Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/61 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)Text von Bedeutung für den EWR.

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Quellenkennung: 32019D0061. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Verwendung nachhaltiger Baumaterialien mit einem geringen Anteil an grauer Primärenergie, durch die Sicherstellung der Eignung für eine künftige Wiederverwendung des Gebäudes und eine leichte Renovierbarkeit (z. B. flexible Grundrisse) und durch die Möglichkeit des Rückbaus zur Wiederverwendung und zum Recycling von Baumaterialien und Bauelementen minimiert werden. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, die die erforderlichen finanziellen Mittel für die Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude aufbringen können. In gemieteten Immobilien ist diese bewährte Umweltmanagementpraxis unter Umständen schwieriger umzusetzen. Die im Einzelfall zu erzielende Energieeffizienz wird auch von den Merkmalen des jeweiligen Gebäudes (z. B. bei Bestandsgebäuden) abhängen. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i1) Jährlicher Gesamtenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche, ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/m2/Jahr) (i33) Jährlicher Gesamtenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche (kWh/m2/Jahr) (b12) Herstellung von Neubauten mit einem Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 60 kWh/m2/Jahr (b13) Bei zu sanierenden Bestandsgebäuden ein Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 100 kWh/m2/Jahr 3.2.6.   Verbesserung der Energieeffizienz im sozialen Wohnungsbau Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Verbesserung der Energieeffizienz im sozialen Wohnungsbau, sowohl bei zu sanierenden Bestandsgebäuden als auch bei Neubauten wie oben für öffentliche Gebäude beschrieben (siehe Abschnitt 3.2.5). Im sozialen Wohnungsbau besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis darin, die lokalen Haushalte in den Prozess der Planung oder des Baus neuer Gebäude einzubeziehen, um die Bedürfnisse der Bewohner zu berücksichtigen und sie über die Vorteile von Niedrigstenergiegebäuden und über das Leben in Niedrigstenergiegebäuden zu informieren. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau geeignet. Die erforderlichen Investitionen können ein erhebliches Hindernis für die Umsetzung dieser Praxis sein. Der mit dieser Praxis verbundene Nutzen (größeres Wohlbefinden, weniger Armut infolge hoher Energiekosten) und die finanziellen Vorteile (Energieeinsparungen, wenn die Energiekosten zentral beglichen werden, bzw. höhere Bereitschaft der Mieter, für ihre Miete aufzukommen, wenn sie für die Energiekosten selbst verantwortlich sind) werden die Investitionen jedoch mehr als aufwiegen. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i1) Jährlicher Gesamtenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche, ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/m2/Jahr) (i33) Jährlicher Primärenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche (kWh/m2/Jahr) (b12) Herstellung von Neubauten mit einem Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 60 kWh/m2/Jahr (b13) Bei zu sanierenden Bestandsgebäuden ein Primärenergieaufwand (einschließlich aller Verwendungen) von insgesamt unter 100 kWh/m2/Jahr 3.2.7.   Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude durch Energieeffizienzverträge Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht im Abschluss von Energieeffizienzverträgen für öffentliche Gebäude. Die öffentliche Verwaltung beauftragt ein Energiedienstleistungsunternehmen mit der Ermittlung von Potenzialen zur Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude sowie mit der Planung und der Durchführung geeigneter Maßnahmen, mit der Übernahme einer Garantie dafür, dass bestimmte Energieeinsparungen tatsächlich erzielt werden, mit der Übernahme der Verantwortung für das Investitionsrisiko und häufig auch mit der Gestaltung der Finanzierung der Vorhaben. Dadurch können öffentliche Verwaltungen die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude verbessern, ohne Investitionen schon im Vorfeld finanzieren zu müssen. Bei Energieeffizienzverträgen sind zwei Formen zu unterscheiden: — Verträge über eine Aufteilung der Einsparungen, bei denen das Energiedienstleistungsunternehmen und die öffentliche Verwaltung sich die Kosteneinsparung über eine bestimmte Anzahl von Jahren zu bestimmten Prozentanteilen aufteilen, — und Verträge über garantierte Einsparungen, bei denen das Energiedienstleistungsunternehmen der öffentlichen Verwaltung bestimmte Energieeinsparungen derart garantiert, dass die öffentliche Verwaltung eine geringere Energierechnung erhält. Wenn die tatsächlichen Einsparungen jedoch die garantierten Einsparungen übertreffen, kann das Energiedienstleistungsunternehmen den Differenzbetrag behalten. Anwendbarkeit Alle öffentlichen Verwaltungen können Energieeffizienzverträge abschließen, um die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern. Besonders relevant ist diese Praxis für öffentliche Verwaltungen und/oder Vorhaben, bei denen die erforderlichen Investitionen ansonsten aus finanziellen Gründen oder aus Gründen der technischen und der administrativen Kapazität problematisch wären. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i34) Prozentanteil des Gesamtenergieverbrauchs der öffentlichen Verwaltung, der Gegenstand von Energieeffizienzverträgen ist (%) — 3.2.8.   Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Bestandsgebäude durch Überwachung, Energiemanagement und Förderung von Verhaltensänderungen Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen: — Schulung maßgeblicher Mitarbeiter mit unmittelbarer Zuständigkeit für das Gebäude- und Energiemanagement in Bezug auf eine Verbesserung der Energieeffizienz; sowohl theoretische als auch praktische Unterweisung und Verwendung geeigneter Schulungsmaterialien; — Beteiligung sämtlicher Mitarbeiter an Maßnahmen, die sich auf den Energieverbrauch auswirken (Beleuchtung ausschalten, richtige Raumtemperatur einstellen usw.); im Mittelpunkt sollten Meinungsführer und besonders angesehene Mitarbeiter stehen (z. B. Mitarbeiter mit vorbildlichen Verhaltensänderungen („Behaviour Change Champions“)); — Planung und Durchführung von Kampagnen für Verhaltensänderungen, um die Energieeffizienz in der öffentlichen Verwaltung zu verbessern; dazu muss zunächst die Zielgruppe einer Kampagne bestimmt werden; danach können spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in dieser Zielgruppe angemessen beworben werden; — Einführung und Präsentation von Energieeffizienzzertifikaten, in denen die Energieeffizienz von Gebäuden bewertet wird; Präsentation an auffälligen Orten im Gebäude und Nutzung der Zertifikate als Instrument in Sensibilisierungskampagnen. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i1) Jährlicher Gesamtenergieverbrauch pro Einheit Grundfläche, ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/m2/Jahr) (i35) Prozentanteil der Mitarbeiter, die auch ein Jahr nach Durchführung der Sensibilisierungskampagne noch beteiligt sind (%) (i36) Dauer der Schulung zu umweltgerechtem Verhalten in Stunden pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) und Jahr (Stunden/VZÄ/Jahr) — 3.2.9.   Einrichtung von Fernwärme- und/oder Fernkühlungsnetzen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einrichtung von Fernwärme- und/oder Fernkühlungsnetzen zur Versorgung von öffentlichen Gebäuden und/oder Haushalten mit Heizwärme und mit Warmwasser bzw. zur Kühlung von öffentlichen Gebäuden und/oder Haushalten. Heizwärme und/oder Kälte werden im Netz übertragen und können durch Kraft-Wärme- oder Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung („Trigeneration“) zentral erzeugt werden. Der Umweltnutzen kann erhöht werden, indem die betreffenden Anlagen mit nachwachsenden Energiequellen oder unter Nutzung von Erdwärme oder von Abwärme aus Industrieanlagen betrieben werden. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet. Besonders relevant ist diese Praxis für neu zu bauende öffentliche Gebäudekomplexe und für umfassende Sanierungen öffentlicher Gebäudekomplexe und für sonstige öffentliche Infrastrukturen (beispielsweise Schwimmbäder). In Regionen mit niedriger Bevölkerungsdichte und in Regionen mit erheblich schwankendem Heizungs- und Kühlungsbedarf bestehen bestimmte Einschränkungen. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i37) CO2-Jahresemissionen des zur Bereitstellung von Wärme oder Kälte eingesetzten Systems vor und nach Einführung der Fernwärme/-kühlung als absolute Angabe pro Grundfläche der beheizten bzw. gekühlten Gebäude (t CO2-Äq., kg CO2-Äq./m2) — 3.2.10.   Einrichtung von Vor-Ort-Systemen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und von Mini-Blockheizkraftwerken (KWK) in öffentlichen Gebäuden und im sozialen Wohnungsbau Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, öffentliche Gebäude und Sozialwohnungen so auszurüsten, dass die benötigte Energie mit CO2-armen Technologien erzeugt werden kann. Zu diesen Technologien zählen etwa Solarthermie zur Wärmeerzeugung, lokale Fotovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung oder — bei hinreichendem Heizbedarf — kleine Blockheizkraftwerke (Mini-KWK) zur kombinierten Erzeugung von Wärme und Strom mit insgesamt höherer Effizienz. Mini-KWK können mit Gas betrieben werden. Zusätzlicher Umweltnutzen kann erzielt werden, wenn vor Ort nachhaltige Biomasse verfügbar ist und die Anlagen mit Biomasse betrieben werden können. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet. Die Möglichkeiten zur Einführung spezifischer Lösungen sind unter Umständen jedoch durch die lokale Verfügbarkeit erneuerbarer Energiequellen und durch die erforderlichen finanziellen Investitionen beschränkt. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i38) Vor Ort erzeugte Energie aus erneuerbaren Energiequellen pro Einheit Grundfläche (kWh/m2/Jahr) (i39) Anteil der vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Energie am Gesamtenergieverbrauch (%) (i40) Anteil der vor Ort mit CO2-armen Technologien erzeugten Energie am Gesamtenergieverbrauch (%) (i41) Anteil des vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Stroms am Gesamtstromverbrauch (%) (i42) Prozentanteil des benötigten Warmwassers, der vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird (%) (b14) Der in einem öffentlichen Gebäude verbrauchte Strom wird zu 100 % vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt. (b15) Das in einem öffentlichen Gebäude und oder im sozialen Wohnungsbau benötigte Warmwasser wird zu 100 % vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt. Bewährte Umweltmanagementpraktiken im Hinblick auf die ordnungs- und planungspolitische Funktion von Gemeinden 3.2.11.   Festlegung strengerer Anforderungen an Energieeffizienzstandards und an erneuerbare Energiequellen bei der Flächenplanung für Neubauten und für umfassend zu sanierende Bestandsgebäude durch lokale Bauvorschriften, Stadtplanung und Baugenehmigungen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, in die lokalen Planungsvorschriften eine Bestimmung aufzunehmen, nach der Neubauten und Sanierungen im betreffenden Territorium nach exemplarischen Energiestandards (höhere Energieeffizienz und Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen) durchzuführen sind. Aufgrund ihrer lokalen Autonomie können die meisten Gemeinden über die nationalen energetischen Standards und über die nationalen Anforderungen für die Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen hinausgehende Vorschriften erlassen und positive Veränderungen auf lokaler Ebene bewirken. Die eingeführten lokalen Planungsvorschriften können regelmäßig an neue Entwicklungen der Bauwirtschaft und der nationalen Zielvorgaben angepasst werden. Außerdem besteht eine bewährte Umweltmanagementpraxis darin, die Energieeffizienz und die Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen bei städtebaulichen Planungen und bei der Erteilung von Baugenehmigungen zu berücksichtigen und Organisationen und Haushalte zur Nutzung nachhaltiger energiepolitischer Lösungen zu verpflichten und/oder anzuhalten. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet, die an der Festlegung lokaler baurechtlicher Vorschriften und/oder an der Erteilung von Baugenehmigungen beteiligt sind. Aufgrund nationaler Rechtsvorschriften bestehen allerdings unter Umständen Einschränkungen hinsichtlich der möglichen Vorschriften. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i43) Einführung von Rechtsvorschriften zur Festlegung strengerer Anforderungen an Energieeffizienzstandards und an erneuerbare Energiequellen (ja/nein) (i44) Nach den lokalen baurechtlichen Vorschriften erforderliche Energieeffizienz (kWh/m2/Jahr) (i45) Systematische Berücksichtigung der Energieeffizienz und Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen bei der Bearbeitung von Baugenehmigungen (ja/nein) — Bewährte Umweltmanagementpraktiken hinsichtlich des Einflusses, den Gemeinden in ihrem Territorium entfalten können 3.2.12.   Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen: — Verdeutlichen einer ambitionierten Herangehensweise, indem nationale oder internationale Ziele für den Energieverbrauch der lokalen Behörde und für den Energieverbrauch in ihrem Territorium übertroffen werden; nachdrückliche Unterstützung auf den höchsten kommunalen Ebenen und Einbeziehung weiterer relevanter Interessenträger; — Führung durch beispielhaftes Verhalten: Die Gemeinden können beispielhafte Maßnahmen durchführen und exemplarische Energieeffizienzstandards erreichen, um dadurch einerseits die Machbarkeit von Lösungen zu demonstrieren und zum anderen den lokalen Markt für Lösungen unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu unterstützen; außerdem können die Gemeinden Modellprojekte durchführen, um ihr Engagement im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung deutlich zu machen; — wirksame Kommunikation mit der Öffentlichkeit: Erkennbar ambitioniertes Verhalten der öffentlichen Verwaltungen soll anderen Interessenträgern als Beispiel dienen; — Unterstützung der Einrichtung von Anreizprogrammen: Einrichtung lokaler Programme zur finanziellen Unterstützung der Haushalte bei der Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung ihrer Umweltauswirkung; — Unterstützung bei der Überwindung institutioneller Barrieren, die der Nutzung nachhaltiger energiepolitischer Lösungen entgegenstehen. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i46) Durchführung von Modell- und Demonstrationsprojekten (ja/nein) (i47) Erreichen eines ambitionierten Energieeffizienzstandards in allen Gebäuden und bei allen Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung (ja/nein) — 3.2.13.   Aufklärung und Beratung zu Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energiequellen für Bürger und Unternehmen und Einrichtung öffentlich-privater Partnerschaften Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen: — Eingehen strategischer Partnerschaften zur Einbeziehung der weiter gefassten Gemeinschaft in die Entwicklung und die Umsetzung von Programmen zur CO2-Reduzierung; — Einrichtung von Informations- und Beratungsdiensten, um Haushalte und Unternehmen bei Energieeinsparungen zu unterstützen; — Entwicklung von öffentlich-privaten Vorhaben mit energiepolitischem Bezug und Beteiligung an derartigen Vorhaben: Öffentliche Verwaltungen können für Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien Partnerschaften mit privaten Organisationen mit einschlägiger Kompetenz eingehen; — Unterstützung von Pilotprojekten mit geringen CO2-Emissionen: Pilotprojekte können helfen, die Markteinführung von Lösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu unterstützen, die von Organisationen und Bürgern in ihrem Territorium angewendet werden können. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, die in Haushalten und Unternehmen für Effizienzverbesserungen und/oder für Lösungen unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen werben. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i48) Die öffentlichen Verwaltungen erbringen Informations- und Beratungsdienste zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen (ja/nein). (i49) Die öffentlichen Verwaltungen unterstützen Pilotprojekte zur CO2-Reduzierung beispielsweise durch öffentlich-private Partnerschaften (ja/nein). — 3.2.14.   Thermografische Untersuchung der bebauten Fläche im Territorium der Gemeinde Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Nutzung der Thermografie zur Erfassung von Daten in unterschiedlichem Umfang und zur visuellen Darstellung von Wärmeabstrahlung, um zu verstehen, wo Lösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorrangig ansetzen sollten, und um Haushalte und lokale Organisationen in Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden einzubinden. Größere Flächen können auch durch Luft-Thermografie untersucht werden. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet. Die thermografische Untersuchung muss unter spezifischen Bedingungen vorgenommen werden. Dies gilt für Klima (Temperatur und Wind), Jahreszeit (Winter) und Tageszeit (früher Morgen). Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i50) Prozentanteil der bebauten Fläche im Territorium einer Gemeinde, der bei der thermografischen Untersuchung berücksichtigt wurde (%) (i51) In der thermografischen Untersuchung ermitteltes Potenzial für Energieeinsparungen (kWh/Jahr, EUR/Jahr) (b16) Für 100 % der bebauten Fläche im Territorium der Gemeinde liegen neue (< 5 Jahre) und hoch auflösende (< 50 cm) Thermografiedaten vor. 3.3.   Bewährte Umweltmanagementpraxis im Bereich Mobilität Dieser Abschnitt richtet sich an öffentliche Verwaltungen, die für Mobilität und/oder öffentlichen Verkehr in ihrem Territorium zuständig sind. 3.3.1.   Einführung eines Plans zur Förderung nachhaltiger städtischer Mobilität Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einführung eines Plans zur Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität, um einen integrierten Ansatz für alle Verkehrsträger bereitzustellen und dem jeweiligen Umfeld Rechnung zu tragen. Der Plan soll zur Verbesserung der Sicherheit, zu einer Reduzierung der Luftverschmutzung und der Lärmbelastung, zu geringeren Emissionen und zu Energieeinsparungen, zur Verbesserung der Effizienz und der Kostenwirksamkeit des Verkehrs und zu einer Steigerung der Attraktivität und der Qualität des städtischen Umfelds und der Stadtplanung beitragen. In den folgenden Abschnitten (3.3.2 bis 3.3.9) werden Maßnahmen beschrieben, die in einen solchen Plan aufgenommen werden können. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für Mobilität und/oder öffentlichen Verkehr geeignet. Lokale Faktoren und das Umfeld können sich darauf auswirken, wie die einzelnen Maßnahmen in einen Plan zur Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität einbezogen und angewendet werden können. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i52) Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen (% Kraftfahrzeuge, Motorräder, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und zu Fuß) (i53) Zugänglichkeit öffentlicher Verkehrsmittel (Anteil der Einwohner im Umkreis von 300 m von der Haltestelle eines öffentlichen städtischen Verkehrsträgers mit einer Frequenz von mindestens 15-20 Minuten) (%) — 3.3.2.   Förderung des Rad- und des Fußverkehrs durch Infrastrukturen für Radfahrer, Bike-Sharing-Programme und Unterstützung von Fußgängern Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen: — Einführung politischer Maßnahmen und Strategien zur Förderung des Radverkehrs und des Fußverkehrs; der Radverkehr und der Fußverkehr müssen in der Politik sowie in Planungsdokumenten und in Strategieplänen von Städten als eigene Verkehrsträger anerkannt und durch jeweils spezifische Maßnahmen unterstützt werden; — Einrichtung einer wirksamen Infrastruktur; Infrastrukturen für Fußgänger und für Radfahrer werden benötigt, damit Radfahren und Zufußgehen als sichere, schnelle und attraktive Möglichkeiten wahrgenommen werden; — Anwendung methodischer Instrumente zur systematischen Erfassung von Daten zum Rad- und zum Fußverkehr; die Verfolgung der Entwicklung des Rad- und des Fußverkehrs und die Bewertung der Wirkung der durchgeführten Maßnahmen können in weitere Entscheidungen zur Förderung eines nachhaltigen Verkehrs einfließen; — Entwicklung wirksamer und gezielter Kommunikationsmittel zur Förderung des Rad- und des Fußverkehrs in der ansässigen Bevölkerung und bei Pendlern. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für öffentliche Verwaltungen mit Zuständigkeit für den Bereich Mobilität geeignet. Einige lokale Faktoren und Gegebenheiten (z. B. die Topografie) können die Anwendbarkeit bestimmter Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung des Rad- und des Fußverkehrs beeinträchtigen. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i52) Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen (% Kraftfahrzeuge, Motorräder, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und zu Fuß) (i54) Länge des Radwegenetzes (Radwege und -spuren), insgesamt (km) und bezogen auf die Gesamtlänge des Straßennetzes für Kraftfahrzeuge (km Radweg/km Straße) (i55) In der Stadt wird eine spezielle Politik betrieben bzw. existieren ein besonderer Plan für Investitionen in die Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer und politisch akzeptierte messbare Ziele zur Förderung des Rad-/Fußverkehrs (ja/nein). (b17) Im Stadtverkehr entfallen mindestens 20 % auf den Radverkehr, ODER der Radverkehr in der Stadt hat in den letzten fünf Jahren um mindestens 50 % zugenommen. (b18) Mindestens 10 % der Investitionen der jeweiligen Stadt in die Schaffung und die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur entfallen auf die Infrastruktur für den Radverkehr. 3.3.3.   Einführung eines Car-Sharing-Konzepts in größerem Umfang Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Unterstützung der Einrichtung eines umfangreichen Car-Sharing-Konzepts im Territorium der jeweiligen Gemeinde. Car-Sharing-Dienste werden im Allgemeinen nicht von den Städten betrieben, in denen sie jeweils angeboten werden; die Gemeinden können jedoch eine günstige Infrastruktur schaffen, eine geeignete Politik betreiben und geeignete Rechtsvorschriften erlassen, um Car-Sharing zu etablieren und mit dem öffentlichen Verkehr zu verzahnen. Außerdem kann die öffentliche Verwaltung Geschäftskunde des lokalen Car-Sharing-Anbieters werden, die Öffentlichkeit sensibilisieren, den Anbieter unterstützen und Standards vorgeben, die Car-Sharing-Anbieter erfüllen müssen, damit sie die zur Unterstützung des Car-Sharing-Verkehrs vorgesehenen Infrastrukturen der Städte (Sonderfahrstreifen, verkehrsberuhigte Zonen usw.) nutzen können. Darü

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.