Europäische Union

2014/525/EU: Beschluss der Kommission vom 20. März 2013 über die Maßnahmen SA.23425 (11/C) (ex NN 41/10), die Italien 2004 und 2009 für SACE BT S.p.A. eingeführt hat (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 1501) Text von Bedeutung für den EWR

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0525. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen, die in den Artikeln 2, 3 und 4 genannt sind, von SACE BT zurück. (2)   Der Rückforderungsbetrag umfasst Zinsen, die von dem Zeitpunkt, ab dem die Beihilfen SACE BT zur Verfügung standen, bis zu deren tatsächlicher Rückzahlung berechnet werden; das sind: 156 000 EUR ab 5. Juni 2009 (Artikel 2), 29 Mio. EUR ab 18. Juni 2009 (Artikel 3) und 41 Mio. EUR ab 4. August 2009 (Artikel 4). (3)   Die Zinsen werden gemäß Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 (161) nach der Zinseszinsformel berechnet. (4)   Die Beihilfen werden sofort und tatsächlich zurückgefordert. (5)   Italien stellt sicher, dass dieser Beschluss binnen vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird. Artikel 6 (1)   Italien übermittelt der Kommission binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses die folgenden Informationen: a) Gesamtbetrag (Hauptforderung und Zinsen), der von SACE BT zurückzufordern ist; b) ausführliche Beschreibung der Maßnahmen, die ergriffen wurden bzw. beabsichtigt sind, um diesem Beschluss nachzukommen; c) Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass an SACE BT Rückzahlungsanordnungen ergangen sind. (2)   Italien unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der in Artikel 2, 3 und 4 genannten Beihilfen abgeschlossen ist. Auf Anfrage der Kommission legt Italien unverzüglich Informationen über die Maßnahmen vor, die ergriffen wurden bzw. beabsichtigt sind, um diesem Beschluss nachzukommen. Ferner übermittelt Italien ausführliche Angaben über die Beihilfebeträge und die Zinsen, die von SACE BT bereits zurückgezahlt wurden. Artikel 7 Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet. Brüssel, den 20. März 2013 Für die Kommission Joaquín ALMUNIA Vizepräsident (1)   ABl. C 177 vom 17.6.2011, S. 6. (2)  Vgl. Fußnote 1. (3)  Am 4. Januar 2012 wurde eine erweiterte Kopie auf Englisch gesendet. (4)  Am 2. Februar 2012 wurde eine erweiterte Kopie auf Englisch gesendet. (5)  Marktfähige Risiken werden nach zwei Kriterien definiert: i) Geografie (Standort des Schuldners in der EU und/oder im Gebiet der OECD), und ii) Dauer (Risikolaufzeit von unter zwei Jahren). (6)  (ABl. C 281 vom 17.9.1997, S. 4). Seit dem 1. Januar 2013 wendet die Kommission die neue Mitteilung zur kurzfristigen Exportkreditversicherung an, die am 19. Dezember 2012 veröffentlicht wurde (ABl. C 392 vom 19.12.2012, S. 1). (7)  Es ermöglichte die Errichtung des Instituts für Außenhandelsversicherungsdienstleistungen — SACE. (8)   ABl. C 217 vom 2.8.2001, S. 2. (9)  Die Verwendung einer getrennter Buchführung bis SACEs Versicherung für marktfähige Risiken errichtet wurde, war von SACE bereits am 3. Dezember 2003 bei einem Gespräch im Zusammenhang mit dem Erstellen des ursprünglichen Geschäftsplans vorgesehen worden. Siehe S. 13 Anhang 11 der Stellungnahme von Italien vom 5. März 2012. (10)  Siehe S. 68-69 des Jahresberichts 2004, Online verfügbar unter: http://www.sace.it/GruppoSACE/export/sites/default/download/ar_bilanci/AR_e_bilanci/annual_report2004.pdf. (11)  SACE, Jahresbericht 2004. (12)  Siehe Anhänge 5 und 6 der Ergänzungen („Nota Integrativa“) zum SACE-Jahresabschluss für 2004, der die finanziellen Beziehungen zwischen SACE und den von SACE kontrollierten Gesellschaften darstellt. Der Abschluss zeigt die schrittweise Zunahme des Kapitals von SACE BT durch die Mittel, die von SACE im Jahr 2004 breitgestellt wurden (Zuwachs von 100 Mio. EUR am Grundkapital und 5,8 Mio. EUR sonstige