Europäische Union

2014/525/EU: Beschluss der Kommission vom 20. März 2013 über die Maßnahmen SA.23425 (11/C) (ex NN 41/10), die Italien 2004 und 2009 für SACE BT S.p.A. eingeführt hat (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 1501) Text von Bedeutung für den EWR

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12.8.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 239/24 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. März 2013 über die Maßnahmen SA.23425 (11/C) (ex NN 41/10), die Italien 2004 und 2009 für SACE BT S.p.A. eingeführt hat (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 1501) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/525/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme nach dem vorgenannten Artikel (1), in Erwägung nachstehender Gründe: I.   VERFAHREN (1) Mit einer am 5. Juni 2007 eingereichten Beschwerde, die am 7. Juni 2007 registriert wurde, wurde die Kommission darüber informiert, das die Gesellschaft SACE S.p.A. („SACE“) im Mai 2004 eine anfängliche Kapitalzuweisung von 100 Mio. EUR zugunsten ihrer neu gegründeten Tochtergesellschaft SACE BT S.p.A. („SACE BT“) durchgeführt hatte („erste Maßnahme“). (2) Mit Schreiben vom 6. November 2009 legte der Beschwerdeführer weitere Argumente zur Unterstützung seiner Beschwerde vor und informierte die Kommission über eine zusätzliche Maßnahme in Form eines Rückversicherungsschutzes, den SACE SACE BT im Jahr 2009 bot („zweite Maßnahme“). (3) Bei ihrer vorläufigen Prüfung stellte die Kommission fest, dass SACE BT zwei Kapitalzuweisungen erhalten hat, die SACE am 18. Juni und am 4. August 2009 gewährt hatte („dritte Maßnahme“ bzw. „vierte Maßnahme“). (4) Mit Schreiben vom 23. Februar 2011 setzte die Kommission Italien von ihrem Beschluss in Kenntnis, wegen der genannten vier Maßnahmen das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu eröffnen („Eröffnungsbeschluss“). (5) Der Eröffnungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (2) veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten zur Abgabe von Stellungnahmen zu den Maßnahmen auf. (6) Die Kommission erhielt lediglich von SACE eine Stellungnahme, die am 5. Mai 2011 eingereicht wurde. SACE fügte als Anhang mehrere Nachweise bei. Dazu zählte unter anderem eine Wiedervorlage des Geschäftsplans für 2005-2008 für kurzfristige Versicherungen, der von SACE mit der Unterstützung des externen Beraters KPMG erstellt und am 18. Mai 2004 vom Verwaltungsrat genehmigt worden war („ursprünglicher Geschäftsplan“), ein Schreiben eines externen Beraters vom 7. Juli 2004, in dem die zusätzlich bereitgestellten Leistungen spezifiziert wurden („Beraterschreiben“), ergänzende Analysen zum Geschäftsplan in Bezug auf den italienischen Markt für Wirtschaftsinformationen, den italienischen Markt für die Forderungseinziehung und seine Hauptakteure sowie in Bezug auf den Kreditversicherungsmarkt in Mittel- und Osteuropa vom März 2004 („Ergänzungen zum Geschäftsplan“), die Aktualisierung der Geschäftsplans 2005-2008, die am 19. November 2004 angenommen wurde („aktualisierter Geschäftsplan“), Auszüge aus den Sitzungsprotokollen des Verwaltungsrats vom 28. April 2004 und vom 18. Mai 2004, ein Geschäftsplan zur potenziellen Akquisition von Assicuratrice Edile S.p.A. vom Mai 2005 („Geschäftsplan zur Akquisition von Assedile“), der überarbeitete