Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/61 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)Text von Bedeutung für den EWR.

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Quellenkennung: 32019D0061. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Umweltmanagementpraxis besteht in der Einrichtung eines Wassermanagements nach den Grundsätzen des Regelkreises „Plan-Do-Check-Act“ (Planen-Umsetzen-Kontrollieren-Handeln) in im Eigentum öffentlicher Verwaltungen stehender oder von diesen verwalteten Büros durch folgende Maßnahmen: — häufige Erfassung oder kontinuierliche Überwachung von Wasserverbrauchsdaten; die Daten können auf Gebäudeebene, nach relevanten Gebäudeflächen, auf denen Wasser verbraucht wird (Empfang, Büroräume, Kantine/Bar usw.) und nach Endverbrauch (Toiletten, Küchen usw.) erfasst werden; — Analyse der Daten, Festlegen von Zielen, Ermittlung von Richtwerten und Verwendung der Richtwerte zum Vergleich des tatsächlichen Wasserverbrauchs; — Beschreibung einer Strategie und eines Aktionsplans für die Senkung des Wasserverbrauchs (Einbau wassersparender Hähne, Duschköpfe oder Druckminderventile und regelmäßige Wartung der betreffenden Teile, Einrichtung von Regenwassernutzungssystemen usw.). Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein auf Bürogebäude anwendbar, die im Eigentum öffentlicher Verwaltungen stehen oder von diesen verwaltet werden, wenn die Kosten des Einbaus und der Wartung von Systemen zur Überwachung und zur Erfassung von Wasserverbrauchsdaten durch die zu erzielenden Wassereinsparungen aufgewogen werden. Bei gemieteten oder gepachteten Gebäuden bestehen hinsichtlich der Umsetzung dieser bewährten Umweltmanagementpraktiken unter Umständen begrenztere Möglichkeiten. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i5) Gesamter jährlicher Wasserverbrauch pro Vollzeitäquivalent (m3/VZÄ/Jahr), (ggf.) wie folgt aufgeschlüsselt: — Leitungswasserverbrauch (m3/VZÄ/Jahr) — Verbrauch an gesammeltem Regenwasser (m3/VZÄ/Jahr) — Verbrauch an gereinigtem Grauwasser (m3/VZÄ/Jahr) (i6) Gesamter jährlicher Wasserverbrauch pro Flächeneinheit in den Gebäuden (m3/m2/Jahr), (ggf.) wie folgt aufgeschlüsselt: — Leitungswasserverbrauch (m3/m2/Jahr) — Verbrauch an gesammeltem Regenwasser (m3/m2/Jahr) — Verbrauch an gereinigtem Grauwasser (m3/m2/Jahr) (b1) Gesamtwasserverbrauch in Bürogebäuden unter 6,4  m3/VZÄ/Jahr 3.1.3.   Management und Minimierung des Abfallaufkommens Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einrichtung einer modernen Abfallbewirtschaftung in Büros, die im Eigentum öffentlicher Verwaltungen stehen oder von diesen verwaltet werden. Die Abfallbewirtschaftung sollte auf folgenden Elementen beruhen: — Prävention: Einführung papierloser Verfahren und Archive, Gewährleistung der Haltbarkeit von Ausrüstungen und Verbrauchsmaterial (beispielsweise durch umweltorientierte öffentliche Beschaffung, siehe Abschnitt 3.11), Ermöglichen der Wiederverwendung von Büromöbeln und -ausrüstung (z. B. durch Einrichtung eines Online-Inventars der verfügbaren, aber nicht mehr benötigten Ausrüstung, Möbel und Bürobedarfsartikel und durch Anweisung des Personals, vor der Beschaffung neuer Artikel dieses Inventar zu konsultieren; professionelle Durchführung von Reinigungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten, um die Lebensdauer der Artikel zu verlängern); Motivieren des Personals zur Verwendung von Mehrwegtassen anstelle von Plastikbechern, Bereitstellen von Wasserspendern (ohne Plastikbecher) anstelle von Plastikflaschen in Besprechungsräumen und in öffentlichen Bereichen; — Trennung: leichter Zugang zu Abfallbehältern für die häufigsten Abfallarten und Einrichtung von Recyclingstellen für alle sonstigen Abfallarten, um das Aufkommen an Restmüll zu minimieren; Beschaffung von Ausrüstung und Verbrauchsmaterial aus recyclingfähigen Materialien; — Überwachung: regelmäßige getrennte Erfassung der Abfallmengen für alle Abfallarten (z. B. getrennt gesammelte Fraktionen, Restmüll, gefährliche Abfälle). Dies kann durch geeignete Strategien und durch Einbeziehung von Personal aus unterschiedlichen Dienststellen erreicht werden. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet und besonders für Bürotätigkeiten anwendbar. Die konkret durchgeführte Maßnahme (z. B. die verschiedenen Fraktionen, in die der Abfall getrennt wird) sollte den jeweiligen Gegebenheiten angepasst sein (Abfallarten, lokale Verfügbarkeit von Recyclingdiensten für bestimmte Abfallarten, lokale Rechtsvorschriften und Kosten des Abfallmanagements). Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i7) Jährliches Gesamtaufkommen an Büroabfall pro Vollzeitäquivalent (VZÄ), ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kg/VZÄ/Jahr) (i8) Gesamtmenge der wiederverwendeten Möbel, Ausrüstung und Bürobedarfsartikel (kg/VZÄ/Jahr, EUR für eingesparte Beschaffungen/VZÄ/Jahr) (i9) Zum Recycling verbrachter Büroabfall in % des gesamten Abfallaufkommens nach Gewicht (%) (i10) Büro-Restabfall (10) in % des gesamten Abfallaufkommens nach Gewicht (%) (b2) In Bürogebäuden entstandener Abfall wird grundsätzlich nicht zu einer Deponie verbracht. (b3) Das Abfallaufkommen in Bürogebäuden beläuft sich insgesamt auf weniger als 200 kg/VZÄ/Jahr. 3.1.4.   Minimierung des Verbrauchs an Büropapier und an Verbrauchsmaterial Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen: — Einführung und Unterstützung interner Verfahren (papierlose Verfahren wie etwa elektronische Workflows, elektronische Unterschriften und Archive, Verzicht auf das Ausdrucken von Dokumenten für Besprechungen oder auf das Drucken von Newslettern/Berichten, doppelseitiger Druck als Voreinstellung usw.), die den Mitarbeitern und der Öffentlichkeit helfen, auf Büropapier (Kopierpapier/Druckerpapier) und Verbrauchsmaterialien (d. h. Materialien wie Kugelschreiber, Bleistifte, Textmarker, Notizhefte in Büros) möglichst zu verzichten; entsprechende Reduzierung der Nachfrage; — umweltorientierte öffentliche Beschaffung (siehe Abschnitt 3.11), um Ansätze mit geringeren Umweltauswirkungen zu unterstützen (etwa leichteres Büropapier, nachfüllbare Produkte mit längerer Lebensdauer und Alternativen mit geringeren Umweltauswirkungen oder geringer Toxizität). Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i11) Tägliche Anzahl des verbrauchten Büropapiers (in Blatt) (11) pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) (Blatt Papier/VZÄ/Arbeitstag) (i12) Anteil des Büropapiers mit Umweltzertifizierung an der insgesamt beschafften Menge an Büropapier (%) (i13) Jährliche Kosten der pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) beschafften Verbrauchsmaterialien (EUR/VZÄ/Jahr) (b4) Pro Arbeitstag und Vollzeitäquivalent werden weniger als 15 A4-Blätter verbraucht. (b5) Das verwendete Büropapier besteht zu 100 % Altpapier oder trägt ein Umweltzeichen (ISO Typ I) (12) (z. B. das EU-Umweltzeichen). 3.1.5.   Minimierung der Umweltauswirkungen des Pendlerverkehrs und aufgrund von Geschäftsreisen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Minimierung der Umweltauswirkungen des Pendlerverkehrs und aufgrund von Geschäftsreisen durch folgende Maßnahmen: — Einbeziehung des Personals und Veranlassung von Verhaltensänderungen hin zu einem nachhaltigen Pendelverkehr (z. B. durch digitale Kampagnen, wirtschaftliche Anreize/Abreize, Gesellschaftsspiele oder Belohnungen); — Erstellen von Fahrplänen für das gesamte Personal einer Organisation, um nachhaltige Formen des Pendelns und der Durchführung von Geschäftsreisen zu unterstützen (z. B. Vereinbarungen mit lokalen Anbietern öffentlicher Verkehrsdienste über die Anpassung von Strecken an die Bedürfnisse von Pendlern