Europäische Union

2014/525/EU: Beschluss der Kommission vom 20. März 2013 über die Maßnahmen SA.23425 (11/C) (ex NN 41/10), die Italien 2004 und 2009 für SACE BT S.p.A. eingeführt hat (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 1501) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32014D0525. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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lternative, kein Kapital zuzuführen und es für ihre sonstigen Tätigkeiten zu nutzen oder als Dividende an den Staat zurückzugeben. (96) Es ist darauf hinzuweisen, dass SACE für marktfähige Risiken für den Zeitraum zwischen dem Datum, an dem die entsprechenden Risiken automatisch marktfähig wurden (1. Mai 2004) und dem Gründungsdatum von SACE BT (27. Mai 2004) eine getrennte Buchführung nutzte (siehe die Tabelle 1 im Erwägungsgrund 19 des Eröffnungsbeschlusses). Es wurden jedoch keine Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder Verträge von dem eingerichteten getrennten Konto zu SACE BT transferiert (die Verträge für marktfähige Risiken, die in der getrennten Buchführung geführt wurden, endeten entweder, weil die Versicherungsverträge abliefen oder weil sie beendet wurden; die betreffenden marktfähigen Risiken wurden schrittweise unter neuen Versicherungsverträgen von SACE BT abgedeckt (88)). Die Geschäftstätigkeit der letztgenannten wurde erneut gestartet. (97) Es muss auch betont werden, dass SACE BT gegründet wurde, um sich auf neue Geschäftstätigkeiten zu konzentrieren, die bislang nicht zum Geschäftsbereich von SACE gehörten. Bereits Ende 2003, vor der Gründung von SACE BT und vor Gewährung der ersten Kapitalzuführung, suchte SACE externes Fachwissen, um die Geschäftsmöglichkeiten, die SACE für den Eintritt in den Markt der marktfähigen Risiken identifiziert hatte, zu bestätigen und weiter auszuarbeiten. Die wichtigsten Möglichkeiten wurden in den Marktsegmenten festgestellt, in denen die bedeutendsten Teilnehmer des Kreditversicherungsmarktes zu dem Zeitpunkt noch nicht vertreten waren, d. h. im Bereich der Bereitstellung von Kreditversicherungen in Italien für inländische Kredite und im Bereich der Exportkreditversicherungen für italienische Exportunternehmen, hauptsächlich KMU, die in Länder mit marktfähigem Risiko exportierten. (98) Der Geschäftsplan von SACE BT basierte auch auf vergleichenden Analysen des Marktes und der Schaffung einer neuen Unternehmensstruktur und nicht auf der Weiterführung eines bestehenden Unternehmens. Mit anderen Worten: SACE BT basiert nicht auf der bestehenden Erfolgsbilanz der Gesellschaft (oder auf der Umstrukturierung einer bestehenden Gesellschaft), sondern wurde neu errichtet. (99) Deshalb ist SACE BT nicht die Fortführung einer Geschäftstätigkeit, die bei SACE bestand, sondern das Ergebnis der Entscheidung, eine neue Gesellschaft zu gründen und eine Geschäftstätigkeit zu entwickeln, die SACE nicht abdeckte. (100) Folglich kann geschlossen werden, dass es die Sachverhaltselemente, die von Italien und SACE im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens vorgelegt wurden, der Kommission ermöglichen, den Schluss zu ziehen, dass SACE BT als neue Gesellschaft gegründet wurde und nicht einfach als Fortführung von Geschäftstätigkeiten, die bereits bei SACE ausgeübt wurden. (101) Die Kommission ist der Auffassung, dass der für eine Neugründung erstellte Geschäftsplan aus einer sorgfältigen Analyse der Geschäftsmöglichkeiten in dem Markt bestehen sollte, in dem das neu zu gründende