Europäische Union

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2024 über die Festlegung der Regelung für die offenen Daten des Europäischen Parlaments

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe C C/2025/341 10.1.2025 BESCHLUSS DES PRÄSIDIUMS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 16. Dezember 2024 über die Festlegung der Regelung für die offenen Daten des Europäischen Parlaments (C/2025/341) DAS PRÄSIDIUM DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS – gestützt auf Artikel 25 Absatz 2 der Geschäftsordnung, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Daten sind ein strategischer Vermögenswert, der für Innovationen und die Nutzung neuer Technologien erforderlich ist, insbesondere für den Einsatz künstlicher Intelligenz. (2) Öffentliche Organisationen stellen systematisch einen Teil ihrer öffentlichen Daten als offene Daten zur Verfügung, um die Transparenz und die Rechenschaftspflicht zu fördern, die Stellung der Bürger zu stärken und öffentliche Dienste durch die Förderung von Innovation zu verbessern. (3) Um diese Praxis zu fördern, wurde die Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) angenommen. (4) In seiner Entschließung vom 25. März 2021 zum Thema „Eine europäische Datenstrategie“ (2) forderte das Europäische Parlament Maßnahmen für einen stärkeren Datenfluss zwischen dem öffentlichen Sektor und Unternehmen sowie im öffentlichen Sektor und in Unternehmen. (5) Die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union und der Rechnungshof haben Maßnahmen ergriffen, um die Offenheit ihrer Daten zu formalisieren. Die Europäische Kommission nahm 2011 den Beschluss 2011/833/EU (3) an, mit dem die stärkere Weiterverwendung öffentlicher Informationen gefördert werden soll. Dem Beispiel der Europäischen Kommission folgend nahmen der Rat der Europäischen Union den Beschluss (EU) 2017/1842 (4) und der Rechnungshof den Beschluss Nr. 6-2019 (5) zur Politik für offene Daten und für die Weiterverwendung von Dokumenten an. (6) Die nationalen Parlamente haben ebenfalls anerkannt, dass ihre öffentlichen Daten besser zugänglich sein müssen. 2022 führte die Interparlamentarische Union eine Studie zu offenen Daten durch und veröffentlichte eine Liste der Parlamente weltweit (6), die derzeit offene Daten auf entsprechenden Portalen oder Websites anbieten. (7) Für das Parlament ist es die Verkörperung seines Einsatzes für Offenheit und Rechenschaftspflicht, seine öffentlichen Daten so einfach auffindbar und interoperabel wie möglich zu machen. Es ist die Ergänzung der Beschlüsse, die getroffen wurden, um die Integrität, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht des Parlaments zu stärken. Die Bereitstellung offener Daten ist außerdem eine Möglichkeit, Innovationen bei Dienstleistungen für die Mitglieder zu fördern, die datengesteuerte Entscheidungsfindung des Parlaments zu verbessern und seinen Kontakt zu den Bürgern zu stärken – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Begriffsbestimmung Offene Daten sind öffentliche Daten, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format bereitgestellt und gemäß Bedingungen veröffentlicht werden, die eine einfache Weiterverwendung und Verteilung ermöglichen. Artikel 2 Geltungsbereich und Ziele 1.   Das Parlament verpflichtet sich, seine öffentlichen Daten als offene Daten bereitzustellen, und legt die Grundsätze, Bedingungen und Einschränkungen für ihre Weiterverwendung fest. 2.   Das Parlament wirkt darauf hin, möglichst viele seiner öffentlichen Daten in einem offenen Datenformat bereitzustellen und dabei Datensätzen von großem öffentlichem Interesse Vorrang einzuräumen. Artikel 3 Allgemeine Grundsätze Jegliche Daten des Parlaments, die bereits öffentlich sind, können als offene Daten veröffentlicht werden. Damit sie als „offen“ gelten, müssen die Daten die folgenden vier Eigenschaften haben: a) „Technische Offenheit“: Die Daten und ihre Metadaten werden in maschinenlesbaren, offenen Formaten bereitgestellt. b) „Rechtliche Offenheit“: Für die Daten gibt es eine offene Lizenz. c) „Praktische Offenheit“: Die Daten sind leicht auffindbar, aktuell und unmittelbar zugänglich. d) „Gesellschaftliche Offenheit“: Bei der Bereitstellung der Daten werden Rückmeldungen der Nutzer eingeholt und berücksichtigt, um die Qualität und Verfügbarkeit der Daten zu verbessern. Artikel 4 Bedingungen für die Weiterverwendung The text of the Creative Commons public licenses is dedicated to the public domain under the CC0 Public Domain Dedication Der Text der Creative Commons Public Licenses selbst wird mittels der CC0 Verzichtserklärung der Gemeinfreiheit überantwortet. Für die Weiterverwendung der offenen Daten des Parlaments gelten die Bedingungen gemäß der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International (7) (CC BY 4.0). Rohdaten, Metadaten oder sonstige Dokumente vergleichbarer Art können alternativ vom Parlament unter der universellen Verzichtserklärung der LinzenkurzfassungvonCreative Commons (8) (CC0 1.0) veröffentlicht werden. Artikel 5 Portal für offene Daten 1.   Das Parlament richtet hiermit ein Portal für offene Daten des Europäischen Parlaments ein und verpflichtet sich, es zu pflegen, um das Auffinden von Daten, die zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen, und den Zugriff auf diese Daten zu erleichtern. 2.   Die öffentlichen Daten des Parlaments werden über das Portal für offene Daten des Europäischen Parlaments in jeder vorliegenden Sprachfassung und in offenen und maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung gestellt, mit denen sichergestellt wird, dass die Daten und ihre Metadaten barrierefrei, leicht auffindbar und weiterverwendbar sind. 3.   Die Daten und ihre Metadaten entsprechen den geltenden offenen Standards. Artikel 6 Beaufsichtigung und Überwachung Die Beaufsichtigung und Überwachung der Umsetzung dieser Regelung wird einer konkreten zuständigen Stelle im Parlament übertragen. Artikel 7 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt 14 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. (1)  Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (ABl. L 172 vom 26.6.2019, S. 56, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/1024/oj). (2)   ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 37. (3)  Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom 12. Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (ABl. L 330 vom 14.12.2011, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/833/oj), umgesetzt durch den Beschluss C(2019)1655 der Kommission vom 22. Februar 2019 zur Annahme von Creative-Commons-Lizenzen als offene Lizenzen gemäß der Weiterverwendungspolitik der Kommission (https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/rules-reuse-commission-information). (4)  Beschluss (EU) 2017/1842 des Rates vom 9. Oktober 2017 über die Politik des offenen Datenzugangs des Rates und die Weiterverwendung von Ratsdokumenten (ABl. L 262 vom 12.10.2017, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1842/oj). (5)  Beschluss Nr. 6-2019 des Europäischen Rechnungshofs über die Politik des offenen Datenzugangs und die Weiterverwendung von Dokumenten (https://www.eca.europa.eu/lists/ecadocuments/decision_eca_6_2019/eca-decision_06-2019_en.pdf). (6)   https://www.ipu.org/innovation-tracker/story/state-open-data-in-parliaments-in-2022. (7)   https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ (8)   https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de. ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/341/oj ISSN 1977-088X (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.