Europäische Union

2014/535/EU: Beschluss der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die staatliche Beihilfe SA.33229 (2012/C) (ex 2011/N) — Umstrukturierung der NLB — Slowenien, die Slowenien für die Nova Ljubljanska banka d.d. durchzuführen beabsichtigt (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 9632) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32014D0535. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Bank erkennen lässt. Management der Vermögenswerte (104) Zum Management der Vermögenswerte bedarf es nach Abschnitt 5.6 der Impaired-Assets-Mitteilung einer klaren funktionalen und organisatorischen Trennung zwischen der begünstigten Bank und ihren wertgeminderten Vermögenswerten, insbesondere in Bezug auf Verwaltung, Personal und Kunden. Die Mitteilung bestimmt dazu, dass solche Modalitäten der Bank ermöglichen sollen, sich vornehmlich der Wiederherstellung ihrer Rentabilität zu widmen und einem Interessenkonflikt vorzubeugen. (105) Die Vermögenswerte werden von der BAMC verwaltet, die völlig unabhängig von der NLB ist. Somit kann der Schluss gezogen werden, dass die getrennte Verwaltung von Vermögenswerten im Einklang mit den Anforderungen der Impaired-Assets-Mitteilung steht. Bewertung (106) In Abschnitt 5.5 der Impaired-Assets-Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass ein korrektes und kohärentes Konzept für die Bewertung von zentraler Bedeutung ist, um ungebührliche Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Oberstes Ziel der Bewertung ist die Ermittlung des TWW der Aktiva. Dieser Wert stellt insofern eine Richtgröße dar, als die Übertragung wertgeminderter Aktiva zu diesem Wert Aufschluss über die Vereinbarkeit der Beihilfe gibt: Er schafft eine Entlastungswirkung, da er über dem aktuellen Marktwert liegt, aber den Beihilfebetrag auf das erforderlichen Minimum beschränkt. (107) Die Bank von Slowenien bewertete das Portfolio, und die Kommission hat die Bewertung und die zugrunde liegende Methode mit externen Sachverständigen überprüft, um ein kohärentes Konzept auf Unionsebene zu gewährleisten. (108) Sie gelangte zu folgenden Schlussfolgerungen: i) Die von der NLB vorgelegten Unterlagen ermöglichen eine gründliche Analyse von hoher Qualität. ii) Ein ratingbasiertes Konzept unter Verwendung der Ratings und aktualisierter finanzieller Bilanzdaten der NLB wäre für das an die BAMC übertragene Portfolio relevant. iii) Der geschätzte TWW des Firmenkreditportfolios der NLB liegt bei 60,2 % des Bruttokreditvolumens (mit einer Fehlerspanne von +/- 5 %) auf der Grundlage einer Vergleichsbelastungsmethode. Bei der Vergleichsbelastungsmethode werden die entsprechend einer Überprüfung der Qualität der Bankenaktiva gebildeten Rückstellungen einer Belastung ausgesetzt. Die Kommission und ihre externen Sachverständigen wählten ein Belastungsniveau ausgehend von Erfahrungen in der Fallpraxis. Die von den Sachverständigen geschätzte Höhe des TWW bezieht sich auf das Firmenkreditportfolio der NLB, das größer ist als das Portfolio, das letztlich zur Übertragung an die BAMC festgelegt wurde. Deshalb kann die Schätzung nicht als Ausgangspunkt für die Bewertung des TWW des an die BAMC zu übertragenden Portfolios herangezogen werden. (109) Ausgehend von diesen Elementen bewertete die Kommission den TWW des Portfolios. Dazu unterteilte die Kommission die Kredite in zwei Kategorien: auf der einen Seite Kredite zur Fortführung von Unternehmen und auf der anderen Seite Kredite für Umstrukturierungen und