Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/892 der Kommission vom 31. Oktober 2024 über die von Frankreich durchgeführte Maßnahme SA.56399 und SA.56634 (2021/C) (ex 2020/FC) zugunsten von La Française des Jeux (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 7735)

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Quellenkennung: 32025D0892. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Formen des Glücksspiels nicht zuzulassen. Auf der Grundlage von Statistiken wurden drei weitere Szenarien erstellt, um zu ermitteln, welche Szenarien am wahrscheinlichsten eintreten. Die sechs verschiedenen Szenarien sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 1 Methode 1 — Beschreibung der sechs Szenarien Szenarien Beschreibung 1a) Es wurden verschiedene Szenarien in Betracht gezogen, die einen Rückgang des Provisionssatzes des Unternehmens durch den Einsatzanteil, der als Gewinn an den Spieler zurückfließt (Return to Player, RTP), beinhalten. In jedem Szenario wurden die Steuern entsprechend den Änderungen, die sich in der Vergangenheit auf das Unternehmen ausgewirkt hatten, auf unterschiedliche Niveaus angehoben, um Maßnahmen zu simulieren, die der Staat nach dem vor dem PACTE-Gesetz geltenden Rahmen hätte einführen können. 1b) 1c) 2a) Für jedes Szenario wurden 500 Simulationen nach dem Zufallsprinzip durchgeführt, die zeigen, wie sich der Provisionssatz von FDJ auf der Grundlage von drei Hypothesen hinsichtlich der jährlichen Wahrscheinlichkeit eines Rückgangs des Entgelts von FDJ entwickeln könnte. 2b) 2c) (103) Die Kommission räumt ein, dass diese sechs Szenarien auf Schätzmethoden beruhen, die im vorliegenden Fall für die Berechnung der Gebühr relevant sind. (104) Darüber hinaus räumt die Kommission ein, dass es naturgemäß schwierig ist, vorherzusagen, wie sich der Provisionssatz von FDJ über einen langen Zeitraum entwickeln wird (59), da es sich um eine regulatorische Variable handelt, die politischen Entscheidungen unterliegt. (105) Methode 2 (die Methode „Verwendung der WACC“) zielte darauf ab, eine ungefähre Berechnung der durch einen Diskontsatz-Spread verursachten Wertdifferenz zu ermöglichen (unter der Annahme, dass der Geschäftsplan unverändert blieb). Wie bei Methode 1 werden die Auswirkungen der Sicherung der ausschließlichen Rechte von FDJ und des steuerlichen Rahmens quantifiziert, aber es wird ein anderer Ansatz verfolgt (höhere WACC spiegeln ein höheres Risikoniveau wider, das einem weniger stabilen und vorhersehbaren Steuer- und Regelungsrahmen entspricht). Der Diskontsatz-Spread wird berechnet, indem die WACC von Unternehmen, die in demselben Sektor tätig sind, mit unterschiedlichen Sicherheitsniveaus in Bezug auf ihren Rechtsrahmen verglichen werden. Auf den Geschäftsplan vor dem PACTE-Gesetz (60) wurde ein Diskontsatz angewandt, bei dem WACC zugrunde gelegt wurden, die einen Risikoaufschlag im Vergleich zu den bei der Diskontierung des Geschäftsplans nach dem PACTE-Gesetz zugrunde gelegten WACC widerspiegelten. Der Risikoaufschlag wurde auf zweierlei Weise geschätzt. In Szenario 1 wurde die Differenz zwischen den Beta-Werten der Lotterieunternehmen ([…]) einerseits und den Beta-Werten der Online-Glücksspiel- und Sportwettenunternehmen ([…]) andererseits zugrunde gelegt, wobei davon ausgegangen wurde, dass Letztere ein höheres Risikoprofil aufweisen (für den Wettbewerb geöffneter