Europäische Union

2012/477/EU: Beschluss der Kommission vom 20. September 2011 über die Staatliche Beihilfe SA.29338 (C 29/09 (ex N 264/09)) der Bundesrepublik Deutschland an die HSH Nordbank AG (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 6483) Text von Bedeutung für den EWR

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ktem Finanzierungsbedarf angegeben werden kann. Durch die Bilanzsummenreduktion auf Konzernebene um 34 Mrd. EUR auf 120 Mrd. EUR bis Ende 2014 (im Vergleich zu 150 Mrd. EUR im ursprünglichen Umstrukturierungsplan) wird jedoch der Finanzierungsbedarf auf dem Geld- und Kapitalmarkt sowie der Druck auf die Finanzierungssituation der HSH gesenkt. So wird die Finanzierungslücke geschlossen, für die die HSH keine spezifischen Finanzierungsquellen vorgesehen hat. Des Weiteren hat die HSH belegt, dass ihre Prognosen zum geplanten Bodensatz im Vergleich zum derzeitigen und früheren Finanzierungsniveau aus dieser Quelle konservativ angesetzt sind. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass der Finanzierungsbedarf in Höhe von [15-25] Mrd. EUR, zu dessen Deckung keine Finanzierungsquellen vorgesehen sind, durch Eigenkapital, überschüssige Einlagen und kurzfristige Finanzierungen (besicherte und unbesicherte Finanzierungen) ohne negative Auswirkungen auf die Finanzierungskosten der HSH gedeckt werden kann. Somit muss die HSH keine neuen Finanzierungsquellen finden und kann sich bei ihrem gesamten Finanzierungsbedarf bis 2014 auf festgestellte und bestehende Quellen stützen. (220) Zur Abhängigkeit von Sparkassen als bevorzugter Finanzierungsquelle (siehe Randnummer (95)) stellt die Kommission fest, dass mit der Senkung des Risikoprofils der HSH auch die Bedeutung der Sparkassen gegenüber anderen Quellen zurückgeht. Die im geänderten Umstrukturierungsplan vorgesehene zusätzliche Bilanzsummenreduktion (um 30 Mrd. EUR im Vergleich zum ursprünglichen Umstrukturierungsplan, siehe Randnummer (51)) wird den neuen Finanzierungsbedarf und die Finanzierungslücke beträchtlich verkleinern. Durch die vorgesehene Finanzierungsmischung zum Ende der Umstrukturierungsphase (siehe Tabelle 7 und Randnummer (93)) wird die Abhängigkeit der HSH von kurzfristigen unbesicherten Finanzierungen gesenkt, wodurch sie auch weniger stark durch Liquiditätskrisen gefährdet ist. Die HSH wird ihre Finanzierung außerdem im Verhältnis stärker auf gedeckte Anleihen stützen, die in Deutschland strikte Emissionsauflagen erfüllen und als stabile und relativ günstige Finanzierungsquelle betrachtet werden können. (221) Der Mangel an auf USD lautenden Finanzierungen der HSH stellt eine weitere wichtige Schwachstelle im Geschäftsprofil der HSH dar. Ende 2010 lauteten etwa [20-30] % der Gesamtvermögenswerte der HSH auf USD; dies entspricht [50-70] Mrd. USD, wovon lediglich [15-20] Mrd. USD ([20-25] %) direkt in USD finanziert wurden. Die Lücke wird durch Devisenswapgeschäfte geschlossen, die regelmäßig verlängert werden. Aufgrund der anhaltenden Ausweitung des EUR/USD-Devisenswaps seit dem Ausbruch der Finanzkrise kostet diese Finanzierungsstrategie im Vergleich zu einer auf USD lautenden Finanzierungsstrategie zusätzlich etwa [20-30] Basispunkte. Des Weiteren birgt diese Strategie eine Reihe von Risiken. Hierzu zählen a) potenzielle zusätzliche Kosten, die sich aus wahrscheinlichen Diskrepanzen zwischen tatsächlichen und erwarteten Cashflows aus USD-Vermögenswerten ergeben, b) die erhöhte Volatilität der kurzfristigen