Europäische Union

97/469/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Juli 1996 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache Nr. IV/M.737 - Ciba-Geigy/Sandoz) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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nzelner Hersteller wird ein Vertrauensverhältnis zum Landwirt kaum im selben Ausmaß entwickeln können. Zudem ist der Aufbau einer eigenen Vertriebsorganisation (Außendienst, Logistik wie Lagerhaltung und Vertrieb usw.) sehr kostspielig und birgt daher ein großes finanzielles Risiko in sich. (168) Die Markentreue ist bei Pflanzenschutzmitteln von untergeordneter Bedeutung. Auswahlkriterien für ein bestimmtes Mittel ist die Wirksamkeit bei der Bekämpfung von Unkraut, Insekten oder eines bestimmten Schadorganismus. Sobald ein wirksameres Mittel auf den Markt kommt, erfolgt der Wechsel rasch, wie auch die Marktanteilsschwankungen bestätigen. (169) Von Nachfragern wurde darauf hingewiesen, daß nicht nur die Mehrzahl starker Wettbewerber in allen betroffenen Märkten eine beherrschende Stellung von Novartis verhindern würde. Sollte Novartis die Preise in bestimmten Märkten erheblich erhöhen, könnten die Nachfrager damit drohen, in Zukunft auch die Produkte in anderen Herbizid-, Fungizid- und Insektizidmärkten bei Novartis Wettbewerbern zu beziehen. Der Preisgestaltungsspielraum der Parteien kann deshalb nicht bloß durch die Wettbewerbsverhältnisse in einem bestimmten Pflanzenschutzmarkt beeinflußt werden, sondern indirekt auch durch die Wettbewerbsverhältnisse in allen anderen Pflanzenschutzmärkten. (4) Forschung und Entwicklung (170) Die meisten Anbieter von Pflanzenschutzmitteln sind in allen Bereichen, d. h. Fungizide, Herbizide und Insektizide, tätig und verfügen über entsprechend große F& E-Potentiale (F& E-Intensität: 10 % und mehr). In dementsprechend rascher Abfolge gelangen neue Mittel auf den Markt, die die bisherigen ablösen. Eine heute starke Marktposition garantiert daher keineswegs eine auch in Zukunft starke Stellung (vgl. IV/M.354 American Cyanamid/Shell, Rn. 33). (171) Der Umsatz von Novartis in Pflanzenschutzmärkten wird weltweit ungefähr doppelt und in Europa ungefähr anderthalb mal so hoch liegen wie derjenige der nächsten Wettbewerber (Agrevo, Du Pont, Monsanto, Zeneca, Bayer, Rhône-Poulenc, Dow Elanco, American Cyanamid, alle jeweils mit weltweiten Umsätzen zwischen 1,4 und 1,8 Mrd. ECU im Pflanzenschutzbereich). Die F& E-Kapazitäten von Novartis werden entsprechend groß und die Anzahl der Forschungserfolge wahrscheinlich hoch sein. Aufgrund der Synergieeffekte in F& E, die Ciba und Sandoz durch den Zusammenschluß erreichen werden, wird es Novartis gelingen, den Forschungsaufwand relativ geringer als die Wettbewerber zu halten. Wird die bisherige F& E-Intensität beibehalten, werden die eben beschriebenen Größenvorteile zu einer zusätzlichen Verstärkung des F& E-Potentials von Novartis führen. Die Anbieter von Pflanzenschutzprodukten sind sich aber einig, daß große Kapazitäten kein Garant für den Erfolg von F& E-Projekten sind. Es kann daher nur eine tendenzielle Vermutung geben, daß Novartis die Position als Marktführer, die sie im Pflanzenschutzbereich hält, beibehalten, möglicherweise auch ausbauen können wird. Zudem ergaben die Ermittlungen der Kommission, daß zumindest die etwas weiter oben genannten Konkurrenten der Parteien alle die "kritische Größe" erreichen, die für eine effektive F& E-Tätigkeit