Europäische Union

97/469/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Juli 1996 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache Nr. IV/M.737 - Ciba-Geigy/Sandoz) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31997D0469. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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die Marktanteile der Parteien eher hoch angesetzt sind. (208) Zusammenfassend ergeben sich für 1995 folgende betroffenen Märkte für Produkte zur Anwendung in Stallungen: - Frankreich ([40-50 %], Ciba [30-40 %], Sandoz [unter 5 %]) - Großbritannien: ([10-20 %], Ciba [10-20 %], Sandoz [unter 10 %]) - Dänemark: ([40-50 %], Ciba [30-40 %], Sandoz [unter 10 %]) - Spanien: ([40-50 %], Ciba [40-50 %], Sandoz [unter 5 %]) - Italien: ([40-50 %], Ciba [30-40 %], Sandoz [unter 10 %]). (a) Marktstruktur (209) In den betroffenen Märkten für Stallfliegenkontrolle hält insbesondere Ciba eine starke Marktposition mit Marktanteilen, die [30-40 %] und mehr betragen. Die Marktanteile, welche Sandoz in Novartis einbringen wird, sind mit [unter 10 %] relativ gering. Ferner hat Sandoz nur in Dänemark Anteile hinzugewonnen ([unter 10 %] seit 1993), in den anderen betroffenen Märkten den Anteil gehalten, mit Ausnahme von Frankreich, wo massive Marktanteilsverluste zu verzeichnen waren ([weniger als -20 %] seit 1993). Ebenfalls Ciba hat in Frankreich [10-20 %], aber auch in Dänemark [unter 10 %] Marktanteile verloren. Zulegen konnte Ciba [unter 10 %] in den anderen betroffenen Märkten. (210) In Frankreich sind die Wettbewerber Bayer (Marktanteil 1995 [. . .]), mit größerem Wachstum seit 1993 ([. . .]), Mallinckrodt ([. . .]), mit Marktanteilsverlusten seit 1993 ([. . .]), Sogeval ([unter 10 %]) und eine große Anzahl (60-80) anderer Wettbewerber mit geringen Marktanteilen. (211) In Dänemark finden sich neben den Parteien die Wettbewerber Mallinckrodt (Markteintritt 1993, Marktanteil 1995 [. . .]), Estromat ([10-20 %]), mit Zugewinnen seit 1993, KvK ([unter 5 %]), mit Marktanteilsverlusten seit 1993 und eine Vielzahl anderer Wettbewerber mit aber sehr geringen Marktanteilen. (212) In Italien treffen die Parteien auf die Wettbewerber Bayer (Marktanteil 1995 [. . .], mit Marktanteilsverlusten seit 1993, Hoechst (zwischen [. . .]), Copyr (ca. [. . .] und viele andere mit kleineren Marktanteilen. Ein ähnliches Bild, d. h. einige größere und eine Vielzahl kleinerer Wettbewerber sowie im Zeitablauf schwankende Marktanteile, zeigt sich in Spanien, wo mit nach den Parteien größtem Marktanteil Esteve ([30-40 %]) und wiederum Bayer ([. . .]) anzutreffen sind. (213) Dieser Sachverhalt zeigt, daß die Parteien nach dem Zusammenschluß in einigen Mitgliedstaaten Marktführer sein werden, in jedem Fall aber auf zumindest einen, oft auf zwei starke Wettbewerber und eine Vielzahl kleinerer Konkurrenten treffen. Die im Zeitablauf deutlich schwankenden Marktanteile deuten ebenfalls auf einen intensiven Wettbewerb hin. (b) Produktneueinführungen, potentieller Wettbewerb (214) Obwohl die Märkte für Stallfliegenkontrolle generell nur ein geringes - zum Teil sogar negatives - Wachstum aufwiesen, wird im allgemeinen erwartet, daß auch in Zukunft neue Produkte auf den Markt gelangen. Dies ebenfalls, weil Fliegen innerhalb relativ kurzer Zeit (3 - 5 Jahre) Resistenzen gegenüber bestimmten Aktivsubstanzen ausbilden, was zur Entwicklung neuer Produkte zwingt. (215) Nach Schätzungen der Parteien belaufen sich die