Unternehmen tätig werden möchte sowie aus der Analyse des Ertrags, der wahrscheinlich erwirtschaftet wird. Dabei sollte nachgewiesen werden, dass die erwartete Rendite hoch genug ist, damit sich die anfängliche Investition lohnt. (102) Es kann jedoch ein gewisses Maß an Unsicherheit vorliegen und folglich Handlungsspielraum für Anpassungsmaßnahmen bestehen und für eine Verfeinerung des Tätigkeitsbereichs und der Finanzprognosen. Dies gilt insbesondere für die ersten Jahre der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Neue Unternehmen haben per Definition keine Geschichte der finanziellen Leistung, auf die sie eine Bewertung stützen können. Deshalb muss der Investor einen Prozess für die Bewertung eines Unternehmens entwickeln, der auf der Bewertung vergleichbarer Unternehmen (vergleichende Analyse) und auf Finanzprognosen basiert. Da es eine Weile dauern kann, bis junge Unternehmen rentabel werden, ist der Schlüssel zur Bewertung eines neuen Unternehmens, die Konzentration auf die Tätigkeiten, die in Zukunft das Erwirtschaften angemessener Gewinne ermöglichen. (103) Es liegen genügend Sachverhaltselemente vor, die bestätigen, dass SACE vor der Entscheidung, SACE BT zu gründen und das Anfangskapital zuzuführen, eine Analyse des Marktes vorgenommen hat, in dem SACE BT tätig werden sollte. Die anfänglichen Diskussionen und erste Elemente des Geschäftsplans für die Entwicklung der Tätigkeiten von SACE für die Jahre 2004-2006 wurden bei den Sitzungen des Verwaltungsrates von SACE (89) am 21. November und am 3. Dezember 2003 (90) vorgelegt. Bei der Sitzung am 21. November 2003 diskutierte der Verwaltungsrat von SACE die neuen Entwicklungsrichtungen und die Möglichkeit, in den OECD-Ländern im Bereich der kurzfristigen Exportversicherungen tätig zu werden. Grundlage der Diskussionen war eine Studie, die von einem externen Berater und von SACE vorbereitet worden war. Der Verwaltungsrat kam zu dem Ergebnis, dass über die marktfähigen Risiken, die Ressourcen, Investitionen und Ziele auf der Grundlage einer Durchführbarkeitsstudie (studio di fattibilità) entschieden würde (91). (104) Folglich wurde ein Geschäftsplan von einem angesehenen externen Berater eingeholt. Die Aufgaben des Beraters waren unter anderem, die Möglichkeiten zu identifizieren, die insbesondere im Bereich der kurzfristigen Risiken in OECD-Ländern bestanden (wo SACE die Größe des Marktes auf 2,5-5 Mrd. EUR (92) einschätzte) und die operativen Grundlagen für ein neues Unternehmen darzulegen. (105) In der Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 17. Dezember 2003 wurde deutlich festgestellt, dass sich das neue Unternehmen nicht würde auf staatliche Unterstützung verlassen können, weder direkt (finanzielle Unterstützung) noch indirekt (Nutzung der Ressourcen, die den nicht marktfähigen Risiken zugewiesen waren) (93). (106) Der ursprüngliche Geschäftsplan, der am 18. Mai 2004 erstellt wurde, enthielt eine vergleichende Analyse (94) der Marktpraktiken (lediglich der wichtigsten Marktteilnehmer) in Bezug auf die erwartete Preisgestaltung, auf Aufwendungen für Versicherungsfälle, die sonstigen Kostenquoten und auf andere Details zur Gründung und zum Betrieb eines Unternehmens zu Marktbedingungen. Dies konnte als solide Grundlage für ein neu gegründetes Unternehmen dienen, damit seine Tätigkeit den Marktpraktiken entspricht. (107) Angesichts des Vorstehenden zieht die Kommission die Schlussfolgerung, dass der Prozess und die Schritte, die SACE vollzog, bevor sie die