Europäische Union

89/515/EWG: Entscheidung der Kommission vom 2. August 1989 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG- Vertrag (IV/31.553 - Betonstahlmatten) (Nur der deutsche, französische, italienische und niederländische Text sind verbindlich)

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nmatten : 1 050 hfl/Tonne bzw . 18 900 bfrs/Tonne . ( Quelle : Fernschreiben von Herrn Peters an TU mit Datum vom 11 . 1 . 1984 .) ( 96 ) An der Sitzung vom 28 . Februar 1984 in Bunnik nahmen ausser den üblichen Teilnehmern nochmals die Vertreter von BStG teil . Bei der Erörterung der Marktlage stellte man fest, daß die festgesetzten Preise nicht eingehalten wurden, und zwar nicht nur von den Deutschen ( Crampe und Hochwald ), sondern auch von Van Merksteijn und selbst von Thibodraad, wobei die Mehrheit derübrigen Hersteller folgte, um Aufträge zu bekommen . Die Vertreter von BStG erklärten, daß sie versuchten, Crampe und Hochwald dazu zu bringen, die Preise auf dem Benelux-Markt zu respektieren; aber sie hätten wenig Einfluß auf diese beiden Unternehmen, die ihre Handelsgewohnheiten beibehalten hätten . Daraus lässt sich schließen, daß zumindest BStG die abgesprochenen Preise respektiert hat . Während dieser Sitzung wurde auch der Vorschlag gemacht, ein Krisenkartell mit Quotenfestsetzung offensichtlich nach deutschem Vorbild zu bilden . Dieser Vorschlag wurde jedoch von Van Merksteijn kategorisch abgelehnt, der sich zugleich gegen Thibodraad wandte und den Stahlkonzernen vorwarf, ihren Handelstochterunternehmen zu erlauben, einen Preisverfall zu provozieren, indem sie den Wettbewerb zwischen den Herstellern verschärften . Es wurde noch einmal der Wunsch geäussert, daß die vereinbarten Mindestpreise in der Zukunft respektiert werden . Im übrigen wurde eine sofortige Preiserhöhung um 10 hfl/Tonne für zwei Typen von Betonstahlmatten ( Standard - und Listenmatten ) beschlossen, d . h .: Standardmatten : 960 hfl/Tonne bzw . 17 300 bfrs/Tonne, Listenmatten : 1 060 hfl/Tonne bzw . 19 100 bfrs/Tonne . Eine weitere Preiserhöhung um 40 hfl bzw . 700 bfrs/Tonne wurde mit Wirkung vom 15 . März 1984 beschlossen . Eine neue Sitzung wurde für den 29 . März 1984 vorgesehen . ( Quelle : Fernschreiben von Herrn Peters an TU mit Datum vom 4 . 3 . 1984 .) ( 97 ) In der Zwischenzeit hatte am 22 . März 1984 eine Sondersitzung für den belgischen Markt stattgefunden . Das Zustandekommen und der Gegenstand dieser Sitzung ergeben sich aus einem Fernschreiben vom 26 . März 1984 von Boël/Trébos ( Herrn De Hornois ) an Tréfilunion ( Herrn Marie ) mit folgendem Inhalt : "In der Folge der Sitzung vom 22 . März 1984 betreffend den belgischen Markt sind die Preise für Betonstahlmatten für März/April von 17 400 bfrs auf 18 500 bfrs erhöht worden . Eine Preissteigerung von 500 bfrs/Tonne ist für Mai vorgesehen . Wir bitten, diese Anweisungen an Herrn Peters ( den Agenten von Tréfilunion auf dem Benelux-Markt ) zu geben, denn wir haben festgestellt, daß Sie auf dem belgischen Markt aktiv sind und sich für diesen Markt trotz der Erklärungen von Herrn Peters während der letzten Sitzung in Breda interessieren ." Tréfilunion antwortete mit Fernschreiben vom 3 . April 1984, in dem Herr Marie die Preiserhöhung begrüsste, genaue Angaben über die Exporte von Tréfilunion nach Belgien sowie über Preisangebote auf Anfragen für die ersten 20 Tage des Monats März 1984 für bestimmte Tonnagen machte und