Europäische Union

2014/525/EU: Beschluss der Kommission vom 20. März 2013 über die Maßnahmen SA.23425 (11/C) (ex NN 41/10), die Italien 2004 und 2009 für SACE BT S.p.A. eingeführt hat (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 1501) Text von Bedeutung für den EWR

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). 18.6.2009 — Die Hauptversammlung der Anteilseigner von SACE BT billigt die Deckung der Ende 2008 verzeichneten Verluste durch eine Kapitalübertragung von 29 Mio. EUR von SACE (dritte Maßnahme) und von 0,49 Mio. EUR aus den Reserven „Fondo di organizzazione“. 1.7.2009 — Der Verwaltungsrat von SACE („Consiglio di Amministrazione“) billigt die Kapitalübertragung („versamento in conto capitale“) von 41 Mio. EUR auf SACE BT. 4.8.2009 — Die Hauptversammlung der Anteilseigner von SACE BT billigt die Kapitalübertragung („versamento in conto capitale“) von 41 Mio. EUR von SACE; (vierte Maßnahme). — Der Verwaltungsrat von SACE BT („Consiglio di Amministrazione“) billigt den Geschäftsplan für 2010-2011. 7.12.2010 — Der Verwaltungsrat von SACE BT billigt den Geschäftsplan für 2011-2013. 24.11.2011 — Sitzung des Verwaltungsrats von SACE BT: Aktualisierung des Geschäftsplans für 2011-2013 23.2.2012 — Sitzung des Verwaltungsrats von SACE BT: Überprüfung des Organisationsmodells von SACE BT II. 5.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DES VERFAHRENS (33) In Bezug auf die erste Maßnahme hat die Kommission zuerst klargestellt, dass die Einstufung als Beihilfe für die erste Kapitalausstattung ausgeschlossen werden könnte, wenn diese für nicht marktfähige Risiken bereitgestellt wurde und/oder wenn es sich dabei einfach um die Übertragung von Kapital auf SACE BT handelte, das bereits kurzfristigen Versicherungstätigkeiten zugewiesen worden war, die bereits vorher bei SACE bestanden haben (einschließlich früherer nicht marktfähiger Risiken, die am 1. Mai 2004 zu marktfähigen Risiken wurden). Die Kommission gab an, dass sie zu diesem Zeitpunkt nicht über ausreichend Informationen verfügte, um zu beurteilen, ob diese Bedingungen erfüllt werden oder nicht. (34) Zweitens bezweifelte die Kommission, dass Italien als privater Kapitalgeber unter ähnlichen Umständen gehandelt hätte. Dies ist der sogenannte MEIP-Test, der das Vorliegen eines Vorteils für den Begünstigten der Maßnahme ausschließt, wenn er erfüllt ist. a) In Bezug auf die erste Maßnahme bezweifelte die Kommission auf der Grundlage der vorgelegten Informationen, dass die Bewertung der erwarteten Rentabilität von SACE BT, die zum Zeitpunkt ihrer Gründung im Jahr 2004 durchgeführt wurde, ausreichend gewesen wäre, um einen marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber zu einer Bereitstellung von Kapital zu bewegen. Die Kommission betont, dass der einzige Geschäftsplan, der zu dem Zeitpunkt vorgelegt wurde, lediglich Prognosen für die Jahre 2005-2008 enthielt, wobei die durchschnittliche Eigenkapitalrendite (ROAE) für das Jahr 2008 nur 5 % betrug (einschließlich eines Abzugs in Höhe von 1,1 Mio. EUR für die Schwankungsrückstellungen) (22). Es scheint, als sei keine weitere Bewertung in Bezug auf eine mögliche Renditesteigerung für eine Deckung der anfänglichen Verluste durchgeführt worden. Die Kommission wurde zu dem Zeitpunkt nicht über eine Analyse der potenziellen Rendite möglicher Akquisitionen in dem Sektor informiert. Italien wurde zur