notwendig ist. (172) Nach Ansicht von Wettbewerbern wird es den Parteien durch die Zusammenlegung von Wirkstoffen in bestimmten Märkten (z. B. Getreidefungizide) gelingen, Synergieeffekte zu erzielen und damit rasch neue und leistungsfähige Produkte auf den Markt zu bringen. Durch die im F& E-Bereich anzutreffenden Kooperationen gerade im Bereich der Wirkstoffentwicklung, werden solche Effekte nach Ansicht der Kommission teilweise auch heute erzielt. Die zusätzliche Stärkung der Stellung der Parteien, die durch den Zusammenschluß in diesem Bereich bewirkt wird, ist daher eher gering. (173) Pflanzenschutzmittel könnten in nicht allzu ferner Zukunft zum Teil durch entsprechend genetisch verändertes Saatgut abgelöst werden. Die gentechnischen Veränderungen sollen bewirken, daß sich Pflanzen selbst vor Schadorganismen und Insekten schützen (vgl. auch die Ausführungen im Teil D "Saatgut"). Die starke Marktposition von Ciba im Bereich Pflanzenschutz und die starke Marktposition von Sandoz im Bereich Saatgut kann hier zu Synergieeffekten und damit zu einer insgesamt stärkeren Marktstellung der Parteien führen. Kenntnisse über fungizide und insektizide Wirkungen von Mikroorganismen und die Gene, die solche Wirkungen auslösen, sowie die biotechnologischen Methoden für die Einführung von Genen können sowohl im Bereich Saatgut als auch im Bereich Pflanzenschutz angewandt werden. Nach Auskünften von Marktteilnehmern ergaben sich bisher aus gleichzeitiger Tätigkeit in den Bereichen Saatgut und Pflanzenschutz aber keine Wettbewerbsvorteile. (174) Beim Einsatz von Fungiziden und Insektiziden besteht ein Interessengegensatz zwischen den Geschäftsbereichen Pflanzenschutzmittel und Saatgut, da die Produkte mit unterschiedlichen Mitteln dasselbe Ziel verfolgen. Im Bereich Herbizide stehen die Produkte in einem Komplementär-, nicht Konkurrenzverhältnis. Die Beseitigung des Unkrauts kann - anders als bei Fungiziden und Insektiziden - nicht durch biotechnologische Behandlung ersetzt werden. Herbizide dienen dazu, das Unkraut zwischen den Kulturpflanzen zu beseitigen, ohne die Pflanze selbst zu beschädigen. Um möglichst das gesamte Unkraut zu beseitigen, werden Herbizide mit einer breiten Wirkung eingesetzt. Die in diesem Bereich tätigen Unternehmen (neben den Parteien z. B. Monsanto und Agrevo) bemühen sich deshalb, auf biotechnologischem Weg die Kulturpflanzen gegenüber den Herbiziden tolerant zu machen. Sowohl Ciba wie auch Sandoz entfalten in diesem Bereich nur eingeschränkte F& E-Aktivitäten. (175) Ciba und Sandoz halten eine Vielzahl von Patenten im Pflanzenschutzbereich, die zum Teil bald, zum Teil auch erst nach dem Jahr 2000 auslaufen werden. Die oben eingehend beschriebene Wettbewerbssituation zeigt aber, daß Patentrechte in diesen Märkten keine beherrschenden Stellungen zu begründen vermögen. Zudem könnten die Nachfrager auf Generika für ein älteres Produkt zurückgreifen, dessen Patentschutz abgelaufen ist, falls der/die Anbieter der neuen Produktegeneration überhöhte Preise verlangen sollte. (5) Schlußfolgerung (176) Obwohl die Parteien zum Teil sehr hohe Marktanteile halten, seit einiger Zeit Marktführer in einigen dieser Märkte sind und es aufgrund ihrer starken Stellung im F& E-Bereich auch bleiben könnten, zeigen - die im Zeitablauf bedeutenden Marktanteilsschwankungen, - die Mehrzahl der Wettbewerber in allen betroffenen Märkten, - die ebenfalls bedeutenden F& E-Kapazitäten der Wettbewerber, - die