Entscheidung traf, das Anfangskapital für SACE BT zu investieren, vergleichbar waren mit den Marktpraktiken unter vergleichbaren Umständen. Insbesondere hat SACE vor der Entscheidung für die Investition eine Durchführbarkeitsstudie von einem externen Berater eingeholt, diese sorgfältig bewertet und bedeutende Marktmöglichkeiten für ein Wachstum im Kreditversicherungsmarkt in Italien sowie für eine weitere Expansion in die MOEL-Märkte oder in andere mit der Kreditversicherung verbundene Dienstleistungen identifiziert. (108) In Bezug auf den begrenzten Zeitraum für die Finanzprognosen im ursprünglichen Geschäftsplan (d. h. nur vier Jahre, 2005-2008) und die beschränkte Rentabilität, die am Ende dieses Zeitraums erzielt werden sollte, merkt die Kommission an, dass dies darauf beruhte, dass einige der Schlüsselelemente noch verfeinert werden mussten und der Plan deshalb nur die Finanzprognosen für einen Teil der geplanten Tätigkeiten enthielt (erste Säule, siehe Erwägungsgrund 48). (109) In diesem Zusammenhang stellt die Kommission fest, dass der aktualisierte Geschäftsplan, der nur einen Monat nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit vom Verwaltungsrat von SACE förmlich angenommen wurde, einige der anfänglichen Annahmen änderte, die Finanzprognosen um ein Jahr bis 2009 verlängerte und Schätzungen für den Kapitalbedarf und den Ertrag für das endogen entwickelte Kreditversicherungsgeschäft (erste Säule) gesondert auswies, für das der Kapitalbedarf im Verhältnis zu den prognostizierten Prämien auf 40,3 Mio. EUR geschätzt wurde. Für 2009 lag der prognostizierte Ertrag aus diesem Kapital bei 4,8 Mio. EUR und der erwartete ROAE lag bei 12,1 %. Das Begleitschreiben an den Verwaltungsrat spezifizierte deutlich die Expansion der Geschäftstätigkeit in den Kautionsmarkt. Es enthielt ein Szenario für andere Möglichkeiten des externen Wachstums in den Sektoren, die Möglichkeiten für Synergien mit der Kreditversicherungstätigkeit von SACE BT boten, um den Ertrag der gesamten Investition in SACE BT an den Markteckdaten auszurichten. Das Dokument stellte fest, dass die Analyse im Rahmen der der Ausarbeitung des neu formulierten Geschäftsplans für regulatorische Zwecke (für Februar/März 2005 erwartet) noch weiter ausgearbeitet werden müsse. (110) Italien und SACE legten Dokumente vor, die belegten, dass der Plan ständig überprüft wurde. Dies zeigt, dass der Plan wirklich befolgt, vom Management genutzt und regelmäßig auf der Grundlage neuer Informationen aktualisiert wurde. Diese Praxis scheint vereinbar mit dem Verhalten zu sein, das man im Falle einer Neugründung erwartet, wo die Bewertung der zukünftigen Rentabilität ungewiss ist und nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit des neu gegründeten Unternehmens angepasst werden muss. (111) In Bezug auf die anderen Geschäftssäulen, d. h. die Expansion von SACE BT durch Akquisitionen („externe Wachstumsstrategie“) stellt die Kommission fest, dass die Gesellschaft zu einem frühen Zeitpunkt mit Hilfe eines angesehenen externen Beraters (siehe Erwägungsgrund 113) die Marktmöglichkeiten in anderen Marktsegmenten geprüft hat, die beträchtliche Synergien zu ihrem Kerngeschäft, der Kreditversicherung, boten (einschließlich der potenziellen Ziele für Akquisitionen). Angesichts der konzentrierten Struktur des Markts in Westeuropa prüfte SACE die Möglichkeiten der Expansion in die MOEL-Märkte, wo die drei größten Kreditversicherer zu dem Zeitpunkt weniger deutliche präsent waren als in Westeuropa. (112) Die