Europäische Union

Beschluss (GASP) 2024/3097 des Rates vom 5. Dezember 2024 zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und konventioneller Munition in Südosteuropa

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-02-18

Quellenkennung: 32024D3097. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

dmap-for-a-sustainable-solution-to-the.pdf (seesac.org). ( 4 ) Anträge wurden gestellt vom Innenministerium Albaniens, dem Ministerium für Sicherheit von Bosnien und Herzegowina, dem Innenministerium der Republik Nordmazedonien, dem Verteidigungsministerium Montenegros und dem Innenministerium Serbiens. Aufgrund des Status von Kosovo gelten die Beschränkungen und Anforderungen des förmlichen Verfahrens dort nicht für potenzielle Projekte. Daher werden unter der Leitung der OSZE-Mission im Kosovo (OMIK) maßgeschneiderte Projekte und Tätigkeiten zur Unterstützung der kosovarischen Polizei durchgeführt. Jedes Hilfeersuchen wurde geprüft und anschließend einer angemessenen Bedarfsermittlung unterzogen. ( 5 ) Der Fahrplan wurde von den Behörden des Westbalkans mit technischer Unterstützung der SEESAC unter der Schirmherrschaft Frankreichs und Deutschlands und in Absprache mit der EU sowie allen anderen zuständigen Akteuren ausgearbeitet und auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan am 10. Juli 2018 in London angenommen. ( 6 ) Im vorliegenden Text sind alle Bezugnahmen auf das Kosovo, sei es das Gebiet, die Einrichtungen oder die Bevölkerung, als in voller Übereinstimmung mit der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der VN zu verstehen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.