Vielzahl der erfolgten und auch in Zukunft zu erwartenden Produkteinführungen, - die Marktein- und -austritte in allen betroffenen Märkten, - der von Generika ausgehende (Preis-)Disziplinierungseffekt, - die Gegenmacht von Großhandel und landwirtschaftlichen Genossenschaften, daß durch den Zusammenschluß keine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde. c) Spurenelemente (177) Gemäß Angaben der Parteien werden vom Zusammenschluß folgende Märkte im Bereich Spurenelemente betroffen: - Spurenelemente für Früchte und Nüsse in Spanien ([30-40 %], Ciba [30-40 %], Sandoz [unter 10 %]) - Spurenelemente für Gemüse in Spanien ([20-30 %], Ciba [10-20 %], Sandoz [10-20 %]). (178) In beiden betroffenen Märkten werden die Parteien Marktführer sein. Im Markt für Spurenelemente für Früchte und Nüsse werden sie gefolgt von Agrevo (Marktanteil [unter 10 %]), Sostra ([unter 5 %]), Rhône Poulenc ([unter 5 %]) und Bayer ([unter 5 %]). Im Markt für Spurenelemente für Gemüse sind erste Verfolger Rhône Poulenc ([unter 10 %]) und Agrevo ([unter 5 %]). Den Rest des Marktes ([40-50 %], respektive [70-80]) teilt sich jeweils eine Vielzahl anderer Wettbewerber. So bieten 50 lokale Firmen 76 Produkte zur Behebung von Eisenmangel in Gemüse und Früchten und Nüssen an. (179) In den beiden betroffenen Märkten im Bereich Spurenelemente schwanken die Marktanteile ebenfalls im Zeitablauf (+/- 4 %), aber nicht ganz so stark wie in den Bereichen Fungizide, Herbizide und Insektizide. (180) Ciba ist auch in den Märkten für Spurenelemente für Früchte und Nüsse in Frankreich, Griechenland und Italien tätig. Es ist dort jeweils klarer Marktführer mit Anteilen von zwischen [20-30 %] und [60-70 %]. In Italien trifft Ciba auf die Wettbewerber American Cyanamid ([10-20 %]), Du Pont ([10-20 %]), Zeneca ([unter 10 %]), Rhône Poulenc ([unter 10 %]) und Valagro ([unter 5 %]). Zeneca und Du Pont sind nur in Italien tätig und versuchten seit 1992 nicht, in einen anderen nationalen Markt einzutreten. In Griechenland gibt es neben Ciba die Anbieter Hellapharm ([unter 10 %]) und Rhône-Poulenc ([unter 10 %]). In Frankreich finden sich andere Wettbewerber (lokale Unternehmen), die sich die restlichen Marktanteile von [70-80 %] teilen, wobei das Etablissement de Roure, Bardentane, einen Marktanteil von über [10-20 %] hält. (181) Die beteiligten Unternehmen verfügen im Bereich Spurenelemente nicht über patentrechtlich geschützte Produkte. Sandoz vertreibt keine eigenen Produkte in diesem Bereich. Daher ist es fraglich, ob es in diesen Märkten überhaupt zu Überschneidungen kommt. Die Frage kann aber offen bleiben, weil in diesen Märkten durch den Zusammenschluß keine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird. (182) Aufgrund der nicht sehr hohen Marktanteile der Parteien, der Anwesenheit einer Mehrzahl von potentiell starken Wettbewerbern, einer Vielzahl kleinerer Wettbewerber, der im Zeitablauf schwankenden Marktanteile und der Patentsituation stellt die Kommission fest, daß durch den Zusammenschluß auf den Märkten für Spurenelemente keine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird. C. PRODUKTE DER TIERGESUNDHEIT 1. Produkte der Tiergesundheit außer Kleintier-Ektoparasitizide a) Produktmarktabrenzung (183) Im Bereich Tiergesundheit werden folgende Bereiche unterschieden: - Impfstoffe - Futterzusatzstoffe - Tierarzneimittel - Hygiene. Diese Bereiche sind weiter zu unterteilen, um die relevanten Produktmärkte zu