Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/61 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)Text von Bedeutung für den EWR.

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Quellenkennung: 32019D0061. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Reduzierung der Lärmbelastung. 3.7.1.   Überwachung, Kartierung und Verringerung der Lärmbelastung Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Erstellung von Lärmkarten für das Territorium der jeweiligen Gemeinde und in der Durchführung einer wirksamen Aufklärungskampagne zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Wirkungen der Lärmbelastung und über die Ergebnisse der Kartierung. Aufgrund der Ergebnisse der Kartierung müssen die lokalen Behörden Aktionspläne zur Reduzierung der Lärmemissionen und zur Aufrechterhaltung des Emissionspegels in Gebieten entwickeln, in denen noch keine Lärmbelastung besteht. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Reduzierung der Lärmbelastung geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i94) Prozentanteil der Lärmmessungen, bei denen lokale Grenzwerte überschritten wurden, bezogen auf die Gesamtzahl der Messungen (%) (i95) Einwohner, die Lärmemissionen oberhalb lokaler Grenzwerte ausgesetzt sind, bezogen auf die Gesamtbevölkerung (%) (i96) Einwohner, die nachts Lärmbelastungen ausgesetzt sind, die nach den WHO-Grenzwerten eine Gesundheitsgefährdung darstellen, bezogen auf die Gesamtbevölkerung (%) — 3.8.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Abfallwirtschaft Dieser Abschnitt ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abfallwirtschaft geeignet. 3.8.1.   Berücksichtigung des branchenspezifischen EMAS-Referenzdokuments für die Abfallwirtschaft Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Berücksichtigung der im branchenspezifischen EMAS-Referenzdokument für die Abfallwirtschaft (20) beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken und in der Berichtlegung über die in diesem Dokument genannten Indikatoren. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abfallwirtschaft geeignet. 3.9.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Wasserversorgung Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen, die für die Trinkwasserversorgung ihres Territoriums zuständig sind. 3.9.1.   Vollständige Umstellung auf Wasserzähler in Haushalten/bei Endverbrauchern Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht im Einbau von Wasserzählern in allen Wohneinheiten sowie bei allen sonstigen einzelnen Endverbrauchern (Industrieanlagen, Geschäftshäuser, öffentliche Gebäude usw.), damit bei Wasserrechnungen grundsätzlich der tatsächliche Verbrauch zugrunde gelegt werden kann. Insbesondere durch den Einbau intelligenter Wasserzähler kann der Wasserverbrauch zeitnah fernüberwacht werden, um beispielsweise Verbrauchsmuster der einzelnen Kunden zu analysieren oder Schwachstellen in den Wasserverteilungsnetzen zu erkennen. Die Abrechnung nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch und die Möglichkeit einer frühzeitigen Erkennung ungewöhnlicher Verbrauchssituationen (z. B. infolge von Leckagen) können erhebliche Wassereinsparungen ermöglichen. Anwendbarkeit Dieses Verfahren ist auf alle bestehenden Wasserverteilungsnetze anwendbar. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i97) Anteil der Wasserzähler (% der Verbraucher, % des von den Zählern erfassten Wasserverbrauchs) (i98) Prozentanteil intelligenter Zähler bezogen auf die Gesamtzahl der in Betrieb befindlichen Wasserzähler (%) (i99) Reduzierung des Wasserverbrauchs durch Endverbraucher nach Einbau von Wasserzählern und/oder intelligenten Zählern (l/Verbraucher) (b31) Der Anteil der Wasserzähler in Haushalten und bei Endverbrauchern liegt bei mindestens 99 %. (b32) In Gebieten mit Wasserknappheit (21) (mindestens über einen Teil des Jahres) sind in Haushalten/bei Endverbrauchern intelligente Wasserzähler im Einsatz. (b33) Alle Neubauten werden mit Wasserzählern ausgerüstet (in Gebieten mit Wasserknappheit mit intelligenten Zählern). 