Europäische Union

2000/12/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 1999 in einem Verfahren gemäß Artikel 82 EG-Vertrag und Artikel 54 EWR-Abkommen (Sache IV/36.888 - Fußball-Weltmeisterschaft 1998) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2295) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der französische Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32000D0012. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 32000D0012 2000/12/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 1999 in einem Verfahren gemäß Artikel 82 EG-Vertrag und Artikel 54 EWR-Abkommen (Sache IV/36.888 - Fußball-Weltmeisterschaft 1998) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2295) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der französische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 005 vom 08/01/2000 S. 0055 - 0074 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. Juli 1999 in einem Verfahren gemäß Artikel 82 EG-Vertrag und Artikel 54 EWR-Abkommen (Sache IV/36.888 - Fußball-Weltmeisterschaft 1998) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2295) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2000/12/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 vom 6. Februar 1962, erste Durchführungsverordnung zu Artikel 85 und 86 EG-Vertrag(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1216/1999(2), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2, gestützt auf den Beschluß der Kommission vom 25. August 1998 zur Einleitung des Verfahrens in dieser Sache, nachdem dem betroffenen Unternehmen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 und gemäß der Verordnung Nr. 99/63/EWG vom 25. Juli 1963 über die Anhörungen nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17(3) Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Beschwerdepunkten der Kommission zu äußern, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, in Erwägung nachstehender Gründe: I. SACHVERHALT A. GEGENSTAND DER ENTSCHEIDUNG (1) Diese Entscheidung betrifft Regelungen für den freien Verkauf von Eintrittskarten für die Endrunde der Fußball-Weltmeisterschaft 1998 an die Allgemeinheit in den Jahren 1996 und 1997 durch das offizielle französische Organisationskomitee. B. DAS CFO (2) Das Comité français d'organisation de la Coupe du monde de football 1998 (CFO) wurde am 10. November 1992 durch den französischen Fußballverband, die Fédération Française de Football (FFF), mit Zustimmung des Weltfußballverbands (FIFA) als Organisation ohne Erwerbscharakter gegründet. Seine Aufgabe war die Durchführung sämtlicher Tätigkeiten in Verbindung mit der technischen und logistischen Organisation der Endrunde der Fußballweltmeisterschaft 1998 in Frankreich. Bei seiner Tätigkeit hatte das CFO zahlreiche operative Vorgaben der FlFA zu beachten. C. DIE ENDRUNDE DER FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT (3) An der Endrunde zur Fußball-WM 1998 nahmen insgesamt 32 Fußball-Nationalmannschaften aus der ganzen Welt teil. Am Qualifikationswettbewerb, der 1997 abgeschlossen wurde, nahmen insgesamt 172 Nationalmannschaften teil. Sowohl Brasilien als Titelverteidiger als auch Frankreich als Gastgeber waren automatisch, d. h. ohne Teilnahme an dieser Qualifikationsrunde, für die Endrunde qualifiziert. (4) In der ersten Phase des Endrundenturniers (der "Vorrunde"), das am 10. Juni 1998 begann, wurden die Mannschaften in acht Gruppen zu je vier Mannschaften eingeteilt. Die Zusammensetzung