 3. Wechselstromspannung aufzeichnen. 4. * Den Computer hochfahren und Linpack und SPECviewperf erforderlichenfalls wie auf den oben genannten Webseiten angegeben installieren. 5. Bei Linpack alle Standardeinstellungen für die jeweilige Architektur des UUT vornehmen und die geeignete Array-Größe „n“ für maximale Leistungsaufnahme während der Prüfung einstellen. 6. Sicherstellen, dass alle SPEC-Leitlinien für den Betrieb von SPECviewperf beachtet werden. Prüfung der maximalen Leistungsaufnahme 7. Das Messgerät so einstellen, dass es mit der Aufzeichnung von Messwerten der tatsächlichen Leistungsaufnahme in Intervallen einer Höchstlänge von einer Sekunde beginnt, und die Messung starten. SPECviewperf öffnen, daneben Linpack so oft gleichzeitig öffnen, wie erforderlich ist, um das System vollständig zu belasten. 8. Leistungswerte aufzeichnen, bis SPECviewperf und alle geöffneten Linpack-Anwendungen abgeschlossen sind. Die während der Prüfung erzielte maximale Leistungsaufnahme aufzeichnen. Mitteilung der Prüfergebnisse 9. Die Prüfergebnisse müssen dem EPA bzw. der Europäischen Kommission mitgeteilt werden, wobei darauf zu achten ist, dass alle erforderlichen Informationen übermittelt werden. 10. Bei der Übermittlung der Daten müssen die Hersteller auch die folgenden Angaben beifügen: a) Wert der für Linpack verwendeten Array-Größe „n“, b) Anzahl der während der Prüfung gleichzeitig geöffneten Linpack-Anwendungen, c) für die Prüfung verwendete Version von SPECviewperf, d) alle für Linpack und SPECviewperf verwendeten Compiler-Optimierungen und e) eine vorkompilierte Binärfassung von SPECviewperf und Linpack, die die Benutzer herunterladen und anwenden können. Diese können entweder durch eine zentrale Normungsstelle wie SPEC, den Originalausrüster oder einen verbundenen Dritten vertrieben werden. V.   Ständige Verifizierung Dieses Prüfverfahren beschreibt die Methode, nach der ein einzelnes Gerät auf Einhaltung der Anforderungen geprüft wird. Es wird dringend empfohlen, ein fortlaufendes Prüfverfahren einzurichten, um zu gewährleisten, dass Geräte aus verschiedenen Fertigungsläufen den ENERGY-STAR-Anforderungen entsprechen. Anlage B Beispielberechnungen I.   Tischcomputer, integrierte Tischcomputer und Notebook-Computer Es folgt eine beispielhafte Berechnung des TEC, um zu verdeutlichen, wie anhand von Funktionszusätzen und Betriebszustandsmessungen ermittelt wird, in welchem Umfang die Vorgaben eingehalten werden; hier handelt es sich um die Ermittlung des ETEC eines Notebook-Computers der Kategorie A (integrierter Grafikprozessor, 8-GB-Arbeitsspeicher, 1 Festplattenlaufwerk). 1. Messwerte unter Verwendung des Prüfverfahrens nach Anlage A: — Aus-Zustand = 1 W — Ruhemodus = 1,7 W — Idle-Modus = 10 W 2. Ermittlung der geltenden funktionsspezifischen Anpassungen: — Integrierte Grafiklösung? Gilt nicht für Premium-Grafikkarte. — 8-GB-Arbeitsspeicher. Anpassungsniveau für Speicher erreicht: 8 ergibt eine Anpassung von 1,6 kWh (4 · 0,4 kWh). 3. Gewichtung nach Tabelle 2 zur Berechnung des TEC: — Tabelle 2 (für konventionelle Notebook-Computer): (in %) TAus 60 TRuhe 10 TIdle 30 — ETEC = (8 760/1 000) · (PAus · TAus + PRuhe · TRuhe + PIdle · TIdle) — = (8 760/1 000) · (PAus · 0,60 + PRuhe · 0,10 + PIdle · 0,30), — = (8 760/1 000) · (1 · 0,60 + 1,7 · 0,10 + 10 · 0,30), — = 33,03 kWh 4. Ermittlung der TEC-Anforderung für den betreffenden Computer durch Addition etwaiger funktionsspezifischer Anpassungen (Schritt 2) zur TEC-Grundanforderung (Tabelle 1). — Tabelle 1 (für Notebook-Computer): (in kWh) Notebook-Computer Kategorie A 40 Kategorie B 53 Kategorie C 88,5 — ENERGY-STAR-TEC-Anforderung = 40 kWh + 1,6 kWh = 41,6 kWh 5. Vergleich von ETEC und der ENERGY-STAR-TEC-Anforderung (Schritt 4), um festzustellen, ob das Modell anforderungsgerecht ist. — TEC-Anforderung Kategorie A: 41,6 kWh — ETEC: 33,03 kWh — 33,03 kWh < 41,6 kWh Der Notebook-Computer erfüllt die ENERGY-STAR-Anforderungen. II.   Arbeitsplatzrechner: Es folgt eine beispielhafte Berechnung des TEC für einen Arbeitsplatzrechner mit zwei Festplattenlaufwerken. 1. Messwerte unter Verwendung des Prüfverfahrens nach Anlage A: — Aus-Zustand = 2 W — Ruhemodus = 4 W — Idle-Modus = 80 W — Max. Leistungsaufnahme = 180 W 2. Feststellung der Anzahl der installierten Festplattenlaufwerke. — Bei der Prüfung waren zwei Festplattenlaufwerke installiert. 3. Gewichtung nach Tabelle 4 zur Berechnung von PTEC: — Tabelle 4: (in %) TAus 35 TRuhe 10 TIdle 55 — PTEC = (0,35 · PAus + 0,10 · PRuhe + 0,55 · PIdle) — = (0,35 · 2 + 0,10 · 4 + 0,55 · 80) — = 45,10 W 4. Berechnung der PTEC-Anforderung nach der Formel in Tabelle 3. — PTEC = 0,28 · [Pmax + (Anzahl Festplatten · 5)] — PTEC = 0,28 · [180 + (2 · 5)] — PTEC = 53,2 5. Vergleich der angepassten PTEC und der ENERGY-STAR-Niveaus, um festzustellen, ob das Modell anforderungsgerecht ist. — 45,10 < 53,2 Der Arbeitsplatzrechner erfüllt die ENERGY-STAR-Anforderungen. (*1)  Proxying bezieht sich auf einen Computer, der vollständige Netzschaltung im Sinne von Abschnitt 1 dieser Spezifikation wahrt. Um nach den obigen Proxying-Gewichtungen als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein System einer nichtproprietären Proxying-Norm entsprechen, die von der EPA und der Europäischen Kommission als mit den ENERGY-STAR-Zielen übereinstimmend anerkannt wurde. Diese Anerkennung muss vor der Einreichung von Produktdaten zur Einstufung erfolgt sein. Weitere Informationen und Prüfanforderungen siehe Abschnitt 3.C, „Prüfung von Computern mit Stromsparfunktionen“. (1)  Die Merkmale der zugelassenen Messgeräte wurden aus IEC 62301 Ausg. 1.0 (Messung der Standby-Leistungsaufnahme) übernommen. (2)  Vollfunktions-Labormessgeräte können Werte über einen bestimmten Zeitraum integrieren und automatisch den Durchschnittswert ermitteln. Bei anderen Messgeräten muss der Benutzer während fünf Minuten alle fünf Sekunden eine Reihe veränderlicher Werte aufzeichnen und dann den Durchschnitt manuell berechnen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.