Entwicklungskosten für neue Produkte zur Anwendung in Stallungen auf ca. 7 Mio. ECU. Sofern der Hersteller über ein bestehendes Vertriebsnetz verfügt, entstehen keine signifikanten zusätzlichen Einführungskosten. Besteht kein Vertriebsnetz, können die Produkte auch über Dritte vertrieben werden, wie dies z. B. Sandoz tut (Vertrieb zumindest bis Ende 1994 größtenteils über Unternehmen, die auch als Konkurrenten auftreten). (216) Für Wettbewerber, die bereits in einem Mitgliedstaat tätig sind, bestehen keine größeren Zutrittsschranken zu einem anderen nationalen Markt. Dies insbesondere, weil sich die Produkte eines Herstellers in den einzelnen Mitgliedstaaten kaum unterscheiden. Die notwendige Registrierung der Produkte, für welche die Pflanzenschutzbehörden zuständig sind, dauern je nach Mitgliedstaat zwischen 6 Monaten bis höchsten 3 Jahre. Als potentielle Wettbewerber in diesem Sinne sind deshalb immer zumindest Bayer, Mallinckrodt und auch Hoechst zu nennen. Wird berücksichtigt, daß zwischen dem Bereich Nutztier-Ektoparasitizide und dem Markt für Stallfliegenkontrolle Überschneidungen existieren, kommen als (potentielle) Wettbewerber die Unternehmen Grampian, Pitman-Moore, American Cyanamid, MSD (Merck, Sharp and Dome), Pfizer und andere hinzu. (217) Der Marktzutritt ist insbesondere für Generikahersteller wenig kostspielig. Sofern der Generikahersteller nachweisen kann, daß die Qualität seines Produkts mit dem bereits zugelassenen identisch ist, kann er die Herstellung des Generikums Lohnfabrikanten übertragen und braucht folglich keine eigenen Produktionsanlagen zu errichten. Generika vermochten sich bisher aber nicht durchzusetzen. Markteintritte von Generikaherstellern erfolgen in der Regel nur bei Produkten, die auf Aktivsubstanzen basieren, für welche sich keine Resistenzen ausbildeten oder die anderswie problematisch sind. Die Parteien haben die Generikahersteller Farnharn, Fermone/Troy Biosciences und Denka genannt, die seit 1990 neu in den - in diesem Fall französischen - Markt für Stallfliegenkontrolle zugetreten sind. (c) Nachfragebedingungen (218) Die Produkte zur Stallfliegenkontrolle werden von den Parteien bzw. deren Landesgesellschaften oder den mit dem Vertrieb betrauten Dritten (z. B. Sanofi bis Ende 1994) an landwirtschaftliche Genossenschaften oder an Großhändler verkauft, die die Produkte wiederum entweder über eigene Händler oder über Dritte absetzen. Der Kundenstamm der Parteien im Bereich Pflanzenschutz ist weitgehend mit demjenigen in den Märkten für Stallfliegenkontrolle identisch. Daher gilt auch hier das bereits bei der Besprechung des Pflanzenschutzbereichs Gesagte: Sollten die Parteien versuchen, die Produktpreise erheblich zu erhöhen, könnten die Nachfrager nicht nur auf Produkte von Wettbewerbern ausweichen, sondern auch damit drohen, Herbizide, Insektizide und Fungizide in Zukunft von den Konkurrenten der Parteien zu beziehen. Der Preissetzungsspielraum der Parteien ist dadurch wirksam begrenzt. (d) Forschung & Entwicklung (219) Eine Beurteilung der Auswirkungen des F& E-Potentials der Parteien auf die zukünftigen Wettbewerbsverhältnisse kann sich nicht nur auf die Stallfliegenkontrolle beschränken, sondern muß im weiteren Rahmen erfolgen. Dies insbesondere wegen der Überschneidungen mit dem Bereich der Nutztier-Ektoparasitiziden und auch weil Substanzen aus dem Pflanzenschutzbereich (vor allem Insektizide) ebenfalls gegen Parasiten und Stallfliegen wirksam sein können. (220) Im