der Gruppen wurde am 4. Dezember 1997 ausgelost. Jede Mannschaft hatte insgesamt drei Spiele gegen die übrigen Teams ihrer Gruppe zu absolvieren. (5) Die Erst- und Zweitplazierten jeder Gruppe waren für die anschließende "Hauptrunde" qualifiziert, an der folglich insgesamt 16 Mannschaften teilnahmen. Diesem "Achtelfinale" folgten vier Viertelfinale, zwei Halbfinale, ein Spiel um den dritten Platz und schließlich am 12. Juli 1998 das Endspiel um den Weltmeistertitel. (6) Die Spiele wurden in insgesamt zehn Stadien in ganz Frankreich ausgetragen. In der Vorrunde mußte jede Mannschaft ihre Spiele in drei verschiedenen Stadien absolvieren. Nach Angaben des CFO war damit gewährleistet, daß in jedem Stadion mindestens zwei Mannschaften antreten würden, die aus ihrer Gruppe als Sieger der Vorrunde hervorgehen würden. In der Hauptrunde fand in jedem dieser zehn Stadien mindestens ein Achtel- oder Viertelfinalspiel statt. D. RECHTLICHE GRUNDLAGEN DES KARTENVERTRIEBS (7) Als Inhaberin sämtlicher Rechte an der Fußballweltmeisterschaft legt die FIFA die Regeln für den organisatorischen Rahmen sowohl der Qualifikations- als auch der Endrundenturniere fest. Zu den organisatorischen Vorgaben der FIFA für die Fußball-WM 1998 gehörte, daß das CFO - nach Genehmigung der Rahmenregeln durch die FlFA(4) - für sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Preis, Vertrieb und Verkauf von Eintrittskarten für die Endrundenspiele zuständig war(5). E. ALLGEMEINE AUFTEILUNG DES EINTRITTSKARTENVERTRIEBS (8) Insgesamt wurden vom CFO etwa 2666500 Eintrittskarten entweder direkt oder über offizielle Vertriebskanäle abgesetzt. Dabei wurden die Karten wie folgt auf die verschiedenen Kanäle verteilt: - 28,12 % - freier Direktverkauf an die Allgemeinheit; - 23,33 % - freier Direktverkauf durch die nationalen Fußballverbände; - 6,58 % - weltweiter Direktverkauf über offizielle Reiseveranstalter; - 13,48 % - Abgabe an die Famille du Football Français(6); - 13,15 % - Abgabe an die Sponsoren; - 7,51 % - Vergabe als VIP-Karten an die eigenen Kunden (hauptsächlich Unternehmen); - 4,07 % - Abgabe für verschiedene Zwecke(7); - 2,86 % - Abgabe an lokale Partner des CFO (Investoren); - 0,70 % - Abgabe an Behinderte; - 0,20 % - blieben unverkauft. (9) Die Einnahmen aus dem Eintrittskartenverkauf machten 60 % der Gesamteinnahmen des CFO aus. F. FREIER EINTRITTSKARTEN-DIREKTVERKAUF AN DIE ALLGEMEINHEIT (10) Insgesamt wurden 1547300 Eintrittskarten, d. h. 58,03 % sämtlicher verkauften Karten für die Endrundenspiele, ausschließlich an die Allgemeinheit abgegeben (freier Verkauf). Darin enthalten sind die Kartenverkäufe durch das CFO selbst (28,12 %), durch die der FIFA angeschlossenen nationalen Fußballverbände (23,33 %) und durch die in der ganzen Welt (d. h. auch Europa) tätigen offiziellen Reiseveranstalter (6,58 %). (11) An die Allgemeinheit wurden die Eintrittskarten entweder einzeln oder im Paket mit fünf oder sechs separaten Eintrittskarten unter der Bezeichnung "Pass France 98" verkauft. Diese Entscheidung betrifft lediglich Regelungen für den Verkauf von Pass-France-98-Kartenpaketen und Einzelkarten in den Jahren 1996 und 1997. Aufschlüsselung der Verkäufe (12) Der Kartenvorverkauf an die Allgemeinheit vor und nach der Gruppenauslosung vom 4. Dezember 1997 läßt sich wie folgt aufschlüsseln: Tabelle 1 Freier Verkauf von Eintrittskarten für die Fußball-WM >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Zeitplan für den Kartenverkauf (13) Die zeitliche Abfolge des freien Kartenverkaufs über die verschiedenen Vertriebskanäle war wie folgt: 27. November 1996-27. Mai 1997: Verkauf von 393200 Eintrittskarten vom CFO direkt an Abnehmer, die eine Anschrift in Frankreich vorweisen konnten, im Rahmen der Pass-France-98-Pakete. Sämtliche Pass-France-98-Pakete waren bis 27. Mai 1997 verkauft. 