Liquiditätsposition aufgrund der Verpflichtung zum Margenausgleich in Verbindung mit den Swap-Positionen (70) und c) die erhöhte Exposition in Bezug auf das Gegenparteiausfallrisiko aufgrund der Tatsache, dass Swaps außerbörslich gehandelt werden und die HSH das Gegenparteiausfallrisiko für diese Transaktionen voll trägt. Da die Verringerung des Risikoprofils der HSH jedoch hauptsächlich in Segmenten stattfindet, in denen auf USD lautende Vermögenswerte entstehen (z. B. Flugzeug-, Schiffs- und Auslandsimmobilienfinanzierung), trägt sie auch wesentlich zur Verringerung des Finanzierungsbedarfs in USD bei. Des Weiteren hat sich die HSH verpflichtet, den Anteil des USD-Geschäfts der Kernbank, das durch USD-Funding refinanziert wird, bis Ende 2014 auf mindestens […] % zu erhöhen. (222) Zusammenfassend ist festzustellen, dass die von der Kommission geäußerten Bedenken durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ausgeräumt werden. Die Maßnahmen sollten gewährleisten, dass die HSH auf dem richtigen Weg ist, im Hinblick auf Volumen, Fälligkeit, Vorrangigkeit, Sicherheit und Währungen eine nachhaltigere und stabilere Finanzierungsmischung zu entwickeln. Die Verpflichtung, bis Ende 2012 und damit vor Ablauf der vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hierfür festgesetzten Frist eine NET Stable Funding Ratio und eine Liquidity Coverage Ratio […] zu erreichen, wird eine Kontrolle der Fortschritte der HSH in diesem Bereich ermöglichen und dürfte dazu beitragen, dass sie die Qualität und Stabilität ihrer Finanzierung weiter verbessert und ausreichend überschüssige Liquidität für Stresssituationen vorhält. Zyklische Natur und Volatilität der Hauptgeschäftssegmente (223) In der Eröffnungsentscheidung (71) wurde in Frage gestellt, dass die HSH ihre langfristige Rentabilität sicherstellen kann, indem sie sich auf eine Expansion der zyklischen und volatilen Geschäftssegmente (72) konzentriert. Die eingehende Rentabilitätsprüfung bestärkte diese Bedenken, da sie ergab, dass ein wachsender Anteil der Nettozinserträge der HSH durch volatile und zyklische Tätigkeiten erzielt wird (73). Als besonders problematisch wurde die relativ große Bedeutung der Schiffs- und Flugzeugfinanzierung eingestuft. Im geänderten Umstrukturierungsplan wird jedoch der Aspekt der zyklischen Natur der Vermögenswerte angemessen berücksichtigt und gleichzeitig die HSH-Franchise im Geschäftsbereich Shipping gewahrt. (224) Der zusätzliche Abbau von Vermögenswerten im Umfang von [30-35] Mrd. EUR (auf 82 Mrd. EUR im Jahr 2014) wird vollständig bei der Kernbank und insbesondere bei zyklischen und volatilen Tätigkeiten vorgenommen. Die HSH wird ihre Aktivitäten im Bereich Flugzeugfinanzierungen einstellen. Die bestehenden Vermögenswerte im Bereich Flugzeugfinanzierung im Umfang von [3-8] Mrd. EUR werden bis Ende [2011-2012] auf die Restructuring Unit übertragen und abgewickelt. Die HSH verpflichtet sich, keine neuen Geschäfte in diesem Bereich zu tätigen. Außerdem verpflichtete sie sich, ihre Gesamtvermögenswerte innerhalb der Kernbank im Geschäftsbereich Shipping bis Ende 2014 auf 15 Mrd. EUR zu senken. Dies wird erreicht, indem weitere [0,5-2] Mrd. EUR bis Ende [2011-2012] auf die Restructuring Unit übertragen und das Neugeschäftsvolumen beschränkt werden. Der Gesamtbetrag von 15 Mrd. EUR der Vermögenswerte im Bereich Schiffs- und Luftfahrtfinanzierung steht im Vergleich zu einem Wert von [25-30] Mrd. EUR im Jahr 2008. (225) Zudem sollen