erklärte, daß die Preisangebote innerhalb des während der Sitzung vom 28 . Februar 1984 in Bunnik vereinbarten Rahmens lägen . Im übrigen habe Tréfilunion alles unternommen, um die getroffenen Beschlüsse über die Preise auf dem belgischen Markt nicht zu gefährden . ( 98 ) Im selben Fernschreiben wird weiter gesagt, daß Tréfilunion auch weiterhin auf dem belgischen Markt verkaufen möchte . Tréfilunion verwies Boël dabei auf ihre Verkaufsziffern vergangener Jahre . Es werden Verhandlungen über die Bedingungen einer Verkaufstätigkeit von Tréfilunion in Belgien angeregt. Diese Bedingungen könnten den Bedingungen ähnlich sein, die von Boël in Frankreich im Rahmen eines beschränkten Volumens praktiziert wurden, wie am 6 . Juli 1983 mit Herrn Jacques Boël in Paris besprochen wurde . ( 99 ) An der Sitzung vom 29 . März 1984 in Breda nahmen die üblichen Hersteller und BStG teil . Abwesend war Van Merksteijn . Bei der Erörterung der Marktlage stellte man einen Nachfragerückgang fest . Man stellte auch fest, daß die während der vorherigen Sitzung festgesetzten Preise nicht eingehalten worden seien . Die Schuld daran wurde den Deutschen, Van Merksteijn und Thibodraad zugewiesen . Wie in der vorherigen Sitzung vereinbart, wurden folgende neue Basispreise beschlossen : Standardmatten ( Lagermatten ): Niederlande 1 000 hfl /Tonne, Belgien 18 500 bfrs/Tonne, Listenmatten : Niederlande 1 120 hfl/Tonne, Belgien 20 400 bfrs/Tonne . Man drückte noch einmal den Wunsch aus, daß "diese vereinbarten Preise in der Zukunft respektiert werden ". ( Quelle : Fernschreiben von Herrn Peters an TU mit Datum vom 4 . 4 . 1984 .) ( 100 ) Die nächste Sitzung war zunächst für den 4 . Mai 1984 vorgesehen, wurde aber dann auf den 11 . Mai 1984 verschoben, weil manche Beteiligte nicht am 4 . Mai dabeisein konnten . Mit Fernschreiben vom 3 . Mai 1984 u. a . unterrichtete Thibodraad Tréfilunion von dieser Terminänderung und lud zu der Sitzung am 11 . Mai 1984 ein . Über die während dieser Sitzung besprochenen Themen gibt ein Fernschreiben vom 15 . Mai 1984 von Herrn Peters an Tréfilunion Auskunft . Herr Peters selbst konnte an der Sitzung nicht teilnehmen, wurde aber über deren Ergebnisse von den Herren Van den Bossche ( Tréfilarbed ) und De Rijbel ( Frère-Bourgeois ) unterrichtet . Es wurde eine Preissenkung von 20 hfl/Tonne beschlossen, damit man den realen Marktpreisen näherkomme . Die für die Monate Mai-Juni-Juli 1984 geltenden Preise waren folgende : Standardmatten : Niederlande 980 hfl/Tonne, Belgien 17 850 bfrs/Tonne, Listenmatten : Niederlande 1 100 hfl/Tonne, Belgien 20 000 bfrs/Tonne . Die nächste Sitzung wurde für den 24 . August 1984 vereinbart . ( 101 ) In der Zwischenzeit hatte aber Thibodraad zu einer dringenden Sitzung für den 26 . Juni 1984 eingeladen . Grund dafür war der festgestellte Preisverfall in Belgien und in den Niederlanden . Tréfilunion antwortete mit Fernschreiben vom 21 . Juni 1984 . Darin wird zunächst betont, daß Tréfilunion "alles gemacht" habe, um bei der Erreichung des Ziels der Preissteigerung zu helfen, d . h . "Anwendung der empfohlenen Preise, Rücknahme von Angeboten in dem Masse, in dem ihre Preise vermutlich erhöht wurden; tatsächliche Verkäufe : 7 Tonnen seit Jahresbeginn, mehr nichts ." Allerdings könne TU nicht dauerhaft vom belgischen Markt fernbleiben, "da unsere früheren Referenzen ( d . h . Verkäufe vorausgegangener Jahre ) bekannt sind ". Für eine Teilnahme an