3.9.2.   Minimierung von Leckagen im Wasserverteilungssystem Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen: — Erstellen einer detaillierten Wasserbilanz des Wasserverteilungssystems und Kontrolle des Wasserdrucks (Vermeidung hoher Druckwerte); — Analyse des Wasserverteilungsnetzes und Aufteilung in geeignete Messgebiete auf Bezirksebene zur Erkennung von Leckagen mithilfe manueller oder automatischer akustischer Leckage-Erkennungssysteme; — umgehende und angemessene Reaktion auf die erkannten Mängel und Leckagen im Netz; — Erstellung einer Datenbank zur Erfassung und zur Georeferenzierung sämtlicher technischer Anlagen sowie des Alterns und der Art der Leitungen, der Hydraulik, früherer Maßnahmen usw. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle neuen und bestehenden Wasserverteilungsnetze anwendbar. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i100) Prozentanteil der Wasserverluste bezogen auf den Zufluss zum System (%) (i101) Infrastruktur-Leckageindex (ILI): berechnet als reale jährliche Verluste (CARL) bezogen auf die unvermeidbaren jährlichen Verluste (UARL) (22) (b34) Der Infrastruktur-Leckageindex liegt unter 1,5 . 3.10.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Abwasserwirtschaft Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft und die Siedlungsentwässerung. 3.10.1.   Energieeffiziente Abwasserbewirtschaftung mit vollständiger Nitrifizierung Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen: — Einrichtung einer installierten Kapazität, mit der mindestens die doppelte Menge des Abwasserdurchflusses bei trockenem Wetter bewältigt werden kann (etwa bei Regen oder bei Tauwetter); — Abwasserbehandlung unter nitrifizierenden Bedingungen (Verhältnis Nährstoffe zu Mikroorganismen von < 0,15 kg BSB5/kg MLSS (23) pro Tag); Denitrifizierung und Phosphorbehandlung; — Abtrennen suspendierter Stoffe durch Sandfiltration (oder durch getauchte Membranen) bei empfindlichen aufnehmenden Wasserkörpern; — Einführung einer sonstigen Tertiärbehandlung zur Reduzierung von Mikroverunreinigungen (siehe Abschnitt 3.10.2); — kontinuierliche Überwachung in Bezug auf organische Verbindungen (gesamter organischer Kohlenstoff), Ammoniak, Nitrat und Phosphor bei Anlagen mit Kapazitäten von mehr als 100 000 EW (24) oder einer täglichen BSB5-Fracht von mehr als 6 000 kg; — Stabilisierung von Primärschlamm und Überschussschlamm in Biogasanlagen (siehe Abschnitt 3.10.3); — Trocknen des anaerob stabilisierten Schlamms und Verbringung zur Verbrennung (siehe Abschnitt 3.10.4); — Einführung energieeffizienter Technologien wie energieeffiziente feinblasige Belüftungssysteme in der biologischen Stufe und durch energieeffiziente Pumpen und Schraubenförderer. Anwendbarkeit Dieses Verfahren ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Abwasserbehandlungsanlagen geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i102) Konzentrationen im abgeleiteten behandelten Abwasser oder Reduzierung für CSB und BSB5, Ammoniak, Gesamtgehalt an Stickstoff und an Phosphor (mg/l, %) (i103) Stromverbrauch der Abwasserbehandlungsanlage pro entfernte Masse BSD5 (kWh/kg BSD5) (i104) Stromverbrauch der Abwasserbehandlungsanlage nach behandeltem Volumen (kWh/m3 behandeltes Abwasser) (i105) Jährlicher Stromverbrauch der Abwasserbehandlungsanlage nach Einwohnerwerten (KWh/EW/Jahr) (b35) Folgende Abtrennungsleistungen wurden erzielt: BSB5 mindestens 98 %, CSB mindestens 90 %, Ammoniak mindestens 90 %, Gesamtgehalt an organischen Stickstoffverbindungen mindestens 80 % und Gesamtgehalt an Phosphor mindestens 90 %. (b36) Die Abwasserbehandlungsanlage hat folgenden Stromverbrauch: — unter 18 kWh/EW/Jahr bei großen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen (mit einer Kapazität von mehr als 10 000 EW) — unter 25 kWh/EW/Jahr bei kleinen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen (mit einer Kapazität von weniger als 10 000 EW) 3.10.2.   