die Gesamtvermögenswerte des Geschäftsbereichs Immobilien bis Ende 2014 auf 13 Mrd. EUR gesenkt werden, da das neue internationale Immobiliengeschäft für deutsche Firmenkunden eingestellt und das andere Neugeschäft eingeschränkt wird. Ferner wird das Firmenkundengeschäft bis 2014 durch geringere Neugeschäftsvolumen deutlich eingeschränkt. (226) Die Verringerung insgesamt geht mit einer Verbesserung der Risikoverwaltungsverfahren der HSH einher. Insbesondere arbeitet die HSH daran, vor allem im Geschäftsbereich Shipping große Einzelrisiken zu beschränken. Sie hat sich außerdem verpflichtet, bestehende große Einzelrisiken auf […] Mio. EUR zu senken und neue Einzelrisiken auf maximal […] Mio. EUR zu begrenzen. Umfang der Kapitalmarkttätigkeiten (227) In Randnummer 62 der Eröffnungsentscheidung äußerte die Kommission Bedenken im Hinblick auf den Umfang des Kapitalmarktgeschäfts der HSH, das trotz der Neuausrichtung auf regionale Tätigkeiten noch immer als unverhältnismäßig groß angesehen wurde. Insbesondere trug der Eigenhandel zu den Schwierigkeiten der HSH bei. (228) Die Bilanzsummenreduktion wird zu einer erheblichen Reduzierung der Kapitalmarktaktivitäten der HSH führen. Letztere werden bis 2014 auf einen Umfang von [25-35] Mrd. EUR an Vermögenswerten in der Kernbank reduziert. Im Vergleich dazu belief sich der Umfang 2008 auf 98,8 Mrd. EUR. Ferner sagte Deutschland zu, dass die HSH keinen Eigenhandel betreiben werde. Die HSH wird Handelstätigkeiten nur in dem Umfang eingehen, der für die Ausführung von Kundenaufträgen, zum Zwecke des Hedgings für das Kundengeschäft bzw. zur Liquiditätssteuerung im Bereich Treasury sowie zur Verwaltung der Bilanzsumme (in jedem Fall bis zu einer Wertgrenze gemessen mit einem maximalen Value-at-Risk (VaR)) notwendig ist. Folglich werden die in der Eröffnungsentscheidung geäußerten Bedenken mit diesen Maßnahmen ausgeräumt. Schwache Kapitalisierung (229) Die schwache Kapitalstruktur der HSH stellt ein weiteres mögliches Hindernis für ihre langfristige Rentabilität dar. Insbesondere im Hinblick auf die nachstehenden Punkte war es fraglich, ob die erwartete geringe Kapitalisierung, die im ursprünglichen Umstrukturierungsplan zum Ende der Umstrukturierungsphase vorgesehen war (eine Tier-1-Quote von [rund 9] %), angemessen ist: a) die zyklische und volatile Natur des Geschäftsprofils der HSH, die einen zusätzlichen Kapitalpuffer notwendig macht, um wiederkehrende, erhöhte korrelierte Verluste abzufangen, b) die Auswirkungen der Finanzkrise auf das Kapital der HSH (74) und c) die Einführung der neuen Basel-III-Regeln, durch die die neue, aufsichtsrechtlich geforderte Mindestkapitalhöhe (75) deutlich angehoben wird. Es ist außerdem anzunehmen, dass Marktteilnehmer und insbesondere Institutionen, die wahrscheinlich ungesicherte Finanzierungsmittel auf dem Geld- und Kapitalmarkt anbieten, höhere Kapitalquoten erwarten. (230) Die weitere Senkung des Risikoprofils der HSH, die Einbehaltung von Gewinnen und die Kapitalerhöhung um 500 Mio. EUR im Jahr 2013 werden die Kapitalisierung der HSH deutlich verbessern. Ende 2014 dürfte ihre Common-equity-Quote bei über 10 % und die Tier-1-Quote bei über 12 % liegen. Diese Zahlen stehen den im ursprünglichen Umstrukturierungsplan vorgesehenen Quoten von [rund 7] % bzw. [rund 9] % gegenüber. Sie entsprechen eher den neuen Kapitalnormen für Banken. Ein Teil dieser Verbesserungen ist zwar mit der noch immer beträchtlichen Verringerung der risikogewichteten