Europäische Union

89/515/EWG: Entscheidung der Kommission vom 2. August 1989 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG- Vertrag (IV/31.553 - Betonstahlmatten) (Nur der deutsche, französische, italienische und niederländische Text sind verbindlich)

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auch eine TA -Beteiligung durch ihre belgische Produzenten-Tochtergesellschaft Tréfilarbed Bouwstaal NV, Gent ( TA Gent ). ( 48 ) Von FBC/TFE ist aus der unter Punkt 46 erwähnten TU-Notiz vom 23 . Oktober 1981 bekannt, daß die FBC/TFE-Quote bei 4 000 Tonnen jährlich lag . "Was die jüngsten Vereinbarungen betrifft, geht TA bezueglich Frère-Bourgeois von einer Liefermenge von 2 000 Tonnen/Monat aus, während sie tatsächlich bei 4 000 Tonnen/Jahr liegt, wie TA von Herrn Marie anhand eines schriftlichen Beweises nachgewiesen wurde . In Wirklichkeit hat Frère-Bourgeois seit April nur 58 Tonnen geliefert ." ( 49 ) Was die Usines Gustave Boël und ihr Werk Trébos ( Boël/Trébos ) betrifft, wird in einer Notiz über die Sitzung vom 1 . April 1981 in Paris folgendes festgestellt : "Am Freitag, dem 3 . April, treffen sich ( die Franzosen ) mit Jacques Boël + Charleroi ( d . h . Boël + Frère-Bourgeois )." In einer handschriftlichen Notiz wird auch angegeben, daß es sich bei den "bereits ausgehandelten", für die Belgier vorgeschlagenen Mengen um 8 000 Tonnen handelt . Da die FBC/TFE-Quote bekanntlich 4 000 Tonnen betrug, muß auch die Boël/Trébos-Quote bei 4 000 Tonnen gelegen haben . ( 50 ) Wie schon unter Punkt 40 erwähnt wurde, beschwerte sich Herr Daniele Castelnuovo von Boël in einem Fernschreiben vom 15 . März 1982 bei Herrn Pittini von Ferriere Nord darüber, daß ILRO Betonstahlmatten in Frankreich zu weit niedrigeren als den im Rahmen der französisch-belgisch-italienischen Absprache von Anfang 1981 vereinbarten Preisen lieferte . Das Fernschreiben erwähnt, daß Herr Jacques Boël Herrn Pittini im voraus für seine Intervention dankt, während der Verfasser sich Herrn Boël anschließt, in - dem er Herrn Pittini seine Dankbarkeit für die "Bewahrung des Marktes vor Erschütterungen" ausdrückte . Herr Boël selbst nahm an Gesprächen teil, die mit Vertretern der französischen und der italienischen Hersteller im April 1982 in Brüssel stattfanden, die darauf abzielten, daß ILRO wieder an der Absprache teilnimmt . ( Siehe Herrn Cattapans Notiz über die Brüsseler Sitzung vom 6 . April 1982 und Herrn Cattapans Fernschreiben vom 20 . April 1982 an Herrn François von Italmet unter Punkt 42 . Die Boël Gruppe war daran sowohl als belgischer Hersteller als auch - durch ihre Tochtergesellschaft Fabrique de Fer de Maubeuge - als Hersteller in Frankreich interessiert .) 2 . Die Gruppe von Absprachen von 1983/84 zwischen französischen Herstellern und Herstellern aus Italien, der Bundesrepublik Deutschland und Belgien ( 51 ) Bei der zweiten Gruppe von Absprachen handelte es sich hauptsächlich um Quotenregelungen zwischen den integrierten französischen Herstellern ( d . h . den Unternehmen TU und SMN ( Sacilor Gruppe ) sowie den Unternehmen CCG und STPS ( Usinor Gruppe )), den nichtintegrierten französischen Herstellern einschließlich Sotralentz und den übrigen auf dem französischen Markt tätigen ausländischen Unternehmen aus Belgien ( TFE/FBC, Boël/Trebos, TA ) und Italien ( Ferriere Nord-Pittini, ILRO und Martinelli ) sowie Tréfilarbed ( Deutschland/Benelux ). Die Ergebnisse der diesbezueglichen Verhandlungen sind in dem Anfang Oktober 1983 zustande gekommenen "Protocole d'accord" global festgehalten worden . Parallel zu dieser Quotenregelung gab es auch verschiedene Preisabsprachen zwischen den obengenannten Herstellern . Im folgenden werden die Absprachen im einzelnen beschrieben . a ) Vorbereitung ( 52 ) Im zweiten Halbjahr 1982 ließen die Absprachen zum Schutz des französischen Marktes vom Standpunkt der Mehrheit der Teilnehmer zu wünschen übrig, besonders weil einige Unternehmen, vor allem ILRO und wahrscheinlich Sotralentz, nicht mehr mitarbeiteten . Anfang 1983 gab es jedoch Bestrebungen, um die vereinbarten Eingrenzungen auf dem französischen Markt wiederherzustellen . So traf sich am 4 . Januar 1983 Herr Charbaut vom STA mit Herrn Montanelli von ILRO und dessen Vertreter, Herr Barouch von SOVEP . Herr Montanelli wurde gefragt, ob er bereit sei, eine Absprache über die Einschränkung der Penetration in den französischen Markt abzuschließen, und entgegnete, daß er "hofft, eine neue Absprache abzuschließen, und erklärt, er könne sich im Namen von ILRO und Pittini verpflichten; das Problem von Martinelli wäre noch zu lösen, doch könnte dies Gegenstand einer gesonderten Absprache sein, wenn er ( Herr Montanelli ) sich nicht einschalten könnte ". ( Siehe die bei TU sichergestellte Notiz über die "Sitzung Betonstahlmatten" im Hotel Michelangelo in Mailand am 4 . 1 . 1983 .) ( 53 ) Die bei FN sichergestellten Vermerke von Herrn Cattapan berichten über eine anschließende Sitzung der "französischen integrierten Produzenten und einigen am französischen Markt interessierten italienischen Produzenten" ( einschließlich Herrn Haller, Generaldirektor von CCG, Herrn Marie von TU und Herrn Montanelli, Herrn Martinelli und Herrn Cattapan von ILRO, Martinelli bzw . Ferriere Nord ) vom 23 . Februar 1983 . Auf dieser Sitzung wurde der französische Verbrauch für 1983 auf etwa 225 000 Tonnen geschätzt . Die französischen integrierten Hersteller beanspruchten davon 61 % und waren nicht bereit, über dieses Niveau zu diskutieren . Auf derselben Sitzung wurde vereinbart, daß die verbleibenden 39 % wie folgt verteilt werden sollten : "19 % ( nicht integrierte ) französische Hersteller, " 3 % Belgien, " 7 % Deutschland, "10 % Italien, entsprechend etwa 23 000 Tonnen/Jahr . Diese Ziffer muß auf ILRO, Martinelli und Ferriere Nord aufgeteilt und präzis vereinbart werden . . .". "Gleichzeitig wird ab April 1983 eine Preiserhöhung um 200/300 ffrs/Tonne in Aussicht genommen . Unsere Quote ( d . h . die von Ferriere Nord ) wird 2 500 Tonnen für 1983 nicht überschreiten, wenn der Markt weiter in der erwähnten Grössenordnung bleibt . . . Die Erreichung weiterer 300 ffrs ist für etwa Juli vorgesehen ." ( 54 ) Ein Vermerk von Herrn Haller ( CCG ) bestätigt die vorstehenden Quoten : "Über einen Penetrationssatz von 10 % für die Italiener wird eine Absprache erzielt, doch die Italiener fordern eine rasche Preiserhöhung . Herr Marie teilt mit, daß wir von ARBED eine Zustimmung zu 7 %, von den Belgiern zu 3 % und von den anderen Franzosen zu 19 % erwirken müssen . . . Absolute Diskretion über diese Konversationen ist sowohl gegenüber den Vertretern der italienischen Unternehmen in Frankreich als auch gegenüber anderen eindringenden Unternehmen oder französischen Lieferern geboten ." Herr Stabiumi, der die Industrie