Bereich der Tiergesundheit investieren Ciba und Sandoz [. . .] ihres Gesamtumsatzes in F& E, was ungefähr dem Industriedurchschnitt entspricht. Alle wichtigen Wettbewerber haben in den letzten Jahren neue Wirkstoffe entwickelt und sind in F& E tätig. Zu nennen sind hier insbesondere Bayer, Hoechst, Rhône Mérieux, Pfizer, MSD und auch American Cyanamid. Für einen Teil dieser Unternehmen gehören Ektoparasitiziden sogar zu den Kernsegmenten. (221) Aus den Tätigkeiten in den Bereichen Gesundheitswesen und Pflanzenschutz können sich Synergien mit der Tätigkeit im Tiergesundheitsbereich ergeben. Die Forschung im Bereich Tiergesundheit greift auf Substanzen der Pflanzenschutzforschung und, in geringerem Umfang, der Forschung im Gesundheitswesen zurück, um deren Eignung zur Bekämpfung von Tierkrankheiten oder Insekten zu testen. Solche Substanzen werden aber zu einem großen Teil von externen Quellen (Universitäten oder Drittunternehmen) bezogen. Zudem werden diese Synergien in den meisten Fällen auch von den obengenannten Wettbewerbern erzielt. (222) Vorteile ergeben sich für die Parteien allenfalls aus der Größe ihrer F& E-Abteilungen. Hier gilt wiederum (vgl. Teil B), daß für erfolgversprechende F& E-Tätigkeiten eine gewisse "kritische Masse" zu erreichen ist. Diese Masse erreichen zumindest all die obengenannten Konkurrenten der Parteien. (e) Zusammenfassung Märkte für Stallfliegenkontrolle (223) Obwohl die Parteien in den Märkten für Produkte zur Anwendung in Stallungen teilweise Marktanteile von über [40-50 %] erreichen und zum Marktführer werden, zeigen - die relativ geringen Marktanteilsadditionen, - die im Zeitablauf schwankenden Marktanteile, - die weiterhin zu erwartenden Produktneueinführungen, - die Präsenz von zumindest immer einem starken Wettbewerber und einer Vielzahl kleinerer Wettbewerber, - die Möglichkeit des Zutritts starker Wettbewerber in nationale Märkte, in welchen sie bisher noch nicht vertreten sind, - die Gegenmacht der Nachfrager, - die Präsenz von auch im F& E-Bereich starken Wettbewerbern, daß durch den Zusammenschluß in den genannten Märkten keine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird. (4) Märkte für die Behandlung von Schweinedysenterie (224) Gemäß den Parteien ist es nicht möglich, Umsätze und Marktanteile auf diesen Märkten zu ermitteln, weil die zur Behandlung dieser Krankheit geeigneten Präparate alle auch andere Indikationen haben. Daher ließe sich nicht feststellen, ob ein Kunde das erworbene Produkt zur Behandlung oder Prävention einer Atemwegserkrankung oder einer Dysenterie einsetze. Der europaweite Umsatz von Sandoz mit Tiamutin für alle Indikationen (also auch Antiinfektiva für Hühner) betrug 1995 [. . .] Mio. ECU. Die Parteien vermuten, daß Sandoz bei der Indikation Schweinedysenterie in einzelnen Ländern einen Marktanteil in der Größenordnung von [. . .] erreicht. Sie schließen daher nicht aus, daß in Griechenland und Italien, d. h. in denjenigen Mitgliedstaaten, in welchen auch Ciba ein auf Tiamulin basierendes Produkt anbietet (Dynamutilin), die gemeinsamen Marktanteile über [. . .] liegen. Die Ermittlungen der Kommission ergaben keine genaueren Daten, lassen aber darauf schließen, daß die Parteien in diesen Märkten eine Stellung in der genannten Größenordnung haben. (225) Produkte für die Behandlung von Schweinedysenterie werden auch von Upjohn/Pharmacia, Dow Elanco und insbesondere einer Vielzahl von Generikaherstellern angeboten. Einige