18. September-18. Oktober 1997: Möglichkeit für Interessenten, die eine Anschrift in Frankreich vorweisen konnten, beim CFO direkt 181000 Einzelkarten für das Eröffnungsspiel, die Viertel- und Halbfinale, das Spiel um den dritten Platz und das Finale zu bestellen. Ab 4. Dezember 1997 (Datum der Gruppenauslosung): Nach der Gruppenauslosung wurden den nationalen Fußballverbänden durch die FIFA Einzelkarten für die Endrundenspiele zugeteilt. Kurz darauf begannen die nationalen Fußballverbände mit dem Weiterverkauf der Karten für die Vorrundenspiele an die Allgemeinheit. Die meisten Eintrittskarten für die Hauptrunde wurden von den nationalen Fußballverbänden erst im Laufe des Turniers verkauft, sobald bekannt war, welche Mannschaften in der Hauptrunde noch vertreten waren. Insgesamt wurden 622150 Eintrittskarten für die Endrundenspiele weltweit in unterschiedlichen Mengen an die nationalen Fußballverbände abgegeben. Ab 15. Dezember 1997: Einzelkarten für die Endrundenspiele wurden den offiziellen Reiseveranstaltern zugeteilt, die zum Verkauf von Eintrittskarten innerhalb der UEFA(8)-Zone (nachstehend bezeichnet als "europäische Reiseveranstalter") berechtigt waren(9). Von den weltweit an Reiseveranstalter abgegebenen Eintrittskarten wurden vom CFO ursprünglich ungefähr 79150 Eintrittskarten an die europäischen Reiseveranstalter abgegeben. Weitere Karten wurden vom CFO den europäischen Reiseveranstaltern zugewiesen, nachdem zu einem späteren Zeitpunkt ein Teil der Eintrittskarten unverkauft von den nationalen Fußballverbänden zurückgegeben worden war. Durch diese zusätzlichen Karten erhöhte sich die Gesamtzahl der den europäischen Reiseveranstaltern zugeteilten Eintrittskarten um etwa 25 %. Ab 22. April 1998: 175500 Eintrittskarten für die Vorrundenspiele und das Achtelfinale wurden direkt vom CFO einzeln abgegeben, sofern der Käufer eine Adresse im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nachweisen konnte. "Blindverkäufe" von Eintrittskarten an die Allgemeinheit (14) Vor der Gruppenauslosung vom 4. Dezember 1997 waren die Zusammensetzung der acht Vorrundengruppen und damit auch die genauen Spielpaarungen unbekannt. Fest standen lediglich Zeitpunkt und Spielort. Die Teilnehmer der nach dem K.o.-System ausgetragenen Hauptrunde (ab Achtelfinale) standen erst nach Abschluß der Vorrundenspiele fest. (15) Mit Ausnahme des Eröffnungsspiels, an dem Brasilien als Titelverteidiger automatisch teilnahm, mußten die Abnehmer Eintrittskarten für die Vorrundenspiele vor der Gruppenauslosung vom 4. Dezember 1997 folglich sozusagen "blind" kaufen: sie konnten zum Zeitpunkt des Kaufs nicht wissen, welche beiden Mannschaften das betreffende Spiel bestreiten würden. (16) Auch die Karten für die Spiele der Hauptrunde erwarben die Interessenten somit "blind", falls sie diese vor Abschluß der Vorrunde kauften. Folgen der Gruppenauslosung vom 4. Dezember 1997 (17) Nach der Gruppenauslosung vom 4. Dezember 1997, nach der die Mannschaften für sämtliche Spiele der Vorrunde feststanden, stieg das Interesse am Weltmeisterschaftsturnier und insbesondere die Nachfrage nach Eintrittskarten für