Kapitalzuwächse). (13)  Die Verluste von SACE BT in Höhe von 152 087 EUR (Ende 2004) und1 573 090 EUR (Ende 2005) wurden von dem Organisationsfonds (Fondo di organizzazione) gedeckt. (*1)  Für die Jahre 2005, 2006 und 2007 wurden die Risiken in den OECD-Ländern als vollumfänglich marktfähig angesehen und die in den Nicht-OECD-Ländern als nicht marktfähig. (14)  Am 14. Januar 2009 verkündete SACE die Eingliederung von SACE Surety in SACE BT. Die Fusion war im Dezember 2008 von ISVAP genehmigt worden. Siehe Jahresbericht 2008 von SACE. (15)  Siehe Anhang Nr. 14 — ISVAP: Protokoll der Ergebnisse der Prüfung bei SACE BT, 11. Oktober 2010 (Verbale degli accertamenti ispettivi effettuati presso SACE BT, 11.10.2010), S. 11, Stellungnahme von Italien vom 5. März 2012. (16)  Die Informationen sind auf der Website von SACE verfügbar. (17)  Die versicherungstechnische Leistung eines Versicherers wird an der Schaden-Kosten-Quote gemessen. Das ist das Verhältnis zwischen Verlusten und Ausgaben auf der einen Seite und Versicherungsprämien auf der anderen Seite. Eine Schaden-Kosten-Quote von unter 100 % weist auf eine Rentabilität der Versicherungsabschlüsse hin. Liegt die Quote über 100 %, weist sie auf einen Verlust hin. Eine Gesellschaft mit einer Schaden-Kosten-Quote von über 100 % kann aber aufgrund von Anlageerträgen trotzdem rentabel sein. Im Bereich der Nichtlebensversicherung und insbesondere im Fall von Kreditversicherungen wird eine Schaden-Kosten-Quote von unter 100 % erwartet. (18)  Die Kapitalinvestition in Höhe von 105,8 Mio. EUR in SACE BT wurde im Jahresabschluss 2004 von SACE verzeichnet (als Investitionen in kontrollierte Unternehmen). (19)  Die Rückversicherungsstruktur von SACE BT für marktfähige Risiken, wie sie am 22. April 2008 vom Verwaltungsrat genehmigt wurde, umfasst eine Quotenrückversicherung und eine Exzedentenrückversicherung (siehe Anhang Nr. 14 — ISVAP: Protokoll der Ergebnisse der Prüfung bei SACE BT, 11. Oktober 2010 (Verbale degli accertamenti ispettivi effettuati presso SACE BT, 11.10.2010), S. 55 der Stellungnahme Italiens vom 5. März 2012). Die Quotenrückversicherung ist eine Art der Versicherung, bei der der Erstversicherer einen vereinbarten Prozentsatz jedes Risikos zediert, das er versichert und das in eine Klasse oder in Klassen von Geschäften fällt, für die ein Rückversicherungsvertrag besteht. Ein Exzedentenrückversicherungsvertrag ist ein Versicherungsvertrag, bei dem die Rückversicherung nur greift, wenn ein bestimmter Verlust (oder bestimmte Gruppen von Verlusten) einen vereinbarten Schwellenwert, Selbstbehalt genannt, übersteigen. Üblicherweise tritt diese Versicherung nur bis zu einem bestimmten Grenzbetrag ein. (20)  Diese Kapitalerhöhung wurde anschließend teilweise (31,5 Mio. EUR) zur Deckung der Verluste verwendet, die SACE BT im Jahr 2009 verzeichnete. Siehe Anhang Nr. 14 — ISVAP: Protokoll der Ergebnisse der Prüfung bei SACE BT, 11. Oktober 2010 (Verbale degli accertamenti ispettivi effettuati presso SACE BT, 11.10.2010), S. 5 der Stellungnahme Italiens vom 5. März 2012. Als der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2009 endende Jahr gebilligt wurde, hat die Hauptversammlung der Anteilseigner von SACE BT am 20. April 2010 entschieden, die Verluste, die Ende 2009 verzeichnet wurden, d. h. 34 081 254 EUR, durch Verwendung des „Fondo di Organizzazione“ in einer Höhe von 2 534 805 EUR und durch eine Kapitalübertragung („ versamento in conto capitale “) in Höhe von 31 546 449 EUR zu decken. (21)  Siehe die Erwiderung von SACE auf das Auskunftsersuchen, 15. September 2011, S. 11. (22)  Für die Berechnung des ROAE wurden angenommenen Steuerauswirkungen („effetto fiscale figurativo“) bei der Bestimmung des Nettogewinns berücksichtigt (siehe S. 163 des ursprünglichen Geschäftsplans). (23)  Stardust Marine Urteil vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99, [I], Slg. 2002, I-4397. (24)  GEI, T-68/03, II-2911, Slg. 2007 — Olympic Airways/Kommission. (25)  GEI, T-422/03, II-1161, Slg. 2008 — SIC/Kommission. (26)  Siehe Anhang I der Antwort des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, 15. September 2011. (27)   Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, Erwiderung auf das Auskunftsersuchen, eingereicht am 5. März 2012, S. 2. (28)   Quelle: SACE — Erwiderung auf das Auskunftsersuchen, Punkt 9, eingereicht am 5. März 2012, S. 2. (29)  Mit den Unterlagen, die für die Sitzung des Verwaltungsrats vom 28. April 2004 vorbereitet wurden, sollten angesichts der Kapitalausstattung von SACE 2, der zukünftigen SACE BT Schätzungen über das „freie Kapital“ von SACE bereitgestellt werden. Siehe Anhang 1 — Comunicazione dell'AD al CdA di SACE S.p.A. in vista della riunione del CdA del 28 aprile 2004, zu der Stellungnahme, die SACE am 5. März 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss einreichte. (30)  Für weitere Daten siehe S. 4 der Stellungnahme, die SACE am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss einreichte. (31)   Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, Antwort auf das Auskunftsersuchen, eingereicht am 5. März 2012, S. 2. (32)   Quelle: Stellungnahme, die SACE am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss einreichte, S. 8 und Protokoll der Sitzung zwischen den Vertretern von SACE BT, SACE, den italienischen Behörden und den Kommissionsdienststellen am 13. Juli 2011. (33)  Siehe beispielsweise Kapitel II, S. 7 des ursprünglichen Geschäftsplans. (34)  Siehe S. 9 der Stellungnahme, die SACE am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss einreichte. SACE wiederholte den Standpunkt, der bereits vor dem Eröffnungsbeschluss von Italien zum Ausdruck gebracht worden war. Siehe Absatz 1 auf S. 15 der Stellungnahme von Italien vom 12. Februar 2008. (35)  Der ursprüngliche Geschäftsplan sah vor, dass SACE BT im Jahr 2008 einen Anteil von 12,6 % auf dem italienischen Markt mit einem Prämienvolumen von 67,2 Mio. EUR hätte. (36)  Siehe SACE — Antwort auf das Auskunftsersuchen, eingereicht am 15. September 2011, S. 17. (37)  Siehe Anhang 1 der Antwort von SACE, 15. September 2011, S. 8. (38)  Anhang 8 der Stellungnahme von SACE, die am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss eingereicht wurde. (39)  Siehe Anhänge 5-7 der Stellungnahme von SACE, die am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss eingereicht wurde. (40)  Siehe Anhang 2 der Stellungnahme von SACE, die am 15. September 2011 eingereicht wurde und in der verschiedene Initiativen für Akquisitionen aufgeführt sind, entweder in Kooperation mit anderen Marktteilnehmern, d. h. KUP (mit SA Ducroire) in der Mitteilung vom 19. Juli 2006, TINUBU SQUARE (mit ONDD und CESCE) in den Mitteilungen vom 19. Juli und 8. September 2006 und MEHIB (mit SA Ducroire) in den Mitteilungen vom 8. Februar und 18. Juni 2007 oder allein, d. h. CGIC (mit der Option, dass die Muttergesellschaft SACE selbst statt SACE BT als Kaufinteressent auftritt) in der Mitteilung vom 15. September 2008. (41)  Siehe Anhang 1 der Antwort von SACE, die am 15. September 2011 eingereicht wurde, S. 8. (42)  SACE brachte auch vor, dass SACE BT früher Gewinne erwirtschaftet habe, als im Plan vorgesehen gewesen sei, nämlich bereits im Jahr 2006 und legte den folgenden Vergleich zwischen den tatsächlich verzeichneten Gewinnen/Verlusten und den prognostizierten vor: Im Jahr 2005: – 1,5 Mio. EUR (im Plan – 2,4 Mio. EUR); 2006: + 0,1 Mio. EUR (im Plan: – 0,4 Mio. EUR); 2007: – 1 Mio. EUR (im Plan: + 3,1 Mio. EUR); 2008: – 29,4 Mio. EUR (im Plan: + 3,7 Mio. EUR). Siehe Stellungnahme von SACE, die am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss eingereicht wurde, S. 6, Fußnote 2. (43)  Sie