Haushaltsplan für SACE BT vom 31. März 2009 und der Geschäftsplan von SACE BT für 2010-2011 vom 4. August 2009 („Geschäftsplan 2010-2011“). (7) Am 5. Mai 2011 legte Italien seine Erwiderung auf den Eröffnungsbeschluss vor. (8) Am 23. Juni 2011 stellte die Kommission ein Ersuchen um weitere Auskünfte. Am 13. Juli 2011 fand eine Sitzung mit den italienischen Behörden und den Vertretern des Unternehmens statt. Nach dieser Sitzung wurde das am 23. Juni 2011 versendete Auskunftsersuchen um weitere Fragen ergänzt, die sich aus den Gesprächen ergeben hatten. Das ergänzte Auskunftsersuchen wurde am 4. August 2011 versendet. Mit Schreiben vom 15. September 2011 legte Italien die Antwort auf das Auskunftsersuchen vor. Italien fügte verschiedene Nachweise bei, einschließlich einer Aufforderung zur Angebotsabgabe für Beratungsdienste zur Vorbereitung des Geschäftsplans für die Durchführung kurzfristiger Exportkreditversicherungen in den Industrieländern („Aufforderungsschreiben“) vom 17. Dezember 2003, zusätzlicher Dokumente, die von einem externen Berater in Bezug auf den potenziellen Erwerb von Assicuratrice Edile S.p.A. erstellt worden waren, und der Aufzeichnungen, die dem Verwaltungsrat von SACE BT von Mai 2005 bis September 2008 vorgelegt worden waren und die verschiedene Gelegenheiten für internationale Akquisitionen und andere Formen der internationalen Expansion betrafen. (9) Mit Schreiben vom 25. Januar 2012 (3) stellte die Kommission ein weiteres Auskunftsersuchen. Italien legte die Antwort am 5. März 2012 vor. Italien fügte seiner Stellungnahme Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrats von SACE und dessen Vorgänger, dem Institut für Außenhandelsversicherungsdienstleistungen — SACE, vom 21. November 2003, 3. Dezember 2003, 10. November 2004, 1. April 2008, 1. Oktober 2008, 28. November 2008, 11. Februar 2009, 1. April 2009, 26. Mai 2009, 1. Juli 2009 und 9. September 2009 bei sowie zusätzliche Dokumente in Bezug auf die Akquisition von Assedile und einen Vergleich zwischen den im ursprünglichen Geschäftsplan prognostizierten Zahlen und den tatsächlichen Zahlen. (10) Da Italien in seinen früheren Stellungnahmen versucht hat, den Nachweis zu erbringen, dass die Maßnahmen keine Beihilfen darstellen und nur begrenzte Informationen zu ihrer potenziellen Vereinbarkeit bereitgestellt hat, forderten die Kommissionsdienststellen, sollten sich die Maßnahmen doch als Beihilfen herausstellen, Italien mit Schreiben vom 21. Februar 2012 (4) dazu auf, zusätzliche Dokumente einzureichen, die eine potenzielle Vereinbarkeit der Beihilfen belegen könnten. (11) Italien legte am 30. März 2012 eine Zusammenstellung interner Dokumente von SACE vor, mit denen die Vereinbarkeit der 2009 gewährten Maßnahmen (die zweite, dritte und vierte Maßnahme) mit dem Prinzip des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers nachgewiesen werden sollte. Diese Dokumente umfassen in erster Linie: a) die Protokolle der Sitzung des Verwaltungsrats vom 10. Dezember 2008 mit den Anhängen, die sich auf organisatorische Änderungen zur Stärkung der Risikokontrolle beziehen, b) eine Zusammenfassung der Änderungen im Management in dem Zeitraum 2009-2012, c) die Protokolle der Sitzung des Verwaltungsrats vom 24. November 2011 mit den Anhängen, die die Aktualisierung des Geschäftsplans für 2011-2013 betreffen und d) den Finanzbericht vom Ende des Jahres 2011. II.   