Vorlage weitere Dokumente aufgefordert, um nachzuweisen, dass die Investition zu Marktbedingungen erfolgt ist. b) In Bezug auf die zweite Maßnahme hat die Kommission basierend auf den von den italienischen Behörden bereitgestellten Informationen, die die Schwierigkeiten illustrieren, auf dem Markt Rückversicherungsschutz zu erhalten, die Zweifel geäußert, ob die zweite Maßnahme SACE BT nicht einen Vorteil verschafft habe. c) In Bezug auf die dritte und vierte Maßnahme vermutete die Kommission angesichts der von SACE BT verzeichneten Verluste, dass die Gesellschaft das Geld auf dem Markt nicht hätte beschaffen können. (35) Drittens wies die Kommission darauf hin, dass die von SACE (einer öffentlichen Gesellschaft) gewährten Maßnahmen dem Staat zuzurechnen zu sein schienen (Kriterium bezüglich der staatlichen Mittel), hat diesbezüglich jedoch noch keine abschließende Stellung bezogen. (36) Schließlich bezweifelte die Kommission, dass die Maßnahmen, sollten sie Beihilfen darstellen, als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden könnten. Es scheint keine Rechtsgrundlage zu geben, auf der solche Beihilfen als vereinbar eingestuft werden können. III.   STELLUNGNAHMEN BETEILIGTER (37) Die Kommission hat lediglich von SACE Stellungnahmen erhalten. IV.   STELLUNGNAHME ZUM ERÖFFNUNGSBESCHLUSS UND WEITERE STELLUNGNAHMEN VON ITALIEN UND SACE IV. 1.   ZURECHENBARKEIT (38) Italien und SACE legten dar, dass keine der vier Maßnahmen, die SACE gewährt wurden, dem italienischen Staat zurechenbar sei. In der Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss zitiert Italien ausgiebig die Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen Stardust Marine (23), Olympic Airways (24) und SIC-RTP. (25) Auf Aufforderung der Kommission hat Italien eine von SACE bereitgestellte Liste übermittelt, die die Verwaltungsratsmitglieder von SACE zu dem Zeitpunkt enthielt, als jede der vier betroffenen Maßnahmen vom Verwaltungsrat von SACE angenommen wurde. (26) SACE hat gegebenenfalls die Position angegeben, die das jeweilige Verwaltungsratsmitglied in der öffentlichen Verwaltung innehatte. (39) In Bezug auf die erste Maßnahme argumentierte Italien weiter, dass die Investition in SACE BT verglichen mit der Größe von SACE lediglich gering gewesen sei und dass dies auch als Hinweis darauf zu werten sei, dass der Staat keinen Grund gehabt habe, an einer so kleinen Investition beteiligt zu sein und dass ihm diese folglich nicht zugerechnet werden könne. (40) Bezüglich der zweiten Maßnahme stellte Italien klar, dass das CIPE nicht über die Rückversicherungstätigkeit von SACE entscheide. (27) IV. 2.   BEGÜNSTIGUNGSKRITERIUM: DIE ERSTE MASSNAHME (41) In den Stellungnahmen nach dem Eröffnungsbeschluss brachten Italien und SACE vor, dass die Investition der Marktpraxis entspräche. (42) Zur Vervollständigung der vorher eingereichten Dokumentation, die vorwiegend aus dem anfänglichen Geschäftsplan bestand, reichten Italien und SACE insbesondere neue Nachweise ein (siehe Erwägungsgründe 6-9). In Erwiderung auf eine weitere Frage der Kommission teilte Italien auch mit, dass es seit 2003 keinen Austausch zwischen dem ISVAP und SACE/SACE BT in Bezug auf die Prognosen gegeben habe, die SACE/SACE BT zu dem Kapitalbedarf und dem verfügbaren Kapital erstellt haben und dass keine diesbezügliche Beurteilungen von der nationalen Aufsichtsbehörde erstellt worden