oder durch Festlegen von CO2-Obergrenzen für Geschäftsreisen); — Berücksichtigung strenger Nachhaltigkeitskriterien bei der Beauftragung mit Verkehrsdienstleistungen (Reisen über kürzere Strecken eher mit der Bahn als mit dem Flugzeug, Bevorzugung von Direktflügen oder multimodalen Reisen gegenüber Flügen mit Zwischenstopps usw.); — Reduzieren des Pendelverkehrs mit Pkws, wenn öffentliche Verkehrsmittel verfügbar sind, und Anhalten zur effizienten Nutzung von Pkws (etwa durch Reduzierung von Pkw-Alleinfahrten über die Förderung von Fahrgemeinschaften der Mitarbeiter); — Angebot flexibler Arbeitsmodelle, um den Transportbedarf insgesamt zu verringern (z. B. Einführung von Tele- und Heimarbeit oder durch virtuelle Besprechungsräume). Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, unabhängig von der Art und dem Umfang der jeweiligen Verwaltung. Welche Maßnahmen jedoch im Einzelfall durchzuführen sind, hängt von lokalen Gegebenheiten wie etwa den geografischen Bedingungen und der Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel ab. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i14) Einführung von Instrumenten zur Förderung eines nachhaltigen Pendlerverkehrs (ja/nein) (i15) Prozentanteil der Mitarbeiter, die täglich in Pkw-Alleinfahrten pendeln (%) (i16) Prozentanteil der Pendler, die mindestens dreimal wöchentlich zu Fuß gehen, mit dem Rad fahren oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen (%) (i17) Jährliche Gesamtemission (CO2-Äq.) aufgrund von Geschäftsreisen (t CO2-Äq./Jahr) (i18) Jährliche Gesamtemission (CO2-Äq.) aufgrund von Geschäftsreisen pro Vollzeitäquivalent (t CO2-Äq./VZÄ/Jahr) (i19) Festlegen von CO2-Obergrenzen für alle Geschäftsreisen (ja/nein) (i20) Verfügbarkeit von Videokonferenzeinrichtungen für alle Mitarbeiter und Überwachung und Förderung der Nutzung dieser Einrichtungen (ja/nein) (b6) Instrumente zur Förderung eines nachhaltigen Pendlerverkehrs für Mitarbeiter werden eingeführt und unterstützt. (b7) Einführen von CO2-Obergrenzen für die Summe aller Geschäftsreisen (b8) Videokonferenzeinrichtungen sind für alle Mitarbeiter verfügbar, und die Nutzung dieser Einrichtungen wird überwacht und unterstützt. 3.1.6.   Minimierung der Umweltauswirkungen von Kantinen und Cafeterias Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen: — Interne Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kantinen und Cafeterias und interne Bereitstellung der Lebensmittel und Getränke, Einführung von Nachhaltigkeitsanforderungen (z. B. Verwendung von saisonalen, ökologischen/biologischen Lebensmitteln, Bereitstellen vegetarischer/veganer Lebensmittel und (möglichst) Verzicht auf Kunststoff-Einwegverpackungen; Auswahl von Dienstleistern, die etwa Tassen, Teller oder Besteck nicht als Kunststoff-Einwegartikel verwenden (siehe auch Abschnitt 3.11); — Durchführung von Kampagnen, um das Personal zu einem nachhaltigen Verzehrverhalten zu bewegen; — Unterstützung von Verhaltensänderungen in Kantinen und Cafeterias durch geeignete Architektur (z. B. durch die Präsentation der verschiedenen Angebote derart, dass bestimmte Angebote als selbstverständlich oder als Standardangebote wahrgenommen werden) und durch geeignete Preispolitik (d. h. geringere Preise für nachhaltigere Lebensmittelerzeugnisse); — Einführung von Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmittelabfällen durch Verkleinerung von Rationen, durch unterschiedliche Portionsgrößen, sorgfältige Planung von Gerichten usw. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist unabhängig von der Art und dem Umfang der jeweiligen Verwaltung für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, in denen Kantinen oder Cafeterias betrieben werden. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i21) Prozentanteil der angebotenen Lebensmittel mit geringen Umweltauswirkungen (z. B. saisonale Lebensmittel oder Lebensmittel aus ökologischem/biologischem Anbau) (% der Lebensmittel mit geringen Umweltauswirkungen gemessen an der Menge der insgesamt beschafften Lebensmittel) (i22) Menge der Lebensmittelabfälle pro ausgegebener Mahlzeit (g/Mahlzeit) (i23) Prozentanteil der zur anaeroben Verstoffwechselung verbrachten Lebensmittelabfälle (% Lebensmittelabfalle zur anaeroben Verstoffwechselung bezogen auf das Gesamtaufkommen an Lebensmittelabfällen) — 3.1.7.   Minimierung der Umweltauswirkungen bei der Organisation von Besprechungen und Veranstaltungen Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen: — Einführung eines nachhaltigen Systems zum Management von Veranstaltungen; das Managementsystem kann von der öffentlichen Verwaltung selbst eingerichtet werden, und/oder es sollten möglichst die Auftragnehmer/Lieferanten ausgewählt werden, die ihrerseits ein geeignetes Managementsystem eingerichtet haben; auch Lieferanten und Hotels können eigene Umweltmanagementsysteme (z. B. EMAS) eingeführt haben; — Kommunikation mit allen Interessenträgern (von den Lieferanten bis zu Vertretern und der umfassenderen Gemeinschaft) und Verständigung mit allen aktiven und/oder passiven Teilnehmern einer Veranstaltung über Maßnahmen, mit denen sie die Umweltauswirkungen der Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung verringern können (Nutzen der für die jeweilige Abfallart vorgesehenen Behältnisse, Trinken von Leitungswasser und Verwendung von Mehrweg-Wasserflaschen, Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel usw.); — Auswahl des Ortes einer Veranstaltung oder einer Besprechung unter Berücksichtigung von Umweltkriterien (z. B. gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz, Gebäude mit geringeren Umweltauswirkungen und Standorte mit einem eigenen Umweltmanagementsystem); — Auswahl der für Besprechungen und Veranstaltungen benötigten Waren und Dienstleistungen nach den Kriterien der umweltorientierten öffentlichen Beschaffung (siehe Abschnitt 3.11) und Beschränkung der Ausgabe von Werbeartikeln und Konferenzunterlagen (Broschüren, USB-Sticks, Anstecker usw.); — Inanspruchnahme von Catering-Dienstleistungen sowie von Lebensmitteln und Getränken von internen Catering-Diensten, Einführung von Nachhaltigkeitsanforderungen (z. B. Verwendung von saisonalen, ökologischen/biologischen Lebensmitteln, Bereitstellen vegetarischer/veganer Lebensmittel und (möglichst) Verzicht auf Kunststoff-Einwegverpackungen; Auswahl von Dienstleistern, die etwa Tassen, Teller oder Besteck nicht als Kunststoff-Einwegartikel verwenden und die Wasserspender anstelle von Wasserflaschen bereitstellen (siehe auch Abschnitte 3.1.6 und 3.11). Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist unabhängig von der Art und dem Umfang der jeweiligen Verwaltung für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, die Besprechungen und Veranstaltungen durchführen. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i24) Anteil der Lieferanten mit anerkannten Systemen zum nachhaltigen Veranstaltungsmanagement (z. B. ISO 20121) bzw. mit anerkannten Umweltmanagementsystemen (z. B. EMAS) (%) (i25) Anteil der veranstaltungsbezogenen Ausschreibungen, bei denen im Leistungsverzeichnis auf ein anerkanntes Veranstaltungsmanagementsystem (z. B. ISO 20121) bzw. ein anerkanntes Umweltmanagementsystemen (z. B. EMAS) verwiesen wird. (%) — 3.2.