bestimmte Spiele so erheblich, daß die von der FIFA bestimmten nationalen Fußballverbänden zugeteilten Quoten nicht ausreichten, um diese Nachfrage zu decken. G. FREIER DIREKTVERKAUF DURCH DAS CFO Pass France 98 (18) Bei Pass France 98 handelt es sich um ein Kartenpaket mit fünf oder sechs separaten Eintrittskarten für verschiedene Spiele. Dabei konnte der Verbraucher wählen zwischen einem Paket mit Karten für drei der zehn Spielorte oder Karten für Spiele in einem einzigen Stadion einschließlich eines Achtelfinalspiels(10). Je nach erworbenem Kartenpaket fanden die einschlägigen Spiele in einem Zeitraum von zwischen 13 und 20 Tagen statt. (19) Sämtliche Pass-France-98-Tickets wurden ausschließlich vom CFO an Interessenten vermarktet und verkauft, die eine Anschrift in Frankreich vorweisen konnten. Abgesetzt wurden diese Kartenpakete lange vor der Gruppenauslosung vom 4. Dezember 1997 und damit deutlich vor dem Zeitpunkt, an dem die Spielpaarungen der Vorrunde bekannt waren. Der Verkauf dieser Kartenpakete vor der Gruppenauslosung wurde vom CFO aus zwei Gründen als nötig erachtet. Zum einen sollten für möglichst alle Spiele der Vorrunde und des Achtelfinales unabhängig von der Spielpaarung möglichst volle Stadien gewährleistet werden, und zum zweiten wollte das CFO damit in der Anlaufphase des Turniers die erforderliche Finanzierung sicherstellen. (20) Insgesamt verkaufte das CFO zwischen dem 27. November 1996 und dem 27. Mai 1997 393200 Eintrittskarten im Rahmen der Pass-France-98-Pakete, d. h. etwa 15 % sämtlicher Eintrittskarten für die WM-Endrunde, direkt an die Allgemeinheit. Der Erlös machte 6 % der Gesamteinnahmen des CFO aus dem Kartenverkauf aus. Zwischen 71 % und 91 % der Pass-France-98-Pakete gingen an Abnehmer in den Departements der Spielorte oder den unmittelbaren Nachbardepartements, auch wenn diese Zahlen von Stadion zu Stadion variierten. Einzelkarten (21) Einzelkarten wurden vom CFO in zwei Abschnitten frei angeboten: Erster Abschnitt (18. September bis 18. Oktober 1997) (22) Im ersten Abschnitt verlangte das CFO für den Verkauf von etwa 181000 Eintrittskarten für das Eröffnungsspiel, das Viertelfinale, das Halbfinale, das Spiel um den dritten Platz und das Endspiel die Vorlage einer Anschrift in Frankreich. (23) Bestellungen waren beim CFO zwischen dem 18. September 1997 und dem 18. Oktober 1997 einzusenden. Nachdem etwa 1,043 Millionen Bestellungen eingegangen waren, wurden die Karten am 19. Dezember 1997 per Los vergeben. Auf diese Weise wurden 7 % sämtlicher Eintrittskarten verkauft; der Erlös entsprach ebenfalls 7 % der Gesamteinnahmen aus dem Kartenverkauf. Zweiter Abschnitt (ab 22. April 1998) (24) Im mit dem 22. April 1998 beginnenden zweiten Verkaufsabschnitt veräußerte das CFO zirka 175500 Einzelkarten für die Vorrunde und das Achtelfinale an Käufer, die eine Anschrift im EWR vorweisen konnten (darunter befanden sich keine Karten für das Eröffnungsspiel). Zu jenem Zeitpunkt waren die Spielpaarungen der Vorrunde bekannt; die Teilnehmer für jedes Achtelfinalspiel konnten jetzt, wo die Gruppenzusammensetzungen feststanden, von einer Liste von nicht mehr als acht Manschaften bestimmt werden. (25) Aus Sicherheitsgründen konnte das CFO nicht mehr als 10 % der in diesem Abschnitt verkauften Karten für die Anhänger der die jeweiligen Spiele bestreitenden Mannschaften zur Verfügung stellen, da zu jenem Zeitpunkt nur noch eine begrenzte Anzahl von Plätzen für nicht neutrale Zuschauer (siehe Randnummer 