Minimierung der Emissionen ins Abwasser unter besonderer Berücksichtigung von Mikroverunreinigungen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Abscheidung von Mikroverunreinigungen in erheblichem Umfang durch eine Tertiärbehandlung, beispielsweise die Adsorption in pulveriger Aktivkohle oder die Oxidation mit chlorfreien Oxidationsmitteln (besonders Ozon). Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft bei neuen und bei bestehenden kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen geeignet; bei bestehenden Anlagen könnten Platzprobleme bestehen; diese können jedoch durch eine entsprechend modifizierte Auslegung der Anlagen überwunden werden. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i106) Reduzierung des Gehalts an Mikroverunreinigungen in der Adsorptions- oder Ozonstufe gemessen am CSB oder am Gehalt an gelösten organischen Kohlenstoffen (DOC) (25) (%) (i107) Prozentanteil des jährlich einer Tertiärbehandlung zur Abtrennung von Mikroverunreinigungen unterzogenen Abwasserstroms (%) (b37) Der Gehalt an Mikroverunreinigungen wird durchschnittlich um mehr als 80 % reduziert. (b38) Aus dem jährlichen Abwasserstrom werden mindestens 90 % der Mikroverunreinigungen abgetrennt. 3.10.3.   Anaerobe Verstoffwechselung von Schlamm und optimale Rückgewinnung von Energie Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Stabilisierung von Primärschlamm und von Überschussschlamm in Biogasanlagen und in der Nutzung des erzeugten Biogases mithilfe effizienter Pumpen und Schraubenförderer zur effizienten Stromerzeugung am betreffenden Standort und zum Trocknen des Schlamms. Anwendbarkeit Die bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle öffentlichen Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft in großen neuen und bestehenden Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Kapazität von mehr als 100 000 EW oder einer täglichen BSB5-Fracht von mehr als 6 000 kg geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i108) Prozentanteil des jährlichen Stromverbrauchs und des jährlichen Heizbedarfs der Abwasserbehandlungsanlage, der durch selbst erzeugten Strom bzw. durch Wärme aus Biogas gedeckt wird (%) (i109) Elektrischer Wirkungsgrad des mit Biogas betriebenen Generators (%) (i110) Spezifische Biogaserzeugung (Nℓ (26)/kg eingesetzter organischer Trockenmasse) (b39) Selbst erzeugte Energie und Wärme aus Biogas decken 100 % des Energiebedarfs kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Kapazität von mehr als 100 000 EW ohne eigene Schlammtrocknung und 50 % bei Anlagen mit eigener Schlammtrocknung. 3.10.4.   Trocknen und Verbrennen von Schlamm Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der wirksamen mechanischen Entwässerung des anaerob stabilisierten Schlamms, z. B. durch Kammerfilterpressen und durch anschließende vollständige Oxidation des Schlamms in einer Monoverbrennungsanlage (wie in den BVT-Merkblättern (27) nach Maßgabe der Richtlinie über Industrieemissionen (28) beschrieben). Der in der Verbrennungsasche enthaltene Phosphor kann zurückgewonnen werden. Anwendbarkeit Das Verfahren ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Abwasserbehandlungsanlagen geeignet. Bei kleinen Anlagen muss der mechanisch entwässerte Schlamm nicht vor Ort verbrannt werden, sondern kann auch zu einer separaten zentralen Monoverbrennungsanlage verbracht werden. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i111) Prozentanteil des in der Abwasserbehandlungsanlage erzeugten Klärschlamms, der in einer Monoverbrennungsanlage verbrannt wird (%) (i112) Prozentanteil des aus der Verbrennungsasche der Abwasserbehandlungsanlage wiedergewonnenen Phosphors (%) — 3.10.5.   Förderung der Verwendung von gereinigtem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Förderung der Verwendung von gereinigtem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen. Das Wasser kann beispielsweise für folgende Zwecke verwendet werden: — Bewässerung, u. a. für nicht landwirtschaftliche Zwecke, beispielsweise in Parkanlagen; — Brauchwasser in städtischen Gebieten (beispielsweise Straßenreinigung, Betrieb von Schneekanonen in angrenzenden Skigebieten, Toilettenspülungen in öffentlichen Gebäuden, öffentliche Brunnen); — Verwendungen in der Industrie (z. B. zur Kühlung); — Auffüllen von Grundwasser. Lokale öffentliche Verwaltungen können dafür sorgen, dass das gereinigte Wasser für bestimmte Anwendungen genutzt werden kann, indem sie Abwasserbehandlungsanlagen bei Bedarf mit geeigneten Systemen zur Tertiärbehandlung und zur Desinfektion ausrüsten. Bei diesem Prozess müssen lokale öffentliche Verwaltungen maßgebliche Interessenträger (z. B. lokale Landwirte oder landwirtschaftliche Genossenschaften) einbeziehen, die an einer Verwendung des gereinigten Wassers interessiert sein könnten. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Abwasserbehandlung geeignet. Besonders wichtig ist die Wiederverwendung von Wasser in Gebieten mit Wasserknappheit sowie dort, wo die Beeinträchtigung von Wasserressourcen verringert werden kann und die zusätzlichen Investitionen und die Betriebskosten tragbar sind. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i113) Menge des gereinigten Abwassers aus Abwasserbehandlungsanlagen in einem bestimmten Zeitraum (m3/Jahr, m3/Stunde) (i114) Prozentanteil des gereinigten Wassers bezogen auf die Gesamtmenge des behandelten Abwassers (%) — 3.10.6.   Rückhaltung und Behandlung des überlaufenden Wassers aus kombinierten Abwassersystemen und des Regenwassers aus getrennten Abwassersystemen Bei kombinierten Abwassersystemen (29) besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis in der Behandlung des überlaufenden Wassers aus den Rückhaltebecken mithilfe von Sieben (4-6 mm) und Absetzbehältern sowie je nach Qualität des aufgenommenen Wassers durch Retentionsbodenfilter oder sonstige Verfahren mit ähnlicher Abtrennungsleistung für suspendierte Stoffe, CSB, Schwermetalle und organische Verunreinigungen. Bei den letztgenannten Abwassersystemen besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis darin, das Regenwasser je nach Verschmutzungsgrad zu behandeln und ausschließlich nicht oder nur gering verunreinigtes Regenwasser direkt abzuleiten. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden in großen städtischen Gebieten mit Zuständigkeit für die Abwasserwirtschaft und die Siedlungsentwässerung geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i115) Bei kombinierten Abwassersystemen das Verhältnis der aus der Abwasserbehandlung in Wasserkörper eingeleiteten Verunreinigungen (Gesamtmenge an Schwebstoffen, CSB und Schwermetallen) zu den Gesamtemissionen (behandeltes Abwasser und überlaufendes Regenwasser) (%) (i116) Bei getrennten Abwassersystemen Prozentanteil der verunreinigten undurchlässigen Flächen, bei denen Regenwasser angemessen behandelt wird (%) — 3.10.7.   Nachhaltiges Siedlungsentwässerungssystem Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Verringerung des Zuflusses von Regenwasser zu kombinierten und getrennten Abwassersystemen durch Verbesserung der Bodenfiltration des Wassers (z. B. durch Reduzierung der Bodenversiegelung). Dadurch kann das Überlaufen von Regenwasser auf Zeiten mit Starkregen beschränkt und Niederschlagswasser in städtischen Gebieten so abgeleitet werden, dass der aufnehmende Wasserkörper nicht erheblich verunreinigt wird. Lokale Behörden können eine nachhaltige Siedlungsentwässerung fördern, indem sie in die lokalen Regelungen der Flächennutzung geeignete Vorschriften auf der Grundlage eines umfassenden Konzepts für das Einzugsgebiet eines Flusses aufnehmen (siehe Abschnitt 3.4.3). Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Die Maßnahmen zur nachhaltigen Siedlungsentwässerung können bei neuen Erschließungsvorhaben ebenso wie im Bestand angewendet werden. Bei bereits bebauten Flächen können bestimmte Einschränkungen bestehen (z. B. fehlender Platz für eine lokale Filtration). Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i76) Prozentanteil künstlicher Oberflächen (d. h. sämtlicher undurchlässig bebauter Flächen: Gebäude, Straßen, Flächen ohne Vegetation oder Bewässerung) im Territorium der jeweiligen Gemeinde (km2 künstliche Oberfläche/km2 Gesamtfläche) (i117) Geschätzter jährlicher Prozentanteil des Regenwassers, das zurückgehalten und lokal im Boden gefiltert wird, bezogen auf die geschätzte Gesamtmenge des Regenwassers im Stadtgebiet (%) — 3.11.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung Dieser Abschnitt richtet sich an alle öffentlichen Verwaltungen. 3.11.1.   Grundsätzliche, systematische Berücksichtigung von Umweltkriterien im öffentlichen Beschaffungswesen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung von Umweltkriterien für die Beschaffung von Produkten (Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen) sowie darin, in Ausschreibungen nicht nur die Wirtschaftlichkeit einer Erstinvestition, sondern auch die Lebenszykluskosten von Waren oder Dienstleistungen zu berücksichtigen. Umweltkriterien können in die Leistungsbeschreibung sowie in die Auswahl- und die Zuschlagskriterien und in Vertragsbedingungen nach Maßgabe einer Ausschreibung aufgenommen werden, wenn von der Möglichkeit erheblicher Umweltauswirkungen ausgegangen wird. Öffentliche Verwaltungen, die Hilfestellung bei der Beschreibung von Umweltkriterien benötigen, haben folgende Möglichkeiten: — Sie können in die Leistungsbeschreibung, die Auswahl- und die Zuschlagskriterien und in die Vertragsbedingungen die umfassenden EU-Kriterien für das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen (30) aufnehmen (soweit für das jeweilige Produkt verfügbar); — wenn keine EU-Empfehlungen für eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung vorliegen, sind bei der öffentlichen Beschaffung die Kriterien des EU-Umweltzeichens (soweit für das jeweilige Produkt vorhanden) zu berücksichtigen (31); — sie können in öffentlichen Ausschreibungen zur Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen eine EMAS-Registrierung der Lieferanten als Vergabekriterium festlegen und bei der Bewertung der Angebote zusätzliche Punkte vergeben, wenn die Einführung eines Umweltmanagementsystems im Hinblick auf den Auftragsgegenstand von Bedeutung ist. In Branchen oder Bereichen, in denen unter den Marktteilnehmern nur wenige Organisationen über eine EMAS-Registrierung verfügen und daher die Anzahl der Angebote dadurch beeinträchtigt werden könnte, kann auf Umweltmanagementsysteme nach einer internationalen Norm (d. h. ISO 14001) verwiesen werden. Öffentliche Verwaltungen können jedoch die höhere Aussagekraft und die größere Zuverlässigkeit von EMAS-Registrierungen dadurch honorieren, dass sie Organisationen mit EMAS-Registrierung besser bewerten als Organisationen mit anderen Umweltmanagementsystemen, die nicht die gleichen Garantien bieten. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i118) Prozentanteil der Ausschreibungen mit Umweltkriterien bezogen auf die Gesamtzahl der Ausschreibungen, aufgeschlüsselt nach Produktkategorien (%) (b40) 100 % der Ausschreibungen berücksichtigen Umweltkriterien, nach denen für Produkte, für die EU-Kriterien für eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung verfügbar sind (z. B. Büropapier, Reinigungsmittel oder Möbel), zumindest die Erfüllung dieser Kriterien verlangt wird. 3.12.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für Umwelterziehung und für die Verbreitung von Informationen Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Umwelterziehung von Bürgern und für die Bereitstellung von Umweltinformationen für Unternehmen. 3.12.1.   Umwelterziehung und Informationen für Bürger und Unternehmen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Durchführung von Maßnahmen zur Umwelterziehung und zur Vermittlung von Informationen für Bürger und Unternehmen, um Folgendes zu bewirken: — Förderung des Umweltbewusstseins der Öffentlichkeit; — Bereitstellung praktischer Informationen über den Beitrag, den Bürger und Unternehmen täglich zum Umweltschutz und zu einer effizienten Nutzung von Ressourcen leisten können; — Entwicklung neuer Verhaltensmuster bei unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen; — Anregung der Bürger, die lokale Umwelt kennen und schätzen zu lernen und wieder in Beziehung zur Natur zu treten; — Förderung des Verständnisses für ökologische Zusammenhänge zwischen städtischen und umgebenden ländlichen und natürlichen Gebieten. Diese Ziele können durch die Organisation von Bildungsseminaren, Konferenzen, Workshops für die breite Öffentlichkeit oder für spezifische Gruppen von Bürgern, Unternehmen oder Fachleuten im Hinblick auf bestimmte Themen (z. B. energieeffiziente Gebäude) erreicht werden. Zudem kann die lokale öffentliche Verwaltung spezifische Informationen über rechtliche (und andere) umweltbezogene Aspekte und über Anreize (z. B. Anreize zur Verbesserung der Energieeffizienz) bereitstellen. Alle Maßnahmen können unter Beteiligung von Bürgern, lokalen Organisationen und Unternehmen und in Zusammenarbeit mit Bürgern, lokalen Organisationen und Unternehmen organisiert werden, die die Umwelterziehung und die Aufklärung von Bürgern unterstützen. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, die an der Aufklärung der Öffentlichkeit über Umweltfragen beteiligt sind. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i119) Prozentanteil der Bürger, die direkt und indirekt durch die Maßnahmen zur Umwelterziehung erreicht werden (i120) Verfügbarkeit kommunaler Dienste oder Behörden zur Bereitstellung umweltbezogener Informationen für Unternehmen (ja/nein) — 4.   EMPFOHLENE BRANCHENSPEZIFISCHE UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN Die folgende Tabelle enthält eine Auswahl wichtiger Umweltleistungsindikatoren für öffentliche Verwaltungen. Diese Indikatoren stellen eine Teilgruppe der in Kapitel 3 genannten Indikatoren dar. Die Tabelle wurde entsprechend dem Aufbau dieses Dokuments strukturiert. Indikator Gebräuchliche Einheit Wichtigste Zielgruppe Kurzbeschreibung Empfohlene Mindestüberwachung Kernindikator gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (Abschnitt C.2) Leistungsrichtwert Maßgebliche bewährte Umweltmanagementpraxis BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN FÜR NACHHALTIGE BÜROS 1. Jährlicher Gesamtenergieverbrauch kWh/m2/Jahr kWh/VZÄ/Jahr Öffentliche Verwaltungen als Eigentümer oder Verwalter von Büros Jährlicher Gesamtenergieverbrauch geteilt durch die gesamte Nettobürofläche oder die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ); dieser Indikator kann wie folgt aufgeschlüsselt werden:

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.