seien (28). (43) Zuerst betont SACE, dass sie eine rentable Gesellschaft sei. SACE sei eine gut geführte Gesellschaft und deshalb gäbe es keinen Grund anzuzweifeln, dass sie die Investition in SACE BT als normaler Kapitalgeber getätigt habe. Um dies zu illustrieren, legte SACE Daten vor, die zeigten, dass SACE von 2004-2010 rentabel war. Die Gesellschaft wies während all dieser Jahre eine Eigenkapitalrendite von über 6 % auf und eine jährliche Dividendenauszahlungsquote, die zwischen 40 % und 95 % der Gewinne lag. Dies belief sich auf einen Gesamtbetrag an Dividenden in Höhe von 2,1 Mrd. EUR zusätzlich zur Rückgabe einen Teils des Kapitals in Höhe von 3,5 Mrd. EUR an den Staat als Anteilseigner. SACE macht auch geltend, dass die Investition in SACE BT mit „freiem Kapital“ erfolgt sei, das nicht verwendet worden sei und SACE zur Verfügung gestanden habe. Für den 28. April 2004 wird dies mit ungefähr 250 Mio. EUR beziffert (29). Außerdem macht SACE geltend, dass der Kapitalbetrag vernachlässigbar sei, verglichen mit den Vermögenswerten und Gewinnen, die von SACE erwirtschaftet würden (der 2004 in SACE BT investierte Betrag habe nur 1,2 % des Eigenkapitals von SACE und 20 % des Nettogewinns von SACE im Jahr 2004 entsprochen) (30). (44) In diesem Zusammenhang stellte Italien auch klar, dass SACE keinen Vorteil aus der Rückbürgschaft des Staates gezogen habe, sondern dass diese Garantie als Rückbürgschaft für die Kontrahenten von SACE beabsichtigt gewesen sei. Diesbezüglich betonte Italien, dass die Rückbürgschaft von 2004-2010 nie in Anspruch genommen worden sei und dass der Staat in diesem Zeitraum keine Zahlungen zugunsten von SACE geleistet habe. (31). (45) Zweitens brachte SACE vor, dass mit der Investition eine Diversifikation der von dem SACE-Konzern versicherten Risiken bezweckt gewesen sei (in Bezug auf die geografische und die sektorielle Abdeckung). Die Abdeckung von Kreditrisiken durch den SACE-Konzern, die vorher auf nicht marktfähige Länder begrenzt gewesen sei, sei so nach Italien und in den Bereich der marktfähigen Exportkreditrisiken (kurzfristiges Risiko innerhalb der OECD) ausgeweitet worden. Darüber hinaus sollte die Geschäftstätigkeit in andere Geschäftsbereiche ausgedehnt werden, die bislang von den drei größten privaten Marktteilnehmern ausgeschöpft worden seien. (46) Drittens argumentierte SACE, dass es für einen neuen Marktteilnehmer wie SACE BT beträchtliche, nicht ausgeschöpfte Chancen auf dem Markt gegeben habe. Diese Überlegung sei vor der Durchführung der Investition analysiert worden. So habe insbesondere der heimische italienische Markt eine deutlich niedrigere Quote an Kreditversicherungen aufgewiesen als andere große europäische Märkte. Auch habe die Möglichkeit bestanden, auf den Märkten der EU-10 tätig zu werden, auf denen zu diesem Zeitpunkt die großen Marktteilnehmer im Bereich der Kreditversicherungen noch nicht vertreten gewesen seien. Vor der Durchführung der Investition seien die Marktchancen auch von dem externen Berater sehr genau geprüft worden. (47) Viertens brachte SACE vor, dass die Eigenkapitalrendite von SACE BT nicht mit dem Marktdurchschnitt verglichen werden könne, da SACE BT zu dem Zeitpunkt eine neu gegründete Gesellschaft gewesen sei, während die anderen Exportkreditversicherer bereits auf dem Markt etabliert gewesen seien. (48) Fünftens argumentierte SACE, dass das Management