57) zur Verfügung stand. Alle verbliebenen Eintrittskarten wurden ausschließlich an sogenannte neutrale Zuschauer veräußert, denen speziell zugewiesene Sitzplätze vorbehalten waren. (26) Ungefähr 45 % der in diesem Abschnitt abgegebenen Eintrittskarten wurden von Abnehmern im EWR mit einer Anschrift außerhalb Frankreichs erworben; 38 % sämtlicher Karten wurden von Abnehmern aus Ländern erworben, deren Mannschaften sich für die Endrunde qualifiziert hatten(11). H. FREIER EINTRITTSKARTENVERKAUF ÜBER ANDERE VERTRIEBSKANÄLE (EUROPÄISCHE REISEVERANSTALTER UND NATIONALE FUSSBALLVERBÄNDE) (27) Die europäischen Reiseveranstalter und die nationalen Fußballverbände verkauften sämtliche ihnen vom CFO zur Verfügung gestellten Eintrittskarten einzeln nach der Gruppenauslosung vom 4. Dezember 1997, als die Spielpaarungen der Vorrunde bekannt waren. Folglich wurden über diese Vertriebskanäle keine Pass-France-98-Kartenpakete abgegeben. Verkauf von Einzelkarten durch europäische Reiseveranstalter Auswahl der Reiseveranstalter (28) Nach Gesprächen mit der Kommission im März 1997 meldete das CFO am 11. Juni 1997 sein geplantes Verfahren zur Auswahl der Reiseveranstalter an, die für den Verkauf von Eintrittskarten für die WM-Endrunde in der UEFA-Zone (darunter sämtliche Länder des EWR) zugelassen werden sollten. Wegen der Dringlichkeit der Anmeldung und nach einer Würdigung der Vorschläge des CFO durch die Kommission wurde die Regelung per Verwaltungsschreiben vom 30. Juni 1997 genehmigt. (29) Obwohl in der Anmeldung die grundsätzlichen Regeln für den Verkauf von Eintrittskarten für die Endrundenspiele in allgemeinen Worten beschrieben waren, wurde die Kommission zu keinem Zeitpunkt vom CFO über seine Absicht unterrichtet, jene beanstandeten Regelungen zu praktizieren, auf die sich diese Entscheidung bezieht. (30) Am 24. November 1997 gab das CFO durch Pressemitteilung öffentlich bekannt, daß weltweit insgesamt 17 Reiseveranstalter zum Verkauf von Eintrittskarten zugelassen worden waren, von denen fünf über ausschließliche Rechte zum Verkauf von Eintrittskarten in der UEFA-Zone verfügten. Verkauf von Eintrittskarten an europäische Reiseveranstalter durch das CFO (31) Die europäischen Reiseveranstalter bestellten die Hoechstmenge von Eintrittskarten, die ihnen das CFO ursprünglich zur Verfügung gestellt hatte, d. h. insgesamt etwa 79150. Später wies das CFO den europäischen Reiseveranstaltern zusätzliche Kartenkontingente zu, wodurch sich diese ursprüngliche Zahl um etwa 25 % erhöhte. Bestellungen von Pass-France-98-Paketen (32) Als Vertriebsagentur für sämtliche Eintrittskarten für die Endrundenspiele bot das CFO den europäischen Reiseveranstaltern an, 100 Pass-France-98-Pakete für Spiele in den zehn Spielorten zu erwerben. Unter Einbeziehung sämtlicher möglichen Kombinationen machte dies ein Maximalangebot von etwa 5500 Einzelkarten für jeden europäischen Reiseveranstalter aus. Europäische Reiseveranstalter konnten frei entscheiden, ob sie diese Kartenpakete vor oder nach der Gruppenauslosung vom 4. Dezember 1997 bestellen wollten. (33) Zum Zeitpunkt ihrer Zulassung und lange nach Abschluß des freien Verkaufs von Pass-France-98-Kartenpaketen durch das CFO hatten die europäischen Reiseveranstalter dem CFO bereits ihre Absicht bestätigt, sämtliche im Rahmen der Kartenpakete angebotenen Eintrittskarten, d. h. ca. 27500 Karten insgesamt, nach der Gruppenauslosung vom 4. Dezember 1997 zu bestellen. Damit wurden ungeachtet der Tatsache, daß