notleidende Kredite. Der TWW von Aktien wurde gesondert bewertet. (110) Bei Krediten zur Fortführung von Unternehmen wandte die Kommission, wie von den externen Sachverständigen empfohlen, ein ratingbasiertes Konzept an. Ausgehend vom aktuellen Rating der NLB und aktualisierten Finanzinformationen zum Risiko ermittelte die Kommission eine Ausfallwahrscheinlichkeit. Dann wurde nach eingehender Analyse der Sicherheiten auf der Basis der vorhandenen Kreditdokumentation oder vorherigen Überprüfungen der Kreditqualität die Verlustquote bei Ausfall bewertet. (111) Bei Krediten für Umstrukturierungen und ausgefallenen Forderungen konzentrierte sich die Kommission auf die Analyse der Sicherheiten, um den Wert zu ermitteln, der bei einem Abwicklungsszenario zurückerhalten werden könnte, und zwar ausgehend von vorsichtigen Annahmen zum Wert der Sicherheiten und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des AQR/ST. (112) Bei Aktien prüfte die Kommission die von Slowenien übermittelten Bewertungsgutachten, um zu ermitteln, ob die darin angegebenen Marktwerte den Kursnotierungen börsennotierter Unternehmen entsprachen und ob die für nichtbörsennotierte Unternehmen angewandte Wertermittlungsmethode Marktstandards entsprach. (113) Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass der TWW des Kreditportfolios 617 Mio. EUR (bei einem Nominalwert von 2,3 Mrd. EUR) beträgt und dass der TWW des Aktienportfolios 94 Mio. EUR beträgt. Der Umstrukturierungsplan sieht eine Übertragung der Vermögenswerte an die BAMC zum TWW vor. (114) Bezüglich des Marktwerts wendet die Kommission eine Methode der Margenermittlung an, um den aktuellen Marktwert zum Zeitpunkt der Übertragung zu bewerten. Ausgehend davon wird der Marktwert des Portfolios auf 486 Mio. EUR für Kredite und 94 Mio. EUR für Aktien veranschlagt. (115) Somit ist der Beihilfebetrag die Differenz zwischen dem Übernahmewert und dem Marktwert, die sich auf 130 Mio. EUR beläuft. Lastenverteilung und Vergütung (116) Hinsichtlich der Lastenverteilung wird in Abschnitt 5.2 der Impaired-Assets-Mitteilung der allgemeine Grundsatz wiederholt, dass Banken die mit den wertgeminderten Aktiva verbundenen Verluste so weit wie möglich selbst tragen sollten, damit eine gleichwertige Verantwortung und Kostenbeteiligung der Anteilseigner sichergestellt ist. Daher sollten die Aktiva zu einem Preis übertragen werden, die ihrem TWW entspricht oder darunter liegt. (117) Slowenien verpflichtet sich zu einem Übernahmepreis für die Aktiva zu deren TWW oder darunter und entspricht somit der Impaired-Assets-Mitteilung. Schlussfolgerung zur Entlastungsmaßnahme (118) In Anbetracht des Vorstehenden ist die Kommission der Auffassung, dass die Übertragung wertgeminderter Aktiva an die BAMC alle Bedingungen und Anforderungen der Impaired-Assets-Mitteilung, angepasst und ergänzt durch die Bankenmitteilung 2013, erfüllt. 8.2.3.   Vereinbarkeit mit der Umstrukturierungsmitteilung, ergänzt durch die Bankenmitteilung 2013 (119) Gemäß Randnummer 31 der Bankenmitteilung 2013 werden Umstrukturierungspläne, die sich auf Umstrukturierungsbeihilfen beziehen, weiterhin auf der Grundlage der Umstrukturierungsmitteilung geprüft; eine Ausnahme bilden die Kapitalbeschaffung und die Lastenverteilung. (120) Nach Maßgabe der Umstrukturierungsmitteilung und der Bankenmitteilung 2013 muss erstens aus dem Umstrukturierungsplan für das begünstigte Finanzinstitut, das einer Umstrukturierung unterzogen wird, hervorgehen, dass dieses in der Lage ist, seine