BESCHREIBUNG DER MASSNAHMEN II. 1.   SACE UND IHRE BETEILIGUNG AN DEN MARKTFÄHIGEN RISIKEN (5) (12) SACE, die Muttergesellschaft von SACE BT, ist eine Aktiengesellschaft, die sich vollständig im Eigentum des italienischen Staats befindet. SACE ist die italienische Exportkreditagentur (ECA). Seit Anfang 2004 wurde sie von einer öffentlichen Körperschaft in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, die sich vollständig im Eigentum des italienischen Staats befindet. SACE versichert kurzfristig und langfristig nicht marktfähige Risiken im Sinne der Mitteilung der Kommission zur kurzfristigen Exportkreditversicherung (6) („die Exportkredit-Mitteilung“) mit staatlicher Garantie. (13) Gemäß Artikel 2.3 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 143 vom 31. März 1998 (7), welches die gemäß Gesetz Nr. 227 vom 24. Mai 1977 auf SACE anzuwendende Garantie erneut feststellte, sind die Tätigkeiten und versicherbaren Risiken, einschließlich unter anderem der geografischen Abdeckung von dem Interministeriellen Komitee für die Wirtschaftsplanung (Comitato Interministeriale per la Programmazione Economica, „CIPE“) zu definieren. CIPE muss jedes Jahr bis spätestens 30. Juni die Finanzprognosen sowie den Finanzbedarf im Zusammenhang mit bestimmten Risiken beschließen und generelle Grenzen für die Risiken festlegen, die unter der Garantie des Staates übernommen werden, deutlich abgegrenzt für die Garantien mit einer Laufzeit von weniger oder mehr als 24 Monaten. (14) 1997 nahm die Kommission die Exportkredit-Mitteilung an, die festlegt, dass keine staatliche Beihilfe für die Unterstützung von Exportkreditversicherern in Bezug auf marktfähige Risiken gewährt werden darf und dass öffentliche Exportkreditversicherungen zumindest die Versicherung marktfähiger und nicht marktfähiger Risiken für Rechnung des Staates oder mit staatlicher Garantie getrennt verwalten und getrennte Bücher führen müssen, um zu zeigen, dass sie für die Versicherung marktfähiger Risiken keine staatlichen Beihilfen erhalten. Zur Einhaltung der Exportkredit-Versicherungen hat der Verwaltungsrat von SACE („Consiglio di Amministrazione“) in seiner Sitzung vom 7. Juli 1998 entschieden, die Tätigkeiten in Bezug auf marktfähige Risiken (damals so definiert, d. h. kurzfristige Exportkreditversicherungen in Bezug auf die 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, „EU-15“) ab dem 18. September 1998 in Bezug auf Erstversicherungsverträge einzustellen. (15) Im Jahr 2001 wurde im Rahmen der Änderungen der Exportkredit-Mitteilung (8) unter anderem die Liste mit den Namen aller Mitgliedstaaten, die in der Fassung der Mitteilung von 1997 im Anhang aufgeführt waren, durch einen allgemeinen Verweis auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ersetzt, so dass die künftige Erweiterung der Europäischen Union keine weiteren Änderungen der Mitteilung erforderlich macht. (16) Folglich wurden zum Zeitpunkt des Beitritts der zehn Mitgliedstaaten zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 („EU-10“) die nicht marktfähigen kurzfristigen Risiken für diese Länder marktfähige Risiken. Dadurch finden die Bestimmungen, die in der Exportkredit-Mitteilung in Bezug auf marktfähige Risiken niedergelegt sind, von diesem Zeitpunkt an auf diese Risiken Anwendung. (17) Artikel 6 