europäische Reiseveranstalter Eintrittskarten für die Vorrundenspiele vor der Gruppenauslosung hätten bestellen und weiterverkaufen können, sämtliche Karten dieses Kontingents der Allgemeinheit zu einem Zeitpunkt zugänglich gemacht, an dem die Spielpaarungen der Vorrunde feststanden. (34) Jedem europäischen Reiseveranstalter war es erlaubt, die in den Pass-France-98-Paketen enthaltenen Karten einzeln zu verkaufen. Die europäischen Reiseveranstalter entschieden sich dafür, sämtliche mit Pass-France-98-Paketen erworbenen Eintrittskarten auf diese Weise abzusetzen. Bestellungen von Einzelkarten (35) Zusätzlich zu Pass-France-98-Paketen konnten die europäischen Reiseveranstalter beim CFO auch Einzelkarten für die Spiele der Vor- und Hauptrunde erwerben. Sämtliche fünf europäischen Reiseveranstalter erwarben die größtmögliche Zahl von Einzelkarten für Vor- und Hauptrunde, die ursprünglich vom CFO zur Verfügung gestellt wurde. Sie bestellten insgesamt 33950 Eintrittskarten für die Vor- und 17700 für die Hauptrunde. Kartenverkauf durch die europäischen Reiseveranstalter (36) Die Mehrzahl der Eintrittskarten für die Vor- und Hauptrunde wurde von den europäischen Reiseveranstaltern als Teil einer Pauschalreise der Allgemeinheit zugänglich gemacht, die zusätzlich zur Eintrittskarte als solcher andere Dienstleistungen, z. B. besonderen Service rund um das Spiel, Unterbringung und Beförderung, einschloß. Im Gesamtpreis enthalten waren daher sowohl der Preis für die Eintrittskarte als auch der Preis für die zusätzlichen Leistungen, womit sich die Gesamtkosten für Interessenten, die Eintrittskarten von europäischen Reiseveranstaltern erwerben wollten, beträchtlich erhöhten. Der Beschluß der europäischen Reiseveranstalter, den Ticketverkauf mit Pauschalangeboten zu verbinden, wurde von diesen unabhängig ohne Einflußnahme durch das CFO gefaßt. Verkauf von Einzelkarten durch die nationalen Fußballverbände (37) Bei der Kartenzuteilung an die nationalen Fußballverbände zum Weiterverkauf an die Allgemeinheit handelte die FIFA nach eigenem Ermessen. Die FIFA reservierte ein Kontingent von bis zu 20 % sämtlicher Eintrittskarten (worin Plätze in Ehrenlogen und VIP-Tickets nicht enthalten sind) für die Weitergabe an die nationalen Fußballverbände. Insgesamt überließ das CFO der FIFA für diese Zwecke 25,2 % sämtlicher Eintrittskarten (eine Gesamtzahl von 622150 Karten). (38) Der überwiegende Teil der von der FIFA den nationalen Fußballverbänden zugeteilten Karten wurde von diesen zu einem Zeitpunkt zum Verkauf angeboten, als die Spielpaarungen bekannt waren. (39) Von den 622150 der FIFA überlassenen Eintrittskarten wurden die Karten für die Vorrundenspiele nach der Gruppenauslosung vom 4. Dezember 1997 an die nationalen Fußballverbände in der ganzen Welt abgegeben. Gleichzeitig verteilte die FIFA einen kleinen Teil der ihr zur Verfügung stehenden Eintrittskarten für die Hauptrundenspiele an die nationalen Fußballverbände. Den Großteil ihrer Eintrittskarten für die Hauptrundenspiele verteilte die FIFA an die nationalen Fußballverbände allerdings erst nach Abschluß der Vorrunde am 26. Juni 1998 bzw. sobald die jeweiligen Spielpaarungen für die folgenden Runden bekannt waren. (40) Der Kartenverkauf durch die nationalen Fußballverbände für die Vorrundenspiele erfolgte somit nach der Gruppenauslosung zu einem Zeitpunkt, als die Spielpaarungen feststanden. Auch in bezug auf die Hauptrunde waren jene nationalen Fußballverbände, die eine