Europäische Union

2009/489/EG: Beschluss der Kommission vom 16. Juni 2009 zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)

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24.6.2009    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 161/16 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Juni 2009 zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/489/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf den Beschluss 2006/1005/EG des Rates vom 18. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Abkommen sieht vor, dass die Europäische Kommission und das Umweltbundesamt der USA (Environmental Protection Agency, EPA) gemeinsam die Stufe II der Spezifikationen für Computer entwickeln und dadurch den Anhang C des Abkommens ändern. (2) Der Standpunkt der Gemeinschaft in Bezug auf Änderungen der Spezifikationen ist von der Kommission festzulegen. (3) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen tragen der Stellungnahme des in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte (2) genannten Energy-Star-Büros der Europäischen Gemeinschaft Rechnung. (4) Die Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII sollten am 1. Juli 2009 aufgehoben und durch die diesem Beschluss beigefügten Spezifikationen ersetzt werden — BESCHLIESST: Einziger Artikel Der beigefügte Beschlussentwurf bildet die Grundlage für den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII des Abkommens. Brüssel, den 16. Juni 2009 Für die Kommission Antonio TAJANI Vizepräsident (1)   ABl. L 381 vom 28.12.2006, S. 24. (2)   ABl. L 39 vom 13.2.2008, S. 1. ANHANG BESCHLUSSENTWURF vom […] der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII des Abkommens DIE VERWALTUNGSORGANE — gestützt auf das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte, insbesondere auf Artikel XII, in Anbetracht der Tatsache, dass die am 20. Juli 2007 in Kraft getretene erste Stufe der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII aufgehoben und durch eine zweite Stufe von Spezifikationen ersetzt werden sollte, BESCHLIESSEN: Die Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII des Abkommens werden mit Wirkung vom 1. Juli 2009 aufgehoben und durch die diesem Beschluss beigefügten Spezifikationen ersetzt. Dieser Beschluss wird in zwei Urschriften ausgefertigt und von den beiden Vorsitzenden unterzeichnet. Unterzeichnet in Washington am […] […] im Namen der United States Environmental Protection Agency Unterzeichnet in Brüssel am […] […] im Namen der Europäischen Gemeinschaft ANHANG ANHANG C TEIL VIII DES ABKOMMENS VIII.   SPEZIFIKATIONEN FÜR COMPUTER 1.   BEGRIFFSBESTIMMUNGEN A.   Computer: Ein Gerät, das Logikoperationen ausführt und Daten verarbeitet. Ein Computer umfasst mindestens die folgenden Bestandteile: 1. eine Zentraleinheit (ZE), die die Operationen ausführt, 2. Benutzereingabegeräte wie Tastatur, Maus, Digitalisierer oder Game Controller und 3. ein Anzeigegerät zur Ausgabe von Informationen. Im Sinne dieser Spezifikationen umfasst der Begriff Computer sowohl stationäre als auch tragbare Geräte, einschließlich Tischcomputer, integrierte Tischcomputer, Notebook-Computer, Small-Scale-Server, Thin Clients und Arbeitsplatzrechner. Computer müssen zwar in der Lage sein, Eingabe- und Anzeigegeräte im Sinne der Nummern 2 und 3 zu nutzen, diese Geräte brauchen jedoch nicht im Lieferumfang des Computersystems enthalten zu sein, um dieser Definition zu entsprechen. Komponenten B.   Anzeigegerät: Ein in einem eigenen Gehäuse oder innerhalb des Computergehäuses (z. B. Notebook-Computer oder integrierte Tischcomputer) untergebrachter Anzeigeschirm und die zugehörige Elektronik, der die von einem Computer ausgegebenen Informationen über eine oder mehrere Eingabeschnittstellen wie VGA, DVI, DisplayPort und/oder IEEE 1394 darstellen kann. Beispiele von Anzeigetechnologien sind die Kathodenstrahlröhre (CRT) und die Flüssigkristallanzeige (LCD). C.   