langfristige Rentabilität wiederherzustellen. Zweitens muss die Beihilfe auf das erforderliche Minimum beschränkt sein, und sowohl Anteilseigner als auch nachrangige Gläubiger müssen sich so weit wie möglich an der Verringerung der Kapitallücke beteiligen. Drittens müssen Maßnahmen vorgesehen werden, um die durch künstliche Stützung der Marktmacht des begünstigten Finanzinstituts verursachten Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen und einen wettbewerbsbestimmten Bankensektor zu gewährleisten. Des Weiteren sind Fragen der Überwachung und verfahrenstechnische Aspekte zu bedenken. i)   Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität (121) Wie in der Umstrukturierungsmitteilung dargelegt, muss der Mitgliedstaat einen umfassenden Umstrukturierungsplan vorlegen, aus dem hervorgeht, wie die langfristige Rentabilität des begünstigten Finanzinstituts ohne staatliche Beihilfe innerhalb eines angemessenen Zeitraums und innerhalb von höchstens fünf Jahren wiederhergestellt werden soll. Langfristige Rentabilität ist erreicht, wenn eine Bank in der Lage ist, aus eigener Kraft und im Einklang mit den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Kriterien im Wettbewerb um Kapital zu bestehen. Dazu muss eine Bank alle Kosten decken und eine angemessene Eigenkapitalrendite erwirtschaften können, und zwar unter Berücksichtigung ihres Risikoprofils. Die Wiederherstellung der Rentabilität sollte vor allem durch unternehmensinterne Maßnahmen und auf der Grundlage eines plausiblen Umstrukturierungsplans herbeigeführt werden. (122) Der Umstrukturierungsplan für die NLB für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2017 weist eine Wiederherstellung der Rentabilität zum Ende dieses Umstrukturierungszeitraums aus. Der wichtigste Impuls dafür wird von der erwarteten qualitativen Verbesserung des Portfolios und einer geringeren Notwendigkeit für zusätzliche Wertminderungen und Risikovorsorge ausgehen. Die Wiederherstellung der Rentabilität wird außerdem durch die Bereinigung der Bilanz der NLB infolge der geplanten Übertragung notleidender Aktiva an die BAMC erreicht. Zudem wird die NLB mittels Kostensenkungsmaßnahmen und einer Stabilisierung der Einnahmen ihre operative Effizienz verbessern. Um die Rentabilität der Bank nach Berücksichtigung der Übertragung wertgeminderter Aktiva an die BAMC sicherzustellen, geht der Umstrukturierungsplan von der Annahme einer Kapitalzuführung durch den Staat in Höhe von 1,558 Mrd. EUR im Jahr 2013 und einer vollständigen Abschreibung von nachrangigen Anleihen und Eigenkapital in Höhe von 250 Mio. EUR aus. (123) In Randnummer 10 der Umstrukturierungsmitteilung wird gefordert, dass die Schwachstellen der Bank durch die vorgeschlagenen Umstrukturierungsmaßnahmen behoben werden. Im Umstrukturierungsplan werden zunächst die Ursachen für die Schwierigkeiten der NLB erläutert. Das Kreditportfolio der NLB wurde während der Krise hart getroffen und erlitt hohe Verluste durch Wertminderungen. (124) Das Wachstum des Kreditportfolios wurde durch den Firmenkundenmarkt finanziert, was zu einem rasch steigenden Kredit-Einlagen-Verhältnis (von 74 % im Jahr 2002 auf 137 % im 2009) führte. Unterdessen verstärkte die Bank ihre Kapitalbasis nicht ausreichend und stützte sich vor Beginn der Krise in hohem Maße auf hybride Papiere. (125) Vor der Krise liefen bei der NLB Forderungen gegenüber der Baubranche, Bauträgern und Finanzholdings auf, aber die Qualität des damit verbundenen Risikomanagements blieb dahinter