Vermögenswerte verbunden, die durch die Risikoabschirmung bedingt ist, die Kapitalstruktur würde sich jedoch in jedem Fall verbessern. Diese Verbesserung muss im Zusammenhang mit der Verringerung des Risikoprofils der Bilanz der HSH und insbesondere der Verringerung des Anteils an zyklischen Vermögenswerten gesehen werden. (231) Ferner lautete eine der von der Kommission erlassenen Auflagen für die Vereinbarkeit der Vergütung der Risikoabschirmung sowie der Rückzahlung mit dem Binnenmarkt, dass die HSH die Risikoabschirmung nicht kündigen darf, wenn dies dazu führen würde, dass die Common-equity-Quote während der Umstrukturierungsphase unter die festgelegten Werte sinkt und vor allem zum 31. Dezember 2014 auf unter 10 % fällt (siehe Randnummer (203)). So wird sichergestellt, dass die HSH in der Lage ist, während der Umstrukturierungsphase eine angemessene Kapitalisierung aufrechtzuerhalten, selbst wenn es zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation kommt. Dieser Mechanismus sollte dazu beitragen, dass die HSH das Vertrauen der Geschäftspartner am Markt wiedergewinnt. Der geänderte Umstrukturierungsplan der HSH sieht vor, dass diese bis [2014-2016] ganz aus der Garantie aussteigen wird; dann dürfte die Common-Equity-Quote bei [> 10] % liegen. (232) Abschließend lässt sich feststellen, dass sich die Kapitalstruktur der HSH durch die vorgeschlagenen Maßnahmen verbessert, so dass sie mit den neuen internationalen Normen im Einklang steht. Die verbesserten Kapitalquoten und die höhere Stressresistenz werden sich mittelfristig positiv auf die Finanzierungskosten der HSH auswirken. Planungsprognosen (233) In der Eröffnungsentscheidung (Erwägungsgründe 60 und 63) wurden Zweifel an der Verlässlichkeit bestimmter Prognosen geäußert, auf die bei der Planung der HSH zurückgegriffen wurde. Diese Zweifel bezogen sich insbesondere auf Prognosen für a) das Wachstum der wichtigsten Geschäftssegmente, b) das Wachstum der nicht aus Zinserträgen stammenden Einnahmen, c) die Margen in den wichtigsten Geschäftssegmenten und d) die Entwicklung der Risikovorsorge. (234) Die Kommission befand die Wachstumsprognosen vor allem in den Segmenten Shipping, Transport und Firmenkunden für zu optimistisch. Es wurde daher in Frage gestellt, ob die HSH die vorgesehenen Gesamterträge erzielen kann. Der geänderte Umstrukturierungsplan basiert jedoch auf angemesseneren Wachstumsprognosen für die Segmente Shipping und Firmenkunden (siehe Tabelle 5). Da die HSH nun aus dem Flugzeugfinanzierungsgeschäft aussteigen wird, ist die Wachstumsrate in diesem Segment nicht mehr von Bedeutung. Wie in Tabelle 5 und 6 dargestellt, sind die für die Planung der Segmente Shipping und Firmenkunden angesetzten Wachstumsraten erheblich niedriger als die im ursprünglichen Umstrukturierungsplan vom 1. September 2009 verwendeten. Des Weiteren entsprechen sie dem absoluten Geschäftsvolumen, das die HSH in diesen Branchen angesichts ihres Marktanteils und des Gesamtmarktvolumens eher erreichen dürfte. (235) Die HSH hat außerdem ihre Prognosen für das Wachstum bei den nicht aus Zinserträgen stammenden Einnahmen überprüft. Es wird angenommen, dass die nicht aus Zinserträgen stammenden Einnahmen im Zeitraum 2010-2014 durchschnittlich etwa [7-12] % der Nettozinserträge der Kernbank ausmachen werden. Angesichts der Absicht der HSH, das Cross-Selling von Produkten zwischen ihren Finanzmarktsegmenten und anderen Geschäftsbereichen zu verbessern, scheint dieses