Diskreter Grafikprozessor (GPU): Ein Grafikprozessor mit einer Steuerschnittstelle für den lokalen Speicher und einem lokalen grafikspezifischen Speicher. D.   Externes Netzteil: Eine Komponente, die in einem separaten Gehäuse außerhalb des Computergehäuses untergebracht ist und dazu dient, die Wechselstrom-Eingangsspannung des Stromnetzes in niedrigere Gleichstromspannung(en) für die Stromversorgung des Computers umzuwandeln. Ein externes Netzteil muss über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit Stecker und Kupplung, ein Kabel, eine Litze oder eine sonstige Verdrahtung mit dem Computer verbunden sein. E.   Internes Netzteil: Eine Komponente, die im Computergehäuse untergebracht ist und dazu dient, die Wechselstrom-Netzspannung in Gleichstromspannung(en) für die Stromversorgung der Komponenten des Computers umzuwandeln. Im Sinne dieser Spezifikation muss ein internes Netzteil innerhalb des Computergehäuses, aber getrennt von der Hauptplatine des Computers angebracht sein. Das Netzteil muss über ein einzelnes Kabel ohne Zwischenschaltkreise zwischen dem Netzteil und dem Stromnetz mit dem Netz verbunden sein. Ferner müssen alle Stromanschlüsse vom Netzteil zu den Komponenten des Computers, mit Ausnahme eines Gleichstromanschlusses zu einem Anzeigegerät bei einem integrierten Tischcomputer, innerhalb des Computergehäuses untergebracht sein (d. h. es darf keine externen Kabel vom Netzteil zum Computer oder zu einzelnen Komponenten des Computers geben). Interne Gleichstrom/Gleichstrom-Wandler, die zur Umwandlung einer einzelnen Gleichstromspannung eines externen Netzteils in Mehrfachspannungen für den Computer dienen, gelten nicht als interne Netzteile. Computerkategorien F.   Tischcomputer: Ein Computer, dessen Haupteinheit an einem festen Standort — in der Regel auf einem Schreibtisch oder am Fußboden — aufgestellt wird. Tischcomputer sind nicht als tragbare Geräte konzipiert und nutzen Anzeigegerät, Tastatur und Maus als externe Komponenten. Tischcomputer dienen einer breiten Palette von Heim- und Büroanwendungen. G.   Small-Scale-Server: Ein Computer, der in der Regel Tischcomputer-Komponenten im Tischgerätformat verwendet, jedoch ausdrücklich als Speicherhost für andere Computer bestimmt ist. Ein Computer muss die folgenden Eigenschaften aufweisen, um als Small-Scale-Server zu gelten: a) Er ist als Standgerät, Turmgerät oder in einem sonstigen Format konzipiert, das dem Format von Tischcomputern ähnelt, so dass alle Verarbeitungs-, Speicher- und Netzschnittstellenkomponenten in einem Gehäuse/Produkt untergebracht sind. b) Er ist zu täglichem Betrieb rund um die Uhr bestimmt und weist extrem geringe außerplanmäßige Ausfallzeiten (in der Größenordnung von Stunden pro Jahr) auf. c) Er ist für den Simultanbetrieb in einer Mehrbenutzer-Umgebung ausgelegt, in der mehrere Benutzer an vernetzten Client-Geräten arbeiten können. d) Er ist konzipiert zum Betrieb mit einem Industriestandard-Server-Betriebssystem für Heimanwendungen oder den unteren Leistungsbereich (z. B. Windows Home Server, Mac OS X Server, Linux, UNIX, Solaris). e) Small-Scale-Server sind für Funktionen wie Bereitstellung von Netzinfrastrukturdiensten (z. B. Archivierung), Daten- und/oder Medienhosting konzipiert. Sie sind nicht hauptsächlich auf die Datenverarbeitung für andere Systeme oder den Betrieb als Webserver ausgelegt. f) Diese Spezifikation gilt nicht für Computer-Server nach der Begriffsbestimmung in der ENERGY-STAR-Spezifikation für Computer-Server, Version 1.0. Small-Scale-Server im Sinne dieser Spezifikation sind lediglich Computer, die für andere Zwecke als den Betrieb von Datenzentren (z. B. die Nutzung zu Hause oder in kleinen Büros) in Verkehr gebracht werden. H.   