umfasste folglich auch eine Ausweitung der Prognosen bis 2009. (44)  Siehe Anhang 9 der Stellungnahme von SACE, die am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss eingereicht wurde. (45)  Siehe S. 8 und 10 des aktualisierten Geschäftsplans. (*2)  Wenn 2009 das Bezugsjahr ist (wie in dem aktualisierten Geschäftsplan) und nicht 2008 und folglich ein Gewinn von 4,8 Mio. EUR berücksichtigt wird, erreicht die „implizierte Ex-ante“ Eigenkapitalrendite nach den Akquisitionen und den Synergien 11,8 %. (46)  Laut Italiens Stellungnahme vom 5. März 2012 — Antwort von SACE (Punkt 16, S. 5) prognostizierte der externe Berater für 2009 (fünftes Jahr nach der Akquisition) eine Eigenkapitalrendite von 9,8 % bei einer Akquisition von 100 % an Assedile, die mit ungefähr 40 Mio. EUR bewertet wurde (siehe Progetto Zorro, 30. Mai 2005, S. 30). Folglich berechnete SACE einen Gewinn von 3,9 Mio. EUR nach der Akquisition von 100 % an Assedile: 40 Mio. EUR * 9,8 % Eigenkapitalrendite (und 2,7 Mio. EUR für 70 % an Assedile). (47)  Laut der Stellungnahme von SACE, die am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss eingereicht wurde (S. 21) sahen die von dem externen Berater erstellten Finanzprognosen für die Akquisition von KUP für 2011 (fünftes Jahr nach der Akquisition) erwartete Nettogewinne in Höhe von 3,5 Mio. EUR vor. Also, 33 % * 3,5 Mio. = 1,2 Mio. EUR. Dividiert man die erwartete Rendite durch die anfängliche Investition würde SACE BT eine Eigenkapitalrendite von 8,7 % erlangen. (48)  Siehe SACE — Antwort auf das Auskunftsersuchen, 15. September 2011, S. 4. (49)  Siehe SACE — Antwort auf das Auskunftsersuchen, Punkt 12, eingereicht am 5. März 2012, S. 2-3. (50)  Laut dem aktualisierten Geschäftsplan hatte Euler Hermes SIAC 2003 in Italien einen Marktanteil von 47,5 %, Atradius-SIC (Italien) von 20,1 % und Coface Italien (Viscontea Coface) von 17,9 %. (51)  Diese Behauptung Italiens wird nicht von dem ursprünglichen Geschäftsplan unterstützt, der von dem externen Berater erstellt wurde. Nach Anhang 1 des Plans — „La best practice del mercato. Benchmarking sui principali players“, vom Februar 2004 (siehe Italiens Stellungnahme vom 12. Februar 2008, Anhang 1) waren sowohl Viscontea Coface als auch Euler Hermes SIAC im Kautionsgeschäft tätig (siehe S. 17 und 34 des Anhangs). (52)  In Bezug auf die Vergütung, die SACE BT an SACE gezahlt hat, siehe die Stellungnahme von SACE, die am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss eingereicht wurde, S. 30. (53)  Siehe SACE — Antwort auf das Auskunftsersuchen, 15. September 2011, S. 7. (54)  Siehe SACE — Antwort auf das Auskunftsersuchen, Punkt 13, das am 5. März 2012 vorgelegt wurde, S. 3. (55)  Siehe die Stellungnahme von SACE, die am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss eingereicht wurde, S. 25. (56)  Gemäß der Exportkredit-Mitteilung wird die Ausweichklausel für vorübergehend nicht marktfähige Risiken verwendet, d. h. für marktfähige Exportkreditrisiken, für die ein Versicherungsschutz von privaten Exportkreditversicherern oder von staatlichen oder staatlich unterstützten Exportkreditversicherern, die auf eigen Rechnung tätig sind, aufgrund des Fehlens von Versicherungs- oder Rückversicherungskapazitäten vorübergehend nicht verfügbar ist. Unter solchen Umständen können diese vorübergehend nicht marktfähigen Risiken möglicherweise von einem staatlichen oder staatlich unterstützten Exportkreditversicherer für nicht marktfähige Risiken, die für Rechnung oder mit der Garantie des Staates versichert werden, übernommen werden. Die Mitgliedstaaten, die beabsichtigen, die genannte Ausweichklausel in Anspruch zu nehmen, teilen dies der Kommission unverzüglich mit. (57)  Siehe die am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss eingereichte Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, S. 5. (58)  