zurück. Die Anhäufung notleidender Kredite erwies sich als verhängnisvoll, als die Krise begann und die Wirtschaft ins Stocken geriet. Das nationale Straßenbauprogramm lief 2008 aus, und die Inlandsnachfrage nach Immobilien brach dramatisch ein. Die meisten slowenischen Unternehmen waren stark fremdfinanziert und gerieten angesichts einer schwachen Wirtschaftslage, einer Abwertung von Aktiva und Wertpapieren und einem eingeschränkten Zugang zu Krediten unter Druck. Eine ernste Konjunkturschwäche in Verbindung mit einem mangelhaften Rahmen für das Risikomanagement hatte einen Anstieg notleidender Kredite zur Folge. So lag der Anteil notleidender Kredite am 30. September 2012 schon bei 29 % der Bruttokredite für die NLB, wobei die Baubranche am schlechtesten abschnitt (74 %). Infolgedessen beliefen sich die Verluste nach Steuern 2009 auf 87 Mio. EUR, 2010 auf 202 Mio. EUR, 2011 auf 240 Mio. EUR und 2012 auf 273 Mio. EUR. (126) Auch unzureichende Unternehmensführungsregeln und der daraus resultierende Einfluss des Staates auf das Tagesgeschäft der Bank gehörten zu den Ursachen für die Schwierigkeiten der Bank. (127) Deshalb müssen vor der Wiederherstellung der Rentabilität fünf wichtige Probleme gelöst werden. Erstens muss die Unternehmensführung der Bank verbessert werden, um sicherzustellen, dass wirtschaftlich gerechtfertigte Geschäftsentscheidungen ausschließlich von der Leitung der Bank getroffen werden und dass der Staat keinen Einfluss auf das Tagesgeschäft der Bank nimmt. Zweitens muss die Bank ihre Preispolitik und ihren Rahmen für das Risikomanagement verbessern, damit Spannen erhalten bleiben und Verluste gering gehalten werden. Drittens muss die NLB ihre Bilanz bereinigen und ihr Risiko gegenüber problematischen Sektoren reduzieren, und zwar entweder durch eine angemessene Risikovorsorge und den Abbau problematischer Aktiva oder durch eine Auslagerung problematischer Kredite an die BAMC. Viertens muss die Bank ihre Bilanzstruktur durch eine Rekapitalisierung und die Stärkung ihrer Einlagenbasis oder die Reduzierung des Fremdkapitalanteils sanieren. Schließlich muss die Bank ihre betriebswirtschaftliche Effizienz verbessern, um eine ausreichende Rentabilität zu sichern. a)   Stärkung des Rahmens für die Unternehmensführung (128) Die Verpflichtungen werden die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und des Vorstands bei der Festlegung von Kriterien für die Kreditvergabe garantieren. Diese Verpflichtungen werden gewährleisten, dass die Preisgestaltung für Kredite auf einer Preispolitik beruht, mit der für alle Kredite Mindestvorschriften für die RoE festgelegt werden, damit die Bank nicht mehr ohne Weiteres aufgrund externer Einflüsse Kredite unterhalb des Marktpreises vergeben kann. (129) Die Verpflichtungen sind offenbar geeignet, die Hauptschwachstellen der Unternehmensführung der NLB anzugehen und zu beheben. Sie beinhalten Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten, damit gesichert ist, dass Strategie und Entscheidungen geschäftsorientiert sind und nur auf Ziele abstellen, die einer Wertmaximierung dienen, und keinem unangemessenen externen Einfluss unterliegen. Die Unternehmensführung soll so verändert werden, dass die Bank weniger anfällig für externe Einflüsse ist, und gleichzeitig durch eine bessere Kontrolle und Transparenz bei Managemententscheidungen mehr Marktdisziplin herrscht. (130) Die NLB wird ferner ihre Anreiz- und Vergütungspolitik überprüfen, um sicherzustellen, dass sie diese nicht zur