dieser Produkte sind auf Tiamulin basierende Generika, andere basieren auf anderen Wirkstoffen wie Lincomycin, Lincomycin und Spectinomycin, Tylosin und Metronidazol. Für diese Aktivsubstanzen besteht kein Patentschutz mehr; sie werden deshalb ebenfalls von Generikaherstellern produziert. (226) Auch der Patentschutz für Tiamulin, dem im erfolgreichen Produkt der Parteien enthaltenen Wirkstoff, ist in Europa seit längerer Zeit abgelaufen, mit Ausnahme von Frankreich, wo das Patent von Sandoz bis 1997 verlängert wurde. Daher ist es Dritten möglich (bzw. wird es in kurzer Zeit sein), Tiamulin zu produzieren und die entsprechenden Produkte zu formulieren. Tiamulin wird bereits heute in gleichwertiger Qualität außer von Sandoz und Ciba zumindest auch von Archemia/Geopharma, Mailand, hergestellt und auch exportiert. Da es sich bei den Märkten für die Behandlung von Schweinedysenterie um sehr kleine Märkte handelt, besteht kein Zweifel daran, daß Archemia den gesamten Markt bedienen könnte. Gemäß Aussagen von Wettbewerbern würde es zudem bloß ca. 1 bis 3 Jahre dauern, bis sie selbst oder ein anderer Dritter Tiamulin in zufriedenstellender Qualität herstellen könnte. Weitere Markteintritte sind daher zu erwarten, sollten sich auf diesem Markt entsprechende Gewinnaussichten ergeben. (227) Weil das Produkt der Parteien nicht nur gegen Schweinedysenterie eingesetzt werden kann, sondern zur Behandlung von Atemwegskrankheiten und von Störungen des Verdauungstraktes bei Schweinen und Hühnern, sind die Parteien nicht in der Lage, die Preise für ihre Produkte alleine im Markt für die Behandlung von Schweinedysenterie anzuheben. Ein Preisanstieg ihres Produkts in denjenigen Märkten, in welchen die Stellung der Parteien weniger stark ist (nach Schätzungen der Parteien liegen die gemeinsamen Marktanteile im Gesamtanwendungsgebiet von auf Tiamulin basierenden Endprodukten unter 15 %), hätte mit aller Wahrscheinlichkeit Marktanteilsverluste zur Folge, die sich auf die Ertragssituation auswirken würden. Der Preissetzungsspielraum der Parteien ist aus diesem Grund und auch, weil Preiserhöhungen mit aller Wahrscheinlichkeit weitere Markteintritte bewirken würden, begrenzt. (228) Aus all diesen Gründen (einigen starken Wettbewerbern, deren Produkte auf anderen Wirkstoffen als Tiamulin basieren, einer Vielzahl von Generikaherstellern, dem begrenzten Preissetzungsspielraum, der Wahrscheinlichkeit von weiteren Markteintritten, sollten die Parteien ihre Preise trotzdem erhöhen) gelangt die Kommission zum Ergebnis, daß auf den Märkten für die Behandlung von Schweinedysenterie - sofern der Produktmarkt tatsächlich so eng abzugrenzen ist - durch den Zusammenschluß keine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird. 2. Kleintier-Ektoparasitizide a) Produktmarktabgrenzung (229) Angesichts der Kommentare der Wettbewerber und des eigenen Verständnisses der Kommission über die Wirkungsweise der Kleintier-Ektoparasitizide (KEP) ist die Kommission zur Auffassung gelangt, daß es zu einfach wäre, KEP als einen einzigen, homogenen Produktmarkt zu betrachten. Insbesondere hätte eine solche Betrachtungsweise eine Unterschätzung der tatsächlichen Marktstellung der Parteien zur Folge. (1) Segmente des KEP-Marktes (230) Der Markt für KEPs zerfällt in mehrere Segmente. Zwei Unterteilungen sind denkbar: i) gemäß dem Ort, wo das Produkt angewendet wird, nämlich: - am Tier oder - in der Umgebung; ii) gemäß der Art des Produkts, d. h.: - Adultizide, die ausgewachsene Parasiten töten und oft auch Larven, und - Regulatoren, die das Heranwachsen der Insekten verhindern (der in der Branche übliche und auch hier verwendete Begriff heißt "insect growth regulators" oder abgekürzt IGR), indem sie die Insekten sterilisieren und so deren Reproduktionszyklus unterbrechen. (231) Zwischen diesen Untergliederungen besteht eine gewisse Verbindung. Viele Adultizide werden typischerweise am Tier angewandt, z. B. als (Floh)Halsbänder, Puder, Shampoos oder indem eine kleine Menge des Mittels z. B. zwischen den Schulterblättern des Tiers angebracht wird. Dagegen werden viele IGRs in der Tierumgebung angewandt, weil der Reproduktionszyklus nur wirksam unterbrochen werden kann, wenn das potentielle Flohproblem auch in der Tierumgebung angegangen wird. Nicht alle Adultizide werden am Tier angewandt, und nicht alle IGRs dienen bloß zur Umgebungsbehandlung. Die Marktentwicklung zeigt in Richtung technologisch hochstehender und innovativer Produkte, was bewirkt, daß die eben beschriebene Unterteilung durchbrochen wird. Insbesondere die Einführung von Cibas Produkt "Program", ein IGR, das dem Tier in Pillenform verabreicht wird, ist eine solche Innovation. (232) Die Ermittlungen der Kommission weisen darauf hin, daß Adultizide und Insektizide nicht als perfekte Substitute betrachtet werden können. Als sicher gilt, daß ein IGR gegen ausgewachsene Parasiten keine Wirkung zeigt. Was den Gebrauch eines Adultizides als IGR betrifft, so ist richtig - wie von den Parteien vorgebracht -, daß tote Flöhe keine Eier legen. Dieser Einwand geht jedoch am Kern des Problems vorbei. Die Methoden der Problemlösung unterscheiden sich konzeptionell. Ein Adultizid zeigt zwar kurzfristig gute Wirkung. Für eine längerfristige Problemlösung ist aber der Gebrauch eines IGRs notwendig. Auch wiederholte Anwendung des Adultizids ist keine Ursachenbekämpfung, d. h. Bekämpfung der Reproduktion der Parasiten. Adultizide und IGRs sollten daher als komplementäre Produkte betrachtet werden. (233) Von den befragten Wettbewerbern (Bayer, Hoechst, Mallinckrodt, Pfizer, Rhône-Mérieux, Sanofi und Virbac) sind mehr als die Hälfte (4/7) der Meinung, daß Adultizide und IGRs keine Substitute sind. Von den verbleibenden drei sind zwei der Meinung, daß Adultizide und IGRs klinisch austauschbar sind. Weiter wurde angegeben, daß sich IGRs und Adultizide in der Praxis im Sinne einer schnellen und wirksamen Lösung ergänzen. Zum Teil beabsichtigen die Wettbewerber, ein IGR zur Anwendung am Tier zu entwickeln, weil dies für ein vollständiges Portfolio notwendig sei. (2) Kombinationsprodukte (234) Die Wettbewerber haben auch auf die Entwicklung von Kombinationsprodukten aufmerksam gemacht (d. h. Produkte, die Adultizid und IGR kombinieren). Solche Produkte vereinen die Vorteile des Adultizids, d. h. der Kurzfristlösung, das die zu Beginn auftretende Flohpopulation wirksam bekämpft, und die Vorteile des IGRs, der längerfristigen Lösung, das den Reproduktionszyklus unterbricht. Kombinationsprodukte gewinnen an Bedeutung, auch wenn sie heute bloß einen kleinen Teil des Gesamtmarkts abdecken. (235) Gemäß Aussagen der Parteien sind alle zur Zeit in Europa verkauften Kombinationsprodukte entweder Sprays oder Aerosols. Alle dienen zur Umgebungsbehandlung, keines wird am Tier angewandt. (236) Die Kommission ist der Auffassung, daß die Existenz eines Adultizids und eines IGRs in einem Kombinationsprodukt kein Hinweis auf eine