Sektor) als Erstere (von denen einige Monopole haben). In den Szenarien 2 und 3 wurde der Unterschied zwischen den WACC-Werten verwendet, die von Analysten, die europäische Energieversorger oder Versorgungsunternehmen untersuchen, veröffentlicht wurden, wobei einerseits die „unregulierten“ Versorgungsunternehmen ([…]) und andererseits Unternehmen, die als reguliert gelten und hauptsächlich im Bereich der Energieverteilung und des Energietransports tätig sind, betrachtet wurden. Dabei wurde davon ausgegangen, dass Letztere ein deutlich niedrigeres Risikoprofil aufweisen. Alle Zahlen, die für die verschiedenen Szenarien unter Anwendung dieser auf die Geschäftspläne angewandten Methode ermittelt wurden, geben eine Schätzung der Höhe der Gebühr an. (106) Die Kommission ist der Auffassung, dass Methode 2 auch für die Berechnung des ungefähren Werts der Gebühr relevant ist. Während verschiedene WACC-Annahmen (siehe Erwägungsgrund 105) berücksichtigt wurden, war es nach Auffassung der Kommission angemessen, dass sich die französischen Behörden bei der Berechnung der WACC von FDJ auf […] als Vergleichsgrößen konzentrierten, da diese FDJ ähneln. Der Vergleich mit Unternehmen, die im Energiesektor tätig sind, ist ebenfalls relevant, da die Unterscheidung zwischen Energieversorgern und Unternehmen, die in erster Linie im Bereich Vertrieb und Transport tätig sind, hinsichtlich des Risikoprofils dem Vergleich zwischen Online-Glücksspiel- bzw. Sportwettenbetreibern und Lotteriegesellschaften ähnelt. (107) Methode 3, die von der CPT geforderte „ergänzende“ Methode, simulierte die Folgen eines theoretischen Szenarios, in dem der Staat und der Gesetzgeber beschlossen hätten, die ausschließlichen Rechte von FDJ gegen Zahlung einer Entschädigung zu beenden und anschließend FDJ eine Betriebsgenehmigung für 25 Jahre zu erteilen (was nicht dem entspricht, wozu sich der Gesetzgeber bei der Abstimmung über das PACTE-Gesetz entschied). Die Höhe der Gebühr wird berechnet als Differenz zwischen dem Wert der Lizenz (kombinierter Wert der diskontierten Cashflows über 25 Jahre, geschätzt auf der Grundlage des Geschäftsplans von FDJ für die Zeit nach dem PACTE-Gesetz) und der Höhe der Entschädigung, die FDJ aufgrund der verschuldensunabhängigen Haftung des Staates gezahlt wurde, was dem Wert des Geschäftsplans vor dem PACTE-Gesetz entspricht (der kombinierte Wert der Cashflows, die auf denselben WACC von rund 7 % auf Dauer abgezinst wurden, wobei der steuerliche Rahmen vor dem PACTE-Gesetz berücksichtigt und eine Verschlechterung des steuerlichen Umfelds zur Berücksichtigung der Steuerunsicherheit simuliert wurde), multipliziert mit einem Entschädigungsnachlass. (108) Die Kommission möchte betonen, dass es sehr schwierig ist, zur Stichhaltigkeit der Annahme Stellung zu nehmen, dass FDJ einen Verlust erleiden und eine Entschädigung für die Entziehung ihrer ausschließlichen und unbefristeten Rechte erhalten würde. Obwohl die französischen Behörden Beweise dafür vorgelegt haben, dass FDJ theoretisch Anspruch auf eine Entschädigung hätte haben können, wäre deren Höhe sehr schwer zu bemessen gewesen, insbesondere weil es schwierig war, zu beurteilen, in welcher Höhe der verursachte „Schaden“ als „außergewöhnlich“ angesehen werden könnte (Erwägungsgrund 108 des Einleitungsbeschlusses). (109) Nach Prüfung der Berechnung der Gebühr legten die französischen Behörden