definieren. Nicht notwendig ist dies für die Zwecke des vorliegenden Falls für Impfstoffe und Futterzusatzstoffe, weil die Parteien dort entweder nicht tätig sind oder weil es keine betroffenen Märkte im Sinne des Formblatts CO gibt. (184) Der Bereich Tierarzneimittel läßt sich aufteilen in Antimikrobika (Antibiotika, die in Form von Injektionen, Salben, Tropfen usw. appliziert werden), Parasitizide (Mittel zur Verhütung von Parasitenbefall) und sonstige Produkte. Die Gruppe der "sonstigen Produkte" wird vom Zusammenschluß nicht betroffen. (1) Antimikrobika (185) Im Bereich Antimikrobika wird der Markt für die Behandlung von Schweinedysenterie betroffen. Die Parteien sind der Meinung, daß es keinen solchen Markt gibt, weil Tierarzneimittel nicht erst verabreicht werden, wenn die Krankheit ausgebrochen ist, sondern präventiv, da oberstes Ziel die Verhinderung von Krankheiten ist. Fast alle Präparate gegen Schweinedysenterie hätten mehrere Indikationen und würden neben Krankheiten des Verdauungstrakts auch gegen Krankheiten der Atemwege bei Schweinen und Hühnern wirken. Die Kommission bestreitet diesen Sachverhalt nicht, neigt aber zur Auffassung, daß aus Sicht des Nachfragers, z. B. des Schweinehalters, kaufentscheidend ist, daß das Produkt gegen Schweinedysenterie wirkt, wenn er den Ausbruch dieser Krankheit verhindern oder die bereits ausgebrochene Krankheit heilen will. Er wird daher kein Produkt zur Verhinderung von Atemwegserkrankungen nachfragen. Sofern alle Produkte sowohl gegen Schweinedysenterie als auch gegen Atemwegserkrankungen bei Schweinen wirken, gehören diese Produkte zwar sowohl zum Markt für die Behandlung von Schweinedysenterie als auch zum Markt für die Behandlung von Atemwegserkrankungen bei Schweinen; ein einheitlicher Markt für diese beiden Indikationen ergibt sich aber nicht. Die präzise Marktdefinition kann für die Zwecke des vorliegenden Falls aber offen gelassen werden, weil auch bei der engsten Marktdefinition (Markt für die Behandlung von Schweinedysenterie) durch den Zusammenschluß keine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird. (2) Parasitizide (186) Parasitizide können wiederum aufgeteilt werden in: - Ektoparasitizide (Mittel zur Bekämpfung von äußeren Parasiten, z. B. Flöhe und Zecken) und - Endoparasitizide (Mittel zur Bekämpfung von im Organismus des Tieres befindlichen Parasiten, z. B. Würmern). Sowohl Ektoparasitizide als auch Endoparasitizide finden bei Kleintieren und Nutztieren Verwendung. (187) Folglich ergeben sich die nachstehenden vier Produktgruppen: - Ektoparasitizide für Nutztiere - Endoparasitizide für Nutztiere - Ektoparasitizide für Kleintiere - Endoparasitizide für Kleintiere. (188) Diese Unterteilungen drängen sich auf, weil die jeweiligen Produkte in ihrer Wirkung, Formulierung und Zusammensetzung verschieden sind, so daß sie jeweils nur entweder für Nutztiere oder Kleintiere verwendet werden können. Ferner gibt es für diese Produkte unterschiedliche Abnehmer: Landwirte für Produkte für Nutztiere und Haushalte für Produkte für Haustiere. Zudem sind die Produkte je nach Verabreichungsform und Wirkstoff entweder nur zur Bekämpfung von im Organismus befindlichen Parasiten oder äußeren Parasiten geeignet. Die vier Produktgruppen haben daher verschiedene Eigenschaften und Verwendungszwecke. Die Parteien sind der Auffassung, daß es sich bei jeder Produktgruppe um jeweils einen relevanten Markt handelt. (189) Die Märkte für Endoparasitizide