Ziel erreichbar. (236) In der Eröffnungsentscheidung wurden die im ursprünglichen Umstrukturierungsplan angesetzten Margenprognosen in Frage gestellt. Die neuen Geschäftsmargen Ende 2010 fielen jedoch tatsächlich höher aus als ursprünglich angenommen und die Planungsprognosen wurden entsprechend angepasst. Schlussfolgerung zur langfristigen Rentabilität der HSH (237) In der Eröffnungsentscheidung wurde in Frage gestellt, ob die HSH in der Lage sein wird, die nächste Rezession zu überstehen, ohne wieder staatliche Beihilfen in Anspruch nehmen zu müssen, und somit ihre langfristige Rentabilität angezweifelt. Diese Bedenken basierten auf den folgenden Schwachstellen: a) einer fragilen Finanzierungsstruktur und insbesondere einer bevorstehenden großen Finanzierungslücke sowie einer chronische Knappheit an auf USD lautenden Finanzierungen, b) dem Schwerpunkt auf zyklischen und volatilen Tätigkeiten, die wahrscheinlich zu wiederkehrenden großen, korrelierten Verlusten führen und c) einer zu geringen Kapitalisierung, um solche Verluste auffangen zu können. Die im geänderten Umstrukturierungsplan enthaltenen zusätzlichen Maßnahmenvorschläge sind jedoch geeignet, die Zweifel der Kommission auszuräumen. Der geänderte Umstrukturierungsplan baut auf realistischeren und nachvollziehbareren Prognosen auf und zeichnet daher ein verlässlicheres Bild der Rentabilität der HSH. Das sich ergebende Bild ist das einer Bank, die am Ende der Umstrukturierungsphase angemessen mit Kapital ausgestattet sein wird, einen geringeren Anteil ihrer Transaktionen auf stark zyklische Segmente ausrichtet und eine stabilisierte, jedoch noch immer schwierige Finanzierungsstruktur aufweisen wird, wobei die Kontrollinstrumente (die NET Stable Funding Ratio und der Anteil der auf USD lautenden Finanzierungen) dazu beitragen sollten, dass die HSH sich mittelfristig auf eine kontinuierliche Verbesserung in diesem Bereich konzentriert. Die HSH sollte daher nun über die Kapitalgrundlage und die notwendige Finanzierungsstruktur verfügen, um eine Rezession ohne Inanspruchnahme staatlicher Beihilfen überstehen zu können. Im Hinblick auf die Gesamtrentabilität der HSH zeigt der geänderte Umstrukturierungsplan, dass die Eigenkapitalrendite der HSH während der Umstrukturierungsphase 2014 [5-10] % erreichen wird (76). In absoluten Zahlen ist dieser Prozentsatz niedrig, sollte jedoch infolge des deutlich niedrigeren Risikoprofils der HSH stabiler sein. Er sollte daher als deutliche Verbesserung gegenüber den Prozentsätzen angesehen werden, die in den zehn Jahren vor der Krise festzustellen waren. 9.2.3.3.   Eigenbeitrag der Minderheitsaktionäre und Einbindung in die Lastenverteilung (238) Um Wettbewerbsverfälschungen zu begrenzen und moralischen Risiken vorzubeugen, sollten nach der Umstrukturierungsmitteilung a) die Umstrukturierungskosten und gleichzeitig b) der Beihilfebetrag begrenzt werden; außerdem ist ein wesentlicher Eigenbeitrag erforderlich. Nach der Umstrukturierungsmitteilung sollten die Banken zur Finanzierung der Umstrukturierung ferner zunächst ihre Eigenmittel verwenden, um die Beihilfe auf das erforderliche Minimum zu beschränken. Die mit der Umstrukturierung verbundenen Kosten sollten nicht ausschließlich vom Staat, sondern auch von denjenigen, die in die HSH investiert haben, getragen werden. Zu letzteren zählen Anteilseigner und Inhaber von nachrangigen Schuldverschreibungen. 9.2.3.3.1.   