Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/61 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)Text von Bedeutung für den EWR.

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— Raumheizung; — Raumkühlung; — Beleuchtung; — sonstiger Stromverbrauch. Gebäudeebene Energieeffizienz — BUMP 3.1.1 2. Treibhausgasemissionen insgesamt kg CO2-Äq./m2/Jahr kg CO2-Äq./VZÄ/Jahr Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros Summe der jährlichen Treibhausgasemissionen infolge der Nutzung von Bürogebäuden geteilt durch die gesamte Nettobürofläche oder die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) Gebäudeebene Energieeffizienz — BUMP 3.1.1 3. Summe des jährlichen Wasserverbrauchs m3/VZÄ/Jahr m3/m2/Jahr Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros Summe des jährlichen Wasserverbrauchs in Bürogebäuden geteilt durch die gesamte Nettobürofläche oder die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ), ggf. wie folgt aufgeschlüsselt: — Leitungswasserverbrauch; — Verbrauch an gesammeltem Regenwasser; — Verbrauch an gereinigtem Grauwasser. Gebäudeebene Wasser Wasserverbrauch in Bürogebäuden unter 6,4  m3/VZÄ/Jahr BUMP 3.1.2 4. Gesamtes jährliches Aufkommen an Büroabfällen kg/VZÄ/Jahr Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros Gesamtes jährliches Aufkommen an Büroabfällen in Bürogebäuden geteilt durch die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) Gebäudeebene Abfall Das Abfallaufkommen in Bürogebäuden beläuft sich insgesamt auf weniger als 200 kg/VZÄ/Jahr. BUMP 3.1.3 5. Gesamtes jährliches Aufkommen an wiederverwerteten Büroabfällen % Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros Anteil des gesamten Aufkommens an Büroabfällen in Gewichtsprozent, der zur Wiederverwertung getrennt gesammelt wird Gebäudeebene Abfall In Bürogebäuden entstandener Abfall wird grundsätzlich nicht zu einer Deponie verbracht. BUMP 3.1.3 6. Tägliche Menge an verbrauchtem Büropapier pro Vollzeitäquivalent Blätter Papier/VZÄ/Arbeitstag Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros Gesamtzahl der jährlich verbrauchten Blätter Büropapier geteilt durch die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) und die Anzahl der Arbeitstage Organisationsebene Materialeffizienz Verbrauch an Büropapier unter 15 A4-Blättern/VZÄ/Arbeitstag BUMP 3.1.4 7. Anteil des beschafften Büropapiers mit Umweltzertifizierung % Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros Prozentanteil des beschafften Büropapiers mit Umweltzertifizierung (Anzahl der Riese) bezogen auf das insgesamt beschaffte Büropapier (Anzahl der Riese) Organisationsebene Energieeffizienz Materialeffizienz Wasser Abfall Biologische Vielfalt Emissionen Das verwendete Büropapier besteht zu 100 % Altpapier oder trägt ein Umweltzeichen (ISO Typ I) (z. B. das EU-Umweltzeichen). BUMP 3.1.4 8. Einführung von Instrumenten zur Förderung eines nachhaltigen Pendelverkehrs für die Mitarbeiter J/N Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros Dank der Einführung und der Förderung von Instrumenten zur Herbeiführung von Verhaltensänderungen bemüht sich das Personal um einen nachhaltigen Pendelverkehr. Organisationsebene Emissionen Instrumente zur Förderung eines nachhaltigen Pendlerverkehrs für Mitarbeiter werden eingeführt und unterstützt. BUMP 3.1.5 9. Festlegen einer Höchstmenge an CO2-Emissionen für Geschäftsreisen J/N Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros Für Geschäftsreisen in einem bestimmten Zeitraum wird eine Obergrenze für die Summe der CO2-Emissionen festgelegt. Für jede einzelne Reise werden die betreffenden CO2-Äquivalente von der verbleibenden Emissionsmenge abgezogen. Organisationsebene Emissionen Einführen von CO2-Obergrenzen für alle Geschäftsreisen BUMP 3.1.5 10. Verfügbarkeit und Überwachung der Nutzung von Videokonferenzeinrichtungen J/N Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros In der