Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/1402 der Kommission vom 15. Juli 2015 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32015D1402. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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belle 7. Hinweis: Das US-EPA und die Europäische Kommission beabsichtigen eine weitere Bewertung der Produktdaten von Slates/Tablets und tragbaren All-in-One-Computern, die in die Entwicklung künftiger Stromverbrauchsanforderungen einfließen soll. 3.7.   Anforderungen an Workstations 3.7.1. Die nach Gleichung 4 berechnete gewichtete Leistungsaufnahme (PTEC) muss kleiner oder gleich der nach Gleichung 5 berechneten maximal zulässigen gewichteten Leistungsaufnahme (PTEC_MAX) sein. Gleichung 4: PTEC-Berechnung für Workstations PTEC = POFF × TOFF + PSLEEP × TSLEEP + PLONG_IDLE × TLONG_IDLE + PSHORT_IDLE × TSHORT_IDLE Dabei sind: — POFF = gemessene Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (W); — PSLEEP = gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (W); — PLONG_IDLE = gemessene Leistungsaufnahme im langen Leerlaufzustand (W); — PSHORT_IDLE = gemessene Leistungsaufnahme im kurzen Leerlaufzustand (W) und — TOFF, TSLEEP, TLONG_IDLE und TSHORT_IDLE sind Zustandsgewichtungen gemäß Tabelle 8 Tabelle 8 Zustandsgewichtungen für Workstations TOFF TSLEEP TLONG_IDLE TSHORT_IDLE 35 % 10 % 15 % 40 % Gleichung 5: PTEC_MAX-Berechnung für Workstations PTEC_MAX = 0,28 × (PMAX + NHDD × 5) + 8,76 × PEEE × (TSLEEP + TLONG_IDLE + TSHORT_IDLE) Dabei sind: — PMAX = gemessene maximale Leistungsaufnahme (W), — NHDD = Zahl der installierten Festplattenlaufwerke (HDD) oder Solid-State-Drives (SSD), — PEEE ist eine EEE-Toleranz von 0,2 W pro IEEE 802.3az-konformen Gigabit-Ethernet-Port (energieeffizientes Ethernet). 3.7.2. Benchmarks für den Aktivzustand: Zur ENERGY-STAR-Einstufung einer Workstation müssen folgende Informationen gänzlich offengelegt und eingereicht werden: i. Linpack-Benchmark-Prüfergebnisse, Compiler-Optimierungen und Gesamtstromverbrauch während der Prüfung und ii. SPECviewperf-Benchmark-Prüfergebnisse, Konfigurationsoptionen, Gesamtdauer der Prüfung und Gesamtstromverbrauch während der Prüfung. 3.7.3. Desktop-Workstations: Als Workstation vertriebene Produkte können nach Ermessen des Partners gemäß den Desktop-Anforderungen in Abschnitt 3.5 anstatt gemäß den Workstation-Anforderungen in Abschnitt 3.6 als ENERGY-STAR-gerecht eingestuft werden. Als Desktops eingestufte Workstations werden vom US-EPA oder der Europäischen Kommission in allen ENERGY-STAR-Vertriebsunterlagen, in Listen ENERGY-STAR-gerechter Produkte usw. als ‚Desktop-Computer‘ behandelt. 3.8.   