Eigenbeitrag, Lastenverteilung und Beschränkung der Beihilfe auf das erforderliche Minimum (239) In Randnummer 65 der Eröffnungsentscheidung stellte die Kommission fest, dass der Umfang des Eigenbeitrags, der in Form der vorgeschlagenen Veräußerungen geleistet werden sollte, vage war. Deutschland hat zugesagt, dass die HSH bis zum Ende der Umstrukturierungsphase [100-120] Tochtergesellschaften veräußern wird. Die HSH hat bereits [30-40] dieser [100-120] Tochtergesellschaften veräußert und erwartet, dass sämtliche Veräußerungen spätestens zum […] abgeschlossen werden. Die erzielten Einnahmen und Gewinne werden zur Deckung der Umstrukturierungskosten verwendet. Die zu veräußernden finanziellen Beteiligungen sind in Anhang II aufgeführt und umfassen die HSH Real estate AG, […], die DekaBank und die […], die größten HSH-Tochtergesellschaften. (240) Ferner sagte Deutschland zu, dass die HSH bis 31. Dezember 2014 keine Übernahmen tätigen wird. (241) Die Kommission ist der Auffassung, dass die in Randnummer (239) und (240) dargelegten Maßnahmen zum Eigenbeitrag nicht gewährleisten, dass die HSH unter den derzeitigen finanziellen Umständen den größtmöglichen Eigenbeitrag zu den Umstrukturierungskosten leistet. Im Einklang mit Randnummer 26 der Umstrukturierungsmitteilung ist die Kommission insbesondere der Auffassung, dass im Kontext einer Umstrukturierung ein im Ermessen der begünstigten Banken erfolgender Verlustausgleich (beispielsweise durch Freisetzung von Rückstellungen oder Verringerung des Eigenkapitals) zur Sicherstellung von Dividenden- und Kuponzahlungen für im Umlauf befindliche nachrangige Verbindlichkeiten mit dem Ziel der Beschränkung der Beihilfe auf das erforderliche Minimum grundsätzlich nicht vereinbar ist. Insbesondere sollten Finanzinstrumente mit Eigenkapitalkomponenten an entstandenen Verlusten beteiligt werden. (242) Da Deutschland es ablehnt, zusätzliche Maßnahmen zum Eigenbeitrag vorzuschlagen, kann die Beihilfe nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 659/199 nicht als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden. Solche Maßnahmen können jedoch auferlegt werden. (243) Die Kommission erlegt der HSH daher auf, dass sie während der Umstrukturierungsphase keine Zahlungen auf gewinnabhängige Eigenkapitalinstrumente (wie hybride Finanzinstrumente und Genussscheine) leisten darf, soweit diese nicht vertraglich oder gesetzlich geschuldet sind. Nach Auffassung der Kommission ist Teil eines solchen Dividendenverbots, dass diese Instrumente auch an Verlusten beteiligt werden, wenn die Bilanz der HSH ohne Auflösung von Rücklagen und Reserven einen Verlust ausweisen würde. Eine Teilnahme an Verlustvorträgen aus Vorjahren sollte nicht stattfinden. (244) Um sicherzustellen, dass die Bankeigentümer während der Umstrukturierungsphase im größtmöglichen Umfang an der Wiederherstellung einer angemessenen Kapitalbasis teilnehmen (siehe Randnummern (229) bis (231)), würde die Kommission auch alle Dividendenzahlungen während der Umstrukturierungsphase als Verstoß gegen den Grundsatz der Beschränkung der Beihilfe auf das erforderliche Minimum erachten. Daher vertritt die Kommission den Standpunkt, dass die HSH bis einschließlich Ende des Geschäftsjahres 2014 keine Dividenden ausschütten sollte. 9.2.3.3.2.   