betreffenden Organisation wird die Nutzung von Videokonferenzeinrichtungen unterstützt, und die Nutzungsdauer in Stunden wird überwacht. Die Videokonferenzeinrichtungen können vom gesamten Personal genutzt werden. Organisationsebene Emissionen Videokonferenzeinrichtungen sind für alle Mitarbeiter verfügbar, und die Nutzung dieser Einrichtungen wird überwacht und unterstützt. BUMP 3.1.5 11. Aufkommen an Lebensmittelabfällen g/Mahlzeit Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Betreiber von Kantinen und Cafeterias Aufkommen an Lebensmittelabfällen pro in Kantinen und Cafeterias ausgegebener Mahlzeit Organisationsebene Abfall — BUMP 3.1.6 BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN FÜR DIE NUTZUNG NACHHALTIGER ENERGIEQUELLEN UND ZUR BEKÄMPFUNG DES KLIMAWANDELS 12. CO2-Emissionen im Territorium der jeweiligen Gemeinde kg CO2-Äq./VZÄ/Einwohner Alle lokalen Behörden Summe der jährlichen CO2-Emissionen (in t CO2-Äq.) der Gemeinde (Wohnsektor, Industrie, Landwirtschaft, Handel/Dienstleistungen (etwa in der Bauwirtschaft) usw.) geteilt durch die Anzahl der Einwohner eines Territoriums Verwaltetes Territorium Emissionen — BUMPs 3.2.1, 3.2.2 13. Bestehen eines kommunalen Energie- und Klimaaktionsplans J/N Alle lokalen Behörden Der kommunale Energie- und Klimaaktionsplan mit Zielvorgaben und Maßnahmen beruht auf der Bestandsaufnahme zum Energieverbrauch und zu Emissionen innerhalb des jeweiligen Territoriums. Verwaltetes Territorium Emissionen Ausgehend von der Bestandsaufnahme zum Energieverbrauch und zu Emissionen wurde ein kommunaler Energie- und Klimaaktionsplan mit Zielvorgaben und Maßnahmen eingeführt. BUMP 3.2.2 14. Annahme einer Strategie zur Anpassung an den Klimawandel J/N Alle lokalen Behörden Eine umfassende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel innerhalb des Territoriums einer Gemeinde kann auf anderen lokalen und lokalen Anpassungsstrategien aufbauen. Verwaltetes Territorium — Für das Territorium der Gemeinde wurde eine umfassende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt. BUMP 3.2.3 15. Energieverbrauch für Straßenbeleuchtung kWh/Einwohner/Jahr MWh/km/Jahr Öffentliche Verwaltungen, die direkt oder indirekt für die Verwaltung der Straßenbeleuchtung zuständig sind Jährlicher Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung, berechnet nach Einwohnern oder nach Kilometer Straßenbeleuchtung Verwaltetes Territorium Energieeffizienz Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung pro Kilometer unter 6 MWh/km/Jahr BUMP 3.2.4 16. Gesamtenergieverbrauch in öffentlichen Gebäuden kWh/m2/Jahr Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Gebäuden Jährlicher Gesamtenergieverbrauch in den berücksichtigten öffentlichen Gebäuden (Raumheizung/-kühlung und Strom) ausgedrückt als Endenergieverbrauch geteilt durch die Grundfläche der Gebäude Gebäudeebene Energieeffizienz Herstellung von Neubauten mit einem Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 60 kWh/m2/Jahr Bei zu sanierenden Bestandsgebäuden ein Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 100 kWh/m2/Jahr BUMPs 3.2.5, 3.2.6, 3.2.7, 3.2.8 17. Mitarbeiterschulungen zum Bereich Energieeffizienz Stunden/VZÄ/ Jahr Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Gebäuden Jährliche Anzahl an umweltbezogenen Mitarbeiterschulungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden Jährliche Schulung in Stunden geteilt durch die Gesamtzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) Gebäudeebene Energieeffizienz — BUMP 3.2.8 18. CO2-Emissionen aus Fernwärme/-kühlung t CO2-Äq. kg CO2-Äq./m2 Alle lokalen Behörden Emissionen des Heiz- und Kühlsystems in CO2-Äquivalenten vor und nach Einrichtung eines Fernwärme-/Fernkühlungsnetzes, insgesamt oder nach Einheit Grundfläche der beheizten oder gekühlten Gebäude Fernwärme-/Fernkühlungsnetz Emissionen — BUMP 3.2.9 19. Aus erneuerbaren Energiequellen gedeckter Anteil des Energieverbrauchs % Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Gebäuden Vor Ort bzw. in der näheren Umgebung aus erneuerbaren Energiequellen erzeugte Energie (Strom und Wärme getrennt) geteilt durch den Energieverbrauch (Strom und Wärme getrennt) in den öffentlichen Gebäuden oder in Sozialwohnungen Gebäudeebene Energieeffizienz Emissionen Der in einem öffentlichen Gebäude verbrauchte Strom wird zu 100 % vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt. Das in einem öffentlichen Gebäude und oder im sozialen Wohnungsbau benötigte Warmwasser wird zu 100 % vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt. BUMP 3.2.10 20. Bestehen lokaler Planungsvorschriften, Festlegung höherer Energiestandards und Beschreiben von Anforderungen für die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen J/N Lokale Behörden mit Zuständigkeit für die Festlegung des lokalen Baurechts und/oder für das Erteilen von Baugenehmigungen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, in die lokalen Planungsvorschriften eine Bestimmung aufzunehmen, nach der Neubauten und Sanierungen im betreffenden Territorium nach exemplarischen Energiestandards (höhere Energieeffizienz und Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen) durchzuführen sind. Verwaltetes Territorium Energieeffizienz Emissionen — BUMP 3.2.11 21. Bereitstellen von Informationen und Erbringen von Beratungsdiensten J/N Öffentliche Verwaltungen, die sich für eine Verbesserung der Energieeffizienz und eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Haushalten und Unternehmen einsetzen Die öffentliche Verwaltung stellt Haushalten und Unternehmen Information bereit und berät darüber, wie durch eine bessere Energieeffizienz und durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen der Energieverbrauch reduziert werden kann. Verwaltetes Territorium Energieeffizienz Emissionen — BUMP 3.2.13 22. Anteil der einer thermografischen Untersuchung unterzogenen bebauten Fläche im jeweiligen Territorium % Alle lokalen Behörden Bebaute Fläche des städtischen Territoriums der Gemeinde, die einer thermografischen Untersuchung unterzogen wurde, geteilt durch die Gesamtfläche des städtischen Gebiets in der Gemeinde Verwaltetes Territorium Energieeffizienz Emissionen Für 100 % der bebauten Fläche im Territorium der Gemeinde liegen neue (< 5 Jahre alte) und hoch auflösende (< 50 cm) Thermografiedaten vor. BUMP 3.2.14 BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN IM MOBILITÄTSBEREICH 23. Modale Verteilung des Verkehrsaufkommens % Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität Anzahl der Fahrten im berücksichtigten Territorium, die mit unterschiedlichen Verkehrsträgern (Pkw, Bus, Fahrrad usw.) durchgeführt wurden, geteilt durch die Gesamtzahl der Fahrten Verwaltetes Territorium Emissionen Im Stadtverkehr entfallen mindestens 20 % auf den Radverkehr, ODER der Radverkehr in der Stadt hat in den letzten fünf Jahren um mindestens 50 % zugenommen. Der Anteil der genutzten nachhaltigen Verkehrsträger in der Stadt (Fußgänger, Radfahrer, Busse, Straßenbahn, Züge usw.) liegt bei mindestens 60 %. BUMP 3.3.1, 3.3.2, 3.3.6, 3.3.7, 3.3.8 24. Der Fußverkehr und der Radverkehr werden politisch gezielt unterstützt. J/N Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität Die Stadt verfolgt einen eigenen politischen Ansatz zur Förderung des Fußverkehrs und des Radverkehrs; außerdem werden Ziele für Verbesserungen der Fuß- und Radwege und für die einschlägigen Investitionen beschrieben. Verwaltetes Territorium Emissionen Mindestens 10 % der Investitionen der jeweiligen Stadt in die Schaffung und die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur entfallen auf die Infrastruktur für den Radverkehr BUMP 3.3.2 25. Gesamtlänge des Radewegnetzes km km Radwegenetz/km Straßennetz Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität Der Umfang der Infrastruktur für Radfahrer (Radwege) kann