Substitution zwischen den beiden Produkten ist. Dies weist im Gegenteil darauf hin, daß beide Aspekte des Parasitenproblems zu lösen sind und unterstreicht damit die komplementäre Natur von IGR und Adultizid. (3) Preisvergleich (237) Die Parteien haben ebenfalls Angaben zu den Preisen von Adultiziden im Vereinigten Königreich, Irland und den Niederlanden gemacht (9). Der Preisvergleich basiert auf den Kosten für eine einmonatige Behandlung des Tiers. Die Resultate (10) präsentieren sich wie folgt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (238) Der Preisvergleich zeigt, daß das IGR Program signifikant teurer ist als zwei der wichtigsten Adultizide, nämlich Tiguvon und Frontline. Obwohl dieses Ergebnis letztlich auch im Hinblick auf die Bemerkung zu Pulvex (vgl. Fußnote 10) keine sicheren Schlußfolgerungen zuläßt, ist es doch ein Hinweis auf einen unbedeutenden Preiswettbewerb zwischen dem IGR Program einerseits und den beiden Adultiziden, Tiguvon und Frontline, andererseits. (4) Absatzkanäle (239) Die Kommission ist der Auffassung, daß zwischen den KEP-Produkten, welche über den Absatzkanal "Tierärzte", und solchen, die über den Detailhandel vertrieben werden (d. h. OTC-Produkte, die in "pet shops", bei Klein- und Goßverteilern erhältlich sind), kein Unterschied besteht, der eine weitere Marktunterteilung rechtfertigen würde. Neuere und teurere Produkte werden in der Regel zwar über den Tierarztkanal abgesetzt werden, gelangen aber spätestens nach 3 bis 5 Jahren in den OTC-Kanal, vorausgesetzt, das entsprechende Produkt erweist sich als unproblematisch. Ferner haben die Abnehmer Zugang zu beiden Kanälen, wo großenteils identische Produkte zu finden sind. (5) Schlußfolgerungen zur Produktmarktdefinition (240) Diese Sachlage läßt folgende Schlußfolgerungen zu: - Eine eindeutige und unstreitige Produktmarktdefinition ist nicht möglich, trotzdem lassen sich nachstehende Aussagen machen: - Ein IGR ist, jedenfalls bei kurzfristigem Gebrauch, ein ungeeignetes Substitut für ein Adultizid (bei Anwendungsbeginn muß neben Program auch ein Adultizid benutzt werden), - unter klinischen Bedingungen können sowohl ein IGR als auch ein Adultizid den Reproduktionszyklus unterbrechen. Eine in der Praxis wirksame Behandlung setzt aber voraus, daß beide Aspekte des Problems (lang- und kurzfristig) Beachtung finden, - die Mehrheit der Wettbewerber sind der Meinung, daß IGRs und Adultizide keine Substitute sind, - von den anderen Wettbewerbern wird entweder die komplementäre Natur von IGR und Adultizid erkannt, oder es besteht aus Gründen der Vollständigkeit des Sortiments der Wunsch, über ein IGR zu verfügen, - die Existenz von Kombinationsprodukten ist Beleg für die Komplementarität von IGRs und Adultiziden, - der Markt entwickelt sich in Richtung hochentwickelter Produkte. Aus diesen Gründen ist es für jeden Wettbewerber wesentlich, ein IGR herstellen zu können, was wiederum bedingt, daß der Zugriff auf einen für die Entwicklung eines solchen Produkts notwendigen Wirkstoff möglich ist. (241) Die Analyse der Wettbewerbsverhältnisse erfolgt im Rahmen des KEP-Gesamtmarkts, wobei aufgrund der in Zukunft entscheidenden Bedeutung von IGRs der Stellung der Parteien in diesem Segment besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. b) Geographischer Markt (242) Die Parteien sind der Meinung, daß sich ein klarer Trend zu europaweiten Märkten erkennen lasse. Sie weisen dabei auf die Harmonisierungsmaßnahmen der EU