Europäische Union

1999/242/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. März 1999 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (Sache nr. IV/36.237 - TPS) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 387)

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m eigentlichen Sinne darstellen, da insofern kein direktes Geschäftsverhältnis zwischen dem Abonnenten und Kabelbetreiber besteht, als die Gebühren Teil der Wohnnebenkosten sind. (17) Der Veranstalter ist in der Regel für den Erwerb der Übertragungsrechte, die Programmgestaltung und die Verwaltung und Vermarktung der Programme zuständig. (18) Avis 98-A-14 des Conseil de la Concurrence vom 31. August 1998 zum Zusammenschluß/zur Übernahme von Havas durch die Compagnie Générale des Eaux, Bulletin Officiel de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes vom 7.10.1998. (19) Die AB-Gruppe über sich selbst - September 1997. (20) Die Sender mit öffentlichem Auftrag sind verpflichtet, 15 % ihres Umsatzes in französischsprachige TV-Produktionen zu investieren und 3 % für die Förderung des französischen und europäischen Films bereitzustellen. (21) Canal+ muß 9 % seines Umsatzes auf den Erwerb der Rechte an französischsprachigen Spielfilmen verwenden. (22) CNC Info Nr. 268 - April 1998. (23) CSA-Bericht - "La télévision à péage par satellite" - August 1997. (24) Von dritter Seite wurde gegenüber der Kommission Bedenken wegen einer möglichen Absprache der an TPS beteiligten Fernsehsender beim Erwerb von Ausstrahlungsrechten geäußert. Als Beispiel wurde der Fall TCM angeführt. Die Gründung von TCM, an der verschiedene der jetzigen Gesellschafter von TPS (TF1, M6 sowie die später ausgeschiedene Gesellschaft CLT) beteiligt waren, erfolgte im Rahmen eines Globalvertrags mit dem Paramount-Studio. Dieser Vertrag, der eine wichtige Voraussetzung für die Einführung von Spielfilmkanälen und somit auch für den Start von TPS war, sah in der Tat nicht nur den Erwerb von Übertragungsrechten für Pay-TV und Pay-per-view, sondern auch für die unverschlüsselte Übertragung vor. Die Kosten für den Erwerb dieser Rechte wurden von den TCM-Gesellschaftern getragen. Der Vertrag über die Gründung von TCM war Gegenstand eines gesonderten Verfahrens und Anlaß für ein Schreiben der Kommission, in dem diese die Auffassung vertritt, daß die Gründung den Wettbewerb nicht beeinträchtigt, solange sich TCM auf den Erwerb von für den Betrieb von TPS unerläßlichen Rechten beschränkt, zumal sich die Parteien in dem Vertrag verpflichten, die Rechte für die unverschlüsselte Übertragung auf dem freien Markt anzubieten und zu Marktbedingungen an gleich welchen Interessenten weiterzuverkaufen. (25) Médiamétrie - Suivi bimestriel de l'initialisation - Novembre-Décembre 1997. (26) Teile der vorliegenden Entscheidung wurden so abgefaßt, daß vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein (*) gekennzeichnet. (27) Avis 98-A-14 des Conseil de la Concurrence vom 31. August 1998 zum Zusammenschluß bzw. zur Übernahme von Havas durch die Compagnie Générale des Eaux. (28) Paris Première, dessen Hauptgesellschafter Suez Lyonnaise des Eaux ist, wird exklusiv über CanalSatellite ausgestrahlt. (29) Revue "Ecran Total" Nrn. 176 und 232.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.