Eingehung unangemessener Risiken verleitet und dass sie an langfristigen und nachhaltigen Zielen ausgerichtet ist. Darüber hinaus wird die Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied und jeden Mitarbeiter, der besondere Aufgaben wahrnimmt, im Einklang mit den Randnummern 37 bis 39 der Bankenmitteilung 2013 bis zum 31. Dezember 2017 gedeckelt; dies wird die pünktliche Umsetzung des Umstrukturierungsplans erleichtern. (131) Des Weiteren verpflichtet sich Slowenien, seinen Anteil an der NLB von […] % bis […] an einen Investor zu veräußern, der unabhängig ist und nicht mit der Republik Slowenien in Verbindung steht. Diese Veräußerung wird den externen Einfluss auf die Leitung und die Geschäftstätigkeit der Bank erheblich verringern. b)   Stärkung der Preispolitik und des Rahmens für das Risikomanagement (132) Die NLB wird ihre Preispolitik und ihren Rahmen für das Risikomanagement insbesondere durch eine Reihe von Regeln und Maßnahmen verbessern, die dem Schutz der Geschäftsinteressen der Bank dienen sollen. Zu diesen Maßnahmen gehören die Schulung des Personals, die Bewertung von Kunden, die Preisgestaltung bei den neuen Produkten und die Überprüfung des Kreditrisikoprozesses. (133) Insbesondere die Preisgestaltung bei neuen Krediten wird bis zum 31. Dezember 2017 zu einer positiven Rendite von mindestens […] % für jede Kundenbeziehung führen. Diese Preisgestaltung wird schrittweise eingeführt; sie beginnt bei […] % RoE für jede Kundenbeziehung im Jahr 2014 und erreicht bis zum 31. Dezember 2017 […] %. (134) Die daraus resultierende Verbesserung der Preispolitik und des Rahmens für das Risikomanagement der NLB ist angemessen und notwendig, um bei neuen Krediten eine strengere Kreditpolitik sowie eine umsichtigere Risikovorsorgepolitik umzusetzen. Mit diesen Reformen sollen die Schwächen der NLB behoben werden, die zu einer schlechten Qualität ihres Kreditportfolios, einem Übermaß an notleidenden Krediten und hohen Kreditkosten führten. Indem diese Maßnahmen die genannten Ursachen für die geringe Rentabilität beheben, tragen sie zur langfristigen Rentabilität der NLB bei. (135) Der Umstrukturierungsplan beinhaltet auch eine organisatorische Trennung des Nicht-Kerngeschäfts vom Kerngeschäft der NLB. Diese Neuorganisation der Bank wird die NLB in die Lage versetzen, ihr Kerngeschäft zu optimieren. Außerdem wird ihr diese Aufteilung ermöglichen, bei der Abwicklung des Nicht-Kerngeschäfts der Bank fokussierter vorzugehen und ihre wertgeminderten Aktiva so zu verwalten, dass noch möglichst hohe Erlöse erzielt werden. c)   Rückführung des Geschäfts zu weniger risikobehafteten Aktivitäten (136) Im Ergebnis des Umstrukturierungsplans werden die RWA der NLB von 11,1 Mrd. EUR am 31. Dezember 2012 auf [5-10] Mrd. EUR am 31. Dezember 2017 sinken. Der Abbau der RWA vor allem in den problematischsten Sektoren Finanzholdings, Transportunternehmen und Baufirmen gewährleistet, dass das mit diesen Forderungen verbundene Risiko im Verlauf des Umstrukturierungszeitraums abnimmt. (137) Die NLB wird notleidende Kredite im Umfang von 2,3 Mrd. EUR an die BAMC übertragen, was ihr ermöglicht, sich auf die Verwaltung der nichtproblematischen Kredite zu konzentrieren, und gleichzeitig Mittel für die Abwicklung der verbleibenden notleidenden Kredite freisetzt. (138) Die zukünftige Strategie der NLB sieht eine Rückführung ihrer Aktivitäten hin zu einer konservativeren Geschäftstätigkeit mit den Kernsegmenten Bankdienstleistungen für Privatkunden, KMU und ausgewählte