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 269 vom 30. September 2003 (mit Änderungen in das Gesetz Nr. 326 vom 24. November 2003 umgewandelt) — das die Regeln für die Umwandlung des „Instituts für Außenhandelsversicherungsdienstleistungen — SACE“ in eine Aktiengesellschaft im staatlichen Eigentum (SACE S.p.A.) ab 1. Januar 2004 niedergelegt hat — hat den Tätigkeitsbereich der Gesellschaft festgelegt, der die Entwicklung des betreffenden Marktes berücksichtigt. Insbesondere Artikel 6.12 legt Folgendes fest: „SACE S.p.a. kann die Tätigkeit ausüben, für marktfähige Risiken nach der Definition der Gemeinschaftsvorschriften Versicherungen und Garantien zu gewähren. Für eine solche Tätigkeit muss eine getrennte Buchführung in Bezug auf die Tätigkeiten vorliegen, die in den Genuss der staatlichen Garantie kommen oder es muss hierfür eine Aktiengesellschaft gegründet werden. In diesem Fall muss die Beteiligung von SACE S.p.a. an diesem Unternehmen bei mindestens 30 % liegen [und bestimmte vorher zugewiesene Mittel] dürfen nicht für die Zeichnung ihres Kapitals verwendet werden. [Das Versichern marktfähiger Risiken] gelangt nicht in den Genuss der staatlichen Garantie.“ (18) Nach den in den Erwägungsgründen 14-16 aufgeführten Änderungen im Rechtsrahmen entschied SACE die Gründung von SACE BT. (19) Um die Gemeinschaftsvorschriften einzuhalten, entschied SACE, für marktfähige Risiken (9) für den Zeitraum zwischen dem Datum, an dem die entsprechenden Risiken automatisch marktfähig wurden (1. Mai 2004) und dem Gründungsdatum von SACE BT (27. Mai 2004) (siehe Tabelle 1 unter Erwägungsgrund 19 des Eröffnungsbeschlusses), eine getrennte Buchführung einzurichten und zu verwenden. Diesen Tätigkeiten wurde in den getrennten Büchern kein Kapital zugewiesen. Die Buchführung wurde nach den italienischen Rechtsvorschriften getrennt. Die Abschlussprüfer verweisen hierauf auch in SACEs Jahresbericht 2004 und verweisen darauf, dass die getrennte Buchführung marktfähiger Risiken Ende 2004 eingestellt wurde. (10) II. 2.   DIE BEGÜNSTIGTE, SACE BT (20) Am 27. Mai 2004 (11) wurde SACE BT mit einem Grundkapital von 100 Mio. EUR gegründet. Das Grundkapital wurde nach der Genehmigung des ursprünglichen Geschäftsplans durch den Verwaltungsrat von SACE („Consiglio di Amministrazione“) am 18. Mai 2004 vollständig von SACE einbezahlt. Darüber hinaus wurden die Kapitaleinlagen in die Rücklagen (sogenannter „Fondo di organizzazione“) von SACE BT in Höhe von 5,8 Mio. EUR von SACE (12) bereitgestellt. Diese Rücklagen wurden später für die Deckung von Verlusten aufgewendet, z. B. in 2004 und 2005. (13) Am 3. Juli 2004 erhielt SACE BT die Genehmigung der Aufsichtsbehörde, Istituto per la vigilanza sulle assicurazioni private e di interesse collettivo — ISVAP, als Versicherer tätig zu werden und begann ihre Tätigkeit am 15. Oktober 2004. (21) Derzeit ist SACE BT im Kreditsektor (54 % der Prämien im Jahr 2011), im Kautionssektor (30 %) und in anderen Sektoren der Sachversicherung (13 %) tätig. (22) Im Kreditversicherungssegment ist SACE BT im Bereich der kurzfristigen Exportkreditversicherungen „marktfähiger Risiken“ im Sinne der Exportkredit-Mitteilung tätig. SACE BT stellt auch Versicherungen für Transaktionen innerhalb Italiens bereit (Versicherung des inländischen Handelsverkehrs). In kleinem Umfang ist SACE BT nach wie vor im Bereich der