Siderurgiche Associate ( ISA ) vertrat, nahm als "Garant der Vereinbarung" für die gesamte italienische Betonstahlmatten-Industrie ebenfalls an der Sitzung teil . ( 55 ) Nach dieser Sitzung fanden zwischen den verschiedenen Beteiligten Verhandlungen statt, und am 24 . Mai 1983 lag die Angelegenheit dem Führungsstab von Sacilor, der Muttergesellschaft von TU vor . Am selben Tag richtete Herr Choppin de Janvry, Directeur stratégique et affaires internationales bei Sacilor, ein Fernschreiben an Herrn F . Buck von Tradearbed ( ebenso wie TA eine ARBED-Tochter ). In diesem Fernschreiben wurde unter anderem folgendes mitgeteilt : "Dies folgt auf die Sitzung TU ( Herr Marie ), CCG ( Herr Haller, ARBED ( Herr Schürr . . .) vom 7 . März 1983 in Luxemburg und die Sitzung TU/ARBED vom 28 . März 1983 . Die Hoffnungen auf einen Preisanstieg konzentrierten sich nun auf eine Absprache von ARBED über die Quoten, die wir ( der französische Sektor ) ihnen vorschlagen . Wir erinnern daran, daß die Italiener ihrerseits zugestimmt haben, ihre Lieferungen auf einen Anteil von 10 % des französischen Verbrauchs zu reduzieren, und daß die Zustimmung der Belgier praktisch feststeht . Die integrierten französischen Hersteller beanspruchen ihrerseits 61 % des Verbrauchs, eine als nicht aushandelbar dargestellte Zahl . Diese Zahl wurde von dem gesamten französischen Sektor akzeptiert ". Das Fernschreiben erwähnt sodann die Schwierigkeiten, die zwischen den französischen Herstellern und TA hinsichtlich des angemessenen Niveaus der Quote für TA aufgetreten sind . Herr Buck entgegnete am 25 . Mai 1983 mit Fernschreiben an Herrn Choppin de Janvry, in dem der Standpunkt von ARBED/TA dargelegt und eine "abschließende Versöhnungsgeste" in bezug auf die TA-Quoten gemacht wird . Dem folgte ein "Kompromißvorschlag" der französischen Hersteller, der in einem bei TU sichergestellten Fernschreiben vom 14 . Juni 1983 enthalten ist und mit dem Herrn Marie der Wortlaut eines Fernschreibens vom 13 . Juni 1983 an Herrn Buck von Herrn Jacques Michel, stellvertretender Generaldirektor von Usinor, der Muttergesellschaft von CCG, mitgeteilt wird . Nachstehend sind die Bedingungen des Vorschlags aufgeführt; sie betreffen "den Lieferanteil von ARBED für Betonstahlmatten auf dem französischen Markt, um zum raschen Abschluß einer Absprache über Betonstahlmatten auf diesem Markt zu verhelfen, einer Absprache, der die anderen beteiligten Parteien bereits zugestimmt haben ": "- Recht der luxemburgischen Werke von ARBED ( fälschlich für deutsche Werke, weil ARBED in Luxemburg keine Werke hat, die Betonstahlmatten herstellen ) zur Belieferung des Marktes zu 6,3 %; "- Recht der belgischen Werke von ARBED zur Belieferung des Marktes zu 0,75 %, wie bereits vereinbart; "- vollständige Aufnahme von Zeichnungsmatten in den Vertrag (, sur devis ´), um vollständige Klarheit in den Erklärungen zu gewährleisten; "- als Gegenleistung hierfür für die ARBED-Gruppe die Gewährung eines Lieferrechts für 0,5 % ( und somit Erhöhung von 6,3 % auf 6,8 %), um dieser Aufnahme Rechnung zu tragen ." Dieses Angebot wurde akzeptiert, wie aus einem Fernschreiben vom 22 . Juni 1983 von Herrn Albert von CCG an Herrn Marie hervorgeht, das den Wortlaut eines Fernschreibens von Herrn Buck an Herrn Michel wiedergibt : "Nach Eingang Ihres Fernschreibens vom 13 . Juni habe ich mich mit diesem Problem befasst und freue