Einbindung der Minderheitsaktionäre in die Lastenverteilung (245) In der Eröffnungsentscheidung (Erwägungsgründe 66 bis 72) vertrat die Kommission den vorläufigen Standpunkt, dass die Anteile der Minderheitsaktionäre, die sich nicht an der Rekapitalisierung der HSH im Mai 2009 beteiligt hatten, nicht ausreichend verwässert wurden. So sah der ursprüngliche Umstrukturierungsplan keine angemessene Lastenverteilung vor, die eine Bewertung der Beihilfe für die HSH als mit dem Binnenmarkt vereinbar zugelassen hätte. Des Weiteren warf die Kommission die Frage auf, ob die Minderheitsaktionäre selbst möglicherweise durch die staatliche Beihilfe begünstigt wurden, indem sie übermäßig hohe Anteile an der HSH behielten. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme eine potenzielle mittelbare Beihilfe zugunsten der Minderheitsaktionäre umfasste, die mit dem Binnenmarkt unvereinbar sein könnte, falls keine Mechanismen zur Gewährleistung einer angemessenen Lastenverteilung eingerichtet würden (Randnummer 73 der Eröffnungsentscheidung). Antwort der Kommission auf die Stellungnahmen Deutschlands und Dritter (246) Zunächst stellt die Kommission fest, dass entgegen der Stellungnahme der Sparkassenverbände, sie habe bisher in keiner anderen Rekapitalisierungen betreffenden Beihilfesache die Sekundäreffekte mittelbarer Beihilfen geprüft (siehe Randnummer (130)), mittelbare Beihilfen sehr wohl im Zusammenhang mit einer großen Bandbreite an Beihilfemaßnahmen im Rahmen einer Reihe von Beschlüssen bzw. Entscheidungen untersucht wurden (77). (247) Die Kommission erinnert daran, dass Artikel 107 Absatz 1 AEUV nach ständiger Rechtsprechung staatliche Eingriffe nicht im Hinblick auf deren Gründe oder Ziele, sondern deren Auswirkungen unterscheidet (78). Der den Minderheitsaktionären indirekt gewährte Vorteil entstand dadurch, dass die öffentlichen Eigentümer auf die zusätzliche Beteiligung an der HSH verzichteten, die sie erhalten hätten, wenn der Preis der neuen Anteile korrekt festgesetzt worden wäre. Es besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen den aus staatlichen Mitteln gewährten Beihilfen an die HSH und dem Vorteil für die Minderheitsaktionäre. (248) Die Kommission teilt ferner nicht die geltend gemachte Auffassung, dass der Vorteil für die Minderheitsaktionäre nicht dem Staat zuzurechnen sei, da die Entscheidung über die Rekapitalisierung sowie über die Anzahl der Anteile und deren Preis auf der Hauptversammlung der Anteilseigner gefasst wurde (siehe Randnummer (129)). Bei der genannten Versammlung waren die öffentlichen Eigentümer jedoch als Anteilseigner vertreten und handelten in ihrer Eigenschaft als öffentliche Einrichtungen (79). Daraus ergibt sich, dass zum damaligen Zeitpunkt eine politische Debatte über die Zukunft der HSH stattfand. (249) Die wichtigsten Stellungnahmen Deutschlands und der Minderheitsaktionäre beziehen sich auf das Argument, dass eine geringere Verwässerung keine Beihilfe darstelle und dass eine Verwässerung in jedem Fall schlicht Ergebnis der für die Kapitalerhöhung gewählten Parameter, d. h. der Anzahl und des Preises der Anteile, sei. Im Hinblick auf diese Parameter wiesen Deutschland und die Minderheitsaktionäre darauf hin, dass die Bewertung von PwC, einem angesehenen Unternehmen, im Einklang mit anerkannten Bewertungsnormen vorgenommen wurde. Die Bewertung basierte auf der Annahme, dass die HSH 2013 wieder über ein A-Rating verfügen würde, wofür gute Gründe sprächen. Die Sparkassenverbände und Flowers stimmen Deutschland in diesem Punkt zu. Sie bringen vor, dass der Ausgabepreis der neuen Anteile in Wirklichkeit zu niedrig gewesen sei. (250) Die Kommission

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.