umfangreichere Zuteilung von Eintrittskarten erhielten(12), nicht in der Lage, die meisten dieser Eintrittskarten weiter zu verkaufen, bis die Teilnehmer an der jeweiligen Runde bekannt waren. (41) In der Tabelle 2 sind u. a. die ungefähren Eintrittskartenzuteilungen der FIFA an die im EWR ansässigen nationalen Fußballverbände vor Beginn der Endrunde am 10. Juni für sämtliche Spiele des Turniers aufgeführt. Dabei stellen die Zahlen für die Hauptrundenspiele die jeweilige Hoechstzahl an Eintrittskarten dar, die von den Fußballverbänden auf "blinder" Basis verkauft werden konnten(13). Der Anschaulichkeit halber sind Einzelangaben nur für die Fußballverbände Frankreichs, Englands, Italiens und Schottlands aufgeführt: Tabelle 2 Von der FIFA den nationalen Fußballverbänden im EWR vor Beginn der WM-Endrunde zugeteilte Eintrittskarten >PLATZ FÜR EINE TABELLE> I. BEDINGUNGEN FÜR DEN KARTENERWERB DIREKT BEIM CFO Freier Kartenvorverkauf durch das CFO in den Jahren 1996 und 1997 (42) Vor der Gruppenauslosung verkaufte das CFO in den Jahren 1996 und 1997 574200 Eintrittskarten direkt an die Allgemeinheit. Darin enthalten sind sowohl Pass-France-98-Pakete (393200 Karten) als auch Einzelkarten für das Eröffnungsspiel, die Viertel- und Halbfinale, das Spiel um den dritten Platz sowie das Finale (181000 Eintrittskarten). Dabei wurden sämtliche Karten mit Ausnahme derjenigen für das Eröffnungsspiel vom CFO "blind" abgegeben. d. h. ohne daß die teilnehmenden Mannschaften bekannt waren. (43) Die Allgemeinheit konnte diese Karten jedoch nur unter der Voraussetzung erwerben, daß sie eine Postanschrift in Frankreich für die Zustellung der Eintrittskarten vorweisen konnten. (44) Das CFO unterrichtete die Kommiss im Januar 1998 davon(14), daß die Käufer nicht verpflichtet waren, den Besitz der französischen Staatsangehörigkeit oder einen Wohnsitz in Frankreich nachzuweisen, um Eintrittskarten direkt beim CFO zu erwerben, und daß die obengenannte Bedingung lediglich eine sichere Postzustellung erleichtern sollte. Im Juni 1998(15) fügte das CFO als weitere Begründung für diese Bedingung hinzu, daß sie den Verkauf der betreffenden Karten an "neutrale" Zuschauer sicherstellen sollte. Das sei ein Ergebnis des CFO-Beschlusses, sämtliche Privatpersonen, die eine Anschrift in Frankreich vorweisen konnten, als neutral einzustufen(16). (45) Dem CFO entstand aus der Auflage für Privatpersonen, eine Anschrift in Frankreich vorzuweisen, beim Kartenverkauf in den Jahren 1996 und 1997 kein finanzieller Vorteil. Die Einnahmen des CFO aus dem Umsatz mit Pass-France-98-Paketen und Einzelkarten in den Jahren 1996 und 1997 machten etwa 8 % des Gesamtumsatzes des CFO aus. Kartenverkauf des CFO im Jahr 1998 (46) Ursprünglich hatte das CFO für den Verkauf von Einzelkarten ab 22. April 1998 eine ähnliche Regelung vorgesehen. Nach dem Eingreifen der Kommission verpflichtete sich das CFO jedoch, 175500 Eintrittskarten mit der Bedingung frei zu verkaufen, daß die Käufer eine Anschrift im EWR vorzuweisen hatten(17). J. BEDINGUNGEN FÜR DEN KARTENERWERB BEI NATIONALEN FUSSBALLVERBÄNDEN UND REISEVERANSTALTERN Nationale Fußballverbände (47) Obwohl die Eintrittskarten den nationalen Fußballverbänden von der FIFA zugeteilt wurden, erteilte das CFO diesen Fußballverbänden Auflagen für den Weiterverkauf (Conditions Générales de Vente). Eine jener Auflagen war es, die Eintrittskarten der Allgemeinheit uneingeschränkt zugänglic

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.