absolut gemessen (in km) oder bezogen auf die Länge des Straßennetzes ausgedrückt werden. Verwaltetes Territorium Emissionen — BUMP 3.3.2 26. Anteil der Car-Sharing-Nutzer Anzahl der Nutzer/10 000 Einwohner Anzahl der Nutzer/Anzahl der Car-Sharing-Fahrzeuge Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität Die Anzahl der Car-Sharing-Nutzer kann ausgedrückt werden als — Gesamtzahl der Car-Sharing-Nutzer bezogen auf die Anzahl der Einwohner multipliziert mit 10 000 — Gesamtzahl der Car-Sharing-Nutzer bezogen auf die Anzahl der Car-Sharing-Fahrzeuge Verwaltetes Territorium Emissionen — BUMP 3.3.3. 27. Verfügbare Car-Sharing-Fahrzeuge Anzahl der Einwohner/Anzahl der Car-Sharing-Fahrzeuge Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität Die Anzahl der Einwohner des Territoriums einer Gemeinde wird geteilt durch die Anzahl der verfügbaren Fahrzeuge des Car-Sharing-Angebots. Verwaltetes Territorium Emissionen Pro 2 500 Einwohner steht mindestens ein Car-Sharing-Fahrzeug zur Verfügung. BUMP 3.3.3 28. Eingesparte private Kraftfahrzeuge Anzahl der eingesparten privaten Kraftfahrzeuge bezogen auf die Gesamtzahl der Car-Sharing-Fahrzeuge Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität Die Anzahl der durch das Car-Sharing-Angebot eingesparten privaten Kraftfahrzeuge (da die früheren Eigentümer sie nicht mehr benötigen) bezogen auf die Gesamtzahl der verfügbaren Fahrzeuge des Car-Sharing-Angebots Verwaltetes Territorium Emissionen Pro Car-Sharing-Fahrzeug wurden mindestens 8 in privatem Eigentum stehende Fahrzeuge ersetzt. BUMP 3.3.3 29. Anteil der Fahrten, für die integrierte Fahrscheine erworben wurden % Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für das öffentliche Verkehrswesen Anzahl der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln unter Kombination mehrerer Verkehrsträger, die mit einem integrierten Fahrschein bezahlt wurden, geteilt durch die Gesamtzahl der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln unter Kombination mehrerer Verkehrsträger Verwaltetes Territorium Emissionen Mit dem integrierten Fahrschein werden mindestens 75 % der durchgeführten Fahrten bezahlt. BUMP 3.3.4 30. Anteil an Elektrofahrzeugen % Alle lokalen Behörden Gesamtzahl der im Einsatz befindlichen Elektrofahrzeuge (nach Typ, d. h. Kraftfahrzeuge, Fahrräder usw.) geteilt durch die Gesamtzahl der Fahrzeuge des betreffenden Typs Verwaltetes Territorium Emissionen — BUMP 3.3.5 31. Anzahl der Ladestationen Anzahl der Ladestationen/ Einwohner Alle lokalen Behörden Gesamtzahl der öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge geteilt durch die Anzahl der Einwohner im berücksichtigten Territorium Verwaltetes Territorium Emissionen — BUMP 3.3.5 32. Reduzierung der Konzentration an Luftschadstoffen % Alle lokalen Behörden Die Konzentration an Luftschadstoffen (PM10, Ammoniak und Stickstoffoxide) wird in bestimmten Bereichen der Stadt (z. B. in der Nähe von Schulen, in Parkanlagen und in Wohngebieten) regelmäßig gemessen. Die Reduzierung der Konzentration an Luftschadstoffen wird als Ausgangskonzentration der einzelnen Luftschadstoffe (vor der Einführung der Maut) abzüglich der Endkonzentration (nach Einführung der Maut) des jeweiligen Luftschadstoffs geteilt durch die Ausgangskonzentration des Luftschadstoffs ermittelt. Verwaltetes Territorium Emissionen Die Konzentration der Luftschadstoffe (Partikel — PM10, Ammoniak und Stickstoffoxide) in den Mautgebieten gegenüber der Situation vor Einführung der Maut wird (durchschnittlich) um 10 % verringert. BUMP 3.3.7 33. Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs im Mautgebiet % Alle lokalen Behörden Anzahl privater Fahrzeuge, die in das Mautgebiet einfahren, geteilt durch die Anzahl der privaten Fahrzeuge, die vor Einführung der Maut in dieses Gebiet einfuhren Mautgebiet Emissionen Das Aufkommen an Fahrzeugen ohne Sondergenehmigung in den Mautgebieten wird gegenüber der Situation vor Einführung der Maut um 20 % verringert. BUMP 3.3.7 34. Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit und der Pünktlichkeit öffentlicher Verkehrsmittel % Alle lokalen Behörden Durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit der öffentlichen Verkehrsmittel nach Einführung einer Maut geteilt durch die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit der öffentlichen Verkehrsmittel vor Einführung der Maut; entsprechend für die Pünktlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel vor und nach Einführung der Maut Mautgebiet Emissionen Die Fahrgeschwindigkeit und die Pünktlichkeit öffentlicher Verkehrsmittel in den Mautgebieten werden gegenüber der Situation vor Einführung der Maut um 5 % verbessert. BUMP 3.3.7 35. Prozentanteil der verfügbaren Parkflächen während der Geschäftszeiten % Alle lokalen Behörden Durchschnittliche Anzahl verfügbarer Parkflächen während der Geschäftszeiten geteilt durch die Gesamtzahl der Parkflächen Verwaltetes Territorium Emissionen Die Straßenparkplätze sind zu 90 % der Geschäftszeiten zu 80 bis 90 % belegt. BUMP 3.3.8 36. Mindestanforderungen an Parkflächen J/N Alle lokalen Behörden Die öffentliche Verwaltung kann bei Neubauten den Umfang freier Parkflächen begrenzen (Straßenparkplätze und Tiefgaragen) und förmliche politische Maßnahmen zur schrittweisen Aufhebung früherer Parkvorschriften für Bestandsgebäude einführen. Verwaltetes Territorium Emissionen Biologische Vielfalt In der Stadt gibt es für Neubauten keine Mindestanforderungen für Parkflächen (weder für Straßenparkplätze noch für Tiefgaragen), aber förmliche Verfahren zur schrittweisen Aufhebung früherer Parkvorschriften für Bestandsgebäude. BUMP 3.3.8 37. CO2-Emissionen von Lieferfahrzeugen kg CO2-Äq./Jahr kg CO2-Äq./Monat Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität Summe der CO2-Emissionen von Lieferfahrzeugen in einem bestimmten Zeitraum (z. B. jährlich oder monatlich) in dem von dem Logistikzentrum versorgten Gebiet Vom Logistikzentrum versorgtes Gebiet Emissionen Verringerung der CO2-Emissionen von Lieferfahrzeugen im versorgten Gebiet um 40 % gegenüber der Situation vor Einrichtung des Logistikzentrums BUMP 3.3.9 38. Anzahl der täglichen Auslieferungsfahrten im versorgten Gebiet Anzahl der Lieferungen/Tag Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität Anzahl der Auslieferungsfahrten pro Tag nach Lieferfahrzeugen im von dem Logistikzentrum versorgten Gebiet Vom Logistikzentrum versorgtes Gebiet Emissionen Verringerung der Auslieferungsfahrten pro Tag im versorgten Gebiet um 75 % gegenüber der Situation vor Einrichtung des Logistikzentrums BUMP 3.3.9 BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAXIS FÜR DIE FLÄCHENNUTZUNG 39. Anteil neu bebauter Flächen % Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Neu bebaute Fläche (m2) unter Berücksichtigung aller versiegelten bebauten Flächen (Gebäude, Straßen und alle Bereiche ohne Vegetation oder Wasser) geteilt durch die bebaute Fläche zu Beginn des berücksichtigten Zeitraums (z. B. 1, 5 oder 10 Jahre) Verwaltetes Territorium Biologische Vielfalt — BUMP 3.4.1 40. Maßnahmen zur Abschwächung der Bildung städtischer Wärmeinseln werden gefördert. J/N Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Maßnahmen zur Abschwächung der Bildung städtischer Wärmeinseln (beispielsweise Grünflächen, begrünte Dächer oder die Verwendung reflektierender Materialien) werden im verwalteten Territorium sowohl in privaten als auch in öffentlichen Gebäuden und Flächen gefördert. Verwaltetes Territorium Emissionen Energieeffizienz Biologische Vielfalt — BUMP 3.4.2 41. Verbindliche Festlegung umweltschonender Entwässerungsmaßnahmen J/N Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Bei Neubauten sowie bei umfangreicheren Sanierungen bebauter Flächen sind Maßnahmen zur umweltschonenden Entwässerung vorgeschrieben. Verwaltetes Territorium Biologische