Großunternehmen in Slowenien vor. Diese Entwicklung wird durch erhebliche Desinvestitionen und Verkleinerungen von Nicht-Kerngeschäften erreicht, um Mittel für die Kernaktivitäten freizusetzen. d)   Sanierung der Bilanzstruktur (139) Die NLB erhielt bereits im März 2011 und im Juli 2012 Kapitalzuführungen vom Staat. Mit der zusätzlichen dritten Rekapitalisierung ist die NLB jetzt in der Lage, die Eigenkapitalvorschriften der Bank von Slowenien zu erfüllen und so ihre Rentabilität wiederherzustellen. (140) Im Betrag der dritten Rekapitalisierung ist der Bedarf der Bank aufgrund des AQR/ST berücksichtigt. Nach dieser Rekapitalisierung wird die Core-Tier-1-Quote der Bank gemäß der CRR sofort auf 15 % und bis zum 31. Dezember 2017 auf [10-20] % steigen und damit den von der Bank von Slowenien festgelegten Eigenkapitalanteil mit einer Core-Tier-1-Quote von 9 % gemäß der CRR weit übertreffen. (141) Des Weiteren wird die NLB ihre Bilanz durch die Übertragung eines umfangreichen Portfolios von notleidenden und wertgeminderten Aktiva an die BAMC bereinigen. (142) Die NLB wird ihr Finanzierungsprofil durch den Abbau von gruppeninternen Finanzierungen für ihre Tochtergesellschaften, die Ausgliederung von Nicht-Kerngeschäften und die Neuausrichtung auf ihre historische Finanzierungsgrundlage — die Privatkundeneinlagen — aufwerten. Das Kredit-Einlagen-Verhältnis wird sich von 105 % im Jahr 2012 auf [70-80] % am 31. Dezember 2017 verbessern. e)   Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität (143) Die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität wird mit der strategischen Rückbesinnung der Bank auf ihr Kernbankgeschäft mit Privatkunden, KMU und ausgewählten Großunternehmen in Slowenien erreicht, was der Bank ermöglicht, ihre RoE-Ziele zu verwirklichen. (144) Die Bank wird ihre Nettozinsspanne steigern, indem sie dafür sorgt, dass neue Kredite zu angemessenen Preisen gewährt werden. Insbesondere wird die Preisbildung bei neuen Krediten dazu beitragen, dass eine positive RoE von mindestens […] % im Jahr 2014, […] % im Jahr 2015, […] % im Jahr 2016 und […] % im Jahr 2017 für jede Kundenbeziehung erzielt wird. (145) Außerdem wird die NLB alle Umstrukturierungsentscheidungen dokumentieren. Dazu wird auch ein Vergleich mit alternativen Lösungen wie Inanspruchnahme von Sicherheiten und Beendigung des Engagements gehören. Sie wird nachweisen, dass sie die Lösung gewählt hat, mit der ein möglichst hoher Nettozeitwert für die Bank erreicht wird. (146) Ferner plant die NLB ein weitreichendes Kostensenkungsprogramm durch eine umfassende Zusammenlegung ihrer Geschäftsräume und ihres Zweigstellennetzes und einen Personalabbau sowie durch eine Verbesserung ihrer betriebswirtschaftlichen Effizienz mittels einer risikogewichteten rentabilitätsorientieren Kundenakquisition und einer Optimierung der Liquidität und anderer Kosten. Als Ergebnis sieht der Umstrukturierungsplan eine Senkung des Kosten-Ertrags-Verhältnisses auf unter 60 % vor, was den Werten der Bank vor der Krise entspricht. Die NLB wird bis zum 31. Dezember 2017 eine RoE nach Steuern von [5-10] % und eine Core-Tier-1-Quote gemäß der CRR von [10-20] % erzielen. Die Gewinne der NLB nach Steuern werden sich 2017 auf [100-150] Mio. EUR belaufen. (147) Der Anteil der Wertminderungen soll erwartungsgemäß mit der Zeit zurückgehen, wenn der Umstrukturierungsplan schrittweise umgesetzt wird. Die Bank wird dank der Übertragung wertgeminderter Aktiva an die BAMC, der Verpflichtungen zum Management