dieser Sitzung macht Tréfilunion zur Bedingung, daß sie zur Festsetzung von Marktanteilen führt, bei der Tréfilunion auf dieselbe Weise und unter denselben Bedingungen gehört werden wird wie die belgischen Hersteller für den französischen Markt . ( 102 ) In der Sitzung vom 24 . August 1984 beschloß man angesichts der niedrigen Marktpreise ( für die die Deutschen, aber auch Van Merksteijn und Trébos verantwortlich gemacht wurden ) eine Preissenkung von 40 hfl/Tonne, um sich den Marktrealitäten anzupassen . Die neuen Preise lauteten : Standardmatten : Niederlande 940 hfl/Tonne, Belgien 17 100 bfrs/Tonne, Listenmatten : Niederlande 1 060 hfl/Tonne, Belgien 19 300 bfrs/Tonne . ( Quelle : Fernschreiben von Herrn Peters an TU mit Datum vom 31 . 8 . 1984 .) ( 103 ) In der Sitzung vom 28 . September 1984 in Bunnik wurde angesichts der schwachen Nachfrage, die vor allem auf die Unterbietung seitens der Deutschen zurückzuführen sei, eine neue Preissenkung von 20 hfl/Tonne beschlossen . Die neuen Preise lauteten: Standardmatten : 920 hfl/Tonne bzw . 16 560 bfrs/Tonne, Listenmatten : 1 040 hfl/Tonne bzw . 18 720 bfrs/Tonne . ( Quelle : Fernschreiben von Herrn Peters an TU mit Datum vom 1 . 10 . 1984 .) ( 104 ) In der Sitzung vom 22 . Oktober 1984 in Bunnik beschloß man, trotz der anhaltenden schwachen Nachfrage und der deutschen Unterbietungen die während der vorherigen Sitzung vom 28 . September 1984 festgesetzten Preise beizubehalten . ( Quelle : Fernschreiben von Herrn Peters an TU mit Datum vom 30 . 10 . 1984 .) ( 105 ) Die nächsten beiden Sitzungen fanden in Bunnik am 6 . November 1984 und am 19 . Dezember 1984 statt . Das ergibt sich aus einer Erklärung von ZND gegenüber den Kommissionsbediensteten am 6 . Dezember 1985 . ( 106 ) In der Sitzung vom 22 . Januar 1985 beschloß man folgende Preise für das erste Quartal : Standardmatten : Niederlande 920 hfl/Tonne, Belgien 16 400 bfrs/Tonne, Listenmatten : Niederlande 1 030 hfl/Tonne, Belgien 18 400 bfrs/Tonne . An dieser Sitzung nahm Van Merksteijn erneut teil; er erklärte sich mit der Festsetzung dieser Preise einverstanden . ( Quelle : Fernschreiben von Herrn Peters an TU mit Datum vom 24. 1 . 1985 .) ( 107 ) In der Sitzung vom 5 . März 1985 warf man Van Merksteijn vor, daß er in Belgien um 1 500 bfrs/Tonne billiger verkaufe . Trotz der anhaltenden Unterbietungen wurde eine Preiserhöhung für das zweite Quartal 1985 beschlossen . Folgende Preise wurden festgesetzt : Standardmatten : Niederlande 980 hfl/Tonne, Belgien 17 450 bfrs/Tonne, Listenmatten : Niederlande 1 090 hfl/Tonne, Belgien 19 400 bfrs/Tonne . ( Quelle : Fernschreiben von Herrn Peters an TU mit Datum vom 15 . 3 . 1985 .) ( 108 ) Zwei weitere Sitzungen fanden am 28 . März 1985 und am 24 . April 1985 statt . Dies ergibt sich aus Angaben einiger der Beteiligten ( z . B . Van Merksteijn ) gegenüber den Kommissionsbediensteten und aus internen Unterlagen ( Vermerk vom 24 . 4 . 1985 von Herrn Debelle ( Frère-Bourgeois ) an Herrn Wylenmann; siehe auch Punkt 153 ). ( 109 ) Aus einem Fernschreiben von ZND an Thibodraad vom 1 . Juli 1985 ergibt sich, daß während dieser Sitzungen Preisabsprachen für das 3 . Quartal 1985 getroffen wurden . Unter Verweis auf ein Fernschreiben eines Kunden ( Heusden-Zolder ) an Thibodraad mit Datum vom 28 . Juni 1985, das versehentlich bei ZND einlief und in dem der Kunde eine Bestellung von Matten zum Preis von 20,5 bfrs/kg bestätigte, wies ZND Thibodraad darauf hin, daß dieser Preis, der einem Preis von 1 140 hfl/Tonne entspricht, "nicht ganz in den Rahmen unserer Absprachen in Breda passt . . .". Daraus lässt sich folgendes schließen : - für das dritte Quartal fand in Breda eine Sitzung statt ( die Sitzung vom 5 . 