bei der Gründung von SACE BT im Jahr 2004, deren Ziel der Zutritt zum Markt der kurzfristigen Exportkredite gewesen sei, eine ausreichende Rentabilität des investierten Kapitals durch die Strategie der drei Säulen (32) erwartet habe. Dabei sei auf das organische Wachstum im Kreditversicherungsgeschäft (das einen Neugründungs-Charakter aufwies, weshalb der ursprüngliche Geschäftsplan eine Vierjahresprognose enthalten habe) für die erste Säule gebaut worden, auf Nebentätigkeiten zur Kreditversicherung (andere Arten von Versicherungen oder Dienstleistungen), die möglicherweise auch die Akquisition anderer Unternehmen in Italien umfasste (Diversifikation in Bezug auf Geschäftsfelder) für die zweite Säule und auf die geografische Expansion durch die Akquisition von im Ausland tätigen Unternehmen (geografische Diversifikation) für die dritte Säule. (49) Laut SACE sei die Rationale für eine solche Strategie durch die Analyse des externen Beraters untermauert gewesen. (33) (50) Laut SACE sollte es offensichtlich sein, dass die im Jahr 2004 ausgearbeiteten Wirtschafts- und Finanzprognosen die Auswirkungen der zukünftigen Akquisitionen, die in den folgenden Jahren durchgeführt wurden, nicht mit einbeziehen oder vorhersehen konnten. (34) In anderen Worten: die Prognosen basierten ausschließlich auf dem organischen Wachstum von SACE BT auf dem italienischen Kreditversicherungsmarkt (erste Säule, genannt in Erwägungsgrund 48). (35) (51) Angesichts des Neugründungs-Charakters der Gesellschaft habe die Muttergesellschaft entschieden, direkt in der Anfangsphase mehr Kapital zuzuführen. Italien argumentiert, dieser Ansatz sei vergleichbar mit der Vorgehensweise privater Aktienfonds, die im Voraus Geld investieren, das für potenzielle Geschäfte zu verwenden ist, die jedoch unabhängigen Bewertungen unterliegen und mit der vorher festgelegten Strategie übereinstimmen sollten. (36) (52) Italien argumentierte weiter, dass selbst wenn der ursprüngliche Geschäftsplan lediglich die Rentabilität der ersten Säule der Geschäftstätigkeit umfasste, die anderen beiden Säulen dennoch zu dem Zeitpunkt genannt/in Erwägung gezogen worden seien. Sie seien bereits in dem Schreiben vom 17. Dezember 2003 erwähnt worden, in dem ein Berater dazu aufgefordert worden sei, ein Angebot zur Erstellung eines Geschäftsplans für die kurzfristige Tätigkeit von SACE zu erstellen. (37) Insbesondere habe SACE in der Aufforderung zur Angebotsabgabe an den externen Berater die Vorlage einer begrenzten Anzahl an Szenarien (maximal 2) gefordert, die ein endogenes Wachstum von SACE unter Nutzung der eigenen Ressourcen und Mittel und eine Zusammenarbeit mit anderen, entweder italienischen oder ausländischen Unternehmen vorsehen sollte. Diese Zusammenarbeit könnte verschiedene Möglichkeiten umfassen, wie die Zusammenarbeit mit einem der größten Marktteilnehmer oder die Zusammenarbeit mit einem untergeordneten Marktteilnehmer (z. B. CESCE — Spanien, OND — Belgien) und eine Zusammenarbeit mit einem italienischen Marktteilnehmer, der in einem anderen Marktsegment oder in einem anderen Finanzsektor tätig ist. (53) In Bezug auf mögliche Beziehungen zu Dritten wurde der Berater dazu aufgefordert, die möglichen Vorteile herauszuarbeiten, die aufgrund einer gemeinsamen Nutzung der Technologie und des Fachwissens, aufgrund von Größen- und Spezialisierungsvorteilen und aus einer vor- und