des Kreditrisikos und der Umschichtung von in ihren Büchern verbleibenden notleidenden Krediten, um deren Nettozeitwert für die Bank zu maximieren, und anderer Maßnahmen zur Verbesserung des Rahmens für ihr Risikomanagement ihr Kreditrisikoprofil solider gestalten. (148) Daher ist die Kommission der Auffassung, dass der Umstrukturierungsplan geeignet ist, die langfristige Rentabilität der NLB wiederherzustellen. ii)   Eigenbeitrag und Lastenverteilung (149) Nach der Umstrukturierungsmitteilung, ergänzt durch die Bankenmitteilung 2013, muss die begünstigte Bank einen Eigenbeitrag leisten, um die Beihilfe auf ein Minimum zu beschränken sowie um Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen und moralische Risiken zu vermeiden. Zu diesem Zweck ist dort vorgesehen, dass i) sowohl die Umstrukturierungskosten als auch die Höhe der Beihilfe begrenzt sein müssen und dass ii) die Lasten so weit wie möglich auf die vorhandenen Anteilseigner und nachgeordneten Gläubiger verteilt werden sollten. (150) Zu einer angemessenem Lastenverteilung gehören, nachdem die Verluste zunächst mit Eigenkapital absorbiert werden, in der Regel Beiträge der Hybridkapitaleigner und der Inhaber nachrangiger Schuldtitel. Hybridkapitaleigner und Inhaber nachrangiger Schuldtitel müssen so weit wie möglich zur Verringerung der Kapitallücke beitragen. Ein solcher Beitrag kann durch Umwandlung in hartes Kernkapital (19) oder durch Abschreibung des Kapitalbetrags der Instrumente geleistet werden. Auf jeden Fall muss ein Abfluss von Mitteln vom Begünstigten an die Inhaber der betreffenden Wertpapiere verhindert werden, soweit dies rechtlich möglich ist. (151) Der Umstrukturierungsplan lässt nicht darauf schließen, dass die Beihilfe über die mit der Wiederherstellung der Rentabilität der NLB verbundenen Kosten hinausgeht. Die Kapitallücke, die mit der dritten Rekapitalisierung geschlossen werden muss, wurde im Zuge des AQR/ST ermittelt. Die Schätzung der Kapitalzuführung basiert insbesondere auf einer Aktivabewertung, die ergibt, welcher Betrag erforderlich und ausreichend ist, um eine Stresssituation zu überstehen. Der AQR/ST brachte weitere Gewissheit über den entsprechenden Kapitalbedarf. Der Betrag der dritten Rekapitalisierung versetzt die Bank in die Lage, die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen und Markterwartungen zu erfüllen. Darüber hinaus wird ein Kapitalrückzahlungsmechanismus die Entstehung von überschüssigem Kapital in der NLB begrenzen, indem die NLB für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 Dividenden zahlen muss, die anhand des zunehmenden Anteils an überschüssigem Kapital berechnet werden. Der Kapitalrückzahlungsmechanismus sorgt dafür, dass über die aufsichtsrechtliche Mindestkapitalquote hinaus vorhandenes Kapital der Bank erst dann in neue Geschäfte fließt, wenn die Rückzahlung an den Staat erfolgt ist. (152) Damit die NLB d.d. Dividenden von ihren Tochtergesellschaften erhalten kann und um dort Entstehung von Liquidität zu vermeiden, dürfen diese ungeachtet des Dividendenverbots Dividenden zahlen. Diese Gesellschaften dürfen solche Dividendenzahlungen vornehmen, wenn die NLB d.d. — direkt oder indirekt — der Mehrheitsaktionär ist und alle externen Anteilseigner zusammen weniger als [10-20] % der Anteile und Stimmrechte in der jeweiligen Gesellschaft halten. Nach Ansicht der Kommission trägt die Möglichkeit für Tochtergesellschaften, solche Dividendenzahlungen an

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.