3 . 1985 für das 2 . Quartal fand in Bunnik statt ), - die beschlossenen Preise lagen über dem Niveau des zweiten Quartals 1985, sonst hätte der Preis von 1 140 hfl/Tonne innerhalb des Preisrahmens für das 2 . Quartal 1985 ( 1 090 hfl/Tonne ) gelegen, - Thibodraad wurde von ZND gemahnt, die vereinbarten Preise einzuhalten . ( 110 ) Bei der Sitzung vom 18 . Oktober 1985 in Breda wurde ( nach Angaben des Vertreters von Trébos, Herrn de Hornois, der diese Sitzung gegenüber Bediensteten der Kommission bestätigt hat ) über Preise gesprochen . Obwohl Herr de Hornois das "Ergebnis" dieser Sitzung nicht als eine Preisabsprache qualifizieren wollte, lässt sich aus der Formulierung, daß man festgestellt hat, daß ein Preis von 19 000 bfrs auf dem belgischen Markt "akzeptabel" wäre, darauf schließen, daß auch bei dieser Sitzung Preisabsprachen getroffen wurden . ( 111 ) Die letzte der Kommission bekannte Sitzung fand am 24 . Oktober 1985 in Breda statt . Dies haben einige der Beteiligten ( Van Merksteijn, BStG ) während der Nachprüfungen zugegeben . Darüber hinaus ist die Kommission im Besitz eines Fernschreibens von Thibodraad an BStG mit Datum vom 15 . Oktober 1985, worin Herrn M . Müller erläutert wird, wie man den Ort der Sitzung erreicht . ( 112 ) Die Unterlagen über die Sitzungen, die sich im Besitz der Kommission befinden, zeigen, daß im Benelux-Markt seit spätestens Ende August 1982 und mindestens bis zum Beginn der Nachprüfungen durch die Kommission ( November 1985 ) ein Preiskartell bestand . Die Bildung eines Quotenkartells ist, zumindest im Rahmen dieser Sitzungen, nicht gelungen ( siehe die Punkte 84, 85, 96, 98 und 101 ). Dahin gehende Versuche sind anscheinend nicht über die Angabe von Absatz - bzw . Exportdaten an die Konkurrenten hinausgegangen ( siehe Punkt 85 ). Die meisten Unternehmen, die an den Sitzungen von Breda und Bunnik teilgenommen haben, haben in ihren Antwortschreiben und in ihren Ausführungen während der Anhörung vom 24 . November 1987 ihre Teilnahme an den Sitzungen zwar nicht bestritten, zugleich aber behauptet, daß der Zweck dieser Sitzungen nicht die Festsetzung von Preisen gewesen sei, sondern lediglich der Austausch von Informationen über Preise . Darüber hinaus hätten diese Sitzungen einen Versuch dargestellt, "etwas Ordnung in den Markt zu bringen" bzw . "sich eine bessere Kenntnis des Marktes zu verschaffen, um die Verantwortung zu übernehmen und die Handelspolitik zu korrigieren ". Jedenfalls hätten diese Preise keine echte Auswirkung auf den Markt gehabt. Zur Rechtfertigung dieser Sitzungen ist auch die Gründung des Strukturkrisenkartells in Deutschland ( siehe Punkt 126 ) als Argument vorgebracht worden . Im übrigen haben manche Nicht-Benelux-Unternehmen ( Tréfilunion, Baustahlgewebe ) auf ihren geringen Marktanteil auf dem Benelux-Markt hingewiesen . Zu diesen Behauptungen siehe II . Teil ( Rechtliche Beurteilung ) unter Punkt 168 ff . 