kurzfristigen nicht marktfähigen Risiken tätig (siehe Tabelle 1). Wie von Italien dargelegt, wird diese Tätigkeit, wie die anderen auch, unter marktwirtschaftlichen Voraussetzungen und ohne staatliche Garantie ausgeführt. Tabelle 1 Geografische Aufteilung der Kreditversicherungsrisiken von SACE BT (%)   2005 (*1) 2006 (*1) 2007 (*1) 2008 2009 2010 2011 Inländisch, innerhalb Italiens 42,5 47,5 55,4 67,3 73 76,7 77,4 Ausländisch — marktfähig 39,8 46,6 37,4 25,1 21 18,1 17,3 Ausländisch — nicht marktfähig 17,7 5,9 7,2 7,6 6 5,2 5,3 Quelle:Stellungnahme von Italien, Abschlüsse von SACE und SACE BT. (23) Die Tätigkeit von SACE BT im Kautionssektor hat sich durch die Akquisition von Assicuratrice Edile S.p.A. („Assedile“) entwickelt. In Jahr 2005 hat SACE BT einen anfänglichen Anteil von 70 % an der Gesellschaft erworben. Der Akquisitionsprozess begann im März 2005. Assedile war auf das Kautionsgeschäft spezialisiert und bot Garantien für das Baurisiko. Im Januar 2009 änderte die Gesellschaft ihren Namen in SACE Surety. Nach dem Erwerb der verbleibenden Minderheitsbeteiligungen an SACE Surety wurde SACE BT alleiniger Eigentümer. Die Fusion erfolgte durch Eingliederung in SACE BT. (14) (24) SACE BT ist alleiniger Anteilseigner bei SACE Servizi S.r.l., einer Gesellschaft, die gegründet wurde, um Dienstleitungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung von Wirtschaftsinformationen anzubieten. Im Jahr 2011 hat SACE Servizi auch die Tätigkeit aufgenommen, für SACE BT Forderungen einzuziehen. (25) Die Abteilungen, die bei SACE BT für die betriebsinterne Revision, das Risikomanagement und die Einhaltung verantwortlich sind, werden zur Muttergesellschaft SACE (15) ausgegliedert. (26) Im zweiten Jahr nach der Gründung verzeichnete SACE BT einen geringen Gewinn. Die Eigenkapitalrendite lag bei 0,11 %. Ab 2007 (drittes Betriebsjahr) verzeichnete SACE BT jedoch Verluste (siehe Tabelle 2 Tabelle 2 SACE-BT-Eigenkapitalrendite (in %) Jahr Eigenkapitalrendite 2005 – 1,51 2006 0,11 2007 – 1,02 2008 – 38,0 2009 – 30,6 2010 – 4,4 2011 0,23 Quelle:Finanzberichte von SACE BT. (27) SACE BT verzeichnete insbesondere in den Jahren 2008 und 2009 beträchtliche Verluste (ungefähr 29,5 Mio. EUR bzw. ungefähr 34 Mio. EUR). 2009 beliefen sich die von SACE BT gezahlten Ansprüche auf Versicherungsleistungen auf 66,4 Mio. EUR. Das war verglichen mit 2008 ein Zuwachs um 42,6 % (16). Während die führenden Gesellschaften im Bereich der Kredit- und Kautionsversicherung im Jahr 2009 ihre versicherten Volumina reduzierten, versicherte SACE BT Transaktionen im Umfang von insgesamt 20,4 Mrd. EUR. Das war ein Zuwachs von 34,2 %, verglichen mit den 15,2 Mrd. EUR, die im Jahr 2008 versichert waren. (28) Die Situation der Gesellschaft verbesserte sich 2010, als die Schaden-Kosten-Quote (17) von 163 % im Jahr 2009 auf 108 % sank (siehe Tabelle 5) und im Jahr 2011, als die Gesellschaft einen kleinen Gewinn verzeichnete (von 0,247 Mio. EUR). II. 3.   