mich, Ihnen mitteilen zu können, daß wir für eineinhalb Jahre mit einem Lieferrecht für 7,55 % für die ARBED-Werke, Zeichnungsmatten in dem Anteil einbegriffen, einverstanden sind . Das bedeutet folglich, daß wir Ihren Kompromißvorschlag akzeptiert haben, und ich hoffe, Sie so zufriedengestellt zu haben . Ich hoffe, unsere Zusammenarbeit wird jetzt zu einer raschen Verbesserung bei den Preisen führen ." ( Notiz : 7,55 % = 6,3 % + 0,5 % + 0,75 %) ( 56 ) Tatsächlich erfuellte sich dieser Wunsch : Der vorübergehende Rabatt auf den TU-Grundpreis von 3 075 ffrs/Tonne betrug im Juni 1983 700 ffrs/Tonne, im Juli 650 ffrs/Tonne, im August 600 ffrs/Tonne, im September 400 ffrs/Tonne und im Oktober 275 ffrs/Tonne . Es folgte am 1 . November 1983 eine Erhöhung des Grundpreises um 125 ffrs/Tonne auf 3 200 ffrs/Tonne mit gleichbleibendem Rabatt von 275 ffrs/Tonne. Am 1 . Januar 1984 wurde der Grundpreis um weitere 80 ffrs/Tonne erhöht, während der vorübergehende Rabatt bis mindestens Oktober 1984 unverändert mit 275 ffrs/Tonne berechnet wurde . Der Preisanstieg insgesamt betrug in der Zeit von Juni 1983 bis Januar 1984 630 ffrs/Tonne bzw . 26 %. ( 57 ) Die tatsächliche Anwendung der Absprache durch Martinelli in den Monaten Juli/August/September 1983 zeigt das nachfolgende Fernschreiben, das Martinelli am 14 . Juli 1983 an Italmet sandte : "Wir können Ihnen genehmigen, drei bis vier Lastzuege Standardmatten, Lieferung durch unseren Lastwagen an nahe der Grenze gelegene Standorte, mit 400 ffrs Rabatt auf die Tréfilunion-Listenpreise ( Liefertermin zweite Septemberhälfte ) abzusetzen, es sei denn, Sie haben die restliche Produktionsquote verkauft ." ( 58 ) Am 3 . November 1983 richtete Herr Duroux ( TU ) an Herrn François von Italmet ( Vertreter von Ferriere Nord und Martinelli ) ein "grünes Blatt" ("feuille verte "), auf dem für Aufträge mit einem Liefertermin im Dezember 1983 die Grundpreise 3 200 ffrs und 3 290 ffrs und der vorübergehende Hoechstrabatt von 275 ffrs/Tonne genannt werden . ( 59 ) Am 4 . November 1983 beschwerte sich Herr Knap von TA Frankreich bei Herrn Schürr ( TA ) in einer bei TU sichergestellten Notiz, daß die TA-Umsatzprognosen für Frankreich 1984 bei 27 000 Tonnen Betonstahlmatten bzw . 11,75 % eines auf 230 000 Tonnen geschätzten Umsatzes hätten liegen können, während die 7,55 %-Quote den TA-Umsatz auf 17 350 Tonnen beschränken würde . "Wir wissen nicht recht, wie wir imstande sein sollen, die 17 350 Tonnen Betonstahlmatten aufzuteilen, um die Ihrer Notiz beigefügten Übersichten zu vervollständigen ." Dies zeigt, daß TA durch die Vereinbarung dahin eingeschränkt wurde, daß sie die Menge, die sie sonst nach Frankreich hätte liefern können, nicht in vollem Umfang liefern konnte . b ) Das "Protocole d'accord" von Oktober 1983 ( 60 ) Am 4 . Oktober 1983 kam das sogenannte "Protocole d'accord" zustande . Darin wurden die Ergebnisse verschiedener Verhandlungen global festgehalten . Es umfasste im einzelnen die Verhandlungen : a ) zwischen den französischen Herstellern selbst, einschließlich ihrer Verbände ADETS und STA ( 6 ). ( Quelle : Handschriftliche Notiz über die Sitzung vom 28 . September 1983, während deren die Aufteilung der Quoten zwischen französischen Herstellern und ARBED vorbereitet wurde und an der Vertreter von TU, ADETS und STA teilnahmen ), b ) zwischen französischen Herstellern und ARBED ( siehe Punkt 55 ), c ) zwischen den französischen, den italienischen ( siehe die Punkte 52 bis 54 ) und den belgischen Herstellern ( ausser ARBED-Gent ). Die belgische Beteiligung ergibt sich aus dem "Protocole d'accord" selbst . ( 61 ) Das "Protocole d'accord" enthält folgende Hauptbestimmungen : iii ) Die Partner verpflichten sich, "die vom Sekretariat ( STA ) für jeden Liefermonat festgesetzten Preisdirektiven - streng einzuhalten"; das Sekretariat ist auch mit der Verwaltung des die Marktaufteilung betreffenden Teils der Absprache beauftragt, einschließlich der Erstellung monatlicher Lieferprogramme; iii ) der Anteil der Einfuhren aus Belgien, Italien und der BRD ( abgesehen von Tréfilarbed ) wird auf 13,95 % des Verbrauchs im französischen Markt "im Rahmen eines zwischen diesen Herstellern und den französischen Herstellern getroffenen Übereinkommens" (" dans le cadre d'une convention établie entre ces producteurs et la profession française ") festgesetzt; iii ) die noch verbleibenden 86,05 % der Lieferungen nach dem französischen Markt werden unter den unterzeichnenden Herstellern aufgeteilt, die beschlossen haben, untereinander folgende Lieferanteile zu respektieren : ( in %) iii ) - integrierte Werke 60,50 davon Sacilor/Gruppe ( TU und SMN ) 40,50 Usinor-Gruppe ( CCG und STPS ) 20,00 - andere französische Werke einschließlich Sotralentz ( 7,60 ) 18,00 - Tréfilarbed/ARBED 7,55 davon St . Ingbert 6,80 Gent 0,75 86,05 iv ) bei Quotenüberschreitungen sind Strafmaßnahmen vorgesehen; v ) das "Protocole d'accord" ist vom 1 . Juli 1983 bis 31 . Dezember 1984 befristet "mit einer möglichen Verlängerung für 1985 und im Zusammenhang mit den im September 1984 beginnenden Konsultationen ". ( 62 ) TA's deutschem Werk in St . Ingbert wurde, wie schon erwähnt, eine Marktquote von 6,8 % zugewiesen . Eine andere Quote für deutsche Werke gab es nicht . Von den Italien und Belgien zugeteilten 13,95 % entfielen 10 % auf Italien und 3, 95 % auf Belgien ( ohne TA's Werk in Gent ). Die 10 % für Italien wurden von den französischen Herstellern nicht zwischen Ferriere Nord, ILRO und Martinelli aufgeteilt, denen es überlassen blieb, die Aufteilung untereinander zu vereinbaren . ILRO erhielt jedoch einen "theoretischen Anspruch" von 9 % in den Berechnungen vom 10 . August 1984, die der Vorbereitung des Haushaltsplans von TU für 1985 und 1986 dienten . Der 3,95 %-Anteil Belgiens wurde zu 2,86 % für Boël/Trébos und zu 1,09 % für FBC/TFE zugewiesen . Dies ist aus bei TU sichergestellten Unterlagen mit monatlichen und kumulativen Vergleichen zwischen Quoten und tatsächlichen Lieferungen entnehmbar . ( 63 ) Aus den vorstehenden Unterlagen geht ferner hervor, daß die Geldstrafe für Quotenüberschreitung auf 150 ffrs/Tonne festgesetzt wurde . c ) Die Anwendung der Absprachen 1983/84 ( 64 ) Aus mehreren Unterlagen mit statistischen Angaben für einzelne Unternehmen ist ersichtlich, daß das "Protocole d'accord" angewandt und wie es angewandt wurde . Da einige dieser Statistiken mit ADETS betitelt waren, ist zu entnehmen, daß ADETS eine Koordinierungsrolle spielte, indem sie regelmässig statistische Daten sammelte und an ihre Mitglieder verteilte, in denen monatlich ihre jeweiligen Lieferungen und Marktanteile verzeichnet waren, so daß die Anwendung der Vereinbarung überwacht werden konnte . ( 65 ) Aus diesen Unterlagen ist ersichtlich, daß die Vereinbarung zumindest in den