Anforderungen an Small-Scale-Server 3.8.1. Die gemessene Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF) muss unter folgender Bedingung kleiner oder gleich der nach Gleichung 6 berechneten maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF_MAX) sein: i. Der Toleranzwert für Wake-on-LAN (WOL) im Aus-Zustand (POFF_WOL) gilt nur für Produkte, bei denen WOL werkseitig bei Auslieferung aktiviert ist. Gleichung 6: POFF_MAX-Berechnung für Small-Scale-Server POFF_MAX = POFF_BASE + POFF_WOL Dabei gilt: — POFF_BASE ist die Grundtoleranz gemäß Tabelle 9 und — POFF_WOL ist die Wake-on-LAN-Toleranz gemäß Tabelle 9. Tabelle 9 Toleranzen für die Leistungsaufnahme von Small-Scale-Servern im Aus-Zustand POFF_BASE (Watt) POFF_WOL (Watt) 1,0 0,4 3.8.2. Die gemessene Leistungsaufnahme im langen Leerlaufzustand (PLONG_IDLE) muss kleiner oder gleich der nach Gleichung 7 berechneten Anforderung an die maximale Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE_MAX) sein. Gleichung 7: PIDLE_MAX-Berechnung für Small-Scale-Server PIDLE_MAX = PIDLE_BASE + (N – 1) × PIDLE_HDD + PEEE Dabei gilt: — N ist die Anzahl der im Small-Scale-Server installierten Speichergeräte (HDD oder SSD); — PIDLE_BASE ist die Grundtoleranz gemäß Tabelle 10; — PIDLE_HDD ist die Toleranz für Festplattenlaufwerke gemäß Tabelle 10 und — PEEE ist eine EEE-Toleranz von 0,2 W pro IEEE 802.3az-konformen Gigabit-Ethernet-Port (energieeffizientes Ethernet). Tabelle 10 Toleranzen für die Leistungsaufnahme von Small-Scale-Servern im Leerlaufzustand PIDLE_BASE (Watt) PIDLE_HDD (Watt) 24,0 8,0 3.9.   Anforderungen an Thin-Clients 3.9.1. Der nach Gleichung 1 berechnete typische Stromverbrauch (ETEC) muss unter folgenden Bedingungen kleiner oder gleich der nach Gleichung 8 berechneten Anforderung an den maximalen typischen Stromverbrauch (ETEC_MAX) sein: i. Die Toleranzen gelten nur für Zusätze, die werkseitig aktiviert sind. ii. Bei Thin-Clients können die Proxy-Gewichtungen in Tabelle 3 zur ETEC-Berechnung verwendet werden. iii. Bei Thin-Clients, die keinen gesonderten System-Ruhezustand haben, kann die Leistungsaufnahme im langen Leerlauf (PLONG_IDLE) anstelle der Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) in Gleichung 1 verwendet werden, soweit das System die Toleranz für den typischen Stromverbrauch von Thin-Clients erfüllt. In solchen Fällen wird (PSLEEP × TSLEEP ) durch (PLONG_IDLE × TSLEEP ) ersetzt; Gleichung 1 bleibt ansonsten unverändert. Gleichung 8: ETEC_MAX-Berechnung für Thin-Clients ETEC_MAX = TECBASE + TECGRAPHICS + TECWOL + TECINT_DISPLAY + TECEEE Dabei gilt: — TECBASE ist die Grundtoleranz gemäß Tabelle 11; — TECGRAPHICS ist die Toleranz für diskrete Grafik gemäß Tabelle 11, falls zutreffend; — TECWOL ist die Wake-on-LAN-Toleranz gemäß Tabelle 11, falls zutreffend; — TECINT_DISPLAY ist die Toleranz für integrierte Displays in integrierten Desktop-Computern gemäß Tabelle 7, falls zutreffend, und — TECEEE ist der EEE-Zuschlag für Desktop-Computer gemäß Tabelle 7, falls zutreffend, pro IEEE 802.3az-konformen Gigabit-Ethernet-Port (energieeffizientes Ethernet). Tabelle 11 Toleranzwerte für Zusätze bei Thin-Clients Zusatz Toleranz (kWh) TECBASE 60 TECGRAPHICS 36 TECWOL 2 4.   Prüfungen 4.1.   Prüfverfahren 4.1.1. Für Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen die Hersteller die Prüfungen in eigener Verantwortung durchführen und selbst bescheinigen, welche Produktmodelle den ENERGY-STAR-Spezifikationen entsprechen. Die ENERGY-STAR-Einstufung von Computerprodukten erfolgt nach den in Tabelle 12 aufgeführten Prüfverfahren. Tabelle 12 Prüfverfahren für die ENERGY-STAR-Einstufung Produktart oder Komponente Prüfverfahren Alle ENERGY-STAR-Prüfverfahren für Computer (Rev. August 2014) 4.2.   