DIE BESCHWERDE (29) Der Beschwerdeführer argumentierte, dass die im Jahr 2004 erfolgte, anfängliche Kapitalzuweisung in Höhe von 100 Mio. EUR von der Muttergesellschaft SACE an SACE BT (die erste Maßnahme) dem Staat zuzurechnen sei, nicht dem Prinzip des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers („MEIP“) entspräche und eine unvereinbare staatliche Beihilfe darstelle (siehe Erwägungsgründe 29 und 30 des Eröffnungsbeschlusses). Am 6. November 2009 informierte der Beschwerdeführer die Kommission darüber hinaus über die SACE BT von SACE gewährte Rückversicherung, die mutmaßlich dem Staat zuzurechnen sei und die Anforderungen des MEIP-Tests nicht erfülle und somit eine neue Beihilfemaßnahme darstelle, die nicht mit Artikel 107 des Vertrags vereinbar sei (die zweite Maßnahme). (30) Der Beschwerdeführer reichte keine Stellungnahme zum Eröffnungsbeschluss ein. II. 4.   BESCHREIBUNG DER UNTER DEN VORLIEGENDEN BESCHLUSS FALLENDEN MASSNAHMEN (31) Das von der Kommission am 23. Februar 2011 eröffnete förmliche Prüfverfahren betrifft die folgenden vier Maßnahmen, die SACE BT von SACE gewährt wurden (für Einzelheiten siehe die Erwägungsgründe 33-41 des Eröffnungsbeschlusses): a)    Erste Maßnahme : die anfängliche Kapitalzuweisung in Höhe von 100 Mio. EUR in Form von Grundkapital und die Kapitaleinlage in die Rücklagen (sogenannter „Fondo di organizzazione“) in Höhe von 5,8 Mio. EUR im Jahr 2004 (18); b)    Zweite Maßnahme : ein Rückversicherungsschutz des Typs Exzedentenrückversicherung (19) für das marktfähige Kreditrisiko für das Jahr 2009, der am 5. Juni 2009 bereitgestellt wurde. SACE gewährte die zweite Maßnahme, als es SACE BT nicht gelang, 100 % der Rückversicherung über private Marktteilnehmer abzusichern. Es scheint, dass SACE BT seine Rückversicherung vor 2009 vorwiegend von privaten Marktteilnehmern erhielt. Als SACE BT seine Rückversicherungsverträge jedoch für das Jahr 2009 erneuern wollte, hatte die Gesellschaft angesichts der Finanzkrise Schwierigkeiten. Obgleich SACE BT Kontakt zu einer beträchtlichen Anzahl von Marktteilnehmern aufnahm, gelang es der Gesellschaft lediglich, von fünf privaten Rückversicherern einen Rückversicherungsschutz für 25,85 % der Exzedentenrückversicherung für das marktfähige Kreditrisiko für 2009 zu erhalten. Die Verträge wurden am 30. Januar 2009 unterzeichnet. 16 weiteren, von SACE BT kontaktierten Marktteilnehmern wurden dieselben Konditionen angeboten, wie denjenigen, die den Rückversicherungsschutz bereitgestellt hatten. Diese entscheiden sich jedoch dagegen. Die Rückversicherer hatten den Teil des Verlustes zwischen 5 Mio. und 40 Mio. EUR zu decken. Bei den fünf privaten Rückversicherern, die sich 2009 an der Schadenexzedentenrückversicherung beteiligten, handelt es sich um die folgenden Gesellschaften: Hannover Rückversicherung AG (10 %), Sirius International Insurance Corporation (7,5 %), DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs AG (3 %), Atradius Reinsurance Ltd. (2,5 %), und Assurisk S.A. (2,85 %). Die Muttergesellschaft SACE übernahm am 5. Juni 2009 die verbleibenden 74,15 % der Rückversicherung zu denselben Konditionen in Bezug auf Priorität, Kapazität und Prämien wie die fünf privaten Rückversicherer. c)    Dritte Maßnahme : eine Rekapitalisierung in Höhe von 29 Mio. EUR, die am 18. Juni 2009 durchgeführt wurde, um Verluste zu decken, die im Jahr 2008 verzeichnet worden waren. d)    Vierte Maßnahme : eine Rekapitalisierung in Höhe von 41 Mio. EUR, die am 4. August 2009 durchgeführt wurde (20). (32) Tabelle 3 ist eine chronologische Darstellung der vier Maßnahmen und der wichtigsten Beschlüsse und Meilensteine für SACE und SACE BT (gemäß den Informationen und Nachweisen, die der Kommission vorgelegt wurden). Diese