somit Spannen von Zahlen vor, deren Durchschnitt sich wie folgt darstellt: für Methode 1 […] Mio. EUR, für Methode 2 […] Mio. EUR und für die zusätzliche Methode […] Mio. EUR. (110) In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen erklärte der Staatsrat, dass er die von den französischen Behörden geltend gemachten Auswirkungsfaktoren und die verschiedenen von ihnen vorgelegten Methoden geprüft habe, und wies darauf hin, dass seine eigene Bewertung zu einem Betrag von 380 Mio. EUR als Gebühr geführt habe. Die französischen Behörden konnten nicht mit Sicherheit sagen, welche Parameter von der CPT verwendet worden waren, um den Wert von 380 Mio. EUR zu ermitteln; Frankreich wies jedoch darauf hin, dass der Durchschnitt der anhand der verschiedenen Bewertungsansätze ermittelten Durchschnittswerte (61) 377 Mio. EUR betrage und damit nahe am berechneten Betrag der Gebühr liege. (111) Die Kommission forderte Frankreich auf, eine alternative Methode (Methode 4) zur Berechnung der Gebühr auf der Grundlage eines theoretischen Alternativszenarios zu entwickeln, da sie Bedenken hinsichtlich der Dauer der ausschließlichen Rechte ohne das PACTE-Gesetz (kontrafaktisches Szenario) nach den Methoden 1, 2 und 3 hatte. Im Einleitungsbeschluss (Erwägungsgründe 106 und 107) äußerte die Kommission Zweifel an der Angemessenheit der zugrunde liegenden Annahme im kontrafaktischen Szenario, wonach FDJ seine Rechte unbegrenzt unter denselben Bedingungen hätte ausüben können. (112) Methode 4 beruht auf einem überarbeiteten Zeitrahmen für die ausschließlichen Rechte im kontrafaktischen Szenario und folglich auf Anpassungen der Provisionssätze im Zeitverlauf, die in den folgenden Absätzen im Einzelnen erläutert werden. (113) Nach Methode 4 gilt für die ausschließlichen Rechte eine Begrenzung der vor dem PACTE-Gesetz geltenden Voraussetzungen auf 25 Jahre. Diese Annahme ist konservativer als die in den drei ursprünglichen Methoden verwendete Hypothese, bei der davon ausgegangen wird, dass FDJ ohne das PACTE-Gesetz weiterhin alle seine ausschließlichen Rechte ohne jede zeitliche Begrenzung und zu identischen Bedingungen genutzt hätte. (114) Nach Ansicht der Kommission ist nicht sicher, ob FDJ, selbst wenn das PACTE-Gesetz nicht erlassen worden wäre, seine ausschließlichen Rechte nach dem vor dem PACTE-Gesetz geltenden Rechtsrahmen unbegrenzt hätte ausüben können, insbesondere weil der Rechtsrahmen in der Vergangenheit regelmäßig angepasst worden war und Frankreich bei der Einführung des PACTE-Gesetzes tatsächlich beschlossen hat, die Dauer der ausschließlichen Rechte zu begrenzen (auf 25 Jahre), als der Großteil des Kapitals von FDJ auf den privaten Sektor übertragen wurde. Methode 4 ermöglicht es, dieser Unsicherheit Rechnung zu tragen, indem in das kontrafaktische Szenario — ohne das PACTE-Gesetz und bei Nichtprivatisierung von FDJ — die Annahme aufgenommen wird, dass seine ausschließlichen Rechte nach 25 Jahren enden würden. Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklungen (wie dem Aufkommen von Online-Glücksspielbetreibern nach der Liberalisierung von 2010) ist die Kommission der Auffassung, dass eine Dauer von 25 Jahren realistischer ist als ein unbestimmter Zeitrahmen. Dies kann als konservativ angesehen werden, da die ausschließlichen Rechte bis 2019 seit den 1970er-Jahren, d. h. seit mehr als 40 Jahren, bestanden hatten. (115) Vor diesem Hintergrund basiert Methode 4 auf einem kontrafaktischen Szenario mit einer festgelegten Dauer von 25 Jahren. Dadurch werden die ersten negativen Auswirkungen des PACTE-Gesetzes auf den Wert der ausschließlichen Rechte abgemildert, die von den französischen Behörden in den Methoden 1, 2 und 3 (siehe Erwägungsgrund 22 Buchstabe a) berücksichtigt wurden, was den von der Kommission in den Erwägungsgründen 106 und 107 des Einleitungsbeschlusses geäußerten Zweifeln entspricht. (116) Dieses Szenario ist angesichts der Einstellung positiver Cashflows nach 25 Jahren eindeutig konservativer als die von der CPT auf der Grundlage der Methoden 1, 2 und 3 entwickelten Szenarien. (117) Methode 4 umfasst jedoch eine weitere Anpassung, nämlich eine Änderung des Entgelts (Provisionssatz), das FDJ im Szenario vor dem PACTE-Gesetz erhalten hat. Auf Ersuchen der Kommission übermittelten die französischen Behörden unter Berücksichtigung des theoretischen Szenarios einer 25-jährigen Laufzeit für die ausschließlichen Rechte angepasste Parameter für den Provisionssatz. (118) In einer Situation, in der die ausschließlichen Rechte früher enden könnten (nach 25 Jahren statt unbefristet), würde FDJ ein vergleichsweise höheres finanzielles Risiko tragen, da man weniger Zeit hätte, um Renditen zu erzielen. Unter diesen Umständen ließe sich argumentieren, dass die Provisionssätze (und damit das Entgelt von FDJ) weniger sinken würden, als es einer Situation der Fall wäre, in der die Ansprüche auf unbestimmte Zeit fortbestünden. (119) Die Änderungen der Sätze basieren auf dem prognostizierten Anstieg der eingesetzten Beträge, wie im Geschäftsplan zur Berechnung der Gebühr prognostiziert (62). Zu diesem Zweck haben die französischen Behörden auf die bei den anderen Methoden zugrunde gelegten Annahmen verwiesen und die Häufigkeit der Senkung der Provisionssätze angepasst, um dem Wissen Rechnung zu tragen, dass die ausschließlichen Rechte nach 25 Jahren enden würden. (120) Die Kommission ist der Auffassung, dass das Stützen des kontrafaktischen Szenarios ohne das PACTE-Gesetz auf die Annahme, dass die Rechte zeitlich begrenzt wären (d. h. die Auffassung, dass FDJ weiterhin in den Genuss der vor dem PACTE-Gesetz geltenden Bedingungen gekommen wäre, jedoch nur für 25 Jahre, d. h. bis 2044), ein konservativer Ansatz für die Feststellung ist, dass keine Beihilfe vorliegt. (121) Die Kommission ist der Auffassung, dass Grund zu der Annahme besteht, dass die Provisionssätze in dem zeitlich begrenzten Szenario weniger erheblich gesenkt würden, da die Rechte im Geschäftsplan vor dem PACTE-Gesetz auf 25 Jahre begrenzt sind. Ihrer Ansicht nach sind die Dauer der Rechte und die Höhe des Entgelts konzeptionell miteinander verknüpft, und dieser Faktor beeinflusst sowohl das Entgelt als auch die Rentabilität von FDJ. Darüber hinaus stellt die Kommission fest, dass Frankreich nur die Häufigkeit der Senkung der Provisionssätze geändert hat und dass dies mit dem prognostizierten Anstieg der eingesetzten Beträge und den vor der Einführung des PACTE-Gesetzes vorgenommenen Anpassungen im Einklang stand. (122) Die der Methode 4 zugrunde liegenden Annahmen ergeben einen Wert von […] EUR für die Rechte im kontrafaktischen Szenario (ohne das PACTE-Gesetz). (123) Da sich der Wert der Rechte im faktischen Szenario (nach dem PACTE-Gesetz) auf […] EUR beläuft, liegt der Betrag der Gebühr nach Methode 4 bei 477 Mio. EUR und damit 97 Mio. EUR über den von der CPT berechneten 380 Mio. EUR. 6.1.5.1.3.   