Anzahl zu prüfender Geräte 4.2.1. Zur Prüfung werden repräsentative Modelle nach folgenden Anforderungen ausgewählt: i. Zur Einstufung einer Einzelkonfiguration eines Produktes wird die einzelne Konfiguration, die als ENERGY-STAR-gerecht vertrieben und gekennzeichnet werden soll, als repräsentatives Modell betrachtet. ii. Zur Einstufung einer Produktfamilie aller Produktarten, mit Ausnahme von Workstations, werden als repräsentative Modelle jeweils diejenigen Produktkonfigurationen betrachtet, die für jede Produktart die schlechteste Leistungsaufnahme innerhalb der Familie aufweisen. Bei der Einreichung von Produktfamilien haften die Hersteller für die zu ihren Produkten angegebenen Wirkungsgrade, auch wenn diese nicht geprüft bzw. keine Daten dazu übermittelt wurden. iii. Für Systeme, die je nach Konfiguration die Begriffsbestimmungen mehrerer Kategorien (nach Abschnitt 1.B) erfüllen, müssen die Hersteller jeweils die Konfiguration mit der höchsten Leistungsaufnahme zu jeder Kategorie einreichen, für die das System als ENERGY-STAR-gerecht eingestuft werden soll. So müsste beispielsweise ein System, das als Desktop-Computer sowohl der Kategorie 0 als auch der Kategorie 1 (gemäß Tabelle 6) konfiguriert werden kann, in der Konfiguration mit der höchsten Leistungsaufnahme für beide Kategorien angemeldet werden, um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten. Kann ein Gerät für alle Kategorien konfiguriert werden, so müssen die Daten für die Konfiguration mit der höchsten Leistungsaufnahme in allen Kategorien eingereicht werden. iv. Zur Einstufung einer Produktfamilie von Workstations in der Produktart Workstation oder Desktop-Computer wird als repräsentatives Modell die Produktkonfiguration betrachtet, die mit einer einzigen GPU die schlechteste Leistungsaufnahme innerhalb der Familie aufweist. Hinweis: Workstations, die die ENERGY-STAR-Anforderungen mit einem einzigen Grafikgerät erfüllen, können auch in einer Konfiguration mit mehr als einem Grafikgerät als ENERGY-STAR-gerecht eingestuft werden, sofern es sich bei der Konfiguration mit der zusätzlichen Hardware abgesehen von dem/den zusätzlichen Grafikgerät(en) um dieselbe handelt. Die Verwendung mehrerer Grafikgeräte schließt u. a. den Betrieb mehrerer Anzeigegeräte und den Zusammenschluss zur Leistungssteigerung sowie Konfigurationen mit mehreren GPU ein (z. B. ATI Crossfire, NVIDIA SLI). In diesen Fällen und so lange, bis SPECviewperf® auch Konfigurationen mit mehreren Grafikgeräten unterstützt, können Hersteller die Prüfdaten für die Workstation mit einem Grafikgerät für beide Konfigurationen ohne erneute Prüfung des Systems einreichen. 4.2.2. Zur Prüfung wird von jedem repräsentativen Modell ein einzelnes Gerät ausgewählt. 