hin, insbesondere auf die Einführung standardisierter Zulassungsverfahren und die Gründung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln. Auch würden die Produkte in zentralen Produktionsstätten hergestellt und von dort in alle europäischen Länder verkauft. Ferner würden sich die Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zunehmend abbauen. (243) Die Kommission verkennt den Integrationstrend nicht, ist aber der Meinung, daß die Wettbewerbsbedingungen noch nicht genügend homogen sind, um auf einen EU-weiten Markt zu schließen. So bestehen nach wie vor unterschiedliche nationale Zulassungsverfahren, die Marktanteile der Wettbewerber in den verschiedenen Mitgliedstaaten variieren erheblich, und auch die Produktdistribution gestaltet sich unterschiedlich. Zum Beispiel verkauft Sandoz die eigenen Produkte in den verschiedenen Mitgliedstaaten über verschiedene Wettbewerber. [...]. (244) Die Produktheterogenität erschwert einen aussagekräftigen Preisvergleich zwischen den Mitgliedstaaten. Trotzdem können die Preisunterschiede von 25 bis 50 % bei einigen der führenden KEP-Produkte als Hinweis auf nationale Marktgrenzen gedeutet werden. (245) Allerdings sind einige der bedeutenden Wettbewerber in mehr als einem Mitgliedstaat anzutreffen. Auch wird zum Teil ein und derselbe Wirkstoff in verschiedenen Mitgliedstaaten an verschiedene Unternehmen auslizenziert. Die Würdigung der Wettbewerbsverhältnisse muß deshalb diese weitere Dimension berücksichtigen. Tatsächlich ist dort, wo Anlaß zu ernsthaften Bedenken besteht (IGR-Wirkstoffe), die nationale Stellung von weniger großer Bedeutung, und das Augenmerk ist folglich auf die europaweite, sogar globale Marktstellung zu richten. c) Wettbewerbliche Beurteilung (1) Marktstruktur (246) Auf dem KEP-Markt gibt es einige größere und eine Vielzahl kleinerer Wettbewerber. Eine größere Anzahl kleinerer Wettbewerber verkauft relativ einfache, zum Teil auch weniger anspruchsvolle Produkte, oft über den OTC (over the counter)-Kanal. (247) Es war den Parteien nicht möglich, Angaben zu ihren Marktanteilen in den Segmenten IGR und Adultizide, zusätzlich gegliedert je Mitgliedstaat, zu liefern. Die Parteien haben darauf hingewiesen, daß verläßliche Angaben zu den Marktanteilen sehr schwierig zu machen seien. Tatsächlich mußten die zu Beginn von den Parteien erhaltenen Angaben korrigiert werden, weil die von Sandoz über Dritte (z. B. Sanofi) vertriebenen eigenen Produkte nicht in den vorgelegten Marktanteilsangaben enthalten waren. Die Kommission mußte bei ihrer Analyse zur Beurteilung der zukünftigen Marktstellung der Parteien deshalb eine eher pragmatische Vorgehensweise wählen. (248) Die zuletzt von den Parteien gelieferten und von der Kommission überprüften Angaben zu den Marktanteilen unterscheiden nicht zwischen dem IGR- und Adultizid-Segment. Bei nationaler Marktabgrenzung ergeben sich drei betroffene Märkte, nämlich Großbritannien, Irland und die Niederlande. MARKTANTEILE (Marktvolumen gemäß Angaben der Parteien) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (249) Durch den Zusammenschluß wird Novartis zum Marktführer in allen betroffenen Märkten, mit insbesondere starker Stellung in Großbritannien. Die wichtigsten Wettbewerber sind Bayer und Rhône-Mérieux. Das starke Wachstum des KEP-Marktes in allen drei Mitgliedstaaten zeigt sich an der Verdoppelung des Marktvolumens innerhalb der letzten 2 bis 3 Ja

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.