Schlussfolgerung (124) Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die nach Methode 4 berechnete Gebühr bei 477 Mio. EUR und damit 97 Mio. EUR über dem von der CPT berechneten Entgelt (380 Mio. EUR) liegt. (125) Um sicherzustellen, dass keine Beihilfe vorliegt, hält die Kommission fest, dass Frankreich zugesagt hat, die Gebühr gegenüber dem von der CPT berechneten Entgelt um 97 Mio. EUR zu erhöhen. 7.   SCHLUSSFOLGERUNGEN (126) Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Gewährung ausschließlicher Rechte an FDJ nach dem PACTE-Gesetz La Française des Jeux keinen wirtschaftlichen Vorteil verschaffte. (127) Aus diesem Grund stellt die Maßnahme auch keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die von der Französischen Republik zugunsten von La Française des Jeux durchgeführte und um 97 Mio. EUR aufgestockte Maßnahme stellt keine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet. Brüssel, den 31. Oktober 2024 Für die Kommission Margrethe VESTAGER Exekutiv-Vizepräsidentin (1)   ABl. C 487 vom 3.12.2021, S. 13 — Octroi supposé d’aide d’État illégale à la Française des Jeux — Aufforderung zur Stellungnahme nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. (2)  Die AFJEL ist ein Handelsverband, der die Mehrheit der in Frankreich lizenzierten Betreiber von Online-Sportwetten vertritt. (3)  Der BGC vertritt 90 % der Wett- und Glücksspielbranche im Vereinigten Königreich. Er vertritt insbesondere dort lizenzierte Betreiber von Online-Glücksspielen. (4)  Diese Informationen stehen im integrierten Bericht 2023 von FDJ zur Verfügung: https://www.fdjunited.com/2024/03/discover-the-2023-edition-of-the-fdj-groups-annual-integrated-report/. (5)  Konsolidierter Jahresabschluss 2023 von FDJ: https://www.groupefdj.com/publications-et-resultats/. (6)  Diese ausschließlichen Rechte wurden durch das Dekret Nr. 78-1067 vom 9. November 1978 über die Veranstaltung und den Betrieb der nationalen Lotterie und des nationalen Loto gewährt. Die Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte wurden in einem am 29. Dezember 1978 zwischen dem Staat und der Société de la Loterie nationale et du Loto geschlossenen Vertrag festgelegt. (7)  Diese ausschließlichen Rechte wurden durch das Dekret Nr. 85-390 vom 1. April 1985 über die Veranstaltung und den Betrieb des Sport-Loto gewährt. Der Vertrag vom 29. Dezember 1978 (siehe oben) wurde geändert, um dem erweiterten Umfang der gewährten ausschließlichen Rechte Rechnung zu tragen. In der Folge wurde er erneut geändert, um u. a. Folgendes vorzusehen: i) die Ausweitung des Umfangs der gewährten ausschließlichen Rechte; ii) eine Änderung der Laufzeit des Vertrags (die ursprüngliche Laufzeit des Vertrags von 30 Jahren wurde durch die letzte Änderung vom 9. März 2006 auf unbestimmte Zeit verlängert); iii) Änderungen in Bezug auf die Bedingungen für die Auflösung des Unternehmens, insbesondere in Bezug auf den Ausgleich für den Fall, dass das Unternehmen per Dekret nicht länger mit der Veranstaltung und dem Betrieb von Glücksspielen auf der Grundlage ausschließlicher Rechte betraut ist. (8)  Eine ausführliche Beschreibung des vor der Reform vom 22. Mai 2019 geltenden Rechtsrahmens findet sich in Abschnitt 2.2 des Einleitungsbeschlusses. (9)  Die Dekrete Nr. 78-1067 