werden vom Zusammenschluß nicht betroffen. Mit Ausnahme des Marktes für Kleintier-Ektoparasitizide haben die Ermittlungen der Kommission die von den Parteien vorgeschlagenen Marktabgrenzungen bestätigt. Angesichts der Tatsache, daß der Zusammenschluß im Bereich der Kleintier-Ektoparasitiziden zu Wettbewerbsproblemen führt, hat die Kommission die Ergebnisse ihrer Untersuchung und ihren Entscheid in diesem Bereich in einem separaten Abschnitt des Teils "Tiergesundheit" dargestellt (vgl. 2). (190) Zu den Produkten der Hygiene gehören Produkte für die Anwendung in Stallungen und Desinfektionsmittel. Im Bereich Hygiene wird nur der Markt für Produkte für die Anwendung in Stallungen (Stallfliegenkontrolle) vom Zusammenschluß betroffen. Dieser Markt umfaßt Produkte zur Bekämpfung von Fliegen in Stallungen. (191) Der Markt für Stallfliegenkontrolle unterscheidet sich insofern vom weiter oben erwähnten Segment für Nutztier-Ektoparasitiziden, als daß unterschiedliche Insektenarten bekämpft werden. Nutztier-Ektoparasitizide wirken gegen Schädlinge, die auf einem "Wirtstier" leben und dieses stechen oder beißen und dadurch Krankheiten übertragen. Stallfliegen dagegen lassen sich nur vorübergehend auf dem Tier nieder, stechen oder beißen die Tiere nicht, stellen für diese aber einen Streßfaktor und ein Hygieneproblem dar. (192) Die befragten Wettbewerber unterschieden zum Teil nicht zwischen Nutztier-Ektoparasitiziden und Stallfliegenkontrolle, oder ihre Antworten lassen erkennen, daß Produkte, die Wirkung gegen stechende oder beißende Insekten entfalten, ebenfalls gegen Stallfliegen wirksam sind. Daher gibt es zwischen Nutztier-Ektoparasitiziden und Produkten zur Anwendung in Stallungen Überschneidungen und folglich existieren Austauschbarkeiten, die bei der wettbewerblichen Würdigung zu berücksichtigen sind. (193) Zur Herstellung von Produkten der Tiergesundheit werden Aktivsubstanzen (Wirkstoffe) benötigt. Die Parteien sind der Meinung, daß Wirkstoffe untereinander austauschbar seien. So sei z. B. Tiamulin austauschbar mit allen anderen Wirkstoffen für Tier-Antibiotika, da Tiamutin, die Sandoz gehörende Marke für aus Tiamulin hergestellte Endprodukte, zur Behandlung einer breiten Palette von Infektionskrankheiten eingesetzt werde. Die Parteien nennen eine ganze Reihe von Wirkstoffen, die mit Tiamulin austauschbar seien. (194) In den Ausführungen zum Bereich Pflanzenschutz (vgl. Teil B) hat die Kommission festgestellt, daß Wirkstoffe grundsätzlich nicht untereinander austauschbar sind, weil beim Ersatz eines Wirkstoffes durch einen anderen ein neues Produkt entsteht, das erst formuliert und auf Wirksamkeit geprüft werden muß und dessen Registrierung zu beantragen ist. Dies ist mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, weshalb die Austauschbarkeit von Wirkstoffen nicht gegeben ist. Dies gilt ebenso in den Märkten für Produkte der Tiergesundheit. b) Geographischer Markt (195) Die Produkte der Tiergesundheit unterliegen nationalen Zulassungsbestimmungen. Die Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sind erheblich. Für eine Angleichung der Produktpreise in den letzten Jahren gibt es keine Evidenz. Auch sind die Vertriebswege z.T. national unterschiedlich. So erfolgt der Vertrieb in Großbritannien über den Veterinär- und Landwirtschaftsgroßhandel, während in Frankreich auch der pharmazeutische Großhandel ein Absatzkanal ist. (196) Andererseits gibt es Hinweise, daß die Märkte europaweit