3 . Kontakte und Absprachen von Benelux-Herstellern untereinander ( 113 ) Spätestens seit dem Jahr 1980 gab es unregelmässige Kontakte zwischen verschiedenen Benelux-Herstellern untereinander . Die bei diesen Kontakten getroffenen Absprachen hatten ursprünglich einen bilateralen Charakter . Diese Kontakte wurden allmählich intensiviert und führten dann zu regelmässigen Sitzungen fast aller auf dem Benelux-Markt tätigen Betonstahlmatten-Hersteller . Auch nach der Ingangsetzung dieser regelmässigen Sitzungen gab es weiterhin gelegentlich bilaterale Kontakte, um eventuelle noch bestehende Probleme zwischen den einzelnen Herstellern zu lösen und die Marktregulierung weiter zu vervollkommnen . Diese Absprachen betrafen Preise und/oder gegenseitigen Verzicht auf die Herstellung von bestimmten Betonstahlmattentypen zugunsten von Wettbewerbern . a ) Trilaterale Kontakte und Absprachen zwischen Tréfilarbed-Van Merk - steijn-Thibodraad ( 114 ) Diese Kontakte gab es seit spätestens 1980 . Wichtige Einzelheiten dieser Kontakte sind aus einem internen "Reisebericht" von Tréfilarbed vom 7 . Mai 1980 über einen Besuch bei Van Merksteijn am 28 . April 1980 zu entnehmen . Diesem Besuch wurde von Tréfilarbed grosse Bedeutung beigemessen . Zwar produzierte Van Merksteijn fast ausschließlich Lagermatten im Gegensatz zu Tréfilarbed Rörmond ( NL ), die fast ausschließlich Listenmatten produzierte . Trotzdem hatte nach Einschätzung von Tréfilarbed das von Van Merksteijn praktizierte Preisniveau für Lagermatten einen gewissen Einfluß auf das Preisniveau für Listenmatten . Daß diese Einschätzung von TA richtig war, zeigt sich an den Vorwürfen, die während der Sitzungen in Breda und Bunnik ( z . B . Sitzungen vom 11 . 3 . 1983, 5 . 12 . 1983 und 28 . 2 . 1984 - siehe die Punkte 87, 90 und 96 ) zwischen Lagermatten-Herstellern ( z . B. Van Merksteijn ) und Listenmatten-Herstellern ( z . B . Thibodraad, TA ) wegen Preisunterbietungen gegenseitig gemacht wurden . Auch in einer inter - nen Notiz von TA vom 8 . Dezember 1983 über das Gespräch mit Vertretern des Tochterunternehmens in Rörmond ( NL ) am 23 . November 1983 werden Preiseinbrüche seitens Van Merksteijn beklagt . ( 115 ) Dieser Besuch vom 28 . April 1980 war sicherlich nicht der erste Kontakt zwischen den beiden Unternehmen, denn in dem Bericht über diesen Besuch steht folgender Satz : "Zur Wiederaufnahme von regelmässigen Gesprächen ist man ( Van Merksteijn ) bereit, wenn man von Thibo/Staalmat und Tréfilarbed als gleichberechtigter Partner akzeptiert wird ". Daraus lässt sich entnehmen, daß es früher regelmässige Gespräche zwischen den drei Unternehmen gegeben hatte . ( 116 ) Jedenfalls führten diese Kontakte zu einem "Gentlemen's Agreement" zwischen Tréfilarbed und Thibodraad einerseits und Van Merksteijn andererseits, wonach Van Merksteijn keine Listenmatten und Tréfilarbed ( in Gent und Rörmond ) sowie Thibodraad keine Lagermatten produzieren sollten . Das ergibt sich aus einer internen "Kurznotiz" von TA vom 18 . Dezember 1981 "über den Besuch bei Merksteijn, ZND, Thibo am 1 . Dezember 1981", in der u . a . steht : "Unser Gentlemen's Agreement : Merksteijn produziert keine Listenmatten, Tréfilarbed keine Lagermatten ( in Gent und Rörmond ), wurde bestätigt ." Aus derselben "Kurznotiz", die ebenfalls über den Besuch bei Thibodraad berichtet, und insbesondere aus dem Satz : "Es wurde Thibo noch einmal empfohlen, unser Gentlemen's Agreement mit Firma Merksteijn auch ihrerseits streng einzuhalten" ergibt sich die Beteiligung von Thibodraad an diesem Gentlemen's Agreement . Diese Absprache (" Gentlemen's Agreement ") bestand bereits vor dem 1 . Dezember 1981, spätestens aber seit diesem Zeitpunkt, und dauerte mindestens bis zum Beginn der Nachprüfungen durch die Kommission ( 6.