Siehe die Stellungnahme von SACE, die am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss eingereicht wurde, S. 29. (59)  Stellungnahme von SACE, die am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss eingereicht wurde, S. 33, 36 und 37. (60)  Laut den Versicherungsrichtlinien ist der Zweck der Schwankungsrückstellungen, Schwankungen im Schadenverlauf künftiger Jahre auszugleichen oder besonderen Risiken Rechnung zu tragen. Sie sind Teil der versicherungstechnischen Rückstellungen der Bilanz und Veränderungen der Schwankungsrückstellungen sind in den versicherungstechnischen Rückstellungen der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Siehe CEIOPS — Summary of a survey on equalisation provisions (Zusammenfassung einer Studie über Schwankungsrückstellungen), Januar 2009, S. 2, online abrufbar unter: https://eiopa.europa.eu/fileadmin/tx_dam/files/publications/reports/CEIOPS-DOC-32-08-Summary-of-a-survey-on-equalisation-provisions.pdf (61)  Siehe Stellungnahme, die SACE am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf das Auskunftsersuchen eingereicht hat, S. 45. SACE zitiert die Daten des Unternehmens Dealogic, das feststellt, dass sich Fusionen und Akquisitionen im europäischen Finanzsektor im Jahr 2009 (176 Mrd. EUR) verglichen mit 2008 praktisch halbiert haben. Ungefähr 50 % aller Transaktionen im Jahr 2009 betrafen notleidende Vermögenswerte. (62)  Siehe SACE — Antwort auf das Auskunftsersuchen, Punkt 14, eingereicht am 5. März 2012, S. 4. (*3)  Vertrauliche Informationen. (63)  Zur Illustration dieses Arguments verwies Italien auf die folgende Rechtssache: C-303/88 Italien/Kommission („ENI/Lanerossi“), Slg. 1991, I-1433, Randnummer 21 (siehe die Stellungnahme von SACE, die am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss eingereicht wurde, S. 36). (64)  Das Risikomanagement wird zur Muttergesellschaft, SACE ausgegliedert. Siehe Erwägungsgrund 25. (65)  Siehe SACE — Erwiderung auf das Auskunftsersuchen, Punkt 19, eingereicht am 5. März 2012, S. 6. (66)  […]. (67)  Siehe die Stellungnahme von SACE, die am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss eingereicht wurde, S. 33. (*4)  Umfasst auch die Lebensversicherungen („include il ramo vita“), die 2009 ausgegliedert wurden. (68)  Im Geschäftsplan 2010-2011 enthaltene Prognosen, S. 8, am 4. August 2009 vom Verwaltungsrat von SACE BT angenommen (siehe Anhang 4 — Protokoll der Verwaltungsratssitzung von SACE BT, 4. August 2009, eingereicht am 9. Juni 2010). (69)  Im aktualisierten Geschäftsplan 2011-2013 enthaltene Prognosen („Aggiornamento Piano Industriale“), S. 8 und 19, vom Verwaltungsrat von SACE BT genehmigt am 24. November 2011. (siehe Anhang 8 — Protokoll der Verwaltungsratssitzung von SACE BT, 24. November 2011, eingereicht am 30. März 2012). (70)  Bruttoprämien decken im Gegensatz zu Prämien abzüglich der Rückversicherungskosten auch den Teil des Risikos ab, der an Rückversicherer zediert wurde. (71)  Eigenkapitalrendite errechnet als Ertrag vor Steuern/Eigenkapital („patrimonio netto“) unter Annahme von nicht ausgeschütteten Gewinnen und einer Kapitalausstattung von 108,7 Mio. EUR am 31. Dezember 2011. (72)  Berechnungen der Kommission auf der Grundlage der Jahresabschlüsse und der Prognosen für 2011-2013. (73)   ABl. C 195 vom 19.8.2009, S. 9. (74)  Siehe die Stellungnahme von SACE, eingereicht am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss, S. 52. (75)  Siehe die Stellungnahme von SACE, eingereicht am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss, S. 30-31. (76)  Siehe die Stellungnahme von SACE, eingereicht am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss, S. 47. (77)  Stellungnahme von SACE, eingereicht am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss, S. 6-7. (78)  Siehe Erwägungsgrund 64 des Eröffnungsbeschlusses. (79)  