vom 9. November 1978 und Nr. 85-390 vom 1. April 1985 wurden am 23. Juni 2020 aufgehoben. Der auf den Dekreten Nr. 78-1067 vom 9. November 1978 und Nr. 85-390 vom 1. April 1985 beruhende Vertrag wurde gekündigt. (10)  Insbesondere das Dekret Nr. 2019-1060 vom 17. Oktober 2019 zur Festlegung detaillierter Regelungen für die staatliche Kontrolle von FDJ. (11)  Siehe Abschnitt 2.3.1 des Eröffnungsbeschlusses. Artikel 137 des PACTE-Gesetzes sieht vor, dass FDJ ausschließliche Rechte für einen begrenzten Zeitraum gewährt werden, und die Verordnung von 2019 legt den Umfang dieser Rechte (Artikel 7 und 8 der Verordnung), die Bedingungen, zu denen sie ausgeübt werden, und ihre Dauer, d. h. 25 Jahre ab der öffentlichen Bekanntgabe des PACTE-Gesetzes (Artikel 15 der Verordnung), fest. In Artikel 3 des Dekrets Nr. 2019-1060 vom 17. Oktober 2019 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für eine enge staatliche Kontrolle über FDJ wird das von FDJ als Gegenleistung für die gewährten ausschließlichen Rechte zu zahlende Entgelt auf 380 Mio. EUR festgesetzt. In einem am 17. Oktober 2019 zwischen dem Staat und FDJ geschlossenen Vertrag sind die Modalitäten für die Ausübung der ausschließlichen Rechte festgelegt. (12)  Siehe Abschnitt 2.3.2 des Eröffnungsbeschlusses. Durch Artikel 138 Absätze I, III und IV des PACTE-Gesetzes wurden die Steuerbemessungsgrundlage (die Bruttoeinnahmen aus Glücksspielen und nicht der eingesetzte Betrag) und die Steuersätze der drei spezifischen Steuern, die von Sportwettenbetreibern in Frankreich erhoben werden, geändert. (13)  Neben der Gewährung ausschließlicher Rechte für einen Zeitraum von 25 Jahren gegen ein unzureichendes Entgelt (380 Mio. EUR) betrafen die Beschwerden auch i) eine explizite und unbegrenzte Garantie, dass FDJ seine ausschließlichen Rechte oder Lizenzen auch im Falle eines schweren Fehlverhaltens nicht verlieren würde, und ii) eine steuerliche Vorzugsbehandlung von FDJ bei stationären Sportwetten im Vergleich zu Online-Betreibern. Keine der Maßnahmen (weder die mutmaßliche Garantie noch der mutmaßliche Steuervorteil) fiel in den Geltungsbereich des Einleitungsbeschlusses. In Bezug auf die mutmaßliche Garantie stellte die Kommission im Einleitungsbeschluss fest, dass sie dazu führte, dass die FDJ gewährten ausschließlichen Rechte weiter gesichert wurden. Dies verschaffte FDJ den Vorteil der Erhöhung des Werts der ausschließlichen Rechte, der bei der Berechnung des für die ausschließlichen Rechte geschuldeten Entgelts geschätzt und berücksichtigt werden musste. Die Kommission hielt es daher für erforderlich, bei der Bemessung der Gebühr die Sicherung der Rechte zu analysieren. In Bezug auf den mutmaßlichen Steuervorteil stellte die Kommission fest, dass der steuerliche Status von FDJ bei der Bemessung der Gebühr indirekt berücksichtigt worden war, da bei der Prüfung der Höhe des Entgelts für die ausschließlichen Rechte alle finanziellen Vorteile, die FDJ gewährt wurden, berücksichtigt worden waren. (*)   Vertrauliche Informationen. (14)  Zuvor konnte die Regulierungsbehörde FDJ den Nutzen dieser Rechte jederzeit entziehen, während sie FDJ nun gesetzlich gewährt wurden und nur der Gesetzgeber sie entziehen konnte. (15)  Die öffentlichen Abgaben wurden zuvor jährlich festgesetzt. Infolgedessen änderte der Staat häufig die von FDJ zu zahlenden öffentlichen Abgaben, was zu Unsicherheit