-7 . November 1985 ). b ) Bilaterale Kontakte und Absprachen zwischen Tréfilarbed und Thibo - draad ( 117 ) Ein interner Bericht von Thibodraad vom 3 . März 1980 enthält Einzelheiten über eine Besprechung mit ARBED am 27 . Februar 1980 . Ziel des Gesprächs war zu überlegen, "inwiefern die Zusammenarbeit zwischen ARBED und Thibodraad fortgesetzt werden kann, nachdem Thibodraad mit Staalmat fusioniert hat und Van Merksteijn weggefallen ist . . .". Schon dieser Satz deutet auf eine bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen Tréfilarbed und Thibodraad . Die während dieser Besprechung behandelten Themen umfassten u . a . einen Austausch von Informationen über abgesetzte Tonnagen zwecks Beibehaltung der eigenen Marktgrösse, einen intensiven Meinungsaustausch in Sachen Anfragen von und Angebote an Kunden sowie die Anwendung einheitlicher Preise und eines einheitlichen Systems für die Preisgestaltung für die verschiedenen Erzeugnistypen . ( 118 ) Ein weiterer Kontakt zwischen Tréfilarbed und Thibodraad fand am 1 . Dezember 1981 während eines Besuchs von Vertretern von Tréfilarbed bei Thibodraad statt; zuvor am selben Tag hatten die Tréfilarbedvertreter auch Van Merksteijn und ZND besucht . ( Quelle : Kurznotiz von Tréfilarbed vom 18 . Dezember 1981; siehe Punkt 116 und auch Punkt 125 .) Während dieses Besuches wurde zwischen Tréfilarbed und Thibodraad für das erste Quartal 1982 für Listenmatten eine Preiserhöhung bei Kontraktkunden um 110 hfl/Tonne vereinbart . Diese Vereinbarung ist von besonderer Bedeutung, wenn man berücksichtigt, daß Tréfilarbed und Thibodraad damals die einzigen Hersteller von Listenmatten in den Niederlanden waren . Der dritte grosse niederländische Betonstahlmatten-Hersteller, Van Merksteijn, produzierte aufgrund eines Gentlemen's Agreement mit TA und Thibodraad ( siehe die Punkte 114 bis 116 ) fast ausschließlich Lagermatten . Wie sich aus der oben erwähnten Kurznotiz ergibt, hatte TA "Thibodraad" sogar mit Nachdruck "empfohlen, unser Gentlemen's Agreement mit Firma Merksteijn auch ihrerseits streng einzuhalten". Daraus lässt sich entnehmen, daß zwischen Thibodraad und Van Merksteijn ebenfalls ein ähnliches Gentlemen's Agreement seit spätestens 1 . Dezember 1981 bestanden hat, das mindestens bis zum Beginn der Nachprüfungen durch die Kommission ( 6.-7 . November 1985 ) dauerte ( siehe Punkt 116 ). Während dieses Treffens vom 1 . Dezember 1981 wurde ebenfalls zwischen TA und Thibodraad vereinbart, auch die anderen Gespräche unverändert weiterzuführen. ( 119 ) Diese beiden Unternehmen setzten tatsächlich in den darauffolgenden Jahren diese Kontakte und Absprachen fort . So wird in einem internen Bericht von Thibodraad vom 11 . Februar 1982 über ein Gespräch mit ARBED am 10 . Februar 1982 das Preisverhalten von ARBED beklagt . "Verschiedene Unterbietungen im Januar ( stehen ) in absolutem Widerspruch zu den Absprachen ." ( 120 ) Eine der "Schlußfolgerungen" dieses Gesprächs vom 10 . Februar 1982 war, daß die "Formulierung von Preispolitik bzw . von punktüllen Aktionen in Erwartung dessen, was in den nächsten Tagen/Wochen geschieht, notwendig erscheint, insbesondere im Hinblick auf die Konsequenzen bezueglich Rentabilität und Liquidität ". ( 121 ) Die vereinbarte Formulierung von gemeinsamer Preispolitik wurde auch bei Preisabsprachen