Siehe die Stellungnahme von SACE, eingereicht am 5. Mai 2011 in Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss, S. 7. (80)  Siehe Ministerium für Wirtschaft und Finanzen — Antwort auf das Auskunftsersuchen, 15. September 2011, S. 6. (81)  Rechtssache C-261/89 Italien gegen Kommission, Slg. 1991, I-4437, Randnummer 8; verbundene Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92 Spanien gegen Kommission, vorstehend zitiert, Randnummer 21; Rechtssache C-42/93 Spanien gegen Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnummer 13. (82)  Siehe Punkte 3.1. und 3.2. der Exportkredit-Mitteilung, den Hinweis der Kommission zur Anwendung der Artikel 92 und 93 EWG-Vertrag (jetzt Artikel 107 und 108 AEUV) auf staatliche Beteiligungen (Bulletin EG 9-1984) und Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten, Anwendung der Artikel 92 und 93 EWG-Vertrag und des Artikels 5 der Kommissionsrichtlinie 80/723/EWG über öffentliche Unternehmen in der verarbeitenden Industrie (ABl. C 307 vom 13.11.1993, S. 3). (83)  Siehe Urteil vom 6. März 2003, T-228/99, T-233/99 WestLB und Nordrhein-Westfalen gegen Kommission, Slg. 2003, II-435, Randnummer 314. (84)  Siehe Urteil vom 6. März 2003, Westdeutsche Landesbank Girozentrale/Kommission (T-228/99 und T-233/99, Slg. 2003, II-435, Randnummern 254-255, 270). (85)  Siehe Kommission gegen Électricité de France (EDF), Urteil vom 5. Juni 2012, Rechtssache C-124/10 P, Slg. 2012, 0000, Randnummern 82-84 und 105. (86)  Siehe Kommission gegen Électricité de France (EDF), Urteil vom 5. Juni 2012, Rechtssache C-124/10 P, Slg. 2012, 0000, Randnummer 86. (87)  In Bezug auf den Vergleich zwischen der staatlichen Intervention und dem vergleichbaren Szenario einer Abwicklung der entsprechenden Gesellschaft und den Kosten, die bei dem letztgenannten Szenario zu berücksichtigen wären, siehe die Urteile vom 28. Februar 2003, Gröditzer (C-334/99, Slg. 2003, I-1139, Randnummern 133-141) und vom 14. September 1994, Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (verbundene Rechtssachen C-278/92, C-279/92 und C-280/92, Slg. 1994, I-4103, Randnummern 21-22). (88)  Siehe S. 41 von Anhang 22 — Abschlüsse von SACE am 31.12.2004, Stellungnahme von Italien vom 12. Februar 2008: „Detta ‚gestione‘ si è conclusa nel corso dell'anno, sia in seguito alla naturale scadenza dei contratti assicurativi che prevedevano la copertura dei rischi di mercato, sia mediante disdetta dei contratti in essere. I rischi in argomento sono stati progressivamente assunti con nuovi contratti dalla società partecipata SACE BT S.pA., costituita in data 27 maggio 2004.“ (89)  Damals das Institut für Außenhandelsversicherungsdienstleistungen- SACE (Instituto per i Servizi Assicurativi del Commercio Estero — SACE). (90)  Siehe Anhänge 10 und 11, SACE — Antwort auf das Auskunftsersuchen, eingereicht am 5. März 2012. (91)  Siehe Anhang 10 — Protokoll der Verwaltungsratssitzung des Instituts für Außenhandelsversicherungsdienstleistungen — SACE vom 21. November 2003 (Verbale della riunione del Consiglio di Amministrazione dell'Instituto per i Servizi Assicurativi del Commercio Estero, 21 novembre 2003), S. 5-7, Stellungnahme von Italien, 5. März 2012. (92)  Siehe Anhang 10 — Präsentation für den Verwaltungsrat: Bewertung des potenziellen Markts für SACE für eine mögliche Entwicklung, 21. November 2003 (Presentazione al Consiglio di Amministrazione: Valutare il mercato potenziale di SACE per definirne gli spazi di crescita possibili, 21 novembre 2003), S. 43, Stellungnahme von Italien, 5. März 2012. (93)  Siehe Anhang 1 der Antwort von SACE vom 15. September 2011 auf das Auskunftsersuchen, S. 7. (94)  Bewerten oder überprüfen mit Hilfe eines Benchmarks (ein Standard oder ein Bezugspunkt mit dem Dinge verglichen oder bewertet werden könne

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.