Integrierte Tischcomputer: Ein Tischcomputersystem, bei dem der Computer und das Anzeigegerät als Einheit funktionieren, deren Wechselstromversorgung über ein einziges Kabel erfolgt. Es gibt zwei Arten von integrierten Tischcomputern: 1. ein System, bei dem der Computer und das Anzeigegerät konstruktiv zu einer Einheit verbunden sind, oder 2. ein als Einzelsystem montiertes System, bei dem das Anzeigegerät zwar eine separate Einheit ist, aber über ein Gleichstromkabel mit dem Hauptgerät verbunden ist und sowohl Computer als auch Anzeigegerät durch ein einziges Netzteil gespeist werden. Integrierte Tischcomputer bilden eine Unterart der Tischcomputer und sind in der Regel für ähnliche Funktionalitäten wie Tischcomputersysteme ausgelegt. I.   Thin Client: Ein Computer mit eigener Stromversorgung, der mit einem Fernrechner verbunden ist, auf dem die hauptsächliche Datenverarbeitung (Programmausführung, Datenspeicherung, Interaktion mit anderen Internetressourcen usw.) erfolgt. Thin Clients im Sinne dieser Spezifikation sind lediglich Computer ohne eingebaute Rotations-Speichermedien. Die Haupteinheit eines Thin Client im Sinne dieser Spezifikation muss zur Nutzung an einem festen Standort (z. B. auf einem Schreibtisch) und nicht als tragbares Gerät bestimmt sein. J.   Notebook-Computer: Ein Computer, der speziell für Tragbarkeit und den längeren Betrieb mit oder ohne direkten Anschluss an eine Wechselstromquelle konzipiert ist. Notebook-Computer verfügen über ein integriertes Anzeigegerät und können mit einer integrierten Batterie oder einer anderen tragbaren Stromquelle betrieben werden. Darüber hinaus verfügen die meisten Notebook-Computer über ein externes Netzteil sowie eine integrierte Tastatur und ein integriertes Zeigegerät. Notebook-Computer sind in der Regel dafür ausgelegt, ähnliche Funktionen bereitzustellen wie Tischcomputer und funktionell ähnliche Software zu nutzen wie diese. Im Sinne dieser Spezifikation gelten Docking-Stationen als Zubehör und fallen daher nicht unter die Leistungsvorgaben für Notebook-Computer in Abschnitt 3. Tablet-Computer, die neben anderen Eingabegeräten oder an deren Stelle einen berührungsempfindlichen Bildschirm haben können, gelten in dieser Spezifikation als Notebook-Computer. K.   Arbeitsplatzrechner: Ein Hochleistungs-Einzelplatzcomputer, der neben anderen rechenintensiven Aufgaben typischerweise für Grafikanwendungen, CAD, Softwareentwicklung sowie finanzwirtschaftliche und wissenschaftliche Anwendungen genutzt wird. Ein Computer muss den folgenden Anforderungen genügen, um als Arbeitsplatzrechner zu gelten: a) Er wird als Arbeitsplatzrechner in Verkehr gebracht. b) Er verfügt über eine mittlere Ausfallzeit (MTBF) von mindestens 15 000 Stunden auf der Grundlage von entweder Bellcore TR-NWT-000332, Ausgabe 6 von 12/97, oder von in der Praxis erhobenen Daten. c) Er unterstützt Fehlerkorrekturcode (ECC) und/oder Pufferspeicher. Außerdem muss ein Arbeitsplatzrechner drei der folgenden sechs fakultativen Eigenschaften besitzen: d) eine zusätzliche Stromversorgung für Hochleistungs-Grafikkarten (d. h. zusätzlicher Stromanschluss PCI-E 6-polig 12V); e) zusätzlich zu Grafiksteckplätzen und/oder PCI-X-Unterstützung mehr als 4 PCI-E-Steckplätze auf der Hauptplatine; f) Uniform Memory Access-Grafik (UMA) wird nicht unterstützt; g) mindestens fünf PCI-, PCIe- oder PCI-X-Steckplätze; h) Multiprozessorfähigkeit für zwei oder mehr Prozessoren (der Rechner muss konstruktiv getrennte Prozessorgruppen/-sockel unterstützen, d. h. nicht nur einen einzelnen Mehrkernprozessor) und/oder i) Zulassung im Rahmen der Produktzertifizierungen von mindestens zwei unabhängigen Softwareherstellern; diese Zertifizierungen können im Gange sein, müssen jedoch innerhalb von drei Monaten nach der Zulassung abgeschlossen sein. Betriebsmodi L.   