4.2.3. Alle Geräte/Konfigurationen, für die ein Programmpartner die ENERGY-STAR-Kennzeichnung beantragt, müssen die ENERGY-STAR-Anforderungen erfüllen. Wünscht ein Programmpartner jedoch die ENERGY-STAR-Kennzeichnung von Konfigurationen eines Modells, für das nicht anforderungsgerechte Alternativkonfigurationen bestehen, muss er den ENERGY-STAR-gerechten Konfigurationen anhand der Modellbezeichnung/-nummer einen Identifikationscode zuweisen, der ausschließlich ENERGY-STAR-gerechten Konfigurationen vorbehalten ist. Dieser Identifikationscode muss in Werbematerial/Verkaufsprospekten und der Liste ENERGY-STAR-gerechter Geräte stets in Verbindung mit den anforderungsgerechten Konfigurationen verwendet werden (z. B. Modell-Nr. A1234 für Grundkonfigurationen und A1234-ES für ENERGY-STAR-gerechte Konfigurationen). Hinweis: Es kann — wie im obigen Abschnitt beschrieben — Fälle geben, in denen nicht alle Geräte/Konfigurationen die ENERGY-STAR-Anforderungen erfüllen. Als schlechteste Konfiguration ist in diesen Fällen die schlechteste anforderungsgerechte Konfiguration und nicht eine der nicht anforderungsgerechten Konfigurationen, die vermutlich noch mehr Strom verbrauchen, zu prüfen. 4.3.   Einstufung für internationale Märkte 4.3.1. Die Prüfung der Produkte zwecks Einstufung erfolgt mit der betreffenden Netzspannungs-/Frequenzkombination für den jeweiligen Markt, auf dem sie als ENERGY-STAR-gerecht verkauft und beworben werden sollen. 4.4.   Vorinstallation von Kundensoftware und Bereitstellung von Managementdiensten 4.4.1. Wird ein herstellender Programmpartner von einem Kunden mit dem Laden eines kundendefinierten Speicherabbildes auf einen ENERGY-STAR-gerechten Computer beauftragt, so muss er folgende Schritte befolgen: i. Er teilt dem Kunden mit, dass dessen Produkt mit dem kundendefinierten Speicherabbild die ENERGY-STAR-Anforderungen möglicherweise nicht erfüllt. Ein entsprechendes Musterschreiben kann von der ENERGY-STAR-Website abgerufen werden. ii. Er ruft den Kunden dazu auf, das Produkt auf Einhaltung der ENERGY-STAR-Spezifikationen zu prüfen. 5.   Benutzerschnittstelle 5.1.1. Die Hersteller werden aufgerufen, ihre Produkte in Übereinstimmung mit der Benutzerschnittstellennorm IEEE 1621 Standard for User Interface Elements in Power Control of Electronic Devices Employed in Office/Consumer Environments (Bedienungselemente für die Leistungssteuerung elektronischer Büro- und Unterhaltungsgeräte) zu gestalten. Näheres dazu unter http://eetd.LBL.gov/Controls. 6.   Inkrafttreten 6.1.1. Der Tag, an dem die Hersteller beginnen dürfen, ihre Produkte nach dieser Version 6.1 der Spezifikationen als ENERGY-STAR-gerecht einzustufen, ist der Tag des Inkrafttretens des Abkommens. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltenden ENERGY-STAR-Spezifikationen erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt, zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist. 6.1.2. Künftige Änderungen der Spezifikationen: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikation zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung und/oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikation stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikation wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt. „Anlage A BEISPIELBERECHNUNGEN I.    