werden könnten, vielleicht zum Teil schon sind. Die Produkte eines Herstellers unterscheiden sich in den einzelnen Mitgliedstaaten in der Regel nicht. Auch werden die Produkte in zentralen Produktionsstätten hergestellt und von dort in alle europäische Länder, sogar weltweit, verkauft. So stellt z. B. Ciba die entsprechenden Produkte in Großbritannien, den USA und der Schweiz her. Zudem strebt die Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 des Rates (8) ein EU-weit einheitliches Zulassungsverfahren an. (197) Aktivsubstanzen werden von Herstellern von Produkten der Tiergesundheit (auch von Herstellern von Pflanzenschutzprodukten) nachgefragt. Es handelt sich hierbei meist um große Unternehmen, die eine gute Marktübersicht haben und diese Substanzen zumindest europaweit, wenn nicht überall in der Welt einkaufen. Daher handelt es sich bei den Märkten für Aktivsubstanzen um zumindest europaweite Märkte. (198) Aufgrund der vorliegenden Informationen ist die Kommission der Auffassung, daß die relevanten Märkte für Produkte der Tiergesundheit national und die Märkte für Aktivsubstanzen europaweit abzugrenzen sind. Was die Nutztier-Ektoparasitiziden, die Produkte zur Anwendung in Stallungen und den Markt für die Behandlung von Schweinedysenterie betrifft, kann die Definition des geographischen Referenzmarktes aber offen gelassen werden, weil auch bei der engsten Marktdefinition (der nationalen) und allen weiteren Marktdefinitionen durch den Zusammenschluß keine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird. Was Kleintier-Ektoparasitizide betrifft, wird auf 2 verwiesen. c) Wettbewerbliche Beurteilung (1) Aktivsubstanzen (199) Wettbewerber haben darauf hingewiesen, daß der Wirkstoff (Aktivsubstanz) Tiamulin, der insbesondere in Produkten zur Behandlung der Schweinedysenterie Verwendung findet, nur von Sandoz und von Ciba hergestellt wird. Nach dem Zusammenschluß entstehe daher betreffend Tiamulin eine Monopolsituation. (200) In aller Regel handelt es sich bei den Herstellern von Wirkstoffen um vertikal integrierte Unternehmen, die diese Wirkstoffe nicht an Dritte verkaufen, sondern zur Herstellung von eigenen Produkten der Tiergesundheit, des Pflanzenschutzes oder allenfalls des Gesundheitswesens verwenden. So hat die Kommission im Teil Pharmazeutika festgestellt, daß Ciba und Sandoz Wirkstoffe fast ausschließlich für eigene Zwecke herstellen (vgl. Teil A) und im Teil Pflanzenschutz, daß nur Ciba Wirkstoffe an Dritte verkauft und dies nur, falls es sich um Commodities (nicht mehr patent- oder know-how-geschützte Wirkstoffe) handelt. Die Parteien bestätigten, daß sie auch Tiamulin nicht an Dritte verkaufen. Insofern ändert der Zusammenschluß jedenfalls auf dem Markt für die Aktivsubstanz Tiamulin nichts an der Wettbewerbssituation. (2) Märkte für Nutztier-Ektoparasitiziden (201) Die Parteien gaben in ihrer Anmeldung an, daß der Markt für Nutztier-Ektoparasitizide in Großbritannien vom Zusammenschluß betroffen werde. Die gemeinsamen Marktanteile würden [40-50 %] (Ciba [30-40 %], Sandoz [10-20 %]) betragen. In späteren Eingaben korrigierten die Parteien die Angaben zu den Marktanteilen von Sandoz, da Sandoz im britischen Markt für Nutztier-Ektoparasitizide keine formulierten Produkte mehr verkauft, sondern nur die Aktivsubstanz Propetamphos an Grampian vertreibt, das selbst formuliert. Sandoz ist daher im Markt für Endprodukte in Großbritannien nicht tätig. Ferner stellt Sandoz die gelieferte Aktivsubstanz nicht selbst her, sondern bezieht sie von Nippon Kayaku, Japan [. . .]