ersten neun Monaten, d . h . von Juli 1983 bis März 1984, wirksam angewandt wurde . Ende März 1984 sind folgende kumulative Zahlenangaben im Vergleich zu den Quoten aufgeführt : Lieferungen von Betonstahlmatten auf dem französischen Markt Juli 1983/März 1984 Unternehmen Gelieferte Tonnen Anteil ( in %) Quote Tat - sächlich Usinor-Gruppe 29 815 20,00 19,56 ( davon CCG ) ( 14 422 ) ( 10,35 ) ( 9,46 ) ( STPS ) ( 15 393 ) ( 9,65 ) ( 10,10 ) Sacilor-Gruppe 61 995 40,50 40,67 ( davon TU ) ( 54 933 ) ( 35,80 ) ( 36,04 ) ( SMN ) ( 7 062 ) ( 4,70 ) ( 4,63 ) Französische integrierte Werke 91 810 60,50 60,24 Französische unabhängige Werke 26 761 18,00 17,56 ( davon Sotral ) ( 11 927 ) ( 7,60 ) ( 7,83 ) Tréfilarbed/ARBED 11 746 7,55 7,71 Italiener ( Ferriere Nord, ILRO Martinelli ) 16 243 10,00 10,66 Belgier ( Boël, Frère-Bourgeois ) 5 840 3,95 3,83 Vertragspartner (" Contractants ") insgesamt ( 152 400 ) 100,00 100,00 Es fällt auf, daß nur die Italiener ihre Lieferquoten beträchtlich überschritten haben . Ausserdem sind die Quotenanteile als Anteile der von den Vertragspartnern getätigten Gesamtlieferungen in den französischen Markt ausgedrückt . Lieferungen von Unternehmen, die nicht an den Vereinbarungen beteiligt sind, sind hierin nicht in Rechnung gestellt, doch machten diese Lieferungen ( hauptsächlich aus der BRD und Italien ) in den sieben Monaten von September 1983 bis März 1984 nur 8 % des gesamten französischen Marktangebots aus . ( 66 ) Der italienische Lieferüberschuß scheint auf einen Hersteller, nämlich ILRO, zurückzugehen . Herr Marie äusserte hierzu erstmals seine Besorgnis in einem Fernschreiben vom 15 . März 1984 an Herrn Cattapan von Ferriere Nord . Darin erklärt er folgendes : "Es ist Ihnen bekannt, daß der italienische Anteil im Verhältnis zu dem französischen Verbrauch von den Partnern auf dem Niveau von 10 % akzeptiert wurde . Der Bericht über die Leistungen in den letzten vier Monaten zeigt einen leichten Überschuß um 0,6 %, der ohne weiteres berichtigt werden kann, da diese Leistung im wesentlichen auf einen der italienischen Partner zurückgeht (. . .). Die drei italienischen Partner sollten unbedingt eine eindeutige Politik festlegen, so daß die Gesamtmenge des italienischen Anteils nicht über die vorgesehenen 10 % hinausgeht, die in unseren Diskussionen im Juli vereinbart und akzeptiert wurden . Vorerst wäre ich dankbar, wenn Sie von Notierungen absehen würden ." ( 67 ) Am 13 . April 1984 sandte Herr Marie im Namen der französischen Hersteller ein weiteres Fernschreiben an Herrn Cattapan mit der Aufforderung, an einer Sitzung belgischer, italienischer und französischer Hersteller zusammen mit ARBED teilzunehmen, die genauso eingeladen wurden . Die Einladungen waren an Boël, Frère-Bourgeois, ILRO, Martinelli, Ferriere Nord, ARBED, CCG, STPS, Sotral, TU und SMN gerichtet, und die Sitzung fand am 15 . Mai 1984 in Paris statt . Zwei der Themen der Sitzung waren, "einen Zeitplan für Preiserhöhungen mit festzulegenden Beträgen aufzustellen" und "Marktinterpenetration ". ( 68 ) Aus Herrn Cattapans Notiz über diese Sitzung geht folgendes hervor : 1 . "in den letzten vier Monaten 1983 wurden die vereinbarten Quoten weitgehend eingehalten . Im ersten Quartal 1984 : Anomalien"; 2 . "Skonten in Belgien und Holland - Vereinbarungen wurden nicht eingehalten"; 3 . "der gravierende Aspekt für Italien, daß die 10 % von einem einzigen