Kommission stellt fest, dass Italien und SACE Dokumente vorgelegt haben, die zeigen, dass SACE BT zwar mehr Kapital erhielt, als für das organische Wachstum ihres Kreditversicherungsgeschäft (erste Säule) notwendig gewesen wäre, SACE jedoch bereits vor der Gründung von SACE BT am 27. Mai 2004 die nationale und internationale Expansion von SACE BT (zweite bzw. dritte Säule) in Betracht gezogen und geprüft hatte. (113) In dem Schreiben vom 17. Dezember 2003 wurde insbesondere auf die zweite und dritte Säule hingewiesen (siehe Erwägungsgründe 52 und 53), als der externe Berater, abgesehen davon, dass er das endogene Wachstum von SACE prüfen sollte, dazu aufgefordert wurde, die Zusammenarbeit mit anderen, entweder italienischen oder ausländischen Unternehmen zu analysieren (wie die Zusammenarbeit mit einem der größten Marktteilnehmer, eine Zusammenarbeit mit einem untergeordneten Teilnehmer (z. B. CESCE-Spanien, OND-Belgien) und eine Zusammenarbeit mit einem italienischen Marktteilnehmer, der in einem anderen Marktsegment oder einem anderen Finanzsektor tätig ist). Darüber hinaus hatte der externe Berater bereits im März 2004 zusätzliche Analysen in Bezug auf den italienischen Markt der Wirtschaftsinformationen, der Forderungseinziehung und seiner wichtigsten Akteure im Bereich der Kreditversicherungen in Mittel- und Osteuropa vorgelegt (die Ergänzungen zum Geschäftsplan). Folglich hatte SACE die Analyse zur Unterstützung einer solchen zukünftigen Identifizierung potenzieller Ziele bereits von einem angesehen externen Berater erstellen lassen, auch wenn zu dem Zeitpunkt, als die erste Maßnahme gewährt wurde, noch keine genauen Finanzprognosen in Bezug auf die erwartete Rentabilität aus der Expansion in andere Dienstleistungen in Italien und in andere geografische Märkte durch Akquisition gemacht wurden. (114) Die Kommission erkennt an, dass eine weitere Konsolidierung kleiner Marktteilnehmer und die potenzielle Privatisierung der Kreditversicherer in den MOEL vernünftigerweise erwartet werden konnte. Sie versteht auch die Schwierigkeiten von SACE, trotz des iterativen Prozesses, die Höhe des Kapitals, das für diese zukünftigen Akquisitionen aufgewendet würde und die von solchen Unternehmen zu erwirtschaftenden Erträge genau in Geldbeträgen zu bewerten, bevor das potenzielle Ziel dem Kauf zustimmt und die erwarteten Erträge für solche potenziellen Akquisitionsziele bewertet werden. (115) Angesichtes der Überlegungen, die SACE vor der Investition angestellt hat sowie angesichts der von einem angesehen externen Berater eingeholten, detaillierten Analyse, die vorab potenzielle Ziele identifizierte, kann die Kommission der Behauptung von Italien und SACE zustimmen, dass die Akquisitionspläne von SACE bei der Investition des Kapitals in SACE BT berücksichtigt worden seien, ohne dass es möglich war, ihre Rentabilität oder erwarteten Synergien zu schätzen und ohne Zugang zu den internen Daten solcher potenzieller Ziele zu haben oder den Verkaufspreis zu kennen. (116) Angesichts der extensiven Akquisitionsstrategie, die für den Sektor typisch war und von SACE erwartet wurde, kann die Kommission auch dem Argument von Italien und SACE zustimmen, dass das für zukünftige Akquisitionen zu verwendende Kapital mit der Investition in einen Aktienfonds verglichen werden könne. Tatsächlich kann bei einem Aktienfonds nur die erforderliche Rendite angesichts der Eckdaten des Marktes geschätzt werden (im vorliegenden Fall durch Angleichen der erforderlichen