. (202) [. . .]. Es kann jedoch als sicher gelten, daß durch den Zusammenschluß ein potentieller Wettbewerber - Sandoz - wegfällt. Nach wie vor im Markt vertreten werden aber sein: Bayer (Marktanteil 1995 [10-20 %]), mit starkem Zugewinn seit 1992 (+[5-15 %]), Grampian mit ca. 30 % (starker Zuwachs seit 1992), Mallinckrodt mit [10-20 %], Hoechst, MSD (Merck, Sharp and Dome), Pfizer und andere mit kleineren Marktanteilen. Die Ermittlungen der Kommission zeigten zudem, daß die Angaben der Parteien zu den eigenen Marktanteilen wohl eher hoch liegen. (203) In Anbetracht der Tatsachen, daß Sandoz nur im vorgelagerten Markt für Aktivsubstanzen tätig war (und auch hier bloß als Verteiler), [. . .], des wohl eher bei [20-30 %] liegenden Marktanteils von Ciba und der Mehrzahl starker Wettbewerber, gelangt die Kommission zum Ergebnis, daß durch den Zusammenschluß auf diesem Markt keine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird. (3) Produkte zur Anwendung in Stallungen (204) Die Parteien haben in ihrer Anmeldung angegeben, daß der Markt für Produkte zur Anwendung in Stallungen in Frankreich vom Zusammenschluß betroffen wird. Die gemeinsamen Marktanteile würden [30-40 %] (Ciba [20-30 %], Sandoz [unter 10 %]) betragen. (205) Auch hier vertreibt Sandoz die eigenen Produkte großenteils über Drittunternehmen; dies wurde bei der von den Parteien vorgenommenen Marktanteilsberechnung wiederum nicht berücksichtigt. Gemäß einer ersten Überprüfung durch die Kommission berechneten sich für 1994 sieben betroffene Märkte (GB, DK, E, F, B, D, I) mit gemeinsamen Marktanteilen von zwischen [30-40 %] (D) bis [90-100 %] (GB). (206) Die Parteien haben nach Eröffnung des Verfahrens geltend gemacht, daß bei den Produkten zur Anwendung in Stallungen exakte Marktvolumina praktisch nicht feststellbar seien. Insbesondere hätten Ciba und Sandoz jeweils nur diejenigen Produkte berücksichtigen und bewerten können, für die sie in den einzelnen Ländern selbst einen Marktüberblick hätten. Aus diesem Grund seien bestimmte Bereiche der Produkte zur Anwendung in Stallungen nicht ausreichend berücksichtigt worden. So fehlten im ursprünglich geschätzten Marktvolumen in Großbritannien die Umgebungssprays und Aerosole. Das tatsächliche Marktvolumen in Großbritannien betrage deshalb nicht 0,78 Mio. ECU, sondern 4,5 Mio. ECU (1994), und der Marktanteil der Parteien belaufe sich deswegen bloß auf [10-20 %] (1994) und auf [10-20 %] (1995) bei einem für 1995 geschätzten Marktvolumen von zwischen 3,6 bis 4 Mio. ECU. Aus ähnlichen Gründen wurde auch das Marktvolumen in Italien unterschätzt. Dort betrug der gemeinsame Marktanteil der Parteien 1995 ca. [30-40 %]. In Belgien vertreibt Sandoz seit 1995 die eigenen Produkte selbst, was jedenfalls vorübergehende massive Marktanteilsverluste bedeutete. In Belgien ergibt sich daher kein betroffener Markt mehr. Auch der deutsche Markt wird gemäß den neuen Angaben nicht mehr vom Zusammenschluß betroffen. (207) Die von der Kommission befragten Wettbewerber haben die Marktvolumina zumindest gleich, in der Regel aber sogar höher als die Parteien geschätzt. Dies geschah nicht zuletzt, weil gewisse Überschneidungen zwischen den Bereichen Nutztier-Ektoparasitizide und Stallfliegenkontrolle besehen. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, daß

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.