hinsichtlich der Rentabilität führte. (16)  Indikative Spanne nach der Aktualisierung des Geschäftsplans von FDJ. (17)  Siehe Beschluss der Kommission vom 4. Januar 2013 in der Sache SA.33988 (ABl. C 1 vom 4.1.2013, S. 7), Erwägungsgründe 28 bis 29 und 32, bestätigt durch das Urteil des Gerichts vom 8. Januar 2015, Club Hotel Loutraki u. a./Kommission, T-58/13, ECLI:EU:T:2015:1, und durch das Urteil des Gerichtshofs vom 21. Dezember 2016, Club Hotel Loutraki u. a./Kommission, C-131/15 P, ECLI:EU:C:2016:989. (18)  Die Mindestrendite, die zur Deckung der aus der Ausübung der Rechte entstehenden Betriebs- und Kapitalkosten erforderlich ist, zuzüglich eines angemessenen Gewinns. (19)  Der abgezinste Cashflow ist ein Verfahren, das zur Schätzung des Werts eines Vermögenspostens oder Unternehmens herangezogen wird, indem die erwarteten künftigen Zahlungsströme auf ihren Barwert abgezinst werden. Dabei werden die Zeit und das Risiko berücksichtigt, die mit diesen künftigen Strömen verbunden sind. (20)  Bericht Nr. 1088 vom 15. September 2018 im Namen des mit der Prüfung des Entwurfs des PACTE-Gesetzes betrauten parlamentarischen Sonderausschusses von Herrn Barrot, Frau Dubost, Frau Lebec und Herrn Sommer, S. 799. (21)  Folgenabschätzung zum Entwurf eines Gesetzes über das Wachstum und die Transformation der Unternehmen, 18. Juni 2018, S. 440. (22)  Siehe Informationsbericht des Wirtschaftsausschusses über die Umsetzung des Gesetzes Nr. 2019-486 vom 22. Mai 2019 über das Wachstum und die Transformation der Unternehmen: https://www.assemblee-nationale.fr/dyn/15/rapports/cion-eco/l15b2619_rapport-information. (23)  Insbesondere Sozialversicherungsbeiträge (CSG, CRDS), Steuern und Sozialabgaben auf Sportwetten, eine Sportentwicklungsabgabe, Mehrwertsteuer, Stempelsteuer. (24)  Siehe Erwägungsgrund 109 des Einleitungsbeschlusses. (25)  Staatsrat, 15. Mai 2000, Confédération française des professionnels en jeux automatiques, Nr. 202666. (26)  Staatsrat, 12. März 2007, Syndicat des casinos modernes de France, Nr. 295882. (27)  Cour de cassation, Chambre criminelle, 3. Juni 2009, Nr. 08-82.941. (28)  Staatsrat, 30. Dezember 2011, Stanley International Betting Limited, Nr. 330604. (29)  Staatsrat, 10. Juli 2013, Stanley International Betting Limited, Nr. 357359. (30)  1975 wurde GIE Prelo, wozu UBFT und FNAM gehörten, das ausschließliche Recht gewährt, das Loto über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg zu betreiben. Im Jahr 1978 beschloss der Staat jedoch, GIE Prelo die Rechte zu entziehen und die Société de la Loterie Nationale et du Loto national (im Folgenden „SLNLN“) mit dem Betrieb des nationalen Loto und der nationalen Lotterie zu betrauen. Der Entzug der Rechte führte zu einer Entschädigung für die Mitglieder von GIE Prelo: ihnen wurden i) 49 % des Kapitals für einen nominalen Beitrag von […] Mio. EUR und ii) eine Provision auf Loto-Anteile zugewiesen. Nach Angaben von UBFT und FNAM erhielten die ehemaligen Mitglieder von GIE Prelo zwischen 1979 und 2008 eine inflationsbereinigte Entschädigung in Höhe von rund […] Mio. EUR für den anteiligen Verlust ihrer ausschließlichen Rechte an dem Loto. (31)  Siehe Erwägungsgrund 98 des Einleitungsbeschlusses. (32)  Siehe parlamentarische Berichte Nr. 1088 vom 15. September 2018 im Namen des mit der Prüfung des Entwurfs des P

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.