Rendite an die drei größten Kreditversicherer, die beträchtlich durch Akquisitionen expandiert haben), während vor jeder Investition eine spezifischere Bewertung durchgeführt wird, sobald sich eine solche Gelegenheit ergibt. Es kann auch zu einer Verzögerung kommen, bis das gesamte Kapital investiert ist. (117) In Bezug auf die Rentabilität aus Akquisitionen stellt die Kommission fest, dass vor jeder Akquisition der Rat des externen Beraters eingeholt wurde. Bei Assedile lag der gebotene Preis unter (für den Erwerb der ersten 70 % der Beteiligung an Assedile) oder innerhalb der Bewertungsbereiches (sofern man den kombinierten Erwerb von 100 % an Assedile berücksichtigt), der von dem externen Berater vorgeschlagen worden war (95). Bei der Investition in KUP jedoch im Jahr 2007, die gemeinsam mit SA Ducroire getätigt wurde, lag der bezahlte Preis 5 % über der von dem Berater (Rothschild) gemachten Bewertung. Andererseits verkaufte SACE BT diese Investition zeitnah als feststand, dass die Rentabilität von KUP nicht wieder hergestellt werden könne (96). SACE BT verkaufte seine Beteiligung an KUP am 25. Februar 2009 mit Verlust an SA Ducroire, um zukünftige Verluste zu minimieren (97). (118) Die Kommission stellt auch fest, dass SACE als im langfristigen Exportkreditversicherungsgeschäft tätige Gesellschaft einige Kenntnis des Kreditversicherungsrisikos hat. Sie investierte also nicht, ohne den Sektor selbst zu kennen. (119) Zusammenfassend stellt die Kommission fest, dass der Geschäftsplan vorher und mit der Hilfe eines angesehenen externen Beraters erstellt wurde, der die Möglichkeiten des neuen Marktes prüfte, die SACE vor der Gründung von SACE BT vorgelegt wurden. Darüber hinaus zielte die Investition eindeutig auf eine neu gegründete Gesellschaft ab und wurde untermauert von einem Plan, der auf einer detaillierten vergleichenden Analyse der Marktpraktiken basierte. Hierbei wurden insbesondere Kosten und Preisgestaltung und die Identifizierung angemessener Geschäftsmöglichkeiten für das Wachstum und die Entwicklung der Gesellschaft berücksichtigt. Schließlich, und als ergänzendes Argument, wurde die Leistung der neu gegründeten Gesellschaft in den ersten Jahren der Geschäftstätigkeit eng von der Muttergesellschaft überwacht und Anpassungen wurden rechtzeitig durchgeführt. (120) Angesichts der oben dargestellten Sachlage und insbesondere angesichts des Maßes an Rentabilität, das von der damals detailliert untersuchten zweiten und dritten Säule der Geschäftstätigkeit von SACE BT erwartet werden konnte, kann geschlussfolgert werden, dass die Erwartung einer angemessenen Rendite aus der anfänglichen Kapitalinvestition, d. h. aus der ersten Maßnahme, realistisch war und den Marktpraktiken entsprach. (121) Deshalb kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass SACE, als sie SACE BT Mittel zuführte, eine ausreichende Rendite für ihre Investition forderte (wie in den Protokollen und Mitteilungen an den Verwaltungsrat niedergelegt) und billigerweise erwarten konnte. (122) Abschließend wird festgestellt, dass die erste Maßnahme SACE BT keinen Vorteil verschafft hat. Folglich stellt sie keine Beihilfe dar und die anderen Kriterien, die für das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe erfüllt sein müssen, müssen nicht beurteilt werden. V.1.1.3.   