Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/61 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)Text von Bedeutung für den EWR.

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Quellenkennung: 32019D0061. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ber hinaus können Städte beschließen, einem Car-Sharing-Anbieter Beihilfen zu gewähren, damit der Anbieter schneller wachsen und sein Angebot ausweiten kann. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für lokale Behörden in Städten mit mehr als 200 000 Einwohnern relevant. In kleineren Städten können lokale Behörden diese bewährte Umweltmanagementpraxis unter Umständen nur in eingeschränktem Umfang anwenden, da weniger Kunden das Car-Sharing-Angebot in Anspruch nehmen können, die Kosten höher sind, das öffentliche Verkehrsnetz weniger entwickelt ist usw. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i56) Anzahl der Car-Sharing-Nutzer pro 10 000 Einwohner (Anzahl/10 000 Einwohner) (i57) Anzahl der registrierten Nutzer pro Car-Sharing-Fahrzeug (Anzahl der Nutzer/Anzahl der Fahrzeuge) (i58) Bevölkerung bezogen auf die Anzahl der Car-Sharing-Fahrzeuge (Bevölkerung/Anzahl der Fahrzeuge) (i59) Jährliche Kilometerleistung von Car-Sharing-Nutzern (km/Nutzer/Jahr) (i60) Anzahl der in privatem Eigentum stehenden Kraftfahrzeuge, die jeweils durch die Flotte eines Car-Sharing-Anbieters ersetzt werden (Anzahl der ersetzten privaten Kraftfahrzeuge/Anzahl der Car-Sharing-Fahrzeuge) (b19) Pro Car-Sharing-Fahrzeug wurden mindestens 8 in privatem Eigentum stehende Fahrzeuge ersetzt. (b20) Pro 2 500 Einwohner steht mindestens ein Car-Sharing-Fahrzeug zur Verfügung. 3.3.4.   Integrierte Fahrscheine für öffentliche Verkehrsmittel Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung integrierter Fahrscheine mit einem intelligenten Identifizierungs- und Preisermittlungssystem für Fahrten unter kombinierter Nutzung mehrerer Verkehrsträger. Wenn die öffentliche Verwaltung als ÖPNV-Anbieter (d. h. über eine städtische Tochtergesellschaft) fungiert, kann sie das System zur Nutzung integrierter Fahrscheine selbst einführen. Beauftragt die Gemeinde private Unternehmen mit der Erbringung öffentlicher Verkehrsdienste, können in der betreffenden Ausschreibung Lösungen für integrierte Fahrscheine verlangt werden. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für das öffentliche Verkehrswesen geeignet. Unterhalb einer bestimmten kritischen Masse an Nutzern und an jährlichen Transaktionen kann der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Einführung eines intelligenten Systems zur Nutzung integrierter Fahrscheine jedoch eine Herausforderung darstellen. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i61) Prozentanteil der Fahrten, für die integrierte Fahrscheine erworben wurden (%) (i62) Anzahl der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, die ohne ein System für integrierte Fahrscheine ein privates Verkehrsmittel genutzt hätten (normalisiert anhand der Gesamtbevölkerung im jeweils abgedeckten Gebiet) (b21) Mit dem integrierten Fahrschein werden mindestens 75 % der durchgeführten Fahrten bezahlt. 3.3.5.   Verbesserung der Akzeptanz von Elektrofahrzeugen in städtischen Gebieten Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Beschaffung von Elektrofahrzeugen (Kraftfahrzeuge, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektroantrieb) für die Flotte der öffentlichen Verwaltung. Außerdem können Programme zur Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen durch die Bevölkerung eingerichtet und in bestimmtem Umfang Mittel bereitgestellt oder Vereinbarungen mit lokalen Banken über reduzierte Zinssätze getroffen werden. Darüber hinaus kann die öffentliche Verwaltung die Einführung von Elektrofahrzeugen fördern, indem sie verkehrsberuhigte Bereiche oder Sonderfahrstreifen für Elektrofahrzeuge freigibt oder indem sie die Anzahl öffentlicher Ladestationen erhöht, die Steuer für Elektrofahrzeuge senkt, Car-Sharing-Programme mit Elektrofahrzeugen einführt oder unterstützt und die Bevölkerung über die Maßnahmen aufklärt. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für allen lokalen Verwaltungen und insbesondere für Städte (mit ausgeprägtem Kurzstreckenverkehr) und für Gebiete mit Verkehrsstörungen und mit hoher Luftverschmutzung geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i63) Prozentanteil der Elektrofahrzeuge (nach Typ, z. B. Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb oder E-Bikes) bezogen auf die Gesamtzahl der Fahrzeuge (%) (i64) Prozentanteil der in öffentlichem Eigentum stehenden Elektrofahrzeuge (nach Typ, z. B. Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb oder E-Bikes) bezogen auf die Gesamtzahl der in öffentlichem Eigentum stehenden Fahrzeuge (%) (i65) Anzahl der öffentlichen Ladestationen pro Einwohner (Anzahl/Einwohner) — 3.3.6.   Förderung des intermodalen Verkehrs Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Förderung der Entwicklung bequemer, sicherer, schneller und nahtlos verzahnter Übergänge zwischen nachhaltigen Verkehrsträgern. Intermodale Verkehrssysteme verbinden die Infrastruktur und die Dienste des öffentlichen Verkehrs (Busse, Straßenbahnen/Stadtbahnen und Pendlerzüge), Fußverkehr, Radverkehr, Bike-Sharing und Car-Sharing. Die öffentlichen Verwaltungen können den intermodalen Personenverkehr durch Zusammenarbeit mit öffentlichen Verkehrsbetrieben sowie mit Bike- und Car-Sharing-Anbietern fördern. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet, insbesondere aber für Städte mit komplexen Verkehrsnetzen und ausgedehntem Territorium von Bedeutung. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i52) Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen (% Kraftfahrzeuge, Motorräder, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und zu Fuß) (i66) Durchschnittliche Anzahl der Fahrradständer an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel bezogen auf das durchschnittliche tägliche Fahrgastaufkommen (Anzahl der Fahrradständer/Anzahl der Fahrgäste) (i67) Prozentanteil der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, die zu Fuß gehen oder mit dem Rad zu einer Haltestellen kommen, bezogen auf die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel in einem angemessenen Umkreis (800 m zu Fuß bzw. 3 km mit dem Fahrrad) von häufig (zu den Stoßzeiten morgens und abends mindestens halbstündlich) angefahrenen Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel (%) (i68) Die für die Bürger zugängliche Software zur Planung intermodaler Verbindungen berücksichtigt auch Strecken, die zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden (ja/nein). (b22) Der Anteil der genutzten nachhaltigen Verkehrsträger in der Stadt (Fußgänger, Radfahrer, Busse, Straßenbahn, Züge usw.) liegt bei mindestens 60 %. 3.3.7.   Einführung einer City-Maut Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung einer Maut in Stadtgebieten mit ausgeprägten Verkehrsstörungen. Die City-Maut ist ein wirtschaftlicher Abreiz (Gebühr), der von der Nutzung verstopfter Straßen zu den täglichen Stoßzeiten abhalten soll. Damit der Abreiz wirkt, muss die Maut im Rahmen eines verkehrspolitischen Maßnahmenpakets eingeführt werden (siehe bewährte Umweltmanagementpraktiken in Abschnitt 3.3), das eine echte Alternative zur Nutzung von Kraftfahrzeugen darstellt. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen in städtischen Gebieten geeignet, in denen es zu ausgeprägten Verkehrsstörungen und starker Luftverschmutzung kommt. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i52) Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen (% Kraftfahrzeuge, Motorräder, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und zu Fuß) (i69) Prozentuale Verringerung der Luftschadstoffe (Partikel — PM10, Ammoniak und Stickstoffoxide) in den Mautgebieten bezogen auf die Situation vor Einführung der Maut (%) (i70) Prozentuale Verringerung des Aufkommens an Fahrzeugen ohne Sondergenehmigung in die Mautgebiete bezogen auf die Situation vor Einführung der Maut (%) (i71) Prozentuale Erhöhung der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit und der Pünktlichkeit öffentlicher Verkehrsmittel in den Mautgebieten bezogen auf die Situation vor Einführung der Maut (%) (b23) Die Konzentration der Luftschadstoffe (Partikel — PM10, Ammoniak und Stickstoffoxide) in den Mautgebieten gegenüber der Situation vor Einführung der Maut wird (durchschnittlich) um 10 % verringert. (b24) Das Aufkommen an Fahrzeugen ohne Sondergenehmigung in den Mautgebieten wird gegenüber der Situation vor Einführung der Maut um 20 % verringert. (b25) Die Fahrgeschwindigkeit und die Pünktlichkeit öffentlicher Verkehrsmittel in den Mautgebieten werden gegenüber der Situation vor Einführung der Maut um 5 % erhöht. 3.3.8.   Begrenzung der kostenlosen Parkflächen in Städten Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Anzahl der kostenlosen Straßenparkplätze (d. h. gebührenfrei) zu beschränken und für Neubauten die Mindestanforderungen an Parkflächen (für Straßenparkplätze und für Tiefgaragen) aufzuheben. Außerdem können förmliche politische Maßnahmen eingeführt werden, um frühere Parkvorschriften (für Straßenparkplätze und für Tiefgaragen) auch für Bestandsgebäude schrittweise aufzuheben. Die Begrenzung kostenloser Straßenparkplätze ist ein Abreiz für die Halter private Fahrzeuge. Am wirksamsten sind diese Maßnahmen, wenn sie mit Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit und der Zuverlässigkeit echter Alternativangebote zur Nutzung von Kraftfahrzeugen (öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad und Fußverkehr) einhergehen. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet und besonders relevant für Städte mit ausgeprägten Verkehrsstörungen und starker Luftverschmutzung oder mit nicht ausgelasteten öffentlichen Verkehrsmitteln. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i52) Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen (% Kraftfahrzeuge, Motorräder, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und zu Fuß) (i72) Prozentanteil der verfügbaren Parkflächen während der Geschäftszeiten (%) (i73) Bestehen von Mindestanforderungen an Parkflächen (für Straßenparkplätze und für Tiefgaragen) für Neubauten (ja/nein) (b26) Die Straßenparkplätze sind zu 90 % der Geschäftszeiten zu 80 bis 90 % belegt. (b27) In der Stadt gibt es für Neubauten keine Mindestanforderungen für Parkflächen (weder für Straßenparkplätze noch für Tiefgaragen, aber förmliche Verfahren zur schrittweisen Aufhebung früherer Parkvorschriften für Bestandsgebäude. 3.3.9.   Einführung von Logistikzentren Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einbeziehung der maßgeblichen Interessenträger und in der Unterstützung der Einführung eines Logistikzentrums im Territorium der jeweiligen Gemeinde. Das Logistikzentrum kann sich in verhältnismäßiger Nähe zum versorgten geografischen Gebiet befinden, damit Lieferungen innerhalb des Gebiets zusammengefasst werden können. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen mit Zuständigkeit für Mobilitätsfragen geeignet und besonders relevant für Städte mit einem hohen Aufkommen an Warenlieferungen und/oder ausgeprägten Verkehrsstörungen und Luftverschmutzungen. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i74) CO2-Emissionen von Lieferfahrzeugen in einem bestimmten Zeitraum (z. B. jährlich oder monatlich) in dem von dem Logistikzentrum versorgten Gebiet (kg CO2-Äq./Jahr oder kg CO2-Äq./Monat) (i75) Anzahl der Auslieferungsfahrten pro Tag im versorgten Gebiet (Anzahl/Tag) (b28) Verringerung der CO2-Emissionen von Lieferfahrzeugen im versorgten Gebiet um 40 % gegenüber der Situation vor Einrichtung des Logistikzentrums (b29) Verringerung der Auslieferungsfahrten pro Tag im versorgten Gebiet um 75 % gegenüber der Situation vor Einrichtung des Logistikzentrums 3.4.   Bewährte Umweltmanagementpraxis für Flächennutzungen Dieser Abschnitt richtet sich an lokale Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung. 3.4.1.   Begrenzung der Ausdehnung städtischer Gebiete in Grün- und Agrarflächen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Begrenzung und der Steuerung der Ausdehnung städtischer Gebiete durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen (z. B. Raumplanungsvorschriften oder Einschränkung bestimmter Flächennutzungen), wirtschaftliche Intervention (z. B. Handel mit Baugenehmigungen) und durch institutionellen Wandel und geeignetes Management (z. B. Sonderbehörden für die Wiederbelebung von Stadtgebieten). Beispiele für Maßnahmen zur Begrenzung der Ausdehnung städtischer Gebiete sind die Förderung der Bebauung von Brachflächen, die Minimierung von Flächenversiegelungen zwischen Gebäuden, die Renovierung leer stehender Gebäude und die Förderung der vertikalen Erschließung. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i76) Prozentanteil versiegelter Flächen (d. h. sämtlicher undurchlässig bebauter Flächen: Gebäude, Straßen, Flächen ohne Vegetation oder Bewässerung) im Territorium der jeweiligen Gemeinde (km2 versiegelte Fläche/km2 Gesamtfläche) (i77) Prozentanteil der neu bebauten Fläche in einem bestimmten Zeitraum (z. B. 1, 5 oder 10 Jahre) bezogen auf die gesamte bebaute Fläche im Territorium der jeweiligen Gemeinde zu Beginn des Betrachtungszeitraums (%) — 3.4.2.   Verringerung der Bildung städtischer Wärmeinseln Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Abschwächung der Bildung städtischer Wärmeinseln durch die Kombination verschiedener Maßnahmen (Grünflächen, begrünte Dächer, Verwendung reflektierender Materialien, bessere Isolierung warmer Leitungen, Nutzung von Abwärme, um die Freisetzung von Abwärme zu vermeiden usw.). Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden in großen städtischen Gebieten mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Kleinere Gemeinden werden durch die Bildung von Wärmeinseln weniger beeinträchtigt. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i78) Einführung von Maßnahmen zur Abschwächung der Bildung städtischer Wärmeinseln (Grünflächen, begrünte Dächer oder Verwendung reflektierender Materialien usw.) (ja/nein) — 3.4.3.   Verpflichtung zur umweltschonenden Entwässerung versiegelter Flächen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Verpflichtung zur umweltschonenden Entwässerung bei Neubauten (einschließlich weit reichender Sanierungen bebauter Flächen), um Hochwasser sowie die Erosion und die Verschmutzung von Böden und Grundwasser zu vermeiden und zu kontrollieren. Maßnahmen zur umweltschonenden Entwässerung mithilfe nachhaltiger Entwässerungssysteme werden als bewährte Umweltmanagementpraxis betrachtet; diese Systeme beruhen auf den folgenden Prinzipien, die sich in besonderer Weise bewährt haben: — Bestrebungen zur Verbesserung des Ablaufverhaltens, Reduzierung des Oberflächenabflusswassers, Beitrag zur biologischen Vielfalt und Schaffung eines Freizeitwerts; — Bestrebungen, die natürliche Entwässerung (vor der jeweiligen Baumaßnahme) möglichst genau wiederherzustellen; — Einrichtung einer integrierten Managementhierarchie zur Vermeidung problematischer Situationen und zur Kontrolle von Ursachen und Standorten. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Die spezifischen Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung sind standortbezogen. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i79) Bestehen von Anforderungen für umweltschonende Entwässerungsmaßnahmen bei Neubauten und bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen (ja/nein) — 3.5.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für städtische Grünflächen Dieser Abschnitt ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für das Management städtischer Grünflächen geeignet. 3.5.1.   Entwicklung und Umsetzung einer lokalen Strategie und eines lokalen Aktionsplans zur Förderung der biologischen Vielfalt Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung einer lokalen Strategie und eines lokalen Aktionsplans zur Förderung der biologischen Vielfalt, deren Ziele im Dialog mit Sachverständigen, Interessenträgern und der Bevölkerung bestimmt werden können. Im Aktionsplan müssen die durchzuführenden Maßnahmen sowie der Zeitrahmen, verfügbare Finanzmittel, Meilensteine, Partnerschaften für die Umsetzung und Zuständigkeiten geregelt sein. Die Ergebnisse des Aktionsplans können in der Bevölkerung und bei Interessenträgern bekannt gemacht werden, um für die Bedeutung der biologischen Vielfalt zu sensibilisieren. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen mit Zuständigkeit für das Management städtischer Grünflächen geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i80) Prozentanteil und Anzahl der einheimischen Arten (für unterschiedliche Kategorien von Arten wie etwa Vögel und Schmetterlinge) in städtischen Gebieten (%) (i81) Prozentanteil natürlicher und naturnaher städtischer Gebiete bezogen auf das gesamte Stadtgebiet (%) (i82) Grünfläche pro Einwohner (m2/Einwohner) — Unterscheidung zwischen städtischen, halbstädtischen und ländlichen Gebieten — 3.5.2.   Schaffung „blau-grüner“ Netze Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einrichtung „blau-grüner“ Netze (18), die natürliche Wasserkreisläufe nachbilden und zum Freizeitwert einer Stadt beitragen, indem Wasserwirtschaft und grüne Infrastruktur zusammengeführt werden. „Blau-grüne“ Netze können die hydrologischen und ökologischen Werte städtischer Landschaften verbinden und schützen und gleichzeitig belastbare und flexible Maßnahmen zur Hochwasserbekämpfung darstellen. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i83) Prozentanteil „grün-blauer“ städtischer Flächen bezogen auf das gesamte Stadtgebiet (%) — 3.5.3.   Förderung begrünter Dächer Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Entwicklung geeigneter politischer Programme zur Förderung der Anlage begrünter Dächer auf öffentlichen und privaten Neubauten und Bestandsgebäuden. Auch auf begrünten Dächern können Systeme zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen eingerichtet werden (beispielsweise Fotovoltaikanlagen). (Weitere Informationen zur Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen auf öffentlichen Gebäuden und im sozialen Wohnungsbau sind Abschnitt 3.2.10 zu entnehmen). Politische Maßnahmen zur Förderung der Anlage begrünter Dächer können wirtschaftliche Anreize, den Abbau bürokratischer Hindernisse und spezifische fachliche Unterstützung für die Berücksichtigung begrünter Dächer beim Bau oder bei der Sanierung von Gebäuden beinhalten. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i84) Prozentanteil der mit begrünten Dächern bedeckten Flächen bezogen auf die Gesamtfläche des jeweiligen städtischen Gebiets (m2 begrünte Dächer/m2 städtisches Gebiet) (i85) Prozentanteil der Gebäude mit begrünten Dächern in einem bestimmten städtischen Gebiet (%) — 3.5.4.   Ökologische Aufwertung von Brachflächen und Randgebieten Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung eines Plans zur Wiederherstellung von grünen Brachflächen und von Randgebieten im Territorium der jeweiligen Gemeinde, um Verunreinigungen aus Böden und Gewässern zu entfernen, den Lebensraum für Flora und Fauna zu verbessern, städtische Wärmeinseleffekte zu reduzieren und vor Bodenerosion und Hochwasser zu schützen und gleichzeitig der Bevölkerung Grünflächen als Freizeitflächen zur Verfügung zu stellen. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich Raumplanung geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i86) Einführung eines Plans zur Wiederherstellung und zum Umweltmanagement der grünen Brachflächen und Randgebiete in städtischen Gebieten (ja/nein) — 3.6.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung der lokalen Umgebungsluft Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Luftqualität. 3.6.1.   Verbesserung der lokalen Umgebungsluft Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Entwicklung eines Strukturplans zur Verbesserung der Luftqualität mit regelmäßig aktualisierten kurz- und langfristigen Zielen, die im Vorfeld festgelegt werden und über die Zielvorgaben und Grenzwerte der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (19) (Luftqualitätsrichtlinie) hinausgehen. Der Plan muss sämtliche Aspekte berücksichtigen, angefangen beim Verkehr (Nutzung von Pkws, Geschwindigkeitsbegrenzungen, öffentlicher Verkehr usw.) über Industrieanlagen, Energieerzeugung, Art der Heizsysteme in Gebäuden, Energieeffizienz von Gebäuden bis hin zur Raumplanung, und in Zusammenarbeit mit den sektoralen Behörden und den jeweiligen Interessenträgern entwickelt werden. Gegebenenfalls kann zudem die Wirksamkeit des Plans erhöht werden, indem er zusammen mit übergeordneten Behörden und mit benachbarten Gemeinden entwickelt wird. Der Plan zur Verbesserung der Luftqualität kann auch die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Auswirkungen und die Bedeutung der Luftqualität und Maßnahmen wie etwa die Förderung nachhaltiger Verkehrsträger umfassen. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen mit Zuständigkeit für die Luftqualität im jeweiligen Territorium geeignet und sollte auf bestimmte lokale Gegebenheiten ausgerichtet sein. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i87) Durchschnittliche jährliche Feinstaubkonzentration (PM10)(μg/m3) (i88) Jährliche Anzahl der Tage, an denen die tägliche durchschnittliche PM10-Konzentration den Wert von 50 μg/m3 überschreitet (Tage/Jahr) (i89) Durchschnittliche jährliche Feinstaubkonzentration (PM2,5 ) (μg/m3) (i90) Jährliche Anzahl der Tage, an denen die tägliche durchschnittliche PM2,5 -Konzentration den Wert von 25 μg/m3 überschreitet (Tage/Jahr) (i91) Jährliche Anzahl der Tage, an denen die Ozonkonzentration (O3) den Wert von 120 μg/m3 für den maximalen täglichen 8-Stunden-Mittelwert überschreitet (Tage/Jahr) (i92) Durchschnittliche jährliche Stickstoffdioxidkonzentration (NO2)(μg/m3) (i93) Jährliche Anzahl der Tage, an denen die stündliche durchschnittliche NO2-Konzentration den Wert von 200 μg/m3 überschreitet (Tage/Jahr) (b30) Bei allen in dieser bewährten Umweltmanagementpraxis beschriebenen Indikatoren werden die in den WHO-Leitlinien zur Luftqualität genannten Grenzwerte eingehalten. 3.7.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Reduzierung der Lärmbelastung Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für die

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.