nachgelagerten Integration von Tätigkeiten erwachsen. (54) SACE argumentierte, dass der Verwaltungsrat ungefähr zur selben Zeit begonnen habe, solche Möglichkeiten zu diskutieren, als SACE BT gegründet wurde. Um diese Behauptungen weiter zu stützen, legte SACE eine vorläufige Darstellung der Zusammenarbeit mit OND (Belgien) und CESCE (Spanien) vor, die am 5. März 2004 erstellt worden war, also vor der Gewährung der ersten Maßnahme. (38) (55) Um eine Basis für die zukünftige Expansion in andere Märkte und Geschäftsbereiche zu schaffen, legte der Berater SACE im März 2004 eine detaillierte Analyse der Marktteilnehmer vor, die in Italien in anderen Geschäftsbereichen tätig waren (Wirtschaftsinformationen und Forderungseinziehung) sowie von Kreditversicherungen in Mittel- und Osteuropa (39). Er legte eine vergleichende Analyse der Marktpraktiken (hauptsächlich der wichtigsten Marktteilnehmer) in Bezug auf die Kosten (z. B. für die Bereitstellung von Wirtschaftsinformationen, die Forderungseinziehung) und die zeitliche Planung von Geschäftstätigkeiten vor, führte Mehrfachanalysen für die Preisbildung in Bezug auf kürzlich erfolgte Akquisitionen im Sektor der Bereitstellung von Geschäftsinformationen vor sowie vergleichende Analysen bezüglich der besten Marktpraktiken im Bereich der operativen Geschäftslösungen. Die besten Marktpraktiken wurden aufgrund ihrer Vorrangstellung in dem jeweiligen Marktsegment als solche identifiziert. (56) Italien verweist darauf, dass die Akquisitionsstrategie früher als ein Jahr nach Beginn der Betriebstätigkeit von SACE BT begonnen habe (das erste unverbindliche Angebot von SACE BT für 70 % an Assedile ist vom 18. April 2005, während der gesamte Prozess im März 2005 in die Wege geleitet wurde, fünf Monate nach dem Beginn der Geschäftstätigkeit von SACE BT). Darüber hinaus legte Italien der Kommission verschiedene Mitteilungen vor, die dem Verwaltungsrat von SACE BT in dem Zeitraum von 2006-2008 vorgelegt wurden und die die folgenden Möglichkeiten für Akquisitionen betrafen (40) (sie wurden alle untermauert durch die Bewertungen von externen Beratern, kaufvorbereitende Untersuchungen der Zielunternehmen usw., obwohl eine Reihe von ihnen aus verschiedenen Gründen nicht erfolgreich waren). Finanzprognosen (57) In dem Aufforderungsschreiben zur Angebotsabgabe für Beratungsdienste bat SACE um die Finanzprognosen für die nächsten drei Jahre, 2005-2007. Unter anderem fragte SACE nach einer Quantifizierung der Finanzressourcen (d. h. Kapitalausstattung), die für die Entwicklung der kurzfristigen Tätigkeit benötigt würde und nach der erwarteten Rentabilität (d. h. Rentabilität des investierten Kapitals) (41). (58) SACE argumentierte, dass der ursprüngliche Geschäftsplan konservativ lediglich auf der ersten Geschäftssäule basierte (organisches Wachstum im Bereich der Kreditversicherung), da die Möglichkeiten für Akquisitionen noch nicht klar gewesen seien und ihre Bewertung nicht zur Verfügung gestanden habe. Selbst wenn die prognostizierte Rentabilität beschränkt gewesen sei, da sie keine Akquisitionsstrategien umfasste, sei sie ab 2007 dennoch positiv gewesen (drittes vollständiges Geschäftsjahr) (42) und unter Berücksichtigung der Synergien mit der Muttergesellschaft (d. h. SACE) seit 2006 (zweites vollständiges Jahr der Geschäftstätigkeit). (59) Darüber hinaus wurde bereits im November 2004, nur einen Monat nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit durch SACE BT eine Aktualisierung des Geschäftsplans für 2005-2009 (43) im Verwaltungsrat diskutiert (44) („der aktualisierte Geschäftsplan“), der eine Analyse der Geschäftstätigkeit von SACE BT bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit enthielt, neue Annahmen in Bezug auf ihre Entwicklung, Wirtschafts- und Finanzsimulationen und Szenarien für die Entwicklung. Die beigefügte Erläuterung an den Verwaltungsrat legt die Ausweitung der Geschäftstätigkeit in den Kautionsmarkt deutlich fest. Sie enthält auch eine Beschreibung des Entwicklungsszenarios in Bezug auf andere Möglichkeiten für ein externes Wachstum in Sektoren, die Chancen für Synergien mit der Tätigkeit von SACE BT bieten, um die Anlagenrendite der gesamten Investition in SACE BT mit den Eckdaten des Markts neu zu bewerten. (60) In dem aktualisierten Geschäftsplan wurden insbesondere die verschiedenen Säulen der zukünftigen Geschäftsentwicklung ausdrücklich genannt: organisches Wachstum im Kreditversicherungsgeschäft (erste Säule, siehe Erwägungsgrund 48) Ausweitung in andere Geschäftssegmente in Italien (zweite Säule, siehe Erwägungsgrund 48) und externes Wachstum mit dem Hinweis „weiter zu entwickeln“ (zweite und dritte Säule, siehe Erwägungsgrund 48) abhängig von den Tätigkeiten des Zielunternehmens). Der Kapitalbedarf für die erste Säule wurde auf 40,3 Mio. EUR geschätzt. In Bezug auf die zweite Säule wurde lediglich die endogene Expansion in den Kautionsbereich („cauzioni“) im Detail und mit getrennten Finanzprognosen angegeben. Das geschätzte Kapital belief sich auf 3,7 Mio. EUR. (61) Dann wurde eine detailliertere Analyse der erwarteten Rentabilität in Bezug auf das de Kreditversicherungs- und Kautionstätigkeit zugewiesene Kapital hinzugefügt: Die ROAE wurde für die ersten beiden Produkttypen (Kreditversicherung und Kaution — cauzione) bei einem Kapitalbedarf von 44 Mio. EUR auf 12,5 % geschätzt (mit 40,3 Mio. EUR bzw. 12,1 % nur für das Kreditversicherungsgeschäft). (45) Das Dokument stellte fest, dass die Analyse vorläufig sei und bei der Vorbereitung des für regulatorische Zwecke neu formulierten Geschäftsplans (erwartet im Februar/März 2005) weiter ausgearbeitet werden müsse. (62) Laut dem aktualisierten Geschäftsplan beliefen sich die prognostizierten Gewinne im Jahr 2008 auf 4,8 Mio. EUR. Es wurde geschätzt, dass die ROAE im Jahr 2009 für den gesamten Kapitalbetrag 4,4 % erreichen würde. (63) Zusätzlich legte Italien in seinen Stellungnahmen vom 15. September 2011 und vom 5. März 2012 SACEs Berechnung einer „implizierten Ex-ante“-Rentabilität vor, die die Synergien und die Akquisitionen von KUP und Assedile umfasst (siehe Tabelle 4). Für die Durchführung dieser Analyse berücksichtigte Italien die Ex-ante-Bewertungen, so wie sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten verfügbar waren: bei der Erstellung des anfänglichen Geschäftsplans; als die Akquisition von 70 % an Assedile in Überlegung gezogen und bewertet wurde; als die Akquisition von 100 % an Assedile und 33 % von KUP in Überlegung gezogen und bewertet wurde. Die erwarteten Synergien aus Akquisitionen sind getrennt am Ende der Tabelle aufgeführt. Die eingeleiteten und bewerteten, aber nicht abgeschlossenen Akquisitionen werden in der Tabelle nicht berücksichtigt. Jegliches überschüssige Kapital, das nicht für die in