Vorliegen eines Vorteils durch die zweite Maßnahme (123) In Erwägungsgrund 100 des Eröffnungsbeschlusses bezweifelte die Kommission, dass die Rückversicherung durch die Marktteilnehmer und durch die Muttergesellschaft SACE zu vergleichbaren Bedingungen stattgefunden hat. Die Rückversicherung, die indirekt durch den Staat bereitgestellt wurde (d. h. durch den staatlichen Exportkreditversicherer SACE) scheint zur künstlichen Schaffung von Kapazitäten zu führen, die vom privaten Markt nicht erhältlich wären. Darüber hinaus hat die Kommission in Erwägungsgrund 103 des Eröffnungsbeschlusses nicht ausgeschlossen, dass die zweite Maßnahme SACE BT einen Vorteil verschafft hat. (124) Italien und SACE haben keine neuen Fakten vorgelegt, die die vorläufige, im Eröffnungsbeschluss dargelegte Bewertung ändern würden. (125) Laut Punkt 4.2 der Exportkredit-Mitteilung wurden die Mitgliedstaaten ersucht, die Gewährung bestimmter Arten staatlicher Beihilfen innerhalb von einem Jahr nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung einzustellen, einschließlich der Rückversicherung durch den Staat, entweder direkt oder indirekt über einen anderen staatlichen oder staatlich unterstützten Exportkreditversicherer, zu günstigeren Bedingungen als gewöhnlich auf dem privaten Rückversicherungsmarkt, was entweder dazu führt, dass die Rückversicherung unter Preis angeboten wird, oder zur künstlichen Schaffung von Kapazitäten, die auf dem privaten Markt nicht zur Verfügung stehen würden (Punkt 4.2(f)). Punkt 4.2 führt weiter aus, dass bestehende ergänzende staatliche Rückversicherungsvereinbarungen jedoch weiter für eine Übergangszeit zulässig sind, unter anderem, sofern die staatliche Rückversicherung nur ein untergeordnetes Element des gesamten Rückversicherungsschutzes des Versicherungsunternehmens ist und die staatliche Rückversicherung für marktfähige Risiken allen Kreditversicherern offen steht, die in der Lage sind, die gemeinsamen Kriterien für die Berücksichtigungsfähigkeit zu erfüllen. Es ist sehr eindeutig, dass die letzten Bestimmungen in der vorliegenden Beihilfesache nicht erfüllt wurden, da der Staat den Großteil der Rückversicherung übernahm. Darüber hinaus bot er diese Regelung nicht allen Kreditversicherern an. (126) Bei der Beurteilung des Vorliegens eines Vorteils wird die Kommission zuerst nachweisen, dass der Gegenstand der Maßnahme nicht über den Rest des Marktes hätte abgedeckt werden können. Zweitens wird sie aufzeigen, dass SACE nicht wie ein privater Versicherer handelte. Drittens wird sie nachwiesen, dass selbst wenn man berücksichtigt, dass SACE die Muttergesellschaft von SACE BT war, dies nicht die Schlussfolgerung zulässt, dass SACE so gehandelt hat, wie es eine private Gesellschaft in der Situation getan hätte. Viertens wird die Kommission nachweisen, dass die von SACE bereitgestellte Rückversicherung SACE BT einen Vorteil verschafft hat. (127) Die Kommission stellt fest, dass es SACE BT am 30. Januar 2009 gelang, für die Verlängerung ihrer Rückversicherungsverträge für 2009 25,85 % der Exzedentenrückversicherung im Zusammenhang mit den marktfähigen Kreditrisiken für 2009 über den Markt zu decken (98). Es wurde Kontakt zu einer Reihe von Marktteilnehmern aufgenommen, die es trotz der angeblichen Rentabilität ablehnten, für den verbleibenden Teil eine Rückversicherung zu übernehmen (16 Marktteilnehmer lehnten die Beteiligung ab). Folglich entschied SACE BT „nach zahlreichen Versuchen, eine Einigung mit den Marktteilnehmern zu erzielen“ (99), sich wegen des verbleibenden Teils der Exzedentenrückversicherung an SACE zu wenden. SACE übernahm am 5. Juni 2009 den verbleibenden Teil der Exzedentenrückversicherung in Höhe von 