Hersteller vertreten werden ". ( 69 ) Aus den Lieferdaten, die die bei TU sichergestellten Unterlagen enthielten, geht hervor, daß ILRO die Absprachen in der Praxis seit Januar 1984 nicht einhielt . Dies ist ebenfalls der nachstehenden Übersicht entnehmbar : Italienische Lieferungen nach Frankreich gemäß den mitgeteilten Angaben Monat ILRO oder ihr Vertreter SOVEP ITALMET für Ferriere Nord und Martinelli Italien insgesamt Tonnen Anteil (%) Tonnen Anteil (%) Anteil (%) Januar 1984 1 629 11,14 59 0,41 11,55 Februar 1984 1 044 8,03 228 1,75 9,78 März 1984 1 850 10,81 0 0,00 10,81 April 1984 nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt Mai 1984 2 071 12,81 125 0,78 13,59 Juni 1984 1 932 12,22 145 0,92 13,14 ( 70 ) Die Statistiken der ILRO-Lieferungen nach Frankreich in den Berichtsmonaten sind durchwegs höher als die vorstehend erwähnten Angaben, wenngleich sie bestätigen, daß ILRO im Februar 1984 vorübergehend wieder in den Parametern der Absprache war . Der Wortlaut von Ziffer 3 in Herrn Cattapans Notiz über die Sitzung vom 15 . Mai 1984 ( siehe Punkt 68 ) und das Fehlen weiterer Erläuterungen hierzu lassen darauf schließen, daß ILRO nicht an dieser Sitzung teilnahm . Die Kommission geht davon aus, daß ILRO seit Mai 1984 nicht mehr als kooperierendes Mitglied der Absprache angesehen werden kann . ( 71 ) Ein mit dem 19 . September 1984 datiertes Memorandum von TU mit dem Titel "Gegenwärtige Lage des Betonstahlmatten-Markts in Frankreich" enhält u . a . einen Bericht über den Stand der Vereinbarungen . Darin heisst es: "Der sehr bedeutende Lieferpreisanstieg für Betonstahlmatten während des Jahres 1983 ( über 1 000 ffrs/Tonne ) führte Ende des Jahres zu einer zulässigen Hoechstgrenze (" niveau maximum admissible "), insbesondere im Hinblick auf die Preise auf den Nachbarmärkten : BLWU, BRD, Schweiz, Italien, Spanien . Trotz der geringen Umsätze und eines verhältnismässig starken Vorstosses von zwei ,Markteroberern´ im ersten Halbjahr 1984 verbesserten sich die Preise auch nach Ende 1983 im ersten Quartal 1984 weiter (. . .). Das resultiert ganz unmittelbar aus der ,prise de conscience´ ( Bewusstseinsbildung ) der europäischen Hersteller, die auf dem französischen Markt auftreten, mit zwei Ausnahmen : ILRO ( Italien ) und Horath BRD . . . ( ein Unternehmen, das nicht an der Vereinbarung beteiligt war ). Berücksichtigt man die Preisdifferenz, ist dies gegenwärtig ein sehr besorgniserregendes und sicherlich heikles Thema, das die fragliche ,Bewusstseinsbildung´, die demnächst Ende 1984 abgeschlossen sein soll, wahrscheinlich untergraben wird . In den kommenden Wochen müssen die Diskussionen aufgenommen werden, die direkt die Zukunft unserer Pläne für 1985 und 1986 betreffen . Unser ehrgeizigster und anspruchvollster Parner wird ARBED sein ." ( 72 ) Am 30 . Oktober 1984 erklärte Herr Marie in einer internen TU-Notiz : "Die Ergebnisse der Pläne 1985/1986 sind von zwei grundlegenden Faktoren abhängig, nämlich : - unseren Investitionen in den Bereichen Drahtziehen und - Schweissen, - Verhandlungen für 1985 und wenn möglich für 1986, die ich nach dem gleichen Vorbild wie die, die seit September 1983 ihre Anwendung gefunden haben, führen muß und die Ende 1984 zu Ende gehen ." ( 73 ) Inzwischen erwies sich, daß gegen Mai und Juni die belgischen Unternehmen anfingen, ihre Q

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.