Desktop-Computer, integrierte Desktop-Computer und Notebook-Computer: Es folgt eine beispielhafte Berechnung des typischen Stromverbrauchs, um zu verdeutlichen, wie anhand von Funktionszusatzwerten und Betriebszustandsmessungen ermittelt wird, in welchem Maße die Vorgaben eingehalten werden. Beispiel für die ETEC-Ermittlung für einen Notebook-Computer mit 2,0-GHz-Doppelkern-Prozessor mit umschaltbarer Grafik, 8 GB Arbeitsspeicher, energieeffizientem Ethernet-Port (EEE) und 1 Festplattenlaufwerk (HDD). A) Messwerte nach der Prüfmethode für ENERGY-STAR-gerechte Computer: 1. Aus-Zustand = 1,0 W 2. Ruhezustand = 1,7 W 3. Langer Leerlaufzustand = 8,0 W 4. Kurzer Leerlaufzustand = 10,0 W B) Feststellung der Proxy-Unterstützung seitens des Betriebssystems und der Netzwerkkarte. Dies ist ein vom Hersteller angegebener Parameter. 1. Bei Mac-Computern entspricht die in den Energiespareinstellungen des Netzteils aktivierte Option ‚Ruhezustand bei Netzwerkzugriff beenden‘ mindestens der Grundfunktion. 2. Bei Windows-Computern entspricht die in den erweiterten Eigenschaften der Netzwerkschnittstellenkarte aktivierte Option ‚ARP-Abladung‘ oder ‚NS-Abladung‘ oder ähnlich (erreichbar über den Geräte-Manager) mindestens der Grundfunktion. Der Originalausrüstungshersteller (OEM) kann weitere Hinweise dafür geben, wie die Proxy-Unterstützung überprüft werden kann. C) Berechnen von ETEC anhand der gemessenen Leistungsdaten und der Zustandsgewichtungen — ohne Proxy-Unterstützung und mit konventionellen Gewichtungen: TOFF 25 % TSLEEP 35 % TLONG_IDLE 10 % TSHORT_IDLE 30 % 1. 2. 3. ETEC = 40,7 kWh/Jahr D) Bestimmen der anwendbaren Grundtoleranz für den typischen Stromverbrauch (TEC) anhand der Grafikfunktion und -leistungszahl: P = [# der CPU-Kerne] × [CPU-Taktfrequenz (GHz)] = 2 × 2 GHz = 4. Tabelle 6 Grundtoleranzen für den typischen Stromverbrauch (TECBASE) Kategorie Grafikfunktion Notebook Leistungszahl, P Grundtoleranz I1 Integrierte oder umschaltbare Grafik 2 < P ≤ 5,2 22,0 E) Bestimmen der anwendbaren Toleranzwerte für Funktionszusätze: 1. Arbeitsspeicher: 8 GB installiert, sodass eine TECMEMORY-Toleranz von anwendbar ist. 2. Diskrete Grafik? Nein, daher ist keine TECGRAPHICS-Toleranz anwendbar. 3. Umschaltbare Grafik? Ja, aber die TECSWITCHABLE-Toleranz gilt nicht für Notebook-Computer. 4. Energieeffizientes Ethernet (EEE)? Ja, und bei einem EEE-konformen Ethernet-Port ist eine TECEEE-Toleranz von 8,76 × 0,2 × (0,10 + 0,30) = 0,7 kWh anwendbar. 5. Speicher? Nein, das Notebook hat nur ein Festplattenlaufwerk, sodass keine Toleranz für zusätzlichen Speicher anwendbar ist. 6. Integriertes Display? Ja, und bei einem nicht leistungserweiterten 14-Zoll-Display mit einer Bildschirmfläche von 83,4 Quadratzoll und einer Bildschirmauflösung von 1,05 Megapixeln ist eine TECINT_DISPLAY-Toleranz von 8,76 × 0,30 × (1 + EP) × (2 × r + 0,02 × A) = 8,76 × 0,30 × (2 × 1,05 MP + 0,02 × 83,4 in2) = 9,9 kWh anwendbar. F) Berechnen des ETEC_MAX: 1. ETEC_MAX = 22,0 kWh + 6,4 kWh + 0,7 kWh + 9,9 kWh 2. ETEC_MAX = 39,0 kWh/Jahr G) Vergleichen von ETEC mit ETEC_MAX, um festzustellen, ob das Modell anforderungsgerecht ist: 40,7 kWh/Jahr > 39,0 kWh/Jahr Der Notebook-Computer erfüllt daher nicht die ENERGY-STAR-Anforderungen. II.    