74,15 % zu denselben Konditionen in Bezug auf Priorität, Kapazität und Prämien, wie die privaten Versicherer. Deshalb ist es klar, dass die 74,15 % der Exzedentenrückversicherung, die von SACE übernommen wurden, nicht über den Rest des Marktes hätten abgedeckt werden können (100). (128) Zur Feststellung, ob eine solche Maßnahme einen Vorteil darstellt, muss auch überprüft werden, ob SACE beim Gewähren der Maßnahme gehandelt hat, wie es ein privater Versicherer unter vergleichbaren Umständen getan hätte. Die Kommission stellt fest, dass Italien und SACE selbst anerkannt haben, dass die weltweite Finanzkrise den globalen Rückversicherungsmarkt in großem Umfang beeinflusst hat und im Jahr 2009 zu restriktiven Rückversicherungsbedingungen führte. Das veranlasste eine Reihe privater Versicherer dazu, ihre Kreditversicherungskapazitäten stark zu verringern, indem sie ihre Tätigkeiten auf diesem Sektor einschränkten und sich wieder stärker auf rentablere Bereiche zu konzentrieren. Das wirkte sich auf die Verfügbarkeit dieser Kreditversicherungen und Rückversicherungen auf dem Markt aus. Zweitens sei das Unvermögen von SACE BT, Rückversicherung auf dem Markt zu finden, auch durch ihre schwierige finanzielle Situation verursacht worden. Verschiedene private Rückversicherungen, die an den Gesprächen über eine Verlängerung der Rückversicherung von SACE BT beteiligt waren, hatten ihre Bedenken hinsichtlich der Situation des Unternehmens vorgebracht. SACE BT verzeichnete 2008 beträchtliche Verluste (um 29,5 Mio. EUR). Diese schwache Situation hatte zur Folge, dass das Risiko für die Rückversicherung höher war (101). Das Verhalten der Rückversicherer, die sich an der Rückversicherung beteiligten, zeigt, dass ein privater Rückversicherer ohne eine signifikant höhere Gebühr nur einen begrenzten Teil einer solch riskanten Rückversicherung übernehmen würde. Er würde nie akzeptieren, einen so hohen Prozentsatz wie 74 % und unter denselben Bedingungen zu decken, die die Rückversicherungen verlangt haben, die einen deutlich geringeren Prozentsatz der Rückversicherung übernommen haben. Ein umsichtiger Kapitalgeber hätte eine Gebühr verlangt, die das höhere Maß des übernommenen Risikos berücksichtigt. (102) Folglich hätte die von SACE verlangte Gebühr eigentlich höher sein müssen, als die von den fünf privaten Rückversicherern für den viel kleineren Prozentsatz der Rückversicherung in Rechnung gesetzten Gebühr. (103) Deshalb berechnet die Kommission bei der zweiten Maßnahme den Beihilfebetrag als die Differenz zwischen der Rückversicherungsgebühr, die ein privater Rückversicherer für einen so hohen Anteil der Rückversicherung gefordert hätte und der Gebühr, die SACE BT in Rechnung gestellt wurde. Gemäß ihrer Entscheidungspraxis (104) vertritt die Kommission die Ansicht, dass die Gebühr für einen so viel höheren Anteil an einer Rückversicherung und am Risiko um mindestens 10 % hätte höher sein müssen, als die Gebühr, die von den privaten Rückversicherern für den kleineren Teil der Rückversicherung und des Risikos gefordert wurde. Bei dem Betrag von 1,56 Mio. EUR, den SACE BT an SACE bezahlt hat, beläuft sich die Beihilfe auf 156 000 EUR. Schließlich stellt die Kommission noch fest, dass die Vergabe eines so hohen Teils der Rückversicherung an ein einziges Unternehmen möglicherweise nicht mit den allgemeinen Grundsätzen der Gesellschaft zur Rückversicherung übereingestimmt hat, denn „die Anzahl der teilnehmende

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.