Erwägungsgrund 56 aufgeführten Akquisitionen benötigt wird, bevor diese identifiziert und bewertet werden, wird dem eigenständigen Kreditversicherungsgeschäft (erste Säule) zugewiesen. Tabelle 4 SACEs Berechnung der „implizierten Ex-ante“-Rentabilität   Bezugsjahr Kapital-betrag (Mio. EUR) Gewinn, nach Steuern, der im Bezugsjahr erwartet wird (Mio. EUR) Eigen-kapital-rendite Situation am 18. Mai 2004   Eigenständiges Kreditversicherungsgeschäft im Mai 2004, ursprünglicher Geschäftsplan 2008 105 3,7 3,5 %       105 3,7 3,5 %  (*2)             „Impliziert Ex-ante“ nach der Akquisition von 70 % von Assedile   Akquisition von Assedile (46) 2009 27 2,7 10,2 %   Eigenständig nach Akquisition von Assedile 2008 78 3,7 4,7 %       105 6,4 6,1 %             „Impliziert Ex-ante“ nach der Akquisition von 100 % von Assedile und 33 % an KUP   Akquisition von Assedile (70 % + 30 %) 2009 41,7 3,9 9,4 %   Akquisition von KUP (33 %) (47) 2011 13,3 1,2 8,7 %   Eigenständig nach Akquisition von Assedile + KUP 2008 50 3,7 7,4 %       105 8,8 8,3             „Impliziert Ex-ante“ nach den Akquisitionen und den Einnahmen aus Synergien   Synergien SACE BT/SACE     1,9     Synergien SACE BT/Assedile     0,6         105 11,3 10,8 %  (*2) (64) In Bezug auf die Rendite, die ein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber gefordert hätte, um eine entsprechende Investition zu tätigen („geforderte Rendite“), hat Italien die von dem Beschwerdeführer vorgelegte Quote (Eigenkapitalrendite von 11,5 %) angefochten. Italien ist der Ansicht, dass die Auswahl der Unternehmen, die für die Berechnung der Eigenkapitalrendite herangezogen wurden, nicht repräsentativ und der Zeitraum für ihre Berechnung nicht angemessen gewesen sei. SACE brachte vor, dass die angemessene Rendite für das Kreditversicherungsgeschäft in Italien auf der Grundlage der Durchschnittsrendite von Unternehmen ermittelt werden sollte, die in Italien tätig sind, d. h. Coface Italien (Viscontea Coface) und Euler Hermes SIAC für die Jahre 1998 bis 2003. Basierend auf einem nicht gewichteten Durchschnitt würde dies 10,25 % ergeben. SACE erklärte, dass Atradius (Italien) von der Berechnung ausgeschlossen worden sei, da das Unternehmen während des betrachteten Zeitraums eine Unbeständigkeit aufgezeigt habe, die die Ergebnisse in einem solchen Ausmaß beeinflusst hätten, dass sie eine negative Vergleichszahl ergaben (– 2,4 % im Fall eines einfachen nicht gewichteten Durchschnitts) (48). (65) Italien sprach sich jedoch dafür aus, dass die erforderliche Rendite auf dem gewichteten Durchschnitt basieren solle. In Italiens Stellungnahme berechnete SACE den gewichteten Durchschnitt der Eigenkapitalrendite von Coface Italien und Euler Hermes SIAC für den Zeitraum 1998-2003, indem SACE den Durchschnitt der Eigenkapitalrendite der Unternehmen für diesen Zeitraum mit dem gewichteten prozentualen Anteil der für denselben Zeitraum für ihr Kreditversicherungsgeschäft gebuchten Bruttoprämien gewichtete. Diese Berechnung würde einer Rendite von 8,7 % entsprechen. (66) Italien argumentiert, dass der Unterschied zwischen der geschätzten Rendite unter Verwendung des nicht gewichteten bzw. des gewichteten Durchschnitts, d. h. zwischen 10,25 % und 8,7 % nicht signifikant genug ist, um sich wesentlich auf die Entscheidung eines Kapitalgebers mit einem mittel- bi

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.