Vielfalt — BUMP 3.4.3 BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN FÜR STÄDTISCHE GRÜNFLÄCHEN 42. Anteil natürlicher und naturnaher Flächen % Dieser Abschnitt ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für das Management städtischer Grünflächen geeignet Fläche (km2) natürlicher und naturnaher städtischer Gebiete bezogen auf das gesamte Stadtgebiet Verwaltetes Territorium Biologische Vielfalt — BUMP 3.5.1 43. Anteil „grün-blauer“ städtischer Flächen % Dieser Abschnitt ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für das Management städtischer Grünflächen geeignet Fläche (km2) „grün-blauer“ städtischer Flächen bezogen auf das gesamte Stadtgebiet Verwaltetes Territorium Biologische Vielfalt — BUMP 3.5.2 44. Anteil begrünter Dächer % Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Anzahl der Gebäude mit begrünten Dächern geteilt durch die Gesamtzahl der Gebäude im Territorium der Gemeinde Verwaltetes Territorium Biologische Vielfalt — BUMP 3.5.3 45. Planung für grüne Brachflächen und Randgebiete J/N Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Die öffentliche Verwaltung hat einen Plan zur Wiederherstellung und zum Umweltmanagement der grünen Brachflächen und Randgebiete in städtischen Gebieten. Verwaltetes Territorium Biologische Vielfalt — BUMP 3.5.4 BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAXIS FÜR LOKALE UMGEBUNGSLUFTQUALITÄT 46. Konzentration an Luftschadstoffen μg/m3 Alle öffentlichen Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Luftqualität Anteil der vorhandenen Luftschadstoffe (PM10, PM2,5 , NO2) (Jahresdurchschnitt) im Stadtgebiet gemäß Probenahmen an bestimmten Standorten (Schulen, Parkanlagen, Wohngebieten usw.) Verwaltetes Territorium Emissionen Bei allen in dieser bewährten Umweltmanagementpraxis beschriebenen Indikatoren werden die in den WHO-Leitlinien zur Luftqualität genannten Grenzwerte eingehalten. 3.6.1 BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAXIS ZUR REDUZIERUNG DER LÄRMBELASTUNG 47. Anteil der Lärmmessungen, bei denen lokale Grenzwerte überschritten wurden % Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Reduzierung von Lärmbelastungen Anzahl der Lärmmessungen, bei denen die lokalen Grenzwerte überschritten wurden, geteilt durch die Gesamtzahl der Lärmmessungen Verwaltetes Territorium — — BUMP 3.7.1 BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN IM BEREICH DER WASSERVERSORGUNG 48. Anteil der Wasserzähler % Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Trinkwasserversorgung Anzahl der Verbraucher mit Einzelzählern (für Einzelverbraucher) geteilt durch die Gesamtzahl der Verbraucher Verwaltetes Territorium Wasser Der Anteil der Wasserzähler in Haushalten und bei Endverbrauchern liegt bei mindestens 99 %. BUMP 3.9.1 49. Anteil intelligenter Wasserzähler % Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Trinkwasserversorgung Anzahl der Verbraucher mit intelligenten Wasserzählern geteilt durch die Gesamtzahl der Verbraucher mit Wasserzählern Verwaltetes Territorium Wasser In Gebieten mit Wasserknappheit (mindestens über einen Teil des Jahres) sind in Haushalten/bei Endverbrauchern intelligente Wasserzähler im Einsatz. Alle Neubauten werden mit Wasserzählern ausgerüstet (in Gebieten mit Wasserknappheit mit intelligenten Zählern). BUMP 3.9.1 50. Infrastruktur-Leckageindex (ILI) für Wasser % Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Trinkwasserversorgung Der Infrastruktur-Leckageindex wird berechnet als reale jährliche Verluste (CARL) bezogen auf die unvermeidbaren jährlichen Verluste (UARL). Verwaltetes Territorium Wasser Der Infrastruktur-Leckageindex liegt unter 1,5 . BUMP 3.9.2 BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN FÜR DIE ABWASSERWIRTSCHAFT 51. Wirkungsgrad der Abtrennung von Wasserschadstoffen % Öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasser

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.