über Zeichnungsmatten angewendet . In einer internen Notiz von Tréfilarbed vom 29 . März 1984 ist zu lesen : "Betr .: Zeichnungsmatten in den Niederlanden Wir haben mit Thibo vereinbart, unsere Preise bei Kontraktkunden um 60 hfl/Tonne für Lieferung im 2 . Quartal ( 1984 ) zu erhöhen ." ( 122 ) Diese Absprache zwischen TA und Thibodraad bezueglich Zeichnungsmatten offenbart, daß es sich bei dem Unternehmen, das an der Absprache mit TA über Zeichnungsmattenpreise für das 4 . Quartal 1983 beteiligt war und welches in der diesbezueglichen internen Notiz von TA vom 23 . November 1983 nicht namentlich erwähnt wird, ebenfalls um Thibodraad handelt . In dieser Notiz steht u . a . folgendes : "1 . Marktpreisentwicklung in den Niederlanden Die für das 4 . Quartal vorgesehene Erhöhung von 50 bis 70 hfl/Tonne bei Zeichnungsmatten wurde voll durchgesetzt (. . .). Die Marktpreise liegen jetzt für diese Matten auf dem verabredeten Niveau von 1 200 bis 1 250 hfl/Tonne . Die Konkurrenz, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland, nimmt stark zu . Aus heutiger Sicht sehen wir keine Chance, die Preise zum 1 . Januar 1984 zu erhöhen ." Zwar ist Thibodraad in dieser Notiz nicht ausdrücklich erwähnt, ihre Verwicklung ergibt sich jedoch aus dem Gesamtzusammenhang . Beide Notizen sprechen von Preisabsprachen in den Niederlanden . Thibodraad ist in den Niederlanden neben Tréfilarbed ein wichtiger Zeichnungsmattenhersteller . Thibodraad hatte bereits früher ( am 1 . 12 . 1981, siehe Punkt 118 ) eine Absprache betreffend Listenmattenpreise für das 1 . Quartal 1982 mit Tréfilarbed getroffen und war übereingekommen, auch die anderen Gespräche ( d . h . einschließlich der über Zeichnungsmattenpreise ) unverändert weiterzuführen . Eine Preisabsprache über Zeichnungsmatten für das 4 . Quartal 1983 ( die sogar auf dem niederländischen Markt "voll durchgesetzt wurde ") war daher ohne Beteiligung von Thibodraad undenkbar . Auch für die Unmöglichkeit einer Erhöhung zum 1 . Januar 1984 ( 1 . Quartal 1984 ) wird in der TA - Notiz als Grund nicht etwa das Verhalten von Thibo - draad angeführt, sondern die zunehmenden Importe aus der Bundesrepublik . ( 123 ) Die Preisabsprachen zwischen Tréfilarbed und Thibodraad für das jeweils nächste Quartal wurden fortgesetzt . In einer internen Notiz von Thibodraad vom 11 . September 1984 über eine Besprechung mit TA steht u . a . folgendes : ( Man ist ) "übereingekommen, den Preis für Zeichnungsmatten für das 4 . Quartal 1984 nicht zu erhöhen und einen Preis von p 1 250 hfl/Tonne bei Verkäufen an Händler bzw . von p 1 300 hfl /Tonne bei Verkäufen an Endverbraucher anzuwenden ." ( 124 ) Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, daß zwischen Tréfilarbed und Thibodraad spätestens seit dem 1 . Januar 1982 eine Preisabsprache betreffend Listenmatten und spätestens seit dem 1 . Oktober 1983 eine Preisabsprache betreffend Zeichnungsmatten bestand. Die bilaterale Preisabsprache über Listenmatten wurde dann offenbar durch die globalen Preisabsprachen in Breda und Bunnik (siehe die Punkte 79 bis 110 ) ersetzt, wobei die bilaterale Preisabsprache über Zeichnungsmatten bis mindestens Ende 1984 fortgesetzt wurde . c ) Kontakte zwischen Tréfilarbed und ZND ( 125 ) Während des Besuches von Tréfilarbed-Vertretern bei ZND am 1 . Dezember 1981 ( siehe Punkt 118 ) hatte der Gesprächspartner, Herr La

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.