Tabelle zeigt auch den Zeitpunkt, zu dem bestimmte Unterlagen vorgelegt oder diskutiert wurden; Unterlagen, auf die später in dem vorliegenden Beschluss verwiesen wird. Tabelle 3 Chronologische Reihenfolge der vier Maßnahmen und der wichtigsten Beschlüsse und Meilensteine für SACE und SACE BT 21.11.2003 — Studie eines externen Beraters, McKinsey, bezüglich der Szenarien für den potenziellen Markt für SACE 17.12.2003 — Aufforderung zur Angebotsabgabe für Beratungsdienste zum Erstellen eines Geschäftsplans für die Tätigkeit kurzfristiger Exportkreditversicherungen von SACE 1.1.2004 — Umwandlung des „Instituts für Außenhandelsversicherungsdienstleistungen — SACE“ in eine Aktiengesellschaft in staatlichem Eigentum (SACE S.p.A.) März 2004 — KPMG führt ergänzende Analysen zum Geschäftsplan in Bezug auf den italienischen Markt der Wirtschaftsinformationen, den italienischen Markt zur Forderungseinziehung und seine Hauptakteure und den Kreditversicherungsmarkt in Mittel- und Osteuropa durch. 28.4.2004 — Berechnung des „freien Kapitals“ von SACE 1.5.2004 — Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union — Die nicht marktfähigen kurzfristigen Risiken der EU-10 werden zu marktfähigen Risiken. 18.5.2004 — KPMG legt dem Verwaltungsrat von SACE („Consiglio di Amministrazione“) den Geschäftsplan mit den wichtigsten Elementen für die Rentabilitätserwartungen für den Zeitraum 2005-2008 vor. — SACE-Verwaltungsrat („Consiglio di Amministrazione“) billigt den Geschäftsplan für 2005-2008 bezüglich der Gründung von SACE BT. 27.5.2004 — Gründung von SACE BT — Das Kapital in Höhe von 105,8 Mio. EUR wird SACE BT bewilligt; (erste Maßnahme). 3.7.2004 — SACE BT erhält die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ISVAP, als Versicherer tätig zu werden. 15.10.2004 — SACE BT nimmt die Geschäftstätigkeit auf. 19.11.2004 — Der Verwaltungsrat von SACE BT genehmigt die Aktualisierung des Geschäftsplans für 2005-2009. März 2005 — Einleitung des Akquisitionsprozesses von Assedile (21) 15.4.2005 — Vorlage der Bewertung von Assedile durch den externen Berater KPMG (nach der Prüfung der vorliegenden Daten) — Diskussion des Verwaltungsrats von SACE BT bezüglich der potenziellen Akquisition von Assedile 18.4.2005 — Erstes unverbindliches Angebot von SACE BT für 70 % an Assedile 30.5.2005 — Vorlage des Nachtrags zur Bewertung von Assedile durch den externen Berater KPMG; 30.9.2005 — SACE BT unterzeichnet den endgültigen Vertrag über den Erwerb von 70 % an Assedile. 19.9.2006 — Geschäftsplan — gemeinsames Angebot von SACE BT und Ducroire für den Erwerb von 66 % an KUP Dezember 2006 — Bericht des externen Beraters an SACE BT und Ducroire über die Bewertung von 66 % an KUP Oktober 2007 — SACE BT und Ducroire erwerben gemeinsam 66 % an KUP. 6.3.2008 — SACE BT erwirbt die verbleibenden 30 % an Assedile. 30.1.2009 — Es gelingt SACE BT, von fünf privaten Rückversicherern 25,85 % der Exzedentenrückversicherung für das marktfähige Kreditrisiko zu erhalten. 25.2.2009 — SACE BT verkauft unter Verlust ihren Anteil von 33 % an KUP an SA Ducroire. 26.5.2009 — Der Verwaltungsrat von SACE billigt die Kapitalübertragung von 29 Mio. EUR an SACE BT. 5.6.2009 — SACE übernimmt die verbleibenden 74,15 % der Exzedentenrückversicherung für das marktfähige Kreditrisiko; (zweite Maßnahme

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.