Workstations: Es folgt eine beispielhafte PTEC-Berechnung für eine Workstation mit zwei Festplattenlaufwerken und nicht energieeffizientem Ethernet. A) Messwerte nach der Prüfmethode für ENERGY-STAR-gerechte Computer: 1. Aus-Zustand = 2 W 2. Ruhezustand = 4 W 3. Langer Leerlaufzustand = 50 W 4. Kurzer Leerlaufzustand = 80 W 5. Maximale Leistungsaufnahme = 180 W B) Anzahl der installierten Festplattenlaufwerke: Bei der Prüfung sind zwei Festplattenlaufwerke installiert. C) Berechnen von PTEC anhand der gemessenen Leistungsdaten und der Zustandsgewichtungen nach Gleichung 4: TOFF TSLEEP TLONG_IDLE TSHORT_IDLE 35 % 10 % 15 % 40 % 1. PTEC = (35 % × POFF  + 10 % × PSLEEP  + 15 % × PLONG_IDLE  + 40 % × PSHORT_IDLE ) 2. PTEC = (35 % × 2 W + 10 % × 4 W + 15 % × 50 W + 40 % × 80 W) 3. PTEC  = 40,6 W D) Berechnen der PTEC_MAX-Anforderung nach Gleichung 5: 1. PTEC_MAX = 0,28 × (PMAX  + NHDD × 5) + 8,76 × PEEE × (TSLEEP + TLONG_IDLE + TSHORT_IDLE) 2. PTEC_MAX  = 0,28 × (180 + 2 × 5) + 8,76 × 0 × (TSLEEP + TLONG_IDLE + TSHORT_IDLE) 3. PTEC_MAX  = 53,2 + 0 E) Vergleichen von PTEC mit den ENERGY-STAR-Niveaus, um festzustellen, ob das Modell anforderungsgerecht ist. 40,6 W ≤ 53,2 W Die Workstation erfüllt daher die ENERGY-STAR-Anforderungen. PRÜFVERFAHREN (REVISION AUGUST 2014) 1.   Überblick Zur Feststellung der Einhaltung der Anforderungen der ENERGY-STAR-Spezifikation für Computer wird das folgende Prüfverfahren angewandt. 2.   Anwendungsbereich Die ENERGY-STAR-Prüfanforderungen hängen vom Funktionsumfang der zu prüfenden Geräte ab. Die Anwendbarkeit der einzelnen Abschnitte dieser Anlage wird anhand der folgenden Vorgaben bestimmt: — Das Verfahren in Abschnitt 6 gilt für alle infrage kommenden Produkte, die den Begriffsbestimmungen in Abschnitt 2 des Entwurfs der ENERGY-STAR-Einstufungskriterien für Computer entsprechen. — Das Verfahren in Abschnitt 7 gilt nur für infrage kommende Computerprodukte der Produktart Workstation. 3.   Begriffsbestimmungen Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in dieser Anlage verwendeten Begriffe mit den in der ENERGY-STAR-Spezifikation für Computer angegebenen Begriffsbestimmungen überein. 4.   Prüfanordnung 4.1.   Prüfanordnung und -geräte Die Prüfanordnung und die Prüfgeräte für alle Teile dieses Verfahrens müssen den Anforderungen der europäischen Norm EN 50564:2011 (übernommen von IEC 62301:2011) ‚Elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte — Messung niedriger Leistungsaufnahmen‘, Abschnitt 4 ‚Allgemeine Messbedingungen‘, entsprechen, sofern nicht anders angegeben. Im Falle sich widersprechender Anforderungen geht das ENERGY-STAR-Prüfverfahren vor. A) Eingangsstrom: Produkte, die von einem Wechselstromnetz versorgt werden sollen, müssen an eine für den jeweiligen Markt geeignete Spannungsquelle gemäß Tabelle 13 un

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.