Europäische Union

Beschluss des Rates vom 22. Juli 2024 zur Ersetzung eines Mitglieds (Lettland) des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2024-07-31

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02024D04883 — DE — 31.07.2024 — 000.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS DES RATES vom ►C1   22. Juli 2024  ◄ zur Ersetzung eines Mitglieds (Lettland) des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) (ABl. C 4883 vom 31.7.2024, S. 1) Berichtigt durch: ►C1 Berichtigung, ABl. C 90056 vom 2.8.2024, S.  1 (C/2024/4883,) ▼B BESCHLUSS DES RATES vom ►C1   22. Juli 2024  ◄ zur Ersetzung eines Mitglieds (Lettland) des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) C/2024/4883 Artikel 1 Frau Baiba BAŠĶERE wird als Nachfolgerin von Frau Rūta GINTAUTE-MARIHINA für deren verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 31. März 2027, zum Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.