Europäische Union
2000/29/EG: Beschluß des Rates vom 28. Juni 1999 über den Abschluß des Übereinkommens mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Festlegung der Rechte und Pflichten zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland einerseits und der Republik Island und dem Königreich Norwegen andererseits in den für diese Staaten geltenden Bereichen des Schengen-Besitzstands
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