Aus-Zustand: Zustand mit der geringsten, vom Nutzer nicht ausschaltbaren (beeinflussbaren) Leistungsaufnahme, der unbegrenzt fortbesteht, solange das Gerät mit dem Stromnetz verbunden ist und entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers genutzt wird. Bei Systemen, für die ACPI-Normen gelten, entspricht der Aus-Zustand dem ACPI-Zustand S5. M.   Ruhemodus: Ein Niedrigverbrauchsmodus, in den der Computer nach einer bestimmten Inaktivitätszeit automatisch übergehen oder manuell versetzt werden kann. Ein Computer mit Ruhemodusfunktion kann durch Netzverbindungen oder Benutzerschnittstellengeräte schnell „geweckt“ werden und erreicht innerhalb von maximal 5 Sekunden nach Beginn des Weck-Ereignisses vollständige Betriebsbereitschaft, einschließlich Anzeigefunktion. Bei Systemen, für die ACPI-Normen gelten, entspricht der Ruhemodus in der Regel dem ACPI-Zustand S3 (Suspend to RAM). N.   Idle-Modus: Der Zustand, in dem das Betriebssystem und die sonstige Software vollständig geladen sind, ein Nutzerprofil erstellt wurde, das Gerät nicht im Ruhemodus ist und die Aktivität auf diejenigen grundlegenden Anwendungen beschränkt ist, die das System automatisch startet. O.   Aktivzustand: Der Zustand, in dem der Computer a) infolge einer vorherigen oder zeitgleichen Nutzereingabe oder b) infolge eines vorherigen oder zeitgleichen Befehls über das Netz Nutzarbeit verrichtet. Dieser Zustand umfasst die aktive Verarbeitung, das Aufsuchen von Daten im Massen-, Arbeits- oder Cache-Speicher, einschließlich der Zeit im Idle-Modus in Erwartung weiterer Nutzereingaben und bis zum Übergang zu Niedrigverbrauchsmodi. P.   TEC-Ansatz („Typical Energy Consumption“): Ein Verfahren für die Prüfung und den Vergleich der Energieeffizienz von Computern, das den typischen Energieverbrauch eines Produkts im Normalbetrieb über einen repräsentativen Zeitraum bewertet. Für Tisch- und Notebook-Computer ist das beim TEC-Ansatz verwendete Schlüsselkriterium ein in Kilowattstunden (kWh) gemessener Wert für den typischen jährlichen Stromverbrauch eines Computers, wobei Messungen durchschnittlicher Betriebsmodus-Leistungsaufnahmeniveaus zugrunde gelegt werden, die an ein angenommenes typisches Nutzungsmuster (Betriebszeit) angepasst werden. Bei Arbeitsplatzrechnern beruhen die Anforderungen auf einem TEC-Wert, der aus Betriebsmodus-Leistungsaufnahmeniveaus, maximaler Leistungsaufnahme und einer angenommenen Betriebszeit errechnet wird. Netzfunktionalität und Stromsparfunktionen Q.   Netzschnittstelle: Die Komponenten (Hardware und Software), deren Hauptfunktion darin besteht, den Computer in die Lage zu versetzen, mittels einer oder mehrerer Netztechniken zu kommunizieren. Beispiele für Netzschnittstellen sind IEEE 802.3 (Ethernet) und IEEE 802.11 (Wi-Fi). R.   Weck-Ereignis: Vom Benutzer ausgelöste, planmäßige oder externe Ereignisse oder Impulse, die bewirken, dass der Computer vom Ruhemodus oder Aus-Zustand in den Aktivzustand übergeht. Solche Weck-Ereignisse sind unter anderem Mausbewegungen, Tastatureingaben, Controllereingaben, Echtzeituhrereignisse oder die Bedienung einer Taste am Gehäuse und im Fall externer Ereignisse Impulse, die per Fernbedienung, Netz, Modem usw. übertragen werden. S.   Wake On LAN (WOL): Funktionalität, durch die ein Computer mittels einer per Ethernet übertragenen Netzanweisung aus dem Ruhemodus oder Aus-Zustand geweckt werden kann. T.   Vollständige Netzschaltung: Fähigkeit eines Computers zur Wahrung der Netzpräsenz im Ruhemodus sowie zum intelligenten Erwachen bei Notwendigkeit weiterer Datenverarbeitung (einschließlich der zur Wahrung der Netzpräsenz gelegentlich erforderlichen Operationen). Die Wahrung der Netzpräsenz kann das Erlangen und/oder die Aufrechterhaltung einer zugewiesenen Schnittstellen- oder Netzadresse, die Reaktion auf Anfragen aus anderen Netzknoten oder die Aufrechterhaltung bestehender Netzverbindungen — all dies im Ruhemodus — einschließen. Auf diese Weise werden die Präsenz des Computers, seiner Netzdienste und Anwendungen sogar dann aufrechterhalten, wenn dieser sich im Ruhemodus befindet. Aus der Netzperspektive ist ein Computer, der im Ruhemodus vollständige Netzschaltung aufrecht erhält, im Hinblick auf gemeinsame Anwendungen und Nutzungsmuster einem Computer im Idle-Modus funktionell gleichwertig. Vollständige Netzschaltung im Ruhemodus beschränkt sich nicht auf eine bestimmte Reihe von Protokollen, sondern kann sich auf nach der Erstinstallation installierte Anwendungen erstrecken. Absatz- und Vertriebskanäle U.   Firmenkundenvertrieb: Vertriebswege, die in der Regel von großen und mittleren Unternehmen, staatlichen Stellen, Bildungseinrichtungen und anderen Organisationen genutzt werden, die Computer erwerben, welche in verwalteten Client/Server-Umgebungen eingesetzt werden. V.   Modellnummer: Eine eigene Handelsbezeichnung für eine spezifische Hardware/Software-Konfiguration (d. h. Betriebssystem, Typen oder Prozessoren, Speicher, GPU usw.), die entweder im Voraus festgelegt oder vom Kunden gewählt wird. W.   Modellbezeichnung: Eine Handelsbezeichnung, die die Nummer der PC-Modellfamilie, eine kurze Beschreibung des Produkts oder Warenzeichenhinweise umfasst. X.   Produktfamilie: Eine übergeordnete Bezeichnung für eine Reihe von Computern, die typischerweise die gleiche Gehäuse/Hauptplatine-Kombination haben, welche oftmals Hunderte von möglichen Hardware/Software-Konfigurationen enthält. 2.   ANFORDERUNGSGERECHTE PRODUKTE Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, müssen Computer der Definition von Computer und der Definition einer der Gerätekategorien in Abschnitt 1 entsprechen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Computerkategorien aufgeführt, die für die ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage kommen bzw. nicht in Frage kommen. Von dieser Version 5.0 der Spezifikationen erfasste Produkte Von dieser Version 5.0 der Spezifikationen nicht erfasste Produkte — Tischcomputer — integrierte Tischcomputer — Notebook-Computer — Arbeitsplatzrechner — Small-Scale-Server — Thin Clients — Computer-Server (gemäß der Begriffsbestimmung in der Spezifikation für Computer-Server, Version 1.0) — Handheld-Computer, PDAs und Smartphones 3.   KRITERIEN FÜR ENERGIEEFFIZIENZ UND ENERGIEEINSPARUNG Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, müssen Computer den nachfolgenden Anforderungen genügen. Der Termin für das Inkrafttreten der Version 5.0 wird in Abschnitt 5 dieser Spezifikation festgelegt. A.   Anforderungen an die Effizienz von Netzteilen Die Anforderungen gelten für alle von den ENERGY-STAR-Spezifikationen für Computer erfassten Produktkategorien. a) Computer mit internem Netzteil: 85 % Mindesteffizienz bei 50 % der Nennleistung und 82 % Mindesteffizienz bei 20 % und 100 % der Nennleistung mit Leistungsfaktor ≥ 0,9 bei 100 % der Nennleistung. b) Computer mit externem Netzteil: Externe Netzteile, die mit ENERGY-STAR-Computern vertrieben werden, müssen ENERGY-STAR-gerecht sein oder die Effizienzwerte für den Nulllastbetrieb und den Aktivzustand erreichen, die in den Anforderungen des ENERGY-STAR-Programms für externe Einzelspannungs-Wechselstrom/Wechselstrom-Netzteile und Wechselstrom/Gleichstrom-Netzteile, Version 2.0, vorgegeben sind. Die ENERGY-STAR-Spezifikationen und die Liste ENERGY-STAR-gerechter Geräte sind unter www.energystar.gov/powersupplies einzusehen. Hinweis: Diese Leistungsanforderung gilt auch für externe Mehrspannungsnetzteile, die nach der in Abschnitt 4 genannten Prüfmethode für interne Netzteile geprüft werden. B.   Anforderungen an Effizienz und Leistung 1.   Werte von Tischcomputern, integrierten Tischcomputern und Notebook-Computern Tischcomputer-Kategorien für die TEC-Kriterien Zur Bestimmung der TEC-Werte müssen Tischcomputer und integrierte Tischcomputer einer der nachfolgend genannten Kategorien A, B, C oder D zugeordnet werden: a) Kategorie A: Alle Tischcomputer, die nicht der Definition der Kategorie B, der Kategorie C oder der Kategorie D entsprechen, kommen unter Kategorie A für die ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage. b) Kategorie B: Für die Einstufung unter Kategorie B müssen Tischcomputer über folgende Merkmale verfügen: — zwei physische Prozessorkerne und — 2 Gigabyte (GB) Systemspeicher. c) Kategorie C: Für die Einstufung unter Kategorie C müssen Tischcomputer über folgende Merkmale verfügen: — mehr als zwei physische Prozessorkerne. Zusätzlich zu der oben genannten Anforderung müssen Geräte für die Einstufung unter Kategorie C über mindestens eines der beiden folgenden Merkmale verfügen: — mindestens 2 Gigabyte (GB) Systemspeicher und/oder — ein diskreter Grafikprozessor (GPU). d) Kategorie D: Für die Einstufung unter Kategorie D müssen Tischcomputer über folgende Merkmale verfügen: — mindestens vier physische Prozessorkerne. Zusätzlich zu der oben genannten Anforderung müssen Geräte für die Einstufung unter Kategorie D über mindestens eines der beiden folgenden Merkmale verfügen: — mindestens 4 Gigabyte (GB) Systemspeicher und/oder — ein diskreter Grafikprozessor (GPU) mit einer Framebufferbreite über 128-bit. Notebook-Computer-Kategorien für die TEC-Kriterien Zur Bestimmung der TEC-Werte müssen Notebook-Computer einer der nachfolgend genannten Kategorien A, B oder C zugeordnet werden: a) Kategorie A: Alle Notebook-Computer, die nicht der Definition der Kategorie B oder der Kategorie C entsprechen, kommen unter Kategorie A für die ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage. b) Kategorie B: Für die Einstufung unter Kategorie B müssen Notebook-Computer über folgendes Merkmal verfügen: — ein diskreter Grafikprozessor (GPU). c) Kategorie C: Für die Einstufung unter Kategorie C müssen Notebook-Computer über folgende Merkmale verfügen: — mindestens zwei physische Prozessorkerne; — mindestens 2 Gigabyte (GB) Systemspeicher und — ein diskreter Grafikprozessor (GPU) mit einer Framebufferbreite über 128-bit. TEC (Tischcomputer- und Notebook-Computer-Produktkategorien) Die nachfolgenden Tabellen geben die geforderten TEC-Werte für die Spezifikation 5.0 an. Die nachstehende Tabelle 1 gibt die TEC-Grundanforderungen für Version 5.0 an, während Tabelle 2 Gewichtungen für die einzelnen Betriebsmodi nach Gerätekategorien enthält. Der TEC wird nach folgender Formel ermittelt: ETEC = (8 760/1 000) · (PAus · TAus + PRuhe · TRuhe + PIdle · TIdle), dabei bezeichnen Px jeweils Leistungswerte in Watt, Tx Zeitwerte in % von Jahren und ETEC den typischen jährlichen Energieverbrauch auf der Grundlage der Gewichtungen nach Tabelle 2 in kWh. Tabelle 1 ETEC-Anforderung — Tischcomputer und Notebook-Computer   Tischcomputer und integrierte Tischcomputer (kWh) Notebook-Computer (kWh) TEC Kategorie A: ≤ 148,0 Kategorie B: ≤ 175,0 Kategorie C: ≤ 209,0 Kategorie

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.