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Nutzung nachhaltiger Energiequellen und zur Bekämpfung des Klimawandels Dieser Abschnitt richtet sich an lokale Behörden sowohl in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsstellen und Dienstleister mit vielfältigen unmittelbar Energie verbrauchenden Tätigkeiten als auch in ihrer Vorbildfunktion für das ihrer Zuständigkeit unterliegende Territorium. Die bewährten Umweltmanagementpraktiken in diesem Abschnitt wurden in vier Gruppen eingeteilt: — politische bewährte Umweltmanagementpraktiken in Verbindung mit politischen Maßnahmen, die eine lokale Behörde treffen kann, um einen nachhaltigen Energieverbrauch sowohl intern als auch im verwalteten Territorium sicherzustellen und zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen; — bewährte Umweltmanagementpraktiken in Bezug auf direkte Tätigkeiten, mit denen lokale Behörden den Energieverbrauch reduzieren und den Wechsel zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen in ihren Gebäuden und Infrastrukturen vollziehen können; — bewährte Umweltmanagementpraktiken im Hinblick auf die ordnungs- und planungspolitische Funktion von Gemeinden; — bewährte Umweltmanagementpraktiken zum Einfluss von Gemeinden im jeweiligen Territorium, zur möglichen Beispielfunktion des öffentlichen Sektors und dazu, wie lokale Behörden Haushalte und Organisationen zum Handeln bewegen können. Bewährte politische Umweltmanagementpraktiken 3.2.1.   Erfassung des Energieverbrauchs und der Emissionen im Territorium einer Gemeinde Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen: — systematische Erfassung von Energieverbrauchs- und Emissionsdaten im Territorium der Gemeinde; die Bestandsaufnahme umfasst den Energieverbrauch und die Emissionen im gesamten Territorium in allen Sektoren (u. a.Industrie, Handel/Dienstleistungen, Landwirtschaft, Bausektor, Wohnwirtschaft und Verkehr); — Veröffentlichung von Berichten über die erfassten Daten und Verwendung der Daten zur Ermittlung von Maßnahmen zur Verringerung von THG-Emissionen im Territorium (siehe Abschnitt 3.2.2). Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i26) Jährliche Gesamtemissionen an CO2 im Territorium der Gemeinde: absolut (t CO2-Äq.) und pro Einwohner (kg CO2-Äq./Einwohner) (i27) Jährlicher Energieverbrauch im Territorium der Gemeinde pro Einwohner, ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/Einwohner) — 3.2.2.   Erstellung und Umsetzung eines kommunalen Energie- und Klimaaktionsplans Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Erstellung eines kommunalen Energie- und Klimaaktionsplans ausgehend von der Bestandsaufnahme zum Energieverbrauch und zu Emissionen (siehe Abschnitt 3.2.1). Der Aktionsplan beschreibt wissenschaftlich fundierte und evidenzbasierte kurz- und langfristige Zielvorgaben, die mithilfe mehrerer festgelegter Maßnahmen erreicht werden können (Reduzierung des Energieverbrauchs privater Gebäude und Unternehmen, Reduzierung des Energieverbrauchs von kommunalen Gebäuden und öffentlichen Diensten, Verbesserung des öffentlichen Verkehrs usw.). Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i28) Ein kommunaler Energie- und Klimaaktionsplan mit Zielvorgaben und Maßnahmen wurde eingerichtet (ja/nein). (i26) Jährliche Gesamtemissionen an CO2 im Territorium der Gemeinde: absolut (t CO2-Äq.) und pro Einwohner (kg CO2-Äq./Einwohner) (i27) Jährlicher Energieverbrauch im Territorium der Gemeinde pro Einwohner, ausgedrückt als Endenergieverbrauch (kWh/Einwohner) (b9) Ausgehend von der Bestandsaufnahme zum Energieverbrauch und zu Emissionen wurde ein kommunaler Energie- und Klimaaktionsplan mit Zielvorgaben und Maßnahmen eingeführt. 3.2.3.   Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zur Anpassung an den Klimawandel im Territorium der Gemeinde Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Anpassung an den Klimawandel für das Territorium der Gemeinde, mit der die geschaffene und die natürliche Umgebung vor den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels (Hochwasser, Hitzewellen, Dürren usw.) geschützt werden kann. Die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel kann auch auf anderen lokalen und regionalen Anpassungsstrategien aufbauen; dabei sollte eine angemessene Verzahnung der Strategien sichergestellt sein. Darüber hinaus muss die Strategie im Einklang mit anderen einschlägigen politischen Maßnahmen und Strategien stehen und diese berücksichtigen (beispielsweise Pläne zum Management von Wasserläufen). Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle lokalen Verwaltungen geeignet. Der Umfang der Anpassungsstrategie sollte sich nach den jeweiligen Gegebenheiten der betreffenden öffentlichen Verwaltung richtigen. Die Maßnahmen im Rahmen der Strategie müssen den erwarteten Auswirkungen des Klimawandels auf das Territorium angemessen sein. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i29) Für das Territorium der Gemeinde wurde eine umfassende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt (ja/nein). (i30) Prozentanteil der Wohnungen, Wohnhäuser und Unternehmen, die durch die Strategie geschützt werden (%) (b10) Für das Territorium der Gemeinde wurde eine umfassende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für direkte Tätigkeiten 3.2.4.   Einführung einer energieeffizienten Straßenbeleuchtung Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen: — Überprüfung der vorhandenen Straßenbeleuchtung; — Verbesserung der Leuchten derart, dass einerseits kein Licht nach oben abstrahlt und dass die Beleuchtung nicht stört, und dass andererseits die bestmögliche Ausleuchtung erzielt wird. — Reduzierung der Beleuchtung nach dem tatsächlichen Bedarf (d. h. keine übermäßige Beleuchtung); — Austausch von Lampen durch Leuchtmittel mit hoher Energieeffizienz (z. B. LEDs); dabei sind die Lebensdauer, der Farbwiedergabeindex (13) und die Farbtemperatur des Lichts (14) zu berücksichtigen; — Einbau einer Dimmerfunktion (d. h. schwächere Beleuchtung zu späten Nachtstunden); — Einführung einer intelligenten Straßenbeleuchtung (z. B. mithilfe von Sensoren, die die Beleuchtung vorübergehend verstärken, wenn Menschen erfasst werden). Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle öffentlichen Verwaltungen geeignet, die direkt oder indirekt (über ein öffentliches oder ein privates Unternehmen) für die Straßenbeleuchtung zuständig sind. Die erforderlichen Investitionen zur Einführung der genannten Maßnahmen können unter Umständen ein Hindernis sein und sich auf die Wahl der Maßnahmen auswirken. In der Regel werden die Investitionen jedoch durch die Energieeinsparungen und durch angemessene Amortisationszeiten aufgewogen. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i31) Jährlicher Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung pro Einwohner (kWh/Einwohner/Jahr) (i32) Jährlicher Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung pro Kilometer beleuchteter Straße (kWh/km/Jahr) (b11) Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung pro Kilometer unter 6 MWh/km/Jahr 3.2.5.   Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude zu maximieren und ihren Energieverbrauch zu minimieren. Dazu können die Energieeffizienz, die Integrität der Gebäudehülle (Wände, Dach und Verglasung) und die Luftdichtheit verbessert, energieeffiziente Ausrüstung installiert und geeignete Energiesysteme eingesetzt werden. Bei öffentlichen Gebäuden können sowohl mit Neubauten als auch mit Bestandsgebäuden bessere Energieeffizienzwerte als die Mindeststandards der nationalen Bauvorschriften (15) erreicht werden; zudem können die Gebäude noch vor Inkrafttreten der entsprechenden EU-Vorschriften (16) als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt oder renoviert werden. Bei der Beschreibung der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude müssen